Sonntag, 29. Juli 2018

Ein drittes Geschlecht im Geburtenregister hat nichts mit einer ideologischen Genderdebatte zu tun. Es schafft endlich mehr Gerechtigkeit und Respekt für Intersexuelle. /// A third gender in the birth register has nothing to do with an ideological gender debate. It finally creates more justice and respect for intersex people.


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Endlich sagen dürfen: Ich bin!


Ein drittes Geschlecht im Geburtenregister hat nichts mit einer ideologischen Genderdebatte zu tun. Es schafft endlich mehr Gerechtigkeit und Respekt für Intersexuelle.

Oh je, startet jetzt wieder eine erbitterte, ideologisch geführte Genderdiskussion? Müssen wir nun alle darüber nachdenken, wie männlich, weiblich oder divers wir eigentlich sind?  
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zwar heute entschieden, dass im Geburtsregister ein drittes Geschlecht eingetragen werden darf: Bald müssen Menschen nicht mehr nur in weiblich und männlich aufgeteilt werden – sondern können etwa auch inter oder divers sein. Aber mit diesem Urteil verordnet das Gericht uns keine politisch korrekte Sprache, die Geschlechterstereotype vermeiden soll. 
Es ordnet auch nicht an, dass ab nun alle Männer- und Frauenklos in Unisextoiletten umgewandelt werden müssen. Und keine Sorge: Männer und Frauen, die gerne alte Rollenmuster leben, brauchen sich nicht für den nächsten Shitstorm zu rüsten, den manche gerne zu jeder Genderdebatte anzetteln.

Nur ein X-Chromosom

Das Urteil schafft einfach mehr Gerechtigkeit für intersexuelle Menschen, die amtlich bisher nicht existierten. Etwa 100.000 Personen in Deutschland sind biologisch keinem Geschlecht zuzuordnen. Etwa 60 verschiedene Ausprägungen vonIntersexualität gibt es. Manche dieser Menschen fühlen sich männlich, manche weiblich, andere weder das eine noch das andere. Sie leben dazwischen. 
Auch einige Transsexuelle, also Menschen, die biologisch zwar einem Geschlecht zuzuordnen wären, sich aber nicht entsprechend fühlen, wollen sich nicht festlegen. Die Person, die nun durch alle Instanzen bis zum Verfassungsgericht geklagt und Recht bekommen hat, ist laut einer Chromosomenanalyse weder Frau noch Mann – sie hat nur ein X-Chromosom. Sie war aber bei ihrer Geburt als weiblich registriert worden und möchte das in inter oder divers ändern lassen. Die genaue Sprachregelung muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 finden. In Oregon in den USA etwa kann man neben f (female) und m (male) einfach ein x wählen.

Endlich eine "positive Identität"

Bisher hatten Standesämter und sogar der Bundesgerichtshof abgelehnt, ein drittes Geschlecht einzuführen. Die Betroffenen konnten nur das falsch eingetragene Geschlecht löschen lassen. Sie durften also nicht offiziell sagen: "Ich bin", sondern immer nur: "Ich bin nicht." Für das eigene Selbstbild ist das fatal. Den Menschen wurde ihre Identität verweigert – es ist also dringend notwendig, dass sich das ändert. Das Gericht gesteht ihnen nun endlich eine "positive Identität" zu, wie es im Urteil heißt.
Bereits 2012 hatte der Ethikrat in einer Umfrage festgestellt, dass intersexuelle Menschen besonders häufig diskriminiert und angegriffen werden. Vielen wurde im Babyalter per Operation und Hormongabe ein Geschlecht zugewiesen – und sie litten ein Leben lang darunter. Experten lehnen das mittlerweile zwar ab, weil die Menschen später bewusst entscheiden sollen, welches Geschlecht ihnen entspricht. Trotzdem gibt es solche Operationen noch immer. 

Intersexuelle werden auch sehr oft mit Transsexuellen verwechselt und entsprechend falsch beraten und behandelt. Intersexualität wird auch noch häufig tabuisiert: Schwule und Lesben dürfen inzwischen heiraten; Transsexuelle sind ebenfalls viel präsenter in der Öffentlichkeit – etwa gerade in der Amazon-Serie Transparent. Intersexuelle hingegen kommen nur selten vor.

Vielleicht doch eine Unisex-Toilette?

Der Eintrag eines dritten Geschlechts im Geburtenregister ist also nur der Anfang dafür, dass Intersexuelle endlich sie selbst sein können. Aber es ist ein wichtiges Signal. Manch ein Unternehmen richtet vielleicht tatsächlich eine Unisex-Toilette ein, weil ein Mitarbeiter sich traut, sich als intersexuell zu outen. Kollegen fragen vielleicht nach, wie die Person in der nächsten Mail angeschrieben werden will. Lieber, liebe, oder liebex?  

Ja, da sind sie wieder die Genderthemen und die politische Korrektheit. Dabei geht es jedoch weniger um ideologische Verbissenheit, sondern um Respekt vor anderen Menschen. Ob man die LGBTIQ (Lesbisch, Schwul, Bi, Trans, Inter, Queer) schon in der korrekten Reihenfolge über die Lippen bekommt, ist nicht so wichtig.




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