Samstag, 7. Juli 2018

Ein drittes Geschlecht soll bald möglich sein , aber nur gegen ärztliches Attest. Inter und trans Aktivist*innen lehnen das ab.


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Der nächste Ausschluss
Der Entwurf zur dritten Option ist zu restriktiv: Er macht medizinische Diagnosen zur Bedingung – und ist damit selbst diskriminierend.

Der Schmalspurentwurf zur dritten Option aus dem Innenministerium sieht nun leider einen dritten Personenstand vor, der „weiteres“ heißen und nur für Personen gelten soll, die mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt.
Dieser unzumutbare Nachweis würde erstens zu einer erneuten Pathologisierung führen. Zudem ist die Voraussetzung medizinischer Nachweise als Kriterium für den Zugang zum dritten Geschlechtseintrag unserer Auffassung nach verfassungswidrig.

Zweitens ist damit der Zugang zu einer dritten Option restriktiv beschränkt und steht nur denjenigen offen, die bestimmte medizinische Diagnosen haben. Diese Beschränkung schließt alle trans* Menschen aus, die sich nicht binär zuordnen, sowie alle anderen, die eine dritte Option benötigen.

Dies führt, drittens, zu einer Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts und zu einer „gleichheitswidrigen“ Rechtslage zwischen trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Denn für trans* Menschen wäre dann das binär orientierte und grundrechtswidrige Transsexuellengesetz, das sich auf eine nun laut WHO veraltete Diagnose bezieht, die Basis für die Änderung ihres Geschlechtseintrags – wofür sie aufwendige gerichtliche Verfahren mit doppelter Begutachtungspflicht in Kauf nehmen müssen.

Fazit: Die klare Differenzierung zwischen trans* und inter* macht keinen Sinn, weil Geschlecht immer ein komplexes Zusammenspiel von Körper und Identität ist. Daher plädieren wir für einen inter*- und trans*-inklusiven dritten Personenstand, dessen Zugang einzig auf Selbstbestimmung beruht und allen Menschen hürdenlos zugänglich sein sollte.
Aber das allein reicht nicht. Es braucht auch einen umfassenden Schutz vor trans*- und inter*feindlicher Diskriminierung und Gewalt 

owie eine umfassende Gesundheitsversorgung. Langfristig sollte die registerliche Erfassung von Geschlecht sowieso ganz abgeschafft werden, da es dafür heutzutage keine Notwendigkeit mehr gibt.


Drittes Geschlecht nur per Diagnose
Ein „drittes Geschlecht“ soll bald möglich sein – aber nur gegen ärztliches Attest. Inter und trans Aktivist*innen lehnen das ab.

Trans und inter Aktivist*innen kritisieren einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zum dritten Geschlecht. Die Kampagnengruppe „Dritte Option“, die sich für einen alternativen Geschlechtseintrag neben „weiblich“ und „männlich“ im Personenregister einsetzt, äußerte sich in einer Stellungnahme vom Dienstag ablehnend zu dem Entwurf des Seehofer-Ministeriums. Der Text widerspreche „in fast allen zentralen Punkten den Bedarfen der Betroffenen“, so die Aktivist*innen.

Den Gesetzentwurf zur Änderung des Personenstandsrechts hat das Ministerium bereits Anfang Juni erarbeitet. Seit dieser Woche nun kursiert er bei Verbänden und Expert*innengruppen zur Stellungnahme.
Zukünftig muss ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Oktober vergangenen Jahres geurteilt, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, wenn im Geburtenregister nur „männlich“ und „weiblich“ als Geschlecht angegeben sind. Damit wurde der Gesetzgeber verpflichtet, neben „männlich“ und „weiblich“ einen dritten Geschlechtseintrag im Register bis Ende 2018 zu ermöglichen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat diese Entscheidung als „historische Entscheidung“ zur Gleichbehandlung intersexueller Menschen begrüßt.

In der Begründung des BVerfG heißt es: Personen, die sich dauerhaft weder dem „männlichen“ noch dem „weiblichen“ Geschlecht zuordnen lassen, würden durch das derzeitige Personenstandsrecht wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Deshalb muss das Personenstandsrecht einen zusätzlichen Geschlechtseintrag zu „weiblich“ oder „männlich“ anbieten. Und zwar einen „positiven“ – also nicht wie bisher „keine Angabe“.
Genitalien und Gene sollen entscheiden

Laut Gesetzentwurf ist eine Einschränkung „auf Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ vorgesehen. Damit würden nur denjenigen Personen ein dritter Geschlechtseintrag ermöglicht, die einer medizinischen Diagnose entsprechen, wonach „Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind“.

Die Kampagnengruppe fordert hingegen, dass das Einholen einer medizinischen Diagnose eine freie Entscheidung sein muss, insbesondere wenn kein Behandlungsbedarf besteht. Gegen eine Abhängigkeit von Mediziner*innen haben viele Betroffene hingegen große Vorbehalte, da sie zum Teil gerade seitens der Medizin massiven Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Juli 2017 bereits ein Gutachten über Anerkennung von Geschlechtervielfalt und Geschlechtsidentitäten erstellt. Das Gutachten hat das Familienministerium veröffentlicht. Darin wird nachdrücklich auf die Schwierigkeiten der medizinischen Beweispflicht hingewiesen. Betroffene berichten immer wieder davon, dass in der Medizin überhaupt keine Einigkeit darüber bestehe, was als intersexuell gilt. Die Kritiker*innen werfen dem Innenmisterium vor, die Empfehlungen des Gutachtens nicht mit einbezogen zu haben.

Die Entscheidung des BVerfG wird noch weitere Gesetzesänderungen nötig machen. So bedeutet das Karlsruher Urteil auch, dass die Ehe für alle jetzt auch für intersexuelle Menschen gelten muss. Die entsprechende Umsetzung hierfür steht ebenfalls noch aus.




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