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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
„Das Gender-Sternchen ist verbrannt“
Frauen, Männer und etwas Drittes? Der
Streit um die Bezeichnung transidenter Menschen tobt. Frank Gommert schlägt
eine neue Bezeichnung vor.
taz: Herr
Gommert, das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber im Herbst 2017
beauftragt, diePersonenstandsbeschreibung zu erweitern auf Menschen,
die sich weder als Frau noch als Mann verstehen. Zwar gibt es im
Innenministerium dazu einen Referenten-Entwurf. Passiert ist indes bislang
nichts. Nimmt die Bundesregierung das Thema nicht ernst genug?
Frank
Gommert: Ich
bin mir nicht sicher, ob sie nicht genug macht oder ob sie nicht verstanden
hat, wie nötig das ist, um alle Gesellschaftsschichten in ihrer sexuellen
Vielfalt abzubilden.
taz: Was
ist denn nötig?
Frank
Gommert: Neben
den sich eindeutig definierenden Frauen und Männern, die die Mehrheit bilden,
gibt es Minderheiten mit verschiedenen Geschlechtsidentitäten, darunter Inter-
und Transsexuelle und solche, die sich nicht eindeutig definieren möchten. All
diese verschiedenen transidentischen Gruppen haben ihre Bedürfnisse, die man in
der Öffentlichkeit abbilden sollte. Bisherige sprachliche Vorschläge wie
„Inter“, „Trans“ und „Weiteres“ reichen da nicht aus. Gut wäre beispielsweise
die Formulierung „geschlechtliche Varianten“.
taz: Gibt
es keine bessere Formulierung als diesen sprachlich doch recht sperrigen
Begriff?
Frank
Gommert: „Geschlechtliche
Varianten“ schließt niemanden aus, so wie das bei den anderen Vorschlägen der
Fall ist. Darunter können sich selbst eindeutige Cis-Menschen wiederfinden,
also all jene, die sich eindeutig als Frauen und Männer definieren.
taz:
Haben Sie Verständnis dafür, wenn jemand sagt, das ist mir alles zu viel Gewese
um Minderheitenrechte, es gibt Wichtigeres?
Frank
Gommert: Das
ist ähnlich wie mit der Diskussion um die Gender-Sternchen. Die sind
mittlerweile verbrannt, weil sich darunter zu viele Forderungen zu vieler
Gruppen versammeln.
taz:
Angenommen, die Bundesregierung nimmt sich der Sache nach der Sommerpause an
und das Personenstandsgesetz wird geändert – angeblich soll das
Justizministerium in der Schublage einen fertigen Gesetzentwurf haben – löst
das die Probleme der gesellschaftlichen Anerkennung transidenter Menschen?
Frank
Gommert: Nein,
natürlich nicht. Das Transsexuellengesetz beispielsweise gibt es seit 1980,
transidente Menschen kämpfen aber immer noch um allgemeine öffentliche
Anerkennung. So etwas dauert sehr, sehr lange.
Der nächste Ausschluss
Der Entwurf zur dritten Option ist zu
restriktiv: Er macht medizinische Diagnosen zur Bedingung – und ist damit
selbst diskriminierend.
Der Schmalspurentwurf zur dritten Option aus dem
Innenministerium sieht nun leider einen dritten Personenstand vor, der
„weiteres“ heißen und nur für Personen gelten soll, die mit einer ärztlichen
Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der
Geschlechtsentwicklung“ vorliegt.
Dieser
unzumutbare Nachweis würde erstens zu einer erneuten Pathologisierung führen.
Zudem ist die Voraussetzung medizinischer Nachweise als Kriterium für den
Zugang zum dritten Geschlechtseintrag unserer Auffassung nach
verfassungswidrig.
Der Schmalspurentwurf zur dritten Option aus dem
Innenministerium sieht nun leider einen dritten Personenstand vor, der
„weiteres“ heißen und nur für Personen gelten soll, die mit einer ärztlichen
Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der
Geschlechtsentwicklung“ vorliegt.
Dieser
unzumutbare Nachweis würde erstens zu einer erneuten Pathologisierung führen.
Zudem ist die Voraussetzung medizinischer Nachweise als Kriterium für den
Zugang zum dritten Geschlechtseintrag unserer Auffassung nach
verfassungswidrig.
mit
doppelter Begutachtungspflicht in Kauf nehmen müssen.
Fazit: Die
klare Differenzierung zwischen trans* und inter* macht keinen Sinn, weil
Geschlecht immer ein komplexes Zusammenspiel von Körper und Identität ist.
Daher plädieren wir für einen inter*- und trans*-inklusiven dritten Personenstand, dessen Zugang einzig auf
Selbstbestimmung beruht und allen Menschen hürdenlos zugänglich sein sollte.
Aber das allein
reicht nicht. Es braucht auch einen umfassenden Schutz vor trans*- und
inter*feindlicher Diskriminierung und Gewalt sowie eine umfassende
Gesundheitsversorgung. Langfristig sollte die registerliche Erfassung von Geschlecht sowieso ganz
abgeschafft werden, da es dafür heutzutage keine Notwendigkeit mehr gibt.
Quelltext: http://www.taz.de/!5522952/
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