Sonntag, 19. August 2018

13 Jahre Diskriminierung und es geht weiter, was hat diese Minderheit verbrochen? /// Die Trump-Regierung kann ihr geplantes Trans-Verbot in den Streitkräften nicht durchsetzen: Erneut kassierte das Weiße Haus eine Niederlage vor Gericht.

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018

Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung  zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.

Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

13 Jahre Diskriminierung und es geht weiter, was hat diese Minderheit verbrochen?

Unser Transsexuellen Gesetz wurde schon 2005 Gerügt vom Bundesverfassungsgericht, ein Gesetz welches nun 13 Jahre auf Verwirklichung wartet!

Schon lange fordern Aktivisten, dass der Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um die sexuelle und geschlechtliche Identität ergänzt wird. Bislang steht dort: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Vor allem das Transsexuellengesetz wird immer wieder scharf kritisiert. Es sei veraltet, lautet der Vorwurf. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so.Bereits 2005 hat es festgestellt, dass das Gesetz nicht dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspreche.

Das Gesetz verlangt noch immer eine operative Geschlechtsangleichung, damit das Personenstandsrecht geändert werden kann. Das aber ist verfassungswidrig, entschied 

 Zur Begründung hieß es, dass die "unbedingte Voraussetzung einer operativen Geschlechtsumwandlung" eine übermäßige Anforderung darstelle, weil die OP eine massive Beeinträchtigung sei.
Eigentlich müsste das Gesetz also geändert werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu recht vage: "Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu umsetzen".
Das bezieht sich aber wohl nicht auf die Verfassungswidrigkeit des Transsexuellengesetzes, sondern auf einen weiteren Beschluss.

In dem forderte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung explizit auf, neben den Geschlechterkategorien "männlich" und "weiblich" einen weiteren Geschlechtseintrag zu schaffen, oder den Geschlechtseintrag im Personenstand gleich ganz zu streichen.

Haus Seehofer strebt Minimallösung an

Seit einigen Monaten liegt ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vor - doch die Bundesregierung strebt darin die kleinstmögliche Lösung an.
Aktivisten hatten gehofft, dass die Bundesregierung die Chance nutzen würde, auch das Transsexuellengesetz zu überarbeiten.

Bis zum 31. Dezember 2018 muss es laut dem Beschluss des Gerichts eine Neuregelung des Eintrags geben. Auch das Familienministerium und das Justizministerium (beide unter SPD-Führung) sind mit dem Gesetz betraut, eine endgültige Fassung liegt aber noch nicht vor.

Den jetzigen Entwurf kritisiert die Opposition. "Für Trans- und Intersexuelle muss das Transsexuellengesetz abgeschafft und durch ein Gesetz zur selbst bestimmten Geschlechtsidentität ersetzt und die dritte Option ermöglicht werden“!

Giffey hatte in der in der vorvergangenen Woche, anlässlich der Pride-Parade in Berlin, eine Regenbogenfahne vor ihrem Haus gehisst. Dazu erklärte sie: "Ich arbeite dafür, dass das Transsexuellengesetz durch ein modernes Gesetz zum Schutz und zur Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt ersetzt wird".

Mit Innenminister Seehofer dürfte das schwierig werden.


Die Trump-Regierung kann ihr geplantes Trans-Verbot in den Streitkräften nicht durchsetzen: Erneut kassierte das Weiße Haus eine Niederlage vor Gericht.
Eine Bundesrichterin in Seattle hat am Freitag entschieden, dass das von US-Präsident Donald Trump verkündete Verbot von transsexuellen Soldaten im Militär nicht in Kraft treten darf. Die von Präsident Bill Clinton ernannte Juristin Marsha Pechmann bestätigte damit eine einstweilige Verfügung vom Dezember letzten Jahres. Ihre Entscheidung begründete sie damit, dass die Anwälte des Weißen Hauses keine weiteren Beweise geliefert hätten, dass die Anwesenheit von Transsexuellen im Militär derzeit eine Gefahr für "Zusammenhalt, Disziplin und Moral" in der Truppe seien, wie von der Trump-Regierung behauptet worden war.

Das Hauptverfahren im Fall "Karnoski v. Trump" wird damit im April nächsten Jahres beginnen. Insgesamt hatten drei Trans-Soldaten, die derzeit ihren Dienst leisten, und drei weitere Transpersonen, die in den Militärdienst eintreten wollen, in Seattle gegen das Verbot des Präsidenten geklagt. Sie werden dabei von mehreren LGBTI-Organisationen und von der Regierung des Staates Washington unterstützt und argumentieren, dass das Verbot ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in der US-Verfassung sei. Neben der Klage im Staat Washington sind noch drei ähnliche Fälle vor Bundesgerichten in anderen Teilen des Landes anhängig. Voraussichtlich muss in dieser Sache der Oberste Gerichtshof das entscheidende Urteil fällen.

Trump: Transpersonen verursachen "Störungen" im Ablauf des Militärs

Präsident Trump hatte das Trans-Verbot im Militär Ende Juli 2017 via Twitter angekündigt: "Nach Konsultationen mit meinen Generälen und Militärexperten weisen wir darauf hin, dass die US-Regierung weder akzeptieren noch zulassen wird, dass Transgender-Personen in irgendeiner Funktion in der US-Armee dienen", so Trump damals .
Er begründete den Schritt mit "enormen medizinischen Kosten" und "Störungen" im Ablauf des Militärs, die die Zulassung der Transpersonen mit sich brächte. Im August unterzeichnete Trump schließlich ein Memorandum, das das Verbot konkret. Nach mehreren einstweiligen Verfügungen konnte das Verbot allerdings nicht bis zum 1. Januar in Kraft treten. Daraufhin startete er im März einen neuen Anlauf für das Verbot.

LGBTI-Aktivisten bezeichnen die Argumentation des Weißen Hauses, dass Transsexuelle eine Gefahr für den Zusammenhalt in der Truppe seien, als Vorwand. Vielmehr sei das Verbot Folge von Transphobie. Ähnliche Argumente habe es bereits für das Homosexuellen-Verbot im Militär gegeben, das erst vor gut sieben Jahren abgeschafft wurde. Auch damals hatten Gegner der Gleichbehandlung erklärt, Homosexuelle würden den "Zusammenhalt" der Truppe gefährden; seitdem das Verbot aufgehoben wurde, gab es keine Berichte über negative Effekte durch Schwule und Lesben.

Im April stellte der US-Ärzteverband klar, dass es aus medizinischer Sicht keinen Grund für die Diskriminierung von Transpersonen im Militär gebe.


  

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Hello, yes these events are terrible, with regret from our side!
Human rights violations, many do not know what it means!
Unfortunately these incidents have become more and more around the world in recent times!

What can we do objectively internationally?

Currently only solidarity with the victims!
Where injustice becomes law, resistance is in demand a greeting from https://trans-weib.blogspot.com/

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