Mittwoch, 15. August 2018

Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es intersexuellen Menschen ermöglichen soll, ihre Identität ins Personenstandsregister eintragen zu lassen.


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018

Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung  zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.

Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

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Männlich, weiblich oder divers – Kabinett beschließt dritte Geschlechtsoption
Berlin. Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es intersexuellen Menschen ermöglichen soll, ihre Identität ins Personenstandsregister eintragen zu lassen.

Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht. Die große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein.
Barley: "Überfällig"
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte dazu: "Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren." Mit dem zusätzlichen Eintrag "divers" werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, eine Stück Würde und positive Identität gegeben. In einem nächsten Schritt gehe es jetzt darum, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen.
Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen demnach in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen.

Bei der Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden. Bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden, konnte die Geburt ohne eine Geschlechts-angabe eingetragen werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 genügt diese Regelung nicht dem Grundgesetz. Auch für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung müsse das Gesetz einen "positiven Geschlechtseintrag" ermöglichen.
Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass der Standesbeamte neben den bereits vorgesehenen Varianten die Angabe „divers“ eintragen kann.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Prof. Dr. Günter Krings, erklärte hierzu: "Der heute dem Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf soll neben den bestehenden drei Varianten "weiblich", "männlich", "ohne Angabe" die Möglichkeit schaffen, für intersexuelle Personen das Geschlecht als "divers" zu beurkunden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorgaben der Entscheidung bis Ende dieses Jahres umzusetzen. Deshalb war es notwendig, das Gesetz auf einschlägige Regelungen zu beschränken und es nicht mit einer Reform des Transsexuellenrechts zu verknüpfen."

dgti e.V.
Männlich, weiblich, divers:
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf zur 3. Option, einem benannten dritten Personenstand, beschlossen. 

Die dgti e.V. begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung der Verpflichtung durch das Bundesverfassungsge-richt (BVerfG) endlich nachkommt. 

Wir stellen jedoch fest, dass die Rechte transidenter/transsexueller/intersexueller Menschen und dabei spezi-ell der nicht binären Personen unter ihnen mit diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurden. Letzteren hatte das OLG Celle bereits im Vorfeld des BVerfG Beschlusses die dritte Option zugesprochen, zu diesem Zeitpunkt (2016) noch ohne Bezeichnung. Damit bleibt der Gesetzentwurf hinter der Rechtsprechung zurück.
Die vorangegangene große Koalition hat die Auswertung der Arbeitsergebnisse aus der interministeriellen Ar-beitsgruppe zu Trans* und Inter* bewusst ans Ende der Legislaturperiode gelegt und gerät so selbst ver-schuldet durch den Beschluss des BVerfG unter Druck.

Weil die vom BVerfG vorgegebene Frist am 31.12.2018 abläuft, hat das Bundesinnenministerium einen nicht zu Ende gedachten Entwurf, ein unvollständiges Fragment, abgegeben. Einziger Unterschied zum bereits im Juni veröffentlichen Entwurf des BMI ist die Änderung auf den Begriff "divers". 

Alle transidenten/transsexuellen/intersexuellen/nicht binären Personen müssen unabhängig von ihren körperli-chen Zuständen in einem neuen Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung berücksichtigt werden. Zu-gangsvoraussetzung darf nur die Selbsterklärung ohne medizinische Begutachtung sein. Der vorliegende Entwurf verlangt jedoch eine nicht näher beschriebene „ärztliche Bescheinigung“.

Eine Regelung zum Verbot genitalverstümmelnder, „vereindeutigender“ Operationen an intersexuellen Klein-kindern, wie er im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, enthält dieser Entwurf nicht, und er ist kein Ersatz für ein ausstehendes Selbstbestimmungsgesetz zum rechtlichen Geschlecht, dem Personenstand.

Andere EU Staaten sind den Entschließungen des Europaparlaments und des Europarats (2048) schon gefolgt und damit in der Frage der Menschenrechte deutlich weiter als Deutschland.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/08/geburtenregister.html


Was bedeutet die für 2019 geplante Einführung bzw. Anerkennung weiterer Geschlechtsidentitäten neben „männlich“ und „weiblich“ für die Kinder- und Jugendhilfe? Wie können Akteur*innen und Fachkräfte der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung der Geschlechtervielfalt und der rechtlichen Neuregelung im Personenstandrecht gerecht werden und ein trans*- und inter*inklusives diskriminierungsfreies Umfeld schaffen? Welche neuen fachlichen Anforderungen gehen damit einher? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt dieses Fachtages, zu dem wir in breiter Kooperation einladen.

Wir wollen die rechtlichen Grundlagen des neuen Gesetzes zur Anerkennung des positiven dritten Geschlechtseintrags und deren Umsetzungsbedingungen für die einzelnen Bereiche in der Kinder- und Jugendhilfe thematisieren. Darüber hinaus wird die aktuelle Situation von nicht-heterosexuellen und trans*- und inter*geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in Deutschland und deren Bedarfe reflektiert.

Den Kern der Fachtagung bilden mehrere praxisnahe Workshops für Akteur*innen und Fachkräfte aus verschieden Arbeitsfeldern - vom Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung (Kita, Hort) über den Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit bis hin zum Feld der Hilfen für Erziehung. Die verschiedenen Workshops bieten Empfehlungen und Handlungsstrategien zur gendersensiblen Umsetzung der Gesetzesgrundlage zur Realisierung einer inklusiven viefaltsorientierterten pädagogischen Praxis in den unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.

Ein detailliertes Programm wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.

Der Teilnahmebeitrag beträgt 10 Euro.

Eine Anmeldung ist möglich unter http://kjrlsa.de/DrittesGeschlecht

Die Veranstaltung wird gefördert durch:

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Bundesministerium für für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms Demoraktie Leben!

weitere Veranstalter:

Trans-Inter-Aktiv Mitteldeutschland
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
weitere Mitveranstalter*innen sind angefragt.
 Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!
Bonjour, oui ces événements sont terribles, avec des regrets de notre côté!
Violations des droits de l'homme, beaucoup ne savent pas ce que cela signifie!
Malheureusement, ces incidents sont devenus de plus en plus nombreux dans le monde ces derniers temps!

Que pouvons-nous faire objectivement à l'international?

Actuellement, seule solidarité avec les victimes!
Lorsque l'injustice devient loi, la résistance est demandée par https://trans-weib.blogspot.com/

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