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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Männlich, weiblich oder divers – Kabinett beschließt dritte
Geschlechtsoption
Berlin. Die
Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es intersexuellen
Menschen ermöglichen soll, ihre Identität ins Personenstandsregister eintragen
zu lassen.
Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten
Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen
Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den
Eintrag "divers" vorsieht. Die große Koalition setzt damit eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde
die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot
des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt
sein.
Barley: "Überfällig"
Bundesjustizministerin
Katarina Barley (SPD) sagte dazu: "Es ist überfällig, dass wir das
Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren." Mit dem zusätzlichen
Eintrag "divers" werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht
zugehörig fühlen, eine Stück Würde und positive Identität gegeben. In einem
nächsten Schritt gehe es jetzt darum, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für
Transsexuelle zu beseitigen.
Regelungen
sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen demnach in einem
weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums
erarbeitet werden. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, das
derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes
Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt
werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche
Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein.
Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Personenstandsgesetzes
Das
Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Personenstandsgesetzes beschlossen.
Bei der
Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtenregister zu
beurkunden. Bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen
Geschlecht zugeordnet wurden, konnte die Geburt ohne eine Geschlechts-angabe
eingetragen werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.
Oktober 2017 genügt diese Regelung nicht dem Grundgesetz. Auch für Personen mit
Varianten der Geschlechtsentwicklung müsse das Gesetz einen "positiven
Geschlechtseintrag" ermöglichen.
Der
Gesetzentwurf sieht hier vor, dass der Standesbeamte neben den bereits
vorgesehenen Varianten die Angabe „divers“ eintragen kann.
Der
Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Prof. Dr. Günter
Krings, erklärte hierzu: "Der heute dem Kabinett vorgelegte
Gesetzentwurf soll neben den bestehenden drei Varianten "weiblich",
"männlich", "ohne Angabe" die Möglichkeit schaffen, für
intersexuelle Personen das Geschlecht als "divers" zu beurkunden. Das
Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorgaben der
Entscheidung bis Ende dieses Jahres umzusetzen. Deshalb war es notwendig, das
Gesetz auf einschlägige Regelungen zu beschränken und es nicht mit
einer Reform des Transsexuellenrechts zu verknüpfen."
dgti e.V.
Männlich,
weiblich, divers:
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf zur 3. Option, einem benannten dritten Personenstand, beschlossen.
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf zur 3. Option, einem benannten dritten Personenstand, beschlossen.
Die dgti e.V. begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung der Verpflichtung durch
das Bundesverfassungsge-richt (BVerfG) endlich nachkommt.
Wir stellen jedoch fest, dass die Rechte transidenter/transsexueller/intersexueller Menschen und dabei spezi-ell der nicht binären Personen unter ihnen mit diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurden. Letzteren hatte das OLG Celle bereits im Vorfeld des BVerfG Beschlusses die dritte Option zugesprochen, zu diesem Zeitpunkt (2016) noch ohne Bezeichnung. Damit bleibt der Gesetzentwurf hinter der Rechtsprechung zurück.
Die vorangegangene große Koalition hat die Auswertung der Arbeitsergebnisse aus der interministeriellen Ar-beitsgruppe zu Trans* und Inter* bewusst ans Ende der Legislaturperiode gelegt und gerät so selbst ver-schuldet durch den Beschluss des BVerfG unter Druck.
Weil die vom BVerfG vorgegebene Frist am 31.12.2018 abläuft, hat das Bundesinnenministerium einen nicht zu Ende gedachten Entwurf, ein unvollständiges Fragment, abgegeben. Einziger Unterschied zum bereits im Juni veröffentlichen Entwurf des BMI ist die Änderung auf den Begriff "divers".
Alle transidenten/transsexuellen/intersexuellen/nicht binären Personen müssen unabhängig von ihren körperli-chen Zuständen in einem neuen Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung berücksichtigt werden. Zu-gangsvoraussetzung darf nur die Selbsterklärung ohne medizinische Begutachtung sein. Der vorliegende Entwurf verlangt jedoch eine nicht näher beschriebene „ärztliche Bescheinigung“.
Eine Regelung zum Verbot genitalverstümmelnder, „vereindeutigender“ Operationen an intersexuellen Klein-kindern, wie er im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, enthält dieser Entwurf nicht, und er ist kein Ersatz für ein ausstehendes Selbstbestimmungsgesetz zum rechtlichen Geschlecht, dem Personenstand.
Andere EU Staaten sind den Entschließungen des Europaparlaments und des Europarats (2048) schon gefolgt und damit in der Frage der Menschenrechte deutlich weiter als Deutschland.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/08/geburtenregister.html
Was bedeutet die für 2019 geplante Einführung bzw. Anerkennung weiterer Geschlechtsidentitäten neben „männlich“ und „weiblich“ für die Kinder- und Jugendhilfe? Wie können Akteur*innen und Fachkräfte der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung der Geschlechtervielfalt und der rechtlichen Neuregelung im Personenstandrecht gerecht werden und ein trans*- und inter*inklusives diskriminierungsfreies Umfeld schaffen? Welche neuen fachlichen Anforderungen gehen damit einher? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt dieses Fachtages, zu dem wir in breiter Kooperation einladen.
Wir wollen die rechtlichen Grundlagen des neuen Gesetzes zur Anerkennung des positiven dritten Geschlechtseintrags und deren Umsetzungsbedingungen für die einzelnen Bereiche in der Kinder- und Jugendhilfe thematisieren. Darüber hinaus wird die aktuelle Situation von nicht-heterosexuellen und trans*- und inter*geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in Deutschland und deren Bedarfe reflektiert.
Den Kern der Fachtagung bilden mehrere praxisnahe Workshops für Akteur*innen und Fachkräfte aus verschieden Arbeitsfeldern - vom Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung (Kita, Hort) über den Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit bis hin zum Feld der Hilfen für Erziehung. Die verschiedenen Workshops bieten Empfehlungen und Handlungsstrategien zur gendersensiblen Umsetzung der Gesetzesgrundlage zur Realisierung einer inklusiven viefaltsorientierterten pädagogischen Praxis in den unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.
Ein detailliertes Programm wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 10 Euro.
Eine Anmeldung ist möglich unter http://kjrlsa.de/DrittesGeschlecht
Die Veranstaltung wird gefördert durch:
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Bundesministerium für für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms Demoraktie Leben!
weitere Veranstalter:
Trans-Inter-Aktiv Mitteldeutschland
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
weitere Mitveranstalter*innen sind angefragt.
Bonjour,
oui ces événements sont terribles, avec des regrets de notre côté!
Violations
des droits de l'homme, beaucoup ne savent pas ce que cela signifie!
Malheureusement,
ces incidents sont devenus de plus en plus nombreux dans le monde ces derniers
temps!
Que
pouvons-nous faire objectivement à l'international?
Actuellement,
seule solidarité avec les victimes!
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