Donnerstag, 9. August 2018

Die Chambre des Députés schafft fast einstimmig den Gutachterzwang ab und ermöglicht Transpersonen, ohne großen Aufwand ihren Namen und Geschlechtseintrag zu ändern.


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018

Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung  zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.

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Die Chambre des Députés schafft fast einstimmig den Gutachterzwang ab und ermöglicht Transpersonen, ohne großen Aufwand ihren Namen und Geschlechtseintrag zu ändern.
Das luxemburgische Parlament hat am Mittwoch mit überwältigender Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das die Änderung des Geschlechts und des Vornamens in offiziellen Papieren vereinfacht. Künftig müssen Transpersonen weder wie bislang ein psychiatrisches Attest vorlegen noch einen medizinischen Eingriff oder eine Hormonbehandlung vorweisen, um ihren Personenstand anzupassen.

Das Gesetz wurde mit 57 zu drei Stimmen in der Chambre des Députés verabschiedet. Für die Neuregelung sprachen sich neben der liberalen Regierungspartei von Premierminister Xavier Bettel und den sozialdemokratischen und grünen Koalitionspartnern auch Christdemokraten und Linkspartei aus, nur die rechtspopulistische Alternative Demokratische Reformpartei stimmte dagegen.

Verfahren wird vereinfacht

Transpersonen müssen künftig nur noch einen schriftlichen Antrag stellen und einige Dokumente wie die Geburtsurkunde vorlegen, um ihren Geschlechtseintrag offiziell ändern zu lassen. Antragsteller müssen lediglich versichern, dass sie im privaten Umfeld und bei der Arbeit in dem beantragten Geschlecht auftreten.

Auch Ausländer, die seit einem Jahr im 600.000 Einwohner zählenden EU-Land registriert sind, sowie im Ausland lebende Luxemburger sollen dieses Recht erhalten; das gleiche gilt für Minderjährige, sofern die Erziehungsberechtigten zustimmen, ansonsten muss ein Bezirksgericht entscheiden. Nur für Kinder unter fünf Jahren muss zwingend das Gericht die Entscheidung treffen.

Trans-Aktivisten im Großherzogtum hatten das alte luxemburgische Gesetz als zu langwierig und zu teuer kritisiert. Die Organisation Intersex & Transgender Luxembourg bezeichnete erst kürzlich den Gutachterzwang als "nutzlose medizinische Behandlung".

In Deutschland müssen Transpersonen nach dem Transsexuellengesetz von 1981 nach wie vor Gutachten vorlegen, bevor sie ihren Geschlechtseintrag rechtlich ändern können. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese von Trans-Aktivisten scharf kritisierte Praxis im vergangenen Jahr als verfassungskonform (queer.de berichtete). Anfang des Monats starteten LGBTI-Aktivisten eine Öffentlichkeits-Kampagne, um der Forderung nach Anpassung des Trans- und Intersexuellenrechts Gehör zu verschaffen.





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