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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Stuttgarter Erklärung
Vorwort
Am
24.01.2015 – 25.01.2015 traf sich eine Gruppe von Ärzten, Psychotherapeuten,
Menschenrechtlern und betroffenen Menschen im Zentrum Weißenburg in Stuttgart
um folgende Erklärung („Stuttgarter Erklärung“) zu verfassen.
Diese
Erklärung kann unter folgendem Link mitgezeichnet werden: Stuttgarter
Erklärung.
Weltweit
zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit so genannten
„geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle
Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich
eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als
erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung
nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das
Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des
“Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen
körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben
wurden.
Die
medizinisch- therapeutische Versorgung von Menschen mit so genannten
„geschlechtlichen Normabweichungen” hat auf diesen Trend zu reagieren. Die
heutige medizinisch- therapeutische Behandlung und Begleitung, die seit den
70er-Jahren von der Idee einer “Gender Dysphorie” ausgeht, lässt
Menschenrechtsaspekte zu kurz kommen und verwischt die Unterschiede von Sex und
Gender. Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen” brauchen
jedoch eine medizinische Behandlung, die ohne geschlechtliche Deutung auskommt
und in der sie in ihrem eigenen Geschlecht von Anfang an respektiert werden.
Wenn diese Menschen medizinische oder psychotherapeutische Maßnahmen wünschen,
brauchen sie eine gesundheitliche Versorgung und Diagnostik, die diesen Umstand
berücksichtigt.
Aber auch
jetzt schon können wir uns für eine Medizin stark machen, die ohne
Gender-Deutung auskommt und sich auf das konzentriert, worum eigentlich gehen
sollte: Menschen zu helfen und ihnen die Behandlung zukommen zu lassen, die sie
benötigen.
Eine
medizinische Behandlung, die transsexuellen, intersexuellen und allen von
geschlechtlichen Normen abweichenden Menschen hilft, und das Wohl des Einzelnen
in den Vordergrund stellt, ist möglich.
Mit der
vorliegenden Erklärung wollen wir ethische und menschenrechtliche Aspekte des
respektvollen Umgangs im Bereich der Medizin, Psychotherapie, Beratung und
Begleitung mit transsexuellen, intersexuellen und allen von geschlechtlichen
Normen abweichenden Menschen aufzeigen und erklären, was möglich und notwendig
ist, um sinnvolle Hilfe und Unterstützung, sowie respektvollen Umgang miteinander
möglich zu machen.
Grußwort
zur „Stuttgarter Erklärung“
von
Eberhard Schultz
Die Aktion
Transsexualität und Menschenrecht hat mit der „Stuttgarter Erklärung: Medizin
und Therapie ohne Genderdeutung“ ein wichtiges gesellschaftliches Thema in
vorbildlicher Weise aufgegriffen. Ein Thema, das immer noch in weiten Teilen
der Bevölkerung ein Buch mit sieben Siegeln darstellt und auch in der medialen
Öffentlichkeit weitgehend tabuisiert wird – ähnlich wie früher die
Homosexualität, die nach langen Auseinandersetzungen auf dem Weg zu
öffentlicher Wahrnehmung und Anerkennung ist. Dabei betrifft die Gleichstellung
aller Menschen den Kern unseres Selbstverständnisses einer lebenswerten
inklusiven Demokratie, für die die freie Entfaltung des selbstbestimmten Individuums
Ziel und Richtschnur sein sollte.
Die WHO
(Weltgesundheitsorganisation) hat schon unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg
in ihrer Verfassung von 1946 festgestellt, dass es ein grundlegendes Recht
eines jeden Menschen auf den bestmöglichen Gesundheitszustand gibt: „Der Besitz
des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines der Grundrechte jedes
menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen
Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung.“[a]
Gesundheit
definiert die WHO so: „Die Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen
körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von
Krankheit oder Gebrechen.“[b]
Dieses
Konzept von Gesundheit als vollkommenes Wohlergehen ist zwar im Einzelnen
umstritten, aber inzwischen durch die Allgemeine Menschenrechtserklärung von
1948 und weitere Abkommen präzisiert worden. Danach umfasst das Recht auf
Gesundheit zunächst die Freiheit, über die eigene Gesundheit und den eigenen
Körper selbst zu bestimmen und frei von Eingriffen in den eigenen Körper zu
bleiben.
Wir hoffen, dass die „Stuttgarter Erklärung“ mit dazu beiträgt, den Autonomieanspruch für einen wichtigen Teil der Gesellschaft im Sinne der Betroffenen voranzutreiben und praktisch umzusetzen. Gerade Deutschland wurde von internationalen Institutionen wiederholt auf diesem Gebiet kritisiert, unter anderem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Europarat wegen der immer noch nicht abgeschafften Zwangsoperationen von intersexuellen Menschen.
Wir hoffen, dass die „Stuttgarter Erklärung“ mit dazu beiträgt, den Autonomieanspruch für einen wichtigen Teil der Gesellschaft im Sinne der Betroffenen voranzutreiben und praktisch umzusetzen. Gerade Deutschland wurde von internationalen Institutionen wiederholt auf diesem Gebiet kritisiert, unter anderem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Europarat wegen der immer noch nicht abgeschafften Zwangsoperationen von intersexuellen Menschen.
In den
Schattenberichten[c] zur Umsetzung der WSK-Rechte[d] in Deutschland wurde die
Praxis ebenfalls kritisiert. In dem letzten Bericht des CECSR (Committee on
Economic, Social and Cultural Rights (UN)[e]) wird gerügt, dass trans- und
intersexuelle Menschen oft assoziiert werden mit psychisch kranken Menschen und
staatliche Politik und Gesetzgebung zu Verletzungen der geschlechtlichen und
reproduktiven Gesundheitsrechte[f] führen.
Es bleibt
also viel zu tun, wie die Stuttgarter Erklärung ja in einleuchtender und
produktiver Weise darstellt.
Die
Eberhard-Schultz-Stiftung setzt sich für die Umsetzung der sozialen
Menschenrechte und Partizipation in Deutschland ein, zu denen auch das
Menschenrecht auf Gesundheit gehört, und hat sich zur Aufgabe gesetzt, das
Bewusstsein und die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Deshalb unterstützen wir
die „Stuttgarter Erklärung“.
In diesem
Sinne wünsche ich der „Stuttgarter Erklärung“ eine weite Verbreitung und eine
weitreichende Unterstützung und Wirkung um ein notwendiges Umdenken anzustoßen
und das Ziel eines umfassenderen Verständnisses von Gesundheit voranzubringen.
Eberhard
Schultz (Eberhard-Schultz-Stiftung)
(Anm.:
[a] Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19460131/201405080000/0.810.1.pdf
[b] ebd.
[c] Schattenberichte: Berichte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Einhaltung des UN-Sozialpaktes, die quasi „der Schatten” des Berichtes der Bundesregierung sind (der die Lage meist beschönigt).
[d] WSK-Rechte = wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, bezogen auf das internationale Übereinkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch: UN-Sozialpakt), engl.: ICESCR (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights)
[e] Komitee der Vereinten Nationen zur Kontrolle der Einhaltung des UN-Sozialpaktes
[f] Hier wird bezogen auf „sexual and reproductive health and rights“ (SRHR))
[a] Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19460131/201405080000/0.810.1.pdf
[b] ebd.
[c] Schattenberichte: Berichte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Einhaltung des UN-Sozialpaktes, die quasi „der Schatten” des Berichtes der Bundesregierung sind (der die Lage meist beschönigt).
[d] WSK-Rechte = wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, bezogen auf das internationale Übereinkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch: UN-Sozialpakt), engl.: ICESCR (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights)
[e] Komitee der Vereinten Nationen zur Kontrolle der Einhaltung des UN-Sozialpaktes
[f] Hier wird bezogen auf „sexual and reproductive health and rights“ (SRHR))
Stuttgarter Erklärung, Mai 2015
Auf Grund
unserer Erfahrung in der Behandlung von Menschen mit so genannten
geschlechtlichen Normabweichungen und von Menschen, deren standesamtlich
eingetragenes Geschlecht vom selbst wahrgenommenen, eigentlichen Geschlecht
abweicht,
sowie durch
unsere Erfahrung mit dem Gesundheitssystem und unzureichenden
Behandlungsmöglichkeiten und Angeboten,
sowie den
nicht auf die individuellen Probleme dieser Menschen zugeschnittenen
Behandlungsstandards und -leitlinien,
bis hin zu
verweigerten Hilfeleistungen, bzw. der Weigerung der Kostenträger,
Hilfeleistungen in angemessener Weise und Höhe zu übernehmen,
wollen wir
der Notwendigkeit von Veränderungen mit dieser Erklärung Ausdruck verleihen.
1)
Grundsätzliches
Die
Würde des Menschen
Alle
Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dies beinhaltet die
Akzeptanz aller erwachsener Menschen als mündig und fähig, selbst zu wissen,
wer sie sind, welchem Geschlecht sie angehören, Entscheidungen über sich selbst
zu fällen und die Verantwortung für die Folgen zu übernehmen. In diesem Sinne
ist jeder Mensch fähig, selbst über seinen Körper und über sein Geschlecht zu
bestimmen.
Auch
minderjährige Menschen haben eine Würde, die nicht verletzt werden darf. Dazu
gehört es, ihre Entscheidungen und Willenserklärungen zu respektieren, zu
achten, geschlechtliche Selbstbestimmung und Selbstakzeptanz zu ermöglichen und
nicht zu verhindern bzw. ihnen ihre geschlechtliche Selbstwahrnehmung nicht
abzusprechen.
Die
Verfügbarkeit von Geschlecht
Geschlecht
ist nicht verfügbar. Das Geschlecht eines Menschen kann nicht durch andere
bestimmt werden, was einer Fremdbestimmung und Inbesitznahme gleich käme. Nur
der einzelne Mensch kann auf Grund seines Wissens über sich selbst über sein
eigenes Geschlecht, seine Geschlechtszugehörigkeit, verlässlich Auskunft geben.
Allein ihm obliegt es, sein Geschlecht zu bestimmen.
Das
Geschlecht und die Anerkennung desselben gehören zum Intimbereich und sind
zentraler Bestandteil des Menschen, seines Selbstverständnisses und seiner
Würde. Eine Nichtanerkennung des Geschlechts, als welches sich ein Mensch
begreift, kommt einer Entmenschlichung und Aberkennung seiner Würde gleich.
Recht
auf Gesundheit
„Das
erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit ist eines der
grundlegenden Rechte eines jeden Menschen“ (WHO)[1]. Diese werden ihm auch
durch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte (Artikel 12 (1)) zuerkannt. Zudem hat jeder das Recht, alle Maßnahmen in
Anspruch zu nehmen, die es ihm ermöglichen, sich des besten
Gesundheitszustandes zu erfreuen, den er erreichen kann (Europäische
Sozialcharta Teil 1/11.). Es sollte als selbstverständlich erachtet werden,
dass nur ein Mensch selbst eine verlässliche Aussage über den für ihn besten
Gesundheitszustand zu treffen vermag. Dritte können ihn allenfalls dabei
unterstützen, dies herauszufinden.
(Anm.:
[1] WHO (World Health Organisation): Health for All in the Twenty-First
Century, WHA51.7, Agenda item 19, 16 May 1998)
2)
Selbstverständnis
Menschen zu
helfen bedeutet, ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Die Würde von
Menschen zu verletzen kann und soll demnach nicht Teil ethischen Handelns sein.
Zum
würdevollen Umgang miteinander gehört der gegenseitige Respekt vor dem anderen
Menschen, auch bzw. insbesondere in einer Beziehung zwischen Patienten/Klienten
und Ärzten/Therapeuten oder allgemein Helfendem/Hilfesuchendem. Nur in
gegenseitigem Respekt sind eine angemessene Begleitung, eine Behandlung oder
Therapie möglich.
3)
Vertrauen und Anrede
Wir erachten
es als sinnvoll für ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Helfendem und
Hilfesuchendem, wenn der Hilfesuchende mit dem Vornamen und in dem Geschlecht
angesprochen und respektiert wird, wie er sich selbst begreift, auch wenn noch
keine amtliche Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrages erfolgte. Ohne
gegenseitiges Vertrauen ist weder eine gute Unterstützung noch eine sinnvolle
therapeutische Maßnahme machbar.
4)
Freiwilligkeit
Zwang
verhindert Vertrauen und echtes gemeinsames Arbeiten an Zielen. Wir erachten es
als sinnvoll, dass Behandlungen und Therapien nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des zu behandelnden Menschen erfolgen. Kein Mensch sollte gezwungen oder in
irgendeiner Weise gedrängt oder genötigt werden auf Grund seiner
Selbstbestimmung seines Geschlechts sich medizinischer, psychotherapeutischer
oder vergleichbarer Behandlungen oder Therapien zu unterziehen oder
Therapiezielen zuzustimmen.
Auch sollte
keine Form einer medizinischen, therapeutischen oder vergleichbaren Maßnahme
als Voraussetzung für eine andere betrachtet werden, wenn diese nicht
nachweislich medizinisch notwendig ist und vom betroffenen Menschen
uneingeschränkt und ohne Zwang als voraussetzend anerkannt wird.
Vor allem
Psychotherapie unter Zwang und ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten ist
nicht möglich. Therapien, die, unabhängig des Alters des betroffenen Menschen,
ohne den ausdrücklichen Wunsch nach Therapie durchgeführt werden, oder nicht in
der Art und Weise ausdrücklich mit dem Hilfesuchenden vereinbart wurden, sind
als reparative Therapien zu betrachten, die den Willen und die Würde des
Menschen missachten.
5)
Zusammenarbeit, Behandlungsziele und Respekt
Wir erachten
es als sinnvoll, nicht das Geschlecht eines Menschen, bzw. die Selbstaussage
eines Menschen über sein Geschlecht, als behandlungsbedürftig zu betrachten: Im
Mittelpunkt unserer Unterstützung, der medizinischen oder psychotherapeutischen
Behandlung steht die Heilung oder die Minderung von Leiden, nicht die Anpassung
an Geschlechts-Stereotypen oder gesellschaftliche Normen.
Das Ziel
sollte sein, dieses Leiden so weit als möglich zu mindern, mit den besten uns
zur Verfügung stehenden Behandlungsmaßnahmen, um das erreichbare Höchstmaß an
körperlicher und geistiger Gesundheit zu ermöglichen.
Art und
Weise der benötigten Hilfeleistung sollte der Hilfesuchende festlegen, Ziele
einer Behandlung/Therapie, sowie was und in welcher Reihenfolge getan werden
muss, sollte gemeinsam und mit beiderseitiger Zustimmung individuell festgelegt
und gemeinsam sollte an deren Erreichung gearbeitet werden.
Medizinische
Maßnahmen, wie u.a. Hormonbehandlungen oder chirurgische Eingriffe, welche
notwendig sind, um im selbst wahrgenommenen bzw. selbstbestimmten Geschlecht
diskriminierungsfrei würdevoll zu leben, erachten wir als notwendige Maßnahmen
zur Erreichung psychischer und physischer Gesundheit.
6)
Achtung des Fachwissens und des Berufsethos
Wir
empfinden Hinweise auf Richt- bzw. Leitlinien als nicht dem Wohle des Patienten
oder Klienten dienend und gleichzeitig als Missachtung medizinischen und
therapeutischen Wissens, wenn diese Hinweise das Ziel haben, einen Menschen,
der um medizinische und/oder therapeutische Hilfe bittet, hinzuhalten, Hilfe
hinauszuzögern oder zu verweigern. Auch Richtlinien oder Leitlinien von
Krankenkassen oder Krankenversicherungen, die etwas anderes verlangen, als das,
was einem Menschen helfen würde, erachten wir als kritisch.
Einem
Menschen erst nach Einhaltung von Fristen zu helfen, und dadurch ein Leiden zu
verlängern, halten wir zudem für unethisch. Wir wollen möglichst rasch helfen
und Leiden zeitnah mindern. Jegliches Hinauszögern von Hilfe ist weder mit
verantwortungsbewusstem Handeln noch mit dem medizinischen oder therapeutischen
Berufsethos vereinbar[2]. Vorschriften, die eine sofortige Hilfe untersagen,
obwohl diese notwendig und möglich ist, lehnen wir deshalb ab. Soweit diese
existieren, halten wir es für sinnvoll, diese abzuschaffen.
Die
Entscheidung über die Notwendigkeit und Dauer einer Begleitung, bzw.
medizinischer und/oder therapeutischen Behandlung sollte allein dem
Hilfesuchenden und dem Helfer, Arzt, Therapeut des Vertrauens obliegen und
nicht den Krankenkassen, bzw. Krankenversicherern, bzw. sogenannten „Experten”
von „spezialisierten“ Einrichtungen, die evtl. nicht das Vertrauen des
Hilfesuchenden besitzen.
(Anm.:
[2] Gelöbnis des Arztes und weitere Berufspflichten: Bundesärztekammer:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1142.1145.1147; Berufsethik
für Psychologinnen und Psychologen: BDP:
http://www.bdp-verband.org/bdp/verband/ethik.shtml)
7)
Kostenübernahmen
„Das
erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit ist eines der
grundlegenden Rechte eines jeden Menschen“ (WHO)[3]. Deshalb sollten alle
Maßnahmen, die zur Erreichung dieses Menschenrechtes notwendig sind, von den
zuständigen Kostenträgern ohne Verzögerungen übernommen werden. Wir erinnern
daran, dass sich Deutschland dazu vor vielen Jahrzehnten durch die Annahme des Internationalen
Paktes über wirtschaftliche, soziale und Kulturelle Rechte (1966)[4], sowie der
europäischen Sozialcharta (1961)[5] verpflichtet hat.
Dennoch
existiert bis heute ein Mehr-Klassen-System bezüglich Regelleistungen,
Medikamenten, Psychotherapien und anderer notwendiger Behandlungsmaßnahmen, je
nach Leiden. Wir halten es nicht für dienlich, wenn ein Patient oder Klient
„Glück” hat, wenn er ein Leiden hat, für das volle Kostenübernahme garantiert
ist, im Gegensatz zu Menschen, die ein Leiden quält, dessen Linderung und die
damit verbundenen Kosten nur eingeschränkt oder unzureichend von den
Leistungsträgern übernommen werden. Dies ist eine Diskriminierung auf Grund der
Art des Leidens und stellt eine Verletzung der Würde vieler Menschen, die nicht
den Geschlechtsnormen entsprechen, dar. Hier wünschen und empfehlen wir
dringend Nachbesserungen, damit insbesondere medizinische und therapeutische
Berufe in einem sinnvollen Maße ausgeübt werden können und Menschen ihr
Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit erreichen können.
(Anm.:
[3] WHO (World Health Organisation): Health for All in the Twenty-First Century, WHA51.7, Agenda item 19, 16 May 1998
[4] Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966, Artikel 12
[5] Europäische Sozialcharta, Turin, 18.10.1961, Artikel 11)
[3] WHO (World Health Organisation): Health for All in the Twenty-First Century, WHA51.7, Agenda item 19, 16 May 1998
[4] Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966, Artikel 12
[5] Europäische Sozialcharta, Turin, 18.10.1961, Artikel 11)
8)
Studien und Untersuchungen
Zu vielen
Behandlungsmaßnahmen gibt es bis heute keine zureichenden wissenschaftlichen
Untersuchungen oder genügend Studien um eine hohes Evidenzlevel zu erreichen.
Um Behandlungsmaßnahmen sinnvoll (aber auch kostengünstig) einsetzen zu können,
sind solche Untersuchungen notwendig und sollten auf den Gebieten, auf denen
sie fehlen, durchgeführt werden.
Es ist eine
Tatsache, dass unser Staat selbst unzureichend Studien oder wissenschaftliche
Untersuchungen im Medizin- oder Psychotherapiebereich finanziert oder in
Auftrag gibt. Hier raten wir dringend zur Besserung.
Zudem sehen
wir einen Mangel in der Qualität der angebotenen und von den Kostenträgern
übernommenen Leistungen, beispielsweise in der hormonellen Versorgung und im
chirurgischen Bereich. Wir erachten es als sinnvoll und notwendig, keine Mühen zu scheuen in allen Bereichen die bestmögliche medizinische Behandlung anzubieten und die Kostenübernahme sicherzustellen. Qualitativ hochwertige Maßnahmen, die ein Leiden tatsächlich mindern, sind auf lange Sicht zudem immer kostengünstiger und den Menschen dienlicher, als Maßnahmen, die nicht für eine dauerhafte Zufriedenheit und Leidensminderung sorgen.
chirurgischen Bereich. Wir erachten es als sinnvoll und notwendig, keine Mühen zu scheuen in allen Bereichen die bestmögliche medizinische Behandlung anzubieten und die Kostenübernahme sicherzustellen. Qualitativ hochwertige Maßnahmen, die ein Leiden tatsächlich mindern, sind auf lange Sicht zudem immer kostengünstiger und den Menschen dienlicher, als Maßnahmen, die nicht für eine dauerhafte Zufriedenheit und Leidensminderung sorgen.
9)
Dezentrale Versorgung optimieren
Psychotherapeuten
und Ärzte, aber auch Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, welche
Menschen mit ungewöhnlichen geschlechtlichen Entwicklungen und/oder Problemen
auf Grund des Geschlechts, bzw. der Abweichung dessen vom eingetragenen
standesamtlichen Geschlecht, betreuen und/oder behandeln, sind in Deutschland
zu dünn gesät. Wir erachten es als sinnvoll, Ärzte, Psychotherapeuten und
allgemein beratend und helfend Tätige zu ermutigen, Vorurteile und Ängste, die
oftmals für die mangelnde Behandlungs- und Unterstützungsbereitschaft
verantwortlich sind, fallen zu lassen und auch diese Menschen entsprechend
ihrer Bedürfnisse zu behandeln und zu unterstützen.
Für eine
sinnvolle medizinische Versorgung halten wir es für notwendig, Beratungs- und
Behandlungsmöglichkeiten ortsnah zu schaffen, sofern dies noch nicht geschehen
ist, um einen Zugang zum Angebot an bestehenden Leistungen des
Gesundheitswesens ohne Diskriminierung allen Menschen zu ermöglichen. Weite
Anfahrtswege sind auf Grund des Zeitaufwandes und der damit verbundenen Kosten
für viele betroffene Menschen nicht möglich, so dass sie letzten Endes auf
Grund der Art ihres Leidens diskriminiert werden und ihnen medizinische und
therapeutische Versorgung oder andere Hilfeleistungen indirekt verwehrt werden.
Doch ist es
Aufgabe des Staates und unseres Gesundheitssystems, allen Menschen ohne
Diskriminierung den selben Zugang zu unterstützenden, medizinischen oder
psychotherapeutischen Einrichtungen zu ermöglichen. Wir erleben immer wieder,
dass Betroffene u.a. keine Behandlung erhalten, weil ein Arztbesuch für sie
nicht möglich ist und entsprechende Kosten für Hausbesuche von den Kostenträgern
nicht übernommen werden.
10)
Beratungsstellen
Wir halten
die Einrichtung von Beratungsstellen für sinnvoll, die auf Menschen jeden
Alters spezialisiert sind, welche auf Grund ihres Geschlechts, bzw. auf Grund
ihres amtlich bestimmten Geschlechts, Fragestellungen und/oder Probleme haben
und Hilfe suchen.
Eine
Beratungsstelle sollte stets unabhängig und anonym beraten. Die Angebote
sollten für Hilfesuchende freiwillig sein und unabhängig von jeglicher
medizinischer oder psychotherapeutischer Behandlung erfolgen können. Eine
Beratung darf dabei niemals eine Voraussetzung für weitere Maßnahmen
darstellen.
Eine
Beratungsstelle sollte für Menschen, die lediglich einer Klärung und keiner
Psychotherapie oder sofortiger medizinischer Maßnahme wünschen oder bedürfen,
eine niederschwellige Anlaufstelle sein, welche unabhängig berät, und
gleichfalls über weitere Möglichkeiten aufklärt und evtl. vermittelt.
So ist z.B.
der Besuch eines Psychotherapeuten in Deutschland oft mit Hemmungen verbunden,
wohingegen eine Beratungsstelle, welche anonym beraten würde, ein geringeres
Hemmnis und kostengünstiges Angebot darstellte, das nicht mit der Angst vor
einem Outing, der Angst, die Krankenkasse oder Krankenversicherung könnte vom
eigenen Problem erfahren, oder davor, abgestempelt zu werden, verbunden wäre.
In einer
Beratungsstelle könnten auch Informationen zusammengetragen werden, wohin sich
betroffene Menschen wenden können, welche Angebote bestehen, wo welche
medizinische oder therapeutische Leistung angeboten wird, etc. und somit
informativ Betroffene, Therapeuten, Ärzte u.a. unterstützen und zur Seite
stehen.
Wir legen
darauf Wert festzustellen, dass die Einrichtung von Beratungsstellen nicht zur
Zentralisierung der Anlaufstellen für Hilfesuchende führen soll, sondern das
Angebot an Beratung vergrößern, bzw. dadurch ortsnahe Beratungsmöglichkeiten
geschaffen werden sollen. Es ist uns wichtig, Hilfesuchenden in der Fläche die
Möglichkeit zu geben, passende Angebote vor Ort zu finden. Wir wollen Kollegen
und Kolleginnen, aber auch engagierte betroffene Menschen ermutigen, daran
mitzuwirken.
11)
Geltung für alle Menschen
Prinzipiell
sollten alle hier getroffenen Aussagen bezüglich hilfesuchenden Menschen für
alle Menschen jeden Alters ohne Einschränkungen gelten. Unserer Ansicht nach
ist das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger
Gesundheit ein Recht für alle Menschen und sollte allen im gleichen Maße
zugänglich sein. Es sind die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um dies zu
ermöglichen. Evtl. vorhandene Beschränkungen des direkten Zugangs zu unserem
Gesundheitssystem, zu Beratungsstellen, Psychotherapeuten oder Ärzten sollten
beseitigt werden.
Insbesondere
benötigen Kinder und Jugendliche hier Rechte, um unsere Hilfe uneingeschränkt
wahrnehmen zu können. Hierzu gehört u.a. die Möglichkeit zu unabhängiger
anonymer Beratung, um selbst objektiv entscheiden zu können, ohne hierfür die
Zustimmung eines Vormundes zu benötigen. An dieser Stelle verweisen wir auf das
argentinische Gesetz[6] das unseres Erachtens hier sinnvolle Lösungen
vorschlägt und zu deren Übernahme auch bereits das Europäische Parlament
dringend riet.
Außerdem
sehen wir die Notwendigkeit der Einrichtung einer Unterstützung für Menschen
mit schweren psychischen oder geistigen Problemen, um ihren speziellen
Problemen gerecht zu werden. Ihnen werden oft Leistungen verwehrt, die sie
dringend benötigen, weil ihnen nicht selten abgesprochen wird, Entscheidungen
treffen zu können. Hier empfehlen wir mehr für die Sicherstellung einer Möglichkeit
der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu unternehmen, um ein Leben in Würde
und dem eigenen eigentlichen Geschlecht führen zu können.
Ein
psychisches Leiden darf nicht zum Ausschluss vom Recht auf Würde, Gesundheit
und dem damit verbundenen Leben im eigenen, wahrgenommenen Geschlecht führen.
(Anm.: [6] LEY 26.743, LEY DE IDENTIDAD DE
GÉNERO, BUENOS AIRES, 9 de Mayo de 2012. (BOLETÍN OFICIAL, 24 de Mayo de 2012)
12)
Schlussbemerkung
Die Menschen
sind vielfältig und unterschiedlich. Jeder Mensch ist einzigartig. Gerade dies
macht unser Menschsein aus, unsere Würde und unser eigenes Geschlecht. So
vielfältig die Menschen sind, so vielfältig sind auch ihre Erkenntnisse über
sich selbst und die Selbstverständnisse als Mensch und geschlechtliche Wesen.
Nicht immer verstehen wir, warum sich andere Menschen auf eine Art und Weise
empfinden, definieren, begreifen, wahrnehmen. Doch gebietet es die Achtung und
der Respekt vor dem Menschen und seiner Würde, seines Rechts auf
Selbstbestimmung, auf die Nichtverfügbarkeit seines Geschlechts, dass wir
Äußerungen und Entscheidungen respektieren, achten und ihnen gemäß handeln,
auch wenn wir diese schwer nachvollziehen, noch sie für uns fällen würden.
Auch wenn in
unserer Kultur über das Geschlecht eines Menschen bei der Geburt verfügt wird
und ein Geschlechtseintrag auf Grund einer Entscheidung von Dritten, mag sie
auch noch so gut begründbar sein, vorgenommen wird, so kann dieser nur
behelfsmäßig und vorübergehend sein.
Wir
betrachten es als unangemessen, dass Ärzte oder andere im medizinischen Bereich
tätige Menschen oft genötigt werden, diese Entscheidungen für/über einen
anderen Menschen zu treffen oder mit zu tragen. Diese Entscheidungen haben sich
in der Vergangenheit als nicht immer zum Wohle des betroffenen Menschen
erwiesen.
Die letzte
Entscheidung über den vorzunehmenden Geschlechtseintrag (oder dessen
Entfernung) kann nur der betreffende Mensch selbst fällen. Jede Entscheidung
ohne Zustimmung des betreffenden Menschen, kann immer nur eine vorübergehende
sein, da sie auch mit dem besten Fachwissen nie mit 100%iger Sicherheit ohne
Zustimmung des betroffenen Menschen gefällt werden kann.
Da unser Geschlecht Teil unseres Wesens ist, unserer menschlichen Würde und Teil dessen, wie wir uns selbst begreifen, zudem einen wichtigen Teil unserer innersten Intimsphäre darstellt, kann dies unter keinen Umständen von anderen Menschen, als uns selbst, bestimmt werden.
Da unser Geschlecht Teil unseres Wesens ist, unserer menschlichen Würde und Teil dessen, wie wir uns selbst begreifen, zudem einen wichtigen Teil unserer innersten Intimsphäre darstellt, kann dies unter keinen Umständen von anderen Menschen, als uns selbst, bestimmt werden.
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