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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Beim Versuch, legale
Einzelproteste anstelle des nicht genehmigten Pride abzuhalten, wurden 29
Menschen festgenommen – einige von ihnen wurden bis zum Abend auf
der Wache festgehalten.
In der
russischen Metropole St. Petersburg sind am Samstag fast 30 Menschen
festgenommen worden, die vor der Eremitage friedlich für LGBTI-Rechte
protestieren wollten. Die Teilnehmer des St. Petersburg Pride wurden in zwei
Busse der Polizei gezerrt und zu insgesamt vier Wachen gebracht; in der Regel
werden sie nach einer Personalienfeststellung und der Ausfertigung einer
Anzeige nach wenigen Stunden wieder freigelassen.
Meldungen
zufolge sollen mindestens 29 Personen, darunter Pride-Organisator Juri Gawrikow
und viele junge Demonstrantinnen und Demonstranten, festgenommen worden sein.
Die Aktivisten hatten legitime Einzelproteste abhalten wollen – wenn Personen
genügend Abstand halten, benötigen diese nach russischem Recht dafür keine
Erlaubnis.
Die
CSD-Teilnehmer vom Samstag konnten für einige Minuten Flaggen oder Plakate
zeigen und Interviews geben, bevor die Beamten einschritten. "Die Polizei
handelte streng und absolut illegal", schrieb einer der Festgenommenen aus
dem Polizeibus. "Dennoch bereue ich keine Sekunde."
"Unsere
Forderungen sind einfach", sagte einer der Aktivisten, Alexej Nazarow, vor
seiner Festnahme. "Wir verlangen nicht, geliebt zu werden. Wir fordern
Gesetze, die unsere Rechte schützen und besagen, dass wir mit den übrigen
Russen gleichberechtigt sind. Wir sind keine Menschen zweiter Klasse."
Zuvor hatte
die Stadtverwaltung ganze neun Vorschläge für eine reguläre Kundgebung
abgelehnt. Am Freitag hatte ein regionales Gericht wie zuvor ein lokales die
Verbote aufrecht gehalten und mit dem Schutz von Kindern begründet, wie ihn das
Gesetz gegen Homo-"Propaganda" vorsehe. Bei Festnahmen bei dennoch
abgehaltenen Protesten spielt das Gesetz in der Regel keine Rolle mehr, hier
wird Aktivisten oft schlicht Widerstand gegen Polizeibeamte oder ein Verstoß
gegen Versammlungsgesetze vorgeworfen.
Im letzten
Jahr hatte der CSD noch mit einer Kundgebung auf dem Marsfeld stattfinden
können – bis die Regelung zuletzt wieder abgeschafft wurde, war der Ort als
eine Art "Hyde Park Corner" konzipiert, in dem Proteste ohne
Vorabgenehmigung abgehalten werden konnten. Rund 100 Menschen nahmen an der
Kundgebung teil – einige von ihnen wurden danach allerdings von Jugendlichen
mit Pfefferspray angegriffen.
In den
Vorjahren konnten in St. Petersburg der CSD und Kundgebungen zum
Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie am 17. Mai mal stattfinden, mal
wurden sie von der Polizei aufgelöst oder von Gegendemonstranten angegriffen.
Eine
Beteiligung von LGBTI-Aktivisten an der großen Demo zum 1. Mai endete zuletzt
auch immer in Festnahmen. Zugleich hat sich in der 4,8-Millionen-Stadt eine
durchaus sichtbare Szene etabliert, in der unter anderem das mehrtägige
Filmfest "Side by Side" als Erfolg gilt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im letzten Sommer regionale Vorläufer des landesweiten Gesetzes gegen Homo-"Propaganda" für Unrecht erklärt wie zuvor einige CSD-Verbote vor allem in Moskau. Etliche weitere Klagen sind anhängig, darunter eine zu einem Angriff von zwei Unbekannten auf einen Coming-out-Treff in St. Petersburg im Jahr 2013, bei dem ein junger LGBTI-Aktivist durch einen Schuss die Sicht in einem Auge verlor. In der Beschwerde geht es um die mangelnde Aufklärung des Falls und seine Einstufung als "Hooliganismus" statt eines Hassverbrechens.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im letzten Sommer regionale Vorläufer des landesweiten Gesetzes gegen Homo-"Propaganda" für Unrecht erklärt wie zuvor einige CSD-Verbote vor allem in Moskau. Etliche weitere Klagen sind anhängig, darunter eine zu einem Angriff von zwei Unbekannten auf einen Coming-out-Treff in St. Petersburg im Jahr 2013, bei dem ein junger LGBTI-Aktivist durch einen Schuss die Sicht in einem Auge verlor. In der Beschwerde geht es um die mangelnde Aufklärung des Falls und seine Einstufung als "Hooliganismus" statt eines Hassverbrechens.
Das
Straßburger Gericht sandte den Anwälten der Verletzten nun erstmals die Akten
der Polizei – demnach verhörten die Beamten zwei homofeindliche Aktivisten, von
denen einer eine Schusswaffe besaß, wie sie bei der Tat zum Einsatz kam, und
der ein Bild des Verletzten auf seinem Laptop hatte. Die Ermittlungen wurden
2015 eingestellt, ohne die Spuren eines möglichen Hassverbrechens weiter
verfolgt zu haben – den Akten zufolge erschien den Beamten die Möglichkeit am
wahrscheinlichsten, die Aktivisten hätten sich selbst verletzt, um öffentliche
Aufmerksamkeit zu erregen und in die Medien zu kommen.
Update 18.50h:
Aktivisten teilweise weiter in Gewahrsam
Seit dem Protest um kurz nach halb zwölf deutscher Zeit wurden einige Aktivisten auf diversen Wachen wieder freigelassen. Andere befinden sich rund sieben Stunden später immer noch in Polizeigewahrsam, teilweise ohne Kontakt zu einem Anwalt. Allen wurde Verstöße gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen, ihnen drohen Geldstrafen zwischen 10.000 und 20.000 Rubel (136-272 Euro).
Seit dem Protest um kurz nach halb zwölf deutscher Zeit wurden einige Aktivisten auf diversen Wachen wieder freigelassen. Andere befinden sich rund sieben Stunden später immer noch in Polizeigewahrsam, teilweise ohne Kontakt zu einem Anwalt. Allen wurde Verstöße gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen, ihnen drohen Geldstrafen zwischen 10.000 und 20.000 Rubel (136-272 Euro).
Vor wenigen
Minuten wurden auch auf der letzten Wache die letzten festgenommenen Aktivisten
und Aktivistinnen des Vormittags freigelassen. Einige haben am Montag einen
ersten Gerichtstermin zu ihrem angeblichen Verstoß gegen das Versammlungsrecht.
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