Montag, 3. September 2018

Die Grünen melden sich zu Wort! /// Geschlechtliche Vielfalt nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung  zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.

Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Geschlechtliche Vielfalt nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Dank des Bundesverfassungsgerichts muss der Bundestag bis Ende des Jahres das Personenstandsrecht reformieren, indem er die Vielfalt der Geschlechter jenseits Mann und Frau endlich anerkennt. Er könne entweder auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichten, so das Bundesverfassungsgericht, oder müsse die Möglichkeit schaffen, eine weitere positive Bezeichnung eines Geschlechts zu wählen. Dabei muss der Gesetzgeber auch regeln, wie der Geschlechtseintrag berichtigt werden kann.

Daher ist die Umsetzung des Beschlusses auch eine große Chance, um das wissenschaftlich wie menschenrechtlich längst nicht mehr haltbare Transsexuellengesetz abzuschaffen und ein neues Selbstbestimmungsgesetz zu verabschieden. Dessen Leitbild soll die persönliche Freiheit und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter sein. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt trans* und intergeschlechtliche Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen.

Wie das am besten geschehen soll, wollen wir zusammen mit Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft, Verbänden, Expert*innen und Abgeordneten aus dem Deutschen Bundestag diskutieren und laden Sie dazu gerne ein. Wir freuen uns auf spannende Gespräche!

Grüne fragen nach weltweiter Menschenrechtslage von homo-, trans- und intersexuellen Menschen

Zur Einbringung der Großen Anfrage „Internationale Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI)“ erklärt Kai Gehring, Mitglied im Menschenrechtsausschuss:

Niemand darf irgendwo auf dem Globus aufgrund der eigenen sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden, sondern jede und jeder verdient weltweit Respekt, Freiheit und Sicherheit.
Mit der Großen Anfrage wollen einen Überblick über das Ausmaß weltweiter Verfolgung Homo-, Trans- und Intersexueller sowie der Fort- und Rückschritte erlangen und ein starkes solidarisches Zeichen für den internationalen Schutz von LSBTTI-Rechten setzen.

Liebe darf nirgends illegal sein, sondern verdient Wertschätzung, gleiche Rechte und Schutz. Fast die Hälfte der Menschheit lebt jedoch in Ländern, in denen Lesben, Schwule, Trans- oder Inter-Personen staatlich diskriminiert, brutal verfolgt oder gar umgebracht werden. Und noch weit mehr können sich weder auf staatlichen Schutz noch gesellschaftliche Solidarität verlassen, wenn sie Opfer von Hetze, Hass oder Gewalt werden. Diese Schande darf niemanden kalt lassen, sondern muss zu beherztem politischem Handeln führen.
Dennoch agiert die Bundesregierung beim weltweiten LSBTTI-Schutz bislang viel zu defensiv und unzureichend. Mit der Großen Anfrage wollen wir einen Impuls für eine aktivere Antidiskriminierungspolitik geben.

Die Bundesregierung muss endlich auch den Schutz sexueller und geschlechtlicher Minderheiten auf die Agenda ihrer Außenpolitik setzen und Menschenrechtsverteidiger in ihrem Kampf für Selbstbestimmung und Freiheit offensiv unterstützen. Die Situation von LSBTTI ist ein wichtiger Indikator für die menschenrechtliche Lage eines Landes. Autokraten, religiöse Fanatiker und andere Feinde der Gleichberechtigung stellen LSBTTI-Rechte massiv infrage und als Sonderrecht aus Europa dar. Nichts könnte falscher sein, denn Menschenrechte sind universell. Deutschland muss sich in internationalen und europäischen Gremien offensiv gegen Diskriminierung und für Entkriminalisierung engagieren sowie durch seine Auslandsvertretungen und Mittler-Organisationen LSBTTI-Rechte verteidigen.

Internationale Solidarität mit LSBTTI und Universalität der Menschenrechte erfordern von der Regierung auch, Impulse fortschrittlicherer Länder zu nutzen, um LSBTTI-Rechte im Inland umfassend zu verwirklichen.

Ambitionslos und bevormundend - Der Gesetzentwurf zur Dritten Option ist ein Trauerspiel

Zum Gesetzentwurf für eine Dritte Option beim Geschlechtseintrag, den das Bundeskabinett heute auf den Weg gebracht hat, erklären Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik, und Monika Lazar MdB:
Dieser Gesetzentwurf ist ein Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung, er ist ambitionslos und bevormundend. Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes zur Einführung einer dritten Option beim Geschlechtseintrag war eine große Chance. Das Urteil hat den Weg eröffnet, endlich ein 

Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg zu bringen, das trans- und intergeschlechtliche Menschen nicht länger pathologisiert, sondern ihre Würde und Rechte stärkt. Die Bundesregierung aber schreibt die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen fort.

Wieso sollte man bei der Änderung des Personenstandes ein ärztliches Attest vorlegen? Das muss eine selbstbestimmte Entscheidung werden, die allen offen steht. Wieso gibt es auch weiterhin geschlechtszuweisende Operationen und Hormonbehandlungen an wehrlosen Säuglingen ohne medizinische Notwendigkeit? Das muss verboten werden. Wieso nutzt die Bundesregierung nicht das Urteil für eine Überwindung des menschenunwürdigen Transsexuellengesetzes? 

Wir brauchen einfache, selbstbestimmte Verfahren zum Geschlechtseintrag und zur Änderung des Vornamens ohne psychologische Zwangsgutachten.

Die Bundesregierung zeigt mit ihrem Gesetzentwurf, wie wenig Verständnis sie von geschlechtlicher Vielfalt hat. Dabei gibt es seit Jahren eine breite Expertise aus der Verbändelandschaft sowie Gesetzentwürfe wie den des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir Grüne werden im parlamentarischen Verfahren auf deutliche Korrekturen drängen. Wir laden für den 28. September zu einem Fachgespräch in den Bundestag ein, um gemeinsam progressive Ideen zu Geschlecht und Vielfalt zu diskutieren.





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