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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Zu viel schwul oder zu wenig schwul? Wenn auf Ämtern darüber geurteilt
wird, wie Homosexualität auszusehen hat
Verfolgte Homosexuelle haben Anspruch auf Asyl. Was der Europäische
Gerichtshof 2013 für die Mitgliedstaaten der EU festgestellt hat, klingt einleuchtend und unmissverständlich:
Es ist
Menschen nicht zuzumuten, in ein Land abgeschoben zu werden, in dem ihnen
aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Strafverfolgung, Gewalt oder gar der Tod
droht. 2014 wurde dies noch einmal präzisiert: Asylsuchende dürften zwar
hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung befragt werden, jedoch ohne sich
dabei "stereotyper Vorstellungen in Verbindung mit Homosexualität" zu bedienen.
Damit steht
nicht nur das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vor einem
Dilemma. Zum einen hat der EuGH 2013 auch darauf hingewiesen, dass eine Gesetzgebung,
die "homosexuelle Handlungen" unter Strafe stellt, nicht unbedingt
ausreicht. Sie muss auch angewandt werden, und dies bedeutet wiederum, dass die
zuständigen Behörden umfassende Kenntnisse über die Situation in den
entsprechenden Herkunftsländern haben müssen.
Zum anderen
müssen sie zwingend eine Einschätzung zu Asylverfahren vornehmen und
Entscheidungen treffen. Und die Entscheidung, ob ein triftiger Asylgrund
vorliegt, ist in diesen Fällen immer auch ein Befinden darüber, ob Menschen
wirklich homosexuell sind und in ihren Herkunftsländern tatsächlich verfolgt
werden. Das betrifft wie gesagt alle Behörden, die mit dieser Thematik befasst
sind. Im deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden schwule
Männer auch schon mal gefragt, wie oft sie Geschlechtsverkehr mit ihrem Freund
gehabt und wie sie diesen empfunden hätten.
Bitte
unauffällig bleiben
Lesbische
Frauen werden abgeschoben, weil man ihnen vor dem Hintergrund einer
Zwangsverheiratung mit einem Mann durch ihre Eltern ihr Lesbischsein nicht
glaubt. Und in den Ablehnungsbescheiden zu Asylanträgen aufgrund von Verfolgung
wegen Homosexualität heißt es, dass sich die Betreffenden ja
"unauffällig" verhalten könnten.
Die jüngsten
Fälle im österreichischen Bundesamt markieren allerdings einen neuerlichen
Tiefpunkt dieser allgemeinen Praxis. Zuerst wurde der Fall eines Afghanen bekannt, bei dem der zuständige
Beamte glaubte, vom "Gang, Gehabe und der Bekleidung" auf die
heterosexuelle Orientierung des Asylbewerbers schließen zu können. Schließlich
seien Homosexuelle doch eher gesellig und nicht aggressiv.
Offenbar hat
der Mann noch nie von Emile Griffith gehört. In einem Rückkampf um den
Boxweltmeistertitel 1962 schlug dieser so hart und unnachgiebig auf seinen
Kontrahenten Benny Paret ein, dass sein Gegner ins Koma fiel und zehn Tage
später verstarb. Paret hatte vor und während des Kampfes immer wieder
Anspielungen auf Gerüchte um die Homosexualität von Griffith gemacht: "Hey Schwuchtel! Ich werde dich und deinen Ehemann kriegen."
Zu schwul
dürfen Asylbewerber aber offenbar auch nicht auftreten. Denn in einem anderen
Fall wird einem Geflüchteten aus dem Irak "überzogen mädchenhaftes Verhalten" vorgeworfen. Dass
dieser seit Jahren in Österreichs Schwulenszene verkehrt und eine Broschüre zum
Thema Coming-out für einen LGBTQI-Verein ins Arabische übersetzt hat, wiegt
offenbar weniger schwer als der wie auch immer begründete Verdacht, er könnte
sich absichtlich schwul inszenieren, um sich Asyl zu
erschleichen.
Was kommt
als Nächstes?
"Meine
Schwägerin hat einen schwulen Bekannten: Den müssten Sie ja kennen!"
"Wir
messen jetzt Ihre Körpertemperatur, und dann schauen wir mal, wie warm Sie
sind."
"Wenn
ich jetzt meinen Schlüsselbund fallen lasse und mich danach bücke, was machen
Sie dann?"
Wem in
seinem Heimatland Repression und Verfolgung aufgrund seiner sexuellen
Orientierung drohen, der hat Anspruch auf Asyl. Das ist gut und richtig so.
Nicht richtig hingegen ist eine Einschätzung dieser Orientierung auf der Basis
absurder Stereotype.
Im Zweifel immer für die Betreffenden. Genau das können
und müssen Rechtsstaaten aushalten. Denn nicht die Möglichkeit, jemandem Asyl
zu gewähren, der oder die womöglich gar nicht homosexuell ist und deshalb dafür
auch nicht im Heimatland verfolgt wird, untergräbt das rechtsstaatliche
Fundament. Sondern die zynische Missachtung tatsächlicher Asylansprüche. (Nils
Pickert, 2.9.2018)
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