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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
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deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
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Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
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because it is missing in the world!
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Die bürokratische Diskriminierung
Transsexualität Der Gesetzgeber ist in der gesellschaftlichen und
moralischen Pflicht, das TSG dahingehend zu reformieren, um langfristig das
argentinische Modell zu adaptieren.
Das
Transsexuellen-Gesetz (TSG) regelt in der BRD die Rechte und Pflichten von
transsexuellen Menschen, wenn es um Namens- und Personenstandsänderungen als
auch operative Angleichungen geht. Dieses Gesetz war jedoch bereits bei
Verabschiedung 1981 ein Schritt vorwärts, doch zwei Schritte zurück. So war es
beispielsweise in den ersten Jahren noch vorgeschrieben, daß transsexuelle
Frauen sich bei einer nicht gewünschten operativen Angleichungen haben müssen
sterilisieren lassen, mit der Begründung, da im Falle einer Kindeszeugung die
transsexuelle Frau im Sinne der faktischen Rechtsprechung der BRD wieder ein
cissexueller Mann sein wird. Diese Unmenschlichkeit wurde zwar gekippt, doch im
europäischen und globalen Vergleich sind das TSG und die Rechte für
transsexuelle Menschen sehr im Rückstand.
In Argentinien beispielsweise
existiert seit 2012 ein weltweit einzigartiges Gesetz, das transsexuelle und
generell queere Menschen von bürokratischen Diskriminierungen vollkommen
befreit. Die WHO bezeichnete diese gesellschaftliche Entwicklung als
Vorbildfunktion, da die Personen bei dem Wunsch einer Namens- und
Personenstandsänderung nicht mit "Hürden wie der Hormontherapie,
operativen Angleichung oder psychiatrischen Diagnosen" konfrontiert
werden, die sie als "abnormale Menschen" bezeichnen.
In der BRD
war bis Juni 2018 die Transsexualität nach ICD-10 eine
"Geschlechtsidentitätsstörung" als Unterkapitel der
"Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen". Bis zum Jahre 2022 soll
diese Bezeichnung nun weltweit fallen und durch den vermeintlich neutralen
Begriff "Gender Incongruence" ersetzt werden. Das sind jedoch
lediglich Schönheitsoperationen, denn das Problem liegt nicht in der
Bezeichnung der Menschen - obgleich ein Weg weg von pathologisierender
Diskriminierung ein wichtiger Schritt ist -, sondern in deren Behandlung und
der Akzeptanz. Hierzulande ist die externe Feststellung sowohl an kostenpflichtigen,
gerichtlichen Stellen als auch psychiatrischen Gutachten geknüpft. Um eine
gewisse Neutralität zu wahren sind zwei unabhängige Gutachten verpflichtend,
die nun trotz der Streichung als "Geschlechtsidentitätsstörung" den
transsexuellen Menschen begutachten, sprich pathologisieren.
Nichts anderes ist
die Funktion des Gutachten: es soll sicher stellen, daß der transsexuelle
Mensch es "ernst meint", so, als wäre es eine Spielerei, ein
fröhliches Wechseln. Diese Urteil liegt allein in den Händen der unabhängigen
Psychiater*innen und den örtlichen Amtsgerichten. Das kann auch im schlimmsten
Fall bedeuten, daß der transsexuelle Mensch abgewiesen wird, wenn
beispielsweise eine Psychiaterin die Identität in frage stellt.
Die
Problematik mit den Psychiater*innen ist keine ungefähre, sondern eine betont
aktuelle. Psychiater*innen, die sich auf die Transsexualität
"spezialisierten", sind nicht unbedingt frei von traditionellen
Rollenbildern und verlangen dann manchmal das Abspielen heteronormativer
Stereotypen. Extrem plakativ betrachtet kann das dann bedeuten, daß eine
transsexuelle Frau, die in ihrer Kindheit nicht mit Puppen spielte, einen eher
skeptischen Blick erhalten wird. Der daraus kolportierte, unsichtbare Sexismus
wird gesellschaftlich nahezu nicht behandelt oder diskutiert. Die BRD tut es
sich schwer, transsexuellen Menschen entgegen zu kommen, dabei gibt es viele
Staaten, die mit einem äußerst positiven Beispiel vorangehen, auch in der
Europäischen Union, so Dänemark, das 2017 langsam den argentinischen Weg
einschlug. Dabei darf trotz der Entwicklung in der WHO, die Transsexualität als
Störung abzuerkennen, nicht vergessen werden, daß der transsexuelle Mensch
dennoch leiden kann, das jedoch nicht mit einem vermeintlich "störenden
Verhalten" konnotiert ist, sondern den jeweiligen gesellschaftlichen
Umständen. In dieser Hinsicht ist auch die Schule in der Pflicht, ein sensibles
Bewußtsein zu schaffen, welches gleichzeitig auch das geläufige Bild von
transsexuellen Menschen entkräften soll.
Die BRD ist
in der grundsätzlichen Verpflichtung, allen Menschen ein freies und würdiges
Leben zu sichern. Für transsexuelle Menschen betrifft das die Abschaffung der
gerichtlichen Hürde und einer radikalen psychiatrischen Reform.
Es obliegt
einzig dem transsexuellen Menschen und seinem selbstbestimmtem Recht, welchem
Geschlecht er sich angehörig fühlt, welchen Namen er für sich wünscht und ob er
angleichende Maßnahmen in Anspruch nehmen möchte - oder eben nicht.
Transsexuelle Menschen werden auf staatlicher Ebene diskriminiert, obwohl sie
gesellschaftlich bereits - auch durch mediale Rezeptionen - anerkannt werden.
Bei der stets bemühten Unantastbarkeit der Würde ist jegliche Verletzung zu
beklagen und zu überwinden.
Der Gesetzgeber ist in der gesellschaftlichen und
moralischen Pflicht, das TSG dahingehend zu reformieren oder abzuschaffen, um
langfristig das argentinische Modell zu adaptieren.
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