Samstag, 20. Oktober 2018

2013 hatte Schweden ein Gesetz abgeschafft, das bei einer Geschlechtsanpassung die Unfruchtbarkeit forderte. Jetzt will das Land das historische Unrecht mit Geld kompensieren.


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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2013 hatte Schweden ein Gesetz abgeschafft, das bei einer Geschlechtsanpassung die Unfruchtbarkeit forderte. Jetzt will das Land das historische Unrecht mit Geld kompensieren.
Schweden wird Transsexuellen, die zwischen 1972 und 2013 zwangssterilisiert wurden, eine Entschädigung zahlen. Das beschloss das Parlament in Stockholm am 21. März. Rund 600 bis 700 Personen werden eine Zahlung in Höhe von 225.000 Schwedische Kronen, also rund 22.500 Euro, erhalten.

Die schwedische LGBTI-Menschenrechtsorganisation RFSL feiert das Gesetz als "historischen Sieg". "Geld kann den Schaden nicht rückgängig machen, der entsteht, wenn man gegen seinen Willen die eigenen reproduktiven Fähigkeiten verliert", sagte Emelie Mire Åsell, Trans- und Intersexuellen-Sprecherin von RFSL. "Aber eine monetäre Kompensation ist ein wichtiger Schritt für die Staat, um für alle, die diese Behandlung erfahren mussten, eine Wiedergutmachung zu leisten."

Entschuldigung der Regierung steht noch aus

Seit 2013, als die Abschaffung der Sterilisation als Voraussetzung für die Geschlechtsangleichung in Kraft trat, hatten Aktivisten für eine Entschädigung gekämpft. So hatten nach der Gesetzesnovelle 142 Transsexuelle beim schwedischen Justizministerium Klage gegen die Zwangssterilisierung eingereicht und eine Entschädigung gefordert. Daraufhin kündigte die rot-grüne Minderheitsregierung 2016 an, bis 2018 eine solche Regelung zu verabschieden .

Nun hofft RFSL, dass der Fortschritt in Schweden den Weg für andere Länder ebnet, die Zwangssterilisation dort ebenso abzuschaffen und das Leid der Trans-Personen wiedergutzumachen. Während des gesamten Gesetzgebungsprozesses habe RFSL den Staat aufgefordert, zusätzlich zur monetären Kompensation auch eine Entschuldigung an die Trans-Community auszusprechen. Jetzt hoffe man, so schreiben die Aktivisten, dass die schwedische Regierung sich entschließe, eine angemessene Zeremonie zu organisieren. "Erst dann können wir dieses wahrlich dunkle Kapitel schwedischer Geschichte hinter uns lassen", so Magnus Kolsjö, Vorsitzender der Organisation.

Menschenrechtslage: Sterilisationen sind Unrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2015 im Verfahren "YY gegen die Türkei" die Unrechtmäßigkeit von Zwangssterilisationen festgestellt. Im Urteil heißt es, dass die gesetzliche Erfordernis der Gebärunfähigkeit als Bedingung für die Geschlechtsangleichung einen unverhältnismä­ßigen Eingriff in das Recht von Trans-Personen auf Achtung ihres Privatlebens darstelle. Daraufhin hatte Frankreich im Jahr 2016 die umstrittene Regelung abgeschafft.

Auch in Deutschland gehörte die Zwangs-Sterilisation zum Transsexuellengesetz, welches noch aus dem Jahr 1981 stammt. Allerdings erklärte das Bundesverfassungsgericht 2011 diese Vorschrift für grundgesetzwidrig, weil sie gegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoße. Dieser Teil des Gesetzes darf seitdem nicht mehr angewandt werden, wie mehrere weitere von Karlsruhe im Laufe der Jahre bemängelte Passagen. Bislang haben es die letzten Bundesregierungen, einschließlich der aktuellen, nicht geschafft, ein neues verfassungsgemäßes und modernes Transsexuellengesetz vorzulegen. 




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