Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle
Rechte vorbehalten!
Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Deutscher
Bundesrat lehnt Verbesserungen für §175-Opfer ab
Zudem gab es im
Bundesrat am Freitag mehrheitlich keine Einwände gegen einen Gesetzentwurf der
GroKo zur Dritten Option
Zudem gab es
im Bundesrat am Freitag mehrheitlich keine Einwände gegen einen Gesetzentwurf
der GroKo zur Dritten Option
Dem Bundesrat lag am Freitag ein
Antrag aus Berlin und Bremen zur Entschließung vor. Ziel war die Verbesserung
der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden
deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und § 151
des Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen.
Mit der
Entschließung sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Gesetz zur
Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai
1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen
vorzulegen. Die Altersangabe in § 1 Absatz 1 Satz 1 StrRehaHomG soll an die
jeweils für einvernehmliche heterosexuelle Handlungen geltenden
Schutzaltersgrenzen angepasst werden. Das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung
der §175-Opfer war im Juni 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden.
Es wurde von Anfang an als unzureichend kritisiert, weil es bestimmte Gruppen
weiter diskriminierte. Bisher sind nach dem Gesetz auch nur wenige Betroffene
entschädigt worden.
Soziale
Ausgleichsleistungen für §175-Opfer – Fehlanzeige
Zudem sollten in dieses Gesetz soziale Ausgleichsleistungen, in Anlehnung an das Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG), aufgenommen werden. Dies sollte die Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung von Betroffenen verbessern, die in der Folge von Verurteilungen, Anklagen, beruflicher Ausschlüsse und weiterer (staatlicher) Maßnahmen erhebliche Nachteile erlitten hätten.
Wir sind
es den wenigen noch lebenden Opfern dieses Paragraphen mehr als schuldig. Die
Zeit drängt
Der
Bevollmächtigte der hessischen Landesregierung für Integration und
Antidiskriminierung, Staatssekretär Kai Klose (Grüne), erklärte zur
Entscheidung des Bundesrats:
„Ich
bedauere sehr, dass heute im Bundesrat keine Mehrheit für den Antrag des Landes
Berlin zustande kam, die bestehenden Regelungslücken bei der Rehabilitierung
und Entschädigung der Opfer des ehemaligen Paragraphen 175 StGB zu schließen.
Insbesondere die Berücksichtigung nicht rechtskräftig verurteilter Männer, die
teils Monate in Untersuchungshaft saßen, war uns ein besonderes Anliegen. Die
tragische Geschichte des Frankfurters Wolfgang Lauinger, der ein halbes Jahr
inhaftiert war, aber nicht entschädigt wurde und im vergangenen Jahr 99jährig
starb, war ein mahnendes Beispiel dafür, dass die Lücken im
Entschädigungsgesetzt dringend geschlossen werden müssen. Das sind wir den
wenigen noch lebenden Opfern dieses Paragraphen mehr als schuldig. Die Zeit
drängt.“
Das
schwarz-grün-regierte Hessen hatte dem Antrag aus Berlin zugestimmt.
Auch sollte
die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, Maßnahmen zur kollektiven
Entschädigung zu treffen. Dies betreffe insbesondere den Ausbau der Förderung
der Aufarbeitung der Geschichte von LGBTIQ-Menschen und die Nutzung
entsprechender Forschungsergebnisse sowie die Schaffung von Beratungs- und
Unterstützungsstrukturen für lesbische Seniorinnen, schwule Senioren sowie
bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche ältere Menschen. Daraus wird nun
(vorerst) nichts.
Der
Bundesrat hat eine Chance vertan, sich für geschlechtliche Selbstbestimmung
einzusetzen und viele Menschen vor Diskriminierung zu schützen
Es war kein
guter Tag für LGBTIQ-Rechte im Bundesrat – auch nicht was die Einführung eines
dritten Geschlechts betrifft, das Karlsuhe in einem Urtel vor einem Jahr
angemahnt hatte. Am Freitagnachmittag gab es mehrheitlich keine Einwände gegen
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dritten Option. „Eine falsche
Entscheidung“, kritisierte der queerpolitische Sprecher der Grünen in Berlin,
Sebastian Walter, auf Facebook. „Damit hat der Bundesrat eine Chance vertan,
sich für geschlechtliche Selbstbestimmung einzusetzen und viele Menschen vor
Diskriminierung zu schützen.“
Quelltext: http://mannschaft.com/2018/10/19/deutscher-bundesrat-lehnt-verbesserung-fuer-%C2%A7175-opfer-ab/
Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir
denn Wissen ist Macht!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen