Sonntag, 21. Oktober 2018

Dem Bundesrat lag am Freitag ein Antrag aus Berlin und Bremen zur Entschließung vor. Ziel war die Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und § 151 des Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen.


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Deutscher Bundesrat lehnt Verbesserungen für §175-Opfer ab

Zudem gab es im Bundesrat am Freitag mehrheitlich keine Einwände gegen einen Gesetzentwurf der GroKo zur Dritten Option

Zudem gab es im Bundesrat am Freitag mehrheitlich keine Einwände gegen einen Gesetzentwurf der GroKo zur Dritten Option

Dem Bundesrat lag am Freitag ein Antrag aus Berlin und Bremen zur Entschließung vor. Ziel war die Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und § 151 des Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen.

Mit der Entschließung sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen vorzulegen. Die Altersangabe in § 1 Absatz 1 Satz 1 StrRehaHomG soll an die jeweils für einvernehmliche heterosexuelle Handlungen geltenden Schutzaltersgrenzen angepasst werden. Das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung der §175-Opfer war im Juni 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Es wurde von Anfang an als unzureichend kritisiert, weil es bestimmte Gruppen weiter diskriminierte. Bisher sind nach dem Gesetz auch nur wenige Betroffene entschädigt worden.

Soziale Ausgleichsleistungen für §175-Opfer – Fehlanzeige

Zudem sollten in dieses Gesetz soziale Ausgleichsleistungen, in Anlehnung an das Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG), aufgenommen werden. Dies sollte die Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung von Betroffenen verbessern, die in der Folge von Verurteilungen, Anklagen, beruflicher Ausschlüsse und weiterer (staatlicher) Maßnahmen erhebliche Nachteile erlitten hätten.

Wir sind es den wenigen noch lebenden Opfern dieses Paragraphen mehr als schuldig. Die Zeit drängt

Der Bevollmächtigte der hessischen Landesregierung für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Kai Klose (Grüne), erklärte zur Entscheidung des Bundesrats:

„Ich bedauere sehr, dass heute im Bundesrat keine Mehrheit für den Antrag des Landes Berlin zustande kam, die bestehenden Regelungslücken bei der Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des ehemaligen Paragraphen 175 StGB zu schließen. Insbesondere die Berücksichtigung nicht rechtskräftig verurteilter Männer, die teils Monate in Untersuchungshaft saßen, war uns ein besonderes Anliegen. Die tragische Geschichte des Frankfurters Wolfgang Lauinger, der ein halbes Jahr inhaftiert war, aber nicht entschädigt wurde und im vergangenen Jahr 99jährig starb, war ein mahnendes Beispiel dafür, dass die Lücken im Entschädigungsgesetzt dringend geschlossen werden müssen. Das sind wir den wenigen noch lebenden Opfern dieses Paragraphen mehr als schuldig. Die Zeit drängt.“

Das schwarz-grün-regierte Hessen hatte dem Antrag aus Berlin zugestimmt.

Auch sollte die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, Maßnahmen zur kollektiven Entschädigung zu treffen. Dies betreffe insbesondere den Ausbau der Förderung der Aufarbeitung der Geschichte von LGBTIQ-Menschen und die Nutzung entsprechender Forschungsergebnisse sowie die Schaffung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für lesbische Seniorinnen, schwule Senioren sowie bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche ältere Menschen. Daraus wird nun (vorerst) nichts.

Der Bundesrat hat eine Chance vertan, sich für geschlechtliche Selbstbestimmung einzusetzen und viele Menschen vor Diskriminierung zu schützen

Es war kein guter Tag für LGBTIQ-Rechte im Bundesrat – auch nicht was die Einführung eines dritten Geschlechts betrifft, das Karlsuhe in einem Urtel vor einem Jahr angemahnt hatte. Am Freitagnachmittag gab es mehrheitlich keine Einwände gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dritten Option. „Eine falsche Entscheidung“, kritisierte der queerpolitische Sprecher der Grünen in Berlin, Sebastian Walter, auf Facebook. „Damit hat der Bundesrat eine Chance vertan, sich für geschlechtliche Selbstbestimmung einzusetzen und viele Menschen vor Diskriminierung zu schützen.“




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