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Warum "Recht" nicht immer zugleich auch "Gerechtigkeit" ist, warum Gerichtsentscheidungen, die bei der Bevölkerung auf Unverständnis und Empörung stoßen, dennoch "recht" sind!
Wir reden hier von Deutschland und Persönlichen_Erfahrungen
Why "law" is not always "justice" at the same time, why court decisions that meet with incomprehension and indignation among the population are still "right"!
Oder woraus die Fundamente der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung bestehen, das waren nur einige der Punkte, die der Jurist stellte.
Unser Land sei ein wahrer Rechtsstaat, der es sich glücklicherweise leisten könne, einen Mörder genauso zu behandeln wie "Lieschen Müller", gab Geier angesichts reißerischer Schlagzeilen wie "Entschädigung für Kindermörder", oder "Gekündigt wegen Diebstahls zweier Buletten" gleich zu Beginn seines Vortrags mit einem mahnenden Blick auf die jüngere Geschichte Deutschlands zu bedenken.
Es sei stets das Recht, das siegen müsse.
Insofern sei die Bundesrepublik ein "Vorbild-Staat", der aber selbst nur so viel Vorbildcharakter haben könne, wie er von jedem Einzelnen seiner Bürger erwarten dürfe.
Gerechtigkeit dagegen sei der ideale Sozialzustand, der nicht nur auf die Rechtsprechung, sondern auf das gesamte menschliche Verhalten in allen Lebensbereichen anzuwenden sei, also quasi ein "paradiesischer Zustand" aus allen Kardinaltugenden, der die Grundnorm des Zusammenlebens bilde. Gerechtigkeit werde nicht nur durch die Legislative und die Judikative, sondern in gleichem Maße auch durch ethische, sittliche und moralische Wertvorgaben umgesetzt.
Weiter ausgeführte zähle heute die Gerechtigkeit mit den drei Säulen Gesetzgebung, Gerichtsverfahren und Strafrecht mit zu den Grundbegriffen der Rechtswissenschaft.
Die in Artikel 3 unseres Grundgesetzes zementierte Gleichheit vor dem Gesetz sei das Fundament jeglichen Rechtsstaats.
Nicht ohne Grund werde die Gerechtigkeit durch die Justitia mit ihren Insignien Schwert, Waage und Augenbinde symbolisiert.
Dabei sei die Rechtssicherheit in erster Linie durch die Gerichte gewährleistet, weil die Gesetze als abstrakte Normen "drehbar" seien.
So sei es die Aufgabe des Richters gerade im Strafprozess, unabhängig und unvoreingenommen Recht zu sprechen.
Weitere Garanten für ein faires Verfahren seien etwa der Grundsatz der Öffentlichkeit, der nur in ganz wenigen Ausnahmefällen durchbrochen werden dürfe.
Außerdem seien im Strafprozess die Grundsätze "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) und "Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz" zu beachten.
Letztlich bildeten die festgelegten Maßstäbe des Strafrechts die Gründe und die Grundlage für die Strafe, wobei sich die Prävention und die Abschreckung als Elemente des Strafgedankens gegenüberstünden und ergänzten!
Vor allem bei Privatklagen und zivilrechtlichen Streitigkeiten sehe er persönlich die Zukunft allerdings eher in der konstruktiven Streitschlichtung, weil erwachsene Menschen eigentlich keinen Richter bräuchten, sondern in der Lage sein sollten, ihre Probleme unter Einschaltung eines Mediators selbst zu erarbeiten und zu lösen, doch das ist subjektiv!
Dennoch müsse man sich trauen, eine eigene Meinung zu haben!
Und gerade unsere Politiker auf allen Ebenen sollten darauf bedacht sein, dass ihre Leitbilder nicht durch ihre persönlichen Interessen bestimmt und geführt werden, mahnte er in Anlehnung an die jüngsten Fehltritte von Staatlichen-Behörden!
Was tun wenn Polizei Anzeige nicht aufnehmen will?
Dann kannst Du die ganze Angelegenheit der Staatsanwaltschaft melden. Denn kommt es tatsächlich einmal vor, dass sich Polizist*innen um die kümmern, können sie sich selbst wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen. Die darf zwar sagen, dass sie glaubt, dass die Erfolg haben wird.
Wann macht sich die Polizei strafbar?
Grundsätzlich ist die zur Strafverfolgung verpflichtet, sobald sie von einer Kenntnis erhält. Sie hat also grundsätzlich jede Anzeige aufzunehmen und zu bearbeiten oder an die StA weiterzuleiten.
Wie kann ich einen Polizisten verklagen?
In Deutschland gibt es keine unabhängige Beschwerdestelle, um ein Fehlverhalten von Polizeibeamten zu melden. Betroffenen bleibt nur eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Anzeige sollte in Kooperation mit einem erfahrenen Rechtsbeistand gestellt werden, ansonsten keine Chance, nicht Statistiken zeigen es sondern die Realität!
Sind Polizisten haftbar?
Dies gilt auch in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Landespolizei, Bundespolizei, Zoll, Straf und Justizvollzugsdienst oder Berufsfeuerwehr. Hier gibt es jedoch eine Besonderheit: Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit Ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i.
Das Offizialprinzip besagt, dass Straftäter von Amts wegen verfolgt werden. Die Strafverfolgung ist eine staatliche Aufgabe. Im älteren römischen Recht gab es eine Popularklage. Jeder Bürger ist für die Strafverfolgung verantwortlich und kann die Strafklage erheben. Im germanischen Recht herrschte dagegen die Privatklage vor, die Strafverfolgung blieb dem Verletzten oder seiner Sippe überlassen. Fehde und Blutrache führen zu schweren Störungen des Rechtsfriedens. Im Reichsrecht (Carolina von 1532) finden sich Strafverfolgung durch den Staat und Privatklage noch nebeneinander. Der Privatkläger wurde jedoch schlecht behandelt, ev. selbst inhaftiert, damit er dem Gericht zur Verfügung stand (Nr. 12 PGO).
Der Staat hat das Recht und die Pflicht zur Strafverfolgung, da es seine Aufgabe ist, den Frieden nach innen und außen zu wahren. Der Staat sichert eine wirksame Strafverfolgung. Selbsthilfe ist nur ausnahmsweise erlaubt. Er handelt ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten und schreitet von Amts wegen ein. Die “Rücknahme der Anzeige” beendet das Verfahren also nicht, kann aber bei Antragsdelikten zur Einstellung führen. Ersetzt die Staatsanwaltschaft in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (z. B. §§ 232, 248a, 303 c StGB) den fehlenden Strafantrag durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses, dann ist das gerichtlich nicht nachprüfbar, da der Beschuldigte hierdurch nicht in seinen Rechten verletzt sein kann.
Eine gerichtliche Strafverfolgung findet nur dann statt, wenn eine Anklage wirksam erhoben ist. Das vorgeworfene Verhalten muss in einer Anklageschrift oder gleichgestellten Entscheidung ausreichend deutlich umschrieben sein. Art. 6 Abs. 3 lit. a MRK schreibt sogar vor, dass der Angeklagte in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung unterrichtet wird. Die Anklage erhebt eine vom Gericht getrennte Behörde oder der Privatkläger nach selbständiger Prüfung des Sachverhaltes. Nur durch das Klageerzwingungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gezwungen werden. Der Anklagegrundsatz löste das Inquisitionsprinzip ab, wonach der Richter ein Verfahren auf Grund einer Anzeige oder eines sonstigen Verdachts einleitete und den Fall selbst bis zur Entscheidungsreife führte. Recht gern wurde der Delinquent erst einmal in Untersuchungshaft genommen und gewartet, ob er nicht doch etwas zu gestehen habe. War der erste Verdacht unbegründet, dehnte man die Untersuchung auf ein anderes Gebiet aus.
Der Anklagegrundsatz dient dem Schutz des Angeklagten. Zunächst wird in einem vertraulichen Verfahren überprüft, ob dem Beschuldigten überhaupt eine öffentliche Verhandlung zugemutet werden muss. Der Richter wird in die Mitte des Verfahrens zwischen Staatsanwalt und Verteidiger gerückt, weil er den Vorwurf nicht selbst erhebt. Das Verfahren wird damit objektiver und sachlicher.
Eisenberg/Conen, Legalitätsprinzip im gerichtsfreien Raum NJW 1998, 2241
Das Legalitätsprinzip ist in § 152 Abs. 2 geregelt. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Die Staatsanwaltschaft wird also u. U. auch aus sich heraus tätig, ohne Anzeige, z. B. aufgrund von Presseberichten oder wenn sie sonst Kenntnis von einer Straftat erlangt. Über den Wortlaut hinaus gilt das Legalitätsprinzip nicht nur für die Staatsanwaltschaft sondern auch für die Gerichte und die Polizei. Es durchzieht das gesamte Verfahren von seiner Einleitung bis zum Abschluss der Vollstreckung. Sein Gegensatz wäre das Opportunitätsprinzip, wie es z. B. in Frankreich gehandhabt wird, also eine Strafverfolgung nach Ermessen. Nach meinem Eindruck führt dies allerdings in seiner praktischen Anwendung in Deutschland und Frankreich nicht zu sonderlich verschiedenen Ergebnissen.
Das Legalitätsprinzip soll die Forderung der französischen Revolution nach Gleichheit auch vor dem Strafgesetz verwirklichen. Dürrenmatt meint ironisch, der Staatsanwalt sei gleich ungerecht gegen Arme.
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