Freitag, 2. Dezember 2022

Conference of Justice Ministers secures TSG files from destrucion in Germany //Justizministerkonferenz sichert TSG-Akten vor Vernichtung, gut so!

 

Justizministerkonferenz sichert TSG-Akten vor Vernichtung

Conference of Justice Ministers secures TSG files from destruction

„Das ist eine gute Nachricht für alle trans* Personen, denen durch die Anwendung des Transsexuellengesetzes in der Vergangenheit schweres Leid zugefügt wurde. Auch die Forschung wird davon profitieren können. Ich freue mich wie eine Schneekönigin, dass die Justizministerinnen und Justizminister meinen Vorschlag aufgegriffen haben, mit einem Schreddermoratorium die Grundlage für individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung der schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber trans* Personen zu sichern“, erklärt Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zum Beschluss der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern, die turnusmäßige Vernichtung der Akten zum Transsexuellengesetz (TSG) auszusetzen. Vogler weiter:

„Bereits im Februar hatte ich bei der Bundesregierung nachgefragt, was diese zu tun gedenke, um sicherzustellen, dass sich das Drama der Aktenvernichtung, das die Aufarbeitung beim §175 so schwer gemacht hatte, beim TSG nicht wiederhole.

Wenn das TSG, das immer wieder in Teilen vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden musste, hoffentlich bald durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird, welches die Rechte von trans* Menschen respektiert und ihre Menschenwürde anerkennt, ist die Arbeit noch nicht getan. Die Opfer des TSG erwarten zu Recht vom Bundestag eine Entschuldigung und eine Entschädigung für vielfaches Leid, zwangsweise Therapien und Operationen oder die Zerstörung von Ehen und Familien. Dafür wird DIE LINKE an der Seite der Betroffenen weiter streiten.“

In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum geplanten Selbstbestimmungs-Gesetz bzw. zur Abschaffung des Transsexuellen-Gesetzes (TSG). Einige Abschnitte stammen aus der Broschüre "Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden? 12 Fragen und Antworten zu Selbstbestimmungsgesetz und Transgeschlechtlichkeit", die wir zusammen mit dem Bundesverband Trans* veröffentlicht haben. Die Broschüre kann kostenfrei unter presse@lsvd.de bestellt werden.

Bei transgeschlechtlichen bzw. trans* Personen stimmt ihr gelebtes Geschlecht bzw. ihre  Geschlechtsidentität nicht mit dem ihnen bei der Geburt im Personenstand eingetragenen Geschlecht überein. Mitunter wird auch der Begriff „Transsexualität“ verwendet. Viele Menschen finden, dass der Begriff „Transsexualität“ irreführend und falsch ist. Denn es geht nicht um Sexualität, sondern um Geschlecht. Daher verwenden auch wir die Begriffe "transgeschlechtlich" oder "trans*". Kurze Erläuterungen weiterer Begriffe finden sich im Glossar.

Seit vielen Jahren warten trans* Menschen auf eine Reform bzw. die Abschaffung des sogenannten Transsexuellen-Gesetzes (TSG). Das TSG definiert, wie eine Person den Geschlechts-Eintrag im Personenstand ändern kann. In Deutschland gibt es beim Geschlechts-Eintrag vier Möglichkeiten: Es gibt die drei Optionen "männlich", "weiblich" und "divers". Außerdem kann der Geschlechts-Eintrag auch offen gelassen werden.

Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die im Transsexuellen-Gesetz (TSG) gestellten Bedingungen gegen Grundrechte verstoßen. Aber: Noch immer müssen trans* Menschen ein demütigendes und langwieriges gerichtliches Verfahren mit zwei Begutachtungen überstehen, die sie auch noch selbst bezahlen müssen. Das Selbstbestimmungs-Gesetz möchte das ändern. Das Gesetz soll es trans* Menschen einfacher machen und ihre Grund- und Menschenrechte schützen.

Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit dem Selbstbestimmungs-Gesetz. Antworten zum Thema Trans" geben wir in dem Beitrag "Trans*: Hype der Gender-Ideologie und Gefahr für Kinder und Jugendliche?"

Folgt Bitte diesem Link:  https://www.lsvd.de/de/ct/6417-Selbstbestimmungsgesetz

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