Donnerstag, 22. Juni 2023

Meinungsfreiheit in Deutschland: Ist sie in Gefahr? Meinungsfreiheit: Eines der wichtigsten Grundrechte ! /// Freedom of expression in Germany: is it in danger? Freedom of expression: One of the most important fundamental rights!

Come... I lend you my shoes... so you can dive in and play a little... In the same waters I drowned in. Come on... I lend you my shoes... so you can walk my path and maybe then you can understand me. Come on... I lend you my shoes... live what i experienced... and tell me if the way i live still bothers you Come on... Put my shoes on... feel how i felt... And then you tell me if you can still be so shallow. You only know part of the story and you judge by what you can see. Do you want the full picture? Come on then... put my shoes on... go my way and then tell me if your feet hurt....♡..
Freedom of expression in Germany: is it in danger? Freedom of expression: One of the most important fundamental rights! Meinungsfreiheit: Eines der wichtigsten Grundrechte – klar gesichert durch das Grundgesetz. Trotzdem beklagen viele Menschen in Deutschland regelmäßig und zuletzt immer lauter, dass sie ihre Meinung nicht mehr offen sagen dürften. Dass es eine Meinungsdiktatur gäbe. Manchmal kommt auch der Vorwurf einer Zensur. Einigen Leuten scheint auch der Unterschied zwischen von der Meinungsfreiheit gedeckten und strafrechtlich relevanten Äußerungen nicht klar zu sein. Auch uns wird regelmäßig vorgeworfen, die Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Hier ein paar Beispiele: Wir erklären, was es mit der Meinungsfreiheit auf sich hat. Und warum sie nicht bedeutet, dass man einfach uneingeschränkt alles sagen oder schreiben darf. Meinungsfreiheit, das Grundrecht Die Sachlage ist in Artikel 5 des Grundgesetzes deutlich festgehalten: Jede Person darf in Deutschland ihre Meinung frei sagen oder schreiben – ohne dass Zensur droht. Aber was ist mit Meinung eigentlich gemeint – und was nicht? Eine Meinung ist der subjektive Standpunkt oder der persönliche Eindruck. Niemand muss mit allem einverstanden sein, was in Deutschland passiert und alle können und dürfen auch offen kritisieren, ohne dass die Polizei sie verhaftet, foltert oder gar tötet. So etwas passiert nämlich regelmäßig in Ländern, in denen die Meinungsfreiheit ausgehebelt ist. Die Grenzen des Sagbaren Die Grenzen des Sagbaren sind ebenfalls im Grundgesetz festgehalten: So heißt es in Artikel 5 weiter: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“. Diese Schranken finden sich z. B. in Artikel 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches. Sie sind sozusagen der „Endgegner“ von Hetzenden. Dort steht, dass eine Person den öffentlichen Frieden stört, wenn sie „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Ein Beispiel: Jemand kann eine ablehnende Haltung gegenüber Seenotrettung haben. Solch eine Haltung ist das persönliche Recht jedes Menschen. Aber Vorsicht: Jetzt wird es tricky! Die Kritik an der Seenotrettung (die meistens als Meinung markiert ist) MUSS ohne diskriminierende Pauschalisierungen und herabsetzende Vorurteile gegenüber Geflüchteten auskommen. Denn sobald eines von beidem zutrifft, ist es keine Meinung mehr, sondern z. B. offen rassistisch – somit im Ernstfall justiziabel. Denn bei der Diskriminierung von Menschen aufgrund von Herkunft, dem Äußeren, der Religion oder der sexuellen Orientierung stoßen wir an die Grenzen der Meinungsfreiheit. Es drohen sogar bis zu drei Jahre Haft. Ob es soweit kommt, entscheidet ein Gericht. Die Straftaten gegen die persönliche Ehre Doch auch abseits der Volksverhetzung ist nicht alles eine geschützte Meinung, was von einigen Verfasser*innen als solche deklariert wird. So wird uns allen in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes der Schutz unserer allgemeinen Persönlichkeitsrechte garantiert. Darum findet die Meinungsfreiheit ihre Grenzen dort, wo die gleichermaßen schützenswerten Persönlichkeitsrechte verletzt werden – z. B. von den Straftaten gegen die Ehre. Zu ihnen zählen Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Einige mögen verwundert sein, zu erfahren, dass sie nicht einfach andere Leute aufs heftigste beleidigen dürfen, weil es ja ihre „freie Meinung“ und somit ihr „gutes Recht“ sei, aber so ist es. Im Zweifel entscheidet auch hier ein Gericht. Also wird die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt? Nein! Wer es schafft, die eigene Meinung ohne Beleidigung oder Diskriminierung anderer ( §§ 186, 187 StGB) zu äußern, muss sich über diese Frage nicht den Kopf zerbrechen. Wer jedoch offen andere z. B. aus rassistischen, antisemitischen, trans feindlichen, homofeindlichen oder sexistischen Motiven herabwürdigt, äußert nicht seine*ihre Meinung, sondern macht sich strafbar.  Ist die Meinungsfreiheit trotzdem bedroht? Ja – durch das sogenannte Silencing. Seit Jahren sind Formen digitaler Gewalt und Hatespeech ein strategisches Mittel, insbesondere Angehörige marginalisierter Gruppen anzugreifen und aus dem öffentlichen Diskurs zu drängen. Wer sich z. B. offen zu Themen wie Feminismus, Klimawandel oder Migration positioniert, wird mit gezielten Hatestorms zum Schweigen gebracht und durch Drohungen aus dem Netz zu drängen versucht. Die Angriffe kommen oftmals von rechten oder rechtsextremen Trollarmeen, die sich gezielt organisieren. Das belegen zahlreiche Studien.* Wenn Menschen aus Angst vor Hass und Hetze ihre Meinung nicht mehr sagen können, ist das  ein Angriff auf unsere Meinungsfreiheit. Dabei gilt auch hier: Die Initiator*innen solcher Silencing-Maßnahmen dürfen ihre Meinung frei sagen – wie alle – solange sie nicht die Schranken aus Artikel 130 übertreten oder die persönliche Ehre anderer verletzen. Da sie dies regelmäßig tun, ist der Rechtsweg gegen sie ein wichtiges Mittel zum Schutz der Meinungsfreiheit und Demokratie. Dafür setzt sich HateAid ein. ----------------------------------------------------------------------- Diskriminierung online: Das Grundgesetz gilt auch im Netz „Die Muslime“, „die Menschen mit Behinderung“, „die Frauen“, „die Sinti und Roma“. Was haben diese Ausdrücke gemeinsam? Alles sind verallgemeinernde Gruppenbezeichnungen, die Bewertungen und kollektive Merkmale in sich tragen. Sie lassen keinen Raum für Individualität. Somit sind sie ein „guter“ Nährboden für Diskriminierung. Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung, die zu gesellschaftlicher Benachteiligung führt. Diese Ungleichbehandlung entsteht, wenn Menschen abstrakten Gruppen zugeordnet werden, die sie von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden und abgrenzen. Die Unterscheidung dient dann der Begründung und vermeintlichen Rechtfertigung, einige Menschen anders zu behandeln als andere.    Gesellschaftliche Benachteiligung? Abstrakte Gruppen? Was bedeutet das? Gleichbehandlung vor dem Grundgesetz  Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist vermutlich vielen bekannt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Weiter heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, [seiner race], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das Grundgesetz schreibt eine Gleichbehandlung aller Menschen vor.   Wenn Menschen aufgrund der im Grundgesetz genannten Merkmale nun schlechter (oder einfach anders) behandelt werden als andere in der gleichen Position, ist das Diskriminierung. Diese Benachteiligung geschieht einhergehend mit der bereits erwähnten Zuordnung zu abstrakten Gruppen („die Migranten“, „die Sinti und Roma“, „die Frauen“). Man spricht ihnen dabei kollektive Eigenschaften zu, die natürlich nicht ALLE Migrant*innen oder ALLE Frauen besitzen. Trotzdem werden sie als ein Kollektiv betrachtet und nicht mehr als Individuen.   Das führt unweigerlich dazu, dass individuelle Fähigkeiten nicht mehr beachtet werden und statt der Person die Gruppe betrachtet wird. Dies schließt gleichzeitig von der Mehrheitsgesellschaft aus und endet damit, dass Menschen aufgrund einer vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Gruppe anders wahrgenommen werden als die Mehrheitsgesellschaft. Sie haben deshalb beispielsweise schlechtere Chancen bei der Bewerbung um einen Job oder um eine Wohnung.   Diskriminierung im Netz  Wir können es nicht oft genug betonen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Gesetze, die offline gelten, gelten auch online. Das bedeutet, dass auch das Grundgesetz und in diesem Fall Artikel 3 in der digitalen Welt ebenso befolgt werden müssen wie im analogen Leben.   Diskriminierung im Internet ist aber dennoch ein großes Problem. Die potenzielle Anonymität der User*innen bringt neben Vorteilen (Schutz von Aktivist*innen, Sicherung der Meinungsfreiheit oder Diskretion bei der Diskussion heikler Themen) auch Nachteile mit sich: Diskriminierung im Netz wird dadurch erleichtert, dass die Täter*innen in vielen Fällen schwerer zu ermitteln sind.   Diskriminierung online hat Stigmatisierung zur Folge. Menschen werden aus dem digitalen Diskurs gedrängt. Sogenanntes „Silencing“ gefährdet einen pluralistischen und demokratischen Raum. Es ist deswegen im Internet genauso wie in der analogen Welt wichtig, gegen Diskriminierung vorzugehen. Egal, ob bei Rassismus, Ableismus, Queerfeindlichkeit, Sexismus oder jeglicher anderer menschenverachtenden Herabwürdigung. Das kannst du zum Beispiel als sogenannte*r Ally tun und indem du dich mit Gegenrede mit Diskriminierten solidarisierst. Was kannst du als betroffene Person tun?  Vielen Straftaten, die analog und digital begangen werden, liegt Diskriminierung zugrunde. Dazu kann Beleidigung, üble Nachrede oder Volksverhetzung gehören. Diese Straftaten müssen auch im Internet nachverfolgt werden. Wie du vorgehst, wenn du von einer dieser Straftaten betroffen bist, liest du in den oben verlinkten Artikeln.  Ganz wichtig ist aber immer: Beweise sichern! Straftaten können nur nachverfolgt werden, wenn es rechtssicheres Beweismaterial gibt. Deshalb sichere möglicherweise justiziable Inhalte mit rechtssicheren Screenshots.  Wenn du von Diskriminierung und digitaler Gewalt betroffen bist, kannst du dich außerdem immer an unsere Beratung wenden. Wir helfen dir mit unserer kostenlosen Betroffenenberatung und stehen dir zur Seite.  Dieser Beitrag war interessant und informativ? Nun dann zeigt eure "Solidarität" , bitte Teilt die Beiträge mit der Allgemeinheit, wo möglich helft Ihr anderen Unbewusst mfg Nikita Noemi Rothenbächer

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