Donnerstag, 12. April 2018

USA: Schädliche Operationen an intersexuellen Kindern Medizinisch nicht notwendige Eingriffe können lebenslanges Leid bedeuten /// USA: Harmful operations on intersex children Medically unnecessary interventions can mean lifelong suffering


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!


Hello people dear guests, as first a thank you have found the "you" on this blog!

We do not know what "you" expect here, but what we can already say now, "you" will find an incredible amount of information, from people or people called "minorities"!
This is exactly what this law is about, the laws are the laws, even more in life situations in which they are, which are not always the most beautiful and most beautiful!
There are over 1300 different reports, we always try to give the source data, not that you think, something is invented here.

Some things will seem unbelievable to you, but reality proves that truths are unvarnished and very frightening almost to despair!
We also "know" that good information and education can be the only means to clear up a lot of misunderstandings, hope that "you" want to perceive this, because that's the way it is meant!
With regret, however, we must also realize that there are very few who do not consider this enlightenment necessary, on the contrary, where possible Is it scratching your world view of society or your way of life where possible are there religious reasons?

If so, then we are sorry!

But truths must or should simply remain truths!

Unfortunately, we are not allowed to share any reports here, we think that "Google" still does not understand, that we only want to help and educate!
Once again, some things were blocked, the last time we were accused of spreading "pornography"!
After a lot of effort and legal advice, we were able to continue working, all this is supported by ourselves.
If "you" think our posts are useful, we would be very happy if "you" would now be sharing the reports!
Sharing "you" gives others the opportunity to find information and explanations here like "you", it would be a great help!
Would you like to donate something, we say thank you already, it is not a must, but a sign of recognition!
The data for it is "you" in the blog!thank you very much!

Sincerely
Nikita Noemi Rothenbacher
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
USA: Schädliche Operationen an intersexuellen Kindern
Medizinisch nicht notwendige Eingriffe können lebenslanges Leid bedeuten
 In den USA nehmen Ärzte weiterhin medizinisch nicht notwendige Operationen vor, die intersexuelle Kinder dauerhaft schädigen können, so Human Rights Watch und interACT in einem heute veröffentlichten Bericht. Obwohl hierüber seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert wird, führen Ärzte immer noch Operationen an den Keimdrüsen, also den Eierstöcken oder Hoden, durch, ebenso wie an den inneren und äußeren Geschlechtsorganen. Diese Eingriffe werden durchgeführt, wenn die Kinder noch zu jung sind, um selbst darüber zu entscheiden. Dabei könnten die Eingriffe auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, ohne dass hieraus ein Risiko entstünde. 

Der 160-seitige Bericht „‘I Want to Be Like Nature Made Me’: Medically Unnecessary Surgeries on Intersex Children in the US” untersucht die körperlichen und psychologischen Schäden, die medizinisch nicht notwendige Operationen an intersexuellen Kindern hinterlassen, die mit Chromosomen, Keimdrüsen, Geschlechtsorganen oder Genitalien geboren werden, die sich von denjenigen unterscheiden, die gesellschaftlich als typisch für Jungen oder Mädchen betrachtet werden. Zudem wird über die Kontroverse bezüglich dieser Art von Operationen innerhalb der medizinischen Fachwelt berichtet, ebenso wie über den Druck, der auf die Eltern ausgeübt wird, solche Operationen vornehmen zu lassen. 

Intersexuelle Menschen, die früher „Hermaphroditen” genannt wurden (ein Begriff, der heute als abwertend und überholt gilt), gibt es zwar viele, sie werden jedoch häufig missverstanden. Basierend auf einer in den 60er Jahren verbreiteten medizinischen Theorie, nehmen Ärzte chirurgische Eingriffe an intersexuellen Kindern – häufig schon im Säuglingsalter – vor. Erklärtes Ziel dabei ist, es den Kindern einfacher zu machen, „normal“ aufzuwachsen. Die Folgen sind häufig katastrophal und die angeblichen Vorteile sind größtenteils nicht nachgewiesen. Zudem gibt es nur selten dringende medizinische Faktoren, die einen sofortigen, irreversiblen Eingriff erfordern würden.

„Nicht notwendige Operationen an intersexuellen Kindern haben sowohl körperlich als auch psychologisch verheerende Folgen”, so Kimberly Zieselman, selbst eine intersexuelle Frau und Direktorin von interACT. „Obwohl Patientenvertreter die medizinische Fachwelt seit Jahrzehnten über die schlimmen Folgen solcher Eingriffe informieren, präsentieren viele Ärzte betroffenen Eltern eine solche Operation weiterhin als gute Option.“
Insgesamt entsprechen 1,7 Prozent aller Babys nicht dem, was man typischerweise als Junge oder Mädchen bezeichnen würde. Die Chromosomen, Keimdrüsen und die inneren und äußeren Geschlechtsorgane dieser Kinder weichen von den gesellschaftlichen Erwartungen ab. Manche Merkmale – wie etwa atypische äußere Genitalien – sind unmittelbar nach der Geburt ersichtlich. Andere, z.B. Keimdrüsen oder Chromosomen, die vom zugesprochenen Geschlecht abweichen, zeigen sich u.U. erst später, in einigen Fällen in der Pubertät. Ein Kind kann auch ohne Operation als Junge oder Mädchen aufwachsen. Operationen an den Genitalien oder Keimdrüsen von Kindern, die noch zu jung sind, um ihre geschlechtliche Identität zu kennen oder zu kommunizieren, bergen wiederum das Risiko, das Kind durch einen chirurgischen Eingriff dem falschen Geschlecht zwangsweise zuzuordnen. 

Die operative Entfernung der Keimdrüsen kann einer Sterilisation ohne die Einwilligung der Betroffenen gleichkommen und eine lebenslange Hormonersatztherapie nach sich ziehen. Eingriffe, um die Größe oder das Erscheinungsbild der Genitalien der betroffenen Kinder zu verändern, bergen ebenfalls Risiken. Hierzu gehören: Inkontinenz, Narbenbildung, Gefühlsverlust und psychologische Traumata. Die Eingriffe können nicht rückgängig gemacht werden, durchtrennte Nerven wachsen nicht wieder zusammen und Narbengewebe kann die Möglichkeiten für eine weitere Operation einschränken.

Medizinische Fachprotokolle entstehen immer häufiger durch interdisziplinäre Teams, die an Fällen von „Differences of Sex Development“ arbeiten. Ein Großteil des medizinischen Fachpersonals erkennt mittlerweile an, dass die Eltern es vorziehen könnten, den Körper ihres Kindes unversehrt zu lassen. Ein Arzt, der in einem solchen Team arbeitet, sagte Human Rights Watch gegenüber: „Wir hören den erwachsenen Patienten zu, die uns sagen, dass sie das Gefühl haben, misshandelt und verstümmelt worden zu sein. Das nimmt einen natürlich extrem mit.“ 

Dennoch gibt es auf diesem Gebiet weiterhin nur uneinheitliche, unzureichende und bruchstückhafte medizinische Versorgungsstandards. Zudem ist es unter Ärzten umstritten, wie sie die Rechte ihrer intersexuellen Patienten am besten respektieren und schützen können. Zwar sind bestimmte chirurgische Eingriffe eindeutig notwendig, dennoch führen Chirurgen in den USA auch riskante und medizinisch nicht notwendige, kosmetische Operationen an intersexuellen Kindern durch. Diese Eingriffe erfolgen häufig noch bevor die betroffenen Kinder sprechen können.  
 „Die medizinische Fachwelt hat in den letzten Jahrzehnten zwar Fortschritte beim Umgang mit Intersexualität gemacht, medizinisch nicht notwendige und irreversible Operationen an Kindern und Säuglingen sind jedoch weiterhin üblich”, so Kyle Knight, Mitarbeiter von Human Rights und Autor des Berichts. „Der Druck, sich anzupassen und ein „normales“ Leben zu führen, ist zwar vorhanden, es gibt jedoch keine Belege dafür, dass ein chirurgischer Eingriff dies tatsächlich erleichtert. Auf der anderen Seite ist aber durchaus belegt, dass ein solcher Eingriff das Risiko für lebenslange und irreparable Schäden birgt.“  

Menschenrechtsorgane der Vereinten Nationen haben in den vergangenen Jahren zunehmend Länder auf der ganzen Welt dafür kritisiert, weil sie medizinisch nicht notwendige Operationen an intersexuellen Kindern nicht verbieten. In einem Bericht von 2013 stellte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter fest, dass „Kinder, die mit atypischen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden, häufig Opfer werden von irreversiblen Geschlechterzuordnungen, unfreiwilligen Sterilisierungen und unfreiwilligen Genitaloperationen… die Folgen hiervon können eine dauerhafte, irreversible Unfruchtbarkeit und schweres seelisches Leid sein.“ 

Im Juli 2017 schrieben drei ehemalige Chirurgen aus den USA, sie seien der Meinung, „dass es nur unzureichende Belege dafür gibt, dass es psychosozialen Stress bedeutet, mit atypischen Genitalien aufzuwachsen”, und  dass „es zwar nur wenig Hinweise darauf gibt, dass kosmetische Genitaloperationen bei Säuglingen notwendig sind, um psychologische Schäden zu reduzieren, es auf der anderen Seite jedoch durchaus belegt ist, dass der Eingriff selbst schwere, irreparable Schäden und emotionalen Stress verursachen kann.“   

Der Bericht basiert auf umfangreichen Interviews, geführt von Kyle Knight von Human Rights Watch und Dr. Suegee Tamar-Mattis, Ärztin und wissenschaftliche Beraterin für Human Rights Watch. Insgesamt wurden 30 intersexuelle Erwachsene, 2 intersexuelle Kinder, 17 Eltern von intersexuellen Kindern und 21 medizinische Fachkräfte interviewt, darunter Gynäkologen, Endokrinologen, Urologen, Psychologen und anderes medizinisches Personal, welches mit intersexuellen Menschen arbeitet. Der Bericht enthält zudem ein umfangreiches Literaturverzeichnis und die verfügbaren Daten zu chirurgischen Eingriffen.

Mehrere Ärzte gaben Human Rights Watch gegenüber an, dass ihnen zwar immer unbehaglicher zumute dabei sei, Eltern zu solchen Eingriffen zu raten, diese aber weiterhin in ihren Kliniken vorgenommen würden. Eltern gaben ihrerseits an, sich von den Ärzten unter Druck gesetzt zu fühlen, sich für eine solche Operation zu entscheiden.

„Die Kinderärzte befinden sich in einer Machtposition. Und wenn die Angst der Eltern das Problem ist, dann muss genau dieses Problem gelöst werden. Es geht also nicht darum, ob operiert wird – das ergibt keinen Sinn, das löst gar nichts“, so ein Endokrinologe und Medizinprofessor gegenüber Human Rights Watch. „Wenn wir versuchen, Menschen in kulturell normative, hetero-normative Situationen zu drängen, dann besteht ein großes Risiko, dass wir schwerwiegende Fehler machen und Menschen irreparablen Schaden zufügen“, so ein Gynäkologe eines Teams, das an „Differences in sex development“ arbeitet. 

Die Eltern eines 8-Jährigen Kindes, das mit atypischen Geschlechtsmerkmalen geboren wurde, sagten: „Die Ärzte sagten uns, es sei wichtig, sofort zu operieren, da es traumatisch für unser Kind wäre, aufzuwachsen und anders als andere auszusehen. Was verursacht denn das größere Trauma? Diese Art von Operation oder ein wenig anders zu sein als andere?“  
 Diese und andere Eltern gaben Human Rights Watch gegenüber an, dass ihnen Treffen mit anderen Eltern und anderen intersexuellen Erwachsenen in Selbsthilfegruppen am meisten dabei geholfen hätten, ihre eigenen intersexuellen Kinder großzuziehen. 

Die Erfahrungen von Menschen, die sich Operationen unterzogen haben, und die Prinzipien der medizinischen Ethik legen zusammengenommen nahe, dass bestimmte chirurgische Eingriffe an Säuglingen und Kleinkindern nicht durchgeführt werden sollten, solange es keine Belege dafür gibt, dass der medizinische Nutzen solcher Eingriffe größer ist als die möglichen Folgeschäden, so interACT und Human Rights Watch. Zurzeit liegen derartige Belege einfach nicht vor, obwohl solche Operationen seit Jahrzehnten durchgeführt werden. 

Die US-Regierung und medizinische Einrichtungen sollen keine weiteren chirurgischen Eingriffe erlauben, deren Ziel es ist, die Keimdrüsen, Genitalien oder inneren Sexualorgane von Kindern mit atypischen Geschlechtsmerkmalen zu verändern, sofern diese Kinder zu jung sind, um aktiv mitzuentscheiden. Dieses Verbot soll in den Fällen greifen, wenn der Eingriff ein bedeutendes Risiko mit sich bringt und ohne weiteres auch später durchgeführt werden könnte, so Human Rights Watch und interACT. 

„Eltern intersexueller Kinder haben häufig Angst und wissen nicht genau, wie sie ihre Kinder vor einer Stigmatisierung schützen sollen”, so Zieselman. „Es ist für sie immer ein große Erleichterung, wenn sie andere Menschen treffen, die die gleichen intersexuellen Merkmale haben wie ihre eigenen Kinder, und sehen, dass diese ein gesundes und glückliches Leben führen.“ 



Intersexualität: Aller guten Dinge sind drei /// Intersexuality: All good things come in threes

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Hallo Leute liebe Gäste, als erstes ein Dankeschön das „Sie“ auf diesen Blog gefunden haben!

Wir wissen nicht was „Sie“ hier erwarten, was wir jedoch jetzt schon sagen können, „Sie“ finden eine Unglaubliche-Menge an Informationen, von Personen bzw. Menschen welche man als „ Minderheiten“ bezeichnet!

Um genau diese geht es hier, um das Rechtliche die Gesetze, mehr noch in Lebenssituationen in welchen diese sich Befinden, welche nicht immer die herrlichsten noch schönsten sind!

Es gibt über 1300 unterschiedliche Berichte, wir versuchen immer die Quelldaten anzugeben, nicht dass man denkt, hier wird etwas Erfunden.

Einiges wird Ihnen als Unglaubwürdig erscheinen, die Realität beweist jedoch, es sind Wahrheiten ungeschönt auch sehr Erschreckend fast zum Verzweifeln!

Wir „wissen“ auch das eine gute Information und Aufklärung das einzige Mittel sein kann, sehr viele Missverständnisse aufzuklären, hoffen das „Sie“ dieses so wahrnehmen möchten, denn so ist es gemeint!
Mit Bedauern müssen wir jedoch auch feststellen, dass es sehr wenige gibt, welche diese Aufklärung nicht für nötig halten, im Gegenteil wo möglich Kratzt es an Ihrem Weltbild von Gesellschaft oder Ihrer Lebensform wo möglich gibt es Religiöse Gründe?

Wenn es so ist, nun dann tut es uns leid!

Doch Wahrheiten müssen oder sollten einfach Wahrheiten bleiben!

Leider dürfen wir hier keine Berichte mehr Teilen, wir denken das „Google“ noch immer nicht Verstanden hat, das wir nur Helfen und Aufklären möchten!
Erneut wurde einiges Gesperrt, das letzte Mal wurden wir der Verbreitung von „Pornographie“ bezichtigt!
Nach sehr viel Aufwand und zuziehen von Rechtsberatung konnten wir weiter Arbeiten, all dieses wird durch uns selbst getragen.

Sollten „ Sie“ der Meinung sein, unsere Beiträge sind nützlich, würden wir uns sehr freuen, wenn „Sie“ nun das Teilen der Berichte übernehmen würden!

Teilen „Sie“ geben Sie anderen die Möglichkeit sich hier wie „Sie“ auch Informationen und Erklärungen zu finden, es wäre eine große Hilfe!

Möchten „Sie“ etwas Spenden, wir sagen schon jetzt Dankeschön, es ist kein muss, aber ein Zeichen der Anerkennung!

Die Daten dafür finden „Sie“ im Blog!

Herzlichen Dank
Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer    

--------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hello people dear guests, as first a thank you have found the "you" on this blog!

We do not know what "you" expect here, but what we can already say now, "you" will find an incredible amount of information, from people or people called "minorities"!

This is exactly what this law is about, the laws are the laws, even more in life situations in which they are, which are not always the most beautiful and most beautiful!
There are over 1300 different reports, we always try to give the source data, not that you think, something is invented here.

Some things will seem unbelievable to you, but reality proves that truths are unvarnished and very frightening almost to despair!

We also "know" that good information and education can be the only means to clear up a lot of misunderstandings, hope that "you" want to perceive this, because that's the way it is meant!
With regret, however, we must also realize that there are very few who do not consider this enlightenment necessary, on the contrary, where possible Is it scratching your world view of society or your way of life where possible are there religious reasons?
If so, then we are sorry!

But truths must or should simply remain truths!

Unfortunately, we are not allowed to share any reports here, we think that "Google" still does not understand, that we only want to help and educate!
Once again, some things were blocked, the last time we were accused of spreading "pornography"!
After a lot of effort and legal advice, we were able to continue working, all this is supported by ourselves.
If "you" think our posts are useful, we would be very happy if "you" would now be sharing the reports!
Sharing "you" gives others the opportunity to find information and explanations here like "you", it would be a great help!

Would you like to donate something, we say thank you already, it is not a must, but a sign of recognition!
The data for it is "you" in the blog!

thank you very much
Sincerely
Nikita Noemi Rothenbacher

Intersexualität: Aller guten Dinge sind drei
Intersexuality: All good things come in threes
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, ein drittes Geschlecht für intersexuelle Menschen einzuführen. Betroffene erhoffen sich dadurch, dass Intersexualität nicht länger als Krankheit wahrgenommen wird und geschlechtsanpassende Operationen nicht mehr empfohlen werden.
Im deutschen Geburtenregister gab es bislang nur Frauen und Männer, aber keine weiteren Geschlechter. Das schafft nicht nur bürokratische, sondern auch medizinische Probleme. Damit soll jetzt Schluss sein.
Der kleine, große Unterschied
Themen rund um Transsexualität, Transgender oder Intersexualität sind inzwischen allgegenwärtig. Nicht immer werden die Begriffe jedoch korrekt verwendet. Dazu ein Blick auf Definitionen:
·         Intersexuelle Menschen sind genetisch und/oder hormonell und/oder anatomisch nicht eindeutig den beiden Geschlechtern zuzuordnen.
·         Transsexuelle Menschen wissen und fühlen, dass sie nicht das bei ihrer Geburt zugewiesene Geschlecht haben. Oft ist vom Unterschied des „physischen“ und „psychischen Geschlechts“ die Rede. Anatomische oder biochemische Besonderheiten gibt es nicht.
·         Transgender-Personen sind Menschen, die sich weder mit dem weiblichen noch mit dem männlichen Geschlecht ausreichend beschrieben fühlen. Der Übergang zur Intersexualität ist fließend.
Biologische Geschlechtszuweisung
Biologische Gründe für Intersexualität sind vielfältig. Neben dem typischen Chromosomenmuster der Frau (XX) und des Mannes (XY), kann es während der Entwicklung des Embryos zu weiteren Varianten kommen. Besonders bekannt ist das Turner-Syndrom (XO) mit phänotypisch weiblicher Ausprägung. Anstelle von zwei Geschlechtschromosomen gibt es nur ein funktionsfähiges X-Chromosom. Typisch sind degenerierte Ovarien. Die Pubertät verzögert sich oder bleibt komplett aus.
Menschen mit Klinefelter-Syndrom (XXY) sind phänotypisch eher männlich. Häufig sind kleine Hoden mit verminderter Testosteronproduktion zu finden.
Durch Mutationen im Y-Chromosom kommt es beim Swyer-Syndrom zu nicht funktionsfähigen Keimdrüsen. Statt Penis und Hoden entwickeln sich eine männliche Vagina, ein männlicher Uterus und ein unterentwickelter Penis.
Auch hormonelle Ursachen können eine eindeutige biologische Geschlechtszuweisung erschweren. Mutationen im Erbgut können bei Männern zu defekten Androgen-Rezeptoren führen. Es kommt zur Androgenresistenz; die männlichen Hormone zeigen keinen Effekt. Die Ausbildung typischer Geschlechtsmerkmale bleibt bei einer kompletten Androgenresistenz (Goldberg-Maxwell-Morris-Syndrom) aus.
Normal um jeden Preis
Es handelt sich bei der Intersexualität also nicht um eine klar umrissene Diagnose im medizinischen Sinne. Die Häufigkeit lässt sich schwer schätzen. Je nach Quelle ist von 0,1 bis 0,2 Prozent, aber auch von bis zu 0,5 Prozent der Bevölkerung die Rede.
Früher wurden anatomische Besonderheiten wie eine vergrößerte Klitoris noch im Kindesalter umoperiert. Auch Michael Reiter, ein Aktivist der Intersexualität, musste sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen. Er wurde als Junge in das Geburtsregister eingetragen, später jedoch aufgrund seines Chromosomensatzes zum Mädchen umoperiert. Er kämpfte zusammen mit anderen Betroffenen gegen derartige Operationen.
Solche Eingriffe kritisiert auch Amnesty International scharf. „Werden diese Behandlungen ohne akute medizinische Notwendigkeit vorgenommen, verstoßen sie gegen internationale Menschenrechtsstandards wie die Rechte auf Gesundheit und auf Selbstbestimmung“, so Maja Liebing. Die Amnesty-Expertin für Rechte von intergeschlechtlichen Menschen kritisiert, Ärzte würden den Eltern Eingriffe häufig empfehlen, um deren Kinder zu „normalisieren“.
Offiziell als drittes Geschlecht anerkannt
Jetzt sorgt das Bundesverfassungsgericht für mehr Klarheit (1 BvR 2019/16). Der Senat hat entschieden, dass aktuelle Regelungen des Personenstandsrechts mit Anforderungen des Grundgesetzes nicht vereinbar seien, da es neben dem Eintrag „männlich“ oder „weiblich“ keine dritte Möglichkeit gebe. „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen“, heißt es in einer Mitteilung. „Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot, soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird.“ Bis Ende Dezember 2018 muss der Gesetzgeber Neuregelungen schaffen.




Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Dienstag, 10. April 2018

I know myself who I am! /// Ich weiß selber, wer ich bin!

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Ich weiß selber, wer ich bin!


Heute Morgen schrieb ich, " 33 Jahre Ausland Aufenthalt, Zeit 20 Jahren zurück, es ist nur traurig traurig traurig"!

Ein Hund welcher Unsachgemäß gehalten wurde, beist seine 2 Besitzer tot!
250.000 Menschen haben unterschrieben das Tier nicht zu töten, großer Medialer aufwand!
In Deutschland werden täglich Intersexuelle Säuglinge durch Genitalverstümmlung um Ihr ganzes Leben betrogen, kein Aufschrei keine 250.000 Unterschriften an die Regierung, ist das nicht traurig?
33 Jahre in Freiheit, 20 Jahre von Überprüfung, hier darf man Missstände nicht aufdecken, schande!

Aber Schande für diese Gesellschaft von welchen ich angeblich Angehörige bin, was bleibt ist die Freiheit im Kopf und der Seele, das tag tägliche darauf aufmerksam machen!
Regierung sollte vor Scharm im Boden versinken, die Gesellschaft weis ja angeblich nichts davon!
Schande schande schande

Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer zu Ihren Diensten
Jetzt kann mich jeder Anfeinden ok, Scheiß darauf denn habe nie etwas gewollt, der Staat wüsste gerne wie man so was macht, nun dafür muss man 33 Jahre Illegal im Ausland überleben egal wie, keinen kümmerte es!
Es ist sowas von Erbärmlich Menschenverachtend und Schrecklich!
Und ja das Tier soll Leben, denn was Er tat ist nur Instinkt gegen Quallen und Tierquälerei, einigen Menschen wiederfährt es auch!

This morning I wrote, "33 years abroad stay, time 20 years back, it's just sad sad sad"!
A dog which was kept improperly, its 2 owners killed!
250,000 people have signed up not to kill the animal, great Medialer spent!
In Germany, intersex babies daily due to genital mutilation are cheated out of their lives, no outcry no 250,000 signatures to the government, is not that sad?
33 years in freedom, 20 years of review, here you can not uncover grievances, shame!
But shame for this company of which I am allegedly a member, what remains is the freedom in the mind and the soul, the daily attention to it!
Government should sink into the ground before Scharm, the society allegedly knows nothing about it!
Shame shame
Sincerely
Nikita Noemi Rothenbach at your service

Ich weiß selber, wer ich bin
Etwa die Hälfte der intersexuellen Menschen erlebt sich zwischen den geschlechtlichen Identitäten.
Bisher gibt es für die Angabe des Geschlechts in Deutschland nur drei Möglichkeiten: Mann, Frau oder keine Angabe.
Vanja, 27, kämpft dafür, dass im Personenstandsregister ein drittes Geschlecht eingetragen werden kann - mit Erfolg, wie die Entscheidung des Verfassungsgerichts am 8. November zeigt.
Dieser Text ist kurz zuvor erschienen:
Von Wolfgang Janisch, Leipzig
Natürlich versucht man sich ein Bild zu machen vor so einem Treffen mit einer Person, die zwischen den Geschlechtern lebt. Und man stellt fest: Der Bildervorrat, den das Gedächtnis zum Thema Intersexualität bereithält, ist überschaubar. Bekannt ist die Sportlerin Caster Semenya, ein herber, muskulöser Typ; oder das Model Hanne Gaby Odiele, weiblich-androgyn. Und dann trifft man Vanja in einem Queer-Zentrum in Leipzig und denkt: Er hat ja einen Bart. Oder sie. Ein Bart, das muss in diesem Zusammenhang doch ein Statement sein. Nur was für eines?

Vanja, 27, ist eine schmale Person mit dem schwarzen Bart eines Mannes und der schlanken Stirn einer jungen Frau, mit einer Stimme, die nicht mehr Sopran und noch nicht Bass ist. Das Testosteron, das Vanja seit ein paar Jahren bekommt, hat Wirkung gezeigt, nicht nur äußerlich. "Ich mag mich lieber so, wie ich jetzt aussehe", sagt Vanja. "Es fühlt sich entspannter an."

Der Name ist ein Pseudonym, das perfekt passt
In Russland ist Vanja ein männlicher Vorname, in Bulgarien und anderswo ein weiblicher. Und es ist in diesem Fall ein Pseudonym, vielleicht auch ein Kampfname. Denn diese kleine Person mit dem fahrigen Lachen eines Teenagers, die nun in einer Sitzecke kauert, hat sich mit ihrer Anwältin Karin Niedenthal jahrelang durch die Instanzen geklagt, um den Eintrag eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister durchzusetzen - als "inter" oder "divers" zum Beispiel. Bald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.

Für Menschen, die sich als intersexuell wahrnehmen, hält die bürokratische Ordnung bisher nur eine Leerstelle bereit. Standesbeamte tragen die Neugeborenen entweder als männlich oder als weiblich ein. Oder als gar nichts. Dass der Eintrag seit 2013 offen bleiben darf, sehen viele als Fortschritt, denn davor gab es schlicht kein Entrinnen aus der binären Geschlechtsordnung. Doch wenn das "Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität" zur Menschenwürde gehört, wie das Bundesverfassungsgericht schreibt, dann wirkt ein Nulleintrag wie das schamhafte Verschweigen einer unangenehmen Tatsache: Das Personenstandswesen hat keinen Begriff für Menschen, die nicht Mann sind und nicht Frau.

Als Vanja 1989 zur Welt kam, notierte das Standesamt jedenfalls, es sei "ein Mädchen geboren" worden. In den folgenden Jahren gab es wenig Anlass, daran zu zweifeln. Gut, Vanja mochte keine Kleidchen und war auch sonst nie von auffälliger Mädchenhaftigkeit, das merkte die Mutter schon. Aber meine Güte, was hat man nicht für Mädchen erlebt, frech, prügelnd, aufsässig? Die Wende kam mit der Pubertät. Beziehungsweise dadurch, dass sie ausblieb.

Intersexualität

Mit dem Begriff der Intersexualität werden Menschen bezeichnet, die Merkmale beider Geschlechter aufweisen - häufig gibt erst ein Blick auf die Gene der Betroffenen Klarheit, aber auch nicht immer. Ein intersexueller Mensch wird also mit den Merkmalen von Mann und Frau gleichzeitig geboren. Im Gegensatz dazu ist bei transsexuellen Menschen das biologische Geschlecht eindeutig bestimmbar, sie fühlen sich diesem aber nicht zugehörig. Ein transsexueller Mensch ist zum Beispiel biologisch eine Frau, fühlt sich aber als Mann. Er wird dann als Transmann (oder sie umgekehrt als Transfrau) bezeichnet. SZ
Andere Mädchen bekamen Brüste und Monatsblutung, Vanja blieb jungenhaft. Keine einfache Zeit, Vanja suchte sich Freunde am Rand der Jugendcommunity, unter denen, die punkig aussahen. Die Untersuchung durch eine Gynäkologin brachte dann an Licht, welche Wahrheit im Körper des, na ja, Mädchens schlummerte: Die Eierstöcke funktionierten nicht, der Körper produzierte kaum Östrogene, vor allem aber fehlte im Genom das zweite Chromosom, welches das Geschlecht festlegt. Bei Frauen ist es XX, bei Männern XY. Vanja hatte nur ein X, mehr nicht. Die Ärztin war geschockt.

"45,X0, numerisch pathologischer Karyotyp mit Monosomie X/Ullrich-Turner-Syndrom"
Vanjas Reaktion? Verwirrt. Erschreckt. Aber auch einen Schritt näher bei sich selbst. "Irgendetwas in mir hat ja gewusst, dass sich da keine Weiblichkeit entwickelt." Nur: Wer oder was war Vanja nun? Die ärztliche Diagnose klang nach Frau mit Defekt, sie könne eben keine Kinder kriegen: "45,X0, numerisch pathologischer Karyotyp mit Monosomie X/Ullrich-Turner-Syndrom". Das ist nur eine der diversen Varianten medizinisch unklarer Geschlechtszuordnung; mal sind es die Gene, mal fehlende Enzyme oder hormonelle Fehlsteuerungen.

Intersexualität? "Davon hatte ich damals kein Bild", sagt Vanja. Keine Caster Semenya, keine Hanne Gaby Odiele. Die Mediziner empfahlen, Östrogen zu geben, das weibliche Sexualhormon. Vanja sollte doch noch die Kurve zur Frau kriegen.

Letztlich entsprach das einer rigiden Haltung, die sich im 19. Jahrhundert herausgebildet hatte. Davor, etwa im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794, hatten Betroffene bis zum 18. Lebensjahr das Recht, einen Irrtum der Eltern bei der Geschlechtszuordnung zu korrigieren - das Recht also, das eigene Geschlecht zu wählen, wenn auch nur zwischen zwei Möglichkeiten. Hundert Jahre später wurde aus dem Wahlrecht eine behördliche Zuweisung: Einzutragen war das "wahre Geschlecht" - im Zweifelsfall mussten die Mediziner entscheiden.

Aus diesem Zwang zur Eindeutigkeit sollte sich eine mitunter barbarische Praxis entwickeln. Ein Psychologe namens John Money entwickelte in den 1950er-Jahren die einflussreiche Theorie, die Geschlechtsidentität sei hauptsächlich sozial geprägt. Demnach musste nur das äußere Erscheinungsbild der geschlechtlichen Norm angepasst werden, der Rest würde sich schon fügen. Die Folge: Babys wurden zur "Verdeutlichung" des unklaren Geschlechts an den Genitalien operiert, meist zur Frau, weil das chirurgisch einfacher war. Zurück blieben traumatisierte Menschen, die lebenslang an den Folgen dieser Eingriffe litten.
Die Verfassungsrichter betonen das Recht auf Selbstbestimmung

Feedback
Die Gabe von Östrogen mutet da noch als harmlose Variante an, doch Vanja fühlte sich damit nicht wohl. Im Inneren kämpfte der Botenstoff für einen weiblichen Körper, doch nach draußen verhüllte Vanja wachsende Rundungen mit weiter Kleidung. Und ließ sich die Haare kurz schneiden. Vor fünf Jahren hat Vanja den Irrweg beendet und das Gegenprogramm eingeleitet, Testosteron. Daher der Bart, das aufdringlichste aller männlichen Signale.

Also doch eine Entscheidung für das Mannsein? Das Gespräch ist an einem Punkt angelangt, an dem sich Vanjas unsicheres Lachen verloren und die Stimme gefestigt hat. Ein Mann, ich? Zwei Jahrzehnte als Mädchen lassen sich nicht einfach aus der Biografie streichen: "Mein Blick ist davon geprägt, mal als weiblich, mal als männlich wahrgenommen worden zu sein." Es sei eben ein Dazwischen-Gefühl - das Gefühl, etwas von beiden Seiten in sich zu tragen. Dieses Dazwischen-Gefühl ist inzwischen wissenschaftlich untermauert.

Eine Studie der Uniklinik Hamburg-Eppendorf zur Intersexualität zeigte vor zehn Jahren, dass sich ungefähr die Hälfte der untersuchten intersexuellen Personen zwischen den geschlechtlichen Identitäten erlebt. Auch eine Untersuchung des Deutschen Ethikrates geht von einem hohen Anteil Betroffener aus, die sich nicht im Mann-Frau-Schema wiederfinden. Gewiss, das ist die subjektive Selbstwahrnehmung - die aber verfassungsrechtlich von hoher Relevanz ist. Die Menschenwürde gebiete es, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen und ihn dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner "psychischen und physischen Konstitution zugehört". Das hat das Bundesverfassungsgericht in diversen Entscheidungen zur Transsexualität so formuliert.

Das Dazwischensein, fügt Vanja hinzu, sei übrigens zu einer ganz positiven Empfindung geworden. "Ich sehe das nicht so, dass da was fehlt. Ich habe das Gefühl, ich bin immer noch ich."





Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Kosmetische Operationen an Genitalien intergeschlechtlicher Kinder noch immer ‎traurige Realität /// Cosmetic operations on genitals of intersex children are still sad reality

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Kosmetische Operationen an Genitalien intergeschlechtlicher Kinder noch immer ‎traurige Realität

Cosmetic operations on genitals of intersex children are still sad reality
Intersex-Menschen, Zwitter, Hermaphroditen oder Menschen mit Varianten der Geschlechtsanatomie sind so alt wie die Menschheit selbst, aber selten ging es ihnen so schlecht wie heute. Noch im “finsteren” Mittelalter waren sie in Europa gesellschaftlich integriert und bis 1900 rechtlich anerkannt. Seit 1950 werden ihre Körper systematisch im Säuglingsalter medizinisch ausgelöscht.

60 Jahre später gewinnt der Kampf der Überlebenden um körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung langsam an Fahrt: UN-Ausschüsse verurteilen Intersex-Genitalverstümmelungen als “schädliche kulturelle Praxis” und “unmenschliche Behandlung”. Schon 11 mal rügten sie Staaten, weil sie die Praxis weiter zulassen – darunter auch die Bundesrepublik.

Doch solange kosmetischen Genitaloperationen und sonstige medizinisch nicht notwendige Eingriffe an Intersex-Kindern weiterhin verjähren, bevor die Überlebenden erwachsen sind und vor Gericht gehen können, werden in den Universitäts-Kinderkliniken weiterhin täglich wehrlose Kinder verstümmelt – auch in Kassel.

Markus Bauer ist der Partner einer IGM-Überlebenden und Gründungsmitglied der internationalen Intersex-NGO Zwischengeschlecht.org. Er ist Mitverfasser zahlreicher thematischer Berichte an UN-Vertragsorgane und Sachverständiger bei Menschenrechtsorganen, Ethikgremien und in den Medien. Zuletzt erschienen: Zusammen mit Daniela Truffer “Intersex und Selbstbestimmung” im Sammelband “Geschlechtliche, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung”!

Kosmetische Operationen an Genitalien intergeschlechtlicher Kinder noch immer traurige Realität

Studie zur Häufigkeit von Genitaloperationen im Kindesalter erschienen.
In deutschen Krankenhäusern werden weiterhin kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt. Behauptungen, dass diese schwerwiegenden Eingriffe der Vergangenheit angehörten, sind schlichtweg falsch. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine am 1. Dezember veröffentlichte Studie von Dr. Ulrike Klöppel, die die Entwicklung der Operationshäufigkeit für die Jahre 2005 bis 2014 analysiert.
Demnach wurden etwa ein Fünftel der als weiblich registrierten Kinder, die wegen einer Variation der körperlichen Geschlechtsmerkmale im Krankenhaus aufgenommen worden waren, einer komplexen Genitaloperation unterzogen, die einer Anpassung an Weiblichkeitsnormen dient und dies in einem Alter von 0 bis 9 Jahre. Auch im Säuglingsalter sind z.B. Klitoris-Operationen weiterhin üblich. Maskulinisierungsoperationen werden jährlich an Hunderten Kindern durchgeführt.

Die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Studie bestätigt die Vorwürfe, die Organisationen intergeschlechtlicher Menschen (Organisation Intersex International, Verein Intersexuelle Menschen e.V., zwischengeschlecht) seit Langem erheben: Menschenrechtsverletzungen an Kindern sind auch in deutschen Kliniken Praxis.

 Die im September 2014 eingesetzte „Interministerielle Arbeitsgruppe zu Inter- und Transsexualität“ hält es trotz dieser Tatsachen und verschiedener Rügen durch UN-Ausschüsse nicht für nötig, rechtliche Regelungen in der Bundesrepublik zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder vorzubereiten. ‎‎Verstärkte Aufklärung und (Peer-)Beratung, wie von der Interministeriellen Arbeitsgruppe emp-fohlen, sind zweifelsohne nötig, aber sie bieten keine Rechtssicherheit, kommentiert Andreas Hechler, Beirat der Organisation Intersex International (OII) Deutschland.

„Dieser Zustand ist unhaltbar“, betont Dr. Dan Ghattas, Vorstandsmitglied von OII: „Deutschland hat alle in diesem Zusammenhang relevanten UN-Menschenrechtskonventionen ratifiziert. Zugleich ist Deutschland als EU-Mitgliedsstaat und Mitglied des Europarats dazu aufgefordert, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten.
Die Bundesregierung muss sich dieser Verantwortung endlich stellen. Ins A Kromminga, ebenfalls aus dem Vorstand, ergänzt:„Auf Länderebene hat die GMFK bereits 2014 klargestellt, dass die Verstümmelung intergeschlechtlicher Genitalien mit weiblicher Genitalverstümmelung vergleichbar ist. Diese ist in Deutschland verboten. Aber hier misst die Bundesregierung ganz offenbar mit zweierlei Maß.

OII Germany fordert daher in Übereinstimmung mit den anderen in Deutschland aktiven Organisationen intergeschlechtlicher Menschen ein Verbot kosmetischer Genitaloperationen im Kindesalter. Um Rechtssicherheit für die betroffenen Kinder zu schaffen, bedarf es klarstellender Regelungen, wie sie mit § 226a StGB bereits für die„weibliche Genitalverstümmelung“ eingeführt wurden.
Es muss gewährleistet sein, dass intergeschlechtliche Erwachsene ihre Rechte durchsetzen können.
Dazu müssten die Krankenakten von Kindern bei Eingriffen an den Genita-lien längeren Aufbewahrungsfristen unterliegen und die Verjährung sollte ruhen, bis die Betroffenen volljährig sind.

Genitalverstümmelung bei Kindern: Das sagen UN und LSVD

Eine neue vom Bundesfamilienministerium geförderte Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter“ von Ulrike Klöppel, Wissenschaftlerin an der Humboldt-Universität, kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland nach wie vor „feminisierende“ und „maskulinisierende“ Genitaloperationen an Säuglingen und Kindern vorgenommen werden. Das ist nach den Statuten der UN Folter und ein schwerwiegender Verstoß gegen die EU-Grundrechte-Charta. Wir dokumentieren die Stellungnahme von Axel Blumenthal, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Statt die Annahme natürlicher Zweigeschlechtlichkeit zu hinterfragen, werden intergeschlechtliche Menschen in Deutschland nach wie vor „passend“ gemacht.

Die medizinisch unnötigen kosmetischen Genitaloperationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass medizinische Eingriffe ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen intergeschlechtlichen Menschen erfolgen dürfen. Die von der Bundesregierung eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe „Trans- und Intersexualität“ muss dafür sorgen, dass diese menschenrechtswidrigen kosmetischen Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern beendet werden.
Neben einem eindeutigen Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern fordert der LSVD eine obligatorische und nicht-medizinische Beratungsverpflichtung für Eltern von intergeschlechtlichen Kindern. Außerdem braucht es massive Aufklärung unter der Ärzteschaft und dem medizinischem Personal, vor allem in den Bereichen Geburtshilfe und Kinderchirurgie. Die LS2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ ist eindeutig und muss umgesetzt werden. Für Menschen, die menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen unterworfen wurden, fordern wir Entschädigung und angemessene gesundheitliche Versorgung.

Laut dem Verein intersexueller Menschen e.V. gibt es 80.000 bis 120.000 intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Durchschnittlich wird jedes 500. Kind mit einem uneindeutigen Geschlecht geboren. Diese Operationen geschehen ohne Einwilligung der Kinder und die Eltern werden oft nur unzureichend über die möglichen Folgen solcher Eingriffe und Behandlungen aufgeklärt. Ärzt*innen wissen nicht, dass sie sich mit diesen Eingriffen strafbar machen.

Viele intergeschlechtliche Menschen leiden an psychischen und physischen Spätfolgen durch gravierende und irreversible chirurgische und verstümmelnde Zwangsoperationen.








Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Verfassungsrichter: Es gibt ein Recht auf ein drittes Geschlecht

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Intersexuelle Menschen können sich auf das Grundgesetz berufen, um in offiziellen Dokumenten weder als männlich noch weiblich anerkannt zu werden. 
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einer am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung vom 10. Oktober der Verfassungsbeschwerde einer 27-jährigen intersexuellen Person stattgegeben, die in offiziellen Formularen nicht mit dem Geschlecht "männlich" oder "weiblich" eingetragen werden wollte, sondern mit "inter/divers" oder hilfsweise nur mit "divers".

"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität", heißt es in den dem Urteil vorangestellten Leitsätzen. "Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen." Darüber hinaus können sich Betroffene auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3) berufen, so die Verfassungsrichter. Intersexuelle Menschen werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt. Die bestehende Möglichkeit, den Geburtseintrag offen stehen zu lassen, sei keine ausreichende Alternative, da sie etwa die klagende Person nicht anerkenne, sondern wirke, als sei etwas ungeklärt oder vergessen worden.

Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist mit sieben zu eins Stimmen ergangen. Der Bundestag muss nun bis zum 31. Dezember 2018 eine verfassungsgemäße Neuregelung des Personenstandsrechts herbeiführen. Er könne auf einen "standsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichten" oder "stattdessen auch für die betroffenen Personen die Möglichkeit schaffen, eine weitere positive Bezeichnung eines Geschlechts zu wählen, das nicht männlich oder weiblich ist", so das Gericht – das Parlament muss dabei nicht einen Begriff aus dem laufenden Verfahren wählen.

Kläger*in blitzte in drei Vorinstanzen ab

Kläger*in Vanja hatte im Sommer 2014 beim Standesamt der Kleinstadt Gehrden bei Hannover einen Antrag gestellt, das Geschlecht von "weiblich" zu "inter/divers" zu ändern. Die Behörde lehnte dies unter Verweis auf die fehlenden Rechtsvorschriften ab. Auch die darauf folgenden Klagen der intersexuellen Person waren erfolglos geblieben: Das Amtsgericht Hannover, das Oberlandesgericht Celle und vor einem Jahr zuletzt der Bundesgerichtshof urteilten, der Gesetzgeber sehe diese Änderung nicht vor und sie sei auch rechtlich nicht geboten. Darauf zog Vanja vor das Verfassungsgericht. Frühere Urteile sind nun aufgehoben; das Oberlandesgericht muss den Fall erneut verhandeln, sobald die gesetzliche Neuregelung in Kraft ist. Auch andere Verfahren zum gleichen Thema ruhen bis dahin.

Drittes Geschlecht bereits in Nepal, Australien und Indien


Nur wenige Länder erkennen bislang ein drittes Geschlecht an. Eine derartige Regelung gibt es etwa seit 2008 in Nepal, seit 2011 in Australien und seit 2014 in Indien.

In Deutschland leben Schätzungen zufolge 70.000 intersexuelle Menschen. 2013 wurde das Personenstandsgesetz reformiert, so dass bei Kindern, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig festgelegt werden kann, die Angabe im Geburtenregister zunächst freigelassen wird!







Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Intersexuelle Säuglinge müssen weiter "feminisierende" und "maskulinisierende" Genitaloperationen über sich ergehen lassen, unter denen viele ein Leben lang leiden. /// Für Beatrix von Storch ist Intersexualität Schwachsinn!!!


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Intersexuelle Säuglinge müssen weiter "feminisierende" und "maskulinisierende" Genitaloperationen über sich ergehen lassen, unter denen viele ein Leben lang leiden.

In deutschen Krankenhäusern werden weiterhin kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesfamilienministerium geförderten Studie der Psychologin Ulrike Klöppel von der Berliner Humboldt-Universität unter dem Titel "Zur Aktualität kosmetischer Operationen 'uneindeutiger' Genitalien im Kindesalter" !

In dem Papier weist Klöppel mit einer retrospektiven statistischen Auswertung nach, dass in Deutschland zwischen 2005 und 2014 die Praxis von "feminisierenden" und "maskulinisierenden" Genitaloperationen an Säuglingen und Kindern nicht wesentlich zurückgegangen sei, obwohl in diesem Zeitraum die medizinischen Behandlungsleitlinien schrittweise überarbeitet worden seien.

Der Lesben- und Schwulenverband kritisierte diese Praxis am Montag scharf: "Statt die Annahme natürlicher Zweigeschlechtlichkeit zu hinterfragen, werden intergeschlechtliche Menschen in Deutschland nach wie vor 'passend' gemacht", so LSVD-Sprecher Axel Blumenthal. "Die medizinisch unnötigen kosmetischen Genitaloperationen sind keine Heil-Eingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention."

Der LSVD fordert, dass medizinische Eingriffe ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen intergeschlechtlichen Menschen erfolgen dürfen. Die von der Bundesregierung eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe "Trans- und Intersexualität" müsse dafür sorgen, dass diese "menschenrechtswidrigen" Operationen beendet werden.

Laut dem Verein "Intersexuelle Menschen" gibt es 80.000 bis 120.000 intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Durchschnittlich wird jedes 500. Kind mit einem uneindeutigen Geschlecht geboren. Viele intergeschlechtliche Menschen leiden an psychischen und körperlichen Spätfolgen durch gravierende und irreversible chirurgische und verstümmelnde Zwangsoperationen im Kindesalter. 


Drittes Geschlecht
Die AfD-Politikerin bezeichnet die vom Verfassungsgericht geforderte Anerkennung eines Dritten Geschlechts als "absurd" und "großen Quatsch". Derweil streiten Union und SPD um die Umsetzung des Urteils.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat sich erneut im Ton vergriffen. In einem Interview mit der "Basler Zeitung" bezeichnete die Rechtsaußen-Politikerin die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anerkennung eines Dritten Geschlechts als "Schwachsinn", "absurd" und "großen Quatsch".

"Wir haben in Deutschland unlängst das dritte Geschlecht eingeführt", sagte von Storch wörtlich. "Diesen Schwachsinn denkt sich ja kein Vater aus, keine Mutter. Eltern kommen nicht auf den Gedanken, dass sich ihr Kind mit 18 Jahren entscheiden muss, welches Geschlecht es haben möchte. Das sind irgendwelche weltfremden Hirne, die sich so was ausdenken."

Sie wolle sich damit gar nicht weiter beschäftigen, so die AfD-Vizechefin weiter. "Es ist absurd. Wir führen jetzt diesbezüglich die Debatte, wir halten es den Menschen vor, sagen, was ihr da macht, ist absurd, ist die Ablehnung der Realität."

Anordnung aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober letzten Jahres entschieden, dass bis Ende 2018 ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eingeführt oder gänzlich auf eine Geschlechtsangabe verzichtet werden muss (queer.de berichtete). Das Urteil hatte bereits damals zu einiger Hetze aus der Ecke der AfD geführt; die AfD in Thüringen sprach gar von einem "Recht auf Schizophrenie", das Karlsruhe eingeführt habe (queer.de berichtete).

Vor dem Gericht geklagt hatte eine 27-jährige intersexuellen Person, die in offiziellen Formularen nicht mit dem Geschlecht "männlich" oder "weiblich" eingetragen werden wollte, sondern mit "inter/divers" oder hilfsweise nur mit "divers".

Wie der "Spiegel" in der aktuellen Ausgabe berichtet, sind sich Union und SPD uneins, wie das Urteil umgesetzt werden soll. Das Bundesinnenministerium von Thomas de Maizière (CDU) bevorzuge eine verwaltungsrechtliche Minimallösung, bei der in erster Linie in den Melderegistern neben "männlich" und "weiblich" noch die Kategorie "anderes" eingeführt wird. Das SPD-geführte Familienministerium fordere dagegen ein Mantelgesetz, das umfassende Änderungen auch im Zivilrecht oder Transsexuellenrecht vornimmt. Wie sich das SPD-geführte Justizministerium positionieren wird, ist nach Angaben des "Spiegel" noch unklar.

 Beatrix von Storch ist eine von vier stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

6. Januar 2018, 13:17h, 38 Kommentare
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat sich erneut im Ton vergriffen. In einem Interview mit der "Basler Zeitung" bezeichnete die Rechtsaußen-Politikerin die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anerkennung eines Dritten Geschlechts als "Schwachsinn", "absurd" und "großen Quatsch".

"Wir haben in Deutschland unlängst das dritte Geschlecht eingeführt", sagte von Storch wörtlich. "Diesen Schwachsinn denkt sich ja kein Vater aus, keine Mutter. Eltern kommen nicht auf den Gedanken, dass sich ihr Kind mit 18 Jahren entscheiden muss, welches Geschlecht es haben möchte. Das sind irgendwelche weltfremden Hirne, die sich so was ausdenken."

Sie wolle sich damit gar nicht weiter beschäftigen, so die AfD-Vizechefin weiter. "Es ist absurd. Wir führen jetzt diesbezüglich die Debatte, wir halten es den Menschen vor, sagen, was ihr da macht, ist absurd, ist die Ablehnung der Realität."

Anordnung aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober letzten Jahres entschieden, dass bis Ende 2018 ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eingeführt oder gänzlich auf eine Geschlechtsangabe verzichtet werden muss (queer.de berichtete). Das Urteil hatte bereits damals zu einiger Hetze aus der Ecke der AfD geführt; die AfD in Thüringen sprach gar von einem "Recht auf Schizophrenie", das Karlsruhe eingeführt habe (queer.de berichtete).

Vor dem Gericht geklagt hatte eine 27-jährige intersexuellen Person, die in offiziellen Formularen nicht mit dem Geschlecht "männlich" oder "weiblich" eingetragen werden wollte, sondern mit "inter/divers" oder hilfsweise nur mit "divers".

Wie der "Spiegel" in der aktuellen Ausgabe berichtet, sind sich Union und SPD uneins, wie das Urteil umgesetzt werden soll. Das Bundesinnenministerium von Thomas de Maizière (CDU) bevorzuge eine verwaltungsrechtliche Minimallösung, bei der in erster Linie in den Melderegistern neben "männlich" und "weiblich" noch die Kategorie "anderes" eingeführt wird. Das SPD-geführte Familienministerium fordere dagegen ein Mantelgesetz, das umfassende Änderungen auch im Zivilrecht oder Transsexuellenrecht vornimmt. Wie sich das SPD-geführte Justizministerium positionieren wird, ist nach Angaben des "Spiegel" noch unklar.

"Das Bundesinnenministerium hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode einer Reform des Personenstandsrechts zum Schutz der Geschlechtervielfalt verweigert", erklärte Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD) gegenüber dem Nachrichtenmagazin. "Ich erwarte, dass sich diese Haltung nun ändert."

Das Familienministerium hatte bereits im September 2017 das Positionspapier "Schutz und Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt" sowie im Februar Gutachten zur Reform des Transsexuellengesetzes veröffentlicht. Darin werden Änderungen an gut einem Dutzend Regelwerken vorgeschlagen, vom Bürgerlichen Gesetzbuch über das Strafvollzugsgesetz bis zum Gesetz über die gesetzliche Rentenversicherung.






Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...