Mittwoch, 13. Februar 2013

Transgender besteht weiter



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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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Transgender besteht weiter

Transgender sind so alt wie die Menschheit selbst, in welcher Form oder Ausstattung wir diese auch Benennen möchten!
Auch wenn viele dieses nicht als ein Natur-Gesetz ansehen möchten, ist es und bleibt es so, natürlich ist es dann für diese große Masse der Weltbevölkerung mittlerweile etwas mehr als 7 Milliarden immer etwas schwer zu verstehen, das Außergewöhnliches aber nur weil es eine Minderheit ist nach zu vollziehen, das auch diese von Ihnen als Außergewöhnliche in Wirklichkeit auch nur Menschen sind!
Das wirklich Außergewöhnliche kann dann nur dieses subjektive Verständnis sein Ihr eigenes Leben zu Interpretieren und zu Leben!
Die Autorin Leslie Feinberg hat dieses Wunderbar in Ihrem Buch „Das Schweigen brechen“ sehr gut dargestellt und Beschrieben, hier einige Auszüge!
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer

Dennoch wurde Transgender trotz der Jahrhunderte der mörderischen Repression nicht ausgelöscht. Im mittelalterlichen Italien, sowie in Frankreich, gab es sogar Gruppierungen von männlichen Transvestiten, die als "Kloster der Unordnung" bezeichnet wurden. In seinem Gedicht "Der Papistische Königreich" von 1570 schrieb der Autor Naogeorgus, dass beim Fest von Shroveport "die Männer wie die Frauen die Kleidung wechseln taten, die Männer im Frauengewand, und lüsterne Frauen als Männer gekleidet, den Weg entlang gerannt"..... Transgender bestand auch weiter unter den herrschenden Klassen. Als Königin Christina von Schweden zum Beispiel im Jahre 1654 abdankte, zog sie sich fortan als Mann an und nannte sich "Graf Dohna". Heinrich der III. von Frankreich kleidete sich Berichten zufolge als Amazone, und ermunterte seine Höflinge es ihm ähnlich zu tun.

Während des gesamten Mittelalters bis hin zum frühen industriellen Kapitalismus spielte der Transvestismus eine wichtige Rolle bei vielen militanten Auseinandersetzungen als eine Form der sozialen und politischen Rebellion gegen die Klassenherrschaft.

"Im Jahre 1630 griff zum Beispiel die "Mère Folle" (Verrückte Mutter) und "ihre" Truppe die königlichen Steuerbeamten in Dijon an. In Beaujolias im Jahre 1770 zogen sich Bauer als Frauen an und attackierten die Landvermesser ihres Gutsherren. In Wiltshire in 1631 lehnten sich die BäuerInnen, angeführt von Männern, die sich als Frauen kleideten und sich "Lady Skimmington" nannten, gegen die vom König verordnete Einzäunung der öffentlichen Wälder auf. April 1812 führten zwei als Frauen gekleidete Weber - "die Frauen des General Ludd"- eine Menschenmenge bei der Zerstörung von mechanischen Webstühlen und Fabriken in Stockport an. Die walisischen Aufstände der 30er und 40er Jahre des 19. Jahrhunderts gegen Wegezölle und andere Steuerabgaben wurden von "Rebecca" und anderen Transvestiten angeführt. Der Porteous-Aufstand von 1736 in Edinburg wurde von als Frauen verkleideten Männern geleitet, deren Anführer als "Madge Wildfire" bekannt war.

In Irland zogen sich die "Whiteboys", die ca. 1760 im Kampf gegen die britischen Gutsherren aktiv waren, lange weiße Kleider an "um die traditionellen Länder der Gemeinschaft wiederherzustellen, und andere Klagen wiedergutzumachen"".

 (Dressing Up)

Während die alte an Landbesitz orientierte Feudalordnung durch den Kapitalismus verdrängt wurde, so wurde auch die Existenz von Transvestiten und anderen Transgender-Frauen und -Männern zunehmend verleugnet und in den Untergrund gedrängt.
Viele wurden gezwungen als das jeweils andere Geschlecht durchzugehen, um zu überleben. Transvestitinnen gingen als Männer durch und wurden Soldaten, Piraten und Wegelagerer. Doch erschien der Transvestismus weiterhin in kultureller Form durch ganz Europa bei Feiertagsfesten, Ritualen, Karnevalsumzügen und Maskenbällen, sowie im Theater und in der Oper.

Diese Transgender-Traditionen bestehen heute noch beim Mummer's Festival, Mardi Gras und Halloween. Im heutigen imperialistischen Japan sind Transgender-Rollen nach wie vor zentral bei den traditionellen Noh und Kabuki Theateraufführungen. Transgender-Frauen und -Männer existieren weiterhin, ungeachtet dessen, wie schwierig ihr Überlebenskampf geworden ist.

Transgender um die Welt

Wir haben uns hier auf die europäische Geschichte konzentriert, und dies auch bewusst. Die Schuld für die Gesetze und Haltungen, die Transgender verurteilen und verteufeln, liegt eindeutig bei den herrschenden Klassen jenes Kontinents. Die Beschlagnahme der Güter und des Besitzes der "Angeklagten" während der Hexenjagden und der Zeit der Inquisition trug zur Anhäufung des Kapitals seitens der Herrschenden bei und half ihnen, ihre Herrschaft über Asien, Afrika und Nord- und Südamerika auszuweiten. Die europäische Elite versuchte dann ihre Ideologie den von ihnen kolonisierten Völkern der Welt aufzuzwingen.

Aber trotz der rassistischen Versuche der Kolonialisten, kulturellen Völkermord zu verüben, kann der Transvestismus und anderen Ausdrücken des Transgenders immer noch in den Riten und Glauben unterdrückter Völker beobachtet werden. Es ist offensichtlich, dass Transgender-Menschen angesehene gesellschaftliche Rollen in einer großen Anzahl diverser und geographisch weit auseinander liegender Kulturen innehatten. Seit dem 16. Jahrhundert "gibt es Berichte über Transvestiten- Schamanen....unter den AraukanierInnen, einem großen Stamm im Süden Chiles und Teilen von Argentinien. Männliche Transvestiten-Schamane sind auch unter den Guajira, einem viehtreibenden Volk im Nordwesten Venezuelas und im Norden Kolumbiens, sowie bei den Jäger Sammlerinnen der Tehuelche aus Argentinien gesichtet worden". 

(Construction)

"Transvestismus wurde früher auch von Schamanen in den ländlichen Regionen Vietnams und Burmas praktiziert, sowie in Indien unter den Jägerinnen des Pardhi-Volkes und bei den Lhoosais im Südosten des Landes, sowie in Korea".

 (Construction)

Berichtet wird immer noch über Transgender bei religiösen Zeremonien in Teilen von Westafrika: "Eine der wichtigsten Gottheiten bei den Abomey ist Lisa-Maron, eine Figur, die sowohl das Männliche wie das Weibliche in sich vereint; ebenfalls kann die große Gottheit Shango als Mann oder Frau dargestellt werden; auch beten zeitgenössische Schamane in Brasil die Gottheit Yansan an, die die "Mann-Frau" genannt wird".

 (Dressing Up)

"Der Mugawe, ein mächtiger religiöser Führer der Meru aus Kenya, wird als Gegenpart der männlichen politischen Führer betrachtet und muss von daher weibliche Qualitäten darstellen: Er trägt Frauenkleidung und hat eine Frisur wie eine Frau; er ist oft homosexuell und hat manchmal auch einen Ehemann. Unter dem angolanischen Bantu-Stamm der Kwayama, die sich hauptsächlich von der Landwirtschaft und der Viehzucht ernähren, tragen viele Weissager und männliche Heilkundige Frauenkleidung, verrichten Frauenarbeit und werden zur Nebenfrau von Männern, deren andere Ehefrauen weiblich sind.
Bei den südafrikanischen Zulus sind die WeissagerInnen normalerweise Frauen, obwohl ungefähr 10% männliche Transvestiten sind ".

(Construction)

Ebenfalls wurde berichtet über Mann-zu-Frau-Transgender ohne scheinbare besondere religiöse Bedeutung beim Hirtenvolk der Nandi in Kenya, bei den Dinka und Nuer im Sudan, bei den äthiopischen Konso und Amhara, bei den Ottoro in Nubien, den Fanti in Ghana, den Ovimbundu in Angola, bei den Thonga- BäuerInnen in Simbabwe, bei den Tanala und Bara auf Madagaskar, bei den Wolof in Senegal sowie bei den Lango, Iteso, Gisu und Sebei in Uganda. (Construction) Transvestismus ist ebenfalls bei brasilianischen und haitianischen Zeremonien zu beobachten, die sich auf westafrikanischen Religionen berufen. 

(Construction)

Die Chukchee, Kamchadal, Koryak und Inuit - Eingeborenenvölker der nordamerikanischen Polarkreisregion- hatten alle männliche Schamanen, die sich als Frauen kleideten.

"In Indien kleideten sich die Krishna-Anhänger des Vallabha- Sektes als Frauen......Berichte von 1870 und 1930 erzählen von den Bissu-Priester der Celeben, die als Frauen leben und sich kleiden." (Dressing Up)
In seinem wichtigen Buch The Golden Bough (Der Goldene Ast) bemerkte James Frazier, dass auf den Pelew-Inseln "eine Göttin eher einen Mann als eine Frau als Priester und inspiriertes Sprachrohr auswählt....Er kleidet sich dann als Frau, trägt ein Stück Gold am Hals und arbeitet wie eine Frau auf dem Tano-Feld". Frazier berichtet, dieser Brauch sei unter den Eingeborenenvölkern weit verbreitet.



Zur Geschichte von § 175 StGB Späte Wiedergutmachung für Schwule


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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Zur Geschichte von § 175 StGB
Späte Wiedergutmachung für Schwule

Am frühen Morgen als ich meinen ersten Bericht geschrieben habe, dachte ich für mich, wie weit haben wir Menschen doch eine Evolution vollzogen!
Von diesem was ich Berichtet gibt es nicht mehr allzu viele, welche offen und ehrlich darüber schreiben bzw. sprechen möchten!
Die Gründe können vielseitig Interpretiert werden, da gibt es diese welche Schwul sind und nach außen hin eine perfekte Familie haben und nicht mal die Ehefrau Kenntnis des Zustandes haben!
Andere welche Schweigen wegen Sozial und Arbeitsmarktrechtlichen Gründen oder schlicht weg Gesellschaftlichen Gründen!
Wie wir sehen gibt es eine unglaubliche große Anzahl von Möglichkeiten!
Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle!

Jedoch bin ich der Meinung dass der Ansatz einer zwar Späten Wiedergutmachung sehr gut ist, jedoch was will man hier „Gut machen“, diese Verpfuschten Leben oder diesen Immensen Leidensdruck welcher durch diesen § 175 StGB ausgelöst wurde!
Kann man so etwas wieder gut machen?
Dass die Betroffenen angesichts der gesellschaftlichen Akzeptanz homosexueller Partnerschaften nunmehr eine Revision dieser Urteile erreichen wollen, ist verständlich.

Jedoch gut machen kann man damit nichts und man kann auch das Leid welches diesen Mensch zugefügt wurde nicht mit schönen geschrieben Artikel gut machen.
Schon als der heutige noch Bürgermeister sagte: Ich bin Schwul und das ist gut so!
Ging dieser Satz durch alle Medien, die große Masse der Bevölkerung war zu großen Teilen sehr Verunsichert!
Aber es ging nicht nur um diese gewöhnlichen Männer, nein es Litten eine große Anzahl von Transvestiten wie Transsexuelle aber auch Intersexuelle unter diesem Verfolgungswahn, wo bei doch gesagt werden muss, es gab auch die Zeiten wo Bordelle geführt wurden mit nur Transvestiten und Transsexuellen welche dann aber unter dem Schutz der Behörde standen!
Darüber kann ich nur jedem das Buch „Messer im Traum“ Transsexuelle in Deutschland empfehlen!

Wie kann man das heute Erklären, mit den Worten tja es waren andere Zeiten?
Aber auch das ist keine Erklärung!

Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer


"175er" war lange die gängige Kurzformel für Schwule. Der 17.5. ist daher seit einiger Zeit internationaler Aktionstag der Schwulenbewegung. Die nach 1945 verurteilten homosexuellen Männer könnten nun bald rehabilitiert werden.
Über die Grundlagen der Verteufelung männlicher Homosexualität und den Inhalt von heute kaum noch verständlichen Richtersprüchen berichtet Herbert Grziwotz.

"Widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden." So lautete die ursprüngliche Fassung des § 175 Strafgesetzbuch (StGB) bei der Reichsgründung. Die bis 1. September 1969 in der BRD geltende Fassung enthielt zwar nicht mehr den Begriff "widernatürlich" und regelte auch die Unzucht mit Tieren in einem eigenen Paragrafen, unterschied sich aber im Übrigen kaum von der Vorgängervorschrift. Bis 1994 war die Unzucht zwischen Männern bis zum Alter von 21 bzw. 18 Jahren weiterhin strafbar. Erst seit dem 29. Strafrechtsänderungsgesetz sind homosexuelle Handlungen mit Minderjährigen über 16 Jahren, soweit sie nicht durch eine Nötigung erfolgen, völlig straflos.

In den über 120 Jahren der Geltung des § 175 StGB wurden ca. 140.000 Männer wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht verurteilt. 50.000 Verurteilungen wurden noch nach Kriegsende bis 1969 in der BRD ausgesprochen.

Auch als zum 1. August 2001 der Gesetzgeber mit dem Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft neben anderen gleichgeschlechtlichen Paaren schwulen Männern eine Art Ehe ermöglichte, erfolgte keine Rehabilitierung. Erst mehr als zehn Jahre später gibt es nun eine entsprechende Bundesratsinitiative. Darin fordern die Länder Hamburg und Berlin, dass die Strafurteile gegen homosexuelle Männer in der BRD und DDR aufgehoben und Entschädigungsansprüche geprüft werden.

Tatsache ist: Obwohl in der modernen Gesellschaft Homosexualität zunehmend als alternativer Lebensstil akzeptiert wird, sind die früheren Verurteilungen und die mit ihnen verbundenen tragischen Einzelschicksale bestehen geblieben.

Sodom und Gomorrha oder der heterosexuelle Gott

"Gott schuf den Menschen nach seinem Bild als Mann und Frau. Und er gab ihnen den Auftrag: Seid fruchtbar und mehret euch ..." Das mosaische Recht (3. Mose 18, 22) enthält das Verbot: "Kein Mann darf mit einem anderen Mann geschlechtlich verkehren; denn das verabscheue ich." Und es formuliert gleichsam eine Vorgängervorschrift zu § 175 StGB (3. Mose 20, 13): "Wenn ein Mann mit einem anderen Mann geschlechtlich verkehrt, haben sich beide auf abscheuliche Weise vergangen. Sie müssen getötet werden. …"
Auch wenn zwischenzeitlich versucht wird, durch Interpretation der entsprechenden Stellen der Bibel diese auf die Verurteilung der Vergewaltigung von Männern  zu reduzieren, haben jedenfalls der Wortlaut, aber auch bereits in der Antike bestehende Strafvorschriften den späteren Gesetzgeber beeinflusst. Dient der Geschlechtsverkehr nach christlicher Auffassung der Erzeugung von Nachkommen, so sind bereits sexuelle Praktiken, die der reinen Lustbefriedigung dienen, eine Sünde. Oder in der Diktion des Strafrechts: eine widernatürliche Unzucht.

Besonders deutlich wird dies in der Darstellung des Infernos von Dantes Göttlicher Komödie durch den homosexuellen Maler Sandro Botticelli. In ihr werden die Schwulen gejagt, und zwar in der Hölle ebenso wie auf Erden.

Vom Sittengesetz und dem widernatürlichen Zungenkuss

Das Reichsgericht hatte zunächst den Begriff der Unzucht unter homosexuellen Männern eng ausgelegt. Nur der Koitus per anum (Afterverkehr) wurde als tatbestandsmäßig angesehen. Selbst Beischlafs ähnliche Handlungen erforderten die Einführung des Gliedes in irgendeine Körperöffnung.

In der Zeit des Dritten Reiches, als Homosexuelle im KZ einen rosa Winkel tragen mussten, wurde der Gesetzestext über die Beischlafs ähnlichen Handlungen hinaus erweitert. Der Straftatbestand konnte auch ohne eine körperliche Berührung des anderen Mannes verwirklicht werden. Damit waren nicht nur die wechselseitige, sondern auch die gleichzeitige Onanie und sogar der Zungenkuss und das Berühren des fremden Geschlechtsteils strafbar. Die Deportation in ein Konzentrationslager konnte teilweise durch eine freiwillige Kastration vermieden werden. Wie viele Homosexuelle diesen Weg gingen, ist unbekannt. Noch zwei Jahre vor Kriegsende wurde sogar ein Gesetz vorbereitet, dass die zwangsweise Kastration von "Ballastexistenzen der völkischen Gemeinschaft" vorsah.

Die Rechtsprechung nach dem Krieg, insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH), legte den Tatbestand des § 175 StGB dann weit aus. Eine körperliche Berührung war nicht mehr erforderlich. Gleichzeitige Onanie (BGH, Urt. v. 22.9.1953, Az. 2 StR 160/53), oder bloßes Zuschauen im Triolenverkehr (BGH, Urt. v. 13.11.1953, Az. 2 StR 456/53) reichten für eine Bestrafung aus. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ließ sogar einen Zungenkuss genügen (Urt. v. 21.6.1963, Az. 1 Ss 431/63). Entscheidend war das Erregen von "Sinneslust" (BGH, Urt. v. 10.11.1961 – 4 StR 70/61).

Gay Life - ich bin schwul, und das ist auch gut so

Das Bundesverfassungsgericht hielt die Strafbarkeit homosexueller Handlungen von Männern trotz der Ungleichbehandlung gegenüber lesbischen sexuellen Kontakten für mit dem Grundgesetz vereinbar (Urt. v. 10.5.1957, Az. 1 BvR 550/52 und Urt. v. 2.10.1973, Az. 1 BvL 7/72).
Zur Rechtfertigung verwiesen die Karlsruher Richter auf folgende biologische Unterschiede: Die körperliche Ausbildung der Geschlechtsorgane, die Unterscheidung zwischen dem kurzen Zeugungsvorgang und dem langdauernden natürlichen Prozess der Mutterschaft, das hemmungslose Sexualbedürfnis homosexueller Männer und das Vermögen lesbisch veranlagter Frauen zum Durchhalten sexueller Abstinenz, das Strichjungenwesen sowie schließlich die in der Öffentlichkeit praktizierte männliche Homosexualität.

Dies führte zu folgender Konsequenz: Die gleichgeschlechtliche Betätigung von Männern verstößt anders als die von lesbischen Frauen "eindeutig gegen das Grundgesetz". 

Noch deutlicher formulierte es das OLG Stuttgart: Die Einstufung von Zungenküssen unter Schwulen als Unzucht "entspricht auch gegenwärtig noch dem Empfinden unverbildeter Menschen." Denn: "Unter Männern getauscht, sind diese nicht mehr als bloß abstoßende Unanständigkeit, die als solche nicht mehr tatbestandsmäßig wäre, sondern als unmittelbar schamverletzende Verirrung anzusehen."
Die Liebe unter Männern, lange Zeit heimlich und unter dem Damoklesschwert des Strafrechts praktiziert, heute eher demonstrativ zur Schau getragen, spiegelt ein Stück Kultur-, aber auch Rechtsgeschichte wieder.

Der Bundestag hat bereits am 17. Mai 2002 gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP die Urteile gegen Homosexuelle und Wehrmachts-Deserteure in der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt. 

Die Urteile gegen Schwule nach 1945 sind bisher bestehen geblieben, obwohl die Rechtsgrundlage und die Entscheidungen nahezu identisch waren.

Hinzu kommt, dass nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits seit 1981 in Europa ein Konsens über die Straffreiheit homosexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen besteht (Urt. v. 22.10.1981, Fall Dudgeon und Urt. v. 21.10.2010, Az. 4916/07, 25924/08, 14599/09, Alekseyev gegen Russland). Gleichwohl wurde beispielsweise Anfang der 1990er Jahr noch in Gelsenkirchen ein 24-jähriger Mann wegen sexueller Handlungen an einem jüngeren Mann verurteilt (vgl. Landgericht Essen, Beschl. v. 28.10.1991, Az. 23a 33/90).

Dass die Betroffenen angesichts der gesellschaftlichen Akzeptanz homosexueller Partnerschaften nunmehr eine Revision dieser Urteile erreichen wollen, ist verständlich.




Wiedergutmachung für die Opfer des Strafgesetzbuch-Paragrafen 175



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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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Wiedergutmachung für die Opfer des Strafgesetzbuch-Paragrafen 175

Tja meine lieben Leser diese Überschrift findet man noch heute im www und es macht mich wirklich Wütend!
Gestern in meinem Bericht „Sie Polarisieren sehr stark“ in welchen meine Wenigkeit über die Verhältnisse im Jahre 1975 schrieb, wollte ich nur einen kleinen Einblick gebären über dieses was von der Allgemeinheit kaum Wahrgenommen werden konnte und heute wird!

Um diesen Auszug von dem Bericht von Gestern noch mal ins Gedächtnis zu rufen:
Zur damaligen Zeit befand ich mich auf Grund dieser Angeboren Intersexualität in einem Heim für schwer Erziehbare Kinder, da ich zwar angeblich ein Junge war, jedoch diese so bekannte Geschlechtsidentätsstörung hatte und mich schon immer Weiblich empfunden habe!

Mein damaliger Realschule Abschluss, welcher im März stattfand konnte ich nur beenden, weil ein damaliger Erzieher die Kosten übernahm und ich im Februar geboren war, somit das Heim mich mit der Volljährigkeit auf die Straße setzte!

Kurz darauf Wohnhaft in einem Dorf außerhalb von Hannover, wurde ich von der Bundeswehr zur Musterung einberufen, bei der Leibesvisite stellte sich heraus, oh Gott das ist ja ein Zwitter!
Mit den Worten“ mach dich vom Acker, falsche 50iger und 175iger braucht die Bundeswehr nicht“!
Das waren meine ersten Erfahrungen als Volljähriger Mensch in Deutschland, noch im selben Jahr 1975 verließ ich Fluchtartig Deutschland, denn es begann eine regelrechte Hetzjagd, welche ich nicht Begreifen konnte!

Ich wanderte aus nach Spanien, all dieses meine Damen und Herren waren tiefgreifende Lebenserfahrungen welche ich geb. 1957 im Jahre 1975 machte.

Es wurde mir den Reisepass verweigert für 11 Jahre mit der Begründung der Fahnenflucht und natürlich Verstoß gegen den Artikel 175 StGB, was bedeutet sehr lange Zeit lebte ich Illegal in den Unterschiedlichen Ländern mit Gefälschten Papieren.

Tja so war es damals, dieser § 175, Er degradierte Schwule zu Verbrechern, stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und wurde erst 1994 aufgehoben: der Paragraf 175. Betroffene, die im Nachkriegsdeutschland vor Gericht standen, wurden bislang nicht entschädigt. Eine Initiative des Berliner Senats startet jetzt einen neuen Anlauf.

In der Nacht dachte ich so für mich ganz alleine, wow diese Leser von meinem Blog müssen wirklich denken, diese Nikita Noemi Rothenbächer die muss ja wirklich mit allen Wassern der Welt gewaschen sein, wenn Sie schreibt Sie habe diese Gründe um diesen Blog zu schreiben!


Eine Aktivistin zu sein für Trans-Gender das kann jeder sagen!


Jedoch liegen nun mal die Fakten wirklich änderst, selbst wenn gestern über alle Medien dieser Neue Gesetzes Entwurf von Frankreich lief, in welchen 60% der Bevölkerung dafür ist das die Homo–Ehe verabschiedet wird!

Ja ein Meilenstein in der Entwicklung was die Gleichstellung von Menschen betrifft, welche einfach mal Schwul oder Lesbisch oder Transidentisch oder im kompletten Trans-Gender sind!
Heute im Jahr 2013 empfinden sehr viele Trans-Gender das dieses was Sie Erleben schrecklich und Ungerecht ist, diesem Stimme ich zu! Jedoch in meiner Kindheit und Jugend nun da war es noch viel Schrecklicher!

Wenn man heute liest:

2012 Lebenslagen und Diskriminierung von Intersexuellen und Transidentischen

Weltweit sind viele Trans* und Inter* trotz der sich allmählich verbessernden internationalen Menschenrechtslage nach wie vor Ziel von Diskriminierung und Gewalt bis hin zu Kapitalverbrechen.
Gesundheit.

In den meisten Ländern dieser Welt ist eine juristische sowie medizinische Geschlechtsangleichung an das Identitätsgeschlecht versagt beziehungsweise ist an hohe und entmündigende Hürden geknüpft.

Dies können zwingend vorgeschriebene Operationen, die Sterilisation oder auch hohe Behandlungskosten sein. Die derzeit international anerkannten Klassifizierungssysteme für Krankheiten führen die Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung" entweder als psychische Gesundheitsstörung (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, kurz: DSM) oder listen Transsexualität als Geistes- und Verhaltensstörung (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, kurz: ICD).

Die medizinischen Diagnosen Transsexualität und Intersexualität werden einerseits dazu benutzt, Transidentität und Intersexualität als abweichend und krank zu stigmatisieren.

Andererseits bildet der Krankheitsstatus beziehungsweise der Leidensdruck an der gesellschaftlichen Reaktion in manchen Ländern die Basis für die Kostenerstattung medizinischer Maßnahmen. Zugang zu medizinisch überwachter und bezahlbarer Hormontherapie und geschlechtsangleichenden Maßnahmen gibt es nur in wenigen Ländern.

Qualitätsstandards für Operationen existieren häufig nicht.

In Ländern, in denen keine Transidentität oder Intersexualität-spezifische gesundheitliche Betreuung existiert, und dort, wo Transidentität und Intersexualität nicht die Vorbedingungen für eine medizinische Behandlung erfüllen, besorgen sie sich häufig die Hormone auf dem Schwarzmarkt und nehmen diese ohne medizinische Betreuung ein.

Ebenso ohne medizinische Aufsicht spritzen viele TransFrauen industrielles Silikon zum Brustaufbau ein oder lassen Genitalanpassungen (vor allem Emaskulationen) ausführen - mit oft gravierenden gesundheitlichen Schäden bis hin zur Todesfolge.

In Indien wird Transidentität häufig unterstellt, HIV-positiv beziehungsweise an AIDS erkrankt zu sein.
Aufgrund der so projizierten vermeintlichen Übertragungs- und Ansteckungsgefahr für andere Menschen sind oft nur Sterilisations- beziehungsweise Kastrationsmethoden und geschlechtsangleichende Maßnahmen außerhalb von Krankenhäusern verfügbar, die nicht sicher sind und meist zu Komplikationen, mitunter zum Tod führen. Sind Transidentische und Intersexuelle Menschen tatsächlich HIV-infiziert, sind sie oft Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt.

Während Transidentische häufig unter der Verweigerung gewollter medizinischer Behandlung leiden, werden Intersexuelle durch Zwangsbehandlungen traumatisiert.

Sie werden vor allem in den ausdifferenzierten Gesundheitssystemen des globalen Nordens, aber auch vermehrt im Süden, im nicht-einwilligungsfähigen Alter ohne tatsächliche medizinische Notwendigkeit geschlechtszuweisend operiert. Kleinkindliche Genitale gelten bis zu einer gewissen Größe als "uneindeutig" und werden operationstechnisch bedingt meist als weiblich angelegt. Traumatisierende Weiterbehandlungsmethoden (etwa Bougieren, das künstliche Weiten der Neo-Vagina) sind die Folge. Die meisten Neo-Genitale weisen - entgegen medizinischer Machbarkeitsversprechen - keine oder keine ausgeprägte Sensibilität auf, Unfruchtbarkeit ist oft eine weitere Konsequenz. Medizinische Fehler oder Fehlbehandlungen können kaum nachvollzogen werden, da eine Akteneinsicht vor allem für im Säuglingsalter vorgenommene Eingriffe oft nicht gewährleistet ist beziehungsweise Verjährungsfristen greifen. Inter* Aktivist_innen bezeichnen diese in vielen Ländern gängige Praxis als Genitalverstümmelung, die den betreffenden Personen die Möglichkeit zur freien geschlechtlichen und sexuellen Selbstentfaltung nimmt. Die wichtigste Forderung für eine verbesserte Situation für Inter* lautet daher, gesundheitlich nicht zwingend erforderliche medizinische Eingriffe nur im einwilligungsfähigen Alter vorzunehmen. Nach dem Prinzip der vorherigen informierten Zustimmung sollten Inter* selbst wählen können, ob, wann und welche geschlechtsangleichende Maßnahmen sie durchführen lassen möchten.

Klinische Ethikkommissionen, bestehend aus Psycholog_innen, Medizinethiker_innen, Endokrinolog_innen und weiterem Fachpersonal, sollen neuerdings etwa in Brasilien Eltern bei der Geburt eines als DSD klassifizierten Kindes in ihrer Entscheidung unterstützen.

Betroffenenorganisationen lehnen Fremdentscheidungen jedoch grundsätzlich ab.

Sie kritisieren zudem, dass der neue medizinische Terminus DSD für Intersex darauf ausgelegt ist, immer mehr Intersexvarianten, beispielsweise auf genetischer Basis, zu identifizieren und unzutreffender Weise als behandlungsbedürftig darzustellen. Es besteht auch die Befürchtung, dass mittels pränataler Diagnostik Eltern bei DSD entweder eine pränatale Hormonbehandlung oder gar der Schwangerschaftsabbruch nahegelegt wird.

In Australien und Kolumbien haben Gerichtsurteile das elterliche Zustimmungsrecht anstelle ihrer geschäftsunfähigen Kinder bei geschlechtszuweisenden Eingriffen bereits stark eingeschränkt - aber nicht unmöglich gemacht.

Auch in Deutschland konnte sich der Deutsche Ethikrat nicht zu dem von Intersex-Verbänden dringend geforderten Moratorium für solche Operationen durchringen.

Die unkritische Einführung solch westlicher medizinischer Standards gefährdet Inter* zunehmend auch im globalen Süden. Dies gilt vor allem für die wenigen noch vorhandenen vorkolonialen Gesellschaften, die von der Zweigeschlechtlichkeit abweichende sozioreligiöse Strukturen kennen, in denen Inter* und Trans* geschützt leben können.


Es erscheint das ich nun Abweiche von der Anfangs geführten Thematik, nein das werde ich nicht, denn über vieles was in diesem Oben aufgeführten Bericht, haben wir hier auf diesen Blog http://trans-weib.blogspot.de/ schon des Öfteren Berichtet!
Zurück zu kommen auf meinen Bericht von gestern, schrieb ich auch, dass ich 23 Jahre Deutschland nicht betreten habe, somit im Ausland da mir der Pass verweigert wurde als Illegale meinen Beruflichen Werte gang machen konnte!

Im Jahr 2003 durch eine Fehlbehandlung zu 100% Schwerbehindert bin und eine Rente beziehe von 205 Euro Monatlich, jedoch nicht von Ämtern oder Sozialhilfe lebe, dieses entspricht einer Realität.
Jedoch diese Fakten sind diesen § 175 StGB zu verdanken, denn man wurde ja Gezwungen in einer oder anderen Weise sein Leben zu bestreiten!

Der Paragraf 175 ist zwar abgeschafft, spukt aber in vielen Köpfen weiter.


Da dieser vielen wie meiner Wenigkeit fast jegliche Lebensgrundlage genommen hat!


Da zu dieser Bericht:

Er degradierte Schwule zu Verbrechern, stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und wurde erst 1994 aufgehoben: der Paragraf 175. Betroffene, die im Nachkriegsdeutschland vor Gericht standen, wurden bislang nicht entschädigt. Eine Initiative des Berliner Senats startet jetzt einen neuen Anlauf.
"Es fing schon damit an, dass man immer einen Ausweis dabei haben musste, wenn man ausging, denn man musste immer damit rechnen, dass Kontrolle war, und wenn man keinen Ausweis hatte und sich nicht ausweisen konnte, dann musste man mitkommen, damit die Personalien festgestellt wurden. Wenn man erwischt wurde dabei, dann hatte man mit einer Anzeige zu rechnen, und so ist es mir passiert."

Damals ist Manfred Schreiber Anfang 20. Es muss so um 1963/64 gewesen sein. Der heute 71-jährige Kölner weiß jedenfalls noch sehr gut, wie verkrampft es in dieser Zeit zugeht und wie ihm das zum Verhängnis wird. Schreiber ist aber kein Hallodri oder schwerer Junge, er ist einfach nur schwul.

"Da stehen auf einmal wie aus heiterem Himmel, wie man so sagt, an jeder Seite, an jedem Fenster ein Polizist, und da leuchtet jemand mit der Taschenlampe in unseren Wagen rein. Dann hieß es direkt: Mitkommen. (…) Dann wurden wir aufs Polizeirevier mitgenommen, und bis morgens um Fünf Uhr haben wir da zugebracht, getrennt verhört. Da haben wir zum Glück festgestellt, dass wir beide gesagt haben, wir wären nicht schwul. Ich hab dann ne Story erzählt, und er war verheiratet. Daher hatte er sowieso gesagt, er wäre nicht schwul."

Die Polizei lässt die beiden zwar gehen, leitet aber rechtliche Schritte ein. Manfred Schreiber, der zu der Zeit noch bei seinen Eltern wohnt, rückt nach erstem Zögern mit der Wahrheit heraus.

"Ich sag', du Mutter, ich muss dir was sagen, ich bin diese Nacht mit einem Mann aufgegriffen worden von der Polizei. Da sag' ich, ich werde wohl jetzt eine Anzeige erwarten. Die ist bald in Ohnmacht gefallen."

Die Familienharmonie aus den Fugen, ein Verfahren mit ungewissem Ausgang im Nacken, schwierige Wochen für Manfred Schreiber.

"Danach kam dann der Termin, und da kam dann, ich schätze mal 500 Mark Geldstrafe kam da heraus. Und mit dem Nachsatz, gerade vor mir sei jemand zu Gefängnis verurteilt worden, der jetzt zum zweiten Mal erwischt worden sei, und das könnte mir auch blühen. Ich hatte mir schon vorgenommen, ich nehme Urlaub und geh dann ins Gefängnis. Ich dachte, hoffentlich schaffe ich das überhaupt, hoffentlich habe ich solange Urlaub."

Das bleibt ihm erspart. Sein Arbeitgeber hat von der Geldstrafe nie etwas erfahren. Bis zu seinem Ruhestand ist Manfred Schreiber bei einem großen Kölner Automobilwerk als Einkäufer tätig. So glimpflich wie bei ihm verläuft für viele Homosexuelle der Konflikt mit dem Staat nicht.

Grundlage dieses Konflikts: Paragraf 175 - er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Er degradierte Schwule zu Sündern und Verbrechern. Er galt nicht für Frauen. Begründung: "Weibliches und männliches Geschlechtswesen" seien nicht vergleichbar.

Eingeführt hatten ihn die Preußen, die Nationalsozialisten verschärften ihn, und nach 1945 übernahm die Bundesrepublik diese NS-Version. Gelockert wurde der Paragraf erst 1969 - völlig aufgehoben sogar erst 1994. Die während der NS-Zeit Verurteilten sind inzwischen rehabilitiert und entschädigt worden - die Männer, die im Nachkriegsdeutschland vor Gericht standen, offiziell nicht. Entsprechende Anträge haben im Bundestag bisher keine Mehrheit gefunden.

Über eine Bundesrats-Initiative des Berliner Senats soll ein neuer Anlauf starten. Der Rechtsausschuss der Ländervertretung hat sich nun damit beschäftigt.

"Ich hoffe, dass wir jetzt im Bundesrat zu einem Durchbruch kommen, weil jetzt nicht nur die rot-grünen Länder, sondern auch mit Berlin ein Großkoalitionäres Land die Initiative ergriffen hat, zu sagen, die Verfolgung der Homosexuellen auch in der frühen Bundesrepublik und in der DDR waren Unrecht, und dieses Unrecht muss getilgt werden, in dem wir die Opfer rehabilitieren und entschädigen."

Sagt Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. Wie Schwule aufgrund des Paragrafen 175 in der frühen Bundesrepublik diskriminiert und verfolgt wurden, untersucht der Soziologe Rüdiger Lautmann seit Anfang der 70er-Jahre.

"Die Polizei hat Razzien an Stellen gemacht, wo sie Homosexuelle vermuten konnte, also in Bars, an den öffentlichen Treffpunkten. Sie hat zur Denunziation eingeladen, jedenfalls Anzeigen von Vermieterinnen, man hatte ja damals noch nicht so viele und große Wohnungen, entgegengenommen und bearbeitet. Sie hat Strichjungen mit Versprechen auf Straffreiheit ausgehorcht und deren Adressbücher durchgeguckt und dann systematisch die Leute verfolgt."

"Es gab auch verdeckte Beobachtungen, noch in den 80er-Jahren ist in Hamburg von den Homosexuellen aufgedeckt worden, dass es da in einer Bedürfnisanstalt so durchsichtige Spiegel gab. Dahinter saß dann einer von der Polizei und hat die Leute beobachtet."

Manfred Bruns war bis 1994 Bundesanwalt am Bundesgerichtshof:

"Das Strafmaß war erschreckend hoch. Es waren mehrjährige Gefängnisstrafen oft, und dem Mann wurde die Fahrerlaubnis entzogen oder er bekam keinen Führerschein mehr, und na ja, er bekam auch keine Arbeit mehr. Es sind in den 50er-Jahren verhältnismäßig viele homosexuelle Männer aus Verzweiflung über diese Verfolgungsjagd freiwillig aus dem Leben geschieden. Es ist sogar vorgekommen, dass Leute, die von den Alliierten aus den Konzentrationslagern befreit worden sind, dann zur Fortsetzung der Strafverbüßung wieder eingesperrt worden sind."

Manfred Bruns hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Der 78-Jährige wächst in der biederen Bundesrepublik auf, ganz in den damaligen Moralvorstellungen verhaftet.

"Ich habe dann also meine homosexuelle Veranlagung erfolgreich unterdrückt, ich habe mir immer gesagt, du hast ja noch keinen Kontakt mit Mädchen gehabt, wenn du heiratest, wird sich das geben. Na ja, es hat sich nicht gegeben. Ich habe eine sehr gute Ehe geführt und bin auch heute noch mit meiner Familie sehr gut verbunden, mit meiner Frau und meinen Kindern, meinen Enkelkindern, aber es ging dann in den achtziger Jahren nicht mehr."

1985 berichten die Zeitungen über ihn.

"Das war damals noch sensationell, dass so ein hoher Beamter nun zugibt, dass er homosexuell ist, und dann gab es natürlich auch viel Aufregung in meiner Behörde. Damals war der Generalbundesanwalt Rebmann mein Vorgesetzter, ein außerordentlich konservativer Mann, der damit gar nicht umgehen konnte. Ich bin dann als Sicherheitsrisiko eingestuft worden, auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt worden."

Schon vorher gerät Bruns zunehmend in Konflikt - persönliche Situation und Arbeit als Staatsanwalt kann er immer weniger miteinander vereinbaren.

"Ich habe dann bei der Bundesanwaltschaft natürlich auch Strafverfahren auf den Tisch bekommen, die ich begutachten und wo ich Stellung zu nehmen musste, die solche Sachen betrafen. Und, na ja, man ist an das Gesetz gebunden, das Gesetz war vorhanden, und das haben die Leute ja auch gewusst, und da war eigentlich nichts zu machen. (…) Es hat mich sehr belastet, aber ich konnte es auch nicht ändern. Das, was wir dann gemacht haben, was ich ab den 80er-Jahren gemacht habe, das war auch letztlich der Anlass dafür, dass es dann zu meinem öffentlichen Coming-out kam, ich habe mich sehr nachdrücklich für die Änderung der Strafvorschrift eingesetzt."

Dafür hat Bruns lange kämpfen müssen. Der Jurist erhält morgen als erster den neu vergebenen "Preis für das Engagement gegen Diskriminierung", den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verleiht.

Die Geschichte des Paragrafen 175 geht weit zurück ins 19. Jahrhundert. Der Soziologe Rüdiger Lautmann:

"Wir haben das untersucht und dabei die Akten gefunden, wo der preußische König höchst selbst eine Ordre erließ, wie genau und wie scharf die Homosexuellen zu verurteilen sind. Das war eine sehr überraschende Entdeckung, dass sich da die Staatsspitze eingeschaltet hat, entgegen dem Ratschlag der Fachjuristen wurde also aus politischen Gründen dieser Paragraf so scharf eingeführt."

In Preußen stehen ab 1872 "beischlafsähnliche Handlungen" zwischen Männern unter Strafe. 1935 ändern die Nationalsozialisten die Vorschrift. Nunmehr ist jede Handlung strafbar, die auf Erregung oder Befriedigung gerichtet ist, auch ohne körperliche Berührung. Manfred Bruns:

"Das war ideologisch begründet und hing dann auch mit der Röhm-Affäre zusammen, als Reaktion auf die Röhm-Affäre ist das Strafrecht, die Bestrafung einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen erwachsenen Männern erheblich verschärft worden."

Adolf Hitler lässt Ernst Röhm, den Führer der Sturmabteilung SA, der homosexuell war, ermorden und sagt:

"Das Leben, das der Stabschef zu führen begonnen hatte, war für jede nationalsozialistische Auffassung unerträglich. Es war nicht so furchtbar, dass er selber und sein ihm zugetaner Kreis alle Gesetze von Anstand und einfacher Haltung brachen, sondern schlimmer noch, dass dieses Gift sich nunmehr in immer größeren Kreisen auszubreiten begann."

Rund 15.000 Homosexuelle lässt Hitler fortan in den Konzentrationslagern ermorden. Der Medizinhistoriker Günter Grau hat das Schicksal dieser Männer im Dritten Reich aufgearbeitet.

"Das war sozusagen die unterste Stufe in dieser fürchterlichen Hierarchie, also zusammen mit den Juden und mit den während des Krieges dann eingelieferten sowjetischen Kriegsgefangenen waren die Homosexuellen oder die als homosexuell eingelieferten Menschen jene Männer, die die größten Demütigungen zu ertragen hatten."

Nach dem Krieg übernimmt die Bundesrepublik den Paragrafen 175 in der verschärften NS-Fassung. 1957 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, die Bundesrepublik verstoße damit weder gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 2 Grundgesetz, noch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Entscheidend sei, so die Richter, dass die meisten Deutschen sich an den beiden großen christlichen Kirchen orientierten, die wiederum "die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich verurteilen." Der Soziologe Rüdiger Lautmann meint:

"Das Urteil von 1957 war von Anfang an falsch, nämlich verfassungswidrig, es verstieß gegen Artikel 2 Grundgesetz. Das ist auch gesagt worden, aber die Stimmen haben sich nicht durchsetzen können. Das Urteil war sehr bedeutsam, denn hinfort war jede juristische Überprüfung der Homosexuellen-Bestrafung ausgeschlossen."

Die DDR führt 1950 den Paragrafen in der entschärften preußischen Fassung ein. So werden Homosexuelle in der DDR zwar weniger strafrechtlich verfolgt als in Westdeutschland, aber, so der Historiker Günter Grau:

"In der Bundesrepublik sind also zwischen 1946 und 1969 etwa 50.000 Männer strafrechtlich verurteilt worden, während wir für die DDR keine verbindlichen Zahlen haben. Die Zahlen wurden nicht veröffentlicht, weil ja absurderweise die DDR der Meinung war, das heißt die Partei und Regierung der Meinung waren, das sei ein Relikt der Bourgeoisie und habe in der Arbeiterklasse keine Grundlage, insofern sei es auch nicht notwendig, das in der Öffentlichkeit weiter zu repräsentieren."

Erst 1969 verbessert sich auch die rechtliche Situation für schwule Männer in Westdeutschland. Paragraf 175 wird gelockert. Doch insgesamt kann von Gleichstellung Homosexueller nicht die Rede sein. Ein Beispiel der 80er-Jahre: Die Kießling-Affäre. Bundeswehrgeneral Günter Kießling wird unterstellt, er sei homosexuell, damit ein Sicherheitsrisiko und müsse gehen. Der weist die Vorwürfe empört zurück. Gerüchte erweisen sich als haltlos. Kießling wird später rehabilitiert. Der Fall zeigt, wie es um die Rechte der Schwulen bestellt ist.

Joschka Fischer, damals hessischer Landtagsabgeordneter der Grünen:

"Merkt keiner von den regierenden Saubermännern, welche moralischen Verwerfungen diese Affäre vor allem für Homosexuelle hinterlassen wird. Kein Wort der Entschuldigung, keine Ehrenerklärung. Die teilweise Aufhebung dieses Paragrafen war eine große zivilisatorische Leistung der bundesrepublikanischen Demokratie. Seine endgültige Streichung steht noch an."

Schneller als die Streichung des Paragrafen 175 kommt die Vereinigung Deutschlands. Für kurze Zeit gelten unterschiedliche Regelungen: Was Schwulen in Ostberlin erlaubt ist, wird in Westberlin bestraft. Erst 1994 fällt der Strafparagraph endgültig weg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, damals schon einmal liberale Bundesjustizministerin, im Bundestag:

"Das ist heute doch ein historischer Tag. Denn endlich kommen wir heute dazu, den historisch belasteten Paragrafen 175 StGB abzuschaffen. Ab jetzt gibt es nicht nur mehr Freiraum für homosexuelle Handlungen. Der Staat macht auch deutlich, dass ihn gewaltfreie und einverständliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und fast Erwachsenen nichts angehen."

Im Jahr 2002 hebt der Bundestag die zwischen 1933 und 1945 gefällten Urteile des NS-Regimes auf und rehabilitiert die verurteilten Homosexuellen. Sie können Entschädigung beantragen. Doch die Opfer der Nachkriegszeit gehen leer aus. Der Bundestag bedauert im Jahr 2000 lediglich, dass Schwule jahrzehntelang kriminalisiert worden sind. Die Bundesrats-Initiative des Berliner Senats will das nun erneut in Angriff nehmen. Volker Beck von den Grünen unterstützt diesen Vorstoß.

"Wenn alle Parteien im Bundestag, die an der Bundesratsinitiative beteiligt sind, dafür stimmen, dann haben wir eine große Mehrheit. Also es ist im Bundesrat offensichtlich mehr Bewegung gegenwärtig in dieser Debatte als im Bundestag. Da wird das anhand der Fraktionsgrenzen diskutiert. Ich glaube, das sollten wir bei einem solchen Thema überwinden."

Doch bislang stehen sich zwei Positionen unvereinbar gegenüber. Im Gegensatz zu Grünen und Linken sehen die Regierungsparteien und die SPD juristische Schwierigkeiten, die Urteile nachträglich aufzuheben. Christine Lambrecht, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende:

"Ich denke, Gewaltenteilungsprinzip hat seine Begründung, dass es eben Gerichte gibt, die aufgrund der Gesetze entscheiden und der Gesetzgeber in Urteile nicht eingreifen soll. Der kann ja für die Zukunft Veränderungen vornehmen, das ist ja auch passiert. Aber die Frage ist, ob er quasi auch rückwirkend in Rechtsprechung eingreifen sollte. Ich glaube, dass ist nicht nur fraglich, sondern davon sollten wir die Finger weglassen, also dieses Prinzip, das hat ja seine Begründungen."

"Die Hauptschuld bei diesen Unrechtsurteilen liegt eindeutig beim Parlament, und deshalb meine ich, dass das Parlament auch seine Verantwortung wahrnehmen muss, die Gesetze sind nun weg, also die kann man nicht mehr aufheben, und deshalb muss man sagen, wir heben die Urteile auf und diese Gesetze hatten niemals eine rechtlich-legitime Wirkung."

Sagt der Grüne Volker Beck. Doch die SPD sucht eine Möglichkeit, den Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen, ohne die Urteile formal aufzuheben. Wie, ist in der Partei noch offen. Viele SPD-regierte Länder unterstützen jedenfalls den Antrag, wonach der Bundestag die Sache prüfen soll. Klaus Jetz vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland hofft daher auf neuen Schwung.

"Das wäre ein wichtiges Zeichen in die Gesellschaft hinein für mehr Akzeptanz von Homosexuellen. Es würde über die individuelle Wiedergutmachung hinaus ein Zeichen geben, dass eben Homophobie heutzutage immer noch ein großes Problem ist, dass dagegen angegangen werden muss. Es ist ja auch im Bereich rechtlicher Gleichstellung noch längst nicht alles verwirklicht, im Lebenspartnerschaftsrecht ist noch einiges an Baustellen zu Ende zu bringen, also eingetragene Lebenspartnerschaften werden ja immer noch benachteiligt im Vergleich zu Ehepaaren."

"Ich bin schwul, und das ist auch gut so, liebe Genossinnen und Genossen."

Klaus Wowereits Bekenntnis auf dem SPD-Parteitag - inzwischen legendär. Doch den Schritt von Berlins Regierendem Bürgermeister scheuen nach wie vor viele Homosexuelle, weiß Andreas Wahl-Ulm vom Völklinger Kreis, dem Bundesverband schwuler Führungskräfte.

"Das merken Sie schon daran, dass es in DAX-Unternehmen keinen einzigen geouteten Homosexuellen gibt, ich könnte auch niemandem empfehlen, in der jetzigen Situation sich zu outen, weil ich glaube, dass dann die Karriere relativ schnell am Ende ist. Das ist noch ein sehr männlich dominierter Bereich, in dem man Frau und Kinder haben muss."

Der Paragraf 175 ist zwar abgeschafft, spukt aber in vielen Köpfen weiter. Die Aufhebung der alten Urteile könnte helfen, diesen Spuk zu beenden.


Verbleibe wie immer mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer

Dienstag, 12. Februar 2013

„Sie Polarisieren sehr stark“



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Geschrieben von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!
„Sie Polarisieren sehr stark“
Diese Diskussion über Geistiges Eigentum aber auch Impressum und anderen Anfeindungen was den Blog http://trans-weib.blogspot.de/ betrifft!

Meine sehr geehrten Damen und Herren in diesen letzten 3 Tagen fragte ich mich sehr oft, “ hey lohnt es sich, sich diesem Stress auszusetzen nur weil man aus den Lebenserfahrungen von 56 Jahren und der Zugehörigkeit dieser Minderheit, dieser Minderheit mit meinen geposteten Berichten zu helfen“!

Eine Mail von diesem Morgen welche als Kommentar auch auf dem Blog erscheint, bewegt mich dazu dieses zu schreiben!

Der Wortlaut der Mail: Hallo Nikita, Ich stehe 100% hinter Deinem Blog. Ich verfolge ihn schon lange und er ist mehr als ein wertvoller Beitrag zur Aufklärung. Wenn Du Hilfe brauchst können wir gerne gemeinsam weitermachen. Ich habe Erfahrung mit Internet Recht und mit Aufbau von Sites. Ich stehe Dir bei. Liebste Grüße Tanya zu: Diesen Blog wird es in Kürze nicht mehr geben!

Einige Bekannte und Freunde nein sogar Redakteure von großen Fernsehe-Sendern sagten zu mir bei Aufnahmen zu einer Reportage Frau Rothenbächer wissen Sie, „Sie Polarisieren sehr stark“!
Dieses liegt kaum 2 Jahr zurück, jedoch machte es mich sehr Neugierig da dieselben Worte eine anderer Redakteurin von Hr3 diesen selben Wortlaut hatte im Jahr 1999 bei einer anderen Reportage!
Ich machte mich natürlich Schlau über das Wort „Polarisieren“ was will man damit Aussagen?
Es kann dieses bedeuten in seiner Gegensätzlichkeit immer deutlicher hervortreten; sich immer mehr zu Gegensätzen entwickeln!

Aber auch dieses:

Es gibt Menschen, die polarisieren, allein durch ihre Existenz - wie erklärt sich das?
Es gibt Leute, die kommen eine Gruppe und sind einfach nur da. Tun Garnichts, was spalten soll oder etwas auslösen soll. Sie sind einfach nur da. Nichts weiter. Wenn jemand anders das gleiche sagt und tut, und wenn er nur über das Wetter spricht, gerät sich die Gruppe nicht in die Haare. Aber bei dem polarisierenden Menschen fängt die Gruppe an sich zu streiten und es brechen schwelende Probleme und Konflikte aus, die die Gruppe schon immer hatte, und dann brennt die Erde, der "Spalter" sitzt mittendrin, man gibt ihm die "Schuld" und er weiß gar nicht was da eigentlich passiert, weil er weder was Schlimmes gesagt, noch getan hat, er selbst hat auch nichts gegen die Gruppenmitglieder und will auch nichts durcheinanderbringen, er war einfach nur da. Mehr nicht.

In sich stabile Gruppen und Einzelpersonen streiten sich hingegen durch die Existenz des "Spalters" nicht, die haben damit offenkundig kein Problem.

Was ist da los? Wie kann man sich so was erklären?

Antworten darauf findet man einige so auch diese:

Interessante Frage. Ich kenne das nur zu gut - nicht jetzt unbedingt auf meine Person bezogen, aber ich habe viele solcher Persönlichkeiten kennen gelernt. Ich konnte auf diese Menschen eigentlich immer sehr locker zugehen, das haben diese Leute auch gespürt und mich auf Grund dessen auch immer herzlich 'aufgenommen'. Aber ich denke es liegt an einem gewissen Instinkt, den wir Menschen noch mit uns herum tragen. Wegen diesem Instinkt merken viele Menschen, wer ihnen auf eine gewisse Art und Weise gefährlich werden könnte, ihre’ Lebenslügen' durchschaut und den Nagel auf den Kopf trifft - mit teilweise nur einem einzigen Satz. Der König ist nackt, er hat gar keine Kleider an!! Viele Menschen beziehen aber auch ihre Energie aus diesem "polarisieren". Energie ist eigentlich weder Gut noch Böse, sondern sie ist einfach nur vorhanden; wenn Leute nun diese Aura mit sich herum tragen und ihre Mitmenschen dann so auf sie reagieren, kann ihnen das wiederum Energie geben. Bekommt man hier im Forum übrigens immer wieder sehr schön als Beispiel präsentiert! Diese so genannten Provokateure leben ja von nichts anderem als von dieser Energie des Widerspruchs. Wer kein Widerspruch in sich trägt, kann auch nicht aufgestachelt werden.

Oder diese:

Meiner Meinung nach sind die Leute die polarisieren meistens diejenigen, die sehr genau wissen was sie wollen, erfolgreich sind in dem was sie tun und eigentlich über viele positive Eigenschaften verfügen, wie z.B. Intelligenz, Charme, gutes Aussehen, Erfolg, Bildung, Talent usw. Bei solchen Leuten spalten sich die Gemüter: instabile, selbstzweifelnde und erfolglose Menschen hassen solche "Spalter", geben ihnen wahrscheinlich noch die Schuld an ihrer Misere und sind deswegen grundsätzlich anderer Meinung als sie, unabhängig vom Thema. Sie geben ständig Kontra in der Hoffnung einmal besser zu sein als sie.
Dann kommen die, wie Du schon sagtest, "stabilen Gruppen und Einzelpersonen" die mit solchen Leuten kein Problem haben, eben aufgrund ihrer Stabilität. Das sind Leute die solche "Spalter" entweder für Ihre Qualitäten bewundern und/oder über die gleichen Qualitäten verfügen, sodass eine Ebenbürtigkeit entsteht.
Ich denke es hat etwas mit Ausstrahlung zu tun. Wenn derjenige als "toll" empfunden wird(z.B. weil er sich gut in den Vordergrund spielen kann), werden andere versuchen mit dieser Person befreundet zu sein. Dazu gehört für die dann auch die Meinung der Person besonders zu honorieren. Genauso funktioniert das in die andere Richtung. Der Gruppenzwang(schon dieses Wort finde ich zu kotzen-aber egal) kann genauso zu Mobbing führen. Beobachte mal eine gruppe, es ist wie bei den Wölfen. Es gibt alpha-Tiere, Beta, Gamma,  Delta..

Ein Mensch der polarisiert ist einfach nur ein Mensch der die Wahrheit sagt, das macht die anderen sauer.


Ja meine Damen und Herren mit vielen dieser gemachten Aussagen kann und möchte ich mich definieren!
Ein Mensch der polarisiert ist einfach nur ein Mensch der die Wahrheit sagt, das macht die anderen sauer.
Nun der Blog http://trans-weib.blogspot.de/ ist entstanden um genau dieses zu tun, meine Erfahrungen und meine Wahrheiten, anderen welche die Thematik über Trans-Gender interessiert Preis zu geben und ist als Privater Blog entstanden!

In diesem Blog sind sehr viele sehr gut Geschriebene Artikel und Berichte von sehr viel Unterschiedlichen Menschen wie Redakteuren Zeitschriften und Sach und Fachberichten es wird von sehr vielen Menschen welche in der einen oder anderen Form etwas oder sehr stark mit der Thematik Trans-Gender vertraut sind!
Nicht nur das ich diesen Blog ins Leben gerufen habe, nein zuvor gab es eine Private HP welche einigen noch Bekannt ist unter www. Nikitanoemiprivat.de mit eigener Domain und von mir selbst finanziert, der Zuspruch zu dieser HP war sehr groß, wenn ich mich richtig daran Erinnere waren mehr als 16000 Aufrufe in sehr kurzer Zeit, aber dieses ist Vergangenheit!

Auch Veröffentlichte ich einige Bücher über diese Thematik Trans-Gender, welche nicht nur in Europa sondern auch der USA und Latein America publiziert wurden.

Nein dadurch bin ich nicht Vermögen geworden, da mein Anliegen immer auch heute war, zu Helfen somit die Erlöse des Verkaufes der Bücher einer Stiftung zugeflossen sind!

Zu meiner Person gibt es nicht viel zu erzählen, schlicht einfach ich wurde als Intersexuelles Kind geboren mit einer sehr schweren Kindheit in diesen Jahren als es in Deutschland noch den § 175 StGB gab! 1975 kam dann in Deutschland die Volljährigkeit mit 18 Jahren, Monate zuvor war man nicht Mündig plötzlich durfte man über alles selbst entscheiden!

Zur damaligen Zeit befand ich mich auf Grund dieser Angeboren Intersexualität in einem Heim für schwer Erziehbare Kinder, da ich zwar angeblich ein Junge war, jedoch diese so bekannte Geschlechtsidentätsstörung hatte und mich schon immer Weiblich empfunden habe!

Mein damaliger Realschule Abschluss, welcher im März stattfand konnte ich nur beenden, weil ein damaliger Erzieher die Kosten übernahm und ich im Februar geboren war, somit das Heim mich mit der Volljährigkeit auf die Straße setzte!

Kurz darauf Wohnhaft in einem Dorf außerhalb von Hannover, wurde ich von der Bundeswehr zur Musterung einberufen, bei der Leibesvisite stellte sich heraus, oh Gott das ist ja ein Zwitter!
Mit den Worten“ mach dich vom Acker, falsche 50iger und 175iger braucht die Bundeswehr nicht“!
Das waren meine ersten Erfahrungen als Volljähriger Mensch in Deutschland, noch im selben Jahr 1975 verließ ich Fluchtartig Deutschland, denn es begann eine regelrechte Hetzjagd, welche ich nicht Begreifen konnte!

Ich wanderte aus nach Spanien, all dieses meine Damen und Herren waren tiefgreifende Lebenserfahrungen welche ich geb. 1957 im Jahre 1975 machte.
Es wurde mir den Reisepass verweigert für 11 Jahre mit der Begründung der Fahnenflucht und natürlich Verstoß gegen den Artikel 175 StGB, was bedeutet sehr lange Zeit lebte ich Illegal in den Unterschiedlichen Ländern mit Gefälschten Papieren.

Jedoch all dieses war besser als dieses Deutschland zu diesen Jahren!

Nach 23 Jahren ohne einen Fuß auf Deutschen Grundboden gesetzt zu haben, den Verlust der Eltern und der restlichen Familie kam ich nach Deutschland zurück, aber auch nur weil sich die Gesetze geändert haben! Dieses war im Jahr 1998, im Jahr 2000 nach dem Nachweis Intersexuell geboren zu sein, da meine Oma einem Notar Unterlagen anvertraut hatte über meine Geburt, wurde mir meine Geschlechtsangleichung mit totaler Übernahme der Kosten durch die AOK Hessen bewilligt!

Medizinische Unterlagen werden in der Regel nach Maximal 10 Jahren vernichtet, oft wissen die Betroffenen nicht einmal über Ihren Zustand!

Auch war ich eine der Wenigen Trans-Gender in Deutschland welche man nicht Zwingen konnte eine Scheidung zu vollziehen, da ich 1994 geheiratet hatte und meine Lebensgefährtin von Anfang an über meinen Zustand Bescheid wusste!

Erst nach 18 Jahren  als unser Sohn Volljährig war wurde diese Ehe geschieden!

Auch war ich sehr Erfolgreich was die Berufliche Ausbildung betraf, da über Küchenmeisterin  mich weiter gebildet hatte bis hin zum Manager of Duty und tätig was für Sheraton Ffm und Offenbach, jedoch die Vergangenheit eine immer wieder Einholt, da diese nach der Offenbarung meines Zustandes mich Fristlos entließen, ein erneuter Kampf mit Arbeits-Gericht welcher Erfolgreich verlief!

Durch diesen Lebenswandel erlitt ich 2003 bei einer Katheter Untersuchung eine Hauptstamm Bifurkation Dissektion, welche mit einer Notfall Operation am offen Herzen endete und der totalen Erwerbsunfähigkeits-Rente, somit Zeit 2003 in dieser Rente die Höhe der Rente beträgt 205 Euro Monatlich, die Zeiten im Ausland werden nicht Angerechnet da ich ja Illegal meinen Wertegang bestreiten musste!

Auch heute lebe ich Unabhängig von jeglichen Ämtern als allein Erziehende zusammen mit meinem Sohn, in einem kleinen Haus in Hessen, respektiert von jeglichen Mitbewohnern des Dorfes welche alle Bescheid wissen über meine Vergangenheit!

So weit so gut! Das zu dieser Person welche Polarisiert und dieses geschildert in kurzen Worten, denn es geht hier nicht um ein Einzel Schicksal, sondern hier geht es um meine Minderheit!

Die Minderheit von Trans-Gender zur welchen ich mich auch Zähle, einen sehr steinigen Weg durch laufen musste um das zu sein was ich heute darstelle. Es ist nicht viel, jedoch habe immer Ehre und Wurde wie Stolz hoch gehalten was meine Person betrifft!

Was ich mache auf dem Blog  http://trans-weib.blogspot.de/ ist nichts anderes als dieses was andere nicht machen, nichts weiter als zu Informieren.
Der Versuch Solidarität anderen Gegenüber zu bringen, welche unter Starken Seelischen Druck leiden, keine Anlaufstellen haben und für eine gute Information einiges an Geld welches in vielen Fällen nicht vorhanden ist auf zu treiben!

Der sogenannte Alltagstest welcher von den Standards verlangt, da werden diese Betroffenen alleine gelassen mit der Behauptung Ihr müsst Ausprobieren ob der Geschlechtswechsel wirklich etwas ist für euch! Jedoch das bei diesem Alltagstest die Psychologen die Betroffen begleiten und sehen unter welchen Umständen diese mit Bartschatten zB. In einer Straßenbahn sich der Öffentlichkeit aussetzen müssen, nein das ist aus Kostenfragen nicht möglich!

Psycho-Therapeuten wie Psychiater welche diesen Betroffen von der inneren Zerrissenheit und dem Seelischen-Leid berichten welches Sie nur durch Lehrbücher erfahren haben können sich nicht in diese Situation hinein denken sorry!

Jeder Mensch ist einzigartig die Natur lässt kein Duplikat zu, so ist es dann auch mit diesen Empfindungen jede ist Einzigartig!
Ich möchte einen Satz zitieren welcher sich mir Eingeprägt hat, bei einem Ärzte Kongress, ein Professor ließ dieses verlauten: Wir haben 1000 von Toten pathologisch sezierte, eine Seele konnten wir nie finden, folgerichtig können wir davon ausgehen dass es diese nicht gibt!

Meine Damen und Herren, entweder wir haben oder haben nicht!

Jedoch wenn sich die Medizin nicht einig ist über Diagnosen und Beurteilungen über haben oder nicht haben, wie kann man dann Wesen welche von Transidentität behandeln?

Aber nicht nur das, richtig ist auch wie ich gestern Beschrieben habe Trans-Gender umfasst ein sehr großes Spektrum von Menschen welche alle Ihre eigene Form des Verstehens über ihr Leben haben!
Das Deutsche Grund-Recht billigt dieses und Beschreibt es sehr genau, die Entfaltung der Persönlichkeit, aber auch das Selbstbestimmungs-Recht jeder ist verantwortlich für sich selbst!
Nimmt man dieses Selbstbestimmungs-Recht wahr im Falle von Trans-Gender wird man Automatisch zu einer Minderheit, weil man diese Rahmen der Normalität durchbricht!

Jedoch was bedeutet „Normalität“ wer bestimmt was ist „Normal“ was nicht, auch darüber habe ich im Blog berichtet, der Text stammt womöglich nicht komplett von mir, jedoch die Aussagen welche gemacht werden im Bericht erachte ich als gut, mit Sicherheit nicht als Perfekt den Perfektion gibt es nicht!
Aber auch Geistiges-Eigentum oder Impressum ich erinnere mich an SHG wie Transitas aus FFM welche Ihre Türen schließen musste, weil die Spekulation über Geistiges-Eigentum und das Finanzielle plötzlich Wichtiger wurde als die Betroffenen selbst!

Wie gestern Beschrieben, wir in der Minderheit vor allem und ins besondere diese welche sich Transident und Transvestit definieren auch Shemal zerstören dieses was viele älter Trans-Gender mit viel Mut und Zuversicht erkämpft haben, wie die Abschaffung von diesem §175 StGB oder die Verbesserungen was die Standards heute aussagen!

Anstatt hier über diese Quelltexte oder dieses Geistige-Eigentum oder Impressum zu diskutieren, sollten wir einfach mal eine Grundsatz frage lösen, ist denn das tun um diese Minderheit davon Abhängig von diesen Dingen? Wenn ja nun dann sollten diese welche genau darüber Bescheid wissen, diesen welche es nicht Wissen helfen es richtig zu machen!

Und nicht den Ursprung vergessen wir sind eine Minderheit und sind diese Minderheit weil die große Bevölkerung Masse kaum oder  wenig darüber weiß, es nutzt nichts wenn wir wie Zeit vielen Jahren nicht offensiv an die Öffentlichkeit gehen!

Auch wenn ich 220000 Aufrufe gehabt habe und davon nur 10% einen Nutzen von meinem Blog gehabt hat, dann denke ich Lohnt es sich diesen Blog zu führen!

Und natürlich verstehe ich das einiges nicht so gelaufen ist, wie es womöglich sein sollte, auch soll es keine Entschuldigung sein, im Gegenteil, es Beschämt mich zu Wissen das sich einige Aufregen und hintergangen empfinden, es war mir so nicht Bewusst.

Bewusst ist mir, das etwas getan werden muss, denn dieses was bislang gemacht wurde nicht Ausreicht um aus dieser Minderheit etwas Normales wenn auch Außergewöhnliches zu machen!

Mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi Rothenbächer


Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...