Montag, 6. Juli 2015

Der Zwang, unbedingt ein Geschlecht sein zu müssen!

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015

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Bis zu 80.000 Intersexuelle in Deutschland, angeblich!
Das Thema Intersexualität wirft immer noch viele Fragen auf. So ist beispielsweise unklar, wie viele Intersexuelle es in Deutschland gibt.Der Deutsche Ethikrat schätzt ihre Zahl auf etwa 80.000, die Bundesärztekammer geht von bis zu 10.000 Menschen aus, die "ausgeprägte Abweichungen von der typischen männlichen beziehungsweise weiblichen Geschlechtsentwicklung" aufweisen.
Heute Morgen schrieb ich mit dem Amt für Versorgung von Wiesbaden, einer meiner Sätze was würde passieren wenn alle Intersexuelle von Deutschland bei welchen eine Zwangsbestimmung oder Zuweisung durch Operativen Eingriff vorgenommen wurde!
Der Deutsche Ethikrat schätzt ihre Zahl auf etwa 80.000, die Bundesärztekammer geht von bis zu 10.000 Menschen aus.
Wenn jetzt ganz ehrlich ist es nicht wirklich eine Schande für Deutschland nicht zu Wissen welche Betroffen darunter leiden, ja Leiden da zum einen jegliche Grundrechte welche auch ein Säugling hat missachtet werden, mehr noch die Diskriminierung welche diesen Menschen zu gefügt werden tag täglich von der Gesellschaft, nur weil diese Bundesregierung mit dem Vorsatz handelt nichts zu Wissen. Die Krankenakten werden unter Verschluss gehalten und Vernichtet, zum Wohl des Kindes angeblich?
Doch aus Säuglingen werden Kinder daraus Jugendliche Frauen und Männer von Ärzten und Staat vor bestimmt, was jedoch nach Zwangsoperationen aus diesen Menschen wird, das geht keinen etwas an, nur so kann man sich diese Missstände erklären!
Was würde passieren wenn alle Intersexuelle Menschen von Deutschland auf Ihr gutes Recht pochen würden, wie könnte man diese Entschädigen für das aufgezwungene Leben?
Welch ein Skandal wäre dieses für eine Regierung welche sich Taub stellt und angeblich nur das Beste wollten, aber dabei den Säugling total außer Acht ließen , denn es wurde Ihnen genommen frei über Ihr Geschlecht zu entscheiden!
Wer kann und möchte sich damit Befassen und die Karten auf den Tisch legen?
Gutachter erklärt Schwierigkeit der Behandlung, warum überhaupt diese Behandlung?
Die Gutachter sehen hier nur diese Schwierigkeiten welche diese Ärzte entlasstet, jedoch sieht oder möchte nicht sehen das Leid und diese Diskriminierung welche nach Ihren Behandlungen entsteht!
Wir alle kennen es, die Betroffen müßen Beweisen die Ärzte machen nie Fehler, wenn doch darf Er diese nie Zugebn auf Biegen und Brechen nicht, ansonsten kommt dieser auf diese schwarze Liste der Versicherungen, welche Ihm keinen Haftschutz-Versicherung mehr billigen, das sind die Fakten das ist Belegt und das Menschen unwürdige Verhalten wird von der Bundesregierun gebilligt!
Diese Fakten möchte keiner hören noch lesen weniger Verstehen, trotz allem sind es Fakten und diese Regierung sollte sich wirklich Schämen so Menschen -Verachtent zu handeln!
Verbleibe wie immer Ihre Nikita Noemi Rothenbächer

Der Zwang, unbedingt ein Geschlecht sein zu müssen
Äußerlich schien sie eine Frau zu sein, mit XY-Chromosomen ist Michaela Raab jedoch ein Mann. Eine Operation und Hormontherapie brachte ihr jahrelange Leiden und Erwerbsunfähigkeit. Jetzt geht sie vor Gericht.

Lange dachte Michaela Raab, dass sie eine Frau ist – wenn auch eine "komische". Sie habe sich nie als Mädchen gefühlt und nicht wie andere Mädchen verhalten. Erst als sie mit knapp 20 noch immer keine Periode und keine Brüste hatte, ging sie zum Arzt. Was folgte, waren eine Hormontherapie und ein operativer Eingriff – beides unnötig, wie die 40-Jährige heute sagt. Denn krank sei sie nie gewesen. Sie sei einfach weder Mann noch Frau. Michaela Raab ist intersexuell, trägt also Merkmale beider Geschlechter in sich.

Ärzte des Uni-Klinikums Erlangen hätten sie vor den Eingriffen nicht ausreichend aufgeklärt, sagt Raab. Daher hat sie die Klinik und einen Arzt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Ab Donnerstag wird der Fall vor dem Nürnberger Landgericht verhandelt. Es ist der zweite derartige Prozess in Deutschland. Die Klinik will sich vor Prozessbeginn nicht äußern.

Sich selbst bezeichnet Raab als Zwitter. "Ich habe männliche Anlagen, die sich aber nicht ausreichend entwickelt haben. Und ich hatte eine Scheide", sagt die 40-Jährige aus dem mittelfränkischen Landkreis Roth. Aus Mangel an Alternativen – "im Biologieunterricht hat man sowas ja nicht gelernt" – sei sie davon ausgegangen, "dass ich eine komische Frau bin". Dass sie die Chromosomen X und Y in sich trägt und nicht zweimal X wie eine Frau, wusste Raab lange nicht. Sie erfuhr es erst Jahre später, als sie Einsicht in ihre Krankenakte nahm. Eine Frauenärztin habe zwar einen Gentest gemacht, ihr das Ergebnis aber nicht mitgeteilt, sagt Raab.

Nach OP und Hormontherapie voll erwerbsunfähig

"Auch in Erlangen sagte man mir, dass was mit meinen Eierstöcken nicht stimmt und dass ich keine Kinder kriegen kann. Man hat mich in dem Glauben gelassen, dass die Entwicklung da nicht so richtig gelaufen ist." Ihr vergrößertes weibliches Geschlechtsorgan wurde operativ verkleinert, und sie bekam Östrogene. Doch dadurch habe sie zahlreiche gesundheitliche Probleme bekommen, die schnell immer schlimmer wurden – bis sie sogar ihren Job aufgeben musste. Raab litt unter Knochenschmerzen, Migräne, Sehstörungen und Depressionen. Heute ist sie voll erwerbsunfähig.

Im Alter von 34 Jahren stieß sie auf den Verein Intersexuelle Menschen, in dem sie inzwischen aktiv ist. "Da habe ich entdeckt, dass dort fast jedes ähnliches Problem hat wie ich. Und dort hat man mich aufgeklärt, dass ich nie eine Frau war." Danach habe sie umgestellt von Östrogen auf das Hormon Testosteron. "Und seitdem kann ich zumindest wieder existieren", sagt Raab.

Die "Zwangstranssexualisierung", der man auch sie unterzogen habe, finde meist schon in der Kindheit statt, sagt Raab. Sie und der Verein Zwischengeschlecht fordern daher ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern. Betroffene sollten später selber entscheiden können, ob sie eine Operation wollen oder nicht – und wenn ja, welche. Doch man kann sich leicht vorstellen, dass Eltern betroffener Kinder in so einer Situation vor keiner leichten Entscheidung stehen.

Geschlecht festlegen – nicht mehr unmittelbar nach Geburt nötig

Seit Ende 2013 muss das Geschlecht neugeborener Kinder in Deutschland auf Empfehlung des Deutschen Ethikrats zumindest nicht mehr schon kurz nach der Geburt festgelegt werden.

Intersexuelle fordern auch für Erwachsene eine dritte Kategorie neben Frau und Mann. "Aber die Rechtslage ist noch völlig ungeklärt", kritisiert Lucie Veith vom Bundesverband Intersexuelle Menschen. Wie viele Intersexuelle es in Deutschland gibt, ist unklar. Der Ethikrat geht von etwa 80.000 aus. Mit Transsexualität – dem Gefühl, im Körper des falschen Geschlechts zu leben – hat Intersexualität medizinisch nichts zu tun.

Vor Gericht will Raab 250.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld erstreiten, außerdem eine monatliche Rente von 1600 Euro. "Das war das, was ich zuletzt verdient habe. Ein durchschnittlicher Bürokaufmenschenlohn muss schon drin sein", sagt Raab.

In einem ersten solchen Prozess in Köln hatte eine Krankenpflegerin 2008 einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen erzielt. Nach langem Leidensweg und unfreiwilligem Leben als Mann hatte sie den Arzt wegen einer 30 Jahre zurückliegenden Operation verklagt. Das Kölner Landgericht entschied, die folgenreiche OP sei ein rechtswidriger Eingriff gewesen. Der Mediziner habe seiner damals 18 Jahre alten Patientin die weiblichen inneren Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie vorher umfassend aufgeklärt zu haben.


Intersexuelle verlangt Schmerzensgeld von Klinik
Die intersexuelle Michaela Raab streitet mit der Uniklinik Erlangen um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Vorwurf: Durch die Hormonbehandlung sei sie schwer geschädigt worden – das Landgericht Nürnberg-Fürth muss entscheiden.
Die 40-jährige Michaela Raab aus dem Landkreis Roth wirft dem Universitätsklinikum und einem behandelnden Arzt vor, sie vor einer Therapie mit weiblichen Hormonen und einer Operation nicht über die Tragweite und Folgen der Behandlung aufgeklärt zu haben. Außerdem hätten die Mediziner ihr verschwiegen, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane habe, ihr XY-Chromosomensatz jedoch der eines Mannes sei.

Mindestens 250.000 Euro Schadenersatz gefordert

Die heute 40-Jährige wurde in den 1990er-Jahren von einer Frauenärztin an die Uniklinik Erlangen verwiesen. Dort verkleinerte ein Chirurg ihr Geschlechtsorgan und verschrieb ihr Hormone. Schon damals soll allerdings ein Gentest ergeben haben, dass Michaela Raab den männlichen Chromosomensatz XY in sich trägt und somit genetisch keine Frau ist.
Das Ergebnis sei ihr aber nicht mitgeteilt worden, behauptet Raab. Vor allem die verschriebenen Östrogene hätten ihrer Gesundheit stark geschadet. Sie ist seit mehreren Jahren voll erwerbsunfähig. Nun fordert sie mindestens 250.000 Euro Entschädigung, außerdem eine monatliche Rente von 1.600 Euro.
Das Verfahren gegen die Uniklinik gilt als einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte.

Gutachter erklärt Schwierigkeit der Behandlung

Beim Prozessauftakt im Februar erklärte der ärztliche Gutachter Professor Olaf Hiort von der Uni-Klinik Lübeck: "Heutzutage gehört die Besprechung der Chromosomenanalyse dazu – zur Erklärung, warum wir so entstehen, wie wir entstehen." Damals sei es jedoch üblich gewesen, die Patienten nicht über ihren Chromosmensatz aufzuklären.

Argument: Schock für Patienten vermeiden

Vor 20 Jahren seien die Mediziner, so Hiort, noch der Meinung gewesen, dass diese Information ein zu großer Schock für die Patienten bedeuten könnte. Man habe gerade Erwachsene nicht verunsichern wollen, die schon lang mit einer bestimmten Geschlechtsidentität gelebt hatten. Die erste ärztliche Leitlinie zur Intersexualität gab es nach Angaben der Vorsitzenden Richterin erst im Jahr 2007. Ein Vertreter des Uni-Klinikums Erlangen erklärte, dass man damals wegen der psychosozialen Folgen für den Patienten nicht darüber gesprochen habe. "Das sollte man im Nachhinein nicht verurteilen", so der Klinikums-Vertreter.

Erscheinungsbild entscheidend

Gutachter Hiort betonte, dass nicht der Chromosomensatz das Bestimmende für das Geschlecht sei, sondern das Erscheinungsbild.
Es gebe Menschen mit männlichem Chromosomensatz, deren Anatomie komplett weiblich sei, die also sogar eine Gebärmutter und Eileiter haben. Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen.

Hormontherapie prinzipiell richtig

Heute wie damals gebe es keine eindeutigen Vorgaben für die Behandlung. "Es muss immer ein individueller Weg gefunden werden", so der Gutachter. Grundsätzlich sei jedoch eine Hormonbehandlung angezeigt, um Begleiterkrankungen wie etwa Osteoporose zu verhindern und die allgemeine und sexuelle Lebensqualität der Patienten zu verbessern.





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