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Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Bis zu 80.000 Intersexuelle in
Deutschland, angeblich!
Das Thema Intersexualität wirft immer noch viele
Fragen auf. So ist beispielsweise unklar, wie viele Intersexuelle es in
Deutschland gibt.Der Deutsche Ethikrat schätzt ihre Zahl auf etwa
80.000, die Bundesärztekammer geht von bis zu 10.000 Menschen aus, die
"ausgeprägte Abweichungen von der typischen männlichen beziehungsweise
weiblichen Geschlechtsentwicklung" aufweisen.
Heute Morgen schrieb ich mit dem Amt für Versorgung
von Wiesbaden, einer meiner Sätze was würde passieren wenn alle Intersexuelle
von Deutschland bei welchen eine Zwangsbestimmung oder Zuweisung durch Operativen
Eingriff vorgenommen wurde!
Der Deutsche Ethikrat schätzt ihre Zahl auf etwa
80.000, die Bundesärztekammer geht von bis zu 10.000 Menschen aus.
Wenn jetzt ganz ehrlich ist es
nicht wirklich eine Schande für Deutschland nicht zu Wissen welche Betroffen
darunter leiden, ja Leiden da zum einen jegliche Grundrechte welche auch ein
Säugling hat missachtet werden, mehr noch die Diskriminierung welche diesen
Menschen zu gefügt werden tag täglich von der Gesellschaft, nur weil diese
Bundesregierung mit dem Vorsatz handelt nichts zu Wissen. Die Krankenakten
werden unter Verschluss gehalten und Vernichtet, zum Wohl des Kindes angeblich?
Doch aus Säuglingen werden
Kinder daraus Jugendliche Frauen und Männer von Ärzten und Staat vor bestimmt,
was jedoch nach Zwangsoperationen aus diesen Menschen wird, das geht keinen
etwas an, nur so kann man sich diese Missstände erklären!
Was würde passieren wenn alle
Intersexuelle Menschen von Deutschland auf Ihr gutes Recht pochen würden, wie
könnte man diese Entschädigen für das aufgezwungene Leben?
Welch ein Skandal wäre dieses
für eine Regierung welche sich Taub stellt und angeblich nur das Beste wollten,
aber dabei den Säugling total außer Acht ließen , denn es wurde Ihnen genommen
frei über Ihr Geschlecht zu entscheiden!
Wer kann und möchte sich damit
Befassen und die Karten auf den Tisch legen?
Gutachter erklärt Schwierigkeit der Behandlung, warum überhaupt diese Behandlung?
Die Gutachter sehen hier nur diese Schwierigkeiten welche diese Ärzte entlasstet, jedoch sieht oder möchte nicht sehen das Leid und diese Diskriminierung welche nach Ihren Behandlungen entsteht!
Wir alle kennen es, die Betroffen müßen Beweisen die Ärzte machen nie Fehler, wenn doch darf Er diese nie Zugebn auf Biegen und Brechen nicht, ansonsten kommt dieser auf diese schwarze Liste der Versicherungen, welche Ihm keinen Haftschutz-Versicherung mehr billigen, das sind die Fakten das ist Belegt und das Menschen unwürdige Verhalten wird von der Bundesregierun gebilligt!
Diese Fakten möchte keiner hören noch lesen weniger Verstehen, trotz allem sind es Fakten und diese Regierung sollte sich wirklich Schämen so Menschen -Verachtent zu handeln!
Verbleibe wie immer Ihre
Nikita Noemi Rothenbächer
Der Zwang, unbedingt ein
Geschlecht sein zu müssen
Äußerlich
schien sie eine Frau zu sein, mit XY-Chromosomen ist Michaela Raab jedoch ein
Mann. Eine Operation und Hormontherapie brachte ihr jahrelange Leiden und
Erwerbsunfähigkeit. Jetzt geht sie vor Gericht.
Lange dachte Michaela Raab, dass sie eine Frau ist – wenn
auch eine "komische". Sie habe sich nie als Mädchen gefühlt und nicht
wie andere Mädchen verhalten. Erst als sie mit knapp 20 noch immer keine
Periode und keine Brüste hatte, ging sie zum Arzt. Was folgte, waren eine
Hormontherapie und ein operativer Eingriff – beides unnötig, wie die 40-Jährige
heute sagt. Denn krank sei sie nie gewesen. Sie sei einfach weder Mann noch
Frau. Michaela Raab ist intersexuell, trägt also Merkmale beider Geschlechter
in sich.
Ärzte des Uni-Klinikums Erlangen hätten sie vor den
Eingriffen nicht ausreichend aufgeklärt, sagt Raab. Daher hat sie die Klinik
und einen Arzt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Ab Donnerstag
wird der Fall vor dem Nürnberger Landgericht verhandelt. Es ist der zweite
derartige Prozess in Deutschland. Die Klinik will sich vor Prozessbeginn nicht
äußern.
Sich selbst bezeichnet Raab als Zwitter. "Ich habe
männliche Anlagen, die sich aber nicht ausreichend entwickelt haben. Und ich
hatte eine Scheide", sagt die 40-Jährige aus dem mittelfränkischen
Landkreis Roth. Aus Mangel an Alternativen – "im Biologieunterricht hat
man sowas ja nicht gelernt" – sei sie davon ausgegangen, "dass ich
eine komische Frau bin". Dass sie die Chromosomen X und Y in sich trägt
und nicht zweimal X wie eine Frau, wusste Raab lange nicht. Sie erfuhr es erst
Jahre später, als sie Einsicht in ihre Krankenakte nahm. Eine Frauenärztin habe
zwar einen Gentest gemacht, ihr das Ergebnis aber nicht mitgeteilt, sagt Raab.
Nach OP und Hormontherapie voll erwerbsunfähig
"Auch in Erlangen sagte man mir, dass was mit meinen
Eierstöcken nicht stimmt und dass ich keine Kinder kriegen kann. Man hat mich
in dem Glauben gelassen, dass die Entwicklung da nicht so richtig gelaufen
ist." Ihr vergrößertes weibliches Geschlechtsorgan wurde operativ
verkleinert, und sie bekam Östrogene. Doch dadurch habe sie zahlreiche
gesundheitliche Probleme bekommen, die schnell immer schlimmer wurden – bis sie
sogar ihren Job aufgeben musste. Raab litt unter Knochenschmerzen, Migräne,
Sehstörungen und Depressionen. Heute ist sie voll erwerbsunfähig.
Im Alter von 34 Jahren stieß sie auf den Verein
Intersexuelle Menschen, in dem sie inzwischen aktiv ist. "Da habe ich
entdeckt, dass dort fast jedes ähnliches Problem hat wie ich. Und dort hat man
mich aufgeklärt, dass ich nie eine Frau war." Danach habe sie umgestellt
von Östrogen auf das Hormon Testosteron. "Und seitdem kann ich zumindest
wieder existieren", sagt Raab.
Die "Zwangstranssexualisierung", der man auch sie
unterzogen habe, finde meist schon in der Kindheit statt, sagt Raab. Sie und
der Verein Zwischengeschlecht fordern daher ein Verbot von kosmetischen
Genitaloperationen an Kindern. Betroffene sollten später selber entscheiden
können, ob sie eine Operation wollen oder nicht – und wenn ja, welche. Doch man
kann sich leicht vorstellen, dass Eltern betroffener Kinder in so einer
Situation vor keiner leichten Entscheidung stehen.
Geschlecht festlegen – nicht mehr unmittelbar nach Geburt
nötig
Seit Ende 2013 muss das Geschlecht neugeborener Kinder in
Deutschland auf Empfehlung des Deutschen Ethikrats zumindest nicht mehr schon
kurz nach der Geburt festgelegt werden.
Intersexuelle fordern auch für Erwachsene eine dritte
Kategorie neben Frau und Mann. "Aber die Rechtslage ist noch völlig
ungeklärt", kritisiert Lucie Veith vom Bundesverband Intersexuelle
Menschen. Wie viele Intersexuelle es in Deutschland gibt, ist unklar. Der Ethikrat
geht von etwa 80.000 aus. Mit Transsexualität – dem Gefühl, im Körper des
falschen Geschlechts zu leben – hat Intersexualität medizinisch nichts zu tun.
Vor Gericht will Raab 250.000 Euro Schadenersatz und
Schmerzensgeld erstreiten, außerdem eine monatliche Rente von 1600 Euro.
"Das war das, was ich zuletzt verdient habe. Ein durchschnittlicher
Bürokaufmenschenlohn muss schon drin sein", sagt Raab.
In einem ersten solchen Prozess in Köln hatte eine
Krankenpflegerin 2008 einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen erzielt.
Nach langem Leidensweg und unfreiwilligem Leben als Mann hatte sie den Arzt
wegen einer 30 Jahre zurückliegenden Operation verklagt. Das Kölner Landgericht
entschied, die folgenreiche OP sei ein rechtswidriger Eingriff gewesen. Der
Mediziner habe seiner damals 18 Jahre alten Patientin die weiblichen inneren
Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie vorher umfassend aufgeklärt zu haben.
Intersexuelle
verlangt Schmerzensgeld von Klinik
Die intersexuelle Michaela Raab streitet mit der
Uniklinik Erlangen um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Vorwurf: Durch die
Hormonbehandlung sei sie schwer geschädigt worden – das Landgericht
Nürnberg-Fürth muss entscheiden.
Die 40-jährige Michaela Raab aus dem Landkreis Roth wirft
dem Universitätsklinikum und einem behandelnden Arzt vor, sie vor einer
Therapie mit weiblichen Hormonen und einer Operation nicht über die Tragweite
und Folgen der Behandlung aufgeklärt zu haben. Außerdem hätten die Mediziner
ihr verschwiegen, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane habe, ihr
XY-Chromosomensatz jedoch der eines Mannes sei.
Mindestens 250.000 Euro Schadenersatz gefordert
Die heute 40-Jährige wurde in den 1990er-Jahren von einer
Frauenärztin an die Uniklinik Erlangen verwiesen. Dort verkleinerte ein Chirurg
ihr Geschlechtsorgan und verschrieb ihr Hormone. Schon damals soll allerdings
ein Gentest ergeben haben, dass Michaela Raab den männlichen Chromosomensatz XY
in sich trägt und somit genetisch keine Frau ist.
Das Ergebnis sei ihr aber nicht mitgeteilt worden, behauptet
Raab. Vor allem die verschriebenen Östrogene hätten ihrer Gesundheit stark
geschadet. Sie ist seit mehreren Jahren voll erwerbsunfähig. Nun fordert sie
mindestens 250.000 Euro Entschädigung, außerdem eine monatliche Rente von 1.600
Euro.
Das Verfahren gegen die Uniklinik gilt als einmalig in der
deutschen Rechtsgeschichte.
Gutachter erklärt
Schwierigkeit der Behandlung
Beim Prozessauftakt im Februar erklärte der ärztliche
Gutachter Professor Olaf Hiort von der Uni-Klinik Lübeck: "Heutzutage
gehört die Besprechung der Chromosomenanalyse dazu – zur Erklärung, warum wir
so entstehen, wie wir entstehen." Damals sei es jedoch üblich gewesen, die
Patienten nicht über ihren Chromosmensatz aufzuklären.
Argument: Schock für
Patienten vermeiden
Vor 20 Jahren seien die Mediziner, so Hiort, noch der
Meinung gewesen, dass diese Information ein zu großer Schock für die Patienten
bedeuten könnte. Man habe gerade Erwachsene nicht verunsichern wollen, die
schon lang mit einer bestimmten Geschlechtsidentität gelebt hatten. Die erste
ärztliche Leitlinie zur Intersexualität gab es nach Angaben der Vorsitzenden
Richterin erst im Jahr 2007. Ein Vertreter des Uni-Klinikums Erlangen erklärte,
dass man damals wegen der psychosozialen Folgen für den Patienten nicht darüber
gesprochen habe. "Das sollte man im Nachhinein nicht verurteilen", so
der Klinikums-Vertreter.
Erscheinungsbild
entscheidend
Gutachter Hiort betonte, dass nicht der Chromosomensatz das
Bestimmende für das Geschlecht sei, sondern das Erscheinungsbild.
Es gebe Menschen mit männlichem Chromosomensatz, deren
Anatomie komplett weiblich sei, die also sogar eine Gebärmutter und Eileiter
haben. Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden
Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane
eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen.
Hormontherapie
prinzipiell richtig
Heute wie damals gebe es keine eindeutigen Vorgaben für die
Behandlung. "Es muss immer ein individueller Weg gefunden werden", so
der Gutachter. Grundsätzlich sei jedoch eine Hormonbehandlung angezeigt, um
Begleiterkrankungen wie etwa Osteoporose zu verhindern und die allgemeine und
sexuelle Lebensqualität der Patienten zu verbessern.
Quelltext: http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/intersexuelle-klage-nuernberg-erlangen-100.html
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