Donnerstag, 30. Juni 2016

Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!


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Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität
Lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle beziehungsweise transgeschlechtliche Menschen und Menschen mit Geschlechtsvarianz (intersexuelle bzw. -geschlechtliche Menschen) begegnen in ihren Leben Unwissenheit, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt.

Im Jahr 2014 wurde im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Referat "Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität" eingerichtet, das innerhalb der Bundesregierung nunmehr als Querschnittsreferat für deren Belange zuständig ist. Dabei wird mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen, anderen EU-Staaten, Bundesländern und Kommunen sowie den anderen Bundesministerien und Bundesbehörden zum Thema gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität zusammengearbeitet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt auch an zahlreichen Veranstaltungen teil, um sich aktiv in den Dialog um die Lebenslagen dieser Bürgerinnen und Bürger einzubringen.

Das Bundesfamilienministerium hat im September 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zur Situation inter- und transgeschlechtlicher Menschen unter seinem Vorsitz eingerichtet. Darin wirken das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Gesundheit als ständige Mitglieder mit. Die vielfältigen Fragestellungen und Problemlagen sollen durch den Austausch mit Fachpersonen und Interessenvertretungen beleuchtet und notwendige gesetzgeberische Lösungen gefunden werden. Übergeordnete Zielsetzung ist, gesellschaftliche Vielfalt in allen Lebensbereichen zu etablieren.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt außerdem eine Vielzahl von Projekten und Veranstaltungen im Bereich Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität. Zum Beispiel Familienberatungsstellen oder Seminare und Kongresse zum Thema Homo- und Transphobieprävention.


Interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"
Die Regierungsparteien der 18. Legislaturperiode haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen. Zuständig ist hierfür das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im September 2014 wurde deshalb die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zur Situation inter- und transsexueller/-geschlechtlicher Menschen eingerichtet. Darin sind auch das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Gesundheit als ständige Mitglieder vertreten. Das  Bundesfamilienministerium begleitet die Arbeitsgruppe auch durch öffentliche Fachaustausche mit der Zivilgesellschaft und durch wissenschaftliche Forschung.

Die IMAG beschäftigt sich mit drei Hauptthemen:

Medizinische Behandlung von trans- und intersexuellen Menschen

Zum einen hat die IMAG die medizinische Diagnostik und Behandlung von sogenannten trans- oder intersexuellen Menschen zu einem ihrer Fokusthemen gemacht und hierzu verschiedene medizinische sowie psychologische Sachverständige befragt.

Transsexuelle beziehungsweise -geschlechtliche Personen werden in Deutschland bisher als psychisch krank angesehen. Menschen mit angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale, sogenannte intersexuelle Menschen, galten oder gelten noch immer als behandlungsbedürftig, weil sie biologisch nicht eindeutig als "männlich" oder "weiblich" einzuordnen sind. Beide Bewertungen werden national und international, insbesondere von Menschenrechtsorganisationen, zunehmend in Frage gestellt.

Die Bundesärztekammer hat im März 2015 eine Stellungnahme "Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung" veröffentlicht, die sich mit Menschen befasst, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig den Kategorien "männlich" oder "weiblich" zuzuordnen ist. Hierin wird klargestellt, dass bei Neugeborenen und Kleinkindern, die intersexuell geboren werden, grundsätzlich keine Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden sollten. Dem Recht auf Selbstbestimmung und dem "Recht auf eine offene Zukunft" des Kindes müsse Rechnung getragen werden.

Dieser Empfehlung schließt sich auch das Bundesfamilienministerium an und investiert zum Beispiel mit der Förderung des Flyers "Weiblich? Männlich? - Ihr intergeschlechtliches Kind!" in die Aufklärung zum Thema.

Ausbau und Stärkung von Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsstrukturen

Trans- und intersexuelle Personen und ihre Angehörigen benötigen Unterstützung und gute diskriminierungsfreie Beratungsstrukturen. Beratungsstellen vor Ort sind häufig jedoch noch nicht ausreichend im Umgang mit ihnen und ihren  Angehörigen geschult. Die Interministerielle Arbeitsgruppe beschäftigt sich daher auch mit der wichtigen Frage, wie Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsstrukturen verbessert werden sollten.

Das Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am Zentrum für psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf (UKE) hat hierzu im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine Kurzzeitbefragung zu Strukturen und Angeboten der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Geschlechtsvariationen durchgeführt, die einen erheblichen Aufklärungsbedarf aufzeigte.

Am 4. November 2015 fand zu diesem Thema ein Fachaustausch zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale statt. Teilnehmende der Veranstaltung diskutierten Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Verbesserung der Beratungsstrukturen. Der Livestream zum Fachaustausch kann nachträglich hier angesehen werden.

Ein weiterer Fachaustausch zum Thema Beratung ist für den 29. Juni 2016 zum Thema "Unterstützung für transsexuelle/trans* Menschen und ihre Angehörigen in verschiedenen Lebenssituationen" geplant. Im Dialog mit Erfahrungsexpertinnen und Erfahrungsexperten soll herausgearbeitet werden, welche Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bei transsexuellen/trans* Personen  im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter bestehen und welche Beratungsansätze besonders geeignet sind.

Prüfung erforderlicher Gesetzesänderungen

Gemäß Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sollen die Änderungen im Personenstandsrecht evaluiert werden. Dieses ermöglicht seit 2013, den Personenstand bei Abfragen offen zu lassen, wenn die Person weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich ist.

Der Deutsche Ethikrat hatte in der Stellungnahme zum Thema Intersexualität angeregt zu prüfen, wo das deutsche Rechtssystem an das Merkmal Geschlecht anknüpft. Unter anderem diese beiden Themen untersucht das Deutsche Institut für Menschenrechte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums in dem Gutachten "Geschlecht im Recht: Status Quo & Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtsidentität."

Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (sogenanntes Transsexuellengesetz) aus dem Jahr 1981 wurde an vielen Stellen zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt die Humboldt Universität zu Berlin zum Thema "Regelungs- und Reformbedarf für transsexuelle/-geschlechtliche Menschen" ein Gutachten, das Regelungsvorschläge und internationale Rechtsvergleiche enthalten soll.

Zu diesen beiden vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Gutachten ist ein Fachaustausch unter dem Arbeitstitel "Reform oder Aufhebung des sogenannten Transsexuellengesetzes? Brauchen wir ein Gesetz zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts des Geschlechts?" für Februar 2017 geplant. Es soll einen Austausch zu den Ergebnissen mit Akteuren und Akteurinnen der Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten ermöglichen.


Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Thema "Intersexualität"
Die Bundesärztekammer hat am 27. März eine Stellungnahme "Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung" (DSD) veröffentlicht, die sich mit Menschen befasst, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig den Kategorien "männlich" oder "weiblich" zuzuordnen ist.

Damit wird allen, die sich in Klinik und Praxis mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beschäftigen, eine Orientierung für die Beratung von Betroffenen und ihren Eltern auf Basis des aktuellen Stands der Wissenschaft an die Hand gegeben.

"Die Stellungnahme der Bundesärztekammer deutet auf einen Bewusstseinswandel in der medizinischen Diagnostik und Behandlung hin. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung," stellt die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Caren Marks, fest.

Recht auf Selbstbestimmung

In der Stellungnahme der Bundesärztekammer wird klargestellt, dass bei Neugeborenen und Kleinkindern, die intersexuell geboren werden, grundsätzlich keine Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden sollten. Dem Recht auf Selbstbestimmung und dem "Recht auf eine offene Zukunft" des Kindes müsse Rechnung getragen werden. Irreversible chirurgische Eingriffe sollen in der Regel nicht mehr vor Einwilligungsfähigkeit des Kindes durchgeführt werden. Von diesem Grundsatz ausgenommen werden sollen nur Eingriffe, die zur Abwendung einer lebensbedrohlichen Situation oder einer schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung geboten sind.

In der Vergangenheit wurden entsprechende Operationen im Säuglings- und Kleinkindalter durchgeführt, auch wenn sie nicht medizinisch notwendig, häufig unumkehrbar waren und oft mit dem Verlust der Empfindungsfähigkeit einhergingen. Nicht immer entsprach das zugewiesene Geschlecht der Geschlechtsidentität des Kindes. Dies wurde in einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema "Intersexualität" von 2012 kritisiert.

Erste Fälle von Kindern, die intersexuell aufwachsen belegen, dass eine gute Entwicklung auch ohne Festlegung eines eindeutigen Geschlechts möglich ist. Zum Teil werden die Kinder - zunächst - als Junge oder Mädchen erzogen, zum Teil offen intergeschlechtlich. Sie können so ihre eigene Geschlechtsidentität entwickeln und sich gegebenenfalls selbst für Operationen entscheiden.

Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"

Um weitere Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (kurz Menschen mit DSD, difference of sex development) führen, wurde im September 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" eingerichtet. Diese interministerielle Arbeitsgruppe hat sich bereits mit der medizinischen Diagnostik, Behandlung und Versorgung beschäftigt und hierzu medizinische sowie psychologische Sachverständige befragt.

Noch in diesem Jahr wird die Anhörung intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Interessenverbände folgen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist federführend, weitere Bundesministerien sind beteiligt.



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