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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Gleichgeschlechtliche
Lebensweisen, Geschlechtsidentität
Lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle beziehungsweise
transgeschlechtliche Menschen und Menschen mit Geschlechtsvarianz
(intersexuelle bzw. -geschlechtliche Menschen) begegnen in ihren Leben
Unwissenheit, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt.
Im Jahr 2014 wurde im Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend das Referat "Gleichgeschlechtliche
Lebensweisen, Geschlechtsidentität" eingerichtet, das innerhalb der
Bundesregierung nunmehr als Querschnittsreferat für deren Belange zuständig
ist. Dabei wird mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen, anderen
EU-Staaten, Bundesländern und Kommunen sowie den anderen Bundesministerien und
Bundesbehörden zum Thema gleichgeschlechtliche Lebensweisen und
Geschlechtsidentität zusammengearbeitet. Das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend nimmt auch an zahlreichen Veranstaltungen teil, um
sich aktiv in den Dialog um die Lebenslagen dieser Bürgerinnen und Bürger
einzubringen.
Das Bundesfamilienministerium hat im September 2014 eine
interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zur Situation inter- und
transgeschlechtlicher Menschen unter seinem Vorsitz eingerichtet. Darin wirken
das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Gesundheit als ständige Mitglieder
mit. Die vielfältigen Fragestellungen und Problemlagen sollen durch den
Austausch mit Fachpersonen und Interessenvertretungen beleuchtet und notwendige
gesetzgeberische Lösungen gefunden werden. Übergeordnete Zielsetzung ist,
gesellschaftliche Vielfalt in allen Lebensbereichen zu etablieren.
Das Bundesfamilienministerium unterstützt außerdem eine
Vielzahl von Projekten und Veranstaltungen im Bereich Gleichgeschlechtliche
Lebensweisen, Geschlechtsidentität. Zum Beispiel Familienberatungsstellen oder Seminare
und Kongresse zum Thema Homo- und Transphobieprävention.
Interministerielle
Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"
Die Regierungsparteien der 18. Legislaturperiode haben im
Koalitionsvertrag vereinbart, die besondere Situation von trans- und
intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen. Zuständig ist hierfür das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Im September 2014 wurde deshalb die Interministerielle
Arbeitsgruppe (IMAG) zur Situation inter- und transsexueller/-geschlechtlicher
Menschen eingerichtet. Darin sind auch das Bundesministerium des Innern, das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das
Bundesministerium für Gesundheit als ständige Mitglieder vertreten. Das Bundesfamilienministerium begleitet die
Arbeitsgruppe auch durch öffentliche Fachaustausche mit der Zivilgesellschaft
und durch wissenschaftliche Forschung.
Die IMAG beschäftigt sich mit drei Hauptthemen:
Medizinische Behandlung von trans- und intersexuellen
Menschen
Zum einen hat die IMAG die medizinische Diagnostik und
Behandlung von sogenannten trans- oder intersexuellen Menschen zu einem ihrer
Fokusthemen gemacht und hierzu verschiedene medizinische sowie psychologische
Sachverständige befragt.
Transsexuelle beziehungsweise -geschlechtliche Personen
werden in Deutschland bisher als psychisch krank angesehen. Menschen mit
angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale, sogenannte
intersexuelle Menschen, galten oder gelten noch immer als behandlungsbedürftig,
weil sie biologisch nicht eindeutig als "männlich" oder
"weiblich" einzuordnen sind. Beide Bewertungen werden national und
international, insbesondere von Menschenrechtsorganisationen, zunehmend in
Frage gestellt.
Die Bundesärztekammer hat im März 2015 eine Stellungnahme
"Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung" veröffentlicht, die
sich mit Menschen befasst, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig den
Kategorien "männlich" oder "weiblich" zuzuordnen ist.
Hierin wird klargestellt, dass bei Neugeborenen und Kleinkindern, die
intersexuell geboren werden, grundsätzlich keine Operationen zur
Geschlechtsangleichung durchgeführt werden sollten. Dem Recht auf
Selbstbestimmung und dem "Recht auf eine offene Zukunft" des Kindes
müsse Rechnung getragen werden.
Dieser Empfehlung schließt sich auch das
Bundesfamilienministerium an und investiert zum Beispiel mit der Förderung des
Flyers "Weiblich? Männlich? - Ihr intergeschlechtliches Kind!" in die
Aufklärung zum Thema.
Ausbau und Stärkung von Beratungs-, Aufklärungs- und
Präventionsstrukturen
Trans- und intersexuelle Personen und ihre Angehörigen
benötigen Unterstützung und gute diskriminierungsfreie Beratungsstrukturen.
Beratungsstellen vor Ort sind häufig jedoch noch nicht ausreichend im Umgang
mit ihnen und ihren Angehörigen
geschult. Die Interministerielle Arbeitsgruppe beschäftigt sich daher auch mit
der wichtigen Frage, wie Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsstrukturen
verbessert werden sollten.
Das Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie
am Zentrum für psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums Hamburg
Eppendorf (UKE) hat hierzu im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine
Kurzzeitbefragung zu Strukturen und Angeboten der Beratung und Unterstützung
von Menschen mit Geschlechtsvariationen durchgeführt, die einen erheblichen
Aufklärungsbedarf aufzeigte.
Am 4. November 2015 fand zu diesem Thema ein Fachaustausch
zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit angeborenen Variationen der
Geschlechtsmerkmale statt. Teilnehmende der Veranstaltung diskutierten
Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Verbesserung der Beratungsstrukturen. Der
Livestream zum Fachaustausch kann nachträglich hier angesehen werden.
Ein weiterer Fachaustausch zum Thema Beratung ist für den
29. Juni 2016 zum Thema "Unterstützung für transsexuelle/trans* Menschen
und ihre Angehörigen in verschiedenen Lebenssituationen" geplant. Im
Dialog mit Erfahrungsexpertinnen und Erfahrungsexperten soll herausgearbeitet
werden, welche Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bei transsexuellen/trans*
Personen im Kindes-, Jugend- und
Erwachsenenalter bestehen und welche Beratungsansätze besonders geeignet sind.
Prüfung erforderlicher Gesetzesänderungen
Gemäß Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sollen die
Änderungen im Personenstandsrecht evaluiert werden. Dieses ermöglicht seit
2013, den Personenstand bei Abfragen offen zu lassen, wenn die Person weder
eindeutig männlich noch eindeutig weiblich ist.
Der Deutsche Ethikrat hatte in der Stellungnahme zum Thema
Intersexualität angeregt zu prüfen, wo das deutsche Rechtssystem an das Merkmal
Geschlecht anknüpft. Unter anderem diese beiden Themen untersucht das Deutsche
Institut für Menschenrechte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums in dem
Gutachten "Geschlecht im Recht: Status Quo & Entwicklung von
Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von
Geschlechtsidentität."
Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die
Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (sogenanntes
Transsexuellengesetz) aus dem Jahr 1981 wurde an vielen Stellen
zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Im
Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt die Humboldt Universität zu
Berlin zum Thema "Regelungs- und Reformbedarf für
transsexuelle/-geschlechtliche Menschen" ein Gutachten, das
Regelungsvorschläge und internationale Rechtsvergleiche enthalten soll.
Zu diesen beiden vom Bundesfamilienministerium in Auftrag
gegebenen Gutachten ist ein Fachaustausch unter dem Arbeitstitel "Reform
oder Aufhebung des sogenannten Transsexuellengesetzes? Brauchen wir ein Gesetz
zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts des Geschlechts?" für Februar 2017
geplant. Es soll einen Austausch zu den Ergebnissen mit Akteuren und
Akteurinnen der Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten ermöglichen.
Stellungnahme
der Bundesärztekammer zum Thema "Intersexualität"
Die Bundesärztekammer hat am 27. März eine Stellungnahme
"Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung" (DSD)
veröffentlicht, die sich mit Menschen befasst, deren biologisches Geschlecht
nicht eindeutig den Kategorien "männlich" oder "weiblich"
zuzuordnen ist.
Damit wird allen, die sich in Klinik und Praxis mit
Varianten der Geschlechtsentwicklung beschäftigen, eine Orientierung für die
Beratung von Betroffenen und ihren Eltern auf Basis des aktuellen Stands der
Wissenschaft an die Hand gegeben.
"Die Stellungnahme der Bundesärztekammer deutet auf
einen Bewusstseinswandel in der medizinischen Diagnostik und Behandlung hin.
Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung," stellt die
Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Caren
Marks, fest.
Recht auf Selbstbestimmung
In der Stellungnahme der Bundesärztekammer wird
klargestellt, dass bei Neugeborenen und Kleinkindern, die intersexuell geboren
werden, grundsätzlich keine Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt
werden sollten. Dem Recht auf Selbstbestimmung und dem "Recht auf eine
offene Zukunft" des Kindes müsse Rechnung getragen werden. Irreversible
chirurgische Eingriffe sollen in der Regel nicht mehr vor
Einwilligungsfähigkeit des Kindes durchgeführt werden. Von diesem Grundsatz
ausgenommen werden sollen nur Eingriffe, die zur Abwendung einer
lebensbedrohlichen Situation oder einer schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung
geboten sind.
In der Vergangenheit wurden entsprechende Operationen im
Säuglings- und Kleinkindalter durchgeführt, auch wenn sie nicht medizinisch
notwendig, häufig unumkehrbar waren und oft mit dem Verlust der
Empfindungsfähigkeit einhergingen. Nicht immer entsprach das zugewiesene
Geschlecht der Geschlechtsidentität des Kindes. Dies wurde in einer
Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema "Intersexualität"
von 2012 kritisiert.
Erste Fälle von Kindern, die intersexuell aufwachsen
belegen, dass eine gute Entwicklung auch ohne Festlegung eines eindeutigen
Geschlechts möglich ist. Zum Teil werden die Kinder - zunächst - als Junge oder
Mädchen erzogen, zum Teil offen intergeschlechtlich. Sie können so ihre eigene
Geschlechtsidentität entwickeln und sich gegebenenfalls selbst für Operationen
entscheiden.
Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"
Um weitere Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Verbesserung der
Situation von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (kurz Menschen
mit DSD, difference of sex development) führen, wurde im September 2014 eine
interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"
eingerichtet. Diese interministerielle Arbeitsgruppe hat sich bereits mit der
medizinischen Diagnostik, Behandlung und Versorgung beschäftigt und hierzu
medizinische sowie psychologische Sachverständige befragt.
Noch in diesem Jahr wird die Anhörung intergeschlechtlicher
Menschen und ihrer Interessenverbände folgen. Das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist federführend, weitere
Bundesministerien sind beteiligt.
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