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Bearbeitet von Nikita Noemi
Rothenbächer 2012
B”R”D ignoriert weiter
UNO Menschenrechtskommittee
Schon wieder ein Beispiel, was der B”R”D die Menschenrechte
wirklich wert sind, die der deutsche Imperialismus und Militarismus angeblich
überall auf der Welt mit Waffengewalt “verteidigt”:
Das Menschenrechts-Komitee der Vereinten Nationen, das die
Einhaltung des Sozialpaktes (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte) überwacht, veröffentlichte nun seine abschließenden
Bemerkungen zum Verfahren über die Einhaltung des Sozialpaktes durch
Deutschland. Darin wird die Pathologisierung und Diskriminierung transsexueller
und intersexueller Menschen als sehr besorgniserregend beschrieben und
Deutschland zur Änderung dieser Situation aufgefordert.
Wie wir bereits berichteten, fand Anfang Mai (2. – 9. Mai
2011) in Genf beim Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen,
eine Überprüfung der Einhaltung des Sozialpaktes statt.
Deutschland erklärte
bereits 1973 den Sozialpakt zum Teil des deutschen Rechts machen zu wollen und
auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte vor deutschen Gerichten
einklagbar zu machen – was bis heute jedoch nicht geschah.
Auch ATME war in Genf und stelle dem Menschenrechtsausschuss
der Vereinten Nationen seinen Menschenrechtsbericht vor. Schon während der
Befragung Deutschlands durch das Komitee der UN, fanden die Regierungsvertreter
zum Thema transsexuelle Menschen nur ausweichende Antworten, das Thema
Intersexualität wurde völlig ignoriert, trotz mehrerer Nachfragen durch
Mitglieder des UN-Ausschusses.
In den nun bekannt gewordenen Abschließenden Bemerkungen zur
Einhaltung des Sozialpaktes durch Deutschland, wird die Bundesregierung nun
nochmals schriftlich durch das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen
aufgefordert, den Missstand betreffend transsexueller und intersexueller
Menschen endlich zu beenden. Wörtlich heißt es in dem Papier der Vereinten
Nationen:
Der Ausschuss bemerkt mit Sorge, dass transsexuelle und
intersexuelle Menschen oft als Menschen mit geistiger Erkrankung betrachtet
werden und dass die politischen Maßnahmen des Vertragsstaates, gesetzgeberische
und andere, zur Diskriminierung dieser Menschen geführt haben, wie auch zu
Verletzungen ihrer geschlechtlichen und reproduktiven Gesundheitsrechte. (Art.
12, 2.2).
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat dringend auf,
Maßnahmen, gesetzgeberische oder sonstige, zur Identität und Gesundheit
transsexueller und intersexueller Menschen zu ergreifen, mit dem Ziel sicher zu
stellen, dass sie nicht länger diskriminiert werden und dass ihre persönliche
Integrität und ihre geschlechtlichen und reproduktiven Gesundheitsrechte
geachtet werden. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, für dieses Ziel
die transsexuellen und intersexuellen Menschen umfassend mit ein zu beziehen.
Es ist Peinlich jedoch nichts hat sich bis dato geändert!
mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer 07.08.2012
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