Dienstag, 7. August 2012

Nichtrespektierung der Geschlechtsidentität durch das Transsexuellengesetz



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Bearbeitet und Geschrieben von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

Am heutigen morgen und nachschauen meiner E-Mail fand ich ein Schreiben von Princess Angelique von der Plattform www.Travesta.de! In diesem Schreiben schilderte diese mir in kurzer form den Leidensweg welchen Sie durch schreiten musste um Ihre Geschlechtsangleichende Operation zu bekommen!
Selbst Finanziert und von Gott und der Welt vergessen, mit Ihrem Leidensdruck alleine gelassen!



Princess Angelique dieser Bericht überarbeitet Widme ich Dir und deiner Ehrlichkeit!!

Nikita Noemi Rothenbächer 



Nichtrespektierung der Geschlechtsidentität durch das Transsexuellengesetz

Am 21. Juli 2008 wurde von der Initiative Menschenrecht und Transsexualität bei der UN in New York ein Alternativbericht zu CEDAW, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vorgelegt, der sich mit der menschenrechtlichen Situation transsexueller Frauen in Deutschland beschäftigt.

 Kern des Berichtes ist die Kritik an der Verletzung der geschlechtlichen Identität und selbstbestimmten Geschlechtlichkeit (siehe auch: Yogyakarta-Prinzipien, Punkt 3 „Die selbstbestimmte … geschlechtliche Identität jedes Menschen ist fester Bestandteil seiner Persönlichkeit“) durch das in das deutsche Transsexuellengesetz eingebundene Gutachterverfahren, in welchem zur personenstandsrechtlichen Anerkennung z. B. transsexueller Frauen Gutachten Anwendung finden, in denen sie de facto zu „geschlechtsidentitätsgestörten Männern“ erklärt werden, die lediglich glauben, Frauen zu sein bzw. nach ICD-Code F64.0 den Wunsch hätten, dem Gegengeschlecht anzugehören.

Da im Transsexuellengesetz über Monate, wenn nicht sogar Jahre hinweg, der betroffene Mensch rechtlich und medizinisch behandelt wird, wie sein körperliches Geschlecht und nicht wie sein Identitätsgeschlecht, wird ihm laut CEDAW-Alternativbericht die Existenzanerkennung seiner Identität, die er bereits von Anfang des Verfahrens an besitzt, verwehrt und zum Gegenstand einer geschlechtlichen Fremdbestimmung gemacht.

Im Alternativbericht, der in New York vorgestellt wurde, wird nicht nur auf die konkreten Auswirkungen der Existenzrechtsaberkennung hingewiesen – wie zum Beispiel Missbräuche durch die Gutachter oder Verschleppungen medizinisch notwendiger Leistungen – sondern auch auf den bislang unfalsifizierten, aber vorwiegend von der Psychoanalyse propagierten Terminus „Geschlechtsidentitätsstörung“ eingegangen, der laut der Initiative Menschenrecht und Transsexualität automatisch mit einer Nichtrespektierung der geschlechtlichen Identität einhergehen muss, weil hier das Körpergeschlecht eines Menschen (wie Penis oder Vagina) als geschlechtsbestimmender angesehen wird, als die Psyche des Menschen bzw. sein Gehirngeschlecht.

Die Kritik der Gruppe „Menschenrecht und Transsexualität“, das Transsexuellengesetz widerspräche internationalem Menschenrecht, wurde Anfang 2009 im Rahmen der Berichterstattung zum internationalen Frauenrechtsabkommen CEDAW vom für die Überprüfung der Einhaltung des Abkommens zuständigen UN-Komitee aufgegriffen, welches die Aufgabe hat, die Staaten zu ermahnen, welche sich nicht ausreichend an die Verpflichtungen halten, die sich aus CEDAW ergeben. In einer Befragung im Februar 2009 in Genf, wurde die Bundesrepublik Deutschland dazu aufgefordert, der Regelung, nachdem Frauen sich zu „psychisch kranken Männern“ erklären müssen, um als Frauen anerkannt zu werden, „ein Ende zu setzen“. Das brasilianische Komiteemitglied Silvia Pimentel forderte die deutsche Regierung auf, das bisher im Transsexuellengesetz beinhaltete Gutachterverfahren abzuschaffen und ein Antragsverfahren einzuführen, bei dem jeder Menschen zu einem beliebigen Zeitpunkt entscheiden kann, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.

Das UN-Komitee verlangt ausserdem „ausdrücklich, dass der Unterzeichnerstaat Deutschland mit den NGOs von intersexuellen und transsexuellen Menschen den Dialog aufnimmt, um deren Anliegen besser zun verstehen und um effektive Anstrengungen zu unternehmen, deren Menschenrechte zu schützen.“
Zudem wurde die Bundesregierung daran erinnert, dass das CEDAW-Abkommen eine verpflichtende Vereinbarung ist.


Einstufung von Transsexualismus als Krankheit

Medizinische Betrachtung
Ob und inwieweit Transsexualismus als Krankheit bezeichnet werden sollte, ist umstritten. Dafür spricht zum einen, dass sie als Erkrankung im ICD-10 unter Ziffer F64.0 genannt und näher bezeichnet wird. Transsexuelle empfinden sich jedoch häufig nicht als „krank“.

Die Definition „anders“ schiene aus deren Sicht eher zutreffend. Es ist eine Empfindung als „Zwischenwesen“ wie ein mentaler Zwitter.
Die Diskussion ähnelt der Diskussion darüber, ob und inwieweit Behinderungen als Krankheiten anzusehen sind. Befürworter der Klassifikation von Transsexualismus als Krankheit argumentieren, dass die Gesellschaft einem „Kranken“ üblicherweise weniger Ablehnung entgegenbringt als einem „Perversen“ oder „Verrückten“, und dass es einem Transsexuellen auch selbst leichter falle, sich zu akzeptieren, wenn er sich als „krank“ und nicht als „pervers“ oder „verrückt“ identifizieren kann. Gegner dieser Klassifikation bestreiten dies nicht nur, sondern sind im Gegenteil der Ansicht, dass die steigende Akzeptanz etwa von Homosexualität unter anderem gerade darauf zurückzuführen sei, dass diese heute nicht mehr als Krankheit gilt. Sie weisen auch darauf hin, dass etwa Schizophrene und Alkoholiker breiter und vor allem bleibender Geringschätzung ausgesetzt sind, obwohl Schizophrenie und Alkoholismus heute allgemein als Krankheiten anerkannt werden.

Letztlich ist aber zu berücksichtigen, dass der mit Transsexualismus verbundene Leidensdruck vielfach zu anderen, meist psychosomatischen Erkrankungen führt (z. B. Depressionen, Freitodgedanken, Magen-Darm-Störungen, etc.). Eicher stellte fest, dass Transsexuelle in hohem Maße depressiv und suizidgefährdet sind. Die Ursache dafür liegt häufig in innerer Zerrissenheit über die Persönlichkeit.


Rechtliche Betrachtung

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart aus 1981 ist Transsexualismus „eine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei entsprechender medizinischer Indikation die Leistungspflicht der Krankenkasse für geschlechtsumwandelnde Mittel und Maßnahmen auslöst“.

Die Entscheidung bezieht sich dabei auf ein früheres Urteil des Bundessozialgerichts, wonach als Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand anzusehen ist, der ärztlicher Behandlung bedarf oder – zugleich oder ausschließlich – Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“. Bei Transsexualismus sei danach folgende Betrachtung maßgeblich:

„Eine Krankheit liegt jedoch nicht nur dann vor, wenn der Körperzustand eines Versicherten vom Leitbild eines körperlich gesunden Menschen abweicht oder wenn seine Psyche nicht dem Leitbild eines psychisch gesunden Menschen entspricht, sondern weitergehend auch dann, wenn bei einem Versicherten das Verhältnis des seelischen Zustandes zum körperlichen Zustand nicht dem bei einem gesunden Menschen bestehenden Verhältnis des seelischen Zustandes zum Körperzustand entspricht. In diesem Sinne ist die Transsexualität eine Krankheit.“


Übernahme der Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen

Befürworter der Klassifikation von Transsexualismus als Krankheit argumentieren auch, dass diese Einstufung es erleichtern würde, medizinische Behandlungen bzw. die Übernahme ihrer Kosten durch Krankenkassen durchzusetzen. Gegner halten dieses Argument allerdings für nicht zutreffend. Das Bundessozialgericht entschied bereits 1987, dass nicht jeder „vom Leitbild des gesunden Menschen abweichende Körper- oder Geisteszustand“ bereits eine Krankheit sei, so auch nicht Transsexualismus.

Es könne jedoch durch Transsexualismus ein Leidensdruck entstehen, welcher einen Krankheitswert habe und damit die Pflicht zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen begründe. (Urteil vom 6. Aug. 1987 (Az: 3 RK 15/86))

Trotz dieser und etlicher anderer entsprechender Urteile wird die Frage, warum die geschlechtsangleichende Maßnahmen (größtenteils) von den Krankenversicherungen (gesetzlichen wie privaten) übernommen werden müssen, immer noch gestellt. Meist werden für die Kostenübernahme zwei Argumente angeführt:

Jeder Mensch hat das Recht, ein möglichst gesundes und zufriedenes Leben zu führen. 

Ein Leben in einer Geschlechtsrolle, welche als unpassend empfunden wird, macht dies unmöglich. Für das Leben in einer anderen Geschlechtsrolle sind fast immer auch medizinische Maßnahmen notwendig; das notwendige Ausmaß dieser Maßnahmen kann nur im Einzelfall bestimmt werden. (S.o., Leidensdruck)

Eine Nichtbehandlung führt fast immer zu schweren psychischen, oft auch psychosomatischen Krankheiten, welche dann auf jeden Fall behandelt werden müssen. Da jedoch das zugrunde liegende Problem nicht gelöst wird, ist ein langfristiger Behandlungserfolg allerdings nicht zu erwarten. Es ist jedoch keineswegs billiger, die Behandlung des Transsexualismus nicht zu bezahlen; denn bereits ein einziger Monat in einer psychiatrischen Klinik kostet im Schnitt mehr als eine genitalangleichende Operation von Mann zu Frau.


Mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi Rothenbächer 

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