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Bearbeitet und Geschrieben von Nikita Noemi
Rothenbächer 2012
Am heutigen morgen und nachschauen meiner E-Mail fand ich ein Schreiben von Princess Angelique von der Plattform www.Travesta.de! In diesem Schreiben schilderte diese mir in kurzer form den Leidensweg welchen Sie durch schreiten musste um Ihre Geschlechtsangleichende Operation zu bekommen!
Selbst Finanziert und von Gott und der Welt vergessen, mit Ihrem Leidensdruck alleine gelassen!
Princess Angelique dieser Bericht überarbeitet Widme ich Dir und deiner Ehrlichkeit!!
Nikita Noemi Rothenbächer
Nichtrespektierung
der Geschlechtsidentität durch das Transsexuellengesetz
Am 21. Juli 2008 wurde von der Initiative Menschenrecht und
Transsexualität bei der UN in New York ein Alternativbericht zu CEDAW, dem
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vorgelegt,
der sich mit der menschenrechtlichen Situation transsexueller Frauen in
Deutschland beschäftigt.
Kern des Berichtes
ist die Kritik an der Verletzung der geschlechtlichen Identität und
selbstbestimmten Geschlechtlichkeit (siehe auch: Yogyakarta-Prinzipien, Punkt 3
„Die selbstbestimmte … geschlechtliche Identität jedes Menschen ist fester
Bestandteil seiner Persönlichkeit“) durch das in das deutsche
Transsexuellengesetz eingebundene Gutachterverfahren, in welchem zur
personenstandsrechtlichen Anerkennung z. B. transsexueller Frauen Gutachten
Anwendung finden, in denen sie de facto zu „geschlechtsidentitätsgestörten
Männern“ erklärt werden, die lediglich glauben, Frauen zu sein bzw. nach
ICD-Code F64.0 den Wunsch hätten, dem Gegengeschlecht anzugehören.
Da im Transsexuellengesetz über Monate, wenn nicht sogar Jahre hinweg,
der betroffene Mensch rechtlich und medizinisch behandelt wird, wie sein
körperliches Geschlecht und nicht wie sein Identitätsgeschlecht, wird ihm laut
CEDAW-Alternativbericht die Existenzanerkennung seiner Identität, die er
bereits von Anfang des Verfahrens an besitzt, verwehrt und zum Gegenstand einer
geschlechtlichen Fremdbestimmung gemacht.
Im Alternativbericht, der in New York vorgestellt wurde,
wird nicht nur auf die konkreten Auswirkungen der Existenzrechtsaberkennung
hingewiesen – wie zum Beispiel Missbräuche durch die Gutachter oder
Verschleppungen medizinisch notwendiger Leistungen – sondern auch auf den
bislang unfalsifizierten, aber vorwiegend von der Psychoanalyse propagierten
Terminus „Geschlechtsidentitätsstörung“ eingegangen, der laut der Initiative
Menschenrecht und Transsexualität automatisch mit einer Nichtrespektierung der
geschlechtlichen Identität einhergehen muss, weil hier das Körpergeschlecht
eines Menschen (wie Penis oder Vagina) als geschlechtsbestimmender angesehen
wird, als die Psyche des Menschen bzw. sein Gehirngeschlecht.
Die Kritik der Gruppe „Menschenrecht und Transsexualität“, das
Transsexuellengesetz widerspräche internationalem Menschenrecht, wurde Anfang
2009 im Rahmen der Berichterstattung zum internationalen Frauenrechtsabkommen
CEDAW vom für die Überprüfung der Einhaltung des Abkommens zuständigen
UN-Komitee aufgegriffen, welches die Aufgabe hat, die Staaten zu ermahnen,
welche sich nicht ausreichend an die Verpflichtungen halten, die sich aus CEDAW
ergeben. In einer Befragung im Februar 2009 in Genf, wurde die Bundesrepublik
Deutschland dazu aufgefordert, der Regelung, nachdem Frauen sich zu „psychisch
kranken Männern“ erklären müssen, um als Frauen anerkannt zu werden, „ein Ende
zu setzen“. Das brasilianische Komiteemitglied Silvia Pimentel forderte die
deutsche Regierung auf, das bisher im Transsexuellengesetz beinhaltete
Gutachterverfahren abzuschaffen und ein Antragsverfahren einzuführen, bei dem
jeder Menschen zu einem beliebigen Zeitpunkt entscheiden kann, welchen
Geschlechtseintrag er haben möchte.
Das UN-Komitee verlangt ausserdem „ausdrücklich, dass der
Unterzeichnerstaat Deutschland mit den NGOs von intersexuellen und
transsexuellen Menschen den Dialog aufnimmt, um deren Anliegen besser zun
verstehen und um effektive Anstrengungen zu unternehmen, deren Menschenrechte
zu schützen.“
Zudem wurde die Bundesregierung daran erinnert, dass das CEDAW-Abkommen
eine verpflichtende Vereinbarung ist.
Einstufung von Transsexualismus als Krankheit
Medizinische Betrachtung
Ob und inwieweit Transsexualismus als Krankheit bezeichnet
werden sollte, ist umstritten. Dafür spricht zum einen, dass sie als Erkrankung
im ICD-10 unter Ziffer F64.0 genannt und näher bezeichnet wird. Transsexuelle
empfinden sich jedoch häufig nicht als „krank“.
Die Definition „anders“ schiene
aus deren Sicht eher zutreffend. Es ist eine Empfindung als „Zwischenwesen“ wie
ein mentaler Zwitter.
Die Diskussion ähnelt der Diskussion darüber, ob und
inwieweit Behinderungen als Krankheiten anzusehen sind. Befürworter der
Klassifikation von Transsexualismus als Krankheit argumentieren, dass die
Gesellschaft einem „Kranken“ üblicherweise weniger Ablehnung entgegenbringt als
einem „Perversen“ oder „Verrückten“, und dass es einem Transsexuellen auch
selbst leichter falle, sich zu akzeptieren, wenn er sich als „krank“ und nicht
als „pervers“ oder „verrückt“ identifizieren kann. Gegner dieser Klassifikation
bestreiten dies nicht nur, sondern sind im Gegenteil der Ansicht, dass die
steigende Akzeptanz etwa von Homosexualität unter anderem gerade darauf
zurückzuführen sei, dass diese heute nicht mehr als Krankheit gilt. Sie weisen
auch darauf hin, dass etwa Schizophrene und Alkoholiker breiter und vor allem
bleibender Geringschätzung ausgesetzt sind, obwohl Schizophrenie und
Alkoholismus heute allgemein als Krankheiten anerkannt werden.
Letztlich ist aber zu berücksichtigen, dass der mit Transsexualismus
verbundene Leidensdruck vielfach zu anderen, meist psychosomatischen
Erkrankungen führt (z. B. Depressionen, Freitodgedanken, Magen-Darm-Störungen,
etc.). Eicher stellte fest, dass Transsexuelle in hohem Maße depressiv und
suizidgefährdet sind. Die Ursache dafür liegt häufig in innerer Zerrissenheit
über die Persönlichkeit.
Rechtliche Betrachtung
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart aus
1981 ist Transsexualismus „eine Krankheit im Sinne der gesetzlichen
Krankenversicherung, die bei entsprechender medizinischer Indikation die
Leistungspflicht der Krankenkasse für geschlechtsumwandelnde Mittel und
Maßnahmen auslöst“.
Die Entscheidung bezieht sich dabei auf ein früheres Urteil
des Bundessozialgerichts, wonach als Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder
Geisteszustand anzusehen ist, der ärztlicher Behandlung bedarf oder – zugleich
oder ausschließlich – Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“. Bei Transsexualismus
sei danach folgende Betrachtung maßgeblich:
„Eine Krankheit liegt jedoch nicht nur dann vor, wenn der
Körperzustand eines Versicherten vom Leitbild eines körperlich gesunden
Menschen abweicht oder wenn seine Psyche nicht dem Leitbild eines psychisch
gesunden Menschen entspricht, sondern weitergehend auch dann, wenn bei einem Versicherten
das Verhältnis des seelischen Zustandes zum körperlichen Zustand nicht dem bei
einem gesunden Menschen bestehenden Verhältnis des seelischen Zustandes zum
Körperzustand entspricht. In diesem Sinne ist die Transsexualität eine
Krankheit.“
Übernahme der Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen
Befürworter der Klassifikation von Transsexualismus als
Krankheit argumentieren auch, dass diese Einstufung es erleichtern würde,
medizinische Behandlungen bzw. die Übernahme ihrer Kosten durch Krankenkassen
durchzusetzen. Gegner halten dieses Argument allerdings für nicht zutreffend.
Das Bundessozialgericht entschied bereits 1987, dass nicht jeder „vom Leitbild
des gesunden Menschen abweichende Körper- oder Geisteszustand“ bereits eine
Krankheit sei, so auch nicht Transsexualismus.
Es könne jedoch durch
Transsexualismus ein Leidensdruck entstehen, welcher einen Krankheitswert habe
und damit die Pflicht zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen
begründe. (Urteil vom 6. Aug. 1987 (Az: 3 RK 15/86))
Trotz dieser und etlicher anderer entsprechender Urteile wird die
Frage, warum die geschlechtsangleichende Maßnahmen (größtenteils) von den
Krankenversicherungen (gesetzlichen wie privaten) übernommen werden müssen,
immer noch gestellt. Meist werden für die Kostenübernahme zwei Argumente
angeführt:
Jeder Mensch hat das Recht, ein möglichst gesundes und
zufriedenes Leben zu führen.
Ein Leben in einer Geschlechtsrolle, welche als
unpassend empfunden wird, macht dies unmöglich. Für das Leben in einer anderen Geschlechtsrolle
sind fast immer auch medizinische Maßnahmen notwendig; das notwendige Ausmaß
dieser Maßnahmen kann nur im Einzelfall bestimmt werden. (S.o., Leidensdruck)
Eine Nichtbehandlung führt fast immer zu schweren psychischen, oft
auch psychosomatischen Krankheiten, welche dann auf jeden Fall behandelt werden
müssen. Da jedoch das zugrunde liegende Problem nicht gelöst wird, ist ein
langfristiger Behandlungserfolg allerdings nicht zu erwarten. Es ist jedoch
keineswegs billiger, die Behandlung des Transsexualismus nicht zu bezahlen;
denn bereits ein einziger Monat in einer psychiatrischen Klinik kostet im
Schnitt mehr als eine genitalangleichende Operation von Mann zu Frau.
Mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi Rothenbächer
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