Mittwoch, 1. August 2012

Homosexualität-Transsexuallität "Kein Verbot im Koran"


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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

Homosexualität-Transsexuallität  "Kein Verbot im Koran"

Im Islam gilt Homosexualität als verboten. Im Koran stehe aber nichts davon, sagt Islamwissenschaftler Mohr. Es gebe keine einzige Stelle, in denen Homosexualität explizit angesprochen wird.

Homosexualität ist Sünde. Diese Position vertritt ein großer Teil der traditionellen Islamgelehrten – und verweist dabei auf Schriften, die sich auf den Koran berufen. Allerdings, sagt Andreas Ismail Mohr, gebe es keine einzige Stelle in der Heiligen Schrift der Muslime, in denen Homosexualität explizit angesprochen wird.
Der deutsche Islamwissenschaftler, der sich auf die Vereinbarkeit von Homosexualität und Islam spezialisiert hat, sieht die vorherrschende Meinung jedenfalls nicht durch den Koran legitimiert. Und jene Stellen, die als Begründung für die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Liebe herangezogen werden? Etwa Sure 4:16: „Und diejenigen, die es von euch begehen, strafet beide.“ – „Diese Koranstelle wurde von den meisten klassischen Auslegern auf illegitimen Geschlechtsverkehr bezogen“, so Mohr. Nur eine Minderheit hätte den Abschnitt in Richtung Homosexualität gedeutet.

An einigen Stellen im Koran wird auf die Sünden des Volkes von Lot eingegangen. Korankommentatoren sehen in ihnen einen Beleg, dass Verkehr zwischen Männern sündhaft sei. Mohr widerspricht. Zum einen würde weder Sex noch gar Analverkehr explizit angesprochen. Zum anderen seien ausdrücklich verheiratete Männer angesprochen gewesen – die Sünde könne also auch Ehebruch gewesen sein.

Homoerotische Paradiesjünger

Umgekehrt gebe es Paradiesbeschreibungen im Koran, in denen junge Knaben Wein ausschenken. „Das hat sogar einen homoerotischen Touch“, meint Mohr.

Neben dem Koran haben Muslime noch eine zweite Quelle, die Hadithe mit Sprüchen und Verhaltensweisen des Propheten Mohammed. Darin finden sich auch Verurteilungen von Homosexualität. „Aber in den zwei wichtigsten Sammlungen, Sahih Bukhari und Sahih Muslim, findet sich nichts darüber“, sagt Mohr. „Nur in zweitklassigen Überlieferungen.

“ Sein Fazit: Das islamische Strafrecht, das Homosexualität verbietet, habe keinen religiösen Wert. Es beziehe sich nicht auf göttliches Gesetz, sondern sei nur Menschenwerk.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2011)

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