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Bearbeitet von Nikita Noemi
Rothenbächer 2012
Homosexualität-Transsexuallität
"Kein Verbot im Koran"
Im Islam gilt Homosexualität als verboten. Im Koran stehe
aber nichts davon, sagt Islamwissenschaftler Mohr. Es gebe keine einzige
Stelle, in denen Homosexualität explizit angesprochen wird.
Homosexualität ist Sünde. Diese Position vertritt ein großer
Teil der traditionellen Islamgelehrten – und verweist dabei auf Schriften, die
sich auf den Koran berufen. Allerdings, sagt Andreas Ismail Mohr, gebe es keine
einzige Stelle in der Heiligen Schrift der Muslime, in denen Homosexualität
explizit angesprochen wird.
Der deutsche Islamwissenschaftler, der sich auf die
Vereinbarkeit von Homosexualität und Islam spezialisiert hat, sieht die
vorherrschende Meinung jedenfalls nicht durch den Koran legitimiert. Und jene
Stellen, die als Begründung für die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Liebe
herangezogen werden? Etwa Sure 4:16: „Und diejenigen, die es von euch begehen,
strafet beide.“ – „Diese Koranstelle wurde von den meisten klassischen
Auslegern auf illegitimen Geschlechtsverkehr bezogen“, so Mohr. Nur eine
Minderheit hätte den Abschnitt in Richtung Homosexualität gedeutet.
An einigen Stellen im Koran wird auf die Sünden des Volkes
von Lot eingegangen. Korankommentatoren sehen in ihnen einen Beleg, dass
Verkehr zwischen Männern sündhaft sei. Mohr widerspricht. Zum einen würde weder
Sex noch gar Analverkehr explizit angesprochen. Zum anderen seien ausdrücklich
verheiratete Männer angesprochen gewesen – die Sünde könne also auch Ehebruch
gewesen sein.
Homoerotische Paradiesjünger
Umgekehrt gebe es Paradiesbeschreibungen im Koran, in denen
junge Knaben Wein ausschenken. „Das hat sogar einen homoerotischen Touch“,
meint Mohr.
Neben dem Koran haben Muslime noch eine zweite Quelle, die
Hadithe mit Sprüchen und Verhaltensweisen des Propheten Mohammed. Darin finden
sich auch Verurteilungen von Homosexualität. „Aber in den zwei wichtigsten
Sammlungen, Sahih Bukhari und Sahih Muslim, findet sich nichts darüber“, sagt
Mohr. „Nur in zweitklassigen Überlieferungen.
“ Sein Fazit: Das islamische
Strafrecht, das Homosexualität verbietet, habe keinen religiösen Wert. Es
beziehe sich nicht auf göttliches Gesetz, sondern sei nur Menschenwerk.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2011)
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