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Rothenbächer 2012
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Transgender und der
Arbeitsmarkt
Leider ist es gegenwärtig so, das die Bundesregierung sich
nicht mit Ruhm bekleckert, wenn es um die Belange von Transgender geht. Weder
die SPD-Fraktion noch die Fraktion der Grünen haben sich bislang in
ausreichender Form dieser Thematik angenommen. Als einzige Bundestagsfraktion
hat sich bis heute die PDS-Bundestagsfraktion dieser Thematik, mit ihrer
genderpolitischen Sprecherin Christina Schenk angenommen, die auch schon dazu
mehrere "Kleine Anfragen" an die Bundesregierung gestellt hat und im
Spätherbst eine "Große Anfrage" zur Transsexualität stellen wird.
So richtig ich diese "Anfragen" finde, so muss ich
doch feststellen, dass der wichtige Bereich "Transgender und
Arbeitsmarkt" bis dato auch in diesen Anfragen nicht vorkommt, obwohl es
eine relativ hohe Zahl von Transgendern gibt, die von Arbeitslosigkeit
betroffen oder zumindest bedroht sind. In diesem Zu-sammenhang möchte ich hier
kurz anmerken, das es meines Erachtens zu die-sem Thema keine aussagekräftigen
wissenschaftlichen Untersuchungen gibt. So kann nur angenommen wer-den, das
sich die Ursachen für Arbeitslosigkeit u.a. auf Unverständnis und Unsicherheit
beim Arbeitgeber beziehen, wenn sich eine Person als Transgender
"geoutet" hat bzw. auf soziale und kulturelle Diskrepanzen.
Wie dem auch sei! Fakt ist jedenfalls, das es relativ häufig
vor kommt, das transidentische Menschen, trotz hoher Qualifikationen, ihren
Arbeitsplatz verlieren. In dieser Situation verhalten sich Transgender nicht
anderes als andere Menschen, die plötzlich ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie
sind zunächst einmal geschockt und stehen der neuen Situation relativ hilflos
gegenüber. Sie werden - zusätzlich zur ihrer Transidentität - mit Problemen
konfrontiert, auf die sie nicht ausreichend vorbereitet sind.
Für viele Transgender bedeutet die betriebliche Ausgliederung
ein Bruch in ihrer beruflichen Entwicklung, die durchaus zu einem langfristigen
Bruch in der Arbeitsbiographie führen kann. Auf Grund immer noch vorhandener
gesellschaftlicher Diskriminierung und nicht (ausreichend) vorhandenen
gesetzlichen Regelungen, haben meines Erachtens Transgender-Personen weitaus
geringere Chancen aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen bzw. bei der
Wie-dereingliederung in den (regulären) Arbeitsmarkt. Es gibt also bis heute
noch keine konkreten Rahmenbedingungen und praktischen Ansatzpunkte innerhalb
der Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung, die sich an die jeweiligen
individuellen Interessenlagen von Trans-gender ausrichten.
Die Arbeitsmarktpolitik mit dem Förderansatz nach dem
Sozialgesetzgegungsbuch III (SGB) - Arbeitsförderung hat zwar
Beschäftigungsmöglichkeiten für viele Menschen in unterschiedlichen Situationen
mit indivi-duellen Möglichkeiten und Wünschen und mit verschiedenen
Benachteiligungen eröffnet. Die Belange von Transgender werden dort aber bis
heute nicht berücksichtigt. Funktion der Ar-beitsmarktpolitik sollte es aber
auch sein, gesellschaftlichen Randgruppen mit schlech-ten Arbeitsmarktchancen
(z.B. Transgender) rechtzeitig eine Förderung zu gewähren bzw.
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie dauerhaft in das Beschäftigungssystem
integriert bzw. reintegriert werden.
Nach meiner Ansicht ist es deshalb erforderlich, daß sich
die Arbeitsmarktpolitik nicht nur weiterentwickelt, sondern sich auch für die
Belange von Transgender-Personen öffnet. Folgende Punkte sollte deshalb
Berücksichtigung finden:
- Einführung von Arbeitsmarkt- bzw. Förderprogramme für
arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Transgender auf Bundes und
Landesebene
- Bereitstellung finanzieller Mittel für Beschäftigungshilfen
für langzeitarbeitslose Transgender
- Recht auf Weiter- und Fortbildung sowie Umschulung von
Transgendern (entsprechende Ergänzung innerhalb des SBG III –
Arbeitsförderungsgesetz)
- Einführung einer Quotenregelung bei zu besetzenden
Arbeitsplätzen bzw. Stellen
- Schaffung finanzielle Anreize für Weiterbildungsträger und
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, wenn diese Transgender
qualifizieren und beschäftigen
- Einführung steuerlicher Anreize für Unternehmen, wenn
diese die Transgender einstellen
- Geldbußen für Unternehmen, wenn sie nicht mindestens X
Prozent Transgender einstellen (analog Behindertenförderung)
- Recht auf Rückkehr von transsexuellen Personen an ihren
Arbeitsplatz nach der "Anpassung" (Aufnahme ins SGB III – Arbeitsförderung)
- Erhöhung der Transgendererwerbsquote durch
Arbeitszeitflexibilisierung
- Einführung von Existenzgründungsprogramme für Transgender
- Einführung einer Ausbildungspflicht von Unternehmen für
jugendliche Transgender
- Weiterentwicklung des "Gender-Mainstream-Ansatzes"
zur Aktivierung aller Potentiale zur Herstellung von Chancengleichheit auf dem
Arbeitsmarkt für Transgender
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„Wenn man den Geist nicht so verändern kann, dass er zum
Körper passt, dann sollten wir uns vielleicht dazu
entschließen,
den Körper so zu verändern, dass er dem Geist entspricht.“
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