Mittwoch, 29. August 2012

Transgender und der Arbeitsmarkt



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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

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Transgender und der Arbeitsmarkt

Leider ist es gegenwärtig so, das die Bundesregierung sich nicht mit Ruhm bekleckert, wenn es um die Belange von Transgender geht. Weder die SPD-Fraktion noch die Fraktion der Grünen haben sich bislang in ausreichender Form dieser Thematik angenommen. Als einzige Bundestagsfraktion hat sich bis heute die PDS-Bundestagsfraktion dieser Thematik, mit ihrer genderpolitischen Sprecherin Christina Schenk angenommen, die auch schon dazu mehrere "Kleine Anfragen" an die Bundesregierung gestellt hat und im Spätherbst eine "Große Anfrage" zur Transsexualität stellen wird.

So richtig ich diese "Anfragen" finde, so muss ich doch feststellen, dass der wichtige Bereich "Transgender und Arbeitsmarkt" bis dato auch in diesen Anfragen nicht vorkommt, obwohl es eine relativ hohe Zahl von Transgendern gibt, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder zumindest bedroht sind. In diesem Zu-sammenhang möchte ich hier kurz anmerken, das es meines Erachtens zu die-sem Thema keine aussagekräftigen wissenschaftlichen Untersuchungen gibt. So kann nur angenommen wer-den, das sich die Ursachen für Arbeitslosigkeit u.a. auf Unverständnis und Unsicherheit beim Arbeitgeber beziehen, wenn sich eine Person als Transgender "geoutet" hat bzw. auf soziale und kulturelle Diskrepanzen.

Wie dem auch sei! Fakt ist jedenfalls, das es relativ häufig vor kommt, das transidentische Menschen, trotz hoher Qualifikationen, ihren Arbeitsplatz verlieren. In dieser Situation verhalten sich Transgender nicht anderes als andere Menschen, die plötzlich ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie sind zunächst einmal geschockt und stehen der neuen Situation relativ hilflos gegenüber. Sie werden - zusätzlich zur ihrer Transidentität - mit Problemen konfrontiert, auf die sie nicht ausreichend vorbereitet sind.

Für viele Transgender bedeutet die betriebliche Ausgliederung ein Bruch in ihrer beruflichen Entwicklung, die durchaus zu einem langfristigen Bruch in der Arbeitsbiographie führen kann. Auf Grund immer noch vorhandener gesellschaftlicher Diskriminierung und nicht (ausreichend) vorhandenen gesetzlichen Regelungen, haben meines Erachtens Transgender-Personen weitaus geringere Chancen aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen bzw. bei der Wie-dereingliederung in den (regulären) Arbeitsmarkt. Es gibt also bis heute noch keine konkreten Rahmenbedingungen und praktischen Ansatzpunkte innerhalb der Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung, die sich an die jeweiligen individuellen Interessenlagen von Trans-gender ausrichten.

Die Arbeitsmarktpolitik mit dem Förderansatz nach dem Sozialgesetzgegungsbuch III (SGB) - Arbeitsförderung hat zwar Beschäftigungsmöglichkeiten für viele Menschen in unterschiedlichen Situationen mit indivi-duellen Möglichkeiten und Wünschen und mit verschiedenen Benachteiligungen eröffnet. Die Belange von Transgender werden dort aber bis heute nicht berücksichtigt. Funktion der Ar-beitsmarktpolitik sollte es aber auch sein, gesellschaftlichen Randgruppen mit schlech-ten Arbeitsmarktchancen (z.B. Transgender) rechtzeitig eine Förderung zu gewähren bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie dauerhaft in das Beschäftigungssystem integriert bzw. reintegriert werden.

Nach meiner Ansicht ist es deshalb erforderlich, daß sich die Arbeitsmarktpolitik nicht nur weiterentwickelt, sondern sich auch für die Belange von Transgender-Personen öffnet. Folgende Punkte sollte deshalb Berücksichtigung finden:

- Einführung von Arbeitsmarkt- bzw. Förderprogramme für arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Transgender auf Bundes und Landesebene
- Bereitstellung finanzieller Mittel für Beschäftigungshilfen für langzeitarbeitslose Transgender
- Recht auf Weiter- und Fortbildung sowie Umschulung von Transgendern (entsprechende Ergänzung innerhalb des SBG III – Arbeitsförderungsgesetz)
- Einführung einer Quotenregelung bei zu besetzenden Arbeitsplätzen bzw. Stellen
- Schaffung finanzielle Anreize für Weiterbildungsträger und Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, wenn diese Transgender qualifizieren und beschäftigen
- Einführung steuerlicher Anreize für Unternehmen, wenn diese die Transgender einstellen
- Geldbußen für Unternehmen, wenn sie nicht mindestens X Prozent Transgender einstellen (analog Behindertenförderung)
- Recht auf Rückkehr von transsexuellen Personen an ihren Arbeitsplatz nach der "Anpassung" (Aufnahme ins SGB III – Arbeitsförderung)
- Erhöhung der Transgendererwerbsquote durch Arbeitszeitflexibilisierung
- Einführung von Existenzgründungsprogramme für Transgender
- Einführung einer Ausbildungspflicht von Unternehmen für jugendliche Transgender
- Weiterentwicklung des "Gender-Mainstream-Ansatzes" zur Aktivierung aller Potentiale zur Herstellung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Transgender


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„Wenn man den Geist nicht so verändern kann, dass er zum
Körper passt, dann sollten wir uns vielleicht dazu
entschließen,
den Körper so zu verändern, dass er dem Geist entspricht.“





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