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Rothenbächer 2012
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vor, einer Minderheit anzugehören!
Diagnoseschlüssel
zur Diskriminierung - die ICD-10 und die sexuellen Minderheiten
Wow ein herrliches Wochenende steht uns bevor, was nicht nur
mich erfreut sondern unsere ganze Minderheit!
Nun des Öfteren frage ich mich, warum überhaupt Minderheit
oder was bedeutet denn Minderheit genau?
Eine Minderheit ist ein numerisch geringer Teil eines Staatsvolkes,
der sich durch personale oder kulturelle Merkmale von der Bevölkerungsmehrheit
unterscheidet.
Als demografische Gruppe lebt eine Minderheit meist
auf einer bestimmten territorialen Einheit (Staat, Region, …), kann aber auch
über das Wohngebiet der Mehrheit verstreut sein oder in mehreren benachbarten
Staaten leben.
Die unterschiedenen Merkmale von Minderheiten sind meistens
Sprache, Ethnie oder Religion, doch auch Moral-Vorstellungen, sexuelle Identität
oder soziale Funktion können den Status von Minderheiten ausmachen.
Wie oft haben wir ihn gehört, den Slogan von den unteilbaren
Menschenrechten!
Ich bin der Auffassung der Zustand einer Gesellschaft ist
daran zu messen, wie sie mit ihren Minderheiten und den Schwachen umgeht.
Was nun Transgender betrifft schwach" wirken sie heute kaum mehr, die
organisierten sexuellen Minderheiten, die selbstbewusst in der Öffentlichkeit
auftreten. Darüber könnte man glatt vergessen, dass dies noch vor zehn oder 20
Jahren unmöglich gewesen wäre und dass ihnen immer noch in vielen Staaten der
Welt elementare Menschenrechte vorenthalten werden.
Dieses habe ich schon in mehreren Berichten hier
angesprochen, auf der ganzen Welt - und insbesondere in Staaten des Südens -
wächst der Aktivismus organisierter sexueller Minderheiten. Das Risiko, das
dabei in Kauf genommen wird, ist beträchtlich. Nicht selten geht es um Leben
und Tod. Nicht nur im Iran, in Afghanistan und Saudi-Arabien, wo auf
Homosexualität die Todesstrafe steht. Angehörige sexueller Minderheiten werden
häufiger Opfer von alltäglicher Gewalt.
Hier in Deutschland gibt es sehr viel was die Diskriminierung
von Transgender betrifft, auch über diese Thematik gibt es weit mehr als ein
Bericht in diesem Blog!
Wo Diskriminierung geduldet wird, können sich die Objekte der
Diskriminierung rasch wandeln, ist niemand mehr davor sicher. Menschenrechte
für sexuelle Minderheiten gehen auch die Mehrheit etwas an.
Vor allem ist jedoch wirklich festzustellen das Diskriminierung,
zum Beispiel auch Rassismus, keine
sachliche Grundlage haben, wo möglich doch?
Das Ausbrechen von vorgegeben Geschlechter Ordnung, nichts
anderes als Ausbrechen aus der „Normalität“, jedoch wer Erklärt uns mal
wirklich Sachlich, was ist überhaupt „Normalität“, lebt denn nicht jeder auf
seine Art und Weise seine eigene „Normalität“?
Was mich dann jedoch Verwundert das z. B. Allianz will sexuelle Minderheiten stärken!
Der Versicherer Allianz will die Arbeitsbedingungen von
sexuellen Minderheiten verbessern. Mit einer vertraulichen Mail hat sich der
Konzern an die Personalvorstände der Dax-30-Konzerne gewandt.
Heute kümmert sich der Konzern sogar um die sexuelle
Orientierung der Beschäftigten. In einer vertraulichen Mail, die an die
Personalvorstände der Dax-30-Konzerne verschickt wurde, heißt es: "Unter
dem Motto ,Gemeinsam mehr erreichen' möchten Vorstände der Allianz SE gerne mit
Ihnen sowie Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft über eine
bessere Integration von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in der
Arbeitswelt diskutieren.
Tja meine lieben Leser und diese unser Minderheit, Ihr
werdet jetzt Verwundert sein wo möglich erst mal den Text lassen und aufschauen
zum Nachdenken, kann ich verstehen!
Bei den Adressaten mutet das Ansinnen merkwürdig an. Der
größte Versicherungskonzern der Welt ist offenbar angetreten, das letzte Tabu
der deutschen Wirtschaft zu brechen: Homosexualität, aber auch Trans- und
Bisexualität sollen auf die Agenda der Konzerne.
Fragen von erheblicher Reichweite tauchen auf. Ist das die
neue, zeitgemäße Form der Firmenkultur? Oder dringt das Unternehmen hier auf
unlautere Weise in die Privatsphäre seiner Mitarbeiter ein? Und: Ruft der
Allianzvorstand nicht geradezu mutwillig die Politik mit ihrem Regulierungswahn
auf den Plan?
Ich frage mich, wenn ein Versicherungskonzern auf unsere
Minderheit aufmerksam wird, was ist geschehen in Deutschland? Vor einiger Zeit haben im Genfer UN-Menschenrechtsrat 85 Länder
in einer gemeinsamen Erklärung die Staatengemeinschaft aufgefordert, die
anhaltenden, schweren Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen
Indentität endlich zu beenden.
Ich finde das wirklich prima, bedauerlich ist das diese
Nachricht nicht in den Print Medien weder den Nachrichten oder den Tagesschauen
publiziert wurden, nein das ist wohl nicht von Interesse für unsere
Gesellschaft oder?
Sexuelle Minderheiten gehören zur gesellschaftlichen
Vielfalt
Wer nicht der vorherrschenden heteronormativen Norm
entspricht, gilt als sexuelle Minderheit. Minderheiten gehören zur
gesellschaftlichen Vielfalt, von der Deutschland lebt und profitiert.
Schätzungen zufolge sind fünf bis sieben Prozent der
Bevölkerung gleichgeschlechtlich orientiert - über alle Länder, Kulturen und
religiösen Hintergründe hinweg. Ihre Lebensgemeinschaften lassen sich
inzwischen zumindest teilweise statistisch erfassen:
Aber meine lieben Leser, es ist auch so das darüber hinaus es eine nicht näher zu bestimmende Anzahl von
Menschen gibt, die bezogen auf ihre sexuelle Orientierung bisexuell sind und
weitere, die nicht dem binären Geschlechtsrollenmodell entsprechen, deren
geschlechtliche Identität im Übergang oder gegenüber der ursprünglichen
biologischen Geschlechtszugehörigkeit geändert ist wie Intersexuelle, Transgender
und Transsexuelle.
Nach dem Grundgesetz sind sie alle - Lesben, Schwule,
Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle frei und gleich an
Würde und Rechten geboren. Aber werden sie auch so wahrgenommen und behandelt?
Würde dieses nicht Schreiben wenn es so wäre!!
Jedoch gehen diese Probleme weit zurück in die Vergangenheit
und erst durch diese kann man wirklich Verstehen warum es heute zu Tage ist wie
es ist!
Diagnoseschlüssel zur Diskriminierung - die ICD-10 und die sexuellen
Minderheiten
ICD ist die
Abkürzung für "International Classification of Diseases and Related Health
Problems". Dieser Diagnoseschlüssel wurde 1855 von Wiliam Farr
entwickelt und wird von der WHO benutzt, wie auch in vielen Ländern von der
Krankenhausverwaltung, den Versicherungsträgern etc. Kritisiert wurde seit
jeher der unsystematische Aufbau des Systems, das in mehrfachen Revisionen
leicht verbessert wurde. Andere Diagnoseschlüssel wie KDS und SNOP sind
international nicht so weit verbreitet oder besonders auf gewisse Fragen
zugeschnitten.
1992 verpflichtete Bonn (BRD) die Kassenärzte, ab 1996 die
Diagnosen nach dem ICD-10-Schlüssel per Computer zu erfassen. Die Idee dahinter
war, dass dadurch die Honorarabrechnungen der Ärzte automatisch bei den
Krankenkassen vorgenommen werden könnten, was im Vergleich zu der jetzigen
Zettelwirtschaft eine enorme Kosteneinsparung bedeuten würde. Darüberhinaus
sollte den Kassen eine größere Möglichkeit zur Kontrolle der Ärzteschaft
gegeben werden. Unter Gesundheitsminister Horst Seehofer sah es zuerst so aus,
als würde die ICD in Deutschland aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht eingeführt
werden. Erst seine Nachfolgerin Andrea Fischer, ausgerechnet eine Grüne, sorgte
durch eine Rechtsverordnung für die verpflichtende Einführung des
Klassifikationsschlüssels zum 1.1.2000.
Allgemeine Kritikpunkte an der ICD-10 gab und gibt es genug:
Mit 14 000 Ziffern auf 1300 Seiten ist sie ein absoluter Overkill: nicht
umsonst hat Dr. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender der Ärztevereinigung
Hartmannbund gefordert, dass Ärzte für die verlorene Zeit des Verschlüsselns
honoriert werden müssten, wie es bei Apothekern schon der Fall ist [5].
Zum anderen geht die ICD-10 aber auch in Bereiche hinein,
die in diesem Zusammenhang keine medizinische Relevanz haben. So werden auch
soziales Verhalten kodiert, es existieren Codes für so unklar definierte
Zustände wie "aufsässiges Verhalten" und, für sexuelle Minderheiten
am bedrohlichsten, Ziffern für "riskantes Sexualverhalten" und
"Störungen der Sexualpräferenz". Der eigentliche Clou dabei ist aber,
dass nicht nur die Diagnose selbst eingegeben werden soll, sondern auch das
soziale Umfeld und alle Umstände, die zur jeweiligen Erkrankung geführt haben
könnten. Damit geht der Eingriff in die Privatssphäre des Patienten weit über
die bisherigen Verfahren hinaus.
In [1] wird ein fiktives Beispiel aufgeführt, wie eine solcher
Diagnosevorgang nach der neuen Regelung aussehen könnte:
Bislang genügte es, eine Migräne zu attestieren. Künftig
sollen (und wollen) die Krankenkassen aber mehr erfahren: die Hintergründe der
Migräne von beispielsweise Patientin W. nämlich. Und die ließen sich dann so
verschlüsseln: F70, Z63.5, (Ehemann Z72.9, F52.7) Z59.1, F59.6, Z62.0, Z55.4,
F81.0, F59.2, Z72.3
Im Klartext: Basis bildet eine (F70) leichte
Intelligenzminderung, die mittlerweile zu einer (Z63.5) Zerrüttung und Trennung
der Partnerschaft führte. Der Ehemann hatte (Z72.9) Probleme in bezug auf seine
Lebensführung und ein (F52.7) gesteigertes sexuelles Verlangen, dem die
Patientin schon mit Rücksicht auf die (Z59.1) beengten Wohnverhältnisse nicht
nachkommen wollte. Seit der Trennung verfügt W. nur noch über ein (F59.6)
niedriges Einkommen. Hinzu kommen (Z62.0) Probleme in Bezug auf die Erziehung.
Der 14jährige Sohn ist von einer veerbten (Z55.4) mangelnden Anpassung an
schulische Anforderungen betroffen, während die 12jährige Tochter unter einer
angeborenen (F81.0) Lese- und Rechtschreibschwäche leidet. Aufgrund dieser
Belastung bleiben bei der Patientin vielfach (F59.2) Unstimmigkeiten mit den
Nachbarn nicht aus, weswegen sie sich in ihrer Wohnung "verkriecht"
und folglich auch noch an (Z72.3) mangelnder körperlicher Bewegung leidet ...
Bundesgesundheitsministerin und Krankenkassen verstehen die
ganze Aufregung anscheinend bis heute nicht [4]. Sie weisen darauf hin, dass
die Daten "nur" bis zu den verrechnenden Kassenärztlichen Vereinigungen
mit dem Namen des Patienten gekoppelt sind, die Kassen selbst würden nur Daten
ohne Namen erhalten. Die Gesundheitspolitiker der SPD und CDU sehen auch keine
Probleme, selbst die Leute, die gegen den Großen Lauschangriff gewettert
hatten: Die Ablehnung des ICD-10 Systems sei nur der Versuch der Ärzte, sich
einer engeren Kontrolle durch die Krankenkassen zu entziehen.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Jacob, sieht das
allerdings anders. Er weist darauf hin, dass für eine Abrechnungskontrolle so
ein detailliertes System überhaupt nicht benötigt würde, und sagt in [2] auch
dazu:
Hier werden für 60 Millionen Zwangsversicherte Datenpakete
aufgehäuft, die weitere Begehrlichkeiten wecken.
Was mit einer derartigen Datenbank, die einen Löwenanteil
der deutschen Bevölkerung erfassen würde, alles noch machbar ist, kann sich
jeder selbst vorstellen. Was das mit Einsparungen zu tun haben soll, eigentlich
keiner mehr.
Ein großer Teil der 100 000 deutschen Kassenärzte hat schon
zu Seehofers Zeiten Protest eingelegt, mit der Begründung, dass die ärztliche
Schweigepflicht enorm beeinträchtigt wird. Tatsächlich ist eine solch
detaillierte Verschlüsselung keine Kann-, sonderen eine Muss-Bestimmung: Ärzte,
die sich weigern, die persönlichsten Informationen über ihre Patienten
weiterzugeben, oder nicht so detaillierte Angaben machen, wie es den Kassen
beliebt, sollen mit Abzügen ihres Honorars bestraft werden. Der Arzt wird durch
dieses Verfahren gezwungen, das Verhalten seiner Patienten nicht medizinisch,
sondern geradezu moralisch zu bewerten.
Dabei ist es gar nicht so, dass ein Arzt nicht Informationen
zur Lebensführung seiner Patienten nicht in seinen Akten vermerkt hätte, da
dies für den Umgang mit ihm wichtig sein kann. Seehofer hatte daher teilweise
Recht, wenn er in [4] behauptete, dass nicht andere Daten erfasst würden als
bisher. Aber solche Informationen wie die Zugehörigkeit zu einer sexuellen
Minderheit oder Fragen der Lebensführung blieben bisher entsprechend der
traditionellen und international annerkannten ärztlichen Schweigepflicht beim
Arzt selbst, oder zumindest in der Praxis. Eine Weitergabe an
Krankenkassenangestellte, Programmierer in privaten Softwarehäusern und
ähnliche Stellen kommt hinzu. Diese Pflicht zur Weitergabe ist neu, wie auch
die Gefahr, dass die intimsten Daten des Versicherten nur noch einen Hacker von
der öffentlichen Bekanntmachung entfernt sind.
Besonders für die Mitglieder sexueller Minderheiten entsteht
so ohne Grund ein enormes Potential zur Diskriminierung durch Krankenkassen und
bei jedem Datenmissbrauch ein Zwangsouting mit allen sozialen Konsequenzen.
Wegen der inzwischen leider selbst bei einigen Kassen offensichtlich
akzeptierten Gleichung von (Homosexueller) = (AIDS) = (hohe Kosten) kann man
nicht ausschließen, dass diese Stellen eine enorme Verlockung verspüren werden,
an die dann vorhandenen Daten mit legalen wie illegalen Mitteln heranzukommen.
Auch homosexuelle Gruppen haben daher Protest eingelegt, der bisher allerdings
folgenlos geblieben ist.
Der Hartmannbund erklärte in einem an Seehofer gerichteten
Protestschreiben [5]:
Der ICD-10 ist für die Kommunikation zwischen Ärzten und mit
anderen Beteiligten des Gesundheitswesens ungeeignet, weil Fehlinterpretationen
vorprogrammiert sind; zudem wirft er neue ungelöste Probleme des Datenschutzes
und der Datensicherheit auf.
Hier beginnt der Bereich, der auch von medizinischer Seite
kritisch ist: Die Klassifikation besonders der sexuellen Minderheiten hinkt teilweise
drastisch hinter dem gängigen Stand des medizinischen Wissens her. Dazu kommt,
dass sich die Klassifikationskriterien für die sexuelle Orientierung, wie sie
international durch den DSM (Diagnostic and Statistical Manual of Mental
Disorders) vorgegeben werden, sich in den letzten Jahren drastisch geändert
haben. Das ICD-System hat mit diesen Änderungen nicht Schritt halten können. So
sind in DSM-IV für die klinische Diagnose des Sadomasochismus zwei Kriterien
erforderlich: Sadistisches oder masochistisches Erleben oder Vorstellungen, die
über einen gewissen Zeitraum bestanden haben müssen; und klinisch relevanter
Leidensdruck oder Einschränkungen in sozialer, beruflicher oder anderer
bedeutender Hinsicht [6]. ICD-10 enthält den zweiten Teil nicht, und so kann
sich ein Patient, der sich nach der international gültigen Einteilung des
DSM-IV bester sexueller Gesundheit erfreut, sich vor seiner Krankenkasse
plötzlich mit der Diagnose des klinisch relevanten und daher
behandlungswürdigen sexuellen Sadismus konfrontiert sehen.
Sadomasochismus ist unter dem Schlüssel F65.5 in der ICD-10
unter den "Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen" aufgeführt; die
Diagnosekriterien lauten wie folgt:
Es werden sexuelle Aktivitäten mit Zufügung von Schmerzen,
Erniedrigung oder Fesseln bevorzugt. Wenn die betreffende Person diese
Art der Stimulation gerne erleidet, handelt es sich um
Masochismus; wenn sie sie jemand anderem zufügt, um Sadismus. Oft empfindet die
betreffende Person sowohl bei masochistischen als auch
sadistischen Aktivitäten sexuelle Erregung. Gering ausgeprägte
sadomasochistische Stimulation kommt zur Steigerung einer im übrigen normalen
Sexualität häufig vor. Diese diagnostische Kategorie soll nur dann verwendet
werden, wenn die
sadomasochistischen Betätigungen die hauptsächliche Quelle
der Erregung oder für die sexuelle Befriedigung unerläßlich sind.
Allgemeine Kriterien für eine Störung der Sexualpräferenz:
G1. Wiederholt
auftretende intensive sexuelle Impulse und Phantasien, die sich auf
ungewöhnliche Gegenstände oder Aktivitäten beziehen.
G2. Handelt
entsprechend den Impulsen oder fühlt sich durch sie deutlich beeinträchtigt.
(Hervorhebung Datenschlag)
G3. Diese Präferenz
besteht seit mindestens sechs Monaten.
Kriterien für die Diagnose des Sadomasochismus:
A. Die allgemeinen
Kriterien für eine Störung der Sexualpräferenz (F65) müssen erfüllt sein.
B. Präferenz für
sexuelle Aktivitäten entweder als Passiver (Masochismus) oder als Aktiver
(Sadismus) oder beides, bei denen mindestens eines der folgenden
Charakteristika vorliegt:
Schmerzen,
Erniedrigung,
Unterwerfung.
C. Die
sadomasochistische Aktivität ist die wichtigste Quelle sexueller Erregung oder
notwendig für sexuelle Befriedigung.
Homosexualität ist von einer Klassifikation nach ICD-10
dabei explizit ausgenommen: "Die sexuelle Orientierung an sich wird nicht
als Störung angesehen."
Noch bedenklicher sind die Codes für Begriffe wie
"gesteigertes sexuelles Verlagen" (F52.7), für die es keine
medizinischen Kriterien gibt. Wo die Grenze zwischen einer unverkrampften
Einstellung zur Sexualität und einem pathologischen Sexualverhaltens gezogen wird,
bliebe damit de facto den moralischen Vorstellungen und persönlichen
Vorurteilen der einzelnen Ärzte überlassen. Zwar bestehen solche Probleme auch
ohne ICD-10, aber diese moralischen Wertungen durch den Arzt kamen dank der
ärztlichen Schweigepflicht den Krankenkassen bisher nicht zu Gesicht. Man muss
vermuten, dass die Krankenkassen alle nicht ihrer Vorstellung der Norm
entsprechenden Praktiken im Zweifelsfall erstmal als "riskantes
Sexualverhalten" einzustufen werden, mit den entsprechenden Konsequenzen
für den Versicherten.
Klar ist jetzt schon, dass die Einführung von ICD-10 einen
vernichtenden Effekt auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Ärzten und den
Angehörigen sexueller Minderheiten haben wird. Durch den
Seehofer-Vorstoss wird die Ärzteschaft gezwungen, die sexuellen Neigungen ihrer
Patienten an die Krankenkassen weiterzuleiten, auch wenn sie sie selbst nicht
für medizinisch relevant halten. Deswegen und weil ein Missbrauch dieser Daten
wegen der Fülle der Stellen, die Einsicht erhalten werden oder könnten, fast
schon vorprogrammiert zu sein scheint, werden sich Sadomasochisten und andere
sexuelle Minderheiten nach Kräften bemühen, ihre sexuelle Orientierung vor
ihrem Arzt zu verheimlichen. Es ist daher abzusehen, dass auch eigentlich banale
Erkrankungen und Verletzungen entweder verschleppt werden, oder der behandelnde
Arzt mit falschen Angaben in die Irre geführt wird. Dabei müssen diese
Erkrankungen und Verletzungen nicht einmal einen Bezug zur sexuellen
Orientierung haben.
Diese Entwicklung ist umso bedauerlicher, weil die Mitglieder
sexueller Minderheiten bisher jede Möglichkeit hatten, sich ohne Angst vor
einer Weitergabe ihrer persönlichen Daten der ärztlichen Schweigepflicht
anzuvertrauen. Ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist
für diese Gruppen noch wichtiger als für die Allgemeinbevölkerung. Jede
Einschränkung davon bedeutet automatisch mehr Komplikationen, mehr falsch
behandelten Krankheiten und damit auch mehr menschliches Leid.

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