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Geschlechtswechsel
erstmals ohne Operation
Innenministerium stellte erstmals Bescheide an
Transgender-Personen aus, die diesen den Geschlechtswechsel ohne
Genitaloperation zuerkennen
Wien - "Ich bin zutiefst erleichtert, dass die Sache
ausgestanden ist. Und ich freue mich sehr über das Happy End", sagt
Michaela P.. Vor wenigen Tagen ist der ehemaligen Geschäftsführerin eines
multinationalen Unternehmens ein Bescheid aus dem Innenministerium zugestellt
worden, der ihr Leben beträchtlich erleichtert. Und sie weiß noch von einer
weiteren Betroffenen, die dieser Tage ein gleichlautendes Schriftstück erhalten
hat.
Darin ist festgehalten, dass die als Mann geborene
Transgenderperson jetzt endlich auch vor den Behörden jenem Geschlecht
angehört, dem sie jeder, der sie trifft, aufgrund ihres Aussehens ohnehin
zuordnet: dem weiblichen. Grundlage des Bescheids, laut dem P. jetzt auch laut
Personenstandsregister eine Frau ist - und ihren Vornamen Michaela auch ganz
offiziell führen darf -, ist ein Umdenken im zuständigen Innenministerium.
"Die geschlechtsanpassende Operation ist nicht länger Voraussetzung für
eine Personenstandsänderung vom einen zum anderen Geschlecht", erläutert
Ministeriumssprecher Rudolf Gollia.
Besagtes Umdenken hatte eine beträchtliche Vorlaufzeit:
Jahrelang hatte man im Innenressort auf dem Standpunkt beharrt, dass erst die
chirurgische Entfernung von Hoden und Penis einen Mann zu einer Frau mache -
und die Entfernung von Gebärmutter und Eierstöcken eine Frau zu einem Mann. Die
sonstige "äußere Erscheinung" - Kleidung, Enthaarung, durch
Hormonmedikamente erzielte körperliche Veränderungen sowie die Versicherung
Betroffener, sich unwiderruflich als Person des anderen Geschlechts zu fühlen -
wurde als "nicht ausreichend" abgetan.
Auch nach dem Kippen der diesbezüglichen ministeriellen
Erlässe durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) (siehe Wissen) hatte man im
Ressort Maria Fekters auf der Vorausbedingung Operation bestanden - obwohl
diese von immer mehr Betroffenen abgelehnt und in der Transgenderbewegung
international schwer in Zweifel gezogen wird, wie Eva Fels, Obfrau des Vereins
TransX, erläutert.
Im Kreis argumentiert
Zuletzt hatte die ministerielle Argumentation begonnen, sich
im Kreis zu drehen. Walter Grosinger, Vizeleiter der zuständigen Abteilung,
hatte noch Ende Jänner im Standard-Gespräch darauf bestanden, "dass die
Operation nötig ist, wenn man sich an den Wortlaut des VwGH-Erkenntnisses
hält". Denn: "Dort steht, dass ein Gutachten erstellt werden
muss." Und: "Im vorliegenden Fall Michaela P. ist der Gutachter zu
dem Schluss gekommen, dass es ohne Operation nicht geht."
Daraufhin nahm sich die Volksanwaltschaft des Konflikts an -
um laut Volksanwältin Terezija Stoisits zu prüfen, ob die vorenthaltene
Personenstandsänderung "einen Missstand in der Verwaltung darstellt".
Währenddessen unterbreitete Michaela P.s Anwalt Helmut Graupner die Sache
erneut dem VwGH: "Der Spruch, der die Abkehr vom Operationszwang erneut
bekräftigt hat, ist in Rekordtempo erfolgt - für das Ministerium diesmal offenbar
überzeugend."
Graupner spricht von einem "großen Erfolg", doch
Michaela P., die ihn als Betroffene mit errungen hat, blickt mit einer gewissen
Bitterkeit auf die vergangenen vier Jahre zurück. Der Rechtsstreit hat sie
38.000 Euro gekostet - sowie den Job: Ende 2009 entzog ihr die Firma, bei der
sie im Managementbereich leitend tätig war, das Vertrauen. Den Arbeitgebern sei
ihre äußerliche Veränderung bei gleichbleibend männlichem Personenstand
zunehmend inakzeptabel erschienen, vermutet sie.
Mehrere hundert Betroffene
Ob eine Person vor den Behörden - und somit in ihren
Dokumenten - als Mann oder als Frau gilt, entscheidet letztendlich die für
Personenstandsfragen zuständige Abteilung im Innenministerium. Zur
Transgenderfrage hatte sie auf der Grundlage zweier Erlässe aus den Jahren 2007
und 2009 darauf bestanden, dass geschlechtsanpassende Operationen für eine
behördliche Geschlechtsänderung unverzichtbar sei: Zwei Verwaltungsgerichtshof-
und ein Verfassungsgerichtshof-Urteil hatten bis vor kurzem nichts an dieser
Haltung ändern können.
Schätzungen zufolge leben in Österreich mehrere hundert
Transgenderpersonen. Anträge auf Personenstandswechsel sind selten: Zwischen 1
. Jänner und 31. Juli 2009 waren es 23, 16 davon wurden gewährt
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