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transsexualität
versus transgender versus transidentität
Transgender
Obwohl (oder gerade weil) Transsexualität als eine Form von
Transgender erscheint (aber nicht ist - Anm. d. Red.), kam es in Vergangenheit
immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Transsexuellen, die den Begriff,
und/oder jegliche Kommunikation, Zusammenarbeit oder Allianz mit
nicht-transsexuellen Transgendern ablehnen, und vor allem politisch motivierten
Transgendern andererseits. Die Gruppen unterscheiden sich deutlich im Wunsch
und in der Ablehnung von operativen Maßnahmen. Während für die einen geschlechtsangleichende
Operationen ein Segen sind und diese angestrebt werden, werden diese von
anderen als Verstümmelungen angesehen und abgelehnt.
Wo einerseits „klassische“ Transsexuelle oft argumentieren,
dass sie darunter leiden, transsexuell zu sein, und nur ein normales Leben
führen möchten, während Transgender (manchmal wird hier stattdessen auch
„Transvestiten“ benutzt oder Transvestitismus, also ein nur zeitweiliger
Rollenwechsel, impliziert) zum Teil durch ihr Äußeres Aufsehen erregen wollen,
oder dadurch „Spaß haben“ möchten (ebenso werden teilweise auch sexuelle Motive
unterstellt), verweisen einige Transgender andererseits darauf, dass a)
nicht-transsexuelle Transgender genauso leiden können und genauso medizinische
und juristische Maßnahmen benötigen können wie Transsexuelle, und dass b) noch
lange nicht alle nicht-transsexuellen Transgender Aufsehen erregen möchten,
oder „Spaß haben“ wollen, sondern es genauso nicht-transsexuelle Transgender
gibt, welche ebenfalls für sich persönlich kein großes Interesse daran haben,
irgendwie aufzufallen in Hinsicht auf ihre Geschlechtszugehörigkeit.
Diese angenommene Unterscheidungsmöglichkeit wird zunächst
durch die ICD-10-Definitionen von „Störungen der Geschlechtsidentität“ insoweit
unterstützt, weil dieses unter F64.0 (Transsexualität, vollständiger
Geschlechtsrollenwechsel innerhalb eines als binär verstandenen Systems, unter
Inanspruchnahme „so weit wie möglicher“ medizinischer Maßnahmen) und F64.9
(nicht näher definierte Geschlechtsidentitätsstörung) eine ähnliche
Unterscheidung trifft. Allerdings ignorieren die Argumentationen nach ICD
folgende Faktoren:
Die ICD-Definition ist nach dem allgemeinen
wissenschaftlichen Konsens veraltet.
Das DSM-IV (Diagnostic and Statistical Manual of Mental
Disorders) verzichtet gänzlich auf den Begriff Transsexualismus und spricht
(unter der Nummer 302.85 für Adoleszente und Erwachsene bzw.302.6 für Kinder)
nur noch allgemein von Geschlechtsidentitätsstörungen, welche in
unterschiedlich schwerer Form auftreten und bei welcher die notwendigen
Behandlungen jeweils auf die Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt sind und
nicht nur eine Alles-oder-Nichts-Alternative bieten.
Und nicht zuletzt jene nicht unbeträchtliche Anzahl von
Menschen, welche zwar einen Geschlechtsrollenwechsel samt den für sie
notwendigen medizinischen und juristischen Maßnahmen benötigen oder bereits
vollzogen haben, die jedoch, sei es, weil sie ein binäres
Geschlechterverständnis ablehnen oder gewisse medizinische Maßnahmen für sich
nicht benötigen, nicht die strikte Definition von F64.0 erfüllen. (Da ist doch
also der Nachweis, daß TG etwas anderes als TS ist. Warum halten sich die
Fachleute nicht dran? Würden sie sich endlich mal dran halten, wäre der
"Grabenkrieg" endlich zuende. Jeder würde zu seinem Recht kommen,
müßte keine Angst vor Verweigerung seiner Rechte und Verweigerung der
Kostenübernahme haben. Bei TS gäbe es keinen Hickhack mehr um die Genital-OP,
Pseudoargumente, daß so viele TG ohne Genitalanpassung leben können und man
daher die Genital-OP-Kosten für einen TS nicht übernehme wären entkräftet und
TG hätten ein verbrieftes Recht auf eine Teilanpassung. So einfach ist Bergbau!
Anm. d. Red.)
Andere Transsexuelle begrüßen den Begriff Transgender, weil
er nicht den in der deutschen Sprache problematischen Wortbestandteil sex
enthält, da hier, anders als im Englischen mit den beiden Ausdrücken sex für
das körperliche und gender für das soziale Geschlecht, nur ein einziger Begriff
existiert. Dieser Umstand führt sprachbedingt im Allgemeinen zu dem Missverständnis,
dass Transsexualität primär ein sexuelles Problem sei. Aus diesem Grund, und
dem Umstand, dass in der deutschen Sprache die Geschlechtszuordnung eben mit
dem biologischen Geschlecht gleichgesetzt wird, wird Transsexualität in
Deutschland häufiger, in Österreich seltener auch durch den Begriff der
Transidentität ersetzt.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Transgender#Transgender_versus_Transsexualit.C3.A4t
Begriffskritik - Transsexualität
Viele Betroffene lehnen das Wort „Transsexualität“ ab, da
der Wortbestandteil „Sexualität“ ihrer Ansicht nach nahelegt, Transsexualismus
sei kein Identitätsproblem, sondern lediglich eine sexuelle Präferenz.
Transsexualismus ist jedoch eine Frage des Identitätsgeschlechtes und keine
Spielart von Sexualität im eigentlichen Sinn: Transsexuelle sind keine Menschen
mit bestimmten sexuellen Vorlieben, sondern Menschen, die sozusagen mit den
falschen Geschlechtsorganen geboren wurden. Statt als
„Mann-zu-Frau-Transsexuelle“ bzw. „Frau-zu-Mann-Transsexuelle“ möchten diese
Kritiker lieber einfach als „Transfrauen“ bzw. „Transmänner“ bezeichnet werden.
Ein in den 1980er Jahren in Deutschland eingeführter Alternativbegriff ist
„Transidentität”, seit den 1990ern setzt sich auch der allerdings wesentlich
weiter gefasste Begriff Transgender zunehmend durch. Transgender wird zum einen
als Oberbegriff für Menschen verwendet, die sich mit dem bei der Geburt
zugewiesenen Geschlecht nicht arrangieren können (und genau deswegen entstehen
die Verwirrungen, da auch TS dieses Merkmal aufweisen Anm. d. Red.), und zum
anderen dient der Begriff als Bezeichnung für Menschen, die sich zwischen den
Geschlechtern empfinden, sich also nicht 100 % als „Mann“ oder „Frau“ verstehen
können. Im deutschen Sprachraum allgemein verbreitet sind diese
Begriffsalternativen seit Mitte der 1990er; die Begriffskritik selbst kam
allerdings bereits in den 1980ern auf.
Der Begriff der „Transsexualität“ wird seit einigen Jahren
insbesondere von denjenigen, die sich als Transgender verstehen, kritisiert, weil
die Kriterien für ihr Vorliegen auf einem binären Geschlechtsbild beruhen
(siehe Heteronormativität und Transgender) und sich zu stark auf die
Möglichkeiten der medizinischen Veränderung des Körpers und zu wenig auf die
sozialen Umstände beziehen. (Der Transsexuelle versteht sich aber als binär und
nicht als zwischengeschlechtlich, hat eine eindeutige Geschlechtsidentität und
ortet sich demzufolge an den Eckpunkten der Skala Mann-Frau ein und nicht
innerhalb oder in der Mitte, so wie es Transgender tun. Auch die Ausgestaltung
der sozialen Rolle ist lediglich sekundär. Hier muß beim TS nichts antrainiert
werden, höchstens verfeinert. Anm. d. Red.)
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Transsexualit%C3%A4t#Kontroversen
Transidentität
Der Begriff Transidentität (lat. trans „jenseitig“, „darüber
hinaus“ und idem „derselbe“, „dasselbe“ „der gleiche“) wird im Prinzip synonym
zu Transsexualität, gelegentlich auch zu Transgender verwendet. Er beschreibt
das Phänomen, dass die Geschlechtsidentität vom biologischen Geburtsgeschlecht
abweicht.
Die Kritiker des Transsexualitätsbegriffs argumentieren,
dass damit zwar ursprünglich die Empfindung eines Menschen gemeint sei, die
falschen Sexualorgane zu besitzen, jedoch die Assoziation zu Sexualität sehr
nahe liege. Tatsächlich aber sei Transidentität kein sexuelles Problem im Sinne
„sexueller Handlungen“ oder „sexueller Präferenzen“ oder „sexueller
Orientierung“. Transidenten wollen vielmehr sozial als Angehörige des „anderen“
Geschlechts anerkannt werden und streben folglich eine Angleichung von Körper
(Fremdwahrnehmung) und Selbstwahrnehmung an.
Der Begriff Transidentität soll die Assoziation mit
Sexualität und damit Missverständnisse vermeiden, die durchaus praktische
Auswirkungen auf das Leben von Transidenten haben, nicht nur allgemeiner Natur,
sondern auch zum Beispiel in den Begutachtungen, die für die medizinische
Behandlung und für die Namens- und Personenstandsänderung notwendig sind; diese
waren (heute selten) häufig sehr auf sexuelle Fragen konzentriert, ignorierten
dagegen häufig soziale Fragen, welche die Transidenten als wesentlich wichtiger
empfanden.
Der ebenfalls verwendete Begriff Transgender betont die
soziale Rolle des Geschlechts und weniger den "falschen" Körper, also
die Tatsache, dass die Betroffenen in erster Linie unter der ihnen zugewiesenen
Geschlechterrolle leiden. Er wurde in Deutschland erst nach dem Begriff
Transidentität geläufig, der vor allem vom Verein „Transidentitas e. V.“
populär gemacht wurde.
Eine Gruppe von Betroffenen kehrt mittlerweile jedoch in der
Selbstdefinition wieder zum Begriff Transsexualität zurück, weil sie sich durch
den Begriff Transidentität entsexualisiert fühlt (andere wiederum um den
Begriff neu und bewußt mit "Normalität", Unauffälligkeit,
Eindeutigkeit und Stimmigkeit zu belegen und dies auch so an die Öffentlichkeit
zu tragen Anm. d. Red.) und um auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass
Transsexualität primär keine Frage der geschlechtlichen Identität ist, sondern
der Begriff eine geschlechtliche Variation beschreibe, die von Magnus
Hirschfeld, der Transsexualismus 1923 erstmal so bezeichnete, als in der Natur
vorkommend betrachtet wurde. Dieser verstand Transsexualität bzw.
Transsexualismus als "Entgegengeschlechtlichkeit" und erwähnte seine
Beobachtung u.a. in seinem Artikel "Die intersexuelle Konstitution",
der als erweiterte Version eines am 16. März 1923 im hygienischen Institut der
Universität Berlin gehaltenen Vortrags, im Jahrbuch der Sexuellen
Zwischenstufen erschien. Hirschfeld beschreibt in diesem Artikel Menschen,
dessen Geschlecht er als Vorstufen des Hermaphroditismus ansah. Im Unterschied
zu Transidentität, bei der das "Empfinden, wie das Gegengeschlecht"
gemeint ist, beschreibt "Transsexualität" eine geschlechtliche
Zwischenstufe. Ferner wird von transsexuellen Menschen argumentiert, dass
gerade nicht die geschlechtliche Identität gewechselt, sondern lediglich der
Körper an das eigentliche Geschlecht angepasst werde.
Auch durch Transgender fühlen sich viele Transsexuelle nicht
beschrieben, weil sie, wie in der medizinischen Definition (nach ICD-10: F64.0)
beschrieben, primär unter dem falschen Körper leiden und die Ausgestaltung der
sozialen Rolle nur als sekundäre Folge davon sehen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Transidentit%C3%A4t
Ich habe nun mit Hilfe von Wikipedia die wichtigsten
Kontroversen beleuchtet und eigene Anmerkungen hinzugefügt. Ich selber zähle
mich zu den "klassischen" / "altmodischen" TS und verstehe
den Begriff TG in seiner ursprünglichsten Form:
In den 1970er Jahren wurde der Begriff Transgender von
Virginia Prince (Geburtsname: Arnold Lowman) in den USA geprägt. Er bezeichnete
sich selbst in dieser Zeit als heterosexueller Transvestit, um sich von
homosexuellen und transsexuellen Menschen abgrenzen zu können.[3] Der Begriff
Transgender sollte eine ganz bestimmte Gruppierung von Menschen beschreiben:
Angehörige dieser Gruppe wollten zwar die soziale Geschlechtsrolle vollständig
wechseln, doch der Wechsel wurde weder mit chirurgischen Eingriffen noch mit
einer Geschlechtsumwandlung verbunden.
Zur Rechtsstellung Transsexueller nach dem Coming-Out bis
zur offiziellen Vornamensänderung
Für eine Vornamensänderung nach § 1 TSG ist eine abgeschlossene
Diagnose der Transsexualität notwendig. Die Gutachter sind in der Regel nicht
bereit, diese Diagnose zu stellen, wenn die/der Betroffene nicht über einen
längeren Zeitraum in ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Beobachtung oder
Betreuung gestanden hat, und wenn sie/er noch keinen Alltagstest absolviert
hat. Die TSG-Verfahren dauern auch immer länger; inzwischen sind 12 Monate
absolut normal, auch wenn es sich um einen Routinefall handelt, der in der
Begutachtung keine Schwierigkeiten aufwirft. Die Betroffenen müssen daher einen
erheblichen Zeitraum ohne entsprechende Papiere in der neuen Identität leben.
Das Auftreten in der neuen Rolle und Identität ist natürlich
zulässig!
Hierbei darf frau/mann auch den neuen Namen verwenden, nicht
nur mündlich, sondern auch im Schriftwechsel (privat und mit Behörden!). Auch
die Unterschriftsleistung ist rechtsgültig und keine Urkundenfälschung. Eine
solche liegt nach der Rechtsprechung nur vor, wenn der „falsche“ Name als
Mittel eingesetzt wird, den Vertragspartner um seine Gegenleistung zu bringen.
Es können daher unter dem neuen Namen Verträge abgeschlossen
werden (z. B. Kauf-, Miet- und Versicherungsverträge).
Auch andere Personen und Institutionen (Arbeitgeber,
Behörden) dürfen den neuen Namen verwenden. Ich habe z. B. entsprechende
Schreiben und Bescheide des Arbeitsamtes, der Krankenkassen und der
Rentenversicherung gesehen, die schon vor der gerichtlichen Namensänderung den
neuen Vornamen gebrauchten.
Die Rentenversicherung darf (auch schon vor der gerichtlichen
Entscheidung) eine neue Seriennummer erteilen. Der Arbeitgeber und staatliche
Institutionen dürfen neue Zeugnisse ausstellen. Es gibt zwar den
Straftatbestand der Falschbeurkundung im Amt, der es verbietet, daß eine
Behörde etwas inhaltlich falsches beurkundet. Dieser Straftatbestand ist aber
nur anwendbar, wenn etwas rechtlich Erhebliches falsch beurkundet wird. Der
Vorname und das Geschlecht sind in einem Zeugnis aber nichts rechtlich
Erhebliches. Erheblich sind die dokumentierten Leistungen und die Identität
zwischen Zeugnisinhaber/in und Erbringer/in der dokumentierten Leistungen.
Für diesen ganzen Bereich gilt, daß andere Personen und
Institutionen den neuen Namen verwenden dürfen, dies aber nicht müssen. Es gibt
insoweit keinen vor Gericht durchsetzbaren Rechtsanspruch. Zwei Dinge sind auch
bei gutem Willen rechtlich nicht zulässig: neue Ausweispapiere und ein
Bankkonto auf den neuen Namen (letzteres aufgrund einer ausdrücklichen
gesetzlichen Bestimmung im Steuerrecht).
Im Arbeitsrecht besteht auch schon vor der Vornamensänderung
ein Rechtsanspruch, die Tätigkeit in der Kleidung des neuen Geschlechtes zu
verrichten. Dies ist kein Kündigungsgrund. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat
die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in einem Grundsatzurteil dazu verurteilt,
dem „Kläger“ (einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen) weibliche Dienstkleidung als
Busfahrerin zur Verfügung zu stellen.
Es besteht natürlich immer die Gefahr nicht angreifbarer
Kündigungen. Frau/Mann sollte natürlich im Guten versuchen, mit dem Arbeitgeber
zu einer Einigung bzw., des Rollenwechsels im Betrieb zu kommen. Wenn das aber
nicht möglich ist, rate ich unbedingt zu einem Prozeß, zu einer Klage gegen die
Kündigung, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist (der Betrieb muß mehr als
5 Arbeitnehmer beschäftigen, und das Arbeitsverhältnis muß länger als 6 Monate
bestand haben). Die gilt auch, wenn ein anderer Kündigungsgrund als die
Transsexualität usw. angegeben wird. Der Arbeitgeber muß den Kündigungsgrund
vor Gericht beweisen!
Die Krankenkassen dürfen Leistungen nicht von der vorherigen
Durchführung des Verfahrens nach § 1 TSG abhängig machen. Dies ändert freilich
nichts daran, daß die Diagnose Transsexualität und die medizinische
Notwendigkeit durch Gutachten belegt sein müssen. Deshalb ist dieser Weg in der
Regel auch im Hinblick auf die Krankenkasse empfehlenswert.
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