Montag, 24. Dezember 2012

transsexualität versus transgender versus transidentität



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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

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transsexualität versus transgender versus transidentität

Transgender

Obwohl (oder gerade weil) Transsexualität als eine Form von Transgender erscheint (aber nicht ist - Anm. d. Red.), kam es in Vergangenheit immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Transsexuellen, die den Begriff, und/oder jegliche Kommunikation, Zusammenarbeit oder Allianz mit nicht-transsexuellen Transgendern ablehnen, und vor allem politisch motivierten Transgendern andererseits. Die Gruppen unterscheiden sich deutlich im Wunsch und in der Ablehnung von operativen Maßnahmen. Während für die einen geschlechtsangleichende Operationen ein Segen sind und diese angestrebt werden, werden diese von anderen als Verstümmelungen angesehen und abgelehnt.

Wo einerseits „klassische“ Transsexuelle oft argumentieren, dass sie darunter leiden, transsexuell zu sein, und nur ein normales Leben führen möchten, während Transgender (manchmal wird hier stattdessen auch „Transvestiten“ benutzt oder Transvestitismus, also ein nur zeitweiliger Rollenwechsel, impliziert) zum Teil durch ihr Äußeres Aufsehen erregen wollen, oder dadurch „Spaß haben“ möchten (ebenso werden teilweise auch sexuelle Motive unterstellt), verweisen einige Transgender andererseits darauf, dass a) nicht-transsexuelle Transgender genauso leiden können und genauso medizinische und juristische Maßnahmen benötigen können wie Transsexuelle, und dass b) noch lange nicht alle nicht-transsexuellen Transgender Aufsehen erregen möchten, oder „Spaß haben“ wollen, sondern es genauso nicht-transsexuelle Transgender gibt, welche ebenfalls für sich persönlich kein großes Interesse daran haben, irgendwie aufzufallen in Hinsicht auf ihre Geschlechtszugehörigkeit.

Diese angenommene Unterscheidungsmöglichkeit wird zunächst durch die ICD-10-Definitionen von „Störungen der Geschlechtsidentität“ insoweit unterstützt, weil dieses unter F64.0 (Transsexualität, vollständiger Geschlechtsrollenwechsel innerhalb eines als binär verstandenen Systems, unter Inanspruchnahme „so weit wie möglicher“ medizinischer Maßnahmen) und F64.9 (nicht näher definierte Geschlechtsidentitätsstörung) eine ähnliche Unterscheidung trifft. Allerdings ignorieren die Argumentationen nach ICD folgende Faktoren:

Die ICD-Definition ist nach dem allgemeinen wissenschaftlichen Konsens veraltet.
Das DSM-IV (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) verzichtet gänzlich auf den Begriff Transsexualismus und spricht (unter der Nummer 302.85 für Adoleszente und Erwachsene bzw.302.6 für Kinder) nur noch allgemein von Geschlechtsidentitätsstörungen, welche in unterschiedlich schwerer Form auftreten und bei welcher die notwendigen Behandlungen jeweils auf die Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt sind und nicht nur eine Alles-oder-Nichts-Alternative bieten.

Und nicht zuletzt jene nicht unbeträchtliche Anzahl von Menschen, welche zwar einen Geschlechtsrollenwechsel samt den für sie notwendigen medizinischen und juristischen Maßnahmen benötigen oder bereits vollzogen haben, die jedoch, sei es, weil sie ein binäres Geschlechterverständnis ablehnen oder gewisse medizinische Maßnahmen für sich nicht benötigen, nicht die strikte Definition von F64.0 erfüllen. (Da ist doch also der Nachweis, daß TG etwas anderes als TS ist. Warum halten sich die Fachleute nicht dran? Würden sie sich endlich mal dran halten, wäre der "Grabenkrieg" endlich zuende. Jeder würde zu seinem Recht kommen, müßte keine Angst vor Verweigerung seiner Rechte und Verweigerung der Kostenübernahme haben. Bei TS gäbe es keinen Hickhack mehr um die Genital-OP, Pseudoargumente, daß so viele TG ohne Genitalanpassung leben können und man daher die Genital-OP-Kosten für einen TS nicht übernehme wären entkräftet und TG hätten ein verbrieftes Recht auf eine Teilanpassung. So einfach ist Bergbau! Anm. d. Red.)

Andere Transsexuelle begrüßen den Begriff Transgender, weil er nicht den in der deutschen Sprache problematischen Wortbestandteil sex enthält, da hier, anders als im Englischen mit den beiden Ausdrücken sex für das körperliche und gender für das soziale Geschlecht, nur ein einziger Begriff existiert. Dieser Umstand führt sprachbedingt im Allgemeinen zu dem Missverständnis, dass Transsexualität primär ein sexuelles Problem sei. Aus diesem Grund, und dem Umstand, dass in der deutschen Sprache die Geschlechtszuordnung eben mit dem biologischen Geschlecht gleichgesetzt wird, wird Transsexualität in Deutschland häufiger, in Österreich seltener auch durch den Begriff der Transidentität ersetzt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Transgender#Transgender_versus_Transsexualit.C3.A4t


Begriffskritik - Transsexualität

Viele Betroffene lehnen das Wort „Transsexualität“ ab, da der Wortbestandteil „Sexualität“ ihrer Ansicht nach nahelegt, Transsexualismus sei kein Identitätsproblem, sondern lediglich eine sexuelle Präferenz. Transsexualismus ist jedoch eine Frage des Identitätsgeschlechtes und keine Spielart von Sexualität im eigentlichen Sinn: Transsexuelle sind keine Menschen mit bestimmten sexuellen Vorlieben, sondern Menschen, die sozusagen mit den falschen Geschlechtsorganen geboren wurden. Statt als „Mann-zu-Frau-Transsexuelle“ bzw. „Frau-zu-Mann-Transsexuelle“ möchten diese Kritiker lieber einfach als „Transfrauen“ bzw. „Transmänner“ bezeichnet werden. Ein in den 1980er Jahren in Deutschland eingeführter Alternativbegriff ist „Transidentität”, seit den 1990ern setzt sich auch der allerdings wesentlich weiter gefasste Begriff Transgender zunehmend durch. Transgender wird zum einen als Oberbegriff für Menschen verwendet, die sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht arrangieren können (und genau deswegen entstehen die Verwirrungen, da auch TS dieses Merkmal aufweisen Anm. d. Red.), und zum anderen dient der Begriff als Bezeichnung für Menschen, die sich zwischen den Geschlechtern empfinden, sich also nicht 100 % als „Mann“ oder „Frau“ verstehen können. Im deutschen Sprachraum allgemein verbreitet sind diese Begriffsalternativen seit Mitte der 1990er; die Begriffskritik selbst kam allerdings bereits in den 1980ern auf.

Der Begriff der „Transsexualität“ wird seit einigen Jahren insbesondere von denjenigen, die sich als Transgender verstehen, kritisiert, weil die Kriterien für ihr Vorliegen auf einem binären Geschlechtsbild beruhen (siehe Heteronormativität und Transgender) und sich zu stark auf die Möglichkeiten der medizinischen Veränderung des Körpers und zu wenig auf die sozialen Umstände beziehen. (Der Transsexuelle versteht sich aber als binär und nicht als zwischengeschlechtlich, hat eine eindeutige Geschlechtsidentität und ortet sich demzufolge an den Eckpunkten der Skala Mann-Frau ein und nicht innerhalb oder in der Mitte, so wie es Transgender tun. Auch die Ausgestaltung der sozialen Rolle ist lediglich sekundär. Hier muß beim TS nichts antrainiert werden, höchstens verfeinert. Anm. d. Red.)

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Transsexualit%C3%A4t#Kontroversen


Transidentität

Der Begriff Transidentität (lat. trans „jenseitig“, „darüber hinaus“ und idem „derselbe“, „dasselbe“ „der gleiche“) wird im Prinzip synonym zu Transsexualität, gelegentlich auch zu Transgender verwendet. Er beschreibt das Phänomen, dass die Geschlechtsidentität vom biologischen Geburtsgeschlecht abweicht.

Die Kritiker des Transsexualitätsbegriffs argumentieren, dass damit zwar ursprünglich die Empfindung eines Menschen gemeint sei, die falschen Sexualorgane zu besitzen, jedoch die Assoziation zu Sexualität sehr nahe liege. Tatsächlich aber sei Transidentität kein sexuelles Problem im Sinne „sexueller Handlungen“ oder „sexueller Präferenzen“ oder „sexueller Orientierung“. Transidenten wollen vielmehr sozial als Angehörige des „anderen“ Geschlechts anerkannt werden und streben folglich eine Angleichung von Körper (Fremdwahrnehmung) und Selbstwahrnehmung an.

Der Begriff Transidentität soll die Assoziation mit Sexualität und damit Missverständnisse vermeiden, die durchaus praktische Auswirkungen auf das Leben von Transidenten haben, nicht nur allgemeiner Natur, sondern auch zum Beispiel in den Begutachtungen, die für die medizinische Behandlung und für die Namens- und Personenstandsänderung notwendig sind; diese waren (heute selten) häufig sehr auf sexuelle Fragen konzentriert, ignorierten dagegen häufig soziale Fragen, welche die Transidenten als wesentlich wichtiger empfanden.

Der ebenfalls verwendete Begriff Transgender betont die soziale Rolle des Geschlechts und weniger den "falschen" Körper, also die Tatsache, dass die Betroffenen in erster Linie unter der ihnen zugewiesenen Geschlechterrolle leiden. Er wurde in Deutschland erst nach dem Begriff Transidentität geläufig, der vor allem vom Verein „Transidentitas e. V.“ populär gemacht wurde.

Eine Gruppe von Betroffenen kehrt mittlerweile jedoch in der Selbstdefinition wieder zum Begriff Transsexualität zurück, weil sie sich durch den Begriff Transidentität entsexualisiert fühlt (andere wiederum um den Begriff neu und bewußt mit "Normalität", Unauffälligkeit, Eindeutigkeit und Stimmigkeit zu belegen und dies auch so an die Öffentlichkeit zu tragen Anm. d. Red.) und um auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass Transsexualität primär keine Frage der geschlechtlichen Identität ist, sondern der Begriff eine geschlechtliche Variation beschreibe, die von Magnus Hirschfeld, der Transsexualismus 1923 erstmal so bezeichnete, als in der Natur vorkommend betrachtet wurde. Dieser verstand Transsexualität bzw. Transsexualismus als "Entgegengeschlechtlichkeit" und erwähnte seine Beobachtung u.a. in seinem Artikel "Die intersexuelle Konstitution", der als erweiterte Version eines am 16. März 1923 im hygienischen Institut der Universität Berlin gehaltenen Vortrags, im Jahrbuch der Sexuellen Zwischenstufen erschien. Hirschfeld beschreibt in diesem Artikel Menschen, dessen Geschlecht er als Vorstufen des Hermaphroditismus ansah. Im Unterschied zu Transidentität, bei der das "Empfinden, wie das Gegengeschlecht" gemeint ist, beschreibt "Transsexualität" eine geschlechtliche Zwischenstufe. Ferner wird von transsexuellen Menschen argumentiert, dass gerade nicht die geschlechtliche Identität gewechselt, sondern lediglich der Körper an das eigentliche Geschlecht angepasst werde.

Auch durch Transgender fühlen sich viele Transsexuelle nicht beschrieben, weil sie, wie in der medizinischen Definition (nach ICD-10: F64.0) beschrieben, primär unter dem falschen Körper leiden und die Ausgestaltung der sozialen Rolle nur als sekundäre Folge davon sehen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Transidentit%C3%A4t


Ich habe nun mit Hilfe von Wikipedia die wichtigsten Kontroversen beleuchtet und eigene Anmerkungen hinzugefügt. Ich selber zähle mich zu den "klassischen" / "altmodischen" TS und verstehe den Begriff TG in seiner ursprünglichsten Form:

In den 1970er Jahren wurde der Begriff Transgender von Virginia Prince (Geburtsname: Arnold Lowman) in den USA geprägt. Er bezeichnete sich selbst in dieser Zeit als heterosexueller Transvestit, um sich von homosexuellen und transsexuellen Menschen abgrenzen zu können.[3] Der Begriff Transgender sollte eine ganz bestimmte Gruppierung von Menschen beschreiben: Angehörige dieser Gruppe wollten zwar die soziale Geschlechtsrolle vollständig wechseln, doch der Wechsel wurde weder mit chirurgischen Eingriffen noch mit einer Geschlechtsumwandlung verbunden.

Zur Rechtsstellung Transsexueller nach dem Coming-Out bis zur offiziellen Vornamensänderung

Für eine Vornamensänderung nach § 1 TSG ist eine abgeschlossene Diagnose der Transsexualität notwendig. Die Gutachter sind in der Regel nicht bereit, diese Diagnose zu stellen, wenn die/der Betroffene nicht über einen längeren Zeitraum in ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Beobachtung oder Betreuung gestanden hat, und wenn sie/er noch keinen Alltagstest absolviert hat. Die TSG-Verfahren dauern auch immer länger; inzwischen sind 12 Monate absolut normal, auch wenn es sich um einen Routinefall handelt, der in der Begutachtung keine Schwierigkeiten aufwirft. Die Betroffenen müssen daher einen erheblichen Zeitraum ohne entsprechende Papiere in der neuen Identität leben.
Das Auftreten in der neuen Rolle und Identität ist natürlich zulässig!

Hierbei darf frau/mann auch den neuen Namen verwenden, nicht nur mündlich, sondern auch im Schriftwechsel (privat und mit Behörden!). Auch die Unterschriftsleistung ist rechtsgültig und keine Urkundenfälschung. Eine solche liegt nach der Rechtsprechung nur vor, wenn der „falsche“ Name als Mittel eingesetzt wird, den Vertragspartner um seine Gegenleistung zu bringen.

Es können daher unter dem neuen Namen Verträge abgeschlossen werden (z. B. Kauf-, Miet- und Versicherungsverträge).

Auch andere Personen und Institutionen (Arbeitgeber, Behörden) dürfen den neuen Namen verwenden. Ich habe z. B. entsprechende Schreiben und Bescheide des Arbeitsamtes, der Krankenkassen und der Rentenversicherung gesehen, die schon vor der gerichtlichen Namensänderung den neuen Vornamen gebrauchten.

Die Rentenversicherung darf (auch schon vor der gerichtlichen Entscheidung) eine neue Seriennummer erteilen. Der Arbeitgeber und staatliche Institutionen dürfen neue Zeugnisse ausstellen. Es gibt zwar den Straftatbestand der Falschbeurkundung im Amt, der es verbietet, daß eine Behörde etwas inhaltlich falsches beurkundet. Dieser Straftatbestand ist aber nur anwendbar, wenn etwas rechtlich Erhebliches falsch beurkundet wird. Der Vorname und das Geschlecht sind in einem Zeugnis aber nichts rechtlich Erhebliches. Erheblich sind die dokumentierten Leistungen und die Identität zwischen Zeugnisinhaber/in und Erbringer/in der dokumentierten Leistungen.

Für diesen ganzen Bereich gilt, daß andere Personen und Institutionen den neuen Namen verwenden dürfen, dies aber nicht müssen. Es gibt insoweit keinen vor Gericht durchsetzbaren Rechtsanspruch. Zwei Dinge sind auch bei gutem Willen rechtlich nicht zulässig: neue Ausweispapiere und ein Bankkonto auf den neuen Namen (letzteres aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung im Steuerrecht).

Im Arbeitsrecht besteht auch schon vor der Vornamensänderung ein Rechtsanspruch, die Tätigkeit in der Kleidung des neuen Geschlechtes zu verrichten. Dies ist kein Kündigungsgrund. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in einem Grundsatzurteil dazu verurteilt, dem „Kläger“ (einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen) weibliche Dienstkleidung als Busfahrerin zur Verfügung zu stellen.

Es besteht natürlich immer die Gefahr nicht angreifbarer Kündigungen. Frau/Mann sollte natürlich im Guten versuchen, mit dem Arbeitgeber zu einer Einigung bzw., des Rollenwechsels im Betrieb zu kommen. Wenn das aber nicht möglich ist, rate ich unbedingt zu einem Prozeß, zu einer Klage gegen die Kündigung, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist (der Betrieb muß mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen, und das Arbeitsverhältnis muß länger als 6 Monate bestand haben). Die gilt auch, wenn ein anderer Kündigungsgrund als die Transsexualität usw. angegeben wird. Der Arbeitgeber muß den Kündigungsgrund vor Gericht beweisen!

Die Krankenkassen dürfen Leistungen nicht von der vorherigen Durchführung des Verfahrens nach § 1 TSG abhängig machen. Dies ändert freilich nichts daran, daß die Diagnose Transsexualität und die medizinische Notwendigkeit durch Gutachten belegt sein müssen. Deshalb ist dieser Weg in der Regel auch im Hinblick auf die Krankenkasse empfehlenswert.

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