Donnerstag, 14. Februar 2013

Transgender besserTransmenschen sind auch nur Menschen, aber auch Transsexualität ist keine psychische Störung!


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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Transgender besserTransmenschen sind auch nur Menschen, aber auch Transsexualität ist keine psychische Störung!

Nein nein den Sie waren schon immer da, es gibt diese,  Zeit es die Menschheit gibt, das ist ein Fakt welcher womöglich Umstritten sein mag, doch Fakt ist Objektiv auch wenn es einige halt nicht wahr haben möchten!

Gestern habe ich auf http://trans-weib.blogspot.de/  Transgender besteht weiter Veröffentlicht, wenn man es gelesen hat Versteht man den Zusammenhang mit diesem Bericht!

Übersetzt könnte man auch sagen die Menschen jenseits fest gelegter Grenzen.

Sicherlich waren sie schon immer da, aber in jüngerer Zeit haben sie begonnen, sich zu organisieren, öffentlich bemerkbar zu machen und für ihre Rechte zu wehren.

Womöglich weil in Politischen wie Medizinischen und Wissenschaftlichen Kreisen noch keine eindeutige Erklärung und der Umstand besteht, egal wie Sie sind, Sie haben dieselben Rechte wie jeder andere Mensch. Oder kann es daran liegen das man nicht über Vergangenheit sprechen möchte, in welcher man zB. Intersexuelle Menschen total Verleugnete und Transgender wie Homosexuelle mit dem § 175 StGB verfolgen ließ!

„Transmenschen“, um nicht das Wort „Transgender“ zu benutzen sind nicht, wie man aufgrund dieser Bezeichnung vermuten könnte, Science-Fiction-Geschöpfe, die dank Computerchips und anderen Implantaten das Stadium des bloßen Menschseins hinter sich gelassen haben. Vielmehr geht es ihnen gerade darum, als Menschen wie andere auch wahrgenommen und nicht diskriminiert zu werden.

Viele SHG und Vereine Organisationen wurden Gegründet, weil diese welche etwas Verbessern sollten, daran Gescheitert sind das diese Oben benannte Unsicherheit besteht!

Es sind Menschen, deren Genderidentität oder Erscheinungsbild nicht dem Geschlecht entspricht, dem sie bei Geburt zugeordnet wurden»; anders gesagt Menschen, die sich mit dem zugewiesenen Geschlecht „nicht identifizieren können“, oder auch wollen!

Frage ist natürlich dann was ist mit diesen „Intersexuellen-Menschen“ welche ja auch sehr lange darunter litten, das Sie Verleugnet wurden!

Denn diese Intersexualität ist ja angeboren!

Der englische Begriff «gender» steht im Unterschied zu «sex» für das Geschlecht in sozialer, nicht biologischer Hinsicht.
Dieses ist einer der Hauptgründe warum das Wort Transsexuel von Transmenschen eher als Transidentisch bezeichnet wird, dieser Umbruch von Bezeichnung fasst immer mehr Fuß in dieser Gemeinschaft! Da Transexuelle der Annahme sind, das die breite Masse es verkennt und von Trans-Sexuelle ableitet es hätte im Großen und Ganzen mit Sexualität zutun!

Lässt ein Transmann oder eine Transfrau den Körper medizinisch mit dem selber empfundenen Geschlecht in Einklang bringen, so ist das aus Sicht der Transmenschen keine Geschlechtsumwandlung, sondern eine Anpassung. Auch aus diesem Grunde wird der Begriff Geschlechtsumwandlung abgelehnt und mit der Geschlechtsangleichung ersetzt!

Das jetzige Transsexuellen Gesetz ist zum Großteil Verfassungswidrig, darüber haben wir auf http://trans-weib.blogspot.de/ nicht nur einmal Berichtet, einige gute Veränderungen wurden nach vielen Diskussionen verbessert andere wurden total aus diesen Gesetzen bzw. Standards genommen!

Was jedoch immer und immer wieder zu großen und Beindruckenden Diskussionen führt ist diese Vielschichtige Identitäten oder persönliche Wahrnehmung des eigen Ich!

Laut dem Merkblatt für Medien auf der Website wird der Oberbegriff «Transgender» zuweilen auch verwendet für „Transmenschen, die keine oder nicht alle medizinischen Maßnahmen wünschen» und Menschen, für deren Geschlechtsidentität das Zweigeschlechtermodell nicht ausreicht“.

Letzteres ist auch bei Intersexuellen („Zwittern“) der Fall; über die feinen Unterschiede gibt die gemeinsame Website Transinterqueer  Auskunft.

Diese pflegt als „Herausgeberin» einer Broschüre für „ Journalist_innen» die Schreibweise mit unterstrichenem Leerschlag und schafft so „Raum, der über feminine und maskuline Endungen hinausweist“.

Der Sinn dieses Unterschieds zu andern Doppelschreibweisen wird freilich den meisten, die ihn lesen und sogar bemerken, verborgen bleiben. Dabei weist er auf das Kernproblem hin, dass die (deutsche) Sprache vielfach nur geschlechtlich bestimmte Wörter kennt, wo eigentlich solche nötig wären, bei denen das Geschlecht keine Rolle spielt, weil eben beide (oder alle) Geschlechter gemeint sind.

Für manche Menschen ist nicht nur die sprachliche, sondern jede Festlegung ein Problem:
Wieso eigentlich muss bei der amtlichen Registrierung einer Person das Geschlecht angegeben werden?
In Deutschland ist es geregelt das nach maximal 10 Tagen der Geburtseintrag vorgenommen sein muss. Automatisch wird das Geschlecht mit angegeben, was ist aber,  wenn es sich wie bei Intersexuellen Menschen um ein Uneindeutiges Geschlecht handelt?

Gibt dieses nicht die Vorlage binnen dieser ersten Tage ein Geschlecht zu bestimmen, was Uneindeutig erscheint und somit diesem Menschen “Säugling“ jegliches Recht auf Selbstbestimmung und die Entfaltung der Persönlichkeit beraubt?

Ein anderes Wichtiges Thema ist der Ursprung von zum Beispiel „Transidentität sprich Transsexuellen Menschen „!

Auch wir haben auf meinem Blog vieles und Ausführlich darüber geschrieben und Veröffentlicht!
In den meisten Gutachten wird dann beschrieben eine Störung der „Geschlechtsidentität aber auch von psychischer Störung“ nein meine Damen und Herren, ich kann damit nicht Einverstanden sein!
So sieht es auch Das Landessozialgericht Baden-Württemberg  von welchem ich hier ein Urteil mit Veröffentlichen möchte!

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil (vom 25. Januar 2012,
L 5 KR 375/10)

Im Urteil wird festgehalten: „Unabhängig hiervon geht der Senat aber nach derzeitigem Erkenntnisstand weiterhin davon aus, dass es sich bei Transsexualismus um eine Geschlechtsidentitätsstörung im Sinne einer psychischen Regelwidrigkeit und nicht lediglich um eine seltene Normvariante handelt.“
Aus neurowissenschaftlicher Sicht ist Transsexualität nicht als psychische Störung anzusehen, sondern als Variation im Grenzgebiet von Genetik, Biologie und Neurowissenschaft bzw. Neuropsychologie mit einem Leiden verursachenden Symptomatik.

Dabei mangelt es an fundierten, evidenzbasierten Krankheitsmodellen, sodass wissenschaftlich gesehen der Krankheitscharakter von Transsexualität nicht ausgewiesen ist, wohl aber der Gesundheitsaspekt.
Die derzeit vorhandenen „Krankheitsmodelle“ sind aus der Sicht der evidenzbasierten Medizin als unzureichend einzustufen, sodass wissenschaftlich geboten ist, es beim Modell der „genetischen Variation Transsexualität“ zu belassen, sich also diesbezüglich in Bescheidenheit zu üben.
Die Gründe, warum Transsexualität keine psychische bzw. psychiatrische Störung darstellt, wurden andernorts umfassend dargelegt.

Fehlende Evidenzbasierung

Das Gericht hält sich zugute, die Prinzipien der Evidenzbasierung hochzuhalten: „Ausschlaggebend sind grundsätzlich die Maßstäbe der evidenzbasierten Medizin.“

Wenn man dieses Prinzip konsequent und ernsthaft berücksichtigen würde, dann müsste man angesichts des momentanen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes die Diagnose Geschlechtsidentitätsstörung sowie die Vorstellung von Transsexualität als psychischer Störung verlassen.

Denn: Die gängigen psychiatrischen Diagnosen bezüglich Transsexualität sind wissenschaftlich sehr schlecht abgesichert.
Cohen-Kettenis schreibt beispielsweise über die Diagnose GID (=Geschlechtsidentitätsstörung):
"Unfortunately, in the clinical research literature on adolescents and adults, such inter-rater reliability studies have not been done. Also, no structured interviews assessing DSM-IV-TR GID and GIDNOS diagnoses have been developed, and no comparisons have been made between clinical diagnoses and diagnoses based on structured interviews. This means that there is also a lack of formal validity studies in this area."

 („Leider sind in der klinischen Forschungsliteratur über Jugendliche und Erwachsene solche Interrater-Reliabilitäts-Studien nicht durchgeführt worden. Außerdem sind keine strukturierten Interviews für das Assessment bezüglich der DSM-IV-TR GID und GIDNOS Diagnosen entwickelt worden; es wurden keine Vergleiche zwischen klinischen Diagnosen und Diagnosen, die auf strukturierten Interviews aufbauen, gemacht. Dies bedeutet, dass es auch einen Mangel an formalen Validität Studien in diesem Bereich gibt.“)
Eine evidenzbasierte Diagnostik der Gender Identity Disorder, Gender Dysphoria oder des „Transsexualismus“ ist angesichts des Fehlens entsprechender Studien nicht möglich.

Es gibt in der wissenschaftlichen Literatur bezüglich Transsexualität bisher keine Diskussionen über ein angemessenes Konzept von evidenzbasierter Medizin. Beispielsweise erfordert die Erforschung von Transsexualität Studien mit kleinen Stichproben und kleinen Fallzahlen bzw. Einzelfallstudien. Große prospektive randomisierte Studien können in diesem Bereich nicht leicht verwirklicht werden.

Psychiatrisierung als Sackgasse

An mehreren Stellen im Urteilstext wird deutlich, dass die psychiatrische Sicht der Transsexualität nach wie vor für maßgeblich erachtet wird. Beispiel: „Auch im Falle der Transsexualität bleibt der operative Eingriff in den gesunden Körper zur Behandlung einer psychischen Störung dabei ultima ratio und setzt dementsprechend die Erfüllung der hierfür aufgestellten Kriterien voraus, insbesondere auch längere psychiatrische Behandlungsversuche.“

Bereits in den 1960er Jahren konstatierte man die Erfolglosigkeit psychiatrischer Therapien des „Transsexualismus“. Burchard stellte 1961 fest, dass die übliche psychiatrische Therapie in jeder Form versagt habe.

Was darunter genauer zu verstehen war, beschrieb Sigusch 35 Jahre später: „Die Zeiten, in denen Transsexuelle in psychiatrische Anstalten gesteckt, mit Insulin geschockt, mit elektrischem Strom traktiert, zur Zwangspsychotherapie interniert oder gar am Gehirn operiert worden sind, gehören der Vergangenheit an.“
Ebenso unbestritten ist, dass eine „Umstimmung“ transsexueller Menschen durch Psychotherapie, sei sie psychoanalytischer oder verhaltenstherapeutischer Provenienz, ein unmögliches Unterfangen darstellt.
Aus genuin psychiatrischer (nicht psychoanalytisch-sexologischer) Sicht mutet diese Konstruktion/Argumentation seltsam an: transexuelle Menschen sollen sich einer längerfristigen psychiatrischen Therapie unterziehen, die nur im Falle ihrer Erfolglosigkeit die psychiatrische Diagnose „Transsexualismus“ absichern kann. Obwohl von vornherein ein erfolgloses Unterfangen, vermag sich auch der 5. Senat nicht von der Vorstellung eines Heilungspotenzials psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlungen zu lösen:

„Danach wird Transsexualität erst durch den klinisch relevanten Leidensdruck im Einzelfall zu einer krankheitswertigen Störung bzw. zu einer Behandlungsbedürftigen Erkrankung im Sinne des Krankenversicherungsrechts, wobei auch in der Behandlung der Transsexualität psychiatrische und psychotherapeutische Maßnahmen Vorrang haben. Leistungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen sind damit nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen, wenn nach Ausschöpfung psychiatrischer und/oder psychotherapeutischer Maßnahmen ein krankheitswertiger Leidensdruck verbleibt.“
Entgegen dem Stand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse geht man offenbar nach wie vor davon aus, dass die psychische Störung in gewissem Ausmaß erfolgreich behandelbar sei und erst nach Ausschöpfung der Psychotherapiemöglichkeiten und Persistenz des Leidensdrucks somatomedizinische Angleichungsmassnahmen indiziert seien.

Diese Sichtweisen sind nicht (mehr) nachvollziehbar:

• Es ist einem transsexuellen Menschen nicht zuzumuten, sich zwangsweise einer von vorne herein als erfolglos einzustufenden längerfristigen psychiatrischen und psychotherapeutischen „Behandlung“ zu unterziehen, nur damit eine grundsätzlich nicht evidenzbasierte psychiatrische „Diagnose“ abgesichert wird.
• Die theoretische Basis dieser Psychiatrisierung transsexueller Menschen bildet die psychiatrische Störungssicht von Transsexualität. Diese wird seit nah zu 15 Jahren (auch von ehemaligen vehementen Verfechtern der Psychopathologisierung) zunehmend in Frage gestellt. Beispielsweise veröffentlichte Sigusch 1995 eine Arbeit, in der er das Scheitern der bisherigen Versuche transsexuelle Menschen zu pathologisieren konstatierte. Er meldete auch moralische Bedenken an und zeigte an historischen Beispielen die verhängnisvolle Rolle der Psychiatrie:

„Im Laufe der Jahrzehnte ist der Transsexualismus beinahe allen bereitstehenden nosologischen Entitäten mehr oder weniger bündig zugeordnet worden: Psychosen, Neurosen, Borderline-Strukturen, Fetischismus, Masochismus, negative Perversion, Homosexualität, homosexuelle Panikreaktion (sog. Kempfsche Krankheit) ... Fahren wir damit fort, den Transsexualismus in erster Hinsicht oder ganz und gar ätiopathogenetisch zu betrachten, werden wir Expertengeneration um Expertengeneration die jeweils in Kurs gesetzten psycho- und somatologischen Theorien an ihn anlegen und immer wieder vergeblich versuchen, das Rätsel der ‚Metamorphosis sexualis paranoica‘ zu lösen, von der vor einhundert Jahren v. Krafft-Ebing (1894, S. 224) gesprochen hat ... Eine Frage wäre beispielsweise, worin das Gemeinsame, nicht der Unterschied besteht, wenn Psychiater am Beginn des Jahrhunderts (und weit darüber hinaus) ganz sicher sind, bei Revolutionären eine bestimmte ‚Psychopathie‘ und bei Frauen, die sich Verhaltensweisen von Männern herausnahmen, einen ‚moralischen Schwachsinn‘ diagnostizieren zu können; oder wenn Psychoanalytiker wie Socarides (...) die Homosexualität schon in der Adoleszenz aufspüren, ‚bekämpfen‘ und generell ‚verhüten‘ wollen, weil es bei Menschen mit dieser Neigung ‚keine wirkliche Wahrnehmung des Partners oder seiner Gefühle‘, vielmehr lediglich ‚einen anatomischen Haut- und Schleimhautkontakt‘ gebe; oder wenn wir selbst auf dem Boden der jetzt oder immer noch herrschenden Ideologien und Krankheitslehren am Ende des Jahrhunderts zu dem Schluss kommen, daß bei Transsexuellen eine‚ Borderline-Pathologie‘ vorliege.“

Zusammengefasst: Die klassische Psychiatrie der Transsexualität hat ausgedient. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Menschenrechtsbewegungen, Vereinte Nationen und andere politische Institutionen mittlerweile zunehmend massive Kritik an der Psychiatrisierung transsexueller Menschen äußern.


mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi Rothenbächer



2 Kommentare:

  1. Ich habe den ganzen Tag beobachtet, die Reaktion auf das was Russland gerade vollzieht gegen jegliche Menschenrechte!
    Meine Beobachtung bestätigt meine Annahme jeder ist sich selbst der nächste!
    Nun meine Damen und Herren, das Ergebnis ist Erschreckend und ein Zeichen, der Blamage was die Menschlichkeit unter uns Menschen eigentlich bedeutet!
    Jeder denkt an seinen Scheiß. Jedoch je mehr diese so beschied...

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