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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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vor, einer Minderheit anzugehören!
Transgender
besserTransmenschen sind auch nur Menschen, aber auch Transsexualität ist
keine psychische Störung!
Nein nein den Sie waren schon immer da, es gibt diese, Zeit es die Menschheit gibt, das ist ein Fakt
welcher womöglich Umstritten sein mag, doch Fakt ist Objektiv auch wenn es
einige halt nicht wahr haben möchten!
Gestern habe ich auf http://trans-weib.blogspot.de/ Transgender besteht weiter Veröffentlicht,
wenn man es gelesen hat Versteht man den Zusammenhang mit diesem Bericht!
Übersetzt könnte man auch sagen die Menschen jenseits fest
gelegter Grenzen.
Sicherlich waren sie schon immer da, aber in jüngerer Zeit
haben sie begonnen, sich zu organisieren, öffentlich bemerkbar zu machen und
für ihre Rechte zu wehren.
Womöglich weil in Politischen wie Medizinischen und
Wissenschaftlichen Kreisen noch keine eindeutige Erklärung und der Umstand
besteht, egal wie Sie sind, Sie haben dieselben Rechte wie jeder andere Mensch.
Oder kann es daran liegen das man nicht über Vergangenheit sprechen möchte, in
welcher man zB. Intersexuelle Menschen total Verleugnete und Transgender wie
Homosexuelle mit dem § 175 StGB verfolgen ließ!
„Transmenschen“, um nicht das Wort „Transgender“ zu benutzen
sind nicht, wie man aufgrund dieser Bezeichnung vermuten könnte,
Science-Fiction-Geschöpfe, die dank Computerchips und anderen Implantaten das
Stadium des bloßen Menschseins hinter sich gelassen haben. Vielmehr geht es
ihnen gerade darum, als Menschen wie andere auch wahrgenommen und nicht
diskriminiert zu werden.
Viele SHG und Vereine Organisationen wurden Gegründet, weil
diese welche etwas Verbessern sollten, daran Gescheitert sind das diese Oben
benannte Unsicherheit besteht!
Es sind Menschen, deren Genderidentität oder
Erscheinungsbild nicht dem Geschlecht entspricht, dem sie bei Geburt zugeordnet
wurden»; anders gesagt Menschen, die sich mit dem zugewiesenen Geschlecht „nicht
identifizieren können“, oder auch wollen!
Frage ist natürlich dann was ist mit diesen „Intersexuellen-Menschen“
welche ja auch sehr lange darunter litten, das Sie Verleugnet wurden!
Denn diese Intersexualität ist ja angeboren!
Der englische Begriff «gender» steht im Unterschied zu «sex»
für das Geschlecht in sozialer, nicht biologischer Hinsicht.
Dieses ist einer
der Hauptgründe warum das Wort Transsexuel von Transmenschen eher als
Transidentisch bezeichnet wird, dieser Umbruch von Bezeichnung fasst immer mehr
Fuß in dieser Gemeinschaft! Da Transexuelle der Annahme sind, das die breite
Masse es verkennt und von Trans-Sexuelle ableitet es hätte im Großen und Ganzen
mit Sexualität zutun!
Lässt ein Transmann oder eine Transfrau den Körper
medizinisch mit dem selber empfundenen Geschlecht in Einklang bringen, so ist
das aus Sicht der Transmenschen keine Geschlechtsumwandlung, sondern eine Anpassung.
Auch aus diesem Grunde wird der Begriff Geschlechtsumwandlung abgelehnt und mit
der Geschlechtsangleichung ersetzt!
Das jetzige Transsexuellen Gesetz ist zum Großteil
Verfassungswidrig, darüber haben wir auf http://trans-weib.blogspot.de/ nicht
nur einmal Berichtet, einige gute Veränderungen wurden nach vielen Diskussionen
verbessert andere wurden total aus diesen Gesetzen bzw. Standards genommen!
Was jedoch immer und immer wieder zu großen und Beindruckenden
Diskussionen führt ist diese Vielschichtige Identitäten oder persönliche Wahrnehmung
des eigen Ich!
Laut dem Merkblatt für Medien auf der Website wird der
Oberbegriff «Transgender» zuweilen auch verwendet für „Transmenschen, die keine
oder nicht alle medizinischen Maßnahmen wünschen» und Menschen, für deren
Geschlechtsidentität das Zweigeschlechtermodell nicht ausreicht“.
Letzteres ist auch bei Intersexuellen („Zwittern“) der Fall;
über die feinen Unterschiede gibt die gemeinsame Website Transinterqueer Auskunft.
Diese pflegt als „Herausgeberin» einer Broschüre für „ Journalist_innen»
die Schreibweise mit unterstrichenem Leerschlag und schafft so „Raum, der über
feminine und maskuline Endungen hinausweist“.
Der Sinn dieses Unterschieds zu andern Doppelschreibweisen wird
freilich den meisten, die ihn lesen und sogar bemerken, verborgen bleiben.
Dabei weist er auf das Kernproblem hin, dass die (deutsche) Sprache vielfach
nur geschlechtlich bestimmte Wörter kennt, wo eigentlich solche nötig wären,
bei denen das Geschlecht keine Rolle spielt, weil eben beide (oder alle)
Geschlechter gemeint sind.
Für manche Menschen ist nicht nur die sprachliche, sondern
jede Festlegung ein Problem:
Wieso eigentlich muss bei der amtlichen Registrierung einer
Person das Geschlecht angegeben werden?
In Deutschland ist es geregelt das nach maximal 10 Tagen der
Geburtseintrag vorgenommen sein muss. Automatisch wird das Geschlecht mit
angegeben, was ist aber, wenn es sich
wie bei Intersexuellen Menschen um ein Uneindeutiges Geschlecht handelt?
Gibt dieses nicht die Vorlage binnen dieser ersten Tage ein
Geschlecht zu bestimmen, was Uneindeutig erscheint und somit diesem Menschen “Säugling“
jegliches Recht auf Selbstbestimmung und die Entfaltung der Persönlichkeit
beraubt?
Ein anderes Wichtiges Thema ist der Ursprung von zum
Beispiel „Transidentität sprich Transsexuellen Menschen „!
Auch wir haben auf meinem Blog vieles und Ausführlich
darüber geschrieben und Veröffentlicht!
In den meisten Gutachten wird dann beschrieben eine Störung
der „Geschlechtsidentität aber auch von psychischer Störung“ nein meine Damen
und Herren, ich kann damit nicht Einverstanden sein!
So sieht es auch Das Landessozialgericht Baden-Württemberg von welchem ich hier ein Urteil mit
Veröffentlichen möchte!
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem
Urteil (vom 25. Januar 2012,
L 5 KR 375/10)
Im Urteil wird festgehalten: „Unabhängig hiervon geht der
Senat aber nach derzeitigem Erkenntnisstand weiterhin davon aus, dass es sich
bei Transsexualismus um eine Geschlechtsidentitätsstörung im Sinne einer
psychischen Regelwidrigkeit und nicht lediglich um eine seltene Normvariante
handelt.“
Aus neurowissenschaftlicher Sicht ist Transsexualität nicht
als psychische Störung anzusehen, sondern als Variation im Grenzgebiet von
Genetik, Biologie und Neurowissenschaft bzw. Neuropsychologie mit einem Leiden
verursachenden Symptomatik.
Dabei mangelt es an fundierten, evidenzbasierten
Krankheitsmodellen, sodass wissenschaftlich gesehen der Krankheitscharakter von
Transsexualität nicht ausgewiesen ist, wohl aber der Gesundheitsaspekt.
Die derzeit vorhandenen „Krankheitsmodelle“ sind aus der
Sicht der evidenzbasierten Medizin als unzureichend einzustufen, sodass
wissenschaftlich geboten ist, es beim Modell der „genetischen Variation
Transsexualität“ zu belassen, sich also diesbezüglich in Bescheidenheit zu
üben.
Die Gründe, warum Transsexualität keine psychische bzw.
psychiatrische Störung darstellt, wurden andernorts umfassend dargelegt.
Fehlende Evidenzbasierung
Das Gericht hält sich zugute, die Prinzipien der
Evidenzbasierung hochzuhalten: „Ausschlaggebend sind grundsätzlich die Maßstäbe
der evidenzbasierten Medizin.“
Wenn man dieses Prinzip konsequent und ernsthaft
berücksichtigen würde, dann müsste man angesichts des momentanen
wissenschaftlichen Erkenntnisstandes die Diagnose Geschlechtsidentitätsstörung
sowie die Vorstellung von Transsexualität als psychischer Störung verlassen.
Denn: Die gängigen psychiatrischen Diagnosen bezüglich
Transsexualität sind wissenschaftlich sehr schlecht abgesichert.
Cohen-Kettenis
schreibt beispielsweise über die Diagnose GID (=Geschlechtsidentitätsstörung):
"Unfortunately, in the clinical research literature on
adolescents and adults, such inter-rater reliability studies have not been
done. Also, no structured
interviews assessing DSM-IV-TR GID and GIDNOS diagnoses have been developed,
and no comparisons have been made between clinical diagnoses and diagnoses
based on structured interviews. This means that there is also a lack of formal
validity studies in this area."
(„Leider sind in der klinischen
Forschungsliteratur über Jugendliche und Erwachsene solche
Interrater-Reliabilitäts-Studien nicht durchgeführt worden. Außerdem sind keine
strukturierten Interviews für das Assessment bezüglich der DSM-IV-TR GID und
GIDNOS Diagnosen entwickelt worden; es wurden keine Vergleiche zwischen
klinischen Diagnosen und Diagnosen, die auf strukturierten Interviews aufbauen,
gemacht. Dies bedeutet, dass es auch einen Mangel an formalen Validität Studien
in diesem Bereich gibt.“)
Eine evidenzbasierte Diagnostik der Gender Identity
Disorder, Gender Dysphoria oder des „Transsexualismus“ ist angesichts des
Fehlens entsprechender Studien nicht möglich.
Es gibt in der wissenschaftlichen Literatur bezüglich
Transsexualität bisher keine Diskussionen über ein angemessenes Konzept von
evidenzbasierter Medizin. Beispielsweise erfordert die Erforschung von
Transsexualität Studien mit kleinen Stichproben und kleinen Fallzahlen bzw.
Einzelfallstudien. Große prospektive randomisierte Studien können in diesem
Bereich nicht leicht verwirklicht werden.
Psychiatrisierung als Sackgasse
An mehreren Stellen im Urteilstext wird deutlich, dass die
psychiatrische Sicht der Transsexualität nach wie vor für maßgeblich erachtet
wird. Beispiel: „Auch im Falle der Transsexualität bleibt der operative Eingriff
in den gesunden Körper zur Behandlung einer psychischen Störung dabei ultima
ratio und setzt dementsprechend die Erfüllung der hierfür aufgestellten
Kriterien voraus, insbesondere auch längere psychiatrische
Behandlungsversuche.“
Bereits in den 1960er Jahren konstatierte man die
Erfolglosigkeit psychiatrischer Therapien des „Transsexualismus“. Burchard
stellte 1961 fest, dass die übliche psychiatrische Therapie in jeder Form
versagt habe.
Was darunter genauer zu verstehen war, beschrieb Sigusch 35
Jahre später: „Die Zeiten, in denen Transsexuelle in psychiatrische Anstalten
gesteckt, mit Insulin geschockt, mit elektrischem Strom traktiert, zur
Zwangspsychotherapie interniert oder gar am Gehirn operiert worden sind,
gehören der Vergangenheit an.“
Ebenso unbestritten ist, dass eine „Umstimmung“
transsexueller Menschen durch Psychotherapie, sei sie psychoanalytischer oder
verhaltenstherapeutischer Provenienz, ein unmögliches Unterfangen darstellt.
Aus genuin psychiatrischer (nicht
psychoanalytisch-sexologischer) Sicht mutet diese Konstruktion/Argumentation
seltsam an: transexuelle Menschen sollen sich einer längerfristigen
psychiatrischen Therapie unterziehen, die nur im Falle ihrer Erfolglosigkeit
die psychiatrische Diagnose „Transsexualismus“ absichern kann. Obwohl von
vornherein ein erfolgloses Unterfangen, vermag sich auch der 5. Senat nicht von
der Vorstellung eines Heilungspotenzials psychiatrischer und
psychotherapeutischer Behandlungen zu lösen:
„Danach wird Transsexualität erst durch den klinisch
relevanten Leidensdruck im Einzelfall zu einer krankheitswertigen Störung bzw.
zu einer Behandlungsbedürftigen Erkrankung im Sinne des
Krankenversicherungsrechts, wobei auch in der Behandlung der Transsexualität
psychiatrische und psychotherapeutische Maßnahmen Vorrang haben. Leistungen für
geschlechtsangleichende Maßnahmen sind damit nur dann von der gesetzlichen
Krankenversicherung zu erbringen, wenn nach Ausschöpfung psychiatrischer
und/oder psychotherapeutischer Maßnahmen ein krankheitswertiger Leidensdruck
verbleibt.“
Entgegen dem Stand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
geht man offenbar nach wie vor davon aus, dass die psychische Störung in
gewissem Ausmaß erfolgreich behandelbar sei und erst nach Ausschöpfung der
Psychotherapiemöglichkeiten und Persistenz des Leidensdrucks somatomedizinische
Angleichungsmassnahmen indiziert seien.
Diese Sichtweisen sind nicht (mehr) nachvollziehbar:
• Es ist einem transsexuellen Menschen nicht zuzumuten, sich
zwangsweise einer von vorne herein als erfolglos einzustufenden längerfristigen
psychiatrischen und psychotherapeutischen „Behandlung“ zu unterziehen, nur
damit eine grundsätzlich nicht evidenzbasierte psychiatrische „Diagnose“
abgesichert wird.
• Die theoretische Basis dieser Psychiatrisierung
transsexueller Menschen bildet die psychiatrische Störungssicht von
Transsexualität. Diese wird seit nah zu 15 Jahren (auch von ehemaligen
vehementen Verfechtern der Psychopathologisierung) zunehmend in Frage gestellt.
Beispielsweise veröffentlichte Sigusch 1995 eine Arbeit, in der er das Scheitern
der bisherigen Versuche transsexuelle Menschen zu pathologisieren konstatierte.
Er meldete auch moralische Bedenken an und zeigte an historischen Beispielen
die verhängnisvolle Rolle der Psychiatrie:
„Im Laufe der Jahrzehnte ist der Transsexualismus beinahe
allen bereitstehenden nosologischen Entitäten mehr oder weniger bündig
zugeordnet worden: Psychosen, Neurosen, Borderline-Strukturen, Fetischismus,
Masochismus, negative Perversion, Homosexualität, homosexuelle Panikreaktion
(sog. Kempfsche Krankheit) ... Fahren wir damit fort, den Transsexualismus in
erster Hinsicht oder ganz und gar ätiopathogenetisch zu betrachten, werden wir
Expertengeneration um Expertengeneration die jeweils in Kurs gesetzten psycho-
und somatologischen Theorien an ihn anlegen und immer wieder vergeblich
versuchen, das Rätsel der ‚Metamorphosis sexualis paranoica‘ zu lösen, von der
vor einhundert Jahren v. Krafft-Ebing (1894, S. 224) gesprochen hat ... Eine
Frage wäre beispielsweise, worin das Gemeinsame, nicht der Unterschied besteht,
wenn Psychiater am Beginn des Jahrhunderts (und weit darüber hinaus) ganz
sicher sind, bei Revolutionären eine bestimmte ‚Psychopathie‘ und bei Frauen,
die sich Verhaltensweisen von Männern herausnahmen, einen ‚moralischen
Schwachsinn‘ diagnostizieren zu können; oder wenn Psychoanalytiker wie
Socarides (...) die Homosexualität schon in der Adoleszenz aufspüren,
‚bekämpfen‘ und generell ‚verhüten‘ wollen, weil es bei Menschen mit dieser
Neigung ‚keine wirkliche Wahrnehmung des Partners oder seiner Gefühle‘,
vielmehr lediglich ‚einen anatomischen Haut- und Schleimhautkontakt‘ gebe; oder
wenn wir selbst auf dem Boden der jetzt oder immer noch herrschenden Ideologien
und Krankheitslehren am Ende des Jahrhunderts zu dem Schluss kommen, daß bei
Transsexuellen eine‚ Borderline-Pathologie‘ vorliege.“
Zusammengefasst: Die klassische Psychiatrie der
Transsexualität hat ausgedient. Nicht zuletzt auch deshalb, weil
Menschenrechtsbewegungen, Vereinte Nationen und andere politische Institutionen
mittlerweile zunehmend massive Kritik an der Psychiatrisierung transsexueller
Menschen äußern.
mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi Rothenbächer
Ich habe den ganzen Tag beobachtet, die Reaktion auf das was Russland gerade vollzieht gegen jegliche Menschenrechte!
AntwortenLöschenMeine Beobachtung bestätigt meine Annahme jeder ist sich selbst der nächste!
Nun meine Damen und Herren, das Ergebnis ist Erschreckend und ein Zeichen, der Blamage was die Menschlichkeit unter uns Menschen eigentlich bedeutet!
Jeder denkt an seinen Scheiß. Jedoch je mehr diese so beschied...
I love you very
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