Donnerstag, 21. November 2013

Keine Frage des Geschlechts

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Keine Frage des Geschlechts 

Keine Frage des Geschlechts, jedoch auch in dieser heutigen Zeit ist und bleibt es eine Frage der Einstellung!
Vergessen wir nicht vor dem Gesetz sind wir alle gleich, so zu mindest steht es im Grund Gesetz Buch, aber dort steht auch das jeder Mensch das Recht auf die Entfaltung der Persönlichkeit hat, was die meisten Vergessen.
Entfaltung heißt auf keinen Fall fest gelegten Normen zu folgen, den Normalität ist Subjektiv und Norm ist abgeleitet von dieser Normalität!
Objektiv ist aber die Betrachtung so, wenn ein Mensch nach seinen persönlichen Vorstellungen leben möchte ist dieses ein Fakt also Objektiv, heißt nicht das Er deswegen eine Straftat begeht, nur weil es nicht der Normalität entspricht, somit liegt eine Begründung jemanden zu Diskriminieren weil Er/Sie aus der Norm ausbricht nicht vor, denn das Gesetz gibt jedem dieses Recht!

Polizeipräsident Kandt nimmt Stellung zu Diskriminierungsvorwürfen eines Transsexuellen

Bei einer Flüchtlingsdemonstration Ende Oktober nahm die Polizei einen Demonstranten fest, der in Gewahrsam mehrfach transphob beleidigt und erniedrigt worden sein soll. Er erstattete Anzeige.
Die Anschuldigungen, die ein Mitarbeiter des Bi- und Transsexuellen und Transgender Vereins GLADT gegen die Berliner Polizei erhebt, sind schwerwiegend: In einem etwa einstündigen Polizeigewahrsam soll er aufgrund seiner geschlechtlichen Identität von Polizeibeamten mehrfach massiv beleidigt und erniedrigt worden sein. Der Mitarbeiter und drei weitere Demonstranten waren nach einer Kundgebung gegen die Festnahme von fünf Lampedusa-Flüchtlingen am 23. Oktober festgenommen worden.
Während der Überprüfung seiner Personalien sollte der Aktivist, der den Beamten bereits mitgeteilt hatte, dass er transsexuell ist, von einem Mann durchsucht werden, was er aber ablehnte. Mehrere PolizistInnen sollen sich daraufhin darüber lustig gemacht haben, welches Geschlecht der Festgenommene wohl hätte und etliche Male angedeutet haben, eine Genitaluntersuchung an ihm vorzunehmen. Eine Polizistin durchsuchte den GLADT-Mitarbeiter letztendlich, worum er von Anfang an gebeten hatte.
»Eine Überprüfung des Geschlechts wäre völlig unbegründet gewesen«, sagt Saideh Saadat-Lendle, Leiterin des Antidiskriminierungsarbeitsbereichs von LesMigraS, einer Beratungsstelle, für die der Aktivist ebenfalls tätig ist. Ihr Kollege soll die Polizisten darauf hingewiesen haben, dass sein vermeintliches Geschlecht bereits in seinem Pass vermerkt ist und eine Untersuchung reine Schikane wäre. Außerdem soll der Mitarbeiter schon bei der Festnahme rassistisch beleidigt und nur aufgrund seiner wenigen Deutschkenntnisse überhaupt von den Polizisten festgehalten worden sein. »Das ist mittlerweile der fünfte Fall, der uns bekannt ist, nun haben wir uns zu weiteren Maßnahmen entschieden«, sagt Saadat-Lendle. Der Mitarbeiter hat schließlich einen Anwalt eingeschaltet und will noch in dieser Woche Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung gegen einen Beamten erstatten, dessen Dienstnummer er angefordert hat.
Polizeipräsident Klaus Kandt nahm gestern im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses auf Anfrage der Linkspartei erstmals Stellung zu den Vorwürfen, die ihm seit 1. November bekannt sind. Laut seiner Aussage habe der Demonstrant auf der Kundgebung zuerst die Polizei auf Türkisch beleidigt, woraufhin eine Beamtin ihn zur Überprüfung der Personalien festhielt. »Es hat eine Durchsuchung gegeben«, gestand Kandt ein, jedoch habe er keine Kenntnis darüber, dass es auch zu einer Genitaluntersuchung gekommen ist. »Das würde mich aber auch sehr wundern«, schob er hinterher. »Sollten sich die Vorwürfe erhärten und schlussendlich auch bestätigen, wird es sicherlich Konsequenzen geben«, sagte Innenstaatssekretär Bernd Krömer und spielte auf ein mögliches Disziplinarverfahren an. Ein internes Ermittlungsverfahren werde jedoch einige Zeit dauern, wie Kandt gegenüber »nd« erklärte. Zunächst müssten alle beteiligten Beamten gehört werden, vorher werde er sich zu Einzelheiten auch nicht weiter äußern.
LesMigraS und GLADT forderten die Berliner Polizei nach dem Vorfall in einem gemeinsamen Schreiben auf, bereits in der Polizeiausbildung spezielle Schulungen zu intergeschlechtlicher Orientierung und Homophobie anzubieten, um Beamte für das Thema zu sensibilisieren.
Der LINKE-Abgeordnete Hakan Taş kündigte unterdessen an, bei der nächsten Sitzung des Innenausschusses am 18. November den Fall noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Bis dahin erhoffen sich die Fraktionen auch einen ersten Ermittlungsbericht der Polizei.

Samstag, 16. November 2013

Europäischer Runder Tisch zum Personenstandsrecht von Trans* und Inter-Personen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!


Guten Tag Ihr welche meinen Blog öfters Besucht.

Nun wir haben neue Gesetze was Kinder mit Intersexualität betrifft, ein großer Fortschritt, viele werden sich fragen warum?
Nun einer der Gründe liegt darin das zum ersten Mal, Intersexualität anerkannt wird, denn zuvor gab es uns jedoch wir wurden Totgeschwiegen besser noch Ignoriert und Zwangstherapiert!
Aber auch ganz stark Diskriminiert als Exoten betrachtet und fast als Schande der Menschlichkeit, vor allem in Deutschland welche auf Grund Ihrer Vergangenheit nie zugeben konnte, dass es Menschen mit Intersexualität gibt!
Wie auch es gibt noch heute einige welchen den Holocaust der NS Zeit verleugnen.
Niemand spricht gerne darüber wie viele Intersexuelle Wesen in dieser Zeit zu Forschungszwecken schändlich Missbraucht und Getötet wurden, aber dieses trifft auch auf Homosexuelle wie Zigeuner  und „Behinderte“  Menschen zu!
Morde und Grausamkeiten welche bis heute nicht aufgearbeitet wurden, weder gibt es eine einzige Stellungnahme einer einzelnen Regierung in der Bundesrepublik, im Gegenteil wir Schweigen denn das ist das einzige was wir wirklich tun können!
Selbst heute warten noch sehr viele auf eine Entschuldigung von diesen welchen unter dem § 175 StGB verurteilt wurden, somit für diese Gesellschaft ruiniert wurden, in meinem Blog berichte ich darüber!
Das dieses neue Gesetz einige Erleichterungen für Betroffene bringen ist ganz klar, jedoch was ist mit diesen, welche vor dem Gesetz zur Welt kamen?
Auch jetzt ist die Diskussion groß was passiert mit dem TSG von 1981 welches von vielen Gerichten als Verfassung unwürdig empfunden wird!
Wie immer es handelt sich um eine Minderheit solange man nichts hört tun wir nichts!

Deswegen dieser Blog tag täglich sind wir mit unseren Post präsent in den Medien, denn nur so können wir Aufmerksamkeit erwecken bzw. Erzielen! 

Heinrich-Böll-Stiftung aktiv gegen die Diskriminierung von Menschen mit non-konformer sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität


In etwa 79 Staaten ist Homosexualität derzeit strafrechtlich verboten, in sieben Staaten droht sogar die To-desstrafe. Trans*-und Inter*-Menschen sind weltweit Hassverbrechen und Gewalt ausgesetzt, nicht selten mit Todesfolge. Das TransMurderMonitoring Projekt hat im Zeitraum von 2008 bis 2011 die Ermordung von 816 Trans*-Menschen in 55 Ländern der Welt erfasst. Die Verweigerung von Grundrechten und Alltagsdiskriminierung ist selbst in europäischen Staaten an der Tagesordnung. Russland sorgte erst kürzlich für große Empörung mit einer homophoben Gesetzesvorlage, die die vermeintliche „Propagierung“ von Homosexualität verbietet und somit in der Öffentlichkeit sichtbare Homosexualität unter Strafe stellt.
Neben diesen nach wie vor großen Herausforderungen gibt es auch gute Nachrichten: in Argentinien wurde Ende 2011 das weltweit erste Geschlechtsidentitätsgesetz verabschiedet. Danach darf künftig jede und jeder selbst das eigene Geschlecht bestimmen – ganz ohne Hormonbehandlung oder Chirurgie. In der internationalen Geberlandschaft hat das Engagement zur Verbesserung der Menschenrechtssituation von LSBTI zugenommen und das Fördervolumen von Projekten vor allem zugunsten von Lesben und Schwulen ist gestiegen. Trans*- und Inter*-Anliegen rücken zumindest stärker ins Bewusstsein und erleben einen teilweisen Förderzuwachs.

Diesen positiven Trend möchte die Heinrich-Böll-Stiftung weiterhin mit ihrer intensiven Unterstützung der menschenrechtlichen Anliegen von LSBTI unterstützen. Im Jahr 2012 haben wir etwa 25 Projekte mit einem Fördervolumen von ungefähr 200.000 Euro unterstützt. 2010 förderte die Stiftung mit 34 Projekten die meisten Einzelvorhaben unter deutschen Geber_innen und stellte mit 170.382 Euro die zweitgrößte Summe für internationale LSBTI-Zwecke bereit. Unterstützt wird unter anderem Forschung, Aufklärung und Sensibilisierung, die Vernetzung von Akteur_innen, das Schaffen sicherer Räume sowie Advocacy Maßnahmen.

Die Projekte sind vielfältig: Im letzten Jahr hat die Stiftung zum Beispiel einen israelisch-polnischen Jugendaustausch im Rahmen des Projekts „Antiphobia - Tackling Homophobia and Anti-Semitism“ organisiert. LSBTI - Aktivist/innen aus afrikanischen Ländern wurde im Rahmen eines Besuchsprogramms die Möglichkeit gegeben, die Situation für LSB in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen Deutschlands kennenzulernen, wie Homosexualität in der Kirche, Errungenschaften in der Gleichstellung zu heterosexuellen Paaren, etc. In Bosnien wurde ein LGBT Wörterbuch herausgebracht, in Serbien das schwul-lesbische Merlinka Film Festival unterstützt. Im Inland hat sich die Heinrich-Böll-Stiftung 2012 unter anderem an der Konferenz Transgender und Intersex in Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft mit der TU Dresden, dem British Council, Dreilinden und dem Hygienemuseum Dresden beteiligt.

Antidiskriminierungsarbeit und aktive Unterstützung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*- und Inter*-Menschen (LSBTI) gehört zum Selbstverständnis der Heinrich-Böll-Stiftung und prägt die nationale wie internationale Arbeit der Stiftung. Die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit nonkonformer sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ist daher fest in der demokratie- und menschenrechtspolitischen Arbeit verankert. Dieses Selbstverständnis spiegelt sich zudem im Leitbild „Geschlechterdemokratie“ der Heinrich-Böll-Stiftung wieder und ist gleichermaßen Organisationsprinzip und gesellschaftspolitische Vision. Das Leitbild „Geschlechterdemokratie“ der Heinrich-Böll-Stiftung hat zum Ziel, dass eine Vielzahl von Leitbildern und Lebensentwürfen anerkannt und als gleichwertig betrachtet werden;
die Zuweisung von sozialen Positionen, Arbeit, Einkommen und Macht nicht über das Geschlecht vermittelt erfolgt; patriarchalische Strukturen und Machtverhältnisse im privaten wie im öffentlichen Raum überwunden sind; die Vielfalt von Geschlechteridentitäten, geschlechtlichen Ausdrucksformen und sexueller Orientierung rechtlich und gesellschaftlich anerkannt werden.


Europäischer Runder Tisch zum Personenstandsrecht von Trans* und Inter-Personen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Am 4. und 5. November 2013 luden Transgender Europe (TGEU) und die ILGAEurope* zum „Legal Gender Recognition Roundtable“ in die Räume der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein. 30 Expert_innen aus ganz Europa diskutierten die personenstandsrechtliche Situation von Trans* und Inter-Personen. Christine Lüders betonte in ihrem Grußwort die Notwendigkeit, Gesetze und Regelungen, die Trans* und Inter-Personen betreffen, zu überprüfen.

Im Rahmen des Runden Tisches wurden die verschiedenen Regelungen innerhalb Europas und ihre Auswirkungen auf die rechtliche und soziale Situation von Trans* und Inter-Personen miteinander verglichen.
Thema war auch die Änderung des deutschen Personenstandsgesetzes, die am 1. November 2013 in Kraft getreten ist: Danach muss der Geschlechtseintrag im Geburtenregister offengelassen werden, wenn sich das Geschlecht eines Kindes nicht eindeutig feststellen lässt. Vertreter_innen von Verbänden intersexueller Menschen kritisieren jedoch auch die neue Regelung:„Ein fehlender Geschlechtseintrag kann zu verstärkter Stigmatisierung und einer Art „Zwangsouting“ führen. Es besteht keine Wahlfreiheit über den Geschlechtseintrag. So könnten Eltern von intersexuellen Kindern sogar unter größeren Druck geraten, sich für ein Geschlecht zu entscheiden“, so Silvan Agius von ILGA Europe.

Auch Christine Lüders betonte, dass Handlungsbedarf besteht: „Ich hoffe, dass die deutsche Regierung die kommende Legislaturperiode nutzen wird, um sich die entsprechenden Gesetze genauer anzusehen und notwendige Schlussfolgerungen zu ziehen. Ziel muss dabei eine Gesetzgebung sein, die jegliche Diskriminierung und Gewalt gegen Trans* und Inter-Personen verhindert. Insbesondere müssen nicht zwingend notwendige geschlechtsanpassende Operationen an nicht einwilligungsfähigen Kindern endlich unterbunden werden.“

*Europäische Sektion der Internationalen Vereinigung von Schwulen, Lesben, Transgender und Intersex Menschen (ILGA Europe)

Links zum Thema:

Themenseite des Deutschen Ethikrates

Pressemitteilung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) / Organisation Intersex International – Deutschland (OII Germany)

Mogelpackung für Inter*: Offener Geschlechtseintrag keine Option

Auf der Website des Deutschen Bundestags wird verkündet: “Bei Kindern, die ohne eindeutige Geschlechtszugehörigkeit zur Welt kommen, ist es künftig möglich, im Register auf eine Geschlechtsangabe zu verzichten.”
Diese Aussage legt nahe, dass der Bundestag die Wahlmöglichkeit für Eltern intergeschlechtlicher Kinder geschaffen habe, die Geschlechtsregistrierung offen zu lassen. Tatsächlich lautet jedoch der Beschluss:
„(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“
  • Das bedeutet im Klartext, dass es sich nicht um eine Wahlmöglichkeit, sondern um eine Vorschrift handelt.
  • Wer legt fest, dass ein Kind “weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden” kann? Nach bisheriger Praxis: Ausschließlich die Medizin. Deren Definitionsmacht darüber, was Geschlecht ist und wer welchem Geschlecht zugewiesen wird, bleibt mit der Neuregelung unangetastet.
  • Gleichzeitig ist es extrem unwahrscheinlich, dass Ärzt_innen sich zu einem solchen Attest entscheiden, sofern nicht die Eltern stark darauf dringen. Die Gefahr der Stigmatisierung wäre in der Tat sehr groß. Daher könnte im Gegenteil, die neue Vorschrift (potentielle) Eltern und Ärzt_innen zusätzlich darin bestärken, ein “uneindeutiges” Kind um jeden Preis zu vermeiden (durch Abtreibung, pränatale “Behandlung” oder sogenannte vereindeutigende chirurgische und/oder hormonelle Eingriffe). Sofern das Motiv der Neureglung gewesen ist, chirurgisch-hormonelle “Vereindeutigungen” von Kindern zu verringern, so ist abzusehen, dass dieses Ziel nicht erreicht werden wird.
  • Statt die Geschlechtseintragung für alle, nicht nur intergeschlechtliche, Kinder einfach offen zu lassen, werden erneut Sondervorschriften geschaffen, die Ausschlüsse produzieren. Die Lebenssituation der allermeisten intergeschlechtlichen Menschen wird sich dadurch nicht verbessern.
Was wir brauchen, ist ein Ende der fremdbestimmten Geschlechtszuweisung, der Praxis geschlechtlicher Normierung und Verstümmelung sowie der medizinischen Definitionshoheit über Geschlecht.

Quellen:
“Die Beschlüsse des Bundestages am 31. Januar und 1.Februar”


Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/10489 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG), 30.01.2013, 


Donnerstag, 7. November 2013

Sexualität - wir alle sind Zwitter: Irgendwo zwischen den Geschlechtern


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

 Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Sexualität - wir alle sind Zwitter:
Irgendwo zwischen den Geschlechtern

Nach einem Menschen sieht der winzige Embryo am achtundzwanzigsten Tag noch nicht aus. Ein Geschlecht hat er auch noch nicht. Zu sehen ist nur eine kleine Wölbung zwischen den Beinen, die bei weiblichen wie bei männlichen Embryos gleichermaßen wächst.
Einen Unterschied allerdings gibt es. Während ein weiblicher Embryo zwei X-Chromosome trägt, ist ein heranwachsender Junge im Moment der Befruchtung mit einem X- und einem Y-Chromosom ausgestattet. Und dieses Y-Chromosom spielt eine wichtige Rolle, wenn sich der Zwitter-Embryo in einen Jungen entwickelt.

Nah beieinander: Entwicklung der beiden Geschlechter

Mit etwa fünf Wochen entwickeln sich männliche und weibliche Embryos auseinander. Bei einem Mädchen reift die Wölbung zwischen den Beinen nach und nach zu den äußeren Geschlechtsorganen heran: Klitoris, kleine und große Schamlippen. Bei einem männlichen Embryo wächst dieselbe Wölbung stärker und entwickelt sich schließlich zu Penis und Hodensack.
Dort, wo beim erwachsenen Mann die leicht gerötete Naht an der Unterseite des Penis entlang läuft, bleibt das Gewebe bei einem Mädchen offen. Die Haut des Hodensacks wird bei der Frau zu den großen Schamlippen. Die männliche Harnröhre entsteht aus demselben Gewebe wie die Schamlippen und der untere Teil der Vagina.

Entstehung von Eierstöcken und Hoden

Um die Geschlechtsentwicklung zu vollenden müssen sich nun noch die Keimdrüsen bilden - Eierstöcke und Hoden. Ab der fünften Woche wachsen im Körper eines weiblichen Embryos Gewebe heran, die sich in Gebärmutter, Eileiter und den oberen Teil der Vagina verwandeln.
Was ihr Körper von den zwittrigen Geweben nicht braucht, baut er einfach wieder ab. Bei einem männlichen Embryo ist es ähnlich: Hier bilden sich Nebenhoden, Samenleiter und Samenblasen, überflüssiges Gewebe aus dem Zwitterstadium bildet sich zurück.

Das Zwitter-Potential beider Geschlechter ist beträchtlich

Die Geschlechtsorgane gehen nicht nur aus identischen Vorstufen hervor. Es spielen auch dieselben Hormone und sogar dieselben Gene bei der Geschlechtsentwicklung eine Rolle. Die Herausforderung für jeden Embryo lautet also, eine zwitterhafte und unklare Ausgangslage mehr in die männliche oder mehr in die weibliche Richtung zu lenken. Häufiger passiert das nicht eindeutig. Dann wird ein Baby geboren, das zwischen den Geschlechtern steht.

Ein Junge braucht zusätzliche genetische Informationen

Es ist ein kleines Gen, ganz am äußeren Ende des männlichen Y-Chromosoms. Es wird ab der siebten Schwangerschaftswoche gemeinsam mit vielen anderen Genen im gesamten Erbgut aktiv. Als Ergebnis dieser komplexen Kooperation wandeln sich die anfangs geschlechtsneutralen Keimdrüsen in Hoden um.

Für beide Seiten aktiv

Interessanterweise sind viele der Gene, die für die Geschlechtlichkeit des Embryos sorgen, sowohl in weiblichen wie in männlichen Embryonen aktiv. Sie wirken aber unterschiedlich: Wird zum Beispiel ein bestimmtes Gen häufig abgelesen, bilden sich weibliche Organe. Wird es nur selten abgelesen, kommt das männliche Potential zum Zuge.

Die Hormone kommen ins Spiel

Nach wenigen Wochen erwacht im Körper des Embryos ein zweiter wichtiger Mechanismus, der die Entwicklung lenken kann - es bilden sich die ersten Hormone. Ab der siebten, achten Woche findet schon Hormonproduktion statt, Testosteron-Produktion, wenn es ein Junge ist, Östrogen-Produktion, wenn es ein Mädchen ist.

Viele simple Vorstellungen gelten heute als überholt

Je genauer die Forschung die vorgeburtliche Entwicklung der Geschlechter betrachtet, desto mehr erkennt sie, wie komplex diese Vorgänge sind. Niemand kann genau sagen, ob sich die Gehirne von Mädchen und Jungen vorgeburtlich unterschiedlich entwickeln. Eine Zeit lang dachte man sogar, die weibliche Entwicklung vollzöge sich automatisch, während die Entwicklung von Jungen allein von dem kleinen Gen auf dem Y-Chromosom abhänge. Heute weiß man, dass das nicht stimmt.

Hormone wirken vielfältig

Hoden bilden sich auch, wenn dieses Gen auf dem Y-Chromosom beschädigt ist oder sogar wenn lediglich zwei X-Chromosomen existieren. Die Hormone wirken vielfältig und lassen sich nach dem Schema männlich oder weiblich kaum sortieren. Embryonen beider Geschlechter produzieren und brauchen Östrogen und Testosteron. Die Knochen, das Herz und andere lebenswichtige Organe sind dringend auf diese Hormone angewiesen.

Die Natur kennt keine Normen

Ob die Geschlechtsorgane später groß oder klein sind, im Farbton heller oder dunkler sind - die Natur kennt keine Norm. Sie arbeitet mit fließenden Übergängen. Wir kommen zwar meist klar erkennbar als Mann oder Frau zur Welt - dennoch fühlen sich manche Menschen männlicher oder weiblicher, andere haben einen eher männlichen oder weiblichen Körper und wieder andere fühlen sich irgendwo zwischen den Geschlechtern. Alles ist natürlich. Wie natürlich wir unsere sexuelle Ausrichtung leben können - das ist dann eine Frage der Erziehung und der Kultur.

Im Deutschen Bundestag wurde am 31. Januar ein Gesetz verabschiedet, das Eltern und Ärzten eines Babys mit nicht eindeutigem Geschlecht die Entscheidung abnehmen soll, das Kind als Mädchen oder Junge im Geburtsregister eintragen zu lassen.


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Änderung des Personenstandsgesetzes

Am 1. November 2013 tritt das Personenstandsgesetz in Deutschland in Kraft, das um folgenden Absatz ergänzt wurde: "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen."
Im Deutschen Bundestag wurde am 31. Januar ein Gesetz verabschiedet, das Eltern und Ärzten eines Babys mit nicht eindeutigem Geschlecht die Entscheidung abnehmen soll, das Kind als Mädchen oder Junge im Geburtsregister eintragen zu lassen.

Das geänderte Personenstandsgesetz ist heute, am 1. November, Inkrafttreten und trägt damit der Tatsache Rechnung, dass etwa jedes 4500ste in Deutschland geborene Kind nicht dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen ist. Intersexuelle Kinder haben beide Anlagen und sind nicht eindeutig Mädchen oder Junge.

Noch immer wird im Babyalter operiert

Bis vor nicht allzu langer Zeit empfahlen Ärzte den Eltern massiv, ihr Kind einem der beiden Geschlechter zuzuweisen, es operieren zu lassen und ganz nach dem klassischen Junge-Mädchen-Profil zu erziehen. Bis in die 1990er Jahre galt in den meisten Fällen bei OPs das Prinzip der besseren Machbarkeit: "It's easier to make a hole than to build a pole" (Es ist einfacher ein Loch zu graben, als einen Pfahl zu errichten), also wurden fast alle intersexuell geborenen Kinder zu Mädchen. Dass überhaupt operiert werden musste, stand nur selten zur Debatte. Lediglich wenn Eltern sich vehement gegen alle ärztlichen Ratschläge durchsetzten, blieb das Kind unversehrt, in mehr als drei Vierteln war das nicht der Fall.
Im September 2012 wandte sich eine Gruppe Betroffener mit einem offenen Brief ans Hamburger Universitätsklinikum und forderte eine umfassende Aufarbeitung. Ärztliche Empfehlungen aus den 1950er bis 1970er Jahren, wie sie die Schweizer Gruppe aus ihren Unterlagen zitiert, klingen brutal: "Nach Möglichkeit soll die Operation schon vor dem vierten Lebensjahr durchgeführt werden. Bei leichteren Fällen ist lediglich die Entfernung der Klitoris erforderlich. Das Organ soll dabei exstirpiert [vollständig entfernt, Anm. d. Red.] und nicht amputiert werden, da sich sonst lästige Erektionen des zurückgebliebenen Stumpfes einstellen können."
Auch heute noch werden zwischengeschlechtliche Kinder operiert, oft wird ein erhöhtes Krebsrisiko als Grund angeführt, das etwa bei innenliegenden Hoden besteht. Dass es sich um einen statistischen Wert handelt und das Entartungsrisiko deutlich geringer als früher angenommen ist, hindert die meisten Ärzte nicht an einer sogenannten Gonadektomie, einer Entfernung der hormonbildenden Keimdrüsen. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie ihr Leben lang Medikamente nehmen müssen, um die Hormone zu ersetzen. Und natürlich Unfruchtbarkeit.
Leben zwischen den Geschlechtern

Vom 2. Mai bis 19. Juni 2011 führte der Deutsche Ethikrat eine Online-Umfrage unter betroffenen Menschen zum Thema Intersexualität durch. Dabei kam auch heraus, was den Befragten besonders fehlt: "Am häufigsten werden öffentliche Aufklärung und Enttabuisierung - insbesondere in Schulen, an Universitäten, bei Medizinern und Psychologen - gefordert." Zum Personenstandsrechts kam es zu folgenden Ergebnissen: "Im Hinblick auf das Personenstandsrecht fordern 43 Prozent eine Beibehaltung der Unterscheidung männlich/weiblich. 36 Prozent plädieren für eine andere Lösung und 22 Prozent fordern die Ergänzung um eine dritte Kategorie."
Der Ethikrat empfahl dem Bundestag die Änderung des Personenstandsgesetzes. Nun kann dies als rechtliche Grundlage für weitere Aufklärung dienen. Hertha Richter-Appelt, stellvertretende Direktorin des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am Hamburger UKE, hat auch den Ethikrat beraten. 2010 sagte sie in einem Interview mit der "Brigitte": "Das psychosoziale Geschlecht sollten Eltern auf keinen Fall offen lassen." Neben der Frage, wie man bei einem Baby oder Kleinkind das psychosoziale Geschlecht erkennt, stellt sich auch die Frage: Können Eltern ein Kind nicht geschlechtsneutral erziehen? Zustern.de sagt Frau Richter-Appelt: "Ich kann mir wenige Eltern vorstellen, die das von ihrer eigenen psychischen Struktur her ohne größere Probleme schaffen. Also es ohne Unterstützung schaffen, in den Kindergarten zu gehen und zu sagen 'Ich möchte das Kind weder als Mädchen noch als Jungen erziehen. Können Sie bitte entsprechend mit dem Kind umgehen?' Da müssen sie auf vernünftige Kindergärtnerinnen stoßen. Dann kommt das Kind in die Schule, dann muss man mit den Lehrern reden und so weiter. Ich glaube, es ist für ein Kind einfacher, wenn sie sagen, wir erziehen das Kind mehr oder minder als Mädchen, aber sehr tolerant. Früher hat man Kinder so erzogen, dass man einem dem weiblichen Geschlecht zugewiesenen Kind, wenn es angefangen hat mit Autos zu spielen, die Autos weggenommen hat. Und analog hat man das mit Jungs gemacht. Das ist natürlich Wahnsinn, da pressen Sie die Kinder in irgendwas rein, wo sie sich überhaupt nicht entwickeln können. Und unsere Erfahrung aus der Studie ist: Intersexuelle Menschen erleben sich oft dazwischen."

Aufklärung muss her
Doch Eltern, die sich das zutrauen, gibt es heutzutage durchaus, das weiß Richter-Appelt, einige kennt sie persönlich: "Ich sage nicht, dass es nicht geht. Kinder mobben relativ wenig, was Geschlecht angeht. Das war immer die Angst von Ärzten, wenn das Kind in die Sauna geht oder in die Schule kommt, werde es gehänselt. Ich glaube aber, das sind sehr viel mehr die Ängste der Erwachsenen", berichtet sie.
Und da hilft nur Aufklärung, für die Akzeptanz einer mehr als zweigeschlechtlichen Welt reicht das ergänzte Gesetz allein nicht aus. Dass wir auch ein sprachliches Problem haben mit einem "unbestimmten Geschlecht", stellte Burkhard Müller in seinem Artikel "Der Mensch, die Männin" in der "Süddeutschen Zeitung" fest. Sprache sei zäh und träge, was man bereits an Notlösungen wie "Professorinnen" oder "Professor/inn/en" merke, wenn man Professoren und Professorinnen anschreiben wolle. Doch in der Sprache kann sich nur widerspiegeln, was auch gelebt wird - und davon die zahlreichen Varianten zwischen den Geschlechtern zu leben, zu akzeptieren, gleichzubehandeln und in unserer Gesellschaft sichtbar zu machen, sind wir noch meilenweit entfernt.
Nach Schätzungen des Ethikrates leben in Deutschland etwa 80.000 Menschen, die wie die Romanfigur Calliope, nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können. Sie haben zum Teil sowohl weibliche, wie auch männliche Geschlechtsorgane; zum Teil sind sie zwar anatomisch Frauen, verfügen jedoch über einen deutlichen Überschuss an männlichen Geschlechtshormonen. Es gibt unzählige Formen von Intersexualität.

Ein Ausschuss der Vereinten Nationen hatte die deutsche Bundesregierung im Jahr 2009 dafür gerügt, diese Menschen nicht hinreichend vor Diskriminierungen zu schützen, und zugleich aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte zu ergreifen. Eine solche Maßnahme entfaltet nun Wirkung. Von diesem Freitag an regelt das Personenstandsgesetz, dass Neugeborene, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können, ohne Angabe des Geschlechts in das Geburtenregister einzutragen sind. Zuvor mussten Eltern innerhalb des ersten Lebensmonats angeben, ob ihr Kind ein Mädchen oder ein Junge ist. Auch im Reisepass, der anders als der Personalausweis eine Angabe über das Geschlecht enthält, kann vom 1. November an statt „F“ und „M“ auch ein „X“ eingetragen werden. Zwar wurde das Passgesetz selbst nicht geändert; diese Möglichkeit ist aber in einer europäischen Verordnung vorgesehen, die wegen des Anwendungsvorrangs des Europarechts die Regelung des deutschen Passgesetzes verdrängt.

Die geschäftsführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht in den Neuerungen einen wichtigen Schritt für die Abschaffung der Diskriminierung: „Für Intersexuelle bedeutet das eine große Erleichterung, für unsere Gesellschaft eine wichtige Modernisierung“, sagte sie dieser Zeitung und forderte, dass sich „diese Haltung“ künftig „auf alle Bereiche der Rechtsordnung erstrecken“.

Mit größerer Zurückhaltung reagiert das Bundesinnenministerium, das für das Personenstandsrecht zuständig ist. „Die Neuregelung erschafft keine neue Geschlechtskategorie“, sagte ein Sprecher. Sie soll lediglich den Druck von den Eltern nehmen, sich vorschnell auf ein Geschlecht festzulegen und geschlechtsangleichende medizinische Operationen an ihrem Kind vornehmen zu lassen. Die Idee sei aber schon, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung zugunsten eines der beiden Geschlechter getroffen werde – auch wenn das Gesetz sie zu einer solchen Entscheidung nicht zwinge. „In der gesamten Rechtsordnung, insbesondere im Verfassungs- und Zivilrecht, existieren nur die Geschlechter männlich und weiblich“, heißt es zur Begründung aus dem Bundesinnenministerium.
Michael Wunder, Leiter der Arbeitsgruppe Intersexualität im Ethikrat, bezeichnete die Gesetzesänderung daher als „halbherzig“. Der Ethikrat, der im Auftrag der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Intersexualität erarbeitete, hatte vorgeschlagen, dass im Geburtenregister neben „männlich“ und „weiblich“ auch die Kategorie „anderes“ zur Verfügung steht – wie das etwa in Australien der Fall ist. „Eine Nichteintragung im Geburtsregister trifft die Sache nicht“, sagt Wunder, der in seiner Tätigkeit als Therapeut häufig mit Intersexuellen zu tun hat. „Diese Menschen haben nicht kein Geschlecht, sondern es kommen vielgestaltige Geschlechter vor. Daher sage ich auch nicht ,drittes Geschlecht‘, es gibt ein viertes, fünftes und sechstes.“ So sei die Schöpfung, und es gehe darum, sie zu akzeptieren. Und das bedeute in der Konsequenz eben auch, das Versicherungsrecht, das Familienrecht und andere Rechtsbereiche zu reformieren.

Der Ethikrat hatte in seiner Stellungnahme vom Februar 2012 nicht nur eine Änderung des Personenstandsrechts vorgeschlagen. Noch wichtiger sei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe eine Änderung der Regelungen zur medizinischen Behandlung gewesen, berichtet Wunder. Operative Maßnahmen bei Menschen mit weiblichen und männlichen Keimdrüsen ist nach Ansicht des Ethikrats ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Wahrung der sexuellen Identität. Für eine solche Operation dürfe sich nur der Betroffene höchstpersönlich entscheiden, wenn er in ein entscheidungsfähiges Alter kommt. Die Eltern sollten nur dann entscheiden können, wenn das Kindeswohl ohne Operation massiv gefährdet wäre.

Früher waren Operationen an Neugeborenen mit doppeltem Geschlecht die Regel. In den meisten Fällen wurden sie zu Mädchen umoperiert – mit teilweise gravierenden gesundheitlichen und psychischen Folgen für die Betroffenen. Interessenvertretungen intersexueller Menschen geißeln solche Eingriffe daher als „genitale Verstümmelungen“. Bei einigen Medizinern hat in den vergangenen Jahren ein Umdenken eingesetzt. „Es gibt jedoch keine repräsentative Studie, die belegt, dass es tatsächlich weniger Operationen als früher gibt“, sagt Wunder. Daher sei auch hier eine gesetzliche Regelung notwendig.

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...