Sonntag, 15. Juni 2014

Dänemark: Vorreiter für Transmenschen

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2014

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Dänemark: Vorreiter für Transmenschen


Publiziert am 13. Juni 2014

Das dänische Parlament hat eine bahnbrechende Gesetzesrevision über die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht von Transmenschen verabschiedet: Es beruht als erstes in Europa allein auf der Selbstdeklaration der Person. Weder medizinische Maßnahmen noch psychiatrische Gutachten sind erforderlich.

Für die Antragstellenden gelten allein eine Altersbeschränkung von 18 Jahren und eine Wartezeit von sechs Monaten, bevor die Änderung genehmigt wird. Es werden weder eine Sterilisation noch ein sonstiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vorausgesetzt, und auch eine Bestätigung von Psychologen oder eine psychiatrische Diagnose werden nicht gefordert. Die neue Regelung wird im September in Kraft treten. Damit ist Dänemark europäischer Vorreiter im Einhalten der Menschenrechte von Trans*.

In den meisten Staaten – auch in der Schweiz – müssen sich Trans* für die Änderung ihres Personenstands einem langwierigen medizinischen und rechtlichen Verfahren unterziehen. Die Sterilisation, der Zwang zu weiteren medizinischen Maßnahmen (geschlechtsangleichende Operationen, Hormoneinnahme) sowie die Diagnose einer psychischen Störung sind auch hierzulande noch übliche Anforderungen der Gerichte und Verwaltungen.

Dies, obwohl Menschenrechts Expertinnen wie beispielsweise die UNO-Hochkommissarin Navi Pillay oder der Menschenrechtskommissar des Europarates Niels Muižnieks diese bereits mehrfach und unmissverständlich als inakzeptable Menschenrechtsverletzungen verurteilt haben.

Transmenschen müssen einen schweren Weg gehen, bis sie ihrer Geschlechtsidentität entsprechend leben können. 

Die Rechte von Menschen, die sich nicht dem ihnen bei Geburt zugeordneten Geschlecht zugehörig fühlen (Transmenschen), werden in Europa vielfach missachtet und verletzt.
Das dokumentiert Amnesty International in einem veröffentlichten Bericht.

Transmenschen werden zum Beispiel gezwungen, sich teils schwerwiegenden medizinischen Eingriffen und Behandlungen zu unterziehen, bevor sie ihr amtliches Geschlecht und den Namen ändern dürfen.

In der Europäischen Union leben schätzungsweise 1,5 Millionen Transmenschen. In vielen europäischen Ländern erlaubt das Gesetz eine Änderung des amtlichen Geschlechts nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Transmenschen können eine rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität nur dann erhalten, wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, wenn sie in medizinische Behandlungen einwilligen, die längst nicht alle von ihnen wünschen - etwa Hormontherapien und Operationen, die eine irreversible Sterilisation zur Folge haben -, und wenn sie beweisen, dass sie alleinstehend sind.
Dieser Prozess kann Jahre dauern.

«Es ist entwürdigend und unmenschlich, jemanden gegen den eigenen Wunsch zu invasiven, schwerwiegenden Behandlungen zu zwingen, nur weil er oder sie das amtliche Geschlecht ändern will», sagt Stella Jegher, Gender-Fachfrau der Schweizer Sektion von Amnesty International.
«Transmenschen haben ohnehin einen schweren Weg voller Hindernisse zu gehen, bis sie ihrer Geschlechtsidentität entsprechend leben können. Dass der Staat sie noch zusätzlich diskriminiert und ihnen Hürden in den Weg stellt, darf nicht sein.»

Der Bericht von Amnesty International The state decides who I am: lack of legal recognition for transgender people in Europe hat die Situation von Transmenschen in sieben europäischen Ländern untersucht: Dänemark, Finnland, Frankreich, Norwegen, Belgien, Deutschland und Irland.
Während in Irland bisher überhaupt keine Änderung des amtlichen Geschlechts möglich ist (ein entsprechendes Gesetz ist zurzeit erst in Planung), verletzen die geltenden Verfahren in den anderen Ländern fundamentale Menschenrechte.

Stella Jegher: «Staaten müssen dafür sorgen, dass Transmenschen ihre Geschlechtsidentität in einem raschen, transparenten und niederschwelligen Verfahren amtlich anerkennen lassen können.
Dabei muss ihr Recht auf Privatsphäre geschützt werden, und es dürfen keine Auflagen gemacht werden, die die Menschenrechte der Betroffenen verletzen.
 Das Recht auf Privatsphäre muss ebenso geschützt werden, wie das Recht, nicht diskriminiert zu werden.»

Die Änderung ihres offiziellen Geschlechts ist für die Menschenrechte von Transmenschen von fundamentaler Bedeutung. Stimmt ihr amtliches Geschlecht nicht mit ihrer Geschlechtsidentität und ihrer äußeren Erscheinung überein, riskieren sie jedes Mal, wenn sie in einem Dokument entsprechende Angaben machen oder sich ausweisen müssen, diskriminiert zu werden.

Forderungspapier zur Reform des Transsexuellen rechts


Das Transsexuellengesetz (TSG) enthält nach diversen fortschrittlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) immer noch Bestimmungen, die mit der Achtung der Würde und der Selbstbestimmung von Trans*-Menschen nicht vereinbar sind.
Es enthält auch Regelungen, die sich in der Praxis als unzureichend erwiesen haben und zur Diskriminierung beitragen.

"Wir werden das Transsexuellen Gesetz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen", hatte die Koalition im Oktober 2009 versprochen.
Heute sind wir im Jahr 2014 und wenn wir Realistisch und Ehrlich sind, kaum oder nichts was wirklich zu Erwähnen wäre hat sich geändert, sondern  das Bundesverfassungsgericht musste zu Ihren Entscheidungen kommen, da die Regelungen fast alle Verfassungswidrig waren!

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz aus dem Jahr 1980 in inzwischen sechs Urteilen als in Teilen verfassungswidrig eingestuft, zuletzt im Januar 2011.

Seitdem müssen sich Transsexuelle nicht mehr einer Operation unterziehen, um ihr offizielles Geschlecht in Dokumenten ändern lassen zu können.

Forderungen wie diese welche Erarbeitet wurden, sind bis Dato nur ein Wunschdenken!
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) begrüßt die jüngsten Bestrebungen zur Reform des deutschen Transsexuellen Gesetzes. Ein bundesweiter, unabhängiger Arbeitskreis aus diversen trans*- und inter*-Organisationen hat sich im Jahr 2011 mit dem Ziel gegründet, gemeinsame, zentrale Forderungen herauszuarbeiten. Das Konsenspapier zur Reform des Transsexuellen Gesetzes ist nun vorgestellt worden.

1. Verwirklichung  des  Selbstbestimmungsrechtes  von  Trans*‐Personen  durch  Abschaffung
Der  Begutachtung  und  des  gerichtlichen  Verfahrens  (derzeit  geregelt  in  §  4  Abs.  3  in
Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 TSG);

2. Aufhebung  des  TSG  als  Sondergesetz  und  Integration  notwendiger  Regelungen  in
Bestehendes Recht;

3. Anstelle des gerichtlichen Verfahrens Änderung des Vornamens und des Personenstandes
Auf Antrag bei der für das Personenstandswesen zuständigen Behörde;

4. Ausbau des Offenbarungsverbots; Einbeziehung in das Ordnungswidrigkeitenrecht;

5. Rechtliche Absicherung der Leistungspflicht der Krankenkassen.

Die Verfasserinnen und Verfasser sprechen sich unter anderem für die Abschaffung der Begutachtungspraxis aus, die das Vorhandensein der Transsexualität eines Menschen anhand von Expertenmeinungen bestätigen soll.

 Diese Gutachten werden jedoch in der Praxis oftmals auf Grundlage subjektiver Ansichten erstellt und belasten die Betroffenen vor allem psychisch und finanziell.

Dass die Begutachtungspraxis abgeschafft werden soll, wird auch in der von der Antidiskriminierungsstelle in Auftrag gegebene Expertise „Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben" befürwortet.

Im Konsenspapier steht weiter, dass der frühere Vorname und Personenstand nach einer erfolgten Änderung nicht mehr offenbart werden darf.

 Für Betroffene entstünde ansonsten ein permanenter Erklärungsbedarf, der sie in eine Sonderrolle drängen und somit Diskriminierung provozieren würde. Deshalb müsse Betroffenen auch ein Anspruch auf Neuaustellung von Zeugnissen und Urkunden erteilt werden, die ihrem neuen Personenstand entsprechen. Dafür hat sich die Antidiskriminierungsstelle bereits im Jahr 2010 ausgesprochen.

Des Weiteren wird die Schaffung einer dritten Geschlechtskategorie gefordert, was vom Deutschen Ethikrat unterstützt wird und in anderen Ländern bereits Realität ist.

So kann in australischen Reisepässen anstelle von „männlich“ oder „weiblich“ auch ein „X“ für „unspecified" oder auch „3. Geschlecht" eingetragen werden.
Argentinien geht noch einen Schritt weiter und erlaubt seinen Bürgern, ihr jeweiliges Geschlecht selbst zu bestimmen, ohne, dass dafür eine Hormonbehandlung oder ein chirurgischer Eingriff notwendig sind. Intersexuelle sehen sich darüber hinaus mit dem Problem konfrontiert, dass sie nicht wissen, ob sie sich überhaupt auf das bestehende Transsexuellengesetz berufen können.
Deshalb fordert der Arbeitskreis die Aufhebung der Sonderstellung des Transsexuellen Gesetzes und dessen Integration in bestehendes Recht. Dies würde der stigmatisierenden Wirkung eines Sondergesetzes und der damit einhergehenden Ausgrenzung der betroffenen Personengruppen entgegenwirken.

Das TSG stammt aus dem Jahr 1981 und wird mittlerweile von vielen Betroffenen und Fachleuten kritisiert.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte schon mehrfach fest, dass es das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt und somit nicht verfassungskonform ist.
Darin wurden u.a. die geschlechtsangleichende Operation und die Fortpflanzungsunfähigkeit als zwingende Voraussetzung zur Geschlechtsänderung aufgehoben.

Wenn wir nun zum Schluss kommen stellen wir fest, ja wir von http://trans-weib.blogspot.de/  sind tag täglich im Internetz und Veröffentlichen eine Unmenge von Informationen für Betroffene und vor allem für diese angeblich „Normale“ Gesellschaft, denn wir sind der Meinung das wir nur mit dem Wissen über Missstände diese auch Bekämpfen können!
Schade ist dabei, dass selbst diese große Minderheit von Transgendern  die Meinung vertritt, das wir als Gemeinschaft zu Schwach sind Änderungen zu bewirken, was natürlich nicht fördernd sein kann!
http://trans-weib.blogspot.de/ wird weiter Kämpfen um diese Menschenrechte zu erhalten, denn ob Transgender oder nicht, wir haben das Recht auf ein Leben in Ehre und Würde dabei steht das Recht auf Selbstbestimmung an erster Stelle, ob es nun der Bundesregierung passt oder nicht!

Verbleibe mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi Rothenbächer 

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