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Nikita Noemi Rothenbächer 2014
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Dänemark: Vorreiter für Transmenschen
Publiziert am 13. Juni 2014
Das dänische Parlament hat eine bahnbrechende Gesetzesrevision
über die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht von Transmenschen
verabschiedet: Es beruht als erstes in Europa allein auf der Selbstdeklaration
der Person. Weder medizinische Maßnahmen noch psychiatrische Gutachten sind
erforderlich.
Für die Antragstellenden gelten allein eine
Altersbeschränkung von 18 Jahren und eine Wartezeit von sechs Monaten, bevor
die Änderung genehmigt wird. Es werden weder eine Sterilisation noch ein
sonstiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vorausgesetzt, und auch
eine Bestätigung von Psychologen oder eine psychiatrische Diagnose werden nicht
gefordert. Die neue Regelung wird im September in Kraft treten. Damit ist
Dänemark europäischer Vorreiter im Einhalten der Menschenrechte von Trans*.
In den meisten Staaten – auch in der Schweiz – müssen sich
Trans* für die Änderung ihres Personenstands einem langwierigen medizinischen
und rechtlichen Verfahren unterziehen. Die Sterilisation, der Zwang zu weiteren
medizinischen Maßnahmen (geschlechtsangleichende Operationen, Hormoneinnahme)
sowie die Diagnose einer psychischen Störung sind auch hierzulande noch übliche
Anforderungen der Gerichte und Verwaltungen.
Dies, obwohl Menschenrechts Expertinnen wie beispielsweise die
UNO-Hochkommissarin Navi Pillay oder der Menschenrechtskommissar des
Europarates Niels Muižnieks diese bereits mehrfach und unmissverständlich als
inakzeptable Menschenrechtsverletzungen verurteilt haben.
Transmenschen müssen einen schweren Weg gehen, bis sie ihrer
Geschlechtsidentität entsprechend leben können.
Die Rechte von Menschen, die sich nicht dem ihnen bei Geburt
zugeordneten Geschlecht zugehörig fühlen (Transmenschen), werden in Europa
vielfach missachtet und verletzt.
Das dokumentiert Amnesty International in einem veröffentlichten
Bericht.
Transmenschen werden zum Beispiel gezwungen, sich teils
schwerwiegenden medizinischen Eingriffen und Behandlungen zu unterziehen, bevor
sie ihr amtliches Geschlecht und den Namen ändern dürfen.
In der Europäischen Union leben schätzungsweise 1,5
Millionen Transmenschen. In vielen europäischen Ländern erlaubt das Gesetz eine
Änderung des amtlichen Geschlechts nur unter sehr strengen Voraussetzungen.
Transmenschen können eine rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität nur
dann erhalten, wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, wenn sie
in medizinische Behandlungen einwilligen, die längst nicht alle von ihnen
wünschen - etwa Hormontherapien und Operationen, die eine irreversible
Sterilisation zur Folge haben -, und wenn sie beweisen, dass sie alleinstehend
sind.
Dieser Prozess kann Jahre dauern.
«Es ist entwürdigend und unmenschlich, jemanden gegen den eigenen
Wunsch zu invasiven, schwerwiegenden Behandlungen zu zwingen, nur weil er oder
sie das amtliche Geschlecht ändern will», sagt Stella Jegher, Gender-Fachfrau
der Schweizer Sektion von Amnesty International.
«Transmenschen haben ohnehin einen schweren Weg voller Hindernisse
zu gehen, bis sie ihrer Geschlechtsidentität entsprechend leben können. Dass
der Staat sie noch zusätzlich diskriminiert und ihnen Hürden in den Weg stellt,
darf nicht sein.»
Der Bericht von Amnesty International The state decides who
I am: lack of legal recognition for transgender people in Europe hat die
Situation von Transmenschen in sieben europäischen Ländern untersucht:
Dänemark, Finnland, Frankreich, Norwegen, Belgien, Deutschland und Irland.
Während in Irland bisher überhaupt keine Änderung des
amtlichen Geschlechts möglich ist (ein entsprechendes Gesetz ist zurzeit erst
in Planung), verletzen die geltenden Verfahren in den anderen Ländern
fundamentale Menschenrechte.
Stella Jegher: «Staaten müssen dafür sorgen, dass Transmenschen ihre
Geschlechtsidentität in einem raschen, transparenten und niederschwelligen
Verfahren amtlich anerkennen lassen können.
Dabei muss ihr Recht auf Privatsphäre geschützt werden, und es
dürfen keine Auflagen gemacht werden, die die Menschenrechte der Betroffenen
verletzen.
Das Recht auf Privatsphäre
muss ebenso geschützt werden, wie das Recht, nicht diskriminiert zu werden.»
Die Änderung ihres offiziellen Geschlechts ist für die
Menschenrechte von Transmenschen von fundamentaler Bedeutung. Stimmt ihr
amtliches Geschlecht nicht mit ihrer Geschlechtsidentität und ihrer äußeren
Erscheinung überein, riskieren sie jedes Mal, wenn sie in einem Dokument
entsprechende Angaben machen oder sich ausweisen müssen, diskriminiert zu
werden.
Forderungspapier zur Reform des Transsexuellen rechts
Das
Transsexuellengesetz (TSG) enthält nach diversen fortschrittlichen
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) immer noch Bestimmungen,
die mit der Achtung der Würde und der Selbstbestimmung von Trans*-Menschen
nicht vereinbar sind.
Es enthält auch
Regelungen, die sich in der Praxis als unzureichend erwiesen haben und zur
Diskriminierung beitragen.
"Wir werden das Transsexuellen Gesetz unter
Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue
zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen", hatte die Koalition im Oktober
2009 versprochen.
Heute sind wir im Jahr 2014 und wenn wir Realistisch und
Ehrlich sind, kaum oder nichts was wirklich zu Erwähnen wäre hat sich geändert,
sondern das Bundesverfassungsgericht
musste zu Ihren Entscheidungen kommen, da die Regelungen fast alle
Verfassungswidrig waren!
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz aus dem Jahr 1980 in
inzwischen sechs Urteilen als in Teilen verfassungswidrig eingestuft, zuletzt
im Januar 2011.
Seitdem müssen sich Transsexuelle nicht mehr einer Operation
unterziehen, um ihr offizielles Geschlecht in Dokumenten ändern lassen zu
können.
Forderungen wie diese welche Erarbeitet
wurden, sind bis Dato nur ein Wunschdenken!
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
(ADS) begrüßt die jüngsten Bestrebungen zur Reform des deutschen Transsexuellen
Gesetzes. Ein bundesweiter, unabhängiger Arbeitskreis aus diversen trans*- und
inter*-Organisationen hat sich im Jahr 2011 mit dem Ziel gegründet, gemeinsame,
zentrale Forderungen herauszuarbeiten. Das Konsenspapier zur Reform des Transsexuellen
Gesetzes ist nun vorgestellt worden.
1. Verwirklichung des
Selbstbestimmungsrechtes von Trans*‐Personen durch Abschaffung
Der Begutachtung und des
gerichtlichen Verfahrens (derzeit geregelt in § 4 Abs. 3 in
Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nrn.
1 und 2 TSG);
2. Aufhebung des TSG als
Sondergesetz und Integration notwendiger Regelungen in
Bestehendes Recht;
3. Anstelle des gerichtlichen Verfahrens Änderung des Vornamens und des Personenstandes
Auf Antrag bei der für das Personenstandswesen
zuständigen Behörde;
4. Ausbau des Offenbarungsverbots; Einbeziehung in das Ordnungswidrigkeitenrecht;
5. Rechtliche Absicherung der Leistungspflicht der Krankenkassen.
Die Verfasserinnen und Verfasser sprechen sich unter anderem
für die Abschaffung der Begutachtungspraxis aus, die das Vorhandensein der
Transsexualität eines Menschen anhand von Expertenmeinungen bestätigen soll.
Diese Gutachten
werden jedoch in der Praxis oftmals auf Grundlage subjektiver Ansichten
erstellt und belasten die Betroffenen vor allem psychisch und finanziell.
Dass die Begutachtungspraxis abgeschafft werden soll, wird
auch in der von der Antidiskriminierungsstelle in Auftrag gegebene Expertise „Benachteiligung
von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben" befürwortet.
Im Konsenspapier steht weiter, dass der frühere Vorname und
Personenstand nach einer erfolgten Änderung nicht mehr offenbart werden darf.
Für Betroffene
entstünde ansonsten ein permanenter Erklärungsbedarf, der sie in eine
Sonderrolle drängen und somit Diskriminierung provozieren würde. Deshalb müsse
Betroffenen auch ein Anspruch auf Neuaustellung von Zeugnissen und Urkunden
erteilt werden, die ihrem neuen Personenstand entsprechen. Dafür hat sich die
Antidiskriminierungsstelle bereits im Jahr 2010 ausgesprochen.
Des Weiteren wird die Schaffung einer dritten Geschlechtskategorie
gefordert, was vom Deutschen Ethikrat unterstützt wird und in anderen Ländern
bereits Realität ist.
So kann in australischen Reisepässen anstelle von „männlich“
oder „weiblich“ auch ein „X“ für „unspecified" oder auch „3.
Geschlecht" eingetragen werden.
Argentinien geht noch einen Schritt weiter und erlaubt
seinen Bürgern, ihr jeweiliges Geschlecht selbst zu bestimmen, ohne, dass dafür
eine Hormonbehandlung oder ein chirurgischer Eingriff notwendig sind.
Intersexuelle sehen sich darüber hinaus mit dem Problem konfrontiert, dass sie
nicht wissen, ob sie sich überhaupt auf das bestehende Transsexuellengesetz
berufen können.
Deshalb fordert der Arbeitskreis die Aufhebung der
Sonderstellung des Transsexuellen Gesetzes und dessen Integration in
bestehendes Recht. Dies würde der stigmatisierenden Wirkung eines
Sondergesetzes und der damit einhergehenden Ausgrenzung der betroffenen
Personengruppen entgegenwirken.
Das TSG stammt aus dem Jahr 1981 und wird
mittlerweile von vielen Betroffenen und Fachleuten kritisiert.
Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte schon mehrfach fest, dass es das
Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt und somit nicht
verfassungskonform ist.
Darin wurden u.a. die
geschlechtsangleichende Operation und die Fortpflanzungsunfähigkeit als
zwingende Voraussetzung zur Geschlechtsänderung aufgehoben.
Wenn wir nun zum Schluss kommen stellen wir fest, ja wir von
http://trans-weib.blogspot.de/ sind tag täglich im Internetz und
Veröffentlichen eine Unmenge von Informationen für Betroffene und vor allem für
diese angeblich „Normale“ Gesellschaft, denn wir sind der Meinung das wir nur
mit dem Wissen über Missstände diese auch Bekämpfen können!
Schade ist dabei, dass selbst diese große Minderheit von Transgendern die Meinung vertritt, das wir als Gemeinschaft
zu Schwach sind Änderungen zu bewirken, was natürlich nicht fördernd sein kann!
http://trans-weib.blogspot.de/
wird weiter Kämpfen um diese Menschenrechte zu erhalten, denn ob Transgender
oder nicht, wir haben das Recht auf ein Leben in Ehre und Würde dabei steht das
Recht auf Selbstbestimmung an erster Stelle, ob es nun der Bundesregierung
passt oder nicht!
Verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
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