Freitag, 10. April 2015

Rechtsanspruch auf Zeugnisumschreibung bei Transgender Personen

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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„Wenn man den Geist nicht so verändern kann, dass er zum Körper passt, dann sollten wir uns vielleicht dazu entschließen, den Körper so zu verändern, dass er dem Geist entspricht.“



Rechtsanspruch auf Zeugnisumschreibung bei Transgender Personen
Brunner/Frasl/Traschkowitsch: Ein weiterer wichtiger Baustein erledigt

Wien (OTS/SK) - Lange ist darüber diskutiert worden, vielen Transgender Personen war es bis dato verwehrt, ein neues Zeugnis ihrem nunmehrigen Geschlecht entsprechend zu erhalten. Daher kam es bei der beruflichen Wiedereingliederung bzw. bei Bewerbungen immer wieder zu großen Problemen. Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek und die SPÖ haben damit erneut bewiesen, dass sie auf Seiten der Betroffenen stehen und alles Machbare tun, um das Leben transidenter Menschen und anderer Minderheiten in unserem Land zu verbessern, so Andrea Brunner, Bundesfrauengeschäftsführerin der SPÖ, Angelika Frasl, stv. SoHo-Bundes- und Wiener Landesvorsitzende und Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzender der Sozialdemokratischen LSBTI Organisation heute gegenüber dem SPÖ Pressedienst. ****
Frasl ergänzend: Nunmehr haben transidente Personen in Österreich erstmals einen Rechtsanspruch auf die Umschreibung von Schulzeugnissen nach erfolgter Vornamens- und Personenstandsänderung auf den neuen Vornamen und das neue Geschlecht. Damit sind die Betroffenen nun nicht mehr vom good will der Schuldirektoren abhängig und ersparen sich das oftmals entwürdigende Coming Out bei Vorstellungsgesprächen und anderen Gelegenheiten, wo Schulzeugnisse vorgelegt werden müssen.
Nunmehr ist das Wissenschaftsministerium gefordert, diese Regelung auch für den Bereich der Hochschulen und Universitäten umzusetzen, damit auch diese Zeugnisse problemlos an die geänderten Lebensumstände Betroffener angepasst werden können. Auch hier müssen wir rasch umsetzen, so Brunner weiter.
Als weiterer dringender Schritt wäre nunmehr das levelling up umzusetzen. Die fertige Sozialpartnereinigung scheiterte in der letzten Legislaturperiode am Koalitionspartner. Das levelling up würde die Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung auch außerhalb der Arbeitswelt verbieten und Betroffenen Schadensersatzansprüche einräumen. Diskriminierung darf daher auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht toleriert werden. "Überwinden wir die ständigen Einsprüche von konservativen, so genannten liberalen und reaktionären Kräften in Österreich und bringen wir diese wichtige und bereits fertige Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz endlich auf Schiene", so Traschkowitsch.

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