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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita
Noemi Rothenbächer 2015
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vor, einer Minderheit anzugehören!
„Wenn man den Geist
nicht so verändern kann, dass er zum Körper passt, dann sollten wir uns
vielleicht dazu entschließen, den Körper so zu verändern, dass er dem Geist
entspricht.“
Rechtsanspruch auf
Zeugnisumschreibung bei Transgender Personen
Brunner/Frasl/Traschkowitsch:
Ein weiterer wichtiger Baustein erledigt
Wien (OTS/SK) - Lange ist darüber diskutiert worden,
vielen Transgender Personen war es bis dato verwehrt, ein neues Zeugnis ihrem
nunmehrigen Geschlecht entsprechend zu erhalten. Daher kam es bei der
beruflichen Wiedereingliederung bzw. bei Bewerbungen immer wieder zu großen
Problemen. Bundesministerin Gabriele
Heinisch-Hosek und die SPÖ haben damit erneut bewiesen, dass
sie auf Seiten der Betroffenen stehen und alles Machbare tun, um das Leben
transidenter Menschen und anderer Minderheiten in unserem Land zu verbessern,
so Andrea Brunner, Bundesfrauengeschäftsführerin der SPÖ, Angelika Frasl, stv.
SoHo-Bundes- und Wiener Landesvorsitzende und Peter Traschkowitsch, Bundes- und
Wiener Landesvorsitzender der Sozialdemokratischen LSBTI Organisation heute
gegenüber dem SPÖ Pressedienst. ****
Frasl ergänzend: Nunmehr haben transidente
Personen in Österreich erstmals einen Rechtsanspruch auf die Umschreibung von
Schulzeugnissen nach erfolgter Vornamens- und Personenstandsänderung auf den
neuen Vornamen und das neue Geschlecht. Damit sind die Betroffenen nun nicht
mehr vom good will der Schuldirektoren abhängig und ersparen sich das oftmals
entwürdigende Coming Out bei Vorstellungsgesprächen und anderen Gelegenheiten,
wo Schulzeugnisse vorgelegt werden müssen.
Nunmehr ist das Wissenschaftsministerium
gefordert, diese Regelung auch für den Bereich der Hochschulen und
Universitäten umzusetzen, damit auch diese Zeugnisse problemlos an die
geänderten Lebensumstände Betroffener angepasst werden können. Auch hier müssen
wir rasch umsetzen, so Brunner weiter.
Als weiterer dringender Schritt wäre
nunmehr das levelling up umzusetzen. Die fertige Sozialpartnereinigung
scheiterte in der letzten Legislaturperiode am Koalitionspartner. Das levelling
up würde die Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung auch
außerhalb der Arbeitswelt verbieten und Betroffenen Schadensersatzansprüche
einräumen. Diskriminierung darf daher auch beim Zugang zu Gütern und
Dienstleistungen nicht toleriert werden. "Überwinden wir die ständigen
Einsprüche von konservativen, so genannten liberalen und reaktionären Kräften
in Österreich und bringen wir diese wichtige und bereits fertige Novelle zum
Gleichbehandlungsgesetz endlich auf Schiene", so Traschkowitsch.
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