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Intersexualität
- Leben zwischen den Geschlechtern
Intersexuality
- life between the sexes
Der Deutsche Ethikrat hat 2012 im Auftrag der
Bundesregierung eine Stellungnahme zum Thema Intersexualität vorgelegt.
Vorausgegangen waren ein intensiver Dialog mit den
Betroffenen und ihren Selbsthilfegruppen und eine Befragung von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Dieser Stellungnahme liegt eine
differenzierte Betrachtung der verschiedenen Untergruppen zugrunde, die unter
»intersexuell« zusammen gefasst werden.
Sie beinhaltet Empfehlungen zu Fragen der
medizinischen Eingriffe und des gesellschaftlichen Umgangs mit den Betroffenen.
Der Impuls der Betroffenen
Auf internationaler Ebene haben sich
Betroffene erstmals 1990 in der »Intersex Society of North America« (ISNA)
zusammengeschlossen und das Thema Intersexualität in unserer zweigeschlechtlich
geprägten Gesellschaft zu einem öffentlichen Thema gemacht.
Im deutschsprachigen Raum erfolgte die
Gründung von Selbsthilfeorganisationen erst später: 2004 der Verein
»Intersexuelle Menschen« und 2010 der Verein »Zwischengeschlecht«.
Der Deutsche Ethikrat hatte, um dem Thema
einen größeren öffentlichen Raum zu geben, schon im Juni 2010 eines seiner in
Berlin regelmäßig stattfindenden Bioethik-Foren dem Thema gewidmet. I
Im Dezember 2010 erfolgte der Auftrag der
Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Gesundheit, den Dialog mit
den Betroffenen fortzuführen und ihre Situation und die damit verbundenen
Herausforderungen umfassend aufzuarbeiten.
Hintergrund war die Aufforderung des
UN-Ausschusses zur Überwachung des internationalen Abkommens zur Beseitigung
jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) an die deutsche
Bundesregierung, in einen Dialog mit intersexuellen Menschen zu treten und
wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte zu ergreifen.
Motor
waren auch hier wieder die Selbsthilfegruppen der Betroffenen, die sich an den
Ausschuss gewandt hatten.
Der Doppelauftrag der Regierung, einen
Dialog zu führen und eine Stellungnahme zu erarbeiten, hat sich als überaus
produktiv und angemessen erwiesen.
Der Dialog wurde mit einer umfangreichen
Befragung der Betroffenen, an der sich rund 200 Personen beteiligt haben,
eingeleitet und mit einer großen öffentlichen Anhörung im Juni 2011 und einem
über Wochen geführten moderierten Online-Diskurs danach weitergeführt.
Die Anregungen und Informationen hieraus
gingen ebenso wie die Ergebnisse einer systematisierten Befragung von über 40
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Bereichen der Medizin, des
Rechts, der Psychologie, der Ethik und der Philosophie in die öffentliche
Stellungnahme ein.
Zum Begriff Intersexualität
Eine Schwierigkeit des Themas ist allein
schon in dem Begriff der Intersexualität angelegt. Intersexualität, zu Deutsch
»Zwischengeschlechtlichkeit«, bezeichnet Menschen, die aufgrund ihrer
körperlichen Merkmale weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht
zugeordnet werden können.
Der Begriff lässt dabei offen, ob es sich
um ein »Sowohl-als-auch« oder ein »Weder-noch« handelt.
Intersexualität soll ältere
diskriminierende Begriffe wie Zwitter oder Hermaphroditismus ersetzen. Der
Begriff Intersexualität ist aber weder eindeutig noch unstrittig.
So wird er zum Teil auch bei Personen mit
Adrenogenitalem Syndrom, AGS, verwendet, die genetisch eindeutig dem weiblichen
Geschlecht zugeordnet werden können, denen aber aufgrund hormoneller Störungen
eine Vermännlichung der äußeren Geschlechtsorgane droht.
Diese
Gruppe lehnt den Begriff Intersexualität für sich überwiegend ab.
Um dies zu würdigen, greift der Bericht
des Deutschen Ethikrates auf den medizinischen Begriff DSD zurück, der
ursprünglich zwar für Disorders of sexual development stand, aber hier als
Differences of sexual development übersetzt und verstanden wird.
Mit dieser rein phänomenologischen, die
Unterschiedlichkeit beschreibenden Verwendung verliert der Begriff seine
negative Zuschreibung im Sinne von Krankheit und Störung.
Die jüngere Geschichte
Wie schwer es ist, von einer
pathologisierenden Sichtweise der Intersexualität wegzukommen, zeigt ein Blick
auf die jüngere Geschichte des Umgangs mit Intersexuellen.
Ab den 1950er-Jahren hatte sich eine
Vorgehensweise eingebürgert, die sich auf die Forschungen des amerikanischen
Psychologen John Money berief.
Money ging davon aus, dass die Geschlechtsidentität
eines Menschen hauptsächlich sozial geprägt wird und man daher die
Geschlechtlichkeit eines Kindes zumindest bis zum 3. Lebensjahr formen kann,
ohne ihm Schaden zuzufügen.
Die Geschlechtsidentität würde sich erst
ab dem 3. Lebensjahr entwickeln.
Diese Position verstand sich durchaus
medizin- und biologiekritisch in dem Sinne, dass den Sozialisationseinflüssen
ein höheres Gewicht als den biologischen Gegebenheiten zugemessen wurde.
Money empfahl, ein intersexuell geborenes
Kind möglichst frühzeitig durch Operation einem eindeutigen Geschlecht
zuzuordnen, und begründete damit die optimal gender policy.
Über den Eingriff sollte das Kind auch
später nicht aufgeklärt werden, um die sich dann festigende Identitätsbildung
nicht zu stören.
Konsequenterweise sollte dies auch noch im
Erwachsenenalter beibehalten werden, was dann zu Praktiken wie der Verweigerung
der Akteneinsicht führte oder Behauptungen, es gebe keine Akten.
Erst 2005 wurde dieser Standpunkt innerhalb
der Medizin revidiert.
Auf der Chicago Consensus Conference von
2005 (Hughes et al. 2006) wurden chirurgische und hormonelle Eingriffe an
Kindern mit uneindeutigen Geschlecht nur noch unter bestimmten Bedingungen und
bestimmten Diagnosen unter Wahrung der vollständigen Aufklärung empfohlen, aber
durchaus auch im Kindesalter.
Dies betraf nicht nur Klitoris-Resektionen
ab einer bestimmten Größenabweichung, sondern auch die Keimdrüsenentfernungen
vor der Pubertät bei atypischer Ausprägung der Keimdrüsen oder bei kompletter
oder partieller Androgeninsensitivität.
Es gibt heute von Betroffenengruppen wie
auch innerhalb der Medizin zunehmend kritische Stimmen zu diesen Empfehlungen
und einen beginnenden Wandel im Verständnis von Intersexualität.
So
fordern die »Ethischen Grundsätze und Empfehlungen bei DSD der deutschen
Arbeitsgruppe »Ethik im Netzwerk Intersexualität« eine »therapeutische Haltung
der Offenheit und Akzeptanz« und betonen, dass »Maßnahmen, für die keine
zufriedenstellende wissenschaftliche Evidenz vorliegt, sowie Maßnahmen, die
irreversible Folgen für die Geschlechtsidentität oder negativen Auswirkungen
auf Sexualität und Fortpflanzungsfähigkeit haben können, … einer zwingenden
medizinischen Indikation bedürfen«.
Die Frage, was in diesem Zusammenhang eine
»zwingende medizinische Indikation« ist, wird innerhalb der Medizin
unterschiedlich beantwortet.
Es ist unklar, ob sich diese nur auf die
Abwendung einer schwerwiegenden Gefahr für die physische Gesundheit oder das
Leben des Kindes bezieht, wie dies bei einem eindeutigen Tumorrisiko der
Keimdrüsen gegeben wäre, oder auch auf prognostizierte psychische Belastungen
des Kindes oder der Eltern. Ob damit ein wirkliches Umdenken erreicht ist und
operative Eingriffe nur noch in Notfällen durchgeführt werden, bleibt fraglich.
Medizinische Behandlung und Lebensqualität
Dem Deutschen Ethikrat lagen nur zwei
empirische Studien zur Lebensqualität vor: die Netzwerkstudie , an der in
den Jahren 2005 bis 2007 439 betroffene Personen teilnahmen, darunter 329
Kinder und Jugendliche und 110 Erwachsene, und die Hamburger Intersex-Studie
(Schweizer/ Richter-Appelt 2012) aus den Jahren 2007/2008, an der 69 Betrof fe
ne im Alter von 16 bis 60 Jahren teilnahmen.
Hinzu kam die oben erwähnte eigene
Erhebung des Deutschen Ethikrates (Bora 2012), die von Mai bis Juni 2011
durchgeführt wurde. 199 Personen im Alter von 9 bis 67 Jahren nahmen daran
teil.
Keine der Studien kann in Anspruch nehmen,
repräsentativ zu sein.
Die Befunde sind zudem unter dem Vorbehalt
zu sehen, dass für Kinder unter vier Jahren die Eltern stellvertretend
geantwortet haben und in der Altersgruppe 4 bis 16 die Antworten von den
Betroffenen und den Eltern gemeinsam gegeben wurden.
Dennoch können, auch in Ermanglung anderer
Quellen, die Angaben dieser drei Studien wichtige Anhaltspunkte geben.
Die überwiegende Mehrheit der in diesen
drei Studien erfassten DSD-Betroffenen (alle Untergruppen) wurde chirurgischen
Eingriffen unterzogen (68% bis 81 %), davon der größte Teil bereits im Alter
bis zur Schulreife, also in einem nicht zustimmungsfähigen Alter (70 % bis 86
%), wenngleich die meisten vom Ethikrat befragten Medizinerinnen und Mediziner
einen Wandel in der Grundeinstellung und eine größere Zurückhaltung bei
operativen Eingriffen im nicht entscheidungsfähigen Alter in den letzten Jahren
berichtet haben.
Lediglich
bei Betroffenen mit kompletter Androgeninsensitivität, cAIS, hat die Zahl der
frühen Operationen etwas abgenommen.
Hier findet offenbar das Wissen um das nur
geringe Tumorrisiko der Keimdrüsen langsam Eingang in die Praxis.
Die
Einwilligung der Betroffenen – in vielen Fällen der Eltern – wird nach den
vorliegenden Auswertungen zwar überwiegend als formal gegeben angesehen, die
Art und die Qualität der Aufklärung aber als unzureichend.
Insbesondere wird der Umfang der Aufklärung
bemängelt, der Zeitdruck der Entscheidung, die Nichterläuterung von
Alternativen und die mangelnde Einbeziehung des Kindes bzw. Heranwachsenden.
Zur allgemeinen Lebensqualität können die
drei Studien so zusammengefasst werden: DSD-Betroffene, die in der weiblichen
Geschlechtsrolle leben, stufen ihre Lebensqualität durchschnittlich höher ein
als Personen mit DSD, die in der männlichen Rolle leben.
Unterscheidet man nach der DSD Diagnose,
so ergibt sich: AGS-Betroffene schätzen ihre allgemeine Lebensqualität
mehrheitlich positiv ein, die anderen DSD-Betroffenen nur mittelmäßig, wobei
die Zufriedenheit mit der psychischen Gesundheit niedrig ist.
Behandlungsrelevante psychische Störungen
wie Depression und Angst werden in der Hamburger Intersex-Studie bei 45% bzw.
61% der Befragten festgestellt.
Die sexuelle Lebensqualität wird in allen
drei Studien in allen Gruppen negativ eingeschätzt. Frauen mit AGS äußern zwar
überwiegend noch eine mittlere Zufriedenheit mit ihrem Sexualleben, sind aber
oft unzufrieden mit ihrem Aussehen oder der Funktion ihrer Genitalien. Sie
empfinden sich als wenig sexuell aktiv und sind häufiger alleinstehend. Bei den
anderen DSD-Betroffenen bestehen darüber hinaus eine hohe Unzufriedenheit mit
der sexuellen Lebensqualität, Angst und Unsicherheit in sozialen und sexuellen
Situationen und gravierende sexuelle Probleme. Fast die Hälfte aller DSD-Betroffenen
zeigt eine Verunsicherung der Geschlechtsidentität (48 %), mehr als ein Viertel
(28 %) eine ausgeprägte Transgender-Identität. 35 % der in der weiblichen Rolle
lebenden Personen zeigen auffällig niedrige Weiblichkeitswerte, 19% sogar hohe
Männlichkeitswerte.
Bei aller gebotenen Vorsicht bezüglich der
mangelnden Repräsentativität der Studien lassen diese Befunde folgende Schlüsse
zu: Die erfolgten medizinischen Maßnahmen können für die Gruppe der
AGS-Betroffenen überwiegend als offensichtlich angemessen bezeichnet werden,
wenngleich die Befunde zur sexuellen Zufriedenheit und zu den sexuellen
Identitätsstörungen Zurückhaltung und sorgfältige Abwägung aller Vor- und
Nachteile operativer Eingriffe gebieten. Für die Gruppe der anderen
DSD-Betroffenen können die angestrebten Ziele der Lebensqualität, der
psychischen Gesundheit und der Sicherheit der Geschlechtsidentität aber
offensichtlich mit den eingesetzten medizinischen Methoden nicht erreicht
werden.
Zur sozialen Realität der Betroffenen
Die Verschiedenheit von AGS-Betroffenen
und anderen DSD-Betroffenen zeigt sich auch in den anderen Ergebnissen der
Befragung des Ethikrates. DSD-Betroffene, die nicht unter die AGS-Diagnose
fallen, geben an, häufig Diskriminierung und Ausgrenzung zu erleben, unter der Tabuisierung
des Themas zu leiden, Probleme mit der binären Geschlechtseinordnung zu haben
und häufig körperliche Gewalt, Spott, Beleidigung sowie vielfältige Hürden im
Alltag zu erfahren. AGS-Betroffene geben überwiegend an, solche Erfahrungen
nicht zu machen und keine Hürden im Alltag zu haben. 87 % der AGS-Betroffenen
fühlt sich integriert in die Gesellschaft, aber nur 46 % der anderen
DSD-Betroffenen. Nur 31 % der AGS-Betroffenen stimmen für ein Offenlassen der
geschlechtlichen Zuweisung eines Kindes, aber 92% der anderen DSD-Betroffenen.
70 % der AGS Betroffenen sprechen sich für eine Beibehaltung der Zweiteilung
der Geschlechtskategorien aus, aber nur 5% der anderen DSD Betroffenen.
Empfehlungen
Der Deutsche Ethikrat hat vor dem
Hintergrund der hier dargelegten Befunde zwischen geschlechtsvereindeutigenden
und geschlechtszuordnenden Eingriffen unterschieden. Unter geschlechtszuordnend
werden medizinische, meist chirurgische Eingriffe verstanden, die bei
uneindeutiger Geschlechtlichkeit, beispielsweise bei Menschen, bei denen sowohl
männliche als auch weibliche körperliche Merkmale innerlich und äußerlich
vorhanden sind, eine Zuordnung durch Operation herstellen. Solche Operationen
bewertet der Ethikrat als einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit
und auf Wahrung der geschlechtlichen und sexuellen Identität, über die
grundsätzlich nur die Betroffenen selbst entscheiden können. Der Ethikrat gibt
die Empfehlung, mit solchen operativen Eingriffen bis in das
entscheidungsfähige Alter des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen abzuwarten,
es sei denn, unabweisliche Gründe des Kindeswohls wie eine schwerwiegende
Gefahr für die physische Gesundheit des Kindes durch ein nachgewiesenes
erhöhtes Tumorrisiko stehen dagegen. Alle Erfahrung zeigt, dass eine bis in
Kindheit und Jugend offen lassende Erziehung möglich, wenn auch nicht einfach
ist, aber weniger Leid bedeutet als frühzeitig festlegende Operationen.
Anders schätzt der Ethikrat die Situation
ein, wenn, wie im Falle des Adrenogenitalen Syndroms, das Geschlecht feststeht.
Mit vereinseitigenden Eingriffen ist dann die Korrektur einer
biochemisch-hormonellen Fehlfunktion ge meint, die potenziell einen
gesundheitsschädigenden Charakter hat.
Gegebenenfalls fällt hierunter auch ein
operativer Eingriff (Klitoris-Resektion) zur Angleichung des äußeren
Erscheinungsbildes an das genetisch und durch die inneren Geschlechtsorgane
feststehende Geschlecht im Kindesalter, nach vollständiger Aufklärung der
Eltern und kritischster Abwägung. Diese Empfehlung ist auf die harte Kritik des
Vereins »Intersexuelle Menschen« gestoßen, weil er auch darin einen Eingriff in
die körperliche Unversehrtheit sieht, der durch Elternrecht nicht gedeckt sei.
Zum Thema Information und Aufklärung hat
der Ethikrat empfohlen, dass die medizinische, psychologische und psychosoziale
Kompetenz, die heute vorhanden ist, allen Betroffenen sowie betroffenen Eltern
frühzeitig zur Verfügung stehen sollte. Dies sollte durch qualifizierte
interdisziplinär zusammengesetzte Kompetenzzentren von Ärztinnen/Ärzten,
Psychologinnen/Psychologen, Sozialberaterinnen und -beratern und anderen
Expertinnen/Experten geschehen, wobei auch die Peer-Beratung (Betroffene
beraten Betroffene) eingebunden sein sollte.
Den bisherigen Zwang, dass Menschen mit uneindeutigen
Geschlecht sich im Personenstandsrecht entweder der Kategorie »weiblich« oder
»männlich« zuordnen müssen, bewertet der Ethikrat als nicht zu rechtfertigenden
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und schlägt die Regelung vor, neben den
Alternativen »weiblich« und »männlich« nach australischem Vorbild auch die
Kategorie »anderes« einzuführen. Die Entscheidung der Eintragung ins
Personenstandsregister überhaupt soll für Menschen mit uneindeutigen Geschlecht
bis zum Erwachsenenalter offen bleiben können, damit diese ohne Druck und erst,
wenn die Entscheidung herangereift ist, erfolgen kann. Betroffene müssen sich
dann keinesfalls in diese Kategorie einordnen, sie können sie aber nutzen, um
ihre andere Geschlechtlichkeit zu dokumentieren.
Abschließen will ich mit der Feststellung,
dass die gesamte Gesellschaft und jeder Einzelne bei dem Umgang mit
intersexuellen Menschen sozial und kulturell gefordert ist. Menschen mit DSD
sind nicht nur zu tolerieren, sondern als Teil gesellschaftlicher Vielfalt zu
unterstützen und mitten in unserer Gesellschaft willkommen zu heißen.
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