Samstag, 3. Oktober 2015

Europarat: Historische Resolution für Rechte von Trans-Personen

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Europarat: Historische Resolution für Rechte von Trans-Personen

Die parlamentarische Versammlung des Europarates fordert umfassende Maßnahmen für die Rechte und gegen die Diskriminierung von Transsexuellen und Transgendern.

Das Parlament des Europarats hat sich am Mittwoch in einer historischen Entscheidung für die Rechte von Transsexuellen und Transgendern stark gemacht. 68 Abgeordnete folgtem dem von der Sozialdemokratin Deborah Schembri aus Malta vorgelegten Bericht, 23 stimmten dagegen und zwölf enthielten sich.

In dem 15-seitigen Dokument (engl. PDF) ruft das Parlament die Mitgliedsstaaten dazu auf, dass Personen schnell und transparent eine Änderung ihres Geschlechts und Namens in amtlichen Dokumenten erlangen können, "basierend auf Selbstbestimmung" und ohne den Zwang zu medizinischen Behandlungen oder psychologischen Begutachtungen.

Auch sollten Menschen, die ihr Geschlecht anpassen, in einer bestehenden Ehe bleiben können, zumal das auch Rechte von Ehepartnern und eventuellen Kindern absichere. Regierungen sollten zudem beraten, ob sie Personen die Möglichkeit einräumen wollen, ein drittes Geschlecht in Dokumente eintragen zu lassen.


Die maltesische Abgeordnete Deborah Schembri während der Debatte
Die maltesische Abgeordnete Deborah Schembri während der Debatte
Für eine Geschlechtsanpassung notwendige Behandlungen wie Hormontherapie, Operationen und psychologische Begleitung sollten allen Menschen im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsdienste zustehen, fordert die Resolution. Wird die Übernahme von Kosten limitiert, müsse das rechtlich abgesichert und verhältnismäßig sein. Menschen im Gesundheits- und Sozialdienst sowie im Bildungsbereich müssten umfassend über die Thematik aufgeklärt werden. An die Öffentlichkeit seien Aufklärungskampagnen zu richten.

Das Parlament fordert zudem, in Richtlinien auf nationaler Ebene Trans-Personen nicht mehr als krank einzustufen und zugleich dennoch medizinische Behandlungen zu ermöglichen. Für entsprechende Klassifikationen auf internationaler Ebene sollten sich die Regierungen ebenfalls einsetzen. Entsprechende Diagnosen zeigten keinen Respekt vor der Menschenwürde und führten zu sozialem Ausschluss.

In nationalen Antidiskriminierungsrichtlinien sollte die Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität ausdrücklich verboten werden, fordern die Parlamentarier. Das Thema sei auch von nationalen Antidiskriminierungsbehörden sowie dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte zu berücksichtigen. Aufgrund von Gender-Identität oder aus Transphobie begangene Taten sollten als Hassverbrechen bewertet werden, die ebenso wie Fälle von Trans-Diskriminierung erfasst und ausgewertet werden sollten.

Insgesamt beklagt dass Parlament, dass Transpersonen in Europa eine Vielzahl von Diskriminierungen erfahren würden. Dass sich in Europa ein Grundrecht auf selbstbestimmte Gender-Identität mit allen Konsequenzen entwickle, sei zu begrüßen.

Mitgliedsstaaten am Zug

Die Resolution richtet sich an alle 47 Mitgliedsstaaten, darunter auch Länder wie Aserbaidschan, Russland oder die Türkei. Und Deutschland, wo vor allem das Bundesverfassungsgericht und nicht das Parlament zuletzt die Rechte von Trans-Personen ausweitete.

Die umfangreichen Maßnahmen sind nicht verbindlich, aber deutlich. Eines der Vorbilder ist Malta; das katholische Land hatte Anfang April ein neues Gesetz für Trans- und Intersexuelle beschlossen, das als eines der fortschrittlichsten der Welt gilt (queer.de berichtete).

Die am Mittwoch beschlossene Resolution des Europarats sei die erste, die "Bedürfnisse und Perspektiven von Trans-Personen in Europa in ganzem Umfang" erfasse, lobte die Organisation ILGA-Europe. Das sei ein "historischer Schritt nach vorn".

"Wir sind sehr aufgeregt über dieses umfassende Paket an Empfehlungen, da es ein klares Signal an Transpersonen sendet, dass sie mit gleichen Rechten geboren wurden", lobte auch Richard Köhler von Transgender Europe in einerStellungnahme. "Die Resolution ist das wichtigste und weitreichendste Unterstützungs-Statement für die Rechte von Transpersonen, das je auf europäischer Ebene gemacht wurde."

Am Dienstag hatten Trans-Aktivisten aus der Ukraine, der Türkei, Irland, Frankreich und Litauen im Europarat von ihrer Situation berichtet. Die Resolution fordert die Mitgliedsstaaten auf, Transpersonen und ihre Organisationen bei allen Schritten einzubeziehen.

Queltext: http://www.queer.de/detail.php?article_id=23632

Spanien: 40 Prozent der Hassverbrechen gegen LGBT

513 der 1.285 in Spanien registrierten Fälle von Hasskriminalität wurden 2014 aus Abneigung gegen die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität des Opfers begangen. 

Das entspricht exakt 40 Prozent, wie das spanische Innenministerium am Dienstag mitteilte. Demnach hat sich die Zahl der Hassvebrechen gegen LGBT im Vergleich zum Vorjahr um 13,5 Prozent erhöht. Die Zunahme lag damit etwas höher als bei allen Hassverbrechen, die insgesamt um knapp zehn Prozent anstiegen.

Zu den gemeldeten Delikten gegen LGBT zählten vor allem Diebstahl, aber auch Sexualverbrechen inklusive Vergewaltigungen. Mehr als zwei Drittel der Opfer waren Frauen.

An zweiter Stelle lagen rassistische Verbrechen, die 37 Prozent der Fälle ausmachten. Angriffe aus Hass gegen Behinderte machten 15,5 Prozent der Delikte aus. Die Zahlen schließen alle gemeldeten Hassvergehen mit Ausnahme des Baskenlandes ein, das seine Ergebnisse noch nicht der Zentralregierung gemeldet hat.

Innenminister Jorge Fernández Díaz erklärte, dass die meisten Täter identifiziert worden seien. Er stellte klar, dass Hasskriminalität scharf verfolgt werde.

Die Zahlen für Hasskriminalität wurden in Spanien erstmals 2013 erhoben. Die Zunahme auf Jahresfrist wird vor allem auf die erhöhte Anzeigebereitschaft zurückgeführt, weil das Thema seit der Einführung der Statistik einen größeren Raum in der öffentlichen Debatte eingenommen hat. Menschenrechtler gehen aber weiterhin davon aus, dass die meisten Hassverbrechen nicht zur Anzeige gebracht werden oder von Polizisten nicht als solche erkannt werden.

In Deutschland gibt es bislang keine zentrale Erfassung der aus Hass begangenen Delikte. Erst letzte Woche forderte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes jedoch, die Kategorie Hasskriminalität in der Kriminalstatistik zu erfassen 

Quelltext:http://www.queer.de/detail.php?article_id=23599


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