Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle
Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von
Nikita Noemi Rothenbächer 2015
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
In Zusammenarbeit mit: http://www.dvag.de/patrick.herrmann/startseite/
Ereignisse über welche viele einfach nicht einmal nachdenken,
aber dann beim Verurteilen schnell dabei sind!
Tag täglich berichten wir von http://trans-weib.blogspot.de/ über
Ereignisse welche eigentlich jeden etwas angehen sollten, denn es wird ja Behauptet
wir seien eine Gesellschaft, oft mal denke ich na was für eine „Scheiß“
Gesellschaft im wahren Sinne des Wortes!
Oh sorry jeder Zieht sich die Schuhe an, wenn Sie Ihm
passen!
Wenn wir das nun in Hinsicht auf Transgender beziehen, nun
da gibt es einiges Zusagen!
Leider ist es so das in Deutschland eine Minderheit wo
möglich die kleinste immer nur Aufmerksamkeit erreicht, wenn dieselben
Aktivisten und Mitmenschen aus dieser Minderheit Ihren Mund auf machen!
Nicht das Sie Blödsinn von sich geben würden, im Gegenteil
es sind genau diese Menschen welche kein Gehör finden oder finden sollen!
Natürlich fragt man sich dann, was Steckt dahinter?
In sehr nein ungemein vielen Berichten wird von
Diskriminierung und Homophobie gesprochen, nicht nur in Deutschland, nein Welt
weit!
Deutschland jetzt in aller Munde wegen dem unglaublichen
Aufkommen von Flüchtlingen welche aus Kriegsländern zu uns Wandern mit dem
Gedanken von Frieden und der Möglichkeit sich wo möglich hier eine neue
Existenz aufzubauen!
Die Nachrichten sind voll von Meldungen, dass dieses deutsche
Volk sich Mühe gibt, steht ausser Frage!
Dann gibt es diese andere Seite von Deutschen auch eine
Minderheit welchen über die Medien eine solche Diskriminierung los lassen, das
Sie aus meiner Sicht alle dasselbe Schicksal erleiden sollten, um zu wissen wie
es ist alles Verloren zu haben und auf das Wohlwollen andere angewiesen zu
sein!
Klar und deutlich http://trans-weib.blogspot.de/
distanziert sich von Diskriminierung gegenüber Menschen welche nicht aus
unseren Breitengraden kommen!
Dann gibt es eine Minderheit von Flüchtlingen welche man
auch unter diese große Gruppe von Transgendern zählt wie Schwule und Lesben
oder Transsexuelle auch Intersexuelle, welche in Ihren Ländern schlicht
weg Verfolgt werden weil Sie eine
natürliche geprägte andere Einstellung haben zur Sexualität!
Geköpft oder von einem Hochhaus geworfen weil man Schwul
also Homosexuell ist, Verwunderlich das es kaum Lesbische Frauen darunter gibt,
welche ja auch Homosexuell sind. Wo möglich ist es Ihren Peinigern in diesen
Fällen egal, diese können wir ja Vergewaltigen oder zur Zwangsprostitution führen oder besser
gesagt Verwenden, „aus dem Mensch wird ein Objekt“!
Komischerweise berichten diese Medien darüber nicht, aber
über diese Amerikanische Aktivistin welche gegen die Gleichgeschlechtliche Ehe
ist, wird tag täglich berichtet selbst mit dem Papst, komische Welt!
Dann kommen ganz Erschütternde Nachrichten aus den USA,
erneut ein Mann welcher Amok lief, alle sind Empört keiner will es verstehen,
was gibt es da zu verstehen?
Der selbige Präsident hat wiederholt dazu aufgefordert dass
die Gesetze verschärft werden müssen, Waffen dürfen nicht so Verkauft werden!
Stellen wir uns doch einfach mal vor, was die USA mit Ihrem Waffen-Gesetz macht
ist auf der ganzen Welt verbreitet, die ganze Welt ist im Krieg!
Töten aus Religionsgründen, oder weil man Homosexuell ist
oder weil eine Frau den Schleier nicht trägt, wie Bekloppt ist denn diese Welt
geworden!
Nein Gott sei Dank gibt es in Deutschland kaum Amok-Läufer
einer der Gründe, wir haben ein gutes Waffen-Gesetz der Mächtigste-Staat der
Welt angeblich sollte daraus etwas lernen!
Zurück zu meiner Minderheit, in dieser Woche habe ich auf
diesem Blog mehr mal s` angezeigt das erneut Versucht wird, Transsexuelle wie
auch Intersexuelle zu Pathologisieren!
Dieselben Betroffen haben kein Mitsprache-Recht Sie werden
nicht gehört oder man will bzw. möchte Sie nicht hören, Dokumente und
Statistiken werden Verfälscht dafür gibt es hinreichende Beweise, doch naja die
mehr Zahl der Bevölkerung ist ja nicht betroffen, also schaut man darüber weg!
Eingetragene Vereine viele Aktivisten sind Empört und keiner
nimmt Sie wahr, selbst die Verfassung von Menschen freundlichen Beschlüssen
welche die Betroffen auch zu Wort kommen, werden kaum beachtet!
Hier das Papier welches erarbeitet wurde!
GESCHLECHT.
SELBST.
BESTIMMT.
Vorwort
Am 24.01.2015 – 25.01.2015 traf sich eine Gruppe von Ärzten,
Psychotherapeuten, Menschenrechtlern und betroffenen Menschen im Zentrum
Weißenburg in Stuttgart um folgende Erklärung („Stuttgarter Erklärung“) zu
verfassen.
Diese Erklärung kann unter folgendem Link mitgezeichnet
werden: Stuttgarter Erklärung.
Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab,
Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle
und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom
standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen.
Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die
rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu
machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des
“Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen
körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben
wurden.
Die medizinisch- therapeutische Versorgung von Menschen mit
so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen” hat auf diesen Trend zu
reagieren. Die heutige medizinisch- therapeutische Behandlung und Begleitung,
die seit den 70er-Jahren von der Idee einer “Gender Dysphorie” ausgeht, lässt
Menschenrechtsaspekte zu kurz kommen und verwischt die Unterschiede von Sex und
Gender. Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen” brauchen
jedoch eine medizinische Behandlung, die ohne geschlechtliche Deutung auskommt
und in der sie in ihrem eigenen Geschlecht von Anfang an respektiert werden.
Wenn diese Menschen medizinische oder psychotherapeutische Maßnahmen wünschen,
brauchen sie eine gesundheitliche Versorgung und Diagnostik, die diesen Umstand
berücksichtigt.
Aber auch jetzt schon können wir uns für eine Medizin stark
machen, die ohne Gender-Deutung auskommt und sich auf das konzentriert, worum
eigentlich gehen sollte: Menschen zu helfen und ihnen die Behandlung zukommen
zu lassen, die sie benötigen.
Eine medizinische Behandlung, die transsexuellen,
intersexuellen und allen von geschlechtlichen Normen abweichenden Menschen
hilft, und das Wohl des Einzelnen in den Vordergrund stellt, ist möglich.
Mit der vorliegenden Erklärung wollen wir ethische und
menschenrechtliche Aspekte des respektvollen Umgangs im Bereich der Medizin,
Psychotherapie, Beratung und Begleitung mit transsexuellen, intersexuellen und
allen von geschlechtlichen Normen abweichenden Menschen aufzeigen und erklären,
was möglich und notwendig ist, um sinnvolle Hilfe und Unterstützung, sowie
respektvollen Umgang miteinander möglich zu machen.
Grußwort zur „Stuttgarter Erklärung“
von Eberhard Schultz
Die Aktion Transsexualität und Menschenrecht hat mit der
„Stuttgarter Erklärung: Medizin und Therapie ohne Genderdeutung“ ein wichtiges
gesellschaftliches Thema in vorbildlicher Weise aufgegriffen. Ein Thema, das
immer noch in weiten Teilen der Bevölkerung ein Buch mit sieben Siegeln
darstellt und auch in der medialen Öffentlichkeit weitgehend tabuisiert wird –
ähnlich wie früher die Homosexualität, die nach langen Auseinandersetzungen auf
dem Weg zu öffentlicher Wahrnehmung und Anerkennung ist. Dabei betrifft die
Gleichstellung aller Menschen den Kern unseres Selbstverständnisses einer lebenswerten
inklusiven Demokratie, für die die freie Entfaltung des selbstbestimmten
Individuums Ziel und Richtschnur sein sollte.
Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat schon unmittelbar
nach dem zweiten Weltkrieg in ihrer Verfassung von 1946 festgestellt, dass es
ein grundlegendes Recht eines jeden Menschen auf den bestmöglichen
Gesundheitszustand gibt: „Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes
bildet eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der
Rasse, der Religion, der politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder
sozialen Stellung.“[a]
Gesundheit definiert die WHO so: „Die Gesundheit ist ein
Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und
nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“[b]
Dieses Konzept von Gesundheit als vollkommenes Wohlergehen
ist zwar im Einzelnen umstritten, aber inzwischen durch die Allgemeine
Menschenrechtserklärung von 1948 und weitere Abkommen präzisiert worden. Danach
umfasst das Recht auf Gesundheit zunächst die Freiheit, über die eigene
Gesundheit und den eigenen Körper selbst zu bestimmen und frei von Eingriffen
in den eigenen Körper zu bleiben.
Wir hoffen, dass die „Stuttgarter Erklärung“ mit dazu
beiträgt, den Autonomieanspruch für einen wichtigen Teil der Gesellschaft im
Sinne der Betroffenen voranzutreiben und praktisch umzusetzen. Gerade
Deutschland wurde von internationalen Institutionen wiederholt auf diesem
Gebiet kritisiert, unter anderem vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte und dem Europarat wegen der immer noch nicht abgeschafften
Zwangsoperationen von intersexuellen Menschen.
In den Schattenberichten[c] zur Umsetzung der WSK-Rechte[d]
in Deutschland wurde die Praxis ebenfalls kritisiert. In dem letzten Bericht
des CECSR (Committee on Economic, Social and Cultural Rights (UN)[e]) wird
gerügt, dass trans- und intersexuelle Menschen oft assoziiert werden mit
psychisch kranken Menschen und staatliche Politik und Gesetzgebung zu
Verletzungen der geschlechtlichen und reproduktiven Gesundheitsrechte[f]
führen.
Es bleibt also viel zu tun, wie die Stuttgarter Erklärung ja
in einleuchtender und produktiver Weise darstellt.
Die Eberhard-Schultz-Stiftung setzt sich für die Umsetzung
der sozialen Menschenrechte und Partizipation in Deutschland ein, zu denen auch
das Menschenrecht auf Gesundheit gehört, und hat sich zur Aufgabe gesetzt, das
Bewusstsein und die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Deshalb unterstützen wir
die „Stuttgarter Erklärung“.
In diesem Sinne wünsche ich der „Stuttgarter Erklärung“ eine
weite Verbreitung und eine weitreichende Unterstützung und Wirkung um ein
notwendiges Umdenken anzustoßen und das Ziel eines umfassenderen Verständnisses
von Gesundheit voranzubringen.
Eberhard Schultz (Eberhard-Schultz-Stiftung)
(Anm.:
[a] Quelle:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19460131/201405080000/0.810.1.pdf
[b] ebd.
[c] Schattenberichte: Berichte von
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Einhaltung des UN-Sozialpaktes, die
quasi „der Schatten” des Berichtes der Bundesregierung sind (der die Lage meist
beschönigt).
[d] WSK-Rechte = wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte, bezogen auf das internationale Übereinkommen über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte (auch: UN-Sozialpakt), engl.: ICESCR (International
Covenant on Economic, Social and Cultural Rights)
[e] Komitee der Vereinten Nationen zur Kontrolle der
Einhaltung des UN-Sozialpaktes
[f] Hier
wird bezogen auf „sexual and reproductive health and rights“ (SRHR))
Stuttgarter Erklärung, Mai 2015
Auf Grund unserer Erfahrung in der Behandlung von Menschen
mit so genannten geschlechtlichen Normabweichungen und von Menschen, deren
standesamtlich eingetragenes Geschlecht vom selbst wahrgenommenen, eigentlichen
Geschlecht abweicht,
sowie durch unsere Erfahrung mit dem Gesundheitssystem und
unzureichenden Behandlungsmöglichkeiten und Angeboten,
sowie den nicht auf die individuellen Probleme dieser
Menschen zugeschnittenen Behandlungsstandards und -leitlinien,
bis hin zu verweigerten Hilfeleistungen, bzw. der Weigerung
der Kostenträger, Hilfeleistungen in angemessener Weise und Höhe zu übernehmen,
wollen wir der Notwendigkeit von Veränderungen mit dieser
Erklärung Ausdruck verleihen.
1) Grundsätzliches
Die Würde des Menschen
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten
geboren. Dies beinhaltet die Akzeptanz aller erwachsener Menschen als mündig
und fähig, selbst zu wissen, wer sie sind, welchem Geschlecht sie angehören,
Entscheidungen über sich selbst zu fällen und die Verantwortung für die Folgen
zu übernehmen. In diesem Sinne ist jeder Mensch fähig, selbst über seinen
Körper und über sein Geschlecht zu bestimmen.
Auch minderjährige Menschen haben eine Würde, die nicht
verletzt werden darf. Dazu gehört es, ihre Entscheidungen und
Willenserklärungen zu respektieren, zu achten, geschlechtliche Selbstbestimmung
und Selbstakzeptanz zu ermöglichen und nicht zu verhindern bzw. ihnen ihre
geschlechtliche Selbstwahrnehmung nicht abzusprechen.
Die Verfügbarkeit von Geschlecht
Geschlecht ist nicht verfügbar. Das Geschlecht eines
Menschen kann nicht durch andere bestimmt werden, was einer Fremdbestimmung und
Inbesitznahme gleich käme. Nur der einzelne Mensch kann auf Grund seines
Wissens über sich selbst über sein eigenes Geschlecht, seine
Geschlechtszugehörigkeit, verlässlich Auskunft geben. Allein ihm obliegt es,
sein Geschlecht zu bestimmen.
Das Geschlecht und die Anerkennung desselben gehören zum
Intimbereich und sind zentraler Bestandteil des Menschen, seines
Selbstverständnisses und seiner Würde. Eine Nichtanerkennung des Geschlechts,
als welches sich ein Mensch begreift, kommt einer Entmenschlichung und
Aberkennung seiner Würde gleich.
Recht auf Gesundheit
„Das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger
Gesundheit ist eines der grundlegenden Rechte eines jeden Menschen“ (WHO)[1].
Diese werden ihm auch durch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte (Artikel 12 (1)) zuerkannt. Zudem hat jeder das
Recht, alle Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, die es ihm ermöglichen, sich des
besten Gesundheitszustandes zu erfreuen, den er erreichen kann (Europäische
Sozialcharta Teil 1/11.). Es sollte als selbstverständlich erachtet werden,
dass nur ein Mensch selbst eine verlässliche Aussage über den für ihn besten
Gesundheitszustand zu treffen vermag. Dritte können ihn allenfalls dabei
unterstützen, dies herauszufinden.
(Anm.: [1] WHO (World Health Organisation): Health for All
in the Twenty-First Century, WHA51.7, Agenda item 19, 16 May 1998)
2) Selbstverständnis
Menschen zu helfen bedeutet, ihnen ein Leben in Würde zu
ermöglichen. Die Würde von Menschen zu verletzen kann und soll demnach nicht
Teil ethischen Handelns sein.
Zum würdevollen Umgang miteinander gehört der gegenseitige
Respekt vor dem anderen Menschen, auch bzw. insbesondere in einer Beziehung
zwischen Patienten/Klienten und Ärzten/Therapeuten oder allgemein
Helfendem/Hilfesuchendem. Nur in gegenseitigem Respekt sind eine angemessene
Begleitung, eine Behandlung oder Therapie möglich.
3) Vertrauen und Anrede
Wir erachten es als sinnvoll für ein gutes
Vertrauensverhältnis zwischen Helfendem und Hilfesuchendem, wenn der Hilfesuchende
mit dem Vornamen und in dem Geschlecht angesprochen und respektiert wird, wie
er sich selbst begreift, auch wenn noch keine amtliche Änderung des Vornamens
oder Geschlechtseintrages erfolgte. Ohne gegenseitiges Vertrauen ist weder eine
gute Unterstützung noch eine sinnvolle therapeutische Maßnahme machbar.
4) Freiwilligkeit
Zwang verhindert Vertrauen und echtes gemeinsames Arbeiten
an Zielen. Wir erachten es als sinnvoll, dass Behandlungen und Therapien nur
mit ausdrücklicher Zustimmung des zu behandelnden Menschen erfolgen. Kein
Mensch sollte gezwungen oder in irgendeiner Weise gedrängt oder genötigt werden
auf Grund seiner Selbstbestimmung seines Geschlechts sich medizinischer,
psychotherapeutischer oder vergleichbarer Behandlungen oder Therapien zu
unterziehen oder Therapiezielen zuzustimmen.
Auch sollte keine Form einer medizinischen, therapeutischen
oder vergleichbaren Maßnahme als Voraussetzung für eine andere betrachtet
werden, wenn diese nicht nachweislich medizinisch notwendig ist und vom
betroffenen Menschen uneingeschränkt und ohne Zwang als voraussetzend anerkannt
wird.
Vor allem Psychotherapie unter Zwang und ohne ausdrückliche
Zustimmung des Klienten ist nicht möglich. Therapien, die, unabhängig des
Alters des betroffenen Menschen, ohne den ausdrücklichen Wunsch nach Therapie
durchgeführt werden, oder nicht in der Art und Weise ausdrücklich mit dem
Hilfesuchenden vereinbart wurden, sind als reparative Therapien zu betrachten,
die den Willen und die Würde des Menschen missachten.
5) Zusammenarbeit, Behandlungsziele und Respekt
Wir erachten es als sinnvoll, nicht das Geschlecht eines
Menschen, bzw. die Selbstaussage eines Menschen über sein Geschlecht, als
behandlungsbedürftig zu betrachten: Im Mittelpunkt unserer Unterstützung, der
medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung steht die Heilung oder die
Minderung von Leiden, nicht die Anpassung an Geschlechts-Stereotypen oder
gesellschaftliche Normen.
Das Ziel sollte sein, dieses Leiden so weit als möglich zu
mindern, mit den besten uns zur Verfügung stehenden Behandlungsmaßnahmen, um
das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu
ermöglichen.
Art und Weise der benötigten Hilfeleistung sollte der
Hilfesuchende festlegen, Ziele einer Behandlung/Therapie, sowie was und in
welcher Reihenfolge getan werden muss, sollte gemeinsam und mit beiderseitiger
Zustimmung individuell festgelegt und gemeinsam sollte an deren Erreichung
gearbeitet werden.
Medizinische Maßnahmen, wie u.a. Hormonbehandlungen oder
chirurgische Eingriffe, welche notwendig sind, um im selbst wahrgenommenen bzw.
selbstbestimmten Geschlecht diskriminierungsfrei würdevoll zu leben, erachten
wir als notwendige Maßnahmen zur Erreichung psychischer und physischer
Gesundheit.
6) Achtung des Fachwissens und des Berufsethos
Wir empfinden Hinweise auf Richt- bzw. Leitlinien als nicht
dem Wohle des Patienten oder Klienten dienend und gleichzeitig als Missachtung
medizinischen und therapeutischen Wissens, wenn diese Hinweise das Ziel haben,
einen Menschen, der um medizinische und/oder therapeutische Hilfe bittet,
hinzuhalten, Hilfe hinauszuzögern oder zu verweigern. Auch Richtlinien oder
Leitlinien von Krankenkassen oder Krankenversicherungen, die etwas anderes
verlangen, als das, was einem Menschen helfen würde, erachten wir als kritisch.
Einem Menschen erst nach Einhaltung von Fristen zu helfen,
und dadurch ein Leiden zu verlängern, halten wir zudem für unethisch. Wir
wollen möglichst rasch helfen und Leiden zeitnah mindern. Jegliches
Hinauszögern von Hilfe ist weder mit verantwortungsbewusstem Handeln noch mit
dem medizinischen oder therapeutischen Berufsethos vereinbar[2]. Vorschriften,
die eine sofortige Hilfe untersagen, obwohl diese notwendig und möglich ist,
lehnen wir deshalb ab. Soweit diese existieren, halten wir es für sinnvoll,
diese abzuschaffen.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dauer einer
Begleitung, bzw. medizinischer und/oder therapeutischen Behandlung sollte
allein dem Hilfesuchenden und dem Helfer, Arzt, Therapeut des Vertrauens
obliegen und nicht den Krankenkassen, bzw. Krankenversicherern, bzw.
sogenannten „Experten” von „spezialisierten“ Einrichtungen, die evtl. nicht das
Vertrauen des Hilfesuchenden besitzen.
(Anm.: [2] Gelöbnis des Arztes und weitere Berufspflichten:
Bundesärztekammer: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1142.1145.1147;
Berufsethik für Psychologinnen und Psychologen: BDP:
http://www.bdp-verband.org/bdp/verband/ethik.shtml)
7) Kostenübernahmen
„Das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger
Gesundheit ist eines der grundlegenden Rechte eines jeden Menschen“ (WHO)[3].
Deshalb sollten alle Maßnahmen, die zur Erreichung dieses Menschenrechtes
notwendig sind, von den zuständigen Kostenträgern ohne Verzögerungen übernommen
werden. Wir erinnern daran, dass sich Deutschland dazu vor vielen Jahrzehnten
durch die Annahme des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und
Kulturelle Rechte (1966)[4], sowie der europäischen Sozialcharta (1961)[5]
verpflichtet hat.
Dennoch existiert bis heute ein Mehr-Klassen-System
bezüglich Regelleistungen, Medikamenten, Psychotherapien und anderer
notwendiger Behandlungsmaßnahmen, je nach Leiden. Wir halten es nicht für
dienlich, wenn ein Patient oder Klient „Glück” hat, wenn er ein Leiden hat, für
das volle Kostenübernahme garantiert ist, im Gegensatz zu Menschen, die ein
Leiden quält, dessen Linderung und die damit verbundenen Kosten nur
eingeschränkt oder unzureichend von den Leistungsträgern übernommen werden.
Dies ist eine Diskriminierung auf Grund der Art des Leidens und stellt eine
Verletzung der Würde vieler Menschen, die nicht den Geschlechtsnormen
entsprechen, dar. Hier wünschen und empfehlen wir dringend Nachbesserungen,
damit insbesondere medizinische und therapeutische Berufe in einem sinnvollen
Maße ausgeübt werden können und Menschen ihr Höchstmaß an körperlicher und
geistiger Gesundheit erreichen können.
(Anm.:
[3] WHO
(World Health Organisation): Health for All in the Twenty-First Century,
WHA51.7, Agenda item 19, 16 May 1998
[4] Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte vom 19.Dezember 1966, Artikel 12
[5] Europäische Sozialcharta, Turin, 18.10.1961, Artikel 11)
8) Studien und Untersuchungen
Zu vielen Behandlungsmaßnahmen gibt es bis heute keine
zureichenden wissenschaftlichen Untersuchungen oder genügend Studien um eine
hohes Evidenzlevel zu erreichen. Um Behandlungsmaßnahmen sinnvoll (aber auch
kostengünstig) einsetzen zu können, sind solche Untersuchungen notwendig und
sollten auf den Gebieten, auf denen sie fehlen, durchgeführt werden.
Es ist eine Tatsache, dass unser Staat selbst unzureichend
Studien oder wissenschaftliche Untersuchungen im Medizin- oder
Psychotherapiebereich finanziert oder in Auftrag gibt. Hier raten wir dringend
zur Besserung.
Zudem sehen wir einen Mangel in der Qualität der angebotenen
und von den Kostenträgern übernommenen Leistungen, beispielsweise in der
hormonellen Versorgung und im
chirurgischen Bereich. Wir erachten es als sinnvoll und
notwendig, keine Mühen zu scheuen in allen Bereichen die bestmögliche
medizinische Behandlung anzubieten und die Kostenübernahme sicherzustellen.
Qualitativ hochwertige Maßnahmen, die ein Leiden tatsächlich mindern, sind auf
lange Sicht zudem immer kostengünstiger und den Menschen dienlicher, als
Maßnahmen, die nicht für eine dauerhafte Zufriedenheit und Leidensminderung
sorgen.
9) Dezentrale Versorgung optimieren
Psychotherapeuten und Ärzte, aber auch Beratungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten, welche Menschen mit ungewöhnlichen
geschlechtlichen Entwicklungen und/oder Problemen auf Grund des Geschlechts,
bzw. der Abweichung dessen vom eingetragenen standesamtlichen Geschlecht,
betreuen und/oder behandeln, sind in Deutschland zu dünn gesät. Wir erachten es
als sinnvoll, Ärzte, Psychotherapeuten und allgemein beratend und helfend
Tätige zu ermutigen, Vorurteile und Ängste, die oftmals für die mangelnde
Behandlungs- und Unterstützungsbereitschaft verantwortlich sind, fallen zu
lassen und auch diese Menschen entsprechend ihrer Bedürfnisse zu behandeln und
zu unterstützen.
Für eine sinnvolle medizinische Versorgung halten wir es für
notwendig, Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten ortsnah zu schaffen, sofern
dies noch nicht geschehen ist, um einen Zugang zum Angebot an bestehenden
Leistungen des Gesundheitswesens ohne Diskriminierung allen Menschen zu
ermöglichen. Weite Anfahrtswege sind auf Grund des Zeitaufwandes und der damit
verbundenen Kosten für viele betroffene Menschen nicht möglich, so dass sie
letzten Endes auf Grund der Art ihres Leidens diskriminiert werden und ihnen
medizinische und therapeutische Versorgung oder andere Hilfeleistungen indirekt
verwehrt werden.
Doch ist es Aufgabe des Staates und unseres
Gesundheitssystems, allen Menschen ohne Diskriminierung den selben Zugang zu
unterstützenden, medizinischen oder psychotherapeutischen Einrichtungen zu
ermöglichen. Wir erleben immer wieder, dass Betroffene u.a. keine Behandlung
erhalten, weil ein Arztbesuch für sie nicht möglich ist und entsprechende
Kosten für Hausbesuche von den Kostenträgern nicht übernommen werden.
10) Beratungsstellen
Wir halten die Einrichtung von Beratungsstellen für
sinnvoll, die auf Menschen jeden Alters spezialisiert sind, welche auf Grund
ihres Geschlechts, bzw. auf Grund ihres amtlich bestimmten Geschlechts,
Fragestellungen und/oder Probleme haben und Hilfe suchen.
Eine Beratungsstelle sollte stets unabhängig und anonym beraten.
Die Angebote sollten für Hilfesuchende freiwillig sein und unabhängig von
jeglicher medizinischer oder psychotherapeutischer Behandlung erfolgen können.
Eine Beratung darf dabei niemals eine Voraussetzung für weitere Maßnahmen
darstellen.
Eine Beratungsstelle sollte für Menschen, die lediglich
einer Klärung und keiner Psychotherapie oder sofortiger medizinischer Maßnahme
wünschen oder bedürfen, eine niederschwellige Anlaufstelle sein, welche
unabhängig berät, und gleichfalls über weitere Möglichkeiten aufklärt und evtl.
vermittelt.
So ist z.B. der Besuch eines Psychotherapeuten in
Deutschland oft mit Hemmungen verbunden, wohingegen eine Beratungsstelle,
welche anonym beraten würde, ein geringeres Hemmnis und kostengünstiges Angebot
darstellte, das nicht mit der Angst vor einem Outing, der Angst, die
Krankenkasse oder Krankenversicherung könnte vom eigenen Problem erfahren, oder
davor, abgestempelt zu werden, verbunden wäre.
In einer Beratungsstelle könnten auch Informationen
zusammengetragen werden, wohin sich betroffene Menschen wenden können, welche
Angebote bestehen, wo welche medizinische oder therapeutische Leistung
angeboten wird, etc. und somit informativ Betroffene, Therapeuten, Ärzte u.a.
unterstützen und zur Seite stehen.
Wir legen darauf Wert festzustellen, dass die Einrichtung
von Beratungsstellen nicht zur Zentralisierung der Anlaufstellen für
Hilfesuchende führen soll, sondern das Angebot an Beratung vergrößern, bzw.
dadurch ortsnahe Beratungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen. Es ist uns
wichtig, Hilfesuchenden in der Fläche die Möglichkeit zu geben, passende
Angebote vor Ort zu finden. Wir wollen Kollegen und Kolleginnen, aber auch
engagierte betroffene Menschen ermutigen, daran mitzuwirken.
11) Geltung für alle Menschen
Prinzipiell sollten alle hier getroffenen Aussagen bezüglich
hilfesuchenden Menschen für alle Menschen jeden Alters ohne Einschränkungen
gelten. Unserer Ansicht nach ist das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an
körperlicher und geistiger Gesundheit ein Recht für alle Menschen und sollte
allen im gleichen Maße zugänglich sein. Es sind die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, um dies zu ermöglichen. Evtl. vorhandene Beschränkungen des direkten
Zugangs zu unserem Gesundheitssystem, zu Beratungsstellen, Psychotherapeuten
oder Ärzten sollten beseitigt werden.
Insbesondere benötigen Kinder und Jugendliche hier Rechte,
um unsere Hilfe uneingeschränkt wahrnehmen zu können. Hierzu gehört u.a. die
Möglichkeit zu unabhängiger anonymer Beratung, um selbst objektiv entscheiden
zu können, ohne hierfür die Zustimmung eines Vormundes zu benötigen. An dieser
Stelle verweisen wir auf das argentinische Gesetz[6] das unseres Erachtens hier
sinnvolle Lösungen vorschlägt und zu deren Übernahme auch bereits das
Europäische Parlament dringend riet.
Außerdem sehen wir die Notwendigkeit der Einrichtung einer
Unterstützung für Menschen mit schweren psychischen oder geistigen Problemen,
um ihren speziellen Problemen gerecht zu werden. Ihnen werden oft Leistungen
verwehrt, die sie dringend benötigen, weil ihnen nicht selten abgesprochen
wird, Entscheidungen treffen zu können. Hier empfehlen wir mehr für die
Sicherstellung einer Möglichkeit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu
unternehmen, um ein Leben in Würde und dem eigenen eigentlichen Geschlecht
führen zu können.
Ein psychisches Leiden darf nicht zum Ausschluss vom Recht
auf Würde, Gesundheit und dem damit verbundenen Leben im eigenen,
wahrgenommenen Geschlecht führen.
(Anm.: [6]
LEY 26.743, LEY DE IDENTIDAD DE GÉNERO, BUENOS AIRES, 9 de Mayo de 2012. (BOLETÍN
OFICIAL, 24 de Mayo de 2012)
12) Schlussbemerkung
Die Menschen sind vielfältig und unterschiedlich. Jeder
Mensch ist einzigartig. Gerade dies macht unser Menschsein aus, unsere Würde
und unser eigenes Geschlecht. So vielfältig die Menschen sind, so vielfältig
sind auch ihre Erkenntnisse über sich selbst und die Selbstverständnisse als
Mensch und geschlechtliche Wesen. Nicht immer verstehen wir, warum sich andere
Menschen auf eine Art und Weise empfinden, definieren, begreifen, wahrnehmen.
Doch gebietet es die Achtung und der Respekt vor dem Menschen und seiner Würde,
seines Rechts auf Selbstbestimmung, auf die Nichtverfügbarkeit seines
Geschlechts, dass wir Äußerungen und Entscheidungen respektieren, achten und
ihnen gemäß handeln, auch wenn wir diese schwer nachvollziehen, noch sie für
uns fällen würden.
Auch wenn in unserer Kultur über das Geschlecht eines
Menschen bei der Geburt verfügt wird und ein Geschlechtseintrag auf Grund einer
Entscheidung von Dritten, mag sie auch noch so gut begründbar sein, vorgenommen
wird, so kann dieser nur behelfsmäßig und vorübergehend sein.
Wir betrachten es als unangemessen, dass Ärzte oder andere
im medizinischen Bereich tätige Menschen oft genötigt werden, diese
Entscheidungen für/über einen anderen Menschen zu treffen oder mit zu tragen.
Diese Entscheidungen haben sich in der Vergangenheit als nicht immer zum Wohle
des betroffenen Menschen erwiesen.
Die letzte Entscheidung über den vorzunehmenden
Geschlechtseintrag (oder dessen Entfernung) kann nur der betreffende Mensch
selbst fällen. Jede Entscheidung ohne Zustimmung des betreffenden Menschen,
kann immer nur eine vorübergehende sein, da sie auch mit dem besten Fachwissen
nie mit 100%iger Sicherheit ohne Zustimmung des betroffenen Menschen gefällt
werden kann.
Da unser Geschlecht Teil unseres Wesens ist, unserer
menschlichen Würde und Teil dessen, wie wir uns selbst begreifen, zudem einen
wichtigen Teil unserer innersten Intimsphäre darstellt, kann dies unter keinen
Umständen von anderen Menschen, als uns selbst, bestimmt werden.
Euch allen ein tollen Tag
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen