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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in
the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of
yourself doing Him Get donor card!
Strafgefangene
haben Recht auf Geschlechtsumwandlung
Ein Gerichtsspruch in Wien gibt einem Inhaftierten das Recht
auf geschlechtsanpassende Behandlung. Das Justizministerium will dem über den
Anlassfall hinaus Folge leisten Wien – In den USA wird über Transgenderpersonen
erbittert gestritten. Die Frage, ob etwa ein als Frau lebender Mann aufs
Frauenklo darf, spaltet das Land, seit die freie Toilettenwahl im Bundesstaat
North Carolina verboten ist. In Österreich ist der Umgang mit Menschen, die in
dem für sie falschen Geschlecht geboren wurden, von weniger Aufregung geprägt.
Doch die Frage stellt sich auch hier zunehmend. Zwar gibt es kein statistisches
Wissen, wie viele Transgenderpersonen es gibt. Aber öfter als früher wagen
Betroffene, sich zu outen. In der Wiener Beratungsstelle Courage, der
österreichweit einzigen Einrichtung mit einem spezifischen Angebot, suchten
2015 rund 300 Transgenderpersonen Hilfe. Mit Frauenkleidern im Männervollzug
Diese Entwicklung sorgt für Regelungsbedarf in verschiedensten Bereichen. So
etwa im Strafvollzug, wo Insassen unter direkter staatlicher Kontrolle leben.
Wie etwa soll man in einem Männergefängnis mit einem Mann verfahren, der zur
Frau werden möchte – und daher weibliche Kleidung tragen will?
Wie ist mit
Geschlechtsanpassungswünschen Gefangener umzugehen? Zu Fragen zum Beispiel der
Kleiderordnung für Transgenderpersonen im Strafvollzug existiert im
Justizministerium seit einem Jahr eine Arbeitsgruppe, die bis zum heurigen
Herbst konkrete Regeln ausarbeiten will. 22-Jähriger wird behandelt -
derstandard.at/2000037773440/Strafgefangene-haben-Recht-auf-Geschlechtsumwandlung
22-Jähriger wird behandelt Zum Thema Geschlechtsumwandlung wiederum gibt
es seit kurzem eine klare Antwort: In einem Beschluss vom 29.4.2016 hat das
Landesgericht Wien der Strafvollzugsanstalt Mittersteig aufgetragen, einem 22-jährigen
Gefangenen zu erlauben, in Haft die Behandlung zur Geschlechtsumwandlung
einzuleiten.
"Diese
Entscheidung ist für uns über den Einzelfall hinaus bindend", sagte dazu
im Justizministerium Abteilungsleiterin Andrea Moser-Riebniger dem Standard.
"Das ist bahnbrechend", kommentiert Helmut Graupner, Präsident des
Rechtskomitees Lambda und Anwalt des 22-Jährigen. Österreich trage damit einer
Empfehlung des Europarat-Antifolterkomitees (CPT) von 2014 Rechnung,
"transsexuellen Personen in Gefängnissen (und gegebenenfalls in anderen
geschlossenen Anstalten) Zugang zur Beurteilung und Behandlung ihrer
geschlechtlichen Identität" zu ermöglichen.
Nein wäre Menschenrechtsverstoß Graupners siegreicher Klient
sitzt wegen Gewalt- und Körperverletzungsdelikten im Maßnahmenvollzug ein. Dort
werden Täter über das Ende ihrer Haftstrafe hinaus angehalten, wenn ihre
Prognose negativ ist.
Würde die Justiz dem 22-Jährigen die Geschlechtsanpassung
verweigern, so wäre das ein Nein auf unbestimmte Zeit, erläutert Graupner.
Und
es käme – menschenrechtlich ein klarer Verstoß – der Verweigerung einer
Krankheitsbehandlung gleich: "Transsexualismus" gilt laut
internationaler Klassifikation ICD-10 als Krankheit -
derstandard.at/2000037773440/Strafgefangene-haben-Recht-auf-Geschlechtsumwandlung
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