Transgender-Nachrichten!
US-Bischöfe
kritisieren Obamas Transgender-Anordnung
Katholische Bischöfe nannten Obamas jüngste Anordnung für
die Schulen «zutiefst beunruhigend
Washington (kath.net/KNA) Im Streit um die Toilettennutzung
von Transsexuellen in den USA haben sich hochrangige katholische Bischöfe von
US-Präsident Barack Obama distanziert. Dessen jüngste Anordnung für die Schulen
sei «zutiefst beunruhigend», betonten zwei Ausschussvorsitzende der
katholischen US-Bischofskonferenz in einer Erklärung (Montag Ortszeit).
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Obama hatte den öffentlichen Schulen, Hochschulen und Universitäten in den USA am Freitag angeordnet, Transsexuelle die Toilette ihrer Wahl benutzen zu lassen. Transsexuelle Schüler müssten die Toiletten nutzen können, die «ihrer geschlechtlichen Identität entsprechen». Andernfalls, so die Anordnung, drohe den Bildungseinrichtungen eine Streichung von Fördermitteln des Bundes.
Die Bischöfe beklagten nun, Obamas Anordnung widerspreche einem grundlegenden Verständnis der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen. Dieses habe Papst Franziskus treffend beschrieben, als er gesagt habe, dass «jungen Menschen geholfen werden müsse, ihren Körper so zu akzeptieren, wie er geschaffen wurde».
Die Stellungnahme wurde von Bischof Richard Malone aus Buffalo (Bundesstaat New York) und von Erzbischof George Lucas von Omaha (Nebraska) herausgegeben. Malone ist Vorsitzender des Bischofskonferenz-Ausschusses für Laien, Ehe, Familie und Jugend. Lucas steht dem Ausschuss für das katholische Bildungswesen vor.
Obamas Anordnung folgt auf einen Streit der US-Regierung mit dem Bundesstaat North Carolina. Dort wurde ein «WC-Gesetz» erlassen, wonach Transexuelle die Toiletten des bei ihrer Geburt festgestellten Geschlechts benutzen müssen. Die Benutzung von Toiletten oder Duschräumen des angenommenen Geschlechts wird ihnen untersagt. Das US-Justizministerium sieht darin eine bewusste Ausgrenzung einer Minderheit.
Quelltext: http://www.kath.net/news/55225
Verbindung
von Penis und Identität? Israel erlaubt Geschlechtsänderung ohne OP
Israel will Transgender-Menschen nicht mehr zwingen, sich
einer kompletten Geschlechtsoperation zu unterziehen. Wer will, kann im Pass
bereits das Geschlecht haben, mit dem er sich identifiziert - auch ohne OP.
In Israel wird es künftig möglich sein, die eigene
Geschlechtsbezeichnung im Pass zu ändern, ohne sich einer Operation zu
unterziehen. Die Zeitung "Haaretz" berichtet, dies habe das
Innenministerium entschieden, nachdem es vom Obersten Gerichtshof des Landes
angewiesen worden war, bei zwei Bürgern das Geschlecht von Mann auf Frau zu
ändern. Beide hatten den Geschlechtsumwandlungsprozess nicht operativ
abgeschlossen.
Ein Anwalt und ein früherer Soldat hatten beim Obersten
Gericht eine Petition eingereicht, in der sie es als Zumutung bezeichneten, dass
die Operation Voraussetzung für die Änderung der Geschlechtsbezeichnung im
Personalausweis ist. "Die Position des Innenministeriums, dass es einen
Zusammenhang zwischen dem Penis der Petitionssteller und ihrer
Geschlechteridentität gibt, beruht auf einem unbegründeten und überholten
Missverständnis", heißt es weiter. Dem Bericht zufolge war es beiden zwar
gestattet worden, ihre Namen zu ändern, nicht aber ihr Geschlecht.
Bei einem Treffen von Beamten des Innenministeriums, des
Gesundheitsministeriums und des Justizministeriums zur Lösung des Problems
wurde vor allem diskutiert, dass andere Länder andere Bestimmungen dafür haben,
welche Voraussetzungen für eine offizielle Geschlechtsänderung gegeben sein
müssen. Viele Länder, darunter die USA, erlauben dies bereits, wenn ein Arzt
oder Sozialarbeiter bestätigt, dass sich die Person mit dem anderen Geschlecht
identifiziert. Mit dem Beschluss wolle man sich bei den fortschrittlichen
Ländern einreihen, hieß es nach dem Treffen.
Das Gesundheitsministerium werde nun Kriterien für die
Änderung des Geschlechts ohne Operation erarbeiten, heißt es bei
"Haaretz" weiter. Demnach soll es künftig ausreichen, wenn ein
Ausschuss die neue Geschlechtsidentität bestätigt. Die Änderung wird von
Transgender-Menschen international begrüßt, weil nicht alle Betroffenen
komplexe chirurgische Eingriffe machen lassen wollen oder können.
Quelltext: http://www.n-tv.de/panorama/Israel-erlaubt-Geschlechtsaenderung-ohne-OP-article14357356.html
Trotz
offiziellem Verbot Lesbische Russinnen heiraten
Homosexuelle Paare haben es in Russland nicht leicht: Die
Stimmung im Land ist aufgeheizt, seit der Verabschiedung des "Gesetzes zum
Verbot von Homosexuellen-Propaganda" mehr denn je. Ein lesbisches Paar
kämpft dagegen an - mit Witz und Verstand.
Ein lesbisches Paar hat trotz des offiziellen Verbots der
Homo-Ehe in Russland die erste "gleichgeschlechtliche Hochzeit" des
Landes gefeiert. Möglich wurde die standesamtliche Eheschließung in der
westlichen Großstadt St. Petersburg, weil die eine Frau als Mann geboren wurde
und weiterhin auf dem Papier als Mann gilt, wie die Aktivistengruppe Wychod mitteilte.
Demnach ist die Frau nun Transgender und unterzieht sich einer Hormontherapie.
Vorwurf "Homo-Propaganda"
"Die offizielle Registrierung von zwei Frauen geschah,
weil eine von ihnen gemäß den Dokumenten ein Mann ist", sagte eine
Aktivistin. "Formell war es die Hochzeit zwischen einem Mann und einer
Frau, aber de facto war sie zwischen zwei Frauen." Die Standesbeamten
versuchten den Angaben zufolge die Eheschließung zwischen den beiden in weiß
gekleideten Frauen nicht zu verhindern, aber der örtliche Abgeordnete Witali
Milonow zeigte sich empört über die Hochzeit.
"Sie ist eine Beleidigung tausender russischer
Familien. Ich werde ihre Annullierung fordern", sagte Milonow, der einer
der Initiatoren des umstrittenen "Gesetzes zum Verbot von
Homosexuellen-Propaganda" ist.
Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz verbietet die
Verbreitung von Informationen zu Homosexualität gegenüber Kindern und
Jugendlichen. Das Gesetz wurde von Homosexuellen als Diskriminierung gewertet
und stieß international auf scharfe Kritik.
Australien:
Im Knast 2.000 Mal vergewaltigt - Transgender-Frau erlebt "Hölle auf
Erden"
Als Mary in Australien ihre Haftstrafe wegen Autodiebstahls
in einem Männer-Gefängnis absitzen musste, muss sie nach eigenen Angaben die
"Hölle auf Erden" durchlebt haben. Denn Mary ist eine
Transgender-Frau.
Mary wurde nach Angaben der Zeitschrift "oe24" innerhalb von vier Jahren über 2.000 Mal von ihren Mitgefangenen vergewaltigt.
"Ich wurde ausgepeitscht und brutal geschlagen. Aber ich musste das durchstehen, um zu überleben. Für mich war es Überleben, für die anderen Gefangenen Vergnügen", so Mary. Sie wollte drei Mal aus dem Gefängnis ausbrechen, ohne Erfolg.
Mary wurde nach Angaben der Zeitschrift "oe24" innerhalb von vier Jahren über 2.000 Mal von ihren Mitgefangenen vergewaltigt.
"Ich wurde ausgepeitscht und brutal geschlagen. Aber ich musste das durchstehen, um zu überleben. Für mich war es Überleben, für die anderen Gefangenen Vergnügen", so Mary. Sie wollte drei Mal aus dem Gefängnis ausbrechen, ohne Erfolg.
US-Justizministerium
verklagt North Carolina wegen Transgender-Gesetz
Washington (dpa) - Der Streit um das Transgender-Gesetz in
North Carolina eskaliert: Der US-Bundesstaat und die Regierung in Washington
kündigten an, sich gegenseitig zu verklagen. Das umstrittene Gesetz sei
diskriminierend, sagt US-Justizministerin Loretta Lynch. Das Gesetz in North
Carolina zwingt Transgender dazu, in öffentlichen Gebäuden die Toiletten zu
benutzen, die mit dem Geschlechtsvermerk in ihrer Geburtsurkunde
übereinstimmen. Dies hatte einen öffentlichen Aufschrei zur Folge.
Transsexuelle werden zu oft lächerlich gemacht
Jede dritte Trans*Person fühlt sich im Job benachteiligt
Kündigungen
und Beschimpfungen sind keine Seltenheit
Wir
brauchen jetzt ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung
Darüber
hinaus wäre es sinnvoll, auf die Ausweisung des Geschlechts in amtlichen
Dokumenten und Dateien in Zukunft so weit wie möglich zu verzichten. Weitere
wichtige Punkte sind die sogenannten positiven Maßnahmen, das heißt eine
gezielte Förderung von Inter*- und Trans*-Organisationen, Projekten und
Initiativen sowie eine Sensibilisierung und Fortbildung für Führungskräfte und
Belegschaft sowie Betriebs- und Personalräte. Auch anonymisierte Bewerbungsverfahren
können dazu beitragen, dass trans- und intergeschlechtliche Menschen bessere
Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Ich schrieb die Leiterin, Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) an mit der Frage was ist zu Erwarten von den Aussagen von Herrn Heiko Maas, welcher ja Lauthals erneut große Versprechen abgab!
Versprechen wie diese kennen wir schon lange im Blog gibt es unterschiedliche Berichte darüber.
Aus meiner Sicht als Aktivistin bin ich überzeugt das es erneut Strohfeuer ist, wo möglich um jetzt diese Minderheit für sich zu gewinnen?
Die Antwort: Sehr geehrte Frau Rothenbächer,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In der Tat hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten in Auftrag gegeben zum Thema „Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer“.
Dieses Gutachten ist ein erster Schritt. Es prüft die rechtlichen Möglichkeiten einer Rehabilitierung der Opfer der Strafverfolgung nach § 175 StGB.
Für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes aber ist das Justizministerium verantwortlich. Der Minister hat am 11.5.2016 angekündigt, dass er einen Gesetzentwurf erarbeiten wird. Welche Regelungen darin enthalten sein werden, können wir Ihnen nicht sagen.
Möglicherweise erhalten Sie entsprechende Informationen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (poststelle@bmjv.bund.de).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Im Auftrag
Dr. Sopp
Referent
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Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung
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Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
10117 Berlin
Tel.: 03018/555-1865
Fax: 03018/555-41865
E-Mail: beratung@ads.bund.de
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