Samstag, 21. Mai 2016

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US-Bischöfe kritisieren Obamas Transgender-Anordnung 

Katholische Bischöfe nannten Obamas jüngste Anordnung für die Schulen «zutiefst beunruhigend

Washington (kath.net/KNA) Im Streit um die Toilettennutzung von Transsexuellen in den USA haben sich hochrangige katholische Bischöfe von US-Präsident Barack Obama distanziert. Dessen jüngste Anordnung für die Schulen sei «zutiefst beunruhigend», betonten zwei Ausschussvorsitzende der katholischen US-Bischofskonferenz in einer Erklärung (Montag Ortszeit).
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Obama hatte den öffentlichen Schulen, Hochschulen und Universitäten in den USA am Freitag angeordnet, Transsexuelle die Toilette ihrer Wahl benutzen zu lassen. Transsexuelle Schüler müssten die Toiletten nutzen können, die «ihrer geschlechtlichen Identität entsprechen». Andernfalls, so die Anordnung, drohe den Bildungseinrichtungen eine Streichung von Fördermitteln des Bundes.

Die Bischöfe beklagten nun, Obamas Anordnung widerspreche einem grundlegenden Verständnis der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen. Dieses habe Papst Franziskus treffend beschrieben, als er gesagt habe, dass «jungen Menschen geholfen werden müsse, ihren Körper so zu akzeptieren, wie er geschaffen wurde».

Die Stellungnahme wurde von Bischof Richard Malone aus Buffalo (Bundesstaat New York) und von Erzbischof George Lucas von Omaha (Nebraska) herausgegeben. Malone ist Vorsitzender des Bischofskonferenz-Ausschusses für Laien, Ehe, Familie und Jugend. Lucas steht dem Ausschuss für das katholische Bildungswesen vor.

Obamas Anordnung folgt auf einen Streit der US-Regierung mit dem Bundesstaat North Carolina. Dort wurde ein «WC-Gesetz» erlassen, wonach Transexuelle die Toiletten des bei ihrer Geburt festgestellten Geschlechts benutzen müssen. Die Benutzung von Toiletten oder Duschräumen des angenommenen Geschlechts wird ihnen untersagt. Das US-Justizministerium sieht darin eine bewusste Ausgrenzung einer Minderheit.


Verbindung von Penis und Identität? Israel erlaubt Geschlechtsänderung ohne OP

Israel will Transgender-Menschen nicht mehr zwingen, sich einer kompletten Geschlechtsoperation zu unterziehen. Wer will, kann im Pass bereits das Geschlecht haben, mit dem er sich identifiziert - auch ohne OP.

In Israel wird es künftig möglich sein, die eigene Geschlechtsbezeichnung im Pass zu ändern, ohne sich einer Operation zu unterziehen. Die Zeitung "Haaretz" berichtet, dies habe das Innenministerium entschieden, nachdem es vom Obersten Gerichtshof des Landes angewiesen worden war, bei zwei Bürgern das Geschlecht von Mann auf Frau zu ändern. Beide hatten den Geschlechtsumwandlungsprozess nicht operativ abgeschlossen.

Ein Anwalt und ein früherer Soldat hatten beim Obersten Gericht eine Petition eingereicht, in der sie es als Zumutung bezeichneten, dass die Operation Voraussetzung für die Änderung der Geschlechtsbezeichnung im Personalausweis ist. "Die Position des Innenministeriums, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Penis der Petitionssteller und ihrer Geschlechteridentität gibt, beruht auf einem unbegründeten und überholten Missverständnis", heißt es weiter. Dem Bericht zufolge war es beiden zwar gestattet worden, ihre Namen zu ändern, nicht aber ihr Geschlecht.

Bei einem Treffen von Beamten des Innenministeriums, des Gesundheitsministeriums und des Justizministeriums zur Lösung des Problems wurde vor allem diskutiert, dass andere Länder andere Bestimmungen dafür haben, welche Voraussetzungen für eine offizielle Geschlechtsänderung gegeben sein müssen. Viele Länder, darunter die USA, erlauben dies bereits, wenn ein Arzt oder Sozialarbeiter bestätigt, dass sich die Person mit dem anderen Geschlecht identifiziert. Mit dem Beschluss wolle man sich bei den fortschrittlichen Ländern einreihen, hieß es nach dem Treffen.

Das Gesundheitsministerium werde nun Kriterien für die Änderung des Geschlechts ohne Operation erarbeiten, heißt es bei "Haaretz" weiter. Demnach soll es künftig ausreichen, wenn ein Ausschuss die neue Geschlechtsidentität bestätigt. Die Änderung wird von Transgender-Menschen international begrüßt, weil nicht alle Betroffenen komplexe chirurgische Eingriffe machen lassen wollen oder können.


Trotz offiziellem Verbot Lesbische Russinnen heiraten

Homosexuelle Paare haben es in Russland nicht leicht: Die Stimmung im Land ist aufgeheizt, seit der Verabschiedung des "Gesetzes zum Verbot von Homosexuellen-Propaganda" mehr denn je. Ein lesbisches Paar kämpft dagegen an - mit Witz und Verstand.

Ein lesbisches Paar hat trotz des offiziellen Verbots der Homo-Ehe in Russland die erste "gleichgeschlechtliche Hochzeit" des Landes gefeiert. Möglich wurde die standesamtliche Eheschließung in der westlichen Großstadt St. Petersburg, weil die eine Frau als Mann geboren wurde und weiterhin auf dem Papier als Mann gilt, wie die Aktivistengruppe Wychod mitteilte. Demnach ist die Frau nun Transgender und unterzieht sich einer Hormontherapie.

Vorwurf "Homo-Propaganda"

"Die offizielle Registrierung von zwei Frauen geschah, weil eine von ihnen gemäß den Dokumenten ein Mann ist", sagte eine Aktivistin. "Formell war es die Hochzeit zwischen einem Mann und einer Frau, aber de facto war sie zwischen zwei Frauen." Die Standesbeamten versuchten den Angaben zufolge die Eheschließung zwischen den beiden in weiß gekleideten Frauen nicht zu verhindern, aber der örtliche Abgeordnete Witali Milonow zeigte sich empört über die Hochzeit.

"Sie ist eine Beleidigung tausender russischer Familien. Ich werde ihre Annullierung fordern", sagte Milonow, der einer der Initiatoren des umstrittenen "Gesetzes zum Verbot von Homosexuellen-Propaganda" ist.
Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz verbietet die Verbreitung von Informationen zu Homosexualität gegenüber Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz wurde von Homosexuellen als Diskriminierung gewertet und stieß international auf scharfe Kritik.



Australien: Im Knast 2.000 Mal vergewaltigt - Transgender-Frau erlebt "Hölle auf Erden"

Als Mary in Australien ihre Haftstrafe wegen Autodiebstahls in einem Männer-Gefängnis absitzen musste, muss sie nach eigenen Angaben die "Hölle auf Erden" durchlebt haben. Denn Mary ist eine Transgender-Frau.

Mary wurde nach Angaben der Zeitschrift "oe24" innerhalb von vier Jahren über 2.000 Mal von ihren Mitgefangenen vergewaltigt.

"Ich wurde ausgepeitscht und brutal geschlagen. Aber ich musste das durchstehen, um zu überleben. Für mich war es Überleben, für die anderen Gefangenen Vergnügen", so Mary. Sie wollte drei Mal aus dem Gefängnis ausbrechen, ohne Erfolg.



US-Justizministerium verklagt North Carolina wegen Transgender-Gesetz

Washington (dpa) - Der Streit um das Transgender-Gesetz in North Carolina eskaliert: Der US-Bundesstaat und die Regierung in Washington kündigten an, sich gegenseitig zu verklagen. Das umstrittene Gesetz sei diskriminierend, sagt US-Justizministerin Loretta Lynch. Das Gesetz in North Carolina zwingt Transgender dazu, in öffentlichen Gebäuden die Toiletten zu benutzen, die mit dem Geschlechtsvermerk in ihrer Geburtsurkunde übereinstimmen. Dies hatte einen öffentlichen Aufschrei zur Folge.



Transsexuelle werden zu oft lächerlich gemacht


Jede dritte Trans*Person fühlt sich im Job benachteiligt


Kündigungen und Beschimpfungen sind keine Seltenheit


Wir brauchen jetzt ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung












Ich schrieb die Leiterin, Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) an mit der Frage was ist zu Erwarten von den Aussagen von Herrn Heiko Maas, welcher ja Lauthals erneut große Versprechen abgab!


Versprechen wie diese kennen wir schon lange im Blog gibt es unterschiedliche Berichte darüber.
Aus meiner Sicht als Aktivistin bin ich überzeugt das es erneut Strohfeuer ist, wo möglich um jetzt diese Minderheit für sich zu gewinnen?

Die Antwort: Sehr geehrte Frau Rothenbächer,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In der Tat hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten in Auftrag gegeben zum Thema „Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer“.

Dieses Gutachten ist ein erster Schritt. Es prüft die rechtlichen Möglichkeiten einer Rehabilitierung der Opfer der Strafverfolgung nach § 175 StGB.

Für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes aber ist das Justizministerium verantwortlich. Der Minister hat am 11.5.2016 angekündigt, dass er einen Gesetzentwurf erarbeiten wird. Welche Regelungen darin enthalten sein werden, können wir Ihnen nicht sagen.

Möglicherweise erhalten Sie entsprechende Informationen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (poststelle@bmjv.bund.de).


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Sopp
Referent
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Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
10117 Berlin
Tel.: 03018/555-1865
Fax: 03018/555-41865


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