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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Zwitterparagraf
Als Zwitter, auch
Zwitterwesen, Hermaphrodit oder intersexuell wird in der Biologie ein Lebewesen
bezeichnet, das genetisch, anatomisch oder hormonell weder eindeutig dem
weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen ist.
Die umgangssprachliche Bezeichnung Zwitterparagraf geht
insbesondere auf Vorschriften im Preußischen Allgemeinen Landrecht zurück, das
Menschen ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale als Zwitter bezeichnete und ihnen
ein "juristisches Geschlecht" zuordnen wollte.
Beim Menschen gehen mit dem biologischen Geschlecht
regelmäßig bestimmte Rechte und Pflichten einher. So hat sich das
Frauenwahlrecht erst im 20. Jahrhundert durchgesetzt. Bis zu ihrer Aussetzung
im Juli 2012 bestand die Wehrpflicht nur für Männer. Eine Eheschließung ist in Deutschland
nur zwischen Personen verschiedenen Geschlechts möglich, die Begründung einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft nur zwischen gleichgeschlechtlichen Personen
(§ 1 Lebenspartnerschaftsgesetz).
Der gesetzliche Personenstand umfasst in Deutschland auch
den Namen, den eine Person führt. In das von den Standesämtern geführte
Geburtenregister werden daher unter anderem die Vornamen und Geburtsnamen eines
Kindes sowie sein Geschlecht beweiskräftig eingetragen (§ 21 Abs. 1, § 54 Abs.
1 Personenstandsgesetz - PStG).
Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 erwähnte auch
Menschen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung.
Dort hieß es im "Ersten Teil.
Erster Titel. Von Personen und deren Rechten
überhaupt:"
"§19. Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die
Eltern, zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen.
§20. Jedoch steht einem solchen Menschen nach zurückgelegtem
Achtzehnten Jahr die Wahl frei, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle.
§21. Nach dieser Wahl werden seine Rechte künftig beurteilt.
§22. Sind aber Rechte eines Dritten von dem Geschlechte
eines vermeintlichen Zwitters abhängig, so kann ersterer auf Untersuchung durch
Sachverständige antragen.
§23. Der Befund der Sachverständigen entscheidet, auch gegen
die Wahl des Zwitters und seiner Eltern."
"Wichtiger Act" war in diesem Zusammenhang die
eigene Wahl, die "dem L. R. [Preußischen Allgemeinen Landrecht] eigentümlich"
sei. Strittig war jedoch, ob die einmal getroffene Wahl unabänderlich sein
sollte. Dafür sprach der Wortlaut von § 21 und auch der gesetzgeberische Wille,
wonach die Rechte des Betreffenden "nach der in Gemäßheit des § 20
vorgenommenen Wahl für alle Zukunft beurteilt" werden sollten.
Andere Autoren verneinten dies.
Nach zeitgenössischer medizinischer Ansicht gab es
"nach Theorie und Erfahrung keine wahre Zwitterbildung".
Die getroffene Wahl konnte allerdings noch nicht wirksam in
einem Personenstandsbuch dokumentiert werden, obwohl davon die Rechtsstellung als
Mann oder Frau abhing mit weitreichenden Konsequenzen für den Rechtsverkehr.
"Wenn ein an seinen Geschlechtsteilen missgestalteter Mensch bis heute
Mannskleidung getragen hat und mit anderen Mannspersonen zugleich einen
Schuldschein ausstellt, morgen aber Weiberkleider anlegt und sich für eine
Frauensperson erklärt, muß da diese Wahl auf die von ihr als Mann
unterschriebene Schuldverschreibung wirken?"
Abzuwägen war zwischen dem Schutz des Rechtsverkehrs und dem
Selbstbestimmungsrecht des "Zwitters". Im Zweifel entschied ein
medizinischer Sachverständiger.
Mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum 1. Januar
1900 sind die Regelungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts gegenstandslos
geworden. Bereits ab Einführung der staatlichen Standesregister zum 1. Januar
1876 durch das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die
Eheschließung vom 6. Februar 1875 musste in das Geburtsregister das Geschlecht
des Kindes eingetragen werden.
Die Bekanntmachung, betreffend Vorschriften zur Ausführung
des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom
25. März 1899 führte dafür ein entsprechendes Formular ein.
Zum 1. November 2013 wurde diese Regelung revidiert. [8] §
22 Abs. 3 PStG bestimmt seitdem, dass der Personenstandsfall ohne Angabe eines
Geschlechts in das Geburtenregister einzutragen ist, wenn das Kind weder dem
weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. [9] Die
betreffenden Kinder brauchen also nicht mehr - wie ab den 1960er Jahren üblich
- noch im Säuglingsalter einer Operation zur Herstellung einer klaren
Geschlechtszuordnung unterzogen zu werden. Dies hatte bei den Betroffenen im
weiteren Verlauf ihres Lebens nicht selten zu schweren körperlichen und
seelischen Beeinträchtigungen geführt.
Mit der zunehmenden rechtlichen Gleichstellung von Frauen
und Männern (Gleichberechtigung) entfällt auch das praktische Bedürfnis nach
einer Abgrenzung der biologischen Geschlechter. Die Gender-Debatte stellt zudem
die überkommenen Geschlechterrollen in Frage.
Junge oder Mädchen – wenn
Eltern und Ärzte entscheiden
Zwitter, Hermaphroditen, Intersexe –
Menschen, die weder Mann noch Frau sind, und damit nicht in unser Bild von zwei
Geschlechtern passen. Deswegen wurden viele Intersexe schon als Kind operiert,
um einem der beiden Geschlechter zu entsprechen – für die meisten eine
traumatisierende Erfahrung.
Störung
oder Vielfalt
Die
Diagnose: DSD – "Disorder of sexual development", "Störung der
Geschlechtsentwicklung". Für Mediziner eine Krankheit, für Betroffene ganz
natürliche Variation.
Verantwortlich dafür sind ganz komplexe Prozesse: Wenn es zu
Abweichungen kommt bei X- und Y-Chromosomen; bei Hormonen, wie Östrogen oder
Testosteron; bei Keimdrüsen, also Eierstock und Hoden; oder auch bei den
Genitalien.
So auch bei Daniela Truffer. Und was auf ihre Diagnose
folgte, waren folgenschwere Operationen: Als sie zweieinhalb Monate alt war,
wurden die Hoden entfernt, im Alter von sieben Jahren ihre vergrößerte Klitoris
verkürzt. Eine Kindheit voller Erlebnisse, die Daniela Truffer schlichtweg als
traumatisierend beschreibt.
Über ihre Erfahrungen zu sprechen, fällt Daniela Truffer
nicht leicht. Noch heute hat die 58-Jährige Schmerzen. Doch am meisten leidet
sie darunter, dass ihr die Operationen einfach ein Geschlecht aufgedrückt
haben. Dabei ist sie kein Einzelfall. Genaue Zahlen über Intersexualität gibt
es jedoch nicht.
Umstrittene "Genitalkorrekturen"
Die "Intersex Society of North America" schätzt,
dass jedes hundertste Kind mit einem atypischen Geschlecht auf die Welt kommt.
Das reicht von kleineren Anomalien der Genitalien bis hin zu tiefgreifenden
Veränderungen der Erbanlagen. Die Dunkelziffer ist allerdings hoch. Und so
hatten – wie Daniela Truffer – viele andere nie eine Chance auf einen selbst
gewählten Weg.
Solche Genitalkorrekturen – wie sie Truffer erlebt hat – sind
rein kosmetische Operationen, die nicht lebensnotwendig sind. Deshalb hat
Truffer die Menschenrechtsorganisation Zwischengeschlecht.org gegründet.
Zusammen mit ihrem Partner Markus Bauer kämpft sie für ein Verbot von
Genitalkorrekturen bei Minderjährigen.
Ihr Ziel: Intersexe sollen ab dem 18. Lebensjahr selbst
entscheiden können, ob sie Mann oder Frau sein wollen – oder ob sie eben
einfach so bleiben, wie sie sind. Bis dahin kann die Entscheidung für ein
Geschlecht auf anderem Wege erfolgen.
Sich selbst finden dürfen
Ein OP-Verbot soll nicht nur Betroffene schützen, sondern
auch Eltern entlasten. Denn die sind mit der Entscheidung so kurz nach der
Geburt meist völlig überfordert. Zudem ist die Diagnose von Intersexualität
sehr schwierig, da es ganz vielfältige Formen gibt: Bei einer werden Mädchen
mit Eierstöcken und eher männlichen Genitalien – einem sogenannten Mikropenis –
geboren. Wieder andere zeigen sich erst am Anfang der Pubertät, wenn bei
Mädchen die erste Regel ausbleibt oder Jungen eine Brust bekommen.
Frühe OPs sollen das verhindern, damit das Kind später nicht
unter Hänseleien leidet. Doch dass es auch anders gehen kann, beweisen Fälle,
bei denen sich Eltern gegen eine Operation entschieden haben. Eine dieser
mutigen Eltern war eine Mutter, die Markus Bauer kennengelernt hatte. In diesem
Fall hatten die Ärzte davor gewarnt, dass es später im Kindergarten zur
sozialen Katastrophe kommen würde. Doch wurde es für die Kinder dann in
Wirklichkeit gar kein großes Thema oder Problem – sondern nur für die
Erwachsenen.
Wer braucht normal?
Wenige Intersex-Formen können lebensbedrohlich werden und
müssen behandelt werden. Wenn es aber darum geht, verkürzte Harnröhrenöffnungen
an die Penisspitze zu verlegen, weil es zum Mann-Sein gehört, im Stehen zu
pinkeln; oder wenn es darum geht, eine etwas zu groß geratene Klitoris zu
verkleinern, weil sie nicht mädchenhaft genug ist, dann ist eine Operation
nicht nötig. Denn dann geht es nicht um Leben oder Tod, sondern um ein Duktus
von Normalität. Und was da nicht reinpasst, darf nicht einfach weggeschnitten
werden.
Die Menschenrechtsorganisation „Zwischengeschlecht.org“
kämpft für die Rechte dieser Menschen und fordert ein Verbot von
Genitaloperationen.
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