Dienstag, 7. Juni 2016

Treated are citizens of Germany with double standards? /// Werden Bürger von Deutschland mit zweierlei Maßstäben behandelt?

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!


I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Werden Bürger von Deutschland mit zweierlei Maßstäben behandelt?

Wir sind der festen Überzeugung, da ein Koalitionsvertrag keine Begründung sein kann noch darf, um Minderheiten stätig zu diskriminieren!

Die Umstände verändern sich die Politische-Lage verändern sich in Deutschland ständig, jedoch Diskriminierung und Homophobie sind beständig!

Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer


Reform des Transsexuellengesetzes offenbar auf Eis
Ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag scheitert an der Union. Verbände sind erleichtert, da ihnen die Vorschläge auch der FDP nicht ausreichten.

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP wird offenbar ein weiteres Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag nicht einlösen. Wie queer.de aus mehreren Kreisen erfuhr, wird es vor der Bundestagswahl keine Reform des Transsexuellengesetzes geben.

"Wir werden das Transsexuellengesetz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen", hatte die Koalition im Oktober 2009 versprochen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz aus dem Jahr 1980 in inzwischen sechs Urteilen als in Teilen verfassungswidrig eingestuft, zuletzt im Januar 2011.
Seitdem müssen sich Transsexuelle nicht mehr einer Operation unterziehen, um ihr offizielles Geschlecht in Dokumenten ändern lassen zu können.

Justizministerium gibt Innenministerium die Schuld

Doch das Gesetz ist in den meisten Bereichen noch in Kraft und macht den Betroffenen durch bürokratische und diskriminierende Regelungen das Leben schwer. Wo bleibt also die Überarbeitung? Das Bundesjustizministerium verweist auf das federführende Innenministerium. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe immer wieder "darauf gepocht", dass das Innenministerium von Hans-Peter Friedrich (CSU) tätig werde, so eine Sprecherin gegenüber queer.de.

Barbara Höll, die queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, sagte, Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) habe bei der Sitzung des Familienausschusses in der letzten Woche angemerkt, dass "das Bundesjustizministerium seit geraumer Zeit auf eine Vorlage des Bundesinnenministeriums warte" und diese "in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten sei". "Ob das Innenministerium noch einen umfassenden Entwurf vorlegen wird, ist mir nicht bekannt", gestand der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch (FDP) gegenüber queer.de ein.

Bereits unter Friedrichs Amtsvorgänger Thomas de Maizière (CDU) habe sich das Innenministerium gesperrt, sagen verschiedene Interessensgruppen. "Das BMI hat sich noch nie ernsthaft für Transsexuelle oder Transgender interessiert", kritisiert Renate Rampf vom LSVD. "Es hat immer Reformen verzögert oder verweigert. Oft geschah das mit dem Hinweis, die sogenannten 'Betroffenen' seien sich nicht einig."

Forderungen ignoriert

Auch Michael Kauch gibt anderen die Schuld: "Wenig hilfreich war es (…), dass der LSVD-Bundesvorstand der Bundesregierung signalisiert hat, man habe kein Interesse mehr an einer Reform in dieser Wahlperiode. Ich finde es unverständlich, dass der LSVD solche Signale sendet, ohne sich mit den Transsexuellen-Initiativen vorab zu verständigen."

Der LSVD kontert, man habe im Juni letzten Jahres mit einer Vielzahl von Verbänden ein Positionspapier zur Reform des Transsexuellen Rechts verabschiedet. Bei der Regierung sei man damit auf taube Ohren gestoßen.

Das Papier, das diverse Verbände von Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen sowie von Schwulen und Lesben unterzeichnet haben, stellt fünf Forderungen in den Mittelpunkt. Vor allem soll das Selbstbestimmungsrecht der Personen verwirklich werden, Entscheidungen durch Gutachter und Richter abgeschafft werden.

Ein Gesetzentwurf der Grünen kommt den Forderungen sehr nahe. Ein Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2011, Titel: "Ein liberales Transsexuellengesetz – menschlich und unbürokratisch", sieht hingegen für die "Formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit" weiterhin Gerichtsbeschlüsse vor (bei den Grünen reicht ein Gang zum Standesamt). Auch in anderen Punkten gehen die FDP-Thesen, auf deren Grundlage laut Kauch "die Bundesjustizministerin in der Bundesregierung verhandelt" habe, den Verbänden nicht weit genug.

"Besser keine Reform als eine schlechte Reform", sagt dazu Renate Rampf vom LSVD. "Ein neues Transsexuellengesetz, das den Forderungen nicht entspricht und die Chancen der Entscheidung des BVerfG nicht nutzt, wäre kontraproduktiv". Andere Verbände sehen das ähnlich, wollten sich am Dienstag aber nicht offiziell äußern oder waren nicht erreichbar.

Opposition kritisiert Schwarz-Gelb
"Die schwarz-gelbe Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, beim Transsexuellen Recht zu Änderungen zu kommen, war ohnehin eher eine Drohung", meint der Grünenpolitiker Volker Beck. "Unser Vorschlag, der auf gutachterliche Gängelung als Voraussetzung für die Personenstandsänderungen verzichtet, hätte unter Schwarz-Gelb keine Chance."

Nur "eine Änderung der politischen Mehrheit" werde Fortschritte bringen, meint Beck. "Gesellschaftspolitisch macht Merkels Truppe ohnehin nichts, ohne dazu von Karlsruhe gezwungen zu werden." Auch Barbara Höll kritisierte, die Bundesregierung zeige "kein Interesse an der Wahrung der Grundrechte für Transsexuelle". Wer meine, "die FDP würde sich für Transsexuelle einsetzen, der irrt sich. Mövenpick und die Hoteliers sind das Klientel der FDP. Da wird gekämpft. Menschenrechte folgen unter ferner liefen."

Kauch hingegen verweist darauf, dass "es der FDP-Fraktion gelungen ist, wichtige Verbesserungen für Inter- und Transsexuelle bereits in einem anderen Gesetz zu verankern – nämlich im aktuellen Personenstandsänderungsgesetz." Die Änderungen, denen der Bundesrat an diesem Freitag noch zustimmen muss, waren allerdings Anfang Februar ebenfalls von Betroffenen kritisiert worden – sie würden die Lage gerade von Intersexuellen noch verschlimmern

Norwegen: Fortschrittliches Trans-Gesetz verabschiedet
Das vierte Land in Europa ermöglicht es Personen, ihr offizielles Geschlecht selbst zu bestimmen.

Das norwegische Parlament hat am Montag mit 79 zu 13 Stimmen ein neues Gesetz beschlossen, das es Menschen erstmals ermöglicht, ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten ohne weitere Bestimmungen selbst ändern zu lassen.

Das Gesetz sei "historisch, da nun die Person selbst und nicht die Gesundheitsbehörde bestimmt, wann jemand das offizielle Geschlecht wechselt", hatte der konservative Gesundheitsminister Bent Høie bei der Vorstellung des Gesetzes im März gesagt. Es betrifft Personen ab 16 Jahren. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren können das dokumentierte Geschlecht mit Zustimmung der Eltern ändern lassen; ist die Frage bei diesen umstritten, kann die regionale Verwaltung eine Entscheidung nach Kindeswohl treffen.

Entsprechende Regelungen, die auf den Zwang zu Behandlungen und Gutachten verzichten, waren in den letzten Jahren bereits in Dänemark, Malta und Irland in Kraft getreten. In Norwegen reicht nun ein versandtes Formular an das Finanzamt ("Tax Office"), das generell für Namensänderungen oder Meldefragen zuständig ist; zuvor waren eine psychologische Behandlung, eine Hormontherapie und eine Operation nötig. LGBT-Aktivisten zeigten sich über die Neuregelung erfreut, beklagten aber eine weiter fehlende Eintragungsmöglichkeit für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren. Auch sollte es keine Altersbeschränkungen geben.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht das veraltete Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 inzwischen in vielen Entscheidungen zugunsten der Betroffenen interpretiert und etwa eine Zwangssterilisation oder die Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft bei Änderung des Geschlechts abgeschafft. Für die rechtliche Änderung des Geschlechts ist aber weiter ein Gerichtsverfahren mit Gutachten nötig.

Malta beschließt bahnbrechendes Gesetz für Trans*- und Inter*-Personen
Ohne Gegenstimmen hat das maltesische Parlament am Mittwoch ein neues Gesetz über Trans*- und Inter*-Personen angenommen.

Das „Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale“ (Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Bill) erlaubt den Einwohner_innen Maltas die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität ohne vorherige medizinische Diagnose, Behandlung oder Operationen sowie ohne Zwangsscheidungen.

Anders als Dänemark, das letztes Jahr als erstes europäisches Land die Namens- und Personenstandsänderung ohne medizinische Interventionen erlaubte, gibt das maltesische Gesetz hierfür kein Mindestalter und auch keine Wartezeit vor.

Zudem enthält es ein Verbot von Operationen an intersexuellen Babys oder Kindern. Sie dürfen erst dann operativ einem Geschlecht zugeordnet werden, wenn sie ihr Einverständnis geben können. Damit ist Malta laut der International Lesbian and Gay Association (ILGA) das erste Land der Welt, das ein solches Verbot gesetzlich verankert.

LGBT-Organisationen und Aktivist_innen loben das neue Gesetz daher als „das fortschrittlichste der Welt“: „Dieses Gesetz als einen bahnbrechenden Meilenstein der Menschenrechte zu bezeichnen, ist fast noch eine Untertreibung“, sagt Paulo Côrte-Real von ILGA-Europe. „Die Gesetzgeber im Rest Europas sollten sich von diesem Wegbereiter zu raschen Maßnahmen inspirieren lassen“, meint Arja Voipio von Transgender Europe.

Mit einer Reihe von neuen Gesetzen zu den Rechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*- und Inter*-Personen (LGBTI) hatte die Labour Party nach ihrem Regierungsantritt im Jahr 2013 in Malta eine dramatische Kehrtwende eingeläutet. Erst 2011 war in dem stark katholisch geprägten Land durch ein knappes Referendum das Scheidungsverbot gekippt worden.

Im vergangenen Jahr hat das maltesische Parlament die eingetragene Partnerschaft eingeführt und mit der Ehe in allen Rechten und Pflichten gleichstellt. Im selben Jahr hat Malta den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in seine Verfassung aufgenommen.


Transsexualität vor dem Gesetz, Dänemark ändert Transgender-Gesetz.
Wieder einmal ist die für ihre Liberalität bekannte dänische Gesetzgebung ihrem deutschen Pendant voraus. Bei unseren nördlichen Nachbarn werden transsexuelle Menschen ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr als geisteskrank eingestuft.
Reform von 2011 eigentlich nicht zeitgemäß

Das sogenannte Transsexuellengesetz, kurz TSG, wurde zuletzt vor vier Jahren auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch verlangt es von Antragsstellenden immer noch die Vorlage zweier medizinischer Gutachten, um die offiziell eingetragene sexuelle Identität ändern zu können. Diese sind vorwiegend psychologischer Natur. Das wird in den meisten Fällen – trotz des Rechts, die Gutachter vorschlagen zu dürfen – als unnötig intensiver Eingriff in die Intimsphäre und als nicht mehr zeitgemäß empfunden.

Nach wie vor ist der Grundtenor des Gesetzes, dass eine psychische Identitätsstörung vorliegt bei Transpersonen. […] Das ist aber heutzutage total überkommen. – Nicole Faerber, Deutsche Gesellschaft für Trans-Identität und Intersexualität (DGTI)
In Dänemark hat man bereits 2014 ein Anti-Diskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht, welches die medizinischen Gutachten als Voraussetzung für eine Geschlechtsangleichung abgeschafften hat. Zum 1. Januar 2017 wird im Rahmen dessen nun auch die Klassifizierung von Transgender als psychische Erkrankung vom dänischen Gesundheitsausschuss zurückgenommen.

Wir betrachten mit Sorge, dass es den Diskurs über die Toilettennutzung auch in Deutschland immer wieder gibt.
North Carolina verabschiedet rückschrittliches Gesetz

Erst im Mai hat die Regierung des US-Bundesstaats North Carolina für einen Aufschrei der Entrüstung gesorgt, als sie ein Gesetz verabschiedete, das die Toilettennutzung nach dem in der Geburtsurkunde eingetragenen Geschlecht vorschrieb. Die amerikanische Justizbehörde kritisierte North Carolina scharf für sein Vorgehen. Mehrere Künstler, zum Beispiel Bruce Springsteen, sagten Veranstaltungen in North Carolina als Reaktion darauf ab. Inzwischen wuchs die Diskussion dort sogar zum Wahlkampfthema an.
Im internationalen Vergleich gilt das deutsche Gesetz als liberal und fortschrittlich. Das kann aber auch als Beleg dafür gewertet werden, wie viel Arbeit noch vor den Unterstützern von Transgender-Interessen liegt. Eine gewisse Diskrepanz zwischen der Selbstwahrnehmung der Nationen der westlichen Welt und ihrer Gesetzesbücher ist nicht zu verleugnen.

Über das deutsche Transgender-Gesetz im Vergleich hat detektor.fm-Moderator Christian Eichler mit Nicole Faebert von der Deutschen Gesellschaft für Trans-Identität und Intersexualität gesprochen.

Spanien: Fortschrittliches Transengesetz
Das spanische Abgeordnetenhaus hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Transsexuelle ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten leichter ändern können. Es muss noch vom Senat bestätigt werden. Danach können erwachsene Menschen ihr Geschlecht ändern lassen, wenn ihnen ein Arzt bestätigt, transsexuell zu sein und sie sich zwei Jahre in Hormonbehandlung befunden haben. Für Patienten, denen das aufgrund eines schlechten Gesundheitszustandes oder des Alters nicht möglich ist, gibt es Ausnahmeregelungen. Dieser Entwurf wurde von der sozialistischen Regierung gegen den Widerstand der konservativen Partei beschlossen. "Das ist das fortschrittlichste Gesetz der Welt", freut sich die transsexuelle Aktivistin und Sozialistin Carla Antonelli gegenüber der AP. Mit dem Gesetz will die Regierung die spanische Gesellschaft weiter liberalisieren. Bisher haben die Sozialisten unter Premierminister José Luis Rodríguez Zapatero bereits die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet und Scheidungen erleichtert.
FDP will deutsches Transsexuellengesetz reformieren
Bewegung auch in Deutschland: Auf Initiative der FDP hat der Innenausschuss beschlossen, ein Sachverständigengespräch zum Transsexuellengesetz durchzuführen. Damit wird der Druck auf die Bundesregierung erhöht, die Reform des Transsexuellengesetzes aus dem Jahre 1980 vorzunehmen. Gegenstand der Anhörung wird u.a. ein Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Passgesetzes sein. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Passgesetz um eine Klarstellung zu ergänzen, wonach künftig bei Transsexuellen, die eine Änderung ihres Vornamens erreicht haben, das dem Vornamen entsprechende Geschlecht im Pass einzutragen ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Transsexuelle gesellschaftlich und rechtlich entsprechend der neuen geschlechtlichen Identität behandelt werden. Parallel dazu muss auch eine Gesamtreform des Transsexuellengesetzes erfolgen. Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht erneut zwei Vorschriften des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt

Das Transsexuellengesetz wird überarbeitet
Das Transsexuellengesetz wird überarbeitet
Seit 1981 regelt das „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen” (Transsexuellengesetz – TSG) die Bedingungen für Vornamens- und Personenstandsänderung für transgeschlechtlich lebende Menschen, also für Menschen, die nicht in dem Geschlecht leben, dem sie bei der Geburt zugeordnet wurden.

Das Gesetz setzt zur Anerkennung des neuen Geschlechtes unter anderem voraus, dass die beantragende Person nicht verheiratet ist, dauerhaft unfruchtbar ist sowie sich einer Operation unterzogen hat, die das Erscheinungsbild der äußeren Geschlechtsmerkmale ändert (siehe §8 (1)). Im Juli 2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Voraussetzung der Ehelosigkeit verfassungswidrig ist. Geklagt hatte eine 79jährige Trans-Frau, die zur rechtlichen Anerkennung ihres Geschlechts ihre Ehe scheiden lassen sollte, die seit 56 Jahren bestand (siehe Pressemitteilung BverfG oder Pressebericht im Nachrichtenmagazin Focus).

Die Beeinträchtigung, die verheiratete Transgender aufgrund des Paragraphen erfahren, wurde als unverhältnismäßig bewertet, und der Gesetzgeber aufgefordert, das TSG bis zum 1. August 2009 verfassungskonform zu überarbeiten.

Im Entwurf der überarbeiteten Regelung wird die Möglichkeit eröffnet, dass eine verheiratete beantragende Person sich nicht scheiden lassen muss, sofern ihr Partner oder ihre Partnerin der Ehe oder Lebenspartnerschaft zustimmt. Das Bundesministerium des Innern hat im Rahmen der Verbändebeteiligung um Stellungnahmen von Transsexuellen- und Transgender-Verbänden gebeten.

Das TSG wird seit langem von Transgender- und Transsexuellen verbänden als menschenunwürdig kritisiert. In einer Anhörung im Bundestag 2007 stellten verschiedene Sachverständige und Verbände ihre Kritik dar. Auch vor derCEDAW-Kommission der UN wurde die Thematik aufgrund des Schattenberichts der Interessengemeinschaft „Menschenrecht und Transsexualität” zum 6. Staatenbericht der Bundesregierung im Februar 2009 verhandelt.

Das Transgender Netzwerk Berlin (TGNB) und TransInterQueer e.V. (TrIQ) haben Reformvorschläge zum TSG erarbeitet und in einem Eckpunktepapierveröffentlicht. Sie fordern in ihrer Pressemitteilung, das TSG umfassender zu überarbeiten, als nur den vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Absatz zur Ehelosigkeit. Unter Bezug auf frühere Entscheidungen des BverfG wird unter anderem herausgestellt, dass transsexuelle/transgender Menschen die einzige Personengruppe seien, die von Staats wegen eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit nachweisen muss. Ein solch weitreichender Eingriff des Staates in die Persönlichkeitsrechte sei weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Auch die unterschiedliche personenstandsrechtliche Behandlung von Transsexuellen/Transgender mit und ohne geschlechtsangleichende Operationen sei nicht nachvollziehbar. Andere Länder wie Spanien und Großbritannien (Gender Recognition Act 2004) kämen ohne diese Vorschrift aus.

In Österreich ist die Ehelosigkeit keine Voraussetzung zur amtlichen Änderung des Geschlechtseintrags. Auch die Voraussetzung der geschlechtsangleichenden Operation wird durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof im Februar 2009 aufgehoben: Er urteilt, "dass ein schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die von der belangten Behörde geforderte Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ist"(Verwaltungsgerichtshof Zl. 2008/17/0054-8, Seite 11). Weitere Informationen zur Rechtslage in Österreich finden Sie auf den Seiten von TransX - Verein für TransGender Personen.




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