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Rechte vorbehalten!
Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Werden
Bürger von Deutschland mit zweierlei Maßstäben behandelt?
Wir sind der festen Überzeugung, da ein
Koalitionsvertrag keine Begründung sein kann noch darf, um Minderheiten stätig
zu diskriminieren!
Die Umstände verändern sich die Politische-Lage
verändern sich in Deutschland ständig, jedoch Diskriminierung und Homophobie
sind beständig!
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
Reform des
Transsexuellengesetzes offenbar auf Eis
Ein
weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag scheitert an der Union. Verbände
sind erleichtert, da ihnen die Vorschläge auch der FDP nicht ausreichten.
Die Bundesregierung aus
CDU/CSU und FDP wird offenbar ein weiteres Versprechen aus ihrem
Koalitionsvertrag nicht einlösen. Wie queer.de aus mehreren Kreisen erfuhr,
wird es vor der Bundestagswahl keine Reform des Transsexuellengesetzes geben.
"Wir werden das
Transsexuellengesetz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den
betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu
ermöglichen", hatte die Koalition im Oktober 2009 versprochen.
Das Bundesverfassungsgericht
hatte das Gesetz aus dem Jahr 1980 in inzwischen sechs Urteilen als in Teilen
verfassungswidrig eingestuft, zuletzt im Januar 2011.
Seitdem müssen sich
Transsexuelle nicht mehr einer Operation unterziehen, um ihr offizielles
Geschlecht in Dokumenten ändern lassen zu können.
Justizministerium
gibt Innenministerium die Schuld
Doch das Gesetz ist in den
meisten Bereichen noch in Kraft und macht den Betroffenen durch bürokratische
und diskriminierende Regelungen das Leben schwer. Wo bleibt also die
Überarbeitung? Das Bundesjustizministerium verweist auf das federführende
Innenministerium. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe
immer wieder "darauf gepocht", dass das Innenministerium von
Hans-Peter Friedrich (CSU) tätig werde, so eine Sprecherin gegenüber queer.de.
Barbara Höll, die
queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, sagte,
Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) habe bei der Sitzung des
Familienausschusses in der letzten Woche angemerkt, dass "das
Bundesjustizministerium seit geraumer Zeit auf eine Vorlage des
Bundesinnenministeriums warte" und diese "in dieser Legislaturperiode
nicht mehr zu erwarten sei". "Ob das Innenministerium noch einen
umfassenden Entwurf vorlegen wird, ist mir nicht bekannt", gestand der
FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch (FDP) gegenüber queer.de ein.
Bereits unter Friedrichs
Amtsvorgänger Thomas de Maizière (CDU) habe sich das Innenministerium gesperrt,
sagen verschiedene Interessensgruppen. "Das BMI hat sich noch nie
ernsthaft für Transsexuelle oder Transgender interessiert", kritisiert
Renate Rampf vom LSVD. "Es hat immer Reformen verzögert oder verweigert.
Oft geschah das mit dem Hinweis, die sogenannten 'Betroffenen' seien sich nicht
einig."
Forderungen ignoriert
Auch Michael Kauch gibt
anderen die Schuld: "Wenig hilfreich war es (…), dass der
LSVD-Bundesvorstand der Bundesregierung signalisiert hat, man habe kein
Interesse mehr an einer Reform in dieser Wahlperiode. Ich finde es
unverständlich, dass der LSVD solche Signale sendet, ohne sich mit den
Transsexuellen-Initiativen vorab zu verständigen."
Der LSVD kontert, man habe
im Juni letzten Jahres mit einer Vielzahl von Verbänden ein Positionspapier zur
Reform des Transsexuellen Rechts verabschiedet. Bei der Regierung sei man damit
auf taube Ohren gestoßen.
Das Papier, das diverse
Verbände von Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen sowie von Schwulen
und Lesben unterzeichnet haben, stellt fünf Forderungen in den Mittelpunkt. Vor
allem soll das Selbstbestimmungsrecht der Personen verwirklich werden,
Entscheidungen durch Gutachter und Richter abgeschafft werden.
Ein Gesetzentwurf der Grünen
kommt den Forderungen sehr nahe. Ein Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion
aus dem Jahr 2011, Titel: "Ein liberales Transsexuellengesetz – menschlich
und unbürokratisch", sieht hingegen für die "Formelle Änderung der
Geschlechtszugehörigkeit" weiterhin Gerichtsbeschlüsse vor (bei den Grünen
reicht ein Gang zum Standesamt). Auch in anderen Punkten gehen die FDP-Thesen,
auf deren Grundlage laut Kauch "die Bundesjustizministerin in der
Bundesregierung verhandelt" habe, den Verbänden nicht weit genug.
"Besser keine Reform
als eine schlechte Reform", sagt dazu Renate Rampf vom LSVD. "Ein
neues Transsexuellengesetz, das den Forderungen nicht entspricht und die
Chancen der Entscheidung des BVerfG nicht nutzt, wäre kontraproduktiv".
Andere Verbände sehen das ähnlich, wollten sich am Dienstag aber nicht
offiziell äußern oder waren nicht erreichbar.
Opposition kritisiert
Schwarz-Gelb
"Die schwarz-gelbe
Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, beim Transsexuellen Recht zu Änderungen
zu kommen, war ohnehin eher eine Drohung", meint der Grünenpolitiker
Volker Beck. "Unser Vorschlag, der auf gutachterliche Gängelung als
Voraussetzung für die Personenstandsänderungen verzichtet, hätte unter
Schwarz-Gelb keine Chance."
Nur "eine Änderung der
politischen Mehrheit" werde Fortschritte bringen, meint Beck.
"Gesellschaftspolitisch macht Merkels Truppe ohnehin nichts, ohne dazu von
Karlsruhe gezwungen zu werden." Auch Barbara Höll kritisierte, die
Bundesregierung zeige "kein Interesse an der Wahrung der Grundrechte für
Transsexuelle". Wer meine, "die FDP würde sich für Transsexuelle
einsetzen, der irrt sich. Mövenpick und die Hoteliers sind das Klientel der
FDP. Da wird gekämpft. Menschenrechte folgen unter ferner liefen."
Kauch hingegen verweist
darauf, dass "es der FDP-Fraktion gelungen ist, wichtige Verbesserungen
für Inter- und Transsexuelle bereits in einem anderen Gesetz zu verankern –
nämlich im aktuellen Personenstandsänderungsgesetz." Die Änderungen, denen
der Bundesrat an diesem Freitag noch zustimmen muss, waren allerdings Anfang
Februar ebenfalls von Betroffenen kritisiert worden – sie würden die Lage
gerade von Intersexuellen noch verschlimmern
Norwegen: Fortschrittliches
Trans-Gesetz verabschiedet
Das vierte Land in Europa ermöglicht es Personen, ihr
offizielles Geschlecht selbst zu bestimmen.
Das norwegische Parlament hat am Montag mit 79 zu 13 Stimmen
ein neues Gesetz beschlossen, das es Menschen erstmals ermöglicht, ihr
Geschlecht in offiziellen Dokumenten ohne weitere Bestimmungen selbst ändern zu
lassen.
Das Gesetz sei "historisch, da nun die Person selbst
und nicht die Gesundheitsbehörde bestimmt, wann jemand das offizielle
Geschlecht wechselt", hatte der konservative Gesundheitsminister Bent Høie
bei der Vorstellung des Gesetzes im März gesagt. Es betrifft Personen ab 16
Jahren. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren können das
dokumentierte Geschlecht mit Zustimmung der Eltern ändern lassen; ist die Frage
bei diesen umstritten, kann die regionale Verwaltung eine Entscheidung nach
Kindeswohl treffen.
Entsprechende Regelungen, die auf den Zwang zu Behandlungen
und Gutachten verzichten, waren in den letzten Jahren bereits in Dänemark,
Malta und Irland in Kraft getreten. In Norwegen reicht nun ein versandtes
Formular an das Finanzamt ("Tax Office"), das generell für
Namensänderungen oder Meldefragen zuständig ist; zuvor waren eine psychologische
Behandlung, eine Hormontherapie und eine Operation nötig. LGBT-Aktivisten
zeigten sich über die Neuregelung erfreut, beklagten aber eine weiter fehlende
Eintragungsmöglichkeit für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau
identifizieren. Auch sollte es keine Altersbeschränkungen geben.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht das veraltete
Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 inzwischen in vielen Entscheidungen
zugunsten der Betroffenen interpretiert und etwa eine Zwangssterilisation oder
die Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft bei Änderung des Geschlechts
abgeschafft. Für die rechtliche Änderung des Geschlechts ist aber weiter ein
Gerichtsverfahren mit Gutachten nötig.
Malta beschließt
bahnbrechendes Gesetz für Trans*- und Inter*-Personen
Ohne Gegenstimmen hat das maltesische Parlament am Mittwoch
ein neues Gesetz über Trans*- und Inter*-Personen angenommen.
Das „Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck
und Geschlechtsmerkmale“ (Gender Identity, Gender Expression and Sex
Characteristics Bill) erlaubt den Einwohner_innen Maltas die rechtliche
Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität ohne vorherige medizinische Diagnose,
Behandlung oder Operationen sowie ohne Zwangsscheidungen.
Anders als Dänemark, das letztes Jahr als erstes
europäisches Land die Namens- und Personenstandsänderung ohne medizinische
Interventionen erlaubte, gibt das maltesische Gesetz hierfür kein Mindestalter
und auch keine Wartezeit vor.
Zudem enthält es ein Verbot von Operationen an
intersexuellen Babys oder Kindern. Sie dürfen erst dann operativ einem
Geschlecht zugeordnet werden, wenn sie ihr Einverständnis geben können. Damit
ist Malta laut der International Lesbian and Gay Association (ILGA) das erste
Land der Welt, das ein solches Verbot gesetzlich verankert.
LGBT-Organisationen und Aktivist_innen loben das neue Gesetz
daher als „das fortschrittlichste der Welt“: „Dieses Gesetz als einen
bahnbrechenden Meilenstein der Menschenrechte zu bezeichnen, ist fast noch eine
Untertreibung“, sagt Paulo Côrte-Real von ILGA-Europe. „Die Gesetzgeber im Rest
Europas sollten sich von diesem Wegbereiter zu raschen Maßnahmen inspirieren
lassen“, meint Arja Voipio von Transgender Europe.
Mit einer Reihe von neuen Gesetzen zu den Rechten von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*- und Inter*-Personen (LGBTI) hatte die
Labour Party nach ihrem Regierungsantritt im Jahr 2013 in Malta eine
dramatische Kehrtwende eingeläutet. Erst 2011 war in dem stark katholisch
geprägten Land durch ein knappes Referendum das Scheidungsverbot gekippt
worden.
Im vergangenen Jahr hat das maltesische Parlament die
eingetragene Partnerschaft eingeführt und mit der Ehe in allen Rechten und
Pflichten gleichstellt. Im selben Jahr hat Malta den Schutz vor Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in seine
Verfassung aufgenommen.
Quelltext: http://magazin.hiv/2015/04/02/malta-beschliesst-bahnbrechendes-gesetz-fuer-trans-und-inter-personen/
Transsexualität vor dem Gesetz, Dänemark ändert Transgender-Gesetz.
Wieder einmal ist die für ihre Liberalität bekannte dänische
Gesetzgebung ihrem deutschen Pendant voraus. Bei unseren nördlichen Nachbarn
werden transsexuelle Menschen ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr als geisteskrank
eingestuft.
Reform von 2011 eigentlich nicht zeitgemäß
Das sogenannte Transsexuellengesetz, kurz TSG, wurde zuletzt
vor vier Jahren auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch verlangt es von
Antragsstellenden immer noch die Vorlage zweier medizinischer Gutachten, um die
offiziell eingetragene sexuelle Identität ändern zu können. Diese sind
vorwiegend psychologischer Natur. Das wird in den meisten Fällen – trotz des
Rechts, die Gutachter vorschlagen zu dürfen – als unnötig intensiver Eingriff
in die Intimsphäre und als nicht mehr zeitgemäß empfunden.
Nach wie vor ist der Grundtenor des Gesetzes, dass eine
psychische Identitätsstörung vorliegt bei Transpersonen. […] Das ist aber
heutzutage total überkommen. – Nicole Faerber, Deutsche Gesellschaft für
Trans-Identität und Intersexualität (DGTI)
In Dänemark hat man bereits 2014 ein
Anti-Diskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht, welches die medizinischen
Gutachten als Voraussetzung für eine Geschlechtsangleichung abgeschafften hat.
Zum 1. Januar 2017 wird im Rahmen dessen nun auch die Klassifizierung von
Transgender als psychische Erkrankung vom dänischen Gesundheitsausschuss
zurückgenommen.
Wir betrachten mit Sorge, dass es den Diskurs über die
Toilettennutzung auch in Deutschland immer wieder gibt.
North Carolina
verabschiedet rückschrittliches Gesetz
Erst im Mai hat die Regierung des US-Bundesstaats North
Carolina für einen Aufschrei der Entrüstung gesorgt, als sie ein Gesetz
verabschiedete, das die Toilettennutzung nach dem in der Geburtsurkunde
eingetragenen Geschlecht vorschrieb. Die amerikanische Justizbehörde
kritisierte North Carolina scharf für sein Vorgehen. Mehrere Künstler, zum
Beispiel Bruce Springsteen, sagten Veranstaltungen in North Carolina als
Reaktion darauf ab. Inzwischen wuchs die Diskussion dort sogar zum
Wahlkampfthema an.
Im internationalen Vergleich gilt das deutsche Gesetz als
liberal und fortschrittlich. Das kann aber auch als Beleg dafür gewertet
werden, wie viel Arbeit noch vor den Unterstützern von Transgender-Interessen
liegt. Eine gewisse Diskrepanz zwischen der Selbstwahrnehmung der Nationen der
westlichen Welt und ihrer Gesetzesbücher ist nicht zu verleugnen.
Über das deutsche Transgender-Gesetz im Vergleich hat
detektor.fm-Moderator Christian Eichler mit Nicole Faebert von der Deutschen
Gesellschaft für Trans-Identität und Intersexualität gesprochen.
Spanien: Fortschrittliches
Transengesetz
Das spanische Abgeordnetenhaus hat ein Gesetz verabschiedet,
nach dem Transsexuelle ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten leichter ändern
können. Es muss noch vom Senat bestätigt werden. Danach können erwachsene
Menschen ihr Geschlecht ändern lassen, wenn ihnen ein Arzt bestätigt,
transsexuell zu sein und sie sich zwei Jahre in Hormonbehandlung befunden
haben. Für Patienten, denen das aufgrund eines schlechten Gesundheitszustandes
oder des Alters nicht möglich ist, gibt es Ausnahmeregelungen. Dieser Entwurf
wurde von der sozialistischen Regierung gegen den Widerstand der konservativen
Partei beschlossen. "Das ist das fortschrittlichste Gesetz der Welt",
freut sich die transsexuelle Aktivistin und Sozialistin Carla Antonelli
gegenüber der AP. Mit dem Gesetz will die Regierung die spanische Gesellschaft
weiter liberalisieren. Bisher haben die Sozialisten unter Premierminister José
Luis Rodríguez Zapatero bereits die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet und
Scheidungen erleichtert.
FDP will deutsches Transsexuellengesetz reformieren
Bewegung auch in Deutschland: Auf Initiative der FDP hat der
Innenausschuss beschlossen, ein Sachverständigengespräch zum
Transsexuellengesetz durchzuführen. Damit wird der Druck auf die
Bundesregierung erhöht, die Reform des Transsexuellengesetzes aus dem Jahre
1980 vorzunehmen. Gegenstand der Anhörung wird u.a. ein Gesetzentwurf der FDP
zur Änderung des Passgesetzes sein. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Passgesetz
um eine Klarstellung zu ergänzen, wonach künftig bei Transsexuellen, die eine
Änderung ihres Vornamens erreicht haben, das dem Vornamen entsprechende
Geschlecht im Pass einzutragen ist. Dadurch wird sichergestellt, dass
Transsexuelle gesellschaftlich und rechtlich entsprechend der neuen
geschlechtlichen Identität behandelt werden. Parallel dazu muss auch eine
Gesamtreform des Transsexuellengesetzes erfolgen. Erst vor wenigen Tagen hat
das Bundesverfassungsgericht erneut zwei Vorschriften des Transsexuellengesetzes
für verfassungswidrig erklärt
Das Transsexuellengesetz wird überarbeitet
Das Transsexuellengesetz wird überarbeitet
Seit 1981 regelt das „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die
Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen”
(Transsexuellengesetz – TSG) die Bedingungen für Vornamens- und
Personenstandsänderung für transgeschlechtlich lebende Menschen, also für
Menschen, die nicht in dem Geschlecht leben, dem sie bei der Geburt zugeordnet
wurden.
Das Gesetz setzt zur Anerkennung des neuen Geschlechtes unter anderem voraus, dass die beantragende Person nicht verheiratet ist, dauerhaft unfruchtbar ist sowie sich einer Operation unterzogen hat, die das Erscheinungsbild der äußeren Geschlechtsmerkmale ändert (siehe §8 (1)). Im Juli 2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Voraussetzung der Ehelosigkeit verfassungswidrig ist. Geklagt hatte eine 79jährige Trans-Frau, die zur rechtlichen Anerkennung ihres Geschlechts ihre Ehe scheiden lassen sollte, die seit 56 Jahren bestand (siehe Pressemitteilung BverfG oder Pressebericht im Nachrichtenmagazin Focus).
Das Gesetz setzt zur Anerkennung des neuen Geschlechtes unter anderem voraus, dass die beantragende Person nicht verheiratet ist, dauerhaft unfruchtbar ist sowie sich einer Operation unterzogen hat, die das Erscheinungsbild der äußeren Geschlechtsmerkmale ändert (siehe §8 (1)). Im Juli 2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Voraussetzung der Ehelosigkeit verfassungswidrig ist. Geklagt hatte eine 79jährige Trans-Frau, die zur rechtlichen Anerkennung ihres Geschlechts ihre Ehe scheiden lassen sollte, die seit 56 Jahren bestand (siehe Pressemitteilung BverfG oder Pressebericht im Nachrichtenmagazin Focus).
Die Beeinträchtigung, die verheiratete
Transgender aufgrund des Paragraphen erfahren, wurde als unverhältnismäßig
bewertet, und der Gesetzgeber aufgefordert, das TSG bis zum 1. August 2009
verfassungskonform zu überarbeiten.
Im Entwurf der überarbeiteten Regelung wird die Möglichkeit eröffnet, dass eine verheiratete beantragende Person sich nicht scheiden lassen muss, sofern ihr Partner oder ihre Partnerin der Ehe oder Lebenspartnerschaft zustimmt. Das Bundesministerium des Innern hat im Rahmen der Verbändebeteiligung um Stellungnahmen von Transsexuellen- und Transgender-Verbänden gebeten.
Das TSG wird seit langem von Transgender- und Transsexuellen verbänden als menschenunwürdig kritisiert. In einer Anhörung im Bundestag 2007 stellten verschiedene Sachverständige und Verbände ihre Kritik dar. Auch vor derCEDAW-Kommission der UN wurde die Thematik aufgrund des Schattenberichts der Interessengemeinschaft „Menschenrecht und Transsexualität” zum 6. Staatenbericht der Bundesregierung im Februar 2009 verhandelt.
Das Transgender Netzwerk Berlin (TGNB) und TransInterQueer e.V. (TrIQ) haben Reformvorschläge zum TSG erarbeitet und in einem Eckpunktepapierveröffentlicht. Sie fordern in ihrer Pressemitteilung, das TSG umfassender zu überarbeiten, als nur den vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Absatz zur Ehelosigkeit. Unter Bezug auf frühere Entscheidungen des BverfG wird unter anderem herausgestellt, dass transsexuelle/transgender Menschen die einzige Personengruppe seien, die von Staats wegen eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit nachweisen muss. Ein solch weitreichender Eingriff des Staates in die Persönlichkeitsrechte sei weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Auch die unterschiedliche personenstandsrechtliche Behandlung von Transsexuellen/Transgender mit und ohne geschlechtsangleichende Operationen sei nicht nachvollziehbar. Andere Länder wie Spanien und Großbritannien (Gender Recognition Act 2004) kämen ohne diese Vorschrift aus.
In Österreich ist die Ehelosigkeit keine Voraussetzung zur amtlichen Änderung des Geschlechtseintrags. Auch die Voraussetzung der geschlechtsangleichenden Operation wird durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof im Februar 2009 aufgehoben: Er urteilt, "dass ein schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die von der belangten Behörde geforderte Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ist"(Verwaltungsgerichtshof Zl. 2008/17/0054-8, Seite 11). Weitere Informationen zur Rechtslage in Österreich finden Sie auf den Seiten von TransX - Verein für TransGender Personen.
Im Entwurf der überarbeiteten Regelung wird die Möglichkeit eröffnet, dass eine verheiratete beantragende Person sich nicht scheiden lassen muss, sofern ihr Partner oder ihre Partnerin der Ehe oder Lebenspartnerschaft zustimmt. Das Bundesministerium des Innern hat im Rahmen der Verbändebeteiligung um Stellungnahmen von Transsexuellen- und Transgender-Verbänden gebeten.
Das TSG wird seit langem von Transgender- und Transsexuellen verbänden als menschenunwürdig kritisiert. In einer Anhörung im Bundestag 2007 stellten verschiedene Sachverständige und Verbände ihre Kritik dar. Auch vor derCEDAW-Kommission der UN wurde die Thematik aufgrund des Schattenberichts der Interessengemeinschaft „Menschenrecht und Transsexualität” zum 6. Staatenbericht der Bundesregierung im Februar 2009 verhandelt.
Das Transgender Netzwerk Berlin (TGNB) und TransInterQueer e.V. (TrIQ) haben Reformvorschläge zum TSG erarbeitet und in einem Eckpunktepapierveröffentlicht. Sie fordern in ihrer Pressemitteilung, das TSG umfassender zu überarbeiten, als nur den vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Absatz zur Ehelosigkeit. Unter Bezug auf frühere Entscheidungen des BverfG wird unter anderem herausgestellt, dass transsexuelle/transgender Menschen die einzige Personengruppe seien, die von Staats wegen eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit nachweisen muss. Ein solch weitreichender Eingriff des Staates in die Persönlichkeitsrechte sei weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Auch die unterschiedliche personenstandsrechtliche Behandlung von Transsexuellen/Transgender mit und ohne geschlechtsangleichende Operationen sei nicht nachvollziehbar. Andere Länder wie Spanien und Großbritannien (Gender Recognition Act 2004) kämen ohne diese Vorschrift aus.
In Österreich ist die Ehelosigkeit keine Voraussetzung zur amtlichen Änderung des Geschlechtseintrags. Auch die Voraussetzung der geschlechtsangleichenden Operation wird durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof im Februar 2009 aufgehoben: Er urteilt, "dass ein schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die von der belangten Behörde geforderte Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ist"(Verwaltungsgerichtshof Zl. 2008/17/0054-8, Seite 11). Weitere Informationen zur Rechtslage in Österreich finden Sie auf den Seiten von TransX - Verein für TransGender Personen.
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