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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
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Historisch: Gericht entscheidet über
drittes Geschlecht
Wegweisend für
die Rechte intergeschlechtlicher Personen
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet über die Anerkennung eines dritten Geschlechts. Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenbuch auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Über die Beschwerde gegen die Ablehnung des Standesamtes erntscheidet nun das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intersexuelle Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen.
Alex Jürgen wurde als intergeschlechtlicher Mensch geboren. Intergeschlechtliche Personen sind Menschen, die hinsichtlich ihres chromosomalen, gonadalen oder anatomischen Geschlechts von der medizinischen Normvorstellung „männlicher“ und „weiblicher“ Körper abweichen. Sie sind weder männlich noch weiblich. Dies kann sich im Aussehen der äußeren Geschlechtsmerkmale, der Körperbehaarung, der hormonellen und/oder chromosomalen Zusammensetzung der jeweiligen Menschen zeigen. Nicht alle werden bei der Geburt als intergeschlechtlich identifiziert, bei manchen geschieht das im Kindes- oder Jugendalter, bei manchen als Erwachsene oder (selten) auch gar nicht (Deutscher Ethikrat 2012, 24-26; 52-54).
Die physischen Geschlechtsmerkmale von Alex Jürgen waren uneindeutig und entsprachen bereits zum Zeitpunkt der Geburt weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht. Zunächst ordneten die behandelnden Ärzte Alex Jürgen als männlich ein, ein entsprechender Eintrag im Geburtenbuch wurde veranlasst.
Nach zahlreichen Untersuchungen rieten Mediziner den Eltern, Alex Jürgen aufgrund der geschlechtlichen Ambivalenzen als Mädchen zu erziehen. Im Laufe der folgenden Jahre wurden die ambivalenten körperlichen Geschlechtsmerkmale zum Teil entfernt, um Alex Jürgens Körper optisch dem eines Mädchens anzupassen. Doch das konstruierte Geschlecht entsprach nicht Alex Jürgens Identifikation.
Gefahr bloßstellender und erniedrigender Situationen
Da Alex Jürgen keine Frau ist und sich nicht als Frau fühlt, ließ sich Alex Jürgen vor Jahren die durch künstliche Hormongaben entwickelte Brust entfernen. Alex Jürgen ist aber auch kein Mann, sondern war von Geburt an ein intergeschlechtlicher Mensch, als welcher sich Alex Jürgen auch seit jeher identifiziert. Seit nun bereits mehr als 10 Jahren lebt Alex Jürgen offen als intergeschlechtliche Person.
Nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität ein fundamentales Menschenrecht, und die eigene Geschlechtszuordnung gehört zum intimsten Bereich der Persönlichkeit eines Menschen, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen ist. Alex Jürgen im Personenstandregister (und damit auch in Geburtssurkunden etc.) als männlich oder weiblich auszuweisen, verletzt überdies das Grundrecht auf Datenwahrheit (§ 1 DSG) und stellt eine unrichtige Beurkundung im Amt dar.
Zudem läuft Alex Jürgen bei Verwendung von Urkunden mit dem unrichtigen Eintrag „männlich“ oder „weiblich“ Gefahr, in unangenehme und bloßstellende erniedrigende Situationen sowie in den Verdacht der Verwendung fremder Urkunden/Ausweise oder der Urkundenfälschung zu geraten, beispielsweise bei Leibesvisitationen oder Nacktscannern, wenn sich herausstellt, dass Alex Jürgen nicht über dem eingetragenen Geschlecht „männlich“ (oder „weiblich“) entsprechende äussere Genitalien verfügt und in den Verdacht gerät, nicht die Person zu sein, für die die Urkunde oder der Ausweis ausgestellt worden ist.
Europarat empfiehlt Anerkennung eines dritten Geschlechts
Im Vorjahr hat der Menschenrechtskommissar des Europarates in einem Bericht über die Lage intergeschlechtlicher Personen dazu aufgerufen, bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden und Ausweisen die geschlechtliche Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen zu respektieren, ihnen insbesondere zu ermöglichen, einen Geschlechtseintrag jenseits von bloß „männlich“ oder „weiblich“ zu wählen (Commissioner for Human Rights, Council of Europe: Human Rights and Intersex People, Issue Paper, Strasbourg 2015, p. 9 Recommendation 4). Und auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Ermöglichung einer dritten Geschlechtsoption für jene zu erwägen, die eine solche wünschen (Resolution 2048 „Discrimination against transgender people in Europe“, 22.04.2015, par. 6.2.1.).
Alex Jürgen hat daher am Standesamt beantragt, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen, und bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, einen Reisepass mit dem (vom Unionsrecht für solche Fälle vorgesehenen) Geschlechtseintrag "X" auszustellen. Das Standesamt Steyr hat die Berichtigung im Geburtenbuch abgelehnt und wird über die dagegen erhobene Beschwerde jetzt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheiden. Die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft über den Reisepasss ist noch ausständig.
"Dieser Gerichtsfall ist der erste seiner Art in Österreich", sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Er ist wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen".
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet über die Anerkennung eines dritten Geschlechts. Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenbuch auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Über die Beschwerde gegen die Ablehnung des Standesamtes erntscheidet nun das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intersexuelle Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen.
Alex Jürgen wurde als intergeschlechtlicher Mensch geboren. Intergeschlechtliche Personen sind Menschen, die hinsichtlich ihres chromosomalen, gonadalen oder anatomischen Geschlechts von der medizinischen Normvorstellung „männlicher“ und „weiblicher“ Körper abweichen. Sie sind weder männlich noch weiblich. Dies kann sich im Aussehen der äußeren Geschlechtsmerkmale, der Körperbehaarung, der hormonellen und/oder chromosomalen Zusammensetzung der jeweiligen Menschen zeigen. Nicht alle werden bei der Geburt als intergeschlechtlich identifiziert, bei manchen geschieht das im Kindes- oder Jugendalter, bei manchen als Erwachsene oder (selten) auch gar nicht (Deutscher Ethikrat 2012, 24-26; 52-54).
Die physischen Geschlechtsmerkmale von Alex Jürgen waren uneindeutig und entsprachen bereits zum Zeitpunkt der Geburt weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht. Zunächst ordneten die behandelnden Ärzte Alex Jürgen als männlich ein, ein entsprechender Eintrag im Geburtenbuch wurde veranlasst.
Nach zahlreichen Untersuchungen rieten Mediziner den Eltern, Alex Jürgen aufgrund der geschlechtlichen Ambivalenzen als Mädchen zu erziehen. Im Laufe der folgenden Jahre wurden die ambivalenten körperlichen Geschlechtsmerkmale zum Teil entfernt, um Alex Jürgens Körper optisch dem eines Mädchens anzupassen. Doch das konstruierte Geschlecht entsprach nicht Alex Jürgens Identifikation.
Gefahr bloßstellender und erniedrigender Situationen
Da Alex Jürgen keine Frau ist und sich nicht als Frau fühlt, ließ sich Alex Jürgen vor Jahren die durch künstliche Hormongaben entwickelte Brust entfernen. Alex Jürgen ist aber auch kein Mann, sondern war von Geburt an ein intergeschlechtlicher Mensch, als welcher sich Alex Jürgen auch seit jeher identifiziert. Seit nun bereits mehr als 10 Jahren lebt Alex Jürgen offen als intergeschlechtliche Person.
Nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität ein fundamentales Menschenrecht, und die eigene Geschlechtszuordnung gehört zum intimsten Bereich der Persönlichkeit eines Menschen, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen ist. Alex Jürgen im Personenstandregister (und damit auch in Geburtssurkunden etc.) als männlich oder weiblich auszuweisen, verletzt überdies das Grundrecht auf Datenwahrheit (§ 1 DSG) und stellt eine unrichtige Beurkundung im Amt dar.
Zudem läuft Alex Jürgen bei Verwendung von Urkunden mit dem unrichtigen Eintrag „männlich“ oder „weiblich“ Gefahr, in unangenehme und bloßstellende erniedrigende Situationen sowie in den Verdacht der Verwendung fremder Urkunden/Ausweise oder der Urkundenfälschung zu geraten, beispielsweise bei Leibesvisitationen oder Nacktscannern, wenn sich herausstellt, dass Alex Jürgen nicht über dem eingetragenen Geschlecht „männlich“ (oder „weiblich“) entsprechende äussere Genitalien verfügt und in den Verdacht gerät, nicht die Person zu sein, für die die Urkunde oder der Ausweis ausgestellt worden ist.
Europarat empfiehlt Anerkennung eines dritten Geschlechts
Im Vorjahr hat der Menschenrechtskommissar des Europarates in einem Bericht über die Lage intergeschlechtlicher Personen dazu aufgerufen, bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden und Ausweisen die geschlechtliche Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen zu respektieren, ihnen insbesondere zu ermöglichen, einen Geschlechtseintrag jenseits von bloß „männlich“ oder „weiblich“ zu wählen (Commissioner for Human Rights, Council of Europe: Human Rights and Intersex People, Issue Paper, Strasbourg 2015, p. 9 Recommendation 4). Und auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Ermöglichung einer dritten Geschlechtsoption für jene zu erwägen, die eine solche wünschen (Resolution 2048 „Discrimination against transgender people in Europe“, 22.04.2015, par. 6.2.1.).
Alex Jürgen hat daher am Standesamt beantragt, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister auf "inter", "anders", "X" oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen, und bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, einen Reisepass mit dem (vom Unionsrecht für solche Fälle vorgesehenen) Geschlechtseintrag "X" auszustellen. Das Standesamt Steyr hat die Berichtigung im Geburtenbuch abgelehnt und wird über die dagegen erhobene Beschwerde jetzt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheiden. Die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft über den Reisepasss ist noch ausständig.
"Dieser Gerichtsfall ist der erste seiner Art in Österreich", sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), "Er ist wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen".
Quelltext: http://www.rklambda.at/index.php/de/314-historisch-gericht-entscheidet-ueber-drittes-geschlecht
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