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Rechte vorbehalten!
Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Gleiches Recht für jedes Geschlecht! – Stoppt Seehofers
Gesetzentwurf zur dritten Option! Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung
jetzt!
Start der
Unterschriftenkampagne mit einer Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 5. Juli
2018 um 12.00 Uhr auf der Wiese vor dem Bundestag*
Sehr
geehrter Herr Minister Seehofer, stoppen Sie Ihren Referentenentwurf zum
sogenannten Geschlechtsänderungsgesetz!
Es ist
endlich an der Zeit, dass auch Deutschland seinen menschenrechtlichen
Verpflichtungen nachkommt und die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen
Menschen gesetzlich verankert – mit einem Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz
der Geschlechtervielfalt!
Am 10.
Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundgesetz auch
die geschlechtliche Identität der Personen schützt, die sich dauerhaft weder
dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Das
Personenstandsgesetz verletzt die Grundrechte, wenn es Menschen „dazu zwingt,
das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven
Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt“ (BVerfGE 1 BvR 2019/16). Der Gesetzgeber muss – laut
Verfassungsgericht – bis zum 31. Dezember 2018 entweder die Möglichkeit eines
positiven dritten Geschlechtseintrags ermöglichen oder auf die Registrierung
des Geschlechts ganz verzichten.
Unter
Federführung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat hat die
Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Möglichkeit eines
dritten positiven Geschlechtseintrags vorsieht – allerdings nur für Personen,
die mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Damit wird
der Zugang nur denjenigen eröffnet, die bestimmte medizinische Diagnosen haben.
Diese Beschränkung führt dazu, dass nicht einmal alle intergeschlechtlichen
Menschen Zugang hätten.
Allen anderen Menschen, die eine dritte Option
benötigen, wird dieses Recht versagt.
Damit wird
der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht.
Denn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gebietet es die
Menschenwürde in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit,
die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen rechtlich
anzuerkennen und damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht
leben zu können.
Ein Gesetz, das spezifische körperliche Verfasstheiten
als Kriterium für den Zugang zu einem dritten Geschlechtseintrag festschreibt,
ist verfassungswidrig!
In bereits
sechs Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz(TSG)
in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt und eine Reform angemahnt.
Wir
fordern:
– Die Anpassung der deutschen Gesetzgebung an europäische und internationale Menschenrechtsstandards!
– Das Recht auf Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags für alle!
– Die Anerkennung des breiten Spektrums trans*- und intergeschlechtlicher Lebensweisen!
– Einen Gesetzentwurf, der auf Selbstbestimmung basiert und endlich menschenrechtskonform der Geschlechtervielfalt von trans* und inter* Menschen Rechnung trägt!
– Die Anpassung der deutschen Gesetzgebung an europäische und internationale Menschenrechtsstandards!
– Das Recht auf Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags für alle!
– Die Anerkennung des breiten Spektrums trans*- und intergeschlechtlicher Lebensweisen!
– Einen Gesetzentwurf, der auf Selbstbestimmung basiert und endlich menschenrechtskonform der Geschlechtervielfalt von trans* und inter* Menschen Rechnung trägt!
Im
Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung steht:
„Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten.“ Wir fordern Sie auf, dies auch umzusetzen: Mit einem Gesetzentwurf, der den Bedürfnissen und Rechten der betroffenen Menschen entspricht!
„Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten.“ Wir fordern Sie auf, dies auch umzusetzen: Mit einem Gesetzentwurf, der den Bedürfnissen und Rechten der betroffenen Menschen entspricht!
Übrigens
gibt es bereits verschiedene Gesetzentwürfe: Bündnis 90/Die Grünen hatte 2017
einGesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten
Geschlechtsidentität in den Bundestag eingebracht. Und das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Auftrag
des Bundesfamilienministeriums eines erarbeitet.
Erstunterzeichner_innen:
- Doris Achelwilm,MdB (DIE LINKE)
- Dr. Jens Brandenburg (FDP)
- Gyde Jensen, MdB (FDP)
- Monika Lazar, MdB (BÜNDNIS
90/Die Grünen)
- Sven Lehmann, MdB (BÜNDNIS
90/Die Grünen)
- Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D., Ehrenvorsitzende
der FDP Bayern (FDP)
- Dr. Bärbel Kofler, Mitglied des
Bundestags (SPD)
- Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister
und Senator für Kultur und Europa
- Cornelia Möhring, MdB (DIE
LINKE)
- Bernd Riexinger, Vorsitzender
der Partei DIE LINKE
- Claudia Roth,Vizepräsidentin des
Deutschen Bundestages (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
- Carsten Schatz, MdA (DIE LINKE)
- Ulle Schauws, MdB (BÜNDNIS
90/Die Grünen)
- Sebastian Walter, MdA (BÜNDNIS
90/Die Grünen)
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denn Wissen ist Macht!
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