Freitag, 6. Juli 2018

Gleiches Recht für jedes Geschlecht! – Stoppt Seehofers Gesetzentwurf zur dritten Option! Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung jetzt!

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Gleiches Recht für jedes Geschlecht! – Stoppt Seehofers Gesetzentwurf zur dritten Option! Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung jetzt!
Start der Unterschriftenkampagne mit einer Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 5. Juli 2018 um 12.00 Uhr auf der Wiese vor dem Bundestag*

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer, stoppen Sie Ihren Referentenentwurf zum sogenannten Geschlechtsänderungsgesetz!

Es ist endlich an der Zeit, dass auch Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen gesetzlich verankert – mit einem Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt!

Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundgesetz auch die geschlechtliche Identität der Personen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Das Personenstandsgesetz verletzt die Grundrechte, wenn es Menschen „dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt“ (BVerfGE 1 BvR 2019/16). Der Gesetzgeber muss – laut Verfassungsgericht – bis zum 31. Dezember 2018 entweder die Möglichkeit eines positiven dritten Geschlechtseintrags ermöglichen oder auf die Registrierung des Geschlechts ganz verzichten.

Unter Federführung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Möglichkeit eines dritten positiven Geschlechtseintrags vorsieht – allerdings nur für Personen, die mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Damit wird der Zugang nur denjenigen eröffnet, die bestimmte medizinische Diagnosen haben. Diese Beschränkung führt dazu, dass nicht einmal alle intergeschlechtlichen Menschen Zugang hätten.

Allen anderen Menschen, die eine dritte Option benötigen, wird dieses Recht versagt.

Damit wird der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht. Denn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gebietet es die Menschenwürde in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen rechtlich anzuerkennen und damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können.

Ein Gesetz, das spezifische körperliche Verfasstheiten als Kriterium für den Zugang zu einem dritten Geschlechtseintrag festschreibt, ist verfassungswidrig!

In bereits sechs Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz(TSG) in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt und eine Reform angemahnt.

Wir fordern:
– Die Anpassung der deutschen Gesetzgebung an europäische und internationale Menschenrechtsstandards!
– Das Recht auf Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags für alle!
– Die Anerkennung des breiten Spektrums trans*- und intergeschlechtlicher Lebensweisen!
– Einen Gesetzentwurf, der auf Selbstbestimmung basiert und endlich menschenrechtskonform der Geschlechtervielfalt von trans* und inter* Menschen Rechnung trägt!
Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung steht:
„Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten.“ Wir fordern Sie auf, dies auch umzusetzen: Mit einem Gesetzentwurf, der den Bedürfnissen und Rechten der betroffenen Menschen entspricht!
Übrigens gibt es bereits verschiedene Gesetzentwürfe: Bündnis 90/Die Grünen hatte 2017 einGesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität in den Bundestag eingebracht. Und das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eines erarbeitet.

Erstunterzeichner_innen:
  • Doris Achelwilm,MdB (DIE LINKE)
  • Dr. Jens Brandenburg (FDP)
  • Gyde Jensen, MdB (FDP)
  • Monika Lazar, MdB (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
  • Sven Lehmann, MdB (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
  • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D., Ehrenvorsitzende der FDP Bayern (FDP)
  • Dr. Bärbel Kofler, Mitglied des Bundestags (SPD)
  • Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa
  • Cornelia Möhring, MdB (DIE LINKE)
  • Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE
  • Claudia Roth,Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
  • Carsten Schatz, MdA (DIE LINKE)
  • Ulle Schauws, MdB (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
  • Sebastian Walter, MdA (BÜNDNIS 90/Die Grünen)





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