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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Macht Schluss mit dem Geschlechter-TÜV für Transsexuelle
Die WHO streicht Transsexualität von der
Liste der psychischen Krankheiten - die Nachricht klingt besser als sie ist.
Ein wirklicher Meilenstein sähe anders aus, sagt unsere Gastkommentatorin.
Der Leidensdruck war groß. Bisher stufte die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) Transsexualität als psychische Krankheit ein
- eine krasse, durch nichts zu rechtfertigende Pathologisierung.
Dementsprechend enthusiastisch fielen die Reaktionen bei vielen aus, als Ende
der vergangenen Woche bekannt wurde, dass die WHO nach rund 30 Jahren endlich
tätig geworden ist. In ihrem Katalog der Krankheiten (ICD - International
Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) soll der
bisherige Diagnoseschlüssels „F 64.0 Transsexualismus“ in „HA60 ff Gender
incongruence“ geändert werden. „Transsexualität ist nun abgeschafft“ war unter
anderem zu lesen. Von einer "historischen Entscheidung" sprachen
andere.
Statt "Transsexualität" soll es nun also
„Geschlechtsinkongruenz“ heißen. Ist das tatsächlich besser und ein Fortschritt
oder doch nur alter Wein in neuen Schläuchen? Ich kann die positiven Reaktionen
nicht völlig teilen.
Zu begrüßen ist, dass Transsexualität zukünftig nicht mehr
als Persönlichkeitsstörung eingeordnet wird. Die Zuordnung zur neuen Kategorie
„17 Conditions related to sexual health“ („Zustände bezogen auf sexuelle
Gesundheit“) kann dazu beitragen, dass es zu einer Entpathologisierung kommt. Dennoch
ist unter anderem zu kritisieren, dass in Kategorie 17 unter anderem auch
Exhibitionismus, Voyeurismus und Pädophilie mit Bezügen zu finden sind.
Eigentlich werden diese Paraphilien der Kategorie „06 Mental, behavioural or
neurodevelopmental disorders“ zugeordnet, doch der Verweis in Kategorie 17
bringt sie in direkte Nachbarschaft zur Geschlechtsinkongruenz. Eine mögliche
Vorlage für all jene, die transsexuelle Menschen in einem Atemzug mit
Pädophilen nennen, wie dies beispielsweise in den USA während der Diskussionen
zur Toilettennutzung geschah.
Nicht-trans- oder intersexuelle Menschen müssen auch nicht
zum Geschlechter-TÜV
Wichtig ist zudem, dass transsexuelle Menschen nicht mehr
gezwungen werden, sich der Fremdbestimmung durch Psychologen und Psychiater
unterzuordnen. Menschen wissen sehr wohl um ihr Sein und benötigen keine äußere
Instanz, die sie bestätigt. Nicht-trans- oder intersexuelle Menschen müssen ja
auch nicht zum Geschlechter-TÜV und nachweisen, dass sie tatsächlich Männer
oder Frauen sind.
Bis zur Umsetzung der neuen ICD-Klassifikation (es handelt
sich dann um die 11. Version) vergehen allerdings weitere drei Jahre.
Währenddessen gilt Transsexualität weiter als psychische Störung. Ich hätte mir
eine umgehende Korrektur der bisher schon falschen Zuordnung gewünscht. Zudem
steht zu befürchten, dass bis zur nächsten großen Anpassung des ICD und der
möglichen vollständigen Entpathologisierung erneut Jahrzehnte vergehen.
Ein wirklicher Meilenstein wäre es gewesen, für
Transsexualität eine weitergehend entpathologisierende Kategorie zu schaffen
beziehungsweise sie einer solchen zuzuordnen.
Viele Aktivist*innen argumentieren zwar, dass
Transsexualität als Krankheit geschlüsselt werden müsse, damit
Krankenversicherungen für medizinische Maßnahmen aufkommen. Eine
Kategorisierung, beispielsweise als „körperlicher Zustand, der einer Behandlung
bedarf“, hätte hier den Fokus weg von der sexuellen und psychischen Gesundheit
hin zu einer körperlichen Anpassung – zum Beispiel durch Hormone und
Geschlechtsangleichende Operationen – lenken und die Übernahme der
Behandlungskosten sicherstellen können.
In Deutschland ließe sich die Pflicht zur Kostenübernahme
durch die zuständigen Versicherungen unter anderem über das Sozialgesetzbuch V
und weitere einschlägige Regelungen definieren.
Das Transsexuellengesetz in Deutschland gehört abgeschafft
Unbenommen von der WHO-Klassifikation gehört das
Transsexuellengesetz in Deutschland abgeschafft. Hier könnte die Neuregelung im
ICD-11 ein weiteres Argument dafür liefern, dass psychologische Gutachten für
Vornamens- und Personenstandsänderungen schlicht das falsche Mittel zur
Beweisführung sind. Der einzig angemessene Beweis dafür, wer man ist, ist eine
Selbsterklärung.
Auch weiterhin ist es unabhängig von rechtlichen und
gesundheitlichen Aspekten notwendig, für gesellschaftliche Akzeptanz zu
kämpfen. Aufklärung ist hier ein wesentlicher Schlüssel, der nicht unterbunden
werden darf, sondern ausgebaut und gefördert werden muss.
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denn Wissen ist Macht!
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