Freitag, 27. Juli 2018

Man kann ein Geschlecht nicht diktieren


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Man kann ein Geschlecht nicht diktieren
CSD 2018
»Man kann ein Geschlecht nicht diktieren«

Beim diesjährigen CSD ist Intersexualität ein großes Thema. Damit kehrt die Parade zurück zu ihren radikalen Wurzeln

CSD Berlin 2018. Alles nur noch Spaßparade? Mitnichten. In seiner 40. Ausgabe findet der große Christopher Street Day, kurz CSD, hoffentlich zu der politischen Radikalität zurück, aus der er geboren wurde, im Gedenken an den Sommer 1969, die New Yorker Stonewall Riots, als nicht-weiße trans* Frauen gegen die Gewalt von Polizisten aufbegehrten. Der 40. CSD Berlin trägt unter dem Motto „Mein Körper – meine Identität – mein Leben!“ elf politische Forderungen vor, die basisdemokratisch entwickelt wurden. Und gleich die zweite hat es in sich: Gefordert wird „eine strafrechtliche Verfolgung fremdbestimmter, geschlechtsverändernder und medizinisch nicht notwendiger OPs an intergeschlechtlichen Kindern, Minderjährigen und Erwachsenen“. Was hat es damit auf sich? Warum dürfen die Genitalien intersexueller Menschen noch heute verstümmelt werden? Und warum steht gerade ein derart besonderes Jahr für Intersexuelle an?

Lucie Veith, 62 Jahre alt, ist selbst intersexuell, arbeitet als Inter*-Expert_in und organisiert bundesweit Aufklärungs- und Bildungsarbeit. 2004 gründete Veith den Verein Intersexuelle Menschen, ist dort im Vorstand und wurde 2017 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für dieses Engagement geehrt.
Lucie Veith, was zeichnet intersexuelle Menschen eigentlich biologisch aus?

Viele intergeschlechtliche Menschen haben ein ungewöhnliches Genital – wenn man das aus der Sicht zweigeschlechtlicher Menschen sieht. Oder eine Mixtur von Geschlechtsmerkmalen – seien es die Chromosomen, seien es die Hormone, sei es das ­Innere oder das Äußere der Genitalien. Es gibt Menschen, die äußerlich weiblich aussehen, aber trotzdem Hoden haben statt Eierstöcken. Es gibt ganz viele Varianten.

Der ärztliche Rat lautet meist: Skalpell.

Da wird munter operiert, damit die Gesellschaft weiter in ihrem Glauben an die Zweigeschlechtlichkeit der Menschheit bleiben kann.
Paradox, dass Intersexualität im Alltag solch ein Tabu darstellt und von der Medizin traditionell bekämpft wird. In der Mode wird das Superandrogyne gefeiert, auch bei Models. Und im Grunde weiß die Menschheit nicht erst in Zeiten von Gendersternchen, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt: Den Hermaphrodit aus der griechisch-römischen Mythologie beschreibt Ovid, Zeitgenosse von Jesus Christus, in seinen „Metamorphosen“ als Wesen mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen. Einige Kulturen glauben seit jeher an ein drittes Geschlecht. Die Bandbreite im Umgang damit reicht von Tötung bis Verehrung.

Von Berlin aus sorgte der Sexualwissenschafler Magnus Hirschfeld Anfang des 20. Jahrhunderts für Furore mit seiner Theorie vom „dritten Geschlecht“ und der Lehre von den „Zwischenstufen“ – bevor die Nazis Hirschfelds Institut zerstörten, das nicht in ihr Weltbild passte. Heutzutage ist bundesweit von 160.000 intergeschlechtlichen Menschen die Rede, das sind 0,2 Prozent der Gesamtbevölkerung. Eine konservative Schätzung, wie Lucie Veith glaubt. Dazu kommt, dass längst nicht alle intersexuellen Menschen auch geoutet sind: Lucie Veith glaubt, im engeren Umfeld seien es 30 oder 40 Prozent, aber im Job keine zehn Prozent.

Was hat sich in den letzten Jahren getan, gesellschaftlich und in der Medizin?

Deutschland hat 1985 die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW unterzeichnet. Darin geht es aber nicht nur um den Schutz des weiblichen Geschlechts, sondern gegen jedwede Benachteiligung wegen des Geschlechts. Da wir uns als intergeschlechtliche Menschen natürlich benachteiligt fühlen, haben wir für die UNO Parallelberichte (neben den offiziellen Staatenberichten der deutschen Regierung, Anm. d. Red.) geschrieben. Die UNO hat die Bundesrepublik dann zu einem Sonderbericht aufgefordert. Als der Deutsche Ethikrat 2012 eine Stellungnahme abgab, hat er in weiten Teilen das bestätigt, was wir auch immer beschrieben hatten: dass sich in der Medizin etwas ändern muss. Dann wurden auch Kinderärzte wach und Urologen. All die Menschengruppen, die kritisiert worden sind, haben neue Behandlungsleitlinien ausgehandelt. Daran waren wir als Verein auch beteiligt. Es gibt jetzt Behandlungsrichtlinien, die eine allergrößte Vorsicht und eine allergrößte Zurückhaltung bei Operationen empfehlen. Das ist aber nur eine Empfehlung, keine gesetzliche Regelung.

Geschlechtsangleichende Operationen sind chirurgische Eingriffe an den Geschlechtsorganen. Zu den geschlechtsangleichenden Maßnahmen zählen aber auch hormonblockierende Medikamente. Für transgender Personen sind all diese Maßnahmen ein Segen, denn sie ermöglichen, den Körper dem psychisch selbst erlebtem Geschlecht anzugleichen. Ein Akt der Selbstbehauptung. Nicht so bei intersexuellen Menschen: Anders als Transgender streben sie meist keine Transition hin zu einem der binären Geschlechter an, sondern empfinden sich als inter. Die Schulmedizin hält jedoch traditionell an einem Weltbild mit nur zwei Geschlechtern fest.
Seit den 1960er-Jahren werden in Deutschland in größerem Umfang Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt, um sie eindeutig männlich oder weiblich zu „machen“, oft auf Eigeninitiative der Ärzt*innen hin – und das zumeist ohne medizinische Notwendigkeit, sondern aus rein „kosmetischen“ Gründen. Heutzutage wird die Entscheidung darüber meist von den Eltern für ihre intersexuellen Kleinkinder getroffen. Wenn diese dann eine eigene (sexuelle) Identität entwickeln, ist es schon zu spät.

Merken Sie bei den jüngeren Menschen im Verein, dass deren Umfeld mit dem Thema sensibler umgeht als eine Generation zuvor?

Das Internet war und ist ein sehr starker Faktor: Wenn ich heute als Eltern eine Diagnose zu meinem Kind bekomme und dann im Internet sofort an die Selbsthilfeangebote des Vereins gelange, bekomme ich dort eine ordentliche Beratung. Es ist die Kunst, die Eltern aus dieser Trauer herauszuholen – der Trauer über ein intergeschlechtliches Kind, das nicht erwartungsgemäß ist; damit klarzukommen und zu verstehen, dass dieses Kind vollkommen in Ordnung ist. Die meisten Kontakte haben wir allerdings zu Eltern, die schon Entscheidungen getroffen haben; die auf ärztliches Anraten Interventionen an ihren Kindern zugelassen haben und eingewilligt haben. Oft kommen Eltern erst zu uns, wenn sich ihre Kinder dann nicht so verhalten, wie es den Eltern versprochen worden ist. Das heißt, dass Probleme auftreten, von denen vorher nichts gesagt wurde.
Welche Probleme können nach ärztlichen Eingriffen bei intersexuellen Kindern auftreten?

Wenn Säuglinge oder Kleinkinder einem medizinischen Prototyp angepasst werden, dann werden neben den äußeren Genitalien auch die hormonproduzierenden Organe entfernt. Werden diese Kinder neun, zehn Jahre alt, setzt natürlich die Pubertät nicht ein. Oft fehlen Fachleute, die diesen Weg begleiten. Manchmal werden ein oder zwei Eingriffe mit den Eltern besprochen, und dann werden weitere Eingriffe nötig. Manchmal führen die Interventionen zu unerwarteten körperlichen Reaktionen. Und manchmal entwickeln die Kinder ein geschlechtliches Erleben, das nicht zur „gemachten“ körperlichen Geschlechtlichkeit passt. Man kann ein Geschlecht, eine Geschlechtlichkeit ja nicht diktieren. Und dann wird dieser Körper auf einmal für krank erklärt. Dabei ist dieser Körper nicht krank, sondern entwickelt sich entsprechend des eigenen Potenzials. Und dann kommt dieser ganze Wahn.

Dann wird operiert, damit das behauptete Geschlecht scheinbar korrekt bleibt.

Nach unserer Rechtsauffassung ist das rechtswidrig. Wir teilen da die Meinung des Bundesverfassungsgerichtes. Wir bedauern es sehr, dass das Innenministerium nicht den Mut hat, einem Vorschlag zu folgen, der vom Verfassungsgericht kommt, nämlich: Kinder mit einem Namen und einem Geburtsdatum und den Namen der Eltern einzutragen, aber auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten.
8. November 2017: Das Bundesverfassunsgericht fordert den Gesetzgeber dazu auf, im Geburtenregister neben „weiblich“ und „männlich“ ein drittes Geschlecht zu ermöglichen. Bis Ende 2018 muss die Regierung dazu alle Details ausgearbeitet und ein Gesetz durchs Parlament gebracht haben. Deutschland wäre dann das erste Land in Europa mit einem dritten Geschlecht vor dem Gesetz. Doch auch ein Gericht in den Niederlanden hat Ende Mai zu einer entsprechenden Gesetzesänderung dortzulande aufgefordert. Und der Bürgermeister von New York feilt ebenfalls gerade an einem solchen Gesetz.
Seit 2013 ist es in Deutschland zwar möglich, den Geschlechtseintrag im Geburtenregister offen zu lassen; nun aber fordert das Verfassungsgericht, dass eine „positive Bezeichnung des Geschlechts“ möglich wird. Wie genau das aussieht, muss die Politik nun erarbeiten. Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, spricht von einer „historischen Entscheidung zur Gleichbehandlung intergeschlechtlicher Menschen“.

Das Verfassungsgericht hat sich mit dem Thema allerdings nur beschäftigt, weil Vanja, ein intersexueller Mensch, dort Beschwerde eingelegt hat. Vanja ist vor dem Gesetz eine Frau, aber laut Chromosomenanalyse weder Mann noch Frau. Vanja hat lediglich ein einziges X-Chromosomen. Trotzdem war Vanja von allen gerichtlichen Instanzen vor dem Verfassungsgericht ein angemessener Geschlechtseintrag verweigert worden. Ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie das Verfassungsgericht nun belegte.

Jetzt steht die Politik also unter Zugzwang, zumal man vor der Sommerpause nicht einmal innerhalb der Regierungskoalition auf einen grünen Zweig kam: Das Innenministerium unter Horst Seehofer (CSU) hat Anfang Juni einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ein drittes Geschlecht namens „anders“ vorsieht – zu negativ, wie Inter-Aktivist*innen, aber auch Franziska Giffey (SPD), bis vor Kurzem noch Bezirksbürgermeisterin von Neukölln und inzwischen Bundesfamilienministerin, und Justizministerin Katarina Barley (SPD) befinden, die für „inter“ oder „divers“ plädieren. Details, könnte man meinen. Aber es hängt eben alles von der Sprache ab, mit der wir aussprechen, dass Menschen so okay sind, wie sie sind.
Gerade gibt es zur „dritten Option“ einen ersten Referentenentwurf des Innenministeriums. Wie bewerten Sie diesen?
Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht es darum, dass nichts falsch daran ist, wenn ein Mensch sich als das fühlt, was er ist. Dieser Referentenentwurf des Innenministeriums hingegen zielt darauf ab, dass man ein Papier mitbringt, welches auf die Körperlichkeit abzielt. Im Entwurf steht, dass die Eltern einen Antrag auf Änderung des Personenstandes stellen dürfen, wenn ein Kind noch nicht 14 Jahre alt ist. Nur die Eltern dürfen das. Der Witz ist, dass Eltern, die ein intergeschlechtliches Kind haben, trotzdem beantragen können, dass es einen Personenstand kriegt, der männlich oder weiblich ist.

Vielen jungen Lesben und Schwulen hilft es, dass queere Charaktere inzwischen in Jugend-Fernsehserien auftauchen. Gibt es auch intersexuelle Charaktere in Serien?

Wenige. Es gibt auch wenig Literatur. Es gab mal zum Beispiel die „Tatort“-Folge „Das Skalpell“. Da ging es darum, dass dem Operateur eines Menschen, der als Kind per Operation einem Geschlecht zugewiesen wurde, etwas zustößt. In einem anderen „Tatort“ sollte eine Tennisspielerin als intergeschlechtlicher Mensch geoutet werden, was im Sport zu Ausschlüssen führen würde. Das sind aber keine positiven Rollen. Und so einen richtigen Charakter in einer Serie – leider nein!

Eine große Chance auf mehr Sichtbarkeit ist nun auch der CSD. Doch von trans* Frauen hört man öfter, dass sie sich auf dem CSD nicht wohl, nicht sicher, nicht repräsentiert fühlen. Kennen Sie dieses Dilemma bei intergeschlechtlichen Menschen auch?

Wir haben mit einem ganz anderen Dilemma zu tun. Manche Menschen werden als Kind einem Prototyp – männlich oder weiblich – zugewiesen, möchten mit diesem Prototyp aber gar nicht leben, sondern entwickeln ein Begehren, das komplett anders verläuft. Oft haben diese Menschen nicht mal die Gelegenheit, in die Transition zu gehen, weil im Kleinkindalter amputierte oder veränderte Körperteile sich nicht wiederherstellen lassen. Wer so viel Gewalt erlebt hat, besitzt oft gar keine eigene gelebte Sexualität mehr. Und bekommt dann eher Angst, wenn er diese offene Lebensfreude beim CSD erlebt: Menschen, die stolz ihren Lebensentwurf leben können.

Diese Möglichkeit haben viele intergeschlechtliche Menschen gar nicht.

Und deswegen freue ich mich so sehr, dass eine Solidarisierung nach außen getragen und tatsächlich gelebt wird in der LSBTI-­Community. Wenn jemand sagt „Na klar kann ich mir vorstellen, in einer Partnerschaft mit einem intersexuellen Menschen zu sein“, frage ich: „Hast du denn schon mal Sex mit einem intersexuellen Menschen gehabt? Begehrst du den? Wie kannst du behaupten, dass das überhaupt kein Problem ist?“ Ein bisschen Nachdenklichkeit finde ich schon gut. Auf der anderen Seite finde ich auch, dass man ein bestimmtes Selbstverständnis, einen Stolz haben muss, um überhaupt rauszugehen. Sich zu trauen, sich zu verlieben, zu begehren. Und dieses große Glück, selbst begehrt zu werden und begehren zu können – das ist ein Privileg, das viele intergeschlechtliche Menschen nie erleben. Dass wir trotzdem diese riesige stolze Party mitfeiern dürfen, ist für mich auch eine Hoffnung.



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