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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
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Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
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Kritik
am Transmenschen-Gesetzesentwurf: «Der Bundesrat signalisiert: Ihr existiert
nicht»
Der
Bundesrat will weniger Bürokratie bei Geschlechtsänderungen im
Personenstandsregister. Für Transgender-Aktivist Alecs Recher ist der Vorschlag
unzureichend – wer sich keinem Geschlecht zugehörig fühle, werde weiterhin
diskriminiert.
Herr
Recher, der Bundesrat kommt
Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante entgegen: Sie sollen
ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch
anpassen können. Sind Sie zufrieden?
Alecs Recher: Das Ziel, die Geschlechtsänderung zukünftig unbürokratisch, schnell und kostengünstig vornehmen zu können, begrüssen wir. Aber ganz zufrieden mit dem Vorentwurf sind wir nicht. Es braucht Nachbesserungen.
Welche?
Das ist doch ein progressiver Vorentwurf.
Wir müssen den Vorentwurf natürlich noch im Detail analysieren. Es zeigen sich aber bereits drei hauptsächliche Probleme. In erster Linie problematisch ist der Ermessensspielraum, welchen die Zivilstandsbeamten haben sollen. Sie können im Zweifelsfall weitere Abklärungen treffen, Arztzeugnisse einfordern oder die Änderung ganz ablehnen. Damit widerspricht sich der Bundesrat selbst: Denn in seinen Erläuterungen hebt er das Selbstbestimmungsrecht des Individuums hervor. Selbstbestimmung heisst, dass eine Person ihre Geschlechtsidentität selber am besten kennt, besser als der Staat.
Diesen
Ermessensspielraum brauchen Zivilstandsämter laut Bundesrätin Sommaruga, um
Missbrauch zu verhindern. Sonst kann sich ein 19-jähriger Mann dank
Geschlechtsänderung vor dem Militärdienst drücken.
Diese Überlegung ist absurd. Niemand beantragt eine Änderung des amtlichen Geschlechts, um sich vor dem Militär zu drücken. Der Blick auf andere Länder, wo Geschlechtsänderungen bereits unbürokratisch und basierend auf Selbstbestimmung möglich sind, zeigt: Es gibt keinen Missbrauch. Wer das machen würde, der würde sich in seinem Alltag der extrem belastenden Situation von Zwangsoutings, Diskriminierung und Gewalt aussetzen, der Transmenschen entkommen wollen. Das tut sich niemand an, bloss um dem Militär zu entkommen.
Es
bräuchte Ihrer Meinung nach also keinerlei Kontrolle?
Hypothetische Fälle von Missbrauch könnten mit den bestehenden Mitteln des Strafrechts problemlos belangt werden. Man muss nicht den Zivilstandsämtern eine Kontrollfunktion über die Geschlechtsidentität von Transmenschen zuweisen. Viel wichtiger ist, dass Zivilstandsämter, wenn sie diese neue Funktion erhalten sollten, gut geschult werden in einem korrekten Umgang mit Transmenschen.
«Mit
seinem Entscheid, auf ein drittes Geschlecht zu verzichten, signalisiert der
Bundesrat diesen Menschen: Ihr existiert für den Staat nicht.»
Welche
anderen Mängel hat der Vorentwurf für Sie?
Er sieht vor, dass bei Minderjährigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig ist. Sollte das so umgesetzt werden, ist das ein Rückschritt im Vergleich zum Status Quo.
Weshalb?
Gemäss der heutigen Praxis können auch urteilsfähige Minderjährige eine Geschlechtsänderung beim Gericht verlangen. Der Begriff der Urteilsfähigkeit ist eine wunderbare Errungenschaft unseres Zivilrechts. Er ist an kein absolutes Alter gebunden. Die Urteilsfähigkeit wird anhand der Reife des einzelnen Minderjährigen und der Tragweite des Entscheidungsgegenstands relativ bewertet. So müsste man es wie bisher auch bei Geschlechtsänderungen handhaben. Schliesslich gibt es damit in der Praxis auch kein Problem.
Der
Bundesrat will darauf verzichten, ein drittes Geschlecht einzuführen für Leute,
die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen.
Enttäuscht?
Hier hätte ich mir tatsächlich mehr Mut von Bundesrätin Sommaruga gewünscht – schliesslich heisst es im Bericht ja, dass sich die Schweiz mit dieser Frage wird auseinandersetzen müssen. Etwa 60 Prozent der Transmenschen fühlen sich im binären Geschlechtersystem nirgendwo zugehörig. Mit seinem Entscheid, auf ein drittes Geschlecht zu verzichten, signalisiert der Bundesrat diesen Menschen: Ihr existiert für den Staat nicht. Das ist inakzeptabel.
Sie sind
seit zehn Jahren in der Rechtsberatung für Transmenschen tätig. Auf welche
Schwierigkeiten treffen Menschen, die eine Geschlechtsänderung wünschen?
Man muss festhalten: In der Praxis hat sich – auch dank unseres Einsatzes – vieles stark verbessert in den letzten Jahren. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde in vielem lediglich den Status Quo festhalten und die Kompetenz von den Gerichten an die Zivilstandsämter übertragen. Doch trotz der Fortschritte sind ein paar Schwierigkeiten geblieben.
Zum
Beispiel?
Der amtliche Weg bis zur Geschlechtsänderung kostet die Betroffenen viel, mehrere hundert bis gut tausend Franken. Für Transmenschen, die überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen sind, ist das ein Problem. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege kennen viele nicht oder sie kommen mit den komplizierten Formularen nicht alleine zurecht.
«In
der Schweiz dürften mindestens 140’000 nicht-binäre Menschen leben –
gleich viele, wie in der Landwirtschaft tätig sind.»
Welche
Probleme haben Betroffene früher erlebt?
Bis vor etwa zehn Jahren haben die Gerichte teilweise eine Auflösung der Ehe verlangt, bevor sie eine Geschlechtsänderung erlaubt haben. Obwohl das dem Zivilgesetzbuch klar widerspricht. Der Vorentwurf legt erfreulicherweise eindeutig fest, dass eine Geschlechtsänderung keinen Einfluss auf die Ehe oder eingetragene Partnerschaft hat.
Und
sonst?
Das Schlimmste, was Menschen auf dem Weg zur Geschlechtsänderung erleben mussten, waren gerichtlich angeordnete medizinische Nachweise. Damit wurden Menschen, nur weil sie trans sind, zu sterilisierenden Operationen gezwungen. Das ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Diese Praxis hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit einem Urteil vom April 2017 verboten. Daran halten sich zum Glück die Schweizer Gerichte seither.
Bundesrätin
Sommaruga sagte am Donnerstag, die vorgeschlagene Gesetzesänderung betreffe
sehr wenige Leute, sei für diese aber sehr wichtig. Wie viele Transmenschen und
Menschen mit einer Geschlechtsvariante leben eigentlich in der Schweiz?
Genaue Zahlen gibt es nicht. Gemäss einer repräsentativen Umfrage siedeln sich in Deutschland 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung im Transspektrum an. Davon identifizieren sich 60 Prozent weder als weiblich noch als männlich. Umgerechnet auf die Schweiz wären das also etwa 140’000 nicht-binäre Menschen – ähnlich viele, wie in der Landwirtschaft tätig sind.
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denn Wissen ist Macht!
Bonjour,
oui ces événements sont terribles, avec des regrets de notre côté!
Violations
des droits de l'homme, beaucoup ne savent pas ce que cela signifie!
Malheureusement,
ces incidents sont devenus de plus en plus nombreux dans le monde ces derniers
temps!
Que
pouvons-nous faire objectivement à l'international?
Actuellement,
seule solidarité avec les victimes!
Lorsque
l'injustice devient loi, la résistance est demandée par https://trans-weib.blogspot.com/
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