Sonntag, 26. August 2018

Genitalverstümmelung de luxe /// Zweifelhafter Eingriff: Geschlechtsanpassung intersexueller Kinder /// Die Ordnung der Zweigeschlechtlichkeit strukturiert die soziale Wirklichkeit.


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung  zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.

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Die Ordnung der Zweigeschlechtlichkeit strukturiert die soziale Wirklichkeit.

 „Männer“ und „Frauen“ werden auf unterschiedlichen Ebenen (Politik, Wissenschaft, Medizin, Recht, Kultur, Gesellschaft) und auf unterschiedlichste Weise (Sprache, Handeln, Repräsentationen) als unhinterfragte Norm gesetzt.

Dabei spielt der Verweis auf die „Natur“ des vermeintlich binären Geschlechtermodells eine zentrale Rolle, indem nicht nur eine bestimmte Geschlechterordnung anerkannt, sondern auch bestimmte Geschlechtskörper aberkannt werden.

Menschen, die mit Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale geboren wurden und werden, erfahren den Zwang zur Einordnung am eigenen Leib.
Die vorliegende quantitative Studie verdeutlicht, dass – trotz der seit 2005 vorgenommenen Revisionen medizinischer Leitlinien und trotz der vom Deutschen Ethikrat 2012 angestoßenen politischen Debatte über Intersexualität – die Anzahl der kosmetischen Genitaloperationen im Kindesalter nicht rückläufig ist.

Die Frage, die sich angesichts dieser fortdauernden medizinischen Praxis stellt, ist die nach ihrer Begründung: Warum wird Zweigeschlechtlichkeit invasiv herbeioperiert?

Wie werden diese unumkehrbaren Eingriffe in Persönlichkeitsrechte, in das Recht auf Unversehrtheit und das Recht auf körperliche Selbstbestimmung legitimiert?

Im Rahmen der vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) geförderte Studie „Intersexualität“ in NRW konnte anhand einer qualitativen Untersuchung gezeigt werden, dass die kosmetischen Genitaloperationen an Kindern keinesfalls einer medizinischen Logik folgen.

Vielmehr werden alltagsweltliche Argumente herangezogen, um die Notwendigkeit einer „Vereindeutigung“ zu begründen. Ärzt_innen wie Eltern sind demnach überzeugt, dass ein intergeschlechtliches Kind gesellschaftliche Diskriminierung erfahren wird und legitimieren so – unter Bezugnahme auf das „Kindeswohl“ – die invasiven, irreversiblen und physisch wie psychisch folgenschweren Eingriffe.

Allerdings zeigt eine von Anike Krämer durchgeführte Befragung von Müttern, deren Kinder offen intergeschlechtlich aufwachsen, dass diese unterstellte gesellschaftliche Diskriminierung nicht zwangsläufig stattfindet.

Kinder, die von sich selbst behaupten, „ich bin beides“ oder „mal bin ich Mädchen, mal Junge“, erfahren im Kindergarten und in der Grundschule keinen Ausschluss, sondern Akzeptanz.

Entgegen den ärztlichen und elterlichen Vermutungen empfinden sie ihren Körper als Bereicherung und werden auch von Erzieher_innen, Lehrer_innen und anderen Kindern darin bestärkt (Sabisch 2014).

Die Schlussfolgerungen aus diesem Befund sind weitreichend und in zweierlei Hinsicht bedeutsam:
Zum einen zeigen sie, dass kosmetische Genitaloperationen an nicht-einwilligungsfähigen Kindern auf alltagsweltliche Begründungen zurückzuführen sind, die empirisch nicht haltbar sind.

Zum anderen verdeutlichen sie, dass die Ordnung der Zweigeschlechtlichkeit keinesfalls so rigide funktioniert, wie von Ärzt_innen und Eltern angenommen.

Stellvertretend soll hier die inklusive Sprechweise eines Sportlehrers vorgestellt werden – er sagte nicht länger: „die Jungs gehen jetzt darüber und die Mädchen darüber“, sondern: „wer jetzt in die Jungs Umkleide geht, der geht bitte hier lang und wer in die Mädchenumkleide geht, bitte hier lang“.
Dem Kindeswohl kann folglich nicht durch die Herstellung von Zweigeschlechtlichkeit mittels kosmetisch-chirurgischer Maßnahmen entsprochen werden.

Vielmehr ist es die Einstellung des sozialen Umfeldes, die Kindern das Wohl-Gefühl vermitteln kann, einzigartig, wertvoll und besonders zu sein. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die von Ulrike Klöppel analysierten Zahlen als das zu lesen, was jede einzelne von ihnen abbildet: einen Eingriff, der das Leben des betroffenen Kindes grundlegend und endgültig prägt!

Schlussfolgerungen Als Gesamtergebnis der statistischen Auswertung ist hervorzuheben, dass die Anzahl von „Feminisierungs- und Maskulinisierungoperationen“, die an Kindern unter zehn Jahren mit einer VG-Diagnose durchgeführt wurden, im Verhältnis zur Anzahl der Diagnosestellungen zwischen 2005 und 2014 relativ konstant geblieben ist. 
Die differenzierte Betrachtung der Diagnosegruppen ergibt, dass es zwar einen Rückgang „feminisierender“ und „maskulinisierender“ Genitaloperationen bei den herkömmlichen Intersex-Diagnosen, d.h. einem sehr eng gefassten Diagnosespektrum, gibt, dem aber ein gleichbleibendes Niveau und teilweise sogar ein Anstieg bei den Q52…Q55-Diagnosen gegenüber steht. Gleichzeitig ist allerdings festzustellen, dass die Anzahl der Intersex-Diagnosen bei Null- bis Neunjährigen im Verhältnis zur Zahl der Krankenhausfälle dieser Altersgruppe insgesamt rückläufig war. Diese Ergebnisse legen die Vermutung nahe, dass es in der Behandlungspraxis zu einer relativen Verschiebung von Intersex- zu Q52…Q55-Diagnosen gekommen sein könnte, auch wenn sich sicherlich noch weitere Gründe für den Rückgang der Intersex-Diagnosen ausmachen ließen. 

Diese Vermutung gilt es in mehrerlei Hinsicht zu diskutieren:

1.      Es ist anzunehmen, dass der Rückgang der relativen Häufigkeit von Intersex-Diagnosen die gesunkenen Operationszahlen zum Teil bedingt. Daran schließt sich die Frage an, warum Intersex-Diagnosen seltener gestellt werden. Könnte dies eine Folge einer Zunahme selektiver Schwangerschaftsabbrüche sein? Auch veränderte Diagnosepraktiken könnten für den Rückgang mitverantwortlich sein: Neue medizinische Testverfahren, insbesondere genetische Tests, ermöglichen nicht nur spezifischere Nachweise für eine Intersex-Diagnose, sondern gehören auch zunehmend zum medizinischen Standard. Das kann bedeuten, dass Kinder, die früher relativ pragmatisch als „intersexuell“ eingeordnet wurden, eine Diagnose aus dem Q52…Q55-Spektrum erhalten, wenn keine spezifischen genetischen Nachweise für eine Intersex-Diagnose vorliegen. Eine befragten Ärzt_innen vermutete im Interview, dass Intersex-Diagnosen heutzutage eher vermieden werden, um Operationen rechtfertigen zu können:

2.      2. Medizinisch indizierte, plastisch-rekonstruktive Eingriffe an den Genitalien gehen in der Regel auch mit kosmetischen Entscheidungen einher. Dies ist z. B. der Fall bei der chirurgischen Trennung eines „Sinus urogenitalis“ in Harnröhren- und Scheideneingang. Dieser Eingriff soll dazu dienen, einem Infektionsrisiko durch in die Vagina gelangenden Harn vorzubeugen. Doch kann dies die Entscheidung implizieren, dass ein hodensackähnliches äußeres Genital in Labien umgeformt wird, um dem neu anzulegenden Vaginaleingang Platz zu schaffen, wie eine_r der befragten Ärzt_innen erläuterte. 35 Daraus lässt sich ableiten, dass die Problematik kosmetischer Eingriffe auch bei vordergründig medizinisch indizierten Genitaloperationen diskutiert werden muss. Als Vorbild kann die aktuelle Diskussion über die Abwägung zwischen einem Krebsrisiko und dem für den Hormonhaushalt essentiellen Erhalt der Gonaden z. B. bei der sogenannten „Androgenresistenz“ dienen: Diesbezüglich werden die medizinischen Risiken für bestimmte Befundkonstellationen differenziert und gewichtet, um vorschnelle Gonadektomien künftig zu vermeiden (Deutsche Gesellschaft für Urologie et al. 07.2016: 21-22).

3.       „Schwere Hypospadien“ (Q4.1…3), „Mikropenis“ (Q55.6), „angeborene Fehlbildungen der Klitoris“ (Q52.6) u. a. können mitunter differentialdiagnostisch schwer von den herkömmlichen Intersex-Diagnosen abzugrenzen sein.36 Daher ist Skepsis angebracht gegenüber der Behauptung, dass sich die Geschlechtsidentität bei Q52…Q55-Diagnosen im Unterschied zu Intersex-Diagnosen (ohne AGS) „eindeutig männlich“ respektive „weiblich“ entwickle – ein Argument, das häufig in Anschlag gebracht wird, um „Maskulinisierungs- und Feminisierungsoperationen“ zu rechtfertigen.

4.      Kann die Entwicklung der Geschlechtsidentität, selbst wenn sie prognostizierbar wäre, oder auch eine den Geschlechternormen entsprechende Urinier- und sexuelle Funktionsfähigkeit die schwerwiegenden und irreversiblen Eingriffe an den Genitalien überhaupt rechtfertigen? Die menschenrechtliche Kritik, die ein Groß- teil der NGOs intergeschlechtlicher Menschen äußert, wirft prinzipielle Fragen nach der Selbstbestimmung und Menschenwürde auf, die auf der Grundlage einer quantitativen Studie nicht beantwortet werden können.Die vorliegende Studie möchte eine offene Diskussion anregen, die sich mit den angerissenen Problemen der Einbettung kosmetischer Entscheidungen in medizinische Indikationen sowie mit den Abgrenzungsschwierigkeiten und möglichen Verschiebungen zwischen Intersex- und Q52…Q55-Diagnosen befasst. Grundsätzlich sind alle kosmetischen Genitaloperationen an Kindern, die der Selbstbestimmung der Behandelten entzogen sind, kritisch zu sehen – unabhängig davon, welche Diagnose zugrunde liegt.Als zentrales Ergebnis der Studie ist festzuhalten, dass die überarbeiteten medizinischen Leitlinien in der klinischen Praxis nur lückenhaft umgesetzt werden. Daher ist ein fortgesetztes, transparentes Monitoring aller in der DRG-Statistik erfassten, an Kindern mit VG-Diagnosen durchgeführten Genitaloperationen und eine jährliche Evaluation desselben das Mindeste, wofür die Bundesregierung Sorge tragen muss

.     Zweifelhafter Eingriff: Geschlechtsanpassung intersexueller Kinder

  • Intersexuelle Kinder werden häufig geschlechtsangleichenden Operationen unterzogen
  • Neue Richtlinien: keine rein kosmetischen Operationen
  • Studie: Trotzdem kein Rückgang an kosmetischen Genital-OPs
Als Lynns Eltern vor 33 Jahren ihr Baby betrachteten, erschraken sie: Das Kind hatte weibliche und männliche Geschlechtsmerkmale: Penis, Vagina, Hoden – und wie sie von den Ärzten erfuhren, außerdem auch Eierstöcke und Gebärmutter. "Das volle Programm", wie Lynn es heute beschreibt. "Echter Hermaphrodit" ist der medizinische Fachbegriff für diese seltene Form von Intersexualität.
Die Ärzte rieten Lynns Eltern dringend zur Operation – auch mit dem Hinweis auf ein mögliches Krebsrisiko. Für das zweijährige Kind beginnt ein Operations-Marathon: Eierstöcke und Hoden werden entfernt, der Penis amputiert, künstliche Schamlippen angebracht. Sieben Operationen in zwei Jahren.
Wie Lynn ergeht es vielen: Etwa eins von 4.500 Neugeborenen in Deutschland wird mit "uneindeutigem Genital" geboren. Noch 2003 empfahlen die ärztlichen Richtlinien in solchen Fällen eine "geschlechtsangleichende" Operation – am besten innerhalb der ersten sechs Monate.
eit einigen Jahren werden diese Operationen zunehmend kritisch betrachtet. Denn sie werden in einem Alter durchgeführt, in dem die Kinder zu klein sind, um ihr Einverständnis zu geben. Dabei schaffen die Eingriffe Fakten, die später nicht mehr zu korrigieren sind.  

Kein Rückgang der Operationen, trotz neuer Leitlinien

Seit 2007 gibt es neue Richtlinien der Ärzte-Verbände: Heute empfehlen sie Operationen bei Kindern nur noch, wenn sie medizinisch wirklich notwendig sind – und raten von rein kosmetischen Eingriffen ab. Rechtlich bindend sind die neuen Richtlinien nicht. Haben sie trotzdem zu einem Rückgang der Operationen geführt?
Das hat eine Studie anhand von Krankenhaus-Statistiken der Jahre 2005 bis 2014 untersucht. Ergebnis: Einen signifikanten Rückgang der Operationen konnten die Forscher nicht feststellen. Die neuen Leitlinien seien bisher bestenfalls "lückenhaft" umgesetzt worden.
Eine andere Studie zeigte, dass hinter OPs oft nicht medizinische Gründe stehen, sondern der Wunsch der Eltern, intergeschlechtliche Kinder vor Ausgrenzung zu schützen. Eine Befragung von Müttern ergab allerdings, dass die Kinder meistens nicht diskriminiert werden – oft werden sie sogar von ihrer Umwelt ermutigt.
Auch die Erfahrung von Lynn zeigt, dass die wohlmeinende Absicht genau das Gegenteil bewirken kann: Durch die ständigen Operationen war Lynn traumatisiert, wurde in der Schule gemobbt. "Am Ende war ich ein komplett verunsichertes Wesen. Hätte ich ich sein dürfen, das wäre nicht leicht gewesen als Zwitter, aber ich hätte ich sein dürfen."

"Genitalverstümmelung de luxe"

Lynn D. führt heute ein erfülltes Leben. Aber die Operationen in ihrer Kindheit haben lebenslange Spuren hinterlassen: "In den medizinischen Unterlagen stand, dass ich gesund war, trotzdem hat man mir Eierstöcke und die Hoden entfernt und mir den Penis amputiert. Das ist ein Riesen-Skandal. Das ist Genitalverstümmelung de luxe." 






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