Montag, 8. Oktober 2018

Drittes Geschlecht beschäftigt die Amtsstuben /// Third sex employs the authorities

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Drittes Geschlecht beschäftigt die Amtsstuben

Zum Januar 2019 tritt ein Gesetz in Kraft, das den Eintrag einer dritten Geschlechtsoption erlaubt: intersexuell. Ist das Saarland vorbereitet?

In der Gemeinde Nalbach ist eine freie Stelle zu besetzen. Das mag zunächst nicht weiter bemerkenswert sein, doch gibt es in der Anzeige etwas, das bei einigen Bewerbern für Verwirrung sorgen dürfte. Denn ausgeschrieben ist die Stelle nicht nur für männliche und weibliche Kandidaten, wie üblich abgekürzt mit den Buchstaben „m“ und „w“. Hinzu kommt noch eine weitere Kategorie – ein „d“. Für „divers“. Angesprochen werden damit jene Menschen, die sich weder eindeutig als Mann noch als Frau einordnen können oder wollen. Und damit das dritte Geschlecht bilden.

Nalbach ist eine der wenigen Kommunen im Saarland, die das dritte Geschlecht in ihren Stellenausschreibungen schon berücksichtigen. Noch. Das dürfte sich bis spätestens Ende dieses Jahres ändern. Denn dann tritt ein neues Gesetz in Kraft, das den Eintrag einer dritten Geschlechtsoption im Geburtenregister erlaubt. Damit sollen Intersexuelle künftig die Möglichkeit haben, ihre Identität mit „inter/divers“ oder „divers“ anzugeben. Bei Intersexuellen handelt es sich um Menschen, „deren geschlechtliches Erscheinungsbild von Geburt an, hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen, der Hormonproduktion und der Körperform nicht nur männlich oder nur weiblich ausgeprägt ist, sondern scheinbar eine Mischung darstellt“, wie es der Bundesverband Intersexueller Menschen erklärt. Mit der Gesetzesänderung setzt die große Koalition eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Oktober 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung, die nur die Optionen „männlich“, „weiblich“ oder aber „keine Angabe“ zulässt, als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet.

Die Neuregelung betrifft in erster Linie zwar nur das Personenstandsrecht, doch hat sie auch unmittelbare Auswirkungen auf andere Bereiche, etwa auf das Arbeitsrecht. Grundsätzlich unterliege es den jeweiligen Betrieben und Behörden, wie sie ihre Stellenausschreibungen gestalten, erklärt Pressesprecherin Sarah Joseph vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. „Allerdings besteht die Verpflichtung, diskriminierungsfrei auszuschreiben und die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu berücksichtigen.“ Wenn nach Inkrafttreten des Gesetzes nun die Angabe des dritten Geschlechts in Stellenanzeigen vernachlässigt wird, verstößt dies gegen das AGG: Es könnten im Ernstfall hohe Schadenersatzforderungen drohen.

Warum wird das dritte Geschlecht in Ausschreibungen einiger Gemeinden und Städte berücksichtigt, in anderen wiederum nicht? Bisher habe es noch keine Ministerratssitzung gegeben, die sich mit diesem Thema befasst hätte, sagt Anne Funk, Regierungssprecherin der Staatskanzlei. Sie habe den Eindruck, dass die einzelnen Behörden dies derzeit „eher willkürlich“ handhabten. So hat etwa auch der Regionalverband Saarbrücken in seinen Stellenanzeigen bisher noch nicht das dritte Geschlecht aufgenommen. „Das Thema ist in der Verwaltung bekannt, das Rechts- und Personalamt haben sich schon damit auseinandergesetzt. Die Überlegungen, in welcher Form und ab wann der Wortlaut der Stellenanzeigen angepasst wird, sind aber noch nicht abgeschlossen“, erklärt Lars Weber, Pressesprecher des Regionalverbands.

In der Gemeinde Nalbach hingegen sei man sich im Personalamt schnell einig gewesen, zeitnah umzusetzen, was ab Ende des Jahres ohnehin für alle gelte, erklärt Sarah Eufinger, Gleichstellungsbeauftrage der Gemeinde. Zudem sei es „nie früh genug, ein Zeichen gegen Diskriminierung und für Toleranz und Weltoffenheit zu setzen“, ergänzt der Nalbacher Bürgermeister Peter Lehnert.



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