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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Es wird immer
schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social
Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie
https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Drittes Geschlecht beschäftigt die Amtsstuben
Zum Januar 2019 tritt ein Gesetz in Kraft, das den
Eintrag einer dritten Geschlechtsoption erlaubt: intersexuell. Ist das Saarland
vorbereitet?
In der Gemeinde Nalbach ist eine freie Stelle zu
besetzen. Das mag zunächst nicht weiter bemerkenswert sein, doch gibt es in der
Anzeige etwas, das bei einigen Bewerbern für Verwirrung sorgen dürfte. Denn
ausgeschrieben ist die Stelle nicht nur für männliche und weibliche Kandidaten,
wie üblich abgekürzt mit den Buchstaben „m“ und „w“. Hinzu kommt noch eine
weitere Kategorie – ein „d“. Für „divers“. Angesprochen werden damit jene
Menschen, die sich weder eindeutig als Mann noch als Frau einordnen können oder
wollen. Und damit das dritte Geschlecht bilden.
Nalbach ist eine der wenigen Kommunen im Saarland, die
das dritte Geschlecht in ihren Stellenausschreibungen schon berücksichtigen.
Noch. Das dürfte sich bis spätestens Ende dieses Jahres ändern. Denn dann tritt
ein neues Gesetz in Kraft, das den Eintrag einer dritten Geschlechtsoption im
Geburtenregister erlaubt. Damit sollen Intersexuelle künftig die Möglichkeit
haben, ihre Identität mit „inter/divers“ oder „divers“ anzugeben. Bei
Intersexuellen handelt es sich um Menschen, „deren geschlechtliches Erscheinungsbild
von Geburt an, hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen, der
Hormonproduktion und der Körperform nicht nur männlich oder nur weiblich
ausgeprägt ist, sondern scheinbar eine Mischung darstellt“, wie es der
Bundesverband Intersexueller Menschen erklärt. Mit der Gesetzesänderung setzt
die große Koalition eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem
Oktober 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung, die nur die Optionen
„männlich“, „weiblich“ oder aber „keine Angabe“ zulässt, als Verstoß gegen das
Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet.
Die Neuregelung betrifft in erster Linie zwar nur das
Personenstandsrecht, doch hat sie auch unmittelbare Auswirkungen auf andere
Bereiche, etwa auf das Arbeitsrecht. Grundsätzlich unterliege es den jeweiligen
Betrieben und Behörden, wie sie ihre Stellenausschreibungen gestalten, erklärt
Pressesprecherin Sarah Joseph vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen
und Familie. „Allerdings besteht die Verpflichtung, diskriminierungsfrei
auszuschreiben und die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) zu berücksichtigen.“ Wenn nach Inkrafttreten des Gesetzes nun die Angabe
des dritten Geschlechts in Stellenanzeigen vernachlässigt wird, verstößt dies
gegen das AGG: Es könnten im Ernstfall hohe Schadenersatzforderungen drohen.
Warum wird das dritte Geschlecht in Ausschreibungen
einiger Gemeinden und Städte berücksichtigt, in anderen wiederum nicht? Bisher
habe es noch keine Ministerratssitzung gegeben, die sich mit diesem Thema
befasst hätte, sagt Anne Funk, Regierungssprecherin der Staatskanzlei. Sie habe
den Eindruck, dass die einzelnen Behörden dies derzeit „eher willkürlich“
handhabten. So hat etwa auch der Regionalverband Saarbrücken in seinen
Stellenanzeigen bisher noch nicht das dritte Geschlecht aufgenommen. „Das Thema
ist in der Verwaltung bekannt, das Rechts- und Personalamt haben sich schon
damit auseinandergesetzt. Die Überlegungen, in welcher Form und ab wann der
Wortlaut der Stellenanzeigen angepasst wird, sind aber noch nicht
abgeschlossen“, erklärt Lars Weber, Pressesprecher des Regionalverbands.
In der Gemeinde Nalbach hingegen sei man sich im
Personalamt schnell einig gewesen, zeitnah umzusetzen, was ab Ende des Jahres
ohnehin für alle gelte, erklärt Sarah Eufinger, Gleichstellungsbeauftrage der
Gemeinde. Zudem sei es „nie früh genug, ein Zeichen gegen Diskriminierung und
für Toleranz und Weltoffenheit zu setzen“, ergänzt der Nalbacher Bürgermeister
Peter Lehnert.
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