Montag, 11. September 2023

Beauftragte des Bundes beobachten mit Sorge die vermehrten Anfeindungen einzelner Gruppen in politischen Debatten sowie die deutlich gestiegene Hasskriminalität in Deutschland

Gemeinsame Erklärung: Die für Antidiskriminierung und Minderheitenrechte zuständigen Beauftragten des Bundes sowie der Bundesopferbeauftragte sorgen sich aufgrund der deutlich gestiegenen Zahlen im Bereich der Hasskriminalität und aufgrund von Anfeindungen einzelner Gruppen. „Rassistische, antisemitische und antiziganistische Hassverbrechen und Verbrechen wegen des Geschlechts und sexueller Identität nehmen drastisch zu in unserem Land", heißt es in der Erklärung. "Gleichzeitig beobachten wir mit großer Sorge, dass in Wahlkämpfen und medialen Debatten wieder zunehmend Ressentiments geschürt werden und in sozialen Medien unverhohlen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geäußert wird. (...) Das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss geachtet und gelebt werden. Der Staat steht in der Pflicht, den Schutz vor Diskriminierung durchzusetzen. Menschen in Deutschland dürfen niemals wieder diskriminiert, herabgesetzt oder bedroht werden.“ Unterzeichnet wurde die Erklärung von der Integrations- und Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung Reem Alabali-Radovan, der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, dem Antiziganismusbeauftragten Mehmet Daimagüler, dem Behindertenbeauftragter der Bundesregierung - Jürgen Dusel, der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags, Eva Högl, dem Antisemitismusbeauftragten Felix Klein, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Pascal Kober MdB, dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik und dem Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Frank Schwabe unterzeichnet wurde. Nach der Definition des Bundesinnenministeriums handelt es sich bei „Hasskriminalität“ um Straftaten, die durch gruppenbezogene Vorurteile motiviert begangen werden. Im Bereich der „Hasskriminalität“ hat die Zahl der Straftaten nach Angaben des Ministeriums deutlich von 10.501 im Jahr 2021 auf 11.520 in 2022 zugenommen. Dies entspricht einem Anstieg um 9,7 Prozent.
Und diese welche Kontakt mit der Stelle wünschen: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/jetzt-kontakt-aufnehmen/jetzt-kontakt-aufnehmen-node.html Mfg Nikita Noemi Rothenbächer

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