Montag, 8. Oktober 2012

Die Geschichte des Dr. med.Georges Burou Mailensteine in der Medizin!



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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

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Georges Burou

Georges Burou (* 1910 in Algerien; † 1987; manchmal fälschlicherweise Georges Bourou geschrieben) war ein in Marokko praktizierender Gynäkologe.

Er hat die Mann-zu-Frau-Vaginoplastik grundlegend beeinflusst.

Georges Burou wurde als Sohn eines französischen Lehrers in Algerien geboren. Dort studierte er Medizin und war bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs im Jahre 1939 Vorstand einer gynäkologischen Klinik. Im Jahre 1940 übersiedelte er nach Casablanca in Marokko.

Während des Krieges diente er als Arzt in der französischen 4. Französisch-Marokkanische Gebirgsdivision und nahm 1944 an der Befreiung des Elsass teil. In Casablanca betrieb er seine Clinique du Parc in 13 Rue La Pebie.

Zu geschlechtsangleichenden Operationen kam er nach eigenen Aussagen durch einen verzweifelten Techniker eines Nachtclubs in Casablanca. Dieser fühlte sich als Frau und schämte sich für seine männlichen Geschlechtsorgane.

Jahrelang bat er einen Gynäkologen nach dem anderen ihm zu helfen, aber niemand konnte oder wollte es.

Er flehte Burou an ihm zu helfen, da er sonst Suizid begehen würde. Burou führte seine erste Operation 1956 durch
Unabhängig von anderen Medizinern aus diesem Gebiet (Ludwig Levy-Lenz im Berlin der 1930er; Lennox Broster im London der 1930er und 1940er; Harold Gillies im England der 1940er und 1950er; Elmer Belt im Los Angeles der 1950er) entwickelte er die „Penis-Inversion“ („anteriorly pedicled penile skin flap inversion vaginoplasty“) zur Konstruktion einer Neovagina.

Dabei wird die empfindsame Haut der männlichen Genitalien genutzt um die weiblichen Genitalien anzulegen. Bis dahin wurden Hautstücke von anderer Stelle entnommen, was auch Narben an diesen Stellen mit sich brachte.

Dieser simple Innovationsschritt steigerte auch signifikant die Fähigkeit zu sexueller Erregung und Orgasmus. Möglich ist dies durch die vorsichtige Zerlegung und Platzierung des Corpus cavernosum penis und Erhaltung und Verlegung einiger sensitiver Nerven und eines Teils des Schwellgewebes.

Wenn es gut durchgeführt wird, kann der postoperative Patient starke Gefühle sexueller Erregung haben (Erektion der verbleibenden Corpora-cavernosa-Reste im Körper) und leicht orgasmieren (die Prostata bleibt intakt und kann sich während des Orgasmus verkrampfen wie vorher, während sich zur gleichen Zeit das Nervengewebe in der Corpora, der Klitoris und der Vulva sich verkrampft, pocht und sich entkrampft.

Diese Technik wurde zum „Goldstandard“ für Vaginoplastik unter Transsexuellen und Varianten seiner Technik werden bis heute verwendet.

Von 1958 bis 1960 ließen mehrere „Frauendarsteller“ aus dem Pariser Club Le Carrousel die letzte Operation bei Burou durchführen, darunter Jacqueline-Charlotte Dufresnoy aka Coccinelle, Marie-Pier Ysser aka Bambi und April Ashley.

Weibliche Hormone haben viele Darstellerinnen schon als Nebennutzen ihrer Arbeit im Club bekommen. Einige der Mädchen kehrten nach ihrer Operation wieder in den Club zurück und ihre erfolgreiche Operation wurde weithin bekannt. Manche wurden begehrte Liebhaberinnen prominenter, vermögender Herren.

Manche vermögende Herren (inklusive Aristoteles Onassis) bezahlten die Operationen eines Mädchens aus Le Carrousel und diese wurden zeitweilig zu ihren Geliebten.

Die weiteren Patienten kamen aus aller Welt, vor allem aus Deutschland, Italien und viele aus den USA. Nach der Aufsehen erregenden Rückkehr von Christine Jorgensen aus Europa im Jahre 1952 nach einer Operation hatten die meisten US-amerikanische Kliniken unter dem Druck religiöser Gruppen Regelwerke erlassen, die solche Operationen explizit verboten und mit auf religiöser Argumentation beruhende, harsche Kritik wurde immer wieder versucht, Unterstützung für hormonelle oder operative Behandlungen zu unterdrücken.
Es wurde dagegen mit Psychotherapie bis zu Aversionstherapien alles versucht die Patienten zu heilen. Als die Praxis von Harry Benjamin zu wachsen begann, einem Pionier in der Erforschung der Transsexualität, der im Gegensatz zu seinen Kollegen die wahre Geschlechtsidentität und das davon abweichende körperliche Geschlecht beschrieb, verwies auch er viele Menschen an Burou.

Etwa Mitte der 1960er begannen auch andere Spitzenchirurgen Burous Technik nachzuahmen und ab 1966 begann das Johns Hopkins Hospital in einem experimentellen Programm eine begrenzte Anzahl von Operationen durchzuführen, wie es Benjamin empfohlen hatte. Auch sie verwendeten eine Variante von Burous Methode.

Burou betrieb seine Arbeit ohne die Öffentlichkeit zu suchen, um in Marokko in Ruhe seiner Arbeit nachgehen zu können.
Bei der zweiten großen interdisziplinären Konferenz über Transsexualität an der Stanford University Medical School im Jahre 1973 präsentierte er erstmals formell seine innovative Technik.

Ebenso hatten zu diesem Zeitpunkt weltweit viele Chirurgen seine Technik schon abgeleitet und adaptiert. Er selbst verlangte für eine Operation etwa 3.000 bis 4.000 USD.
Bis 1973 hatte er über 600 solcher Operationen vorgenommen. 

1974 hatten über 700 Patientien den letzten, irreversiblen Schritt getan. Sein jüngster Patient war 17, der älteste 70 Jahre alt. „Ich verwandle keine Männer in Frauen. Ich transformiere männliche Genitale in Genitale die einen weiblichen Aspekt haben. Der ganze Rest ist im Kopf des Patienten".]

Ein 1973 oder 1974 gedrehter siebzehnminütiger Schwarzweisfilm, welcher 1975 bei der Berlinale und 1977 bei der Documenta gezeigt wurde, zeigt in fünf gespielten Szenen die Verwandlung von Harry Günther zu „Susi“, nicht als abartiges Phänomen sondern als persönliche Realität.

 Er trägt den Titel: „Ich will nicht nach Casablanca“.

Brief an den MDS bzw. MDK- Bund der Krankenkassen e.V.



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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

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Brief an den MDS bzw. MDK- Bund der Krankenkassen e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist begrüßenswert, wenn erneut nach den sogenannten Standards zur Behandlung und Begutachtung von Transidentität aus dem Jahre 1997 und dem Ergebnis der Arbeitsgruppe P29b aus dem Jahre 2000 nun von Seiten der Spitzenverbände der Versuch unternommen wurde, bundesweit einheitliche Regelungen für eine effiziente Umsetzung bei der Behandlung von Patienten mit Transidentität ( ICD 10, F64.0) zu erarbeiten.

Vorangestellt wird es für dringend notwendig erachtet, an das Grundanliegen der Humanmedizin zu erinnern, nach dem durch eine Behandlung, Verzögerung oder Verweigerung das bestehende Leid eines Patienten nicht verschlimmert werden darf, bzw. dem Patienten kein neues Leid zugefügt werden soll.
Auch ist ersichtlich, dass den Verantwortlichen beim MDS das Behandlungsziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anscheinend fremd ist.
Hier heißt es: Es besteht der Wunsch nach körperlicher Angleichung an das anatomisch andere Geschlecht so weit wie möglich und nicht so weit, wie es die Ignoranz von MDK und Sachbearbeitern in den Krankenkasse für erforderlich halten, was durch die Praxiserfahrungen vieler Patienten leider immer wieder belegt wird.

Die Krankenkasse hat bereits mit der Übernahme der Kosten für die hormonelle Behandlung den Umstand der Transidentität akzeptiert. Sie kann sich somit nicht auf einen fehlenden Krankheitswert berufen.
 Es ist daher auch treuwidrig, einerseits die Kosten für eine lebenslange Hormontherapie zu tragen und in weiteren Einwendungen vorzubringen, dass bei deren Behandlung kein Krankheitswert oder Leidensdruck bestünde.
Da Transidentität seit dem 16.März 2004 als Krankheit anerkannt ist (Ergänzung des §116b Abs.3 SGB V), stellen Behandlungen zur Geschlechtsangleichung an das anatomisch andere Geschlecht eine notwendige Heilbehandlung dar, zu der jegliche Maßnahmen gehören, die ein Fortbestehen in der ursprünglichen männlichen oder weiblichen Wahrnehmung verhindern.
Im Weiteren ist diese Akzeptanz auch darin belegt, dass lebenslang bestehende Erkrankungen, wie Transidentität, zu Zuzahlungen von einem Prozent berechtigen!!!

Sie stimmen sicher zu, dass jegliche körperliche Abweichung von gesellschaftlichen Normen als Behinderung angesehen wird. Daher haben Patienten mit Transidentität zwischen 20 - 50% Schwerbehinderung, wenn sie ihre Rechte und Möglichkeiten kennen. Auch dies rechtfertigt wiederum entsprechend §10 SGB I jegliche Behandlung. Hier heißt es:
  • Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist um...
  • ... ihnen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern.
  • ... ihre Entwicklung zu fördern und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst selbsttätige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.
  • ... Benachteiligungen auf Grund der Behinderung entgegenzuwirken.

Für eine gewisse Zeit auf dem Weg der körperlichen Angleichung hin zum anatomisch anderen Geschlecht, sind wir bereit, diese körperliche Uneindeutigkeit zu ertragen. Es war und ist nicht Ziel einer körperangleichenden Behandlung, ein Leben über das Maß der Zumutbarkeit hinaus als halb Mann, halb Frau zu führen, es sei denn, das Gesundheitswesen möchte Männer mit Busen und Vagina, bzw. Frauen mit Bart und männlichem Genital in die Gesellschaft integrieren.
Dies ist nicht nur ethisch verwerflich, sondern auch medizinisch, da so erheblich soziale Ausgrenzung und Diskriminierung die Folge sind, von einer effizienten Behandlung bzw. Wirtschaftlichkeit bei der Erreichung des Behandlungszieles ganz zu schweigen.

Transidentität ist im medizinischen Sinne weder diagnostizierbar noch heilbar. Nur über die Ausschlussdiagnostik entsprechend der Vorgabe der WHO kann hier Sicherheit erlangt werden.
Dabei dürfen aber nicht Ursache und Wirkung eventueller psychischer Vorbelastungen verkannt werden. Hier kommt also der Selbstwahrnehmung des Patienten eine tragende Bedeutung zu. Wenn also weder psychische Erkrankungen noch chromosomale Anomalien vorliegen, ist das Offensichtliche als gegeben hinzunehmen.

Entsprechend dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 1 und 2 Grundgesetz) wird aber genau dieses selbstgewählte Leben in Abrede gestellt.
Es ist erschreckend erleben zu müssen, dass selbst in den höchsten Stellen unseres Gesundheitswesens derartige Ignoranz oder doch nur Unwissenheit vorherrscht, dass mündigen Bürgern das Selbstbestimmungsrecht abgesprochen wird.
Die Schulmedizin hat gerade aus diesen Gründen vor über 75 Jahren schon mal erheblichen Schaden erlitten, die in den Nürnberger Prozessen eigentlich enden sollten. In der Charta von Nürnberg heißt es dazu: … dass sichergestellt sein muss, das niemals mehr ein Mensch in Deutschland gegen seinen Willen medizinischen Maßnahmen unterzogen werden darf. 

Angesichts dieser Gegebenheiten ist es befremdend und beschämend zu gleich, lesen zu müssen, welche menschenverachtende Vereinheitlichung bei der Behandlung von Patienten mit Transidentität bundesweit geschaffen werden soll. Es wird nicht nur der Patient als solcher entmündigt, es wird ebenso das Behandlungsziel der WHO missachtet und selbst den behandelnden Medizinern die Fachkompetenz abgesprochen und ihre Therapiehoheit ignoriert wird.
Körperangleichende Behandlungen sind weder durch Psychotherapie, Alltagstest oder anderen absurde Vorstellungen zu bewirken. Die Verordnung von Medikamenten obliegt einzig dem behandelnden Arzt. Eine Beantragung oder Ablehnung durch die Krankenkassen ist unzulässig, ebenso die Vorschaltung von Psychotherapie für eine Medikation. Für eine ambulante oder stationäre Weiterbehandlung haben auch hier dieselben Grundlagen zu gelten, wie für jede andere behandlungsbedürftige Erkrankung.
Wir sind keine Menschen zweiter Klasse, für die ein separates Medizinrecht geschaffen werden muss.
Eine Beantragung bzw. Prüfung durch den MDK stellt nicht nur die Entscheidung des behandelnden Arztes in Frage, der entsprechend seiner fachlichen Ausbildung und ärztlichen Kunst die Weiterbehandlung für medizinisch notwendig hält.
Es wird darüber hinaus dem Patienten oft erheblicher seelischer Schaden zugefügt, der nicht selten psychologisch behandlungsbedürftig wird.
 Auch dies ist mit dem Grundanliegen der Humanmedizin nicht vereinbar, es sei denn vom MDS wird die Auffassung vertreten, erst ein ersichtliches Leiden zu erzeugen, um dann ein Leiden behandeln zu können. Spätestens hier sollte sich der MDS ein Beispiel an der Sexualwissenschaft nehmen, wonach seit Mitte der 90ziger Jahre bekannt ist, dass zwei Drittel aller Patienten mit Transidentität psychisch völlig unauffällig sind, so wie auch in der "Normalbevölkerung".
Jegliche Annahme einer generellen Therapiebedürftigkeit steht nicht nur im Widerspruch zur Realität, sondern führt zu Zwangsmaßnahmen, um das Behandlungsziel zu erreichen, die oft nicht nur den Tatbestand der Nötigung erfüllen, sondern die Solidargemeinschaft zu Unrecht belasten und im Widerspruch zur Wirtschaftlichkeit einer Krankenkasse ( § 275 SGB V) stehen.

Seit der Einsicht in den 70ziger Jahren, dass selbst Elektroschocktherapie Transidentität nicht zu heilen vermag, irren viele vermeintliche „Experten" anscheinend realitätsfremd durch ihren Alltag. Der Versuch einer Begutachtungsanleitung für die Behandlung von Menschen mit Transidentität verdeutlicht dies erneut. Anders ist diese vom 29.04.2009 erstellte 40 Seiten umfassende Anleitung nicht zu erklären.

Hier soll nur stellvertretend an einigen Darlegungen die völlig fehlgeleitete Wahrnehmung zur Behandlung von Transidentität auf Grundlagen der Humanmedizin verdeutlicht werden.

Schon im Vorwort wird von einem "klinisch relevanten Leidensdruck" gesprochen, der sich im Einzelfall zu einer krankheitswertigen Störung bzw. zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung im Sinne des Krankenversicherungsrechtes manifestiert. Klinischer Leidensdruck bedeutet psychisch krank. Dies ist aber unmissverständlich ein Ausschlusskriterium der WHO für das transidentische Empfinden eines Menschen. Sollte der MDS-MDK diesbezüglich andere Vorstellungen haben, bitte ich diese mitzuteilen.
Auch wird in Gutachten des MDK-MDK oft von fehlender "manifestierter Transsexualität" gesprochen. Nur woran diese zu erkennen ist, war niemand seitens des MDK bisher in der Lage darzustellen. Hier wird völlig ignoriert, dass mit der Anerkennung als Krankheit durch die Ergänzung des § 116b Abs.3 SGB V vom 16.03.2004, dieselben Grundlagen zu gelten haben, wie für jede andere behandlungsbedürftige Erkrankung auch. 

In der Einleitung fällt dem kundigen Leser auf, dass nach Auffassung des MDS-MDK bei der Vereinheitlichung zur Begutachtung der besondere Stellenwert der sozialmedizinischen Begutachtung und die aktuelle Terminologie des MDK zu berücksichtigen sind.
Es wird völlig verkannt, dass es nicht Aufgabe des MDK ist, ein Gutachten zu erstellen, sondern er hat als Fachaufsicht aus Gründen der Qualitätssicherung für die Krankenkassen zu prüfen, ob mit den vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten zum Wohle des Patienten effizient behandelt werden kann.
Dass dies in der Realität aber oft nicht geleistet wird, verdeutlichen die Empfehlungen der Kostenübernahmen von höchstens 10% (4-8) der in der SHG im selben Zeitraum neu hinzukommenden 50-80 Patienten jährlich. In der Zielsetzung einer solchen Begutachtung wird vom MDS gefordert:
  • Die Umsetzung des Solidargedankens durch die Gleichbehandlung der Versicherten
  • Die Gewährleistung der Einheitlichkeit in der Begutachtung durch den MDK
  • Die Sicherung der Qualität in der Begutachtung
  • Die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und MDK
Und wo bleibt der Patient? Eine Gleichbehandlung der Versicherten ist schon aus dem Grund nicht gegeben, da der MDS die Ansicht vertritt, für Menschen mit Transidentität müsse es externe Behandlungsgrundlagen geben.
Es ist nicht bekannt, dass bei anderer irreversibler Behandlung (HIV, Krebs, künstliche Gelenke, künstlicher Darmausgang, Transplantation, Amputation usw.) eine Begutachtung erfolgt, eine Kostenübernahme beantragt werden muss oder eine wie auch immer geartete Psychotherapie zur Gesundung erforderlich ist. Auch das Sammeln von Erfahrung mit seiner Erkrankung im Alltag (Alltagstest) über etwa ein Jahr wird hier nicht als Voraussetzung angesehen. Warum bei Transidentität?

Von einem körperlichen Mann ohne jegliche feminisierende hormonelle Behandlung zu verlangen, sich in seinem sozialen Umfeld als Frau der Lächerlichkeit preiszugeben, kann ja wohl nicht Sinn medizinischer Behandlung sein!
Eine Qualitätssicherung sieht hier anders aus!!!
Auch wird vonseiten der Patienten dankend auf eine Beratung durch Gutachter des MDK verzichtet. Hier ist kompetente Hilfe zur Selbsthilfe von Patienten für Patienten und natürlich auch für Mediziner, Psychologen und Entscheidungsträger die bessere Möglichkeit eine Qualitätssicherung auf hohem Niveau zu ermöglichen. Eine Standardisierung ohne Mitwirkung von betroffenen Patienten ist genauso, als würden geistig Behinderte Alltagshilfen für körperlich Behinderte entwickeln.

Es ist auch nicht erforderlich, eine Begutachtung durch den MDK als ganz wesentlich zum Schutz des Versicherten zu deklarieren. Und wer schützt uns vor den Gutachtern? Ein Schutz vor uns selbst ist nicht erforderlich! Bei kompetenter Aufklärung der Patienten und entsprechender Sensibilisieren von Behandlern und Entscheidungsträgern, ist auch der Patient in der Lage über sich selbst zu entscheiden, ohne dass diese Entscheidung im Nachhinein eine gegenteilige Wertung erfährt, angezweifelt wird oder sogar Rückwandlungswünsche aufkommen. Von über 500 hier seit vielen Jahren In der Region betreuten Patienten sind zwei derartige Fälle bekannt, die bei entsprechender Achtung und Aufklärung von Möglichkeiten, Grenzen, Risiken und Ausschlußdiagnostik nicht aufgetreten wären. Kompetente zentrale Beratungsstellen sowie entsprechenden Nachsorge würden nicht nur den Patienten zugutekommen und viel Leid vermeiden, sondern auch der Solidargemeinschaft viele Kosten ersparen, eine Qualitätssicherung ermöglichen und somit die Effizienz der Behandlung gewährleisten, was letztlich viele unerträgliche Klagen oft über Jahre (4-7) bei Sozial- und Landessozialgerichten vermeiden würde.

Die vom MDS-Mdk dargelegten Grundsätze zur Diagnostik und Behandlung verletzen nicht nur Patientenrechte und grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrechte, sondern werden von vielen Patienten als demütigend und entwürdigend empfunden.
Was ändert eine Darlegung der Geschlechtsidentitäts- und psychosexuellen Entwicklung bzw. der gegenwärtigen Lebenssituation an den Empfindungen eines Menschen, der aus der eigenen Wahrnehmung heraus einen Mediziner mit dem Wunsch nach einer gegengeschlechtlichen Behandlung konsultiert.

Eine körperliche Untersuchung durch den MDK stellt eine schwerwiegende Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar. Zu einer körperlichen Untersuchung ist nur der behandelnde Arzt bzw. eine Person meines Vertrauens berechtigt. Beides erfüllt der MDK nicht.
Auch ist es für das transidentische Empfinden eines Menschen unerheblich, welche andrologischen, urologischen, gynäkologischen oder endokrinologischen Befunde bestehen. Ebenso ist eine klinisch-psychiatrische Diagnose hier fehl am Platz, selbst wenn derartige Behandlungen dokumentiert sind, haben diese als gegeben zu gelten und müssen nicht erneut erstellt werden.
Die Meinung des MDS-MDK, es habe in jedem Fall vor jedweder somatischen Behandlung eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung zu erfolgen, ist eine völlige Verkennung von Tatsachen und Grundlagen der modernen Schulmedizin.
Hier muss stark angezweifelt werden, ob überhaupt medizinisches Grundlagenwissen vorhanden ist oder ist dieses der "Betriebsblindheit" zum Opfer gefallen?

Wie schon erwähnt, sind zwei Drittel aller Menschen mit Transidentität psychiatrisch oder psychologisch völlig unauffällig.
Eine Pauschalisierung derartiger Grundlagen ohne jegliche medizinische Notwendigkeit ist einerseits eine Fehlbehandlung und andererseits eine Zwangsmaßnahme. Weiter wird ausgeführt, das eine derartige Behandlung neutral zu erfolgen habe und weder das transidentische Empfinden eines Patienten forcieren noch auflösen soll. AHA!!! Was soll dann eine solche Psychotherapie eigentlich überhaupt bewirken, außer unnötigen Kosten für die Solidargemeinschaft und psychische Belastung für den Patienten.
Stellen sie sich doch mal selbst die Frage: Warum bin ich Mann oder Frau? Was heißt es für mich Mann oder Frau zu sein? 98% der Bevölkerung können dies nicht für sich beantworten. Wir sind da keine Ausnahme, aber von uns wird genau dies verlangt. Und auch wir können das nicht besser erklären als Sie selbst. Auch für einen wie immer gearteten Alltagstest gibt es keine Grundlage. Es muss doch jedem Menschen selbst überlassen sein, in welcher Art und Weise und über welchen Zeitraum er zu der Erkenntnis gelangt, dass ein Leben entgegen seiner rechtlichen Dokumentation und körperlichen Realität seinen Empfindungen entspricht. Wie sollte der Patient dies nachweisen? Welchen Alltagstest haben die Verfasser dieser Begutachtungsanleitung absolviert, um in der Gesellschaft als Mann oder Frau leben zu dürfen. Ein selbstbestimmtes Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit scheinen beim MDS –MDK wohl Fremdworte zu sein.

Auch die Darlegung leistungsbezogener Aspekte zu medizinischen Behandlungsmaßnahmen lassen erkennen, dass nicht nur die letzten 30 Jahre Erfahrungen der Sexualwissenschaft, sondern auch die Anerkennung als Krankheit spurlos am MDS vorbeigezogen sind. Angeführte Entscheidungen des BSG vor der Anerkennung als Krankheit durch die Ergänzung des §116b Abs. 3 SGB V vom 16.03.2004 sind wirkungslos, da von einer Heilbehandlung mit Krankheitswert ausgegangen wurde. Seit der Anerkennung als Krankheit haben bei der Behandlung von Patienten mit Transidentität dieselben Grundlagen zu gelten, wie für jede andere behandlungsbedürftige Erkrankung auch. Die dargelegte Entscheidung des BSG B 1 KR 28/04 B vom 20.06.2005 ist nicht nur sachlich falsch. In der Datenbank beim BSG gibt es einerseits keine Entscheidung vom 20.06.2005. Und zum angeführten Aktenzeichen sowie der dazu verwiesenen Parallelentscheidung geht es um die Verordnung von Viagra. Für eine leistungsgerechte Behandlung wird dies von Patienten mit Transidentität normalerweise nicht in Anspruch genommen. Sie meinen, dass mit dieser Entscheidung nochmals eine vorangegangene Entscheidung aus dem Jahre 1993 verdeutlicht wird, in der es heißt: Nur wenn psychiatrische und psychotherapeutische Mittel das Spannungsverhältnis nicht zu lindern oder zu beseitigen vermögen, gehört es zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für eine geschlechtsangleichende Operation zu tragen. Mit der Anerkennung als Krankheit ist diese Darlegung überholt. Da hier für eine bundesweite Vereinheitlichung von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird, sind falsche Schlußfolgerungen und daraus resultierende Behandlungen zwangsläufig falsch. Hier wird es höchste Zeit, das Verantwortliche im Gesundheitswesen begreifen, sich an der Realität zu orientieren und sich nicht betriebsblind und lernresistent an längst überholten Gegebenheiten mit aller Macht zu klammern.

Geschlechtsangleichende Leistungen bei Transidentität erfüllen, wie schon dargelegt, seit der Anerkennung als Krankheit im März 2004 die gesetzlichen Vorgaben für eine Leistungspflicht der Krankenkassen. Eine Medikation sollte hier nach Meinung des MDS nur durch eine entsprechende Prüfung und Empfehlung durch den MDK erfolgen. Sie sprechen damit jedem Mediziner jegliche Fachkompetenz ab. Oder soll doch nur versucht werden, die Daseinsberechtigung des MDK zu stärken?!


Die Verordnung eines Medikaments obliegt einzig der Therapiehoheit des behandelnden Arztes. Sie muss daher weder bei einer Krankenkasse beantragt, noch kann sie abgelehnt werden. Dies scheint bei den Verantwortlichen des MDS –MDK und anderen Beteiligten der Begutachtungsanleitung anscheinend in Vergessenheit geraten zu sein. Eine Überprüfung durch den MDK oder, wie Sie meinen, eine befürwortende sozialmedizinische Empfehlung durch den MDK ist daher gegenstandslos und würde in der Praxis wie auch die vorangestellte Arbeit des MDK die Behandlung behindern.

Wie sie selbst darlegen, handelt es sich bei der dauerhaften Entfernung von männlicher Behaarung bei vorliegender Transidentität um einen grundsätzlichen krankhaften bzw. entstellenden Haarwuchs, der entsprechende EBM-Nr.02300 / 10340 als vertragsärztliche Leistung durchgeführt wird. Es wird zwar vom MDS erwähnt, dass es in der Praxis oft Probleme gibt, da Epilation bei MzF Transidentität auch in entsprechenden spezialisierten außervertraglichen Einrichtungen angeboten wird. Es wird aber vergessen, dass diese außervertraglichen Einrichtungen ihre Leistungen wesentlich kostengünstiger anbieten als Kliniken oder Ärzte und sie in der Regel auf Grund der Verweigerung von Epilation wesentlich mehr Patienten mit MzF Transidentität in Eigenleistung der Patienten behandeln als zugelassene Ärzte. Auch bleibt der technische Fortschritt in den letzten 15 Jahren völlig unberücksichtigt. Eine dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder IPL ist keine, wie von vielen Krankenkassen irrtümlich angenommen, außervertragliche Leistung, vordergründiger kosmetischer Aspekt oder eine Maßnahme der persönlichen Lebensgestaltung (GOÄ Ziffern 2440A-441,2885A).

Jedoch ist die Methode zu bewerten im Hinblick auf Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Minimierung des Risikos von dauerhaften Folgeschäden (z. B. Vernarbungen im Gesicht) im Vergleich zu einer Nadelepilation. Da auch Behandlungsmethoden einem Fortschritt unterliegen und dieser vom Landessozialgericht Schleswig - Holstein (Az.: L 5 KR 99/04) erkannt und begründet wurde, ist das Ignorieren dieser Gegebenheiten in keiner Weise nachvollziehbar.

Eine gute Fachkraft kann mit der Nadel etwa 300 - 350 Haare pro Stunde behandeln. Bei zwei Behandlungen wöchentlich, denn mehr ist aus Regenerationsgründen der Haut kaum realisierbar und um effizient behandeln zu können, ist es darüber hinaus erforderlich mit Zwei- oder Dreitagebart zur Behandlung zu erscheinen, was für Patienten, die am öffentlichen Leben teilnehmen oder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, ein Sozialisierung als Frau unmöglich machen ohne zu psychischen Belastungen zu führen. Ungeachtet dessen ergibt sich bei normalem Bart eine Behandlungszeit von ca. 300 - 400 h. Bei günstigsten Voraussetzungen sind eine Behandlungsdauer mit Nadelepilation von drei bis vier Jahren und Kosten von ca. 17.000 - 20.000 Euro zu veranschlagen. Eine Behandlung mit Laser/ IPL hingegen umfasst ca. 12-20 Behandlungen die in vier- bis sechswöchigem Abstand eine Behandlungsdauer von ca. 18-30 Monaten und Kosten von maximal 4000.- Euro ergeben. Hier darf aber nicht vergessen werden, dass bei den meisten Patienten bereits nach 5-8 Behandlungen schon eine wesentliche Verbesserung zu erkennen ist, was natürlich auch zu einer Linderung des Leidens führt und somit eine Sozialisierung im Alltag erheblich erleichtert. Somit ergibt sich durch eine effizientere Behandlungsmethode eine geringere Belastung der Solidargemeinschaft von mindestens 80%. Unter der Pflicht von Wirtschaftlichkeit bei den Krankenkassen bei der Behandlung von Patienten mit Transidentität ist eine Nadelepilation glatt durchgefallen. Diese ist sinnvoll und notwendig, wenn melaninarme oder -lose Haare zu entfernen sind. Leider verliert mit zunehmender Dauer der gegengeschlechtlichen Hormontherapie auch die Gesichtsbehaarung an Pigmentierung, so das letztlich durch Verweigerung und Bürokratie oft Nadelepilation notwendig wird, die bei entsprechender zeitnaher Behandlung oft nicht erforderlich gewesen wäre. Auch hier entsteht vermeidbares Leid für den Patienten und vermeidbare Kosten für die Solidargemeinschaft.

Ein weiteres Problem bei Patienten mit Transidentität sind Brustoperationen. Bei FzM wird die Mastektomie nicht selten für nicht notwendig gehalten. Selbst bei Cup A oder AA ist die Wahrnehmung als Mann mit Problemen verbunden. Die psychische Belastung für den Patienten ist immens und führt oft zum Abschnüren, Tragen mehrerer Lagen weiter Kleidung und das selbst im Sommer bei 30° und mehr. Dass dies nicht gesundheitsfördernd ist, kann Ihnen sicher jeder Facharzt bestätigen. Bei MzF Transidentität ist durch die gegengeschlechtliche Hormontherapie eine Oberweite von Cup A oder B selten zu erreichen. Selbst bei 12 oder 15cm unterschied zwischen Brustumfang und Unterbrustweite ist die weibliche Silhouette auf Grund des männlichen Torso unzureichend um zweifelsfrei einem weiblichen Erscheinungsbild zu entsprechen. Der Wunsch nach mehr Busen und damit mehr Weiblichkeit ist für viele Patienten mit MzF Transidentität ebenso wichtig, wie die feminisierende hormonelle Behandlung und die Entfernung der Gesichtsbehaarung. Somit unterliegen Brustoperationen bei Transidentität in keinster Weise dem Ansinnen von kosmetischer Behandlung. Auch bei biologischen Frauen gilt diese Annahme nicht uneingeschränkt. 80 % aller Frauen sind mit ihrem Busen nicht zufrieden (zu klein, zu groß, zu unförmig), was nicht bedeutet, dass jede dies ändern möchte. Wenn hier aber ein Leidensdruck besteht, ist es aus medizinischer Sicht gerechtfertigt, zu Lasten der Krankenkassen diesen Leidensdruck bestmöglich, also auch operativ zu lindern. Bei Patienten mit Transidentität dient eine Brustoperation nicht nur der Linderung des Leidens, sondern der körperlichen Angleichung an das anatomisch andere Geschlecht. Dies scheint vom MDS und allen Beteiligten erneut erfolgreich verdrängt worden zu sein.

Ich möchte es mir und Ihnen ersparen die weiteren 30 Seiten aus medizinischer und persönlichkeitsrechtlicher Sicht zu kommentieren. Die bisherigen Darlegungen haben hoffentlich die menschenverachtende bundesweite Vereinheitlichung einer Behandlung von Menschen mit Transidentität unter Missachtung medizinischer Realitäten verdeutlicht.

Zusammenfassend sei daran erinnert, dass Transidentität von kompetenten Experten als eine pränatale Prägung angesehen wird und irreversibel ist. Niemand hat sich das ausgesucht. Es ist keine verlorene Wette oder ein Scherz nur weil die Schulmedizin keine Erklärung dafür hat, sondern unser reales Leben, zu dem wir in jahrelanger Selbsterkenntnis gelangt sind. Oft haben wir mehrere Jahrzehnte unseres Daseins der Gesellschaft geopfert um deren Erwartungen gerecht zu werden. Viele haben mit gesundheitlichen Problemen dafür einen hohen Preis gezahlt, der bei entsprechender Aufklärung vermeidbar gewesen währe. Oft stellt sich nach Beginn einer gegengeschlechtlichen Hormonbehandlung heraus, dass selbst Jahrzehnte bestehende gesundheitliche Probleme nicht mehr so aggressiv oder sogar verschwunden sind. Bei entsprechender vertrauensvoller Aufklärung und Beratung würden viel Leid und Kosten vermieden werden. Ebenso sind eine sexuelle Orientierung, sowie transvestitische Neigungen oder Fetische für eine Behandlung unerheblich, wenn sich der Patient über die Konsequenzen im Klaren ist. Derartige Erfahrungen sind bei Menschen mit Transidentität oft ein Lebensabschnitt auf dem Weg der Selbsterkenntnis, auch wenn sie mit den Begrifflichkeiten zu diesem Zeitpunkt wenig anfangen können. Wenn dann die Gewißheit gereift ist, dass ein Leben entgegen ihrer körperlichen und rechtlichen Realität ihren eigenen Empfindungen entspricht (ansonsten würde niemand einen Arzt aufsuchen) gibt es keine Rechtfertigung für entsprechende notwendige Behandlungen zu versuchen, externe medizinische Grundlagen zu etablieren.

Schon die Darlegung des MDS, dass für die Prüfung der Leistungszuständigkeit auch medizinische Kriterien und Maßstäbe zu beachten sind, lässt Böses ahnen. Für medizinische Behandlungen gelten ausschließlich medizinische Kriterien. Sozialleistungen oder persönliche Konfliktsituationen unterliegen nicht den Leistungen der Krankenkassen. Da hier anscheinend noch andere Kriterien gelten, wird die genaue Benennung dieser gefordert. Weiter wird vom MDS ausgeführt, dass die vorliegende Begutachtungsanleitung das Ergebnis einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen einer Arbeitsgruppe der MDK-Gemeinschaft, dem GKV- Spitzenverbänden, sowie den Bundesverbänden der Krankenkassen ist. Die Unterzeichner Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstandes GKV-Spitzenverband und Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS sprechen allen Beteiligten ihren gebührenden Dank aus. Der Dank von Patienten mit Transidentität wird allen Beteiligten leider versagt bleiben, da wir weder bereit sind, uns als entmündigt noch als psychisch krank zu betrachten und auf effiziente Behandlung entsprechend schulmedizinischer Grundlagen bestehen.

Es sei nochmals daran erinnert, dass Transidentität schulmedizinisch bzw. gerätetechnisch nicht diagnostizierbar ist. Hier kann nur über eine Ausschlussdiagnostik, wie sie die WHO vorgibt, eine Sicherheit erlangt werden. Liegen keine psychischen Erkrankungen vor, gibt es keinen Grund, das sichere Gefühl bzw. die Selbstdiagnose des Patienten in Abrede zu stellen.

Das Offensichtliche ist als gegeben hinzunehmen. Bei jeder Erkrankung ist die Selbstdiagnose eines Patienten ja der Grund einen Mediziner aufzusuchen, ihm die Selbstwahrnehmung zu schildern und Hilfe mit dem Ziel der Linderung des Leidens zu erwarten. Diesem entspricht der Grundsatz der Humanmedizin, der hier offensichtlich völlig ignoriert wird.

Wir gehen davon aus, das für die Behandlung von Transidentität seit der Anerkennung als Krankheit im Jahre 2012 dieselben Grundlagen zu gelten haben, wie für jede andere behandlungsbedürftige Erkrankung auch. Sollte dies nicht so sein, werden Sie nicht nur entsprechend dem Vereinsrecht gebeten, ihrer Pflicht nachzukommen, ihre Arbeitsgrundlagen jedermann gegenüber offenzulegen (damit ist nicht nur die Satzung gemeint), sondern die Ihrer Begutachtungsanleitung medizinisch zu Grunde liegenden Maßstäbe mit Quellenangabe zu benennen. Es ist hier auch nicht nachvollziehbar, auf welcher Basis psychische oder psychiatrische Behandlungen für Transidentität generell als erforderlich angesehen werden. Auch hier werden medizinische Grundlagen ignoriert.
Wie schon dargelegt, sind psychische oder psychiatrische Erkrankungen eindeutig ein Ausschlusskriterium für das transidentische Empfinden eines Menschen entsprechend der Vorgabe der WHO. Hier dürfen natürlich Ursache und Wirkung nicht verkannt werden. Die Patienten mit Transidentität sind nicht psychisch krank, sie werden durch die Gesellschaft krank gemacht.
Psychische oder psychiatrische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit sind eindeutig medizinische Zwangsmaßnahmen, die seit der Charta von Nürnberg verboten sind.

Der Sexualwissenschaft ist seit nun mehr fast 15 Jahren bekannt, das Menschen mit Transidentität nicht therapiebedürftiger sind als andere Menschen. In Zahlen ausgedrückt heißt dies nach Auswertung von Datenmaterial der Gesellschaft für Sexualwissenschaft schon im Jahre 1997, dass 63% ohne Neurosen sind, 13% fraglich und ca. 25% wahrscheinlich neurotisch. Das heißt also, das 2/3 psychotherapeutisch völlig unauffällig ist. Nur 8% der Menschen mit Transidentität haben vor ihrem Coming-Out Psychotherapieerfahrung. Selbst davon fühlen sich aber viele hinsichtlich ihrer Transidentität von dem Psychotherapeuten unverstanden.
Es gibt Daten, die besagen, dass in Deutschland 30% der Bevölkerung psychotherapiebedürftig sind. Die Häufigkeit von wie auch immer gearteten Psychotherapien bei Menschen mit Transidentität ist somit nicht höher anzusetzen als in der " Normalbevölkerung". Eine wie auch immer geartete Psychotherapie grundlegend als Bestandteil der Behandlung anzusehen oder für operative Weiterbehandlungen vorauszusetzen, widerspricht jeglichen humanmedizinischen Grundlagen. Mit einer Qualitätssicherung bzw. effiziente Behandlung hat dies nicht das Geringste zu tun, sondern ganz im Gegenteil, wird hier Patienten mit Transidentität die Weiterbehandlung erschwert bzw. verhindert und somit das Leid vergrößert und nicht selten neues Leid zugefügt. Diese Missachtung von Grundlagen der Humanmedizin und das Anzweifeln der Selbstwahrnehmungen realexistierender Patienten ist an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Bei Medizinern in höchsten Ebenen sollte man eigentlich wesentlich mehr fachliche Kompetenz voraussetzen. Da aber die Schulmedizin generell dazu neigt, bei Transidentität Realitäten zu verkennen (Artikel im Ärzteblatt PP/Heft 4 April 2008), ist es auch nicht verwunderlich, wenn derartig menschenverachtende Begutachtungsanleitungen das Ergebnis sind.

Transidentität lässt sich leider nicht nach einer Checkliste abarbeiten. Transidentität ist so individuell, wie die Menschheit selbst. Eine kluge Ärztin sagte einmal, dass sie über 1000 Menschen mit Transidentität begleitet hat. Sie hat über 1000 Transidentitäten kennengelernt. Die Augen vor der Realität zu verschließen hilft hier nicht weiter, sondern verursacht hohe vermeidbare Kosten für das Gesundheitswesen. Von Wirtschaftlichkeit kann hier beim besten Willen keine Rede sein.

Als Eckpunkt bei der Behandlung von Menschen mit Transidentität muß an erster Stelle eine kompetente Aufklärung und Beratung über medizinische Möglichkeiten, Grenzen und Risiken geschlechtsangleichender Behandlung stehen. Im Weiteren sollten geschlechtsangleichende operative Behandlung nicht länger als 18-24 Monate nach Beginn einer gegengeschlechtlichen Hormonbehandlung stehen, da anderweitig durch die empfundene aber nicht erlebbare Pubertät in der neuen Geschlechtsrolle es zu verstärkten vermeidbaren psychischen Problemen kommen kann, die dann nicht selten von Behandlungsbedürftigkeit bis zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Eine Fremdbestimmung ist bei pränataler hirnorganischer Prägung ohnehin schwierig. Gutachten belegen sehr deutlich, wer in der Lage ist einen realexistierenden Menschen in seiner Wahrnehmung zu achten. Weder jahrzehntelange Berufserfahrung, noch fachpsychiatrische Ausbildungen oder eine Professur sind eine Garantie für Kompetenz. Wer von Betriebsblindheit oder Lernresistenz betroffen ist, sollte sich keineswegs mit der Behandlung von Transidentität befassen. Menschen mit Transidentität zeigen schon gewisse Parallelen auf, wie aus vielen Lebensläufen ersichtlich ist. Dennoch lässt sich die Behandlung nicht standardisieren. Wir fordern unmissverständlich bei der Behandlung von Transidentität die gleiche Achtung von medizinischen Grundlagen, wie für jede andere behandlungsbedürftige Erkrankung. Beantragungen jeglicher Art zur Kostenübernahme mißachten eindeutig sozial- und schulmedizinische Grundlagen. Ablehnungen und daraus resultierende Klagen, die sich oft über 2-6 Jahre oder länger hinziehen, verhindern nicht nur die Weiterbehandlung und damit die Gesundung von Patienten, sondern erzeugen neues Leid und stehen somit im Widerspruch zur Verpflichtung von Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen bei der Behandlung.

Es spricht nicht gerade für Kompetenz und Objektivität, wenn der Versuch einer bundesweiten Vereinheitlichung bei der Behandlung von Patienten mit Transidentität sich auf Grundlagen stützt, die weder einen bindenden, noch offiziellen oder gar gesetzlichen Charakter haben. In den SoC oder dem deutschen Äquivalent aus dem Jahre 1997 wurde vielmehr von einer auch damals schon überholten Vermutung zur Ursache der Transsexualität ausgegangen. Auch die Änderung der Behandlungsgrundlage von einer Heilbehandlung mit Krankheitswert vor der Änderung des §116b Abs.3 SGB V vom März 2004 und der damit verbundenen Anerkennung als Krankheit ist dem MDS anscheinend völlig entgangen. Wann werden Verantwortliche im Gesundheitswesen endlich kompetent und in die Lage versetzt, Grundlagen der Humanmedizin zu achten. Rechtliche Entscheidungen von Landessozialgerichten sind Einzelfallentscheidungen und somit nicht verbindlich. Entscheidung auf Bundesebene (BSG) sind zwar zu achten, aber werden in der Begutachtungsanleitung zu Entscheidungen herangezogen, die mit der Änderung der medizinischen Behandlungsgrundlage überholt sind. Die Kenntnis des sozialen Gedanken aus den Zeiten des Entstehens einer gesetzlichen Krankenversicherung (Reichsversicherungsordnung, RVO) sollte eigentlich jeden verantwortungsbewussten Entscheidungsträger im Gesundheitswesen dazu befähigen, nach menschlichem und ethischem Ermessen zum Wohle von Patienten zu handeln. Es ist bedauerlich feststellen zu müssen, dass derartige Grundlagen der Betriebsblindheit zum Opfer gefallen sind. Viele Patienten sind nicht mehr gewillt, derartige Missstände zu tolerieren. Sie sollten sich steht dessen bewusst sein, dass Schadenersatzansprüche unbegrenzt geltend gemacht werden können und soziale Entschädigungen nicht mit dem Ableben von Patienten enden (§5 SGB I). Eine Standardisierung bei fehlenden fachlichen Grundlagen und ohne Mitwirkung von Patienten ist ohnehin zum Scheitern verurteilt, da hier der Gesundung von Patienten entgegengewirkt wird. Die Missachtung von Wirtschaftlichkeit, zu der jede Krankenkasse verpflichtet ist, soll hier nicht tiefgründiger beleuchtet werden.


Mit freundlichen Grüßen




Donnerstag, 4. Oktober 2012

DER MÄDCHENJUNGE



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DER MÄDCHENJUNGE

[ Dr Money and the Boy With No Penis]

Diese  Dokumentation,
erzählt die Geschichte von David : Er wurde als Junge geboren und musste als Mädchen aufwachsen!

Tja meine lieben Leser, einige werden hier von nie etwas gehört haben, jedoch außer guter Sachliteratur gibt es davon auch einen Film!

Dr.med Money taucht immer und immer wieder auf, wenn es sich um Intersexuelle (Zwitter) Wesen handelt.

Entweder Mann oder Frau – so einfach schien die Welt früher.

Diese Zeiten sind vorbei. Zunehmend machen Menschen von sich reden, die sich in diese zwei Schubladen nicht einordnen wollen oder können.

„Die Menschen wollen ihr Leben immer stärker selbst gestalten. Auch wenn es um das Geschlecht geht“, sagt Sabine Hark, Professorin für Soziologie und Leiterin des Zentrums für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung der TU Berlin. Nicht jeder Mensch will als (heterosexueller) „Mann“ durchs Leben gehen, nur weil er mit einem Penis geboren wurde, und nicht jede Person mit einer angeborenen Vagina betrachtet sich als (heterosexuelle) „Frau“. Solche Menschen haben eine Geschlechtsidentität und/oder eine sexuelle Orientierung jenseits der klassischen Kategorien: nicht nur als Transsexuelle, sondern auch als Pansexuelle, Omnisexuelle oder Transgender. Manche geben ihre Geschlechtsidentität gleich lieber mit „unsicher“ oder „was auch immer“ an.

Transgender? Die neuen Kategorien sind für die Mehrheitsgesellschaft verwirrend.

Transgender wird als Oberbegriff für alle Identitäten verwendet, die sich nicht mit (Hetero-)„Mann“ oder -„Frau“ beschreiben lassen.

Transsexualität/Transidentität

So empfinden manche Menschen eine Diskrepanz zwischen ihren angeborenen körperlichen Geschlechtsmerkmalen und dem sozialen Geschlecht, in dem sie sich zu Hause fühlen. Ein prominentes Beispiel ist der Stabhochspringer Balian Buschbaum. Er wuchs als Yvonne Buschbaum auf, veränderte sich aber als Erwachsener mit medizinischer Hilfe äußerlich zum Mann und erklärte, er habe sich „schon immer als Mann gefühlt“. Weil das äußere Erscheinungsbild der schon lang gefühlten Geschlechtsidentität angepasst wird, verwahren sich transsexuelle Menschen gegen den Begriff „Geschlechtsumwandlung“. Stattdessen sprechen sie von „Geschlechtsangleichung“. Transsexuelle Menschen lehnen sich in aller Welt gegen entwürdigende medizinische Praktiken und Diskriminierung auf.

Intersexualität

Voyeurismus und Häme bekommen auch Menschen zu spüren, die mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden (Intersexualität). Die südafrikanische Star-Sprinterin Caster Semenya wurde 2009 demütigenden Untersuchungen unterzogen und öffentlich entwürdigt, weil sie dem herrschenden Bild von einer „Frau“ nicht entsprach und unter dem Verdacht stand, intersexuell zu sein. Schon intersexuelle Kinder und Jugendliche werden oft über Jahre hinweg medizinischen Eingriffen unterzogen, die zu ihrem seelischen Wohl Eindeutigkeit herstellen sollen. Doch viele Intersexuelle (die sich selbst auch Zwitter oder Hermaphroditen nennen) leiden lebenslang körperlich und seelisch unter den Folgen der Eingriffe. Aktivisten kämpfen darum für das Ende der Zwangsoperation von Kindern. Auch für viele Intersexuelle wäre es eine Befreiung, wenn die Mehrheit sich an andere Geschlechter neben Mann und Frau gewöhnen könnte. „Mehr als nur zwei Geschlechter: Das würde den Realitäten viel besser entsprechen“, sagt Hark. Die Übergänge zwischen den menschlichen Körpern seien sowieso fließend, im Rollenverhalten sehe es nicht anders aus. „Südblock“-Wirt Kuhlow hält die Teilung in Frauen und Männer für ein Auslaufmodell: „In der jetzigen Generation stellt sich diese Frage gar nicht mehr.“ 

Er wurde als Junge geboren und musste als Mädchen aufwachsen

David Reimer war acht Monate alt, als sein Penis bei einer Beschneidung verstümmelt wurde. Auf Anraten eines renommierten Sexualwissenschaftler sollte er die folgenden 14 Jahre zur Frau erzogen werden. Der Fall wurde in Fachkreisen schnell als Erfolg gefeiert, doch die Behandlung endete in einer Katastrophe. Das Experiment war zum Martyrium im Dienste der Wissenschaft geworden. BBC-Exklusiv dokumentiert mit Hilfe der Original-Tonbandaufnahmen und den letzten Interviews mit dem erwachsenen David Reimer vor seinem Selbstmord, die tragische Geschichte eines Jungen, der dem Ehrgeiz der Wissenschaft zum Opfer fiel.

David und Brian Reimer kamen 1965 als Wunschkinder zur Welt. Nach der folgenschweren Verstümmelung von Davids Penis wussten die Eltern nicht, was sie tun sollten. Die plastische Chirurgie war weit entfernt von ihren heutigen Möglichkeiten. Eines Abends sahen sie in einem Fernseh-Interview ihren vermeintlichen Heilsbringer: Dr. John Money, ein brillianter Wissenschaftler, der eine begeistert aufgenommene Theorie formuliert hatte, nach der Babys in den ersten Lebensmonaten noch keine geschlechtliche Identität ausbilden würden. Jeder Säugling könnte unabhängig von den Chromosomen als Frau oder Mann erzogen werden.

Die Reimers nahmen Kontakt auf. Und aus David wurde Brenda. Die Hoden des Kindes wurden operativ entfernt und die Reste des Penis zu einer kosmetischen Vagina geformt. Brenda entwickelte sich offensichtlich wie ein normales Mädchen. Sie spielte mit Puppen und liebte ihre Kleider. Anfang der siebziger Jahre veröffentlichte Money den Fall als Beweis seiner Theorie.

Doch die Erziehung hatte nur scheinbar über die Natur gesiegt. Das laut Money perfekte kleine Mädchen fühlte sich von Jahr zu Jahr unglücklicher in seiner Haut. Brenda rebellierte gegen die verordnete Geschlechtsrolle. Von den Jungen ignoriert und den Mädchen verspottet, wurde der Teenager vollends zum Außenseiter. Protokolle der Therapiestunden von Money und den Reimer-Zwillingen spiegeln schon früh Brendas tiefe Verstörung wieder und lassen im Nachhinein Zweifel an den Methoden des Psychologen aufkommen.

Als die seelische Not zu groß wurde, eröffnete Brendas Vater ihr schließlich die Wahrheit. Brenda fühlte sich zunächst befreit und entschloss sich fortan unter dem Namen David als Mann zu leben. Hormonkuren und neue Operationen folgten, doch das erhoffte Glück sollte sich nicht einstellen. David Reimer sagte einmal in einem Interview: "Ich würde fast alles dafür geben, wenn ich meine ganze Vergangenheit auslöschen könnte." Nach Jahren der Orientierungslosigkeit, einer gescheiterten Ehe und dem Selbstmord seines Bruders nahm sich David Reimer mit 38 Jahren das Leben.

Entwicklung der Geschlechtsidentität



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Entwicklung der Geschlechtsidentität
Transsexualismus wird als eine pathologische Form der Geschlechtsidentität bezeichnet, wobei einige Experten und Expertinnen die Transsexualität vermehrt als eine normale Variante der Geschlechtsidentität verstehen. Unter der Geschlechtsidentität verstehen Psychologen die Geschlechterrolle, dem sich eine Person zugehörig fühlt. Meistens stimmt die Geschlechtsidentität mit dem biologischen Geschlecht überein. Bei Transsexuellen ist diese Übereinstimmung nicht vorhanden. Um das Phänomen Transsexualismus besser verstehen zu können, ist es deshalb hilfreich zu wissen, wie sich die Geschlechtsidentität einer nicht transsexuellen Person entwickelt. Die Entwicklung der Geschlechtsidentität beginnt kurz nach der Geburt und endet erst mit dem Tod.

Null bis zwei Jahre

Zwischen dem dritten und dem sech
sten Lebensmonat entwickeln die Säuglinge die Fähigkeit, die
Stimmen von Männern und Frauen zu unterscheiden. Bereits 10 bis 14 Monate alte Säuglinge
betrachten Kinder des eigenen Geschlechts bedeutend länger als Kinder des anderen Geschlechts. Dabei schauen sie jedoch nicht auf Genitalien, sondern auf Merkmale wie Haarlänge
und die Kleidung. Obwohl Kinder im Alter von zwei Jahren Gegenstände und Verhaltensweisen
eindeutig Frauen oder Männer zuordnen können, sind sie nicht in der Lage, sich selbst einem Geschlecht zuzuordnen. Dies gelingt relativ spät und zwar mit zweieinhalb bis drei Jahren.

Drei bis sechs Jahre

Kinder in diesem Alter erkennen allmählich, dass sich ihr biologisches Geschlecht nicht verändert, wenn sie es sich wünschen oder sich geschlechtsuntypisch verhalten. Die Kinder übernehmen die von der Gesellschaft vorgegebenen Geschlechterstereotype und  –rollen und verstehen sie als absolut gültige Naturgesetze. Dadurch bevorzugen Drei- bis Sechsjährige Spielsachen und Spielaktivitäten, die ihrem Geschlecht angemessen sind. Mit diesem Wissen wird verständlich, weshalb geschlechtshomogene Gruppen stark an Bedeutung gewinnen.

Sieben bis elf Jahre

Dadurch, dass sich die kognitiven Fähigkeiten weiterentwickelt haben, besitzen Siebenjährige ein volles Verständnis der Geschlechtskonstanz. Die bislang starren Geschlechterstereotypen werden allmählich flexibler, da erkannt wird, dass es neben Geschlechtsunterschiede auch Gemeinsamkeiten gibt und dass auch innerhalb eines Geschlechtes Merkmale variieren. Auf Grund dieser flexibleren Geschlechterstereotypen werden vermehrt geschlechtsuntypische Aktivitäten akzeptiert. Trotz dieser Flexibilisierung bleiben die hohe Tendenz zur Geschlechtersegregation und das negative Bewerten von Kindern mit geschlechtsabweichenden Verhalten.

In der Adoleszenz

Die Beschäftigung mit sich selbst und der eigenen Identität rückt in der Adoleszenz stark in den Vordergrund. Jugendliche beschäftigen sich mit folgenden Themen:
• Akzeptanz des eigenen Körpers
• Die sexuelle Orientierung wird aufgebaut.
• Neuartige Beziehungen zu Gleichaltrigen werden aufgenommen.
• Die Geschlechtsrollen werden hinterfragt.
• Die Vorbereitung auf familiäre und berufliche Rollen
Die physischen Geschlechtsunterschiede werden nun markanter. Die Geschlechtsunterschiede bei der Berufswahl und bei sonstigen Unterschieden entsprechen weitgehend den gesellschaftlichen vorgegebenen Geschlechtsrollen. Das Interesse des Jugendlichen für das andere Geschlecht sorgt dafür, dass die Segregation der Geschlechter allmählich gebrochen wird. Zur Auswahl der Freunde werden andere Merkmale als die Geschlechterzugehörigkeit hinzugezogen.

Im Erwachsenenalter

Drei neue Entwicklungsaufgaben müssen bewältigt werden:
• Dauerhafte Partnerschaften werden eingegangen.
• Die Berufsrolle muss ausgefüllt werden.
• Elterliche Pflichten müssen übernommen werden.
Die Verhaltenstendenzen, die in der Kindheit und in der Adoleszenz erlernt wurden, müssen den neuen Anforderungen angepasst werden. Die von der heterosexistischen Gesellschaft vorgegebenen Geschlechtsrollen schränken den Verhaltensspielraum von Frauen und Männern weit stärker ein als in der Kindheit. In der zweiten Lebenshälfte werden die Geschlechtsunterschiede jedoch geringer.

INTERSEXUALITÄT zwischen den Geschlechtern



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INTERSEXUALITÄT zwischen den Geschlechtern

Von Geburt an sind sie teils Mann, teils Frau. Oft werden Zwitter als Kinder umoperiert, weil viele verunsichert auf sie reagieren. Doch Intersexuelle sind nicht krank

Zu Beginn habe es "drei Geschlechter unter den Menschen" gegeben, erzählt Platon in seinem Gastmahl. Die "Mannfrau" sei jedoch von den Göttern in zwei Hälften getrennt worden, um ihr den Übermut zu nehmen. 
"Sehnsüchtiges Verlangen" nach der anderen Hälfte verzehre seither die Menschen. Hermaphroditen, benannt nach dem Sohn des Hermes und der Aphrodite, dessen Körper die Götter mit dem der Quellnymphe Salmakis für immer verschmolzen, haben im Mythos eine hervorgehobene Rolle, der "Zwitter" ist seit der Antike ein beliebtes Motiv der bildenden Kunst.

Doch Menschen, die nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind, verunsichern zugleich. "Sie verursachen eine Ambivalenz aus Angst und Faszination", weiß der Berliner Psychotherapeut Knut Werner-Rosen.
"Wenn nur für Mann oder Frau Platz ist auf dieser Welt, dann also nicht für mich", sagt der Journalist Ernst Bilke in Ulla Fröhlings Buch Leben zwischen den Geschlechtern. Bilke wurde mit einer Hypospadie geboren, einem ungewöhnlichen Verlauf der Harnröhre, die in diesem Fall nicht an der Spitze, sondern auf der Unterseite des Penis mündet.

Verursacht wird das durch einen Mangel an männlichen Hormonen in einer sensiblen Phase zu Beginn der Schwangerschaft.

Bilke ist heute nach landläufiger Anschauung in der klassischen Männerrolle verankert. Er ist verheiratet und Vater von drei Kindern. Doch in seiner Kindheit gab es eine Phase, in der erwogen wurde, aus ihm ein Mädchen zu machen, operativ. "It’s easier to make a hole than building a pole", ("es ist leichter, ein Loch zu machen als eine Stange"), lautete damals die medizinische Anschauung. Bilke bezeichnet sich heute als "ein Wesen der dritten Art", er sieht sich als "vollkommenen Zwitter".

Die inneren Geschlechtsorgane und das äußere Erscheinungsbild passen nicht zusammen


Bei etwa einem von 5000 Neugeborenen ist eine eindeutige Geschlechtsbestimmung schwierig. International hat man sich unter Medizinern inzwischen darauf geeinigt, von "Disorders of Sex Development" zu sprechen, kurz DSD. Die Ursachen und Erscheinungsformen sind vielfältig. Intersexualität hat aber nichts mit Transsexualität zu tun, die Menschen mit ihrem biologisch eindeutigen Geschlecht unzufrieden sein lässt. Intersexuelle stecken nicht im "falschen" Körper, ihr Körper macht aber widersprüchliche Aussagen, jedenfalls aus Sicht einer binär organisierten Gesellschaft.

So kann es sein, dass das chromosomale Geschlecht, die inneren Geschlechtsorgane und das äußere Erscheinungsbild nicht zusammenpassen. Da gibt es "XY-Frauen" mit einem "männlichen" Y-Chromosom und dem Androgen Insensitivity Syndrom (AIS), deren Gewebe auf männliche Hormone nicht anspricht: Ihre äußeren Genitalien sind weiblich, dabei finden sich im Inneren Hoden, Nebenhoden und Samenstränge. Andere Kinder sehen aufgrund eines Enzym defekts, des 5-Alpha-Reduktasemangels, bei der Geburt wie Mädchen aus, entwickeln jedoch während der Pubertät männliche Genitalien. Ein solcher seltener Fall wird in dem Roman Middlesex von Jeffrey Eugenides beschrieben.

Weitaus am häufigsten ist das Adrenogenitale Syndrom (AGS), eine Störung der Tätigkeit der Nebennierenrinde. Wird AGS nicht behandelt, so führt es trotz weiblichem Chromosomensatz zur Vermännlichung der äußeren Geschlechtsorgane. Weil das AGS in vielen Fällen mit einem lebensgefährlichen Salzverlust verbunden ist, muss mit einer Kortisonersatztherapie behandelt werden.

81 Prozent der betroffenen Erwachsenen haben mindestens eine Operation hinter sich

Das ist aber die Ausnahme von der Regel, die für Kinderärzte heute lautet: DSD ist keine Krankheit, zumindest nicht per se. "Konflikte entstehen durch das Fehlen eines sozialen Raums, in dem Kinder mit DSD ihr Anderssein als normal erleben können", heißt es in den jüngst erschienenen ethischen Grundsätzen zum Umgang mit Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung, die eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus dem BMBF-geförderten Netzwerk DSD/ Intersexualität erarbeitet hat.
Dass ein Grundsatzpapier mit einer so klaren Aussage in der Monatsschrift für Kinderheilkunde (3/2008) erschienen ist, kann als Ausdruck einer geradezu revolutionären Veränderung in der Sichtweise der Mediziner gewertet werden. Noch in den 90er Jahren richteten sich viele von ihnen eher nach den Grundsätzen des US-Sexualforschers John Money, der in den 50er Jahren den Grundsatz aufstellte, Ärzte und Eltern sollten einem intersexuellen Kind sofort ein Erziehungsgeschlecht "zuweisen" und dann operativ vollendete Tatsachen schaffen – möglichst ohne dem Kind davon zu erzählen.

Es erstaunt also nicht, wenn heute 81 Prozent der betroffenen Erwachsenen mindestens eine einschlägige Operation hinter sich haben. Das ist das vorläufige Ergebnis einer noch unveröffentlichten Studie des Netzwerkes DSD/Intersexualität. Bei 68 Prozent der Befragten passierte der Eingriff, als sie noch nicht drei Jahre alt waren. "Dabei haben die operativen Eingriffe keine Auswirkung auf die Geschlechtsidentität, Selbstvertrauen und Aufklärung sind hier weit wichtiger", sagt Werner-Rosen, der seit Jahren von Intersexualität betroffene Kinder und Eltern berät und therapiert, zum Teil in Zusammenarbeit mit der Charité.

Nur 40 Prozent der erwachsenen Studienteilnehmer leben heute in einer festen Partnerschaft, insgesamt haben sie weit weniger sexuelle Erfahrungen gemacht als der Durchschnitt der Bevölkerung, so zeigt die Studie des Netzwerks – die weltweit größte zum Thema. Diejenigen, bei denen eigens eine Vagina geschaffen oder der Penis verändert wurde und deren Eltern nicht frühzeitig psychologisch beraten wurden, leben demnach noch häufiger allein. Und vor allem Frauen haben der Studie zufolge eine deutlich unterdurchschnittliche Lebensqualität.

Zufriedenheit und Lebensglück sind es denn auch, was den neuen ethischen Grundsätzen zufolge im Mittelpunkt aller therapeutischen Bemühungen stehen soll. "Statt sich nur voller Angst auf technische Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr zu fixieren, nehmen viele Menschen mit DSD inzwischen ihre Ressourcen in den Blick, leben ihr ,Anderssein‘ angstfreier, offener und spielerischer", sagt Werner-Rosen.

Die Beziehung zwischen Eltern und Kind ist entscheidend


Alles steht und fällt mit der Beziehung zwischen Eltern und Kind. "Ziel ist es, dass die Eltern sich über das gesunde Kind freuen können und nicht nur denken: Operiert das schnell weg!", sagt die Medizinsoziologin und Netzwerk-Koordinatorin Eva Hampel. Gelassenes Abwarten wird nicht zuletzt durch die erweiterten diagnostischen Möglichkeiten leichter. So wurden im Bauch von AIS-Mädchen angelegte Miniatur-Hoden früher aus Angst vor Krebs entfernt, heute kann man sie auch engmaschig per Ultraschall kontrollieren. "Falls eine Entfernung nötig wird, ist das Kind meist alt genug, um angemessen in die Entscheidung einbezogen zu werden, bis dahin können die Hoden aber sehr wichtige Hormone für die Entwicklung liefern", erläutert Ute Hampel.

Meist ist schon viel erreicht, wenn die Eltern mit Verwandten und Freunden über die Besonderheit ihres Babys reden können, statt „komplizierte Landkarten zu entwerfen, auf denen verzeichnet ist, wer was wissen darf“, wie das nach Werner-Rosens Erfahrung viele Familien in der Vergangenheit getan haben. Inzwischen ist es möglich, mehr Offenheit zu leben. "Andererseits ist die Frage der Geschlechtszugehörigkeit in unserer bipolaren Gesellschaft ein großes Thema, auch ganz abgesehen von der Intersexualität."

Zum Thema "kulturelles Geschlecht" und Geschlechterrollen, das in Genderdebatten jeder Art thematisiert wird, kommt bei DSD noch die Uneindeutigkeit des biologischen Geschlechts (Sex) hinzu. Auch wie eine Gesellschaft damit umgeht, ist allerdings Teil ihrer Kultur. "Mit dem Unmöglichen konfrontiert, gab es keine andere Wahl, als es normal zu finden", heißt es im Roman Middlesex. Mag sein, dass das Göttern und Philosophen leichter fällt als der Mehrheit der "Normal"-Sterblichen.


 Klarstellung

Dieser Artikel kann so interpretiert werden, daß es nach neuem Forschungsstand nicht nur Frau und Mann, sondern auch ein drittes Geschlecht, nämlich den Zwitter gibt. Hierzu sollte Folgendes klargestellt werden:

1. Zwitter sind Individuen mit funktionsfähigen männlichen UND weiblichen Geschlechtsorganen. Einige wirbellose Tiere sind Zwitter: Ein Regenwurm z.B. fungiert zuerst als Männchen, dann als Weibchen. Eine Weinbergschnecke ist beides zugleich. Bei Säugetieren - also auch bei Menschen - gibt es keine Zwitter. Es gibt jedoch sog. "Pseudo-Hermaphroditen", bei denen zwar eine geschlechtlich eindeutige Chromosomenkonstellation vorliegt (xx bzw. xy), die entsprechende Entwicklung der Geschlechtsorgane jedoch gestört ist (wie im Artikel beschrieben). Dann ist das Geschlecht äußerlich nicht eindeutig feststellbar. Es gibt jedoch NIEMALS Menschen, die sowohl Samenzellen als auch Eizellen haben.

2. In der genannten Publikation "Ethische Grundsätze und Empfehlungen bei DSD", die unter
http://www.netzwerk-dsd.u...
abgerufen werden kann, werden klar zwei "Konzeptionen von Geschlechtsidentität" unterschieden:
"Vertreter des biologisch-naturwissenschaftlichen Modells betonen die Auswirkungen pränataler genetischer und hormoneller Auswirkungen auf die Geschlechtsentwicklung.
Vertreter des sozialkonstruktivistischen Modells hingegen verweisen auf die Ausformung des Geschlechts durch gesellschaftliche Normierung".

Im vorliegenden ZEIT-Artikel jedoch wird fast ausschließlich der zweite (also der sozialkonstruktivistische) Ansatz wiedergegeben - so, als ob Geschlecht nichts weiter als eine gesellschaftliche Zuschreibung wäre.
Da es jedoch bei der Behandlung von Menschen mit einer Störung der Geschlechtsentwicklung auch darum geht, daß diese Kinder nach Möglichkeit später selbst in der Lage sein sollen, ein Kind zu gebären oder zu zeugen, kann man es nicht einfach damit bewenden lassen, frei nach Plato ein Zwittergeschlecht zu definieren. Diese Vorstellung entspringt dem postmodernen Sozialkonstruktivismus und wird der bio-psychologischen Problematik nicht gerecht.

Montag, 1. Oktober 2012

Diskriminierung von Transsexuellen "Noch ein langer Weg"



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Diskriminierung von Transsexuellen
"Noch ein langer Weg"

Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet 1996 den Staat, "die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren". Überdies ist seit Juli 2006 in Deutschland das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) in Kraft. Es verbietet, Menschen wegen ihrer sexuellen Identität zu benachteiligen. Natürlich kennen auch die Arbeitgeber das Gesetz. Kein Transsexueller wurde je offiziell wegen seiner Transsexualität entlassen. Zudem muss der Arbeitnehmer eine Diskriminierung nachweisen.

"Man kann dem Gesetzgeber keinen Vorwurf machen", meint Dgti-Vorsitzende Ottmer, "aber er sollte für ein flächendeckendes Beratungs- und Aufklärungsnetz sorgen. Die Stellen, die es gibt, kann man an einer Hand abzählen." Wie wichtig Aufklärung ist, um ein gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen, betont auch Menschenrechtlerin Schicklang: "Das Hauptproblem ist, dass Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung verbreiten, Transsexuelle seien psychisch gestört. Wenn das die Menschen nicht mehr glauben würden, hätten wir weniger Probleme."

Dafür, dass sich etwas ändert, sorgt in München der Verein Viva. Die Selbsthilfegruppe für Transsexuelle berät Betroffene und leistet Aufklärungsarbeit in Schulen oder am Arbeitsplatz. Mitte Dezember 2009 feierte Viva sein 20-jähriges Bestehen unter Schirmherrschaft von OB Christian Ude. Als schwul-lesbische Vertreter beglückwünschten die Stadträte Thomas Niederbühl (Rosa Liste) und Lydia Dietrich (Die Grünen) den Verein zu seiner erfolgreichen Arbeit. Trotz der ausgelassenen Stimmung fand Dietrich mahnende Worte: "Wenn es um das Thema Gleichstellung geht, haben wir noch einen langen Weg vor uns."

Ein transsexueller Hauptkommissar in Zwangsrente; eine transsexuelle Technikerin im Außendienst einer großen bayerischen Firma, die nur noch im Innendienst arbeiten darf; zig transsexuelle Arbeitslose trotz höchster Qualifikation - Geschichten, die auch beim Jubiläum von Viva kursieren. Nur Miriam* ist eine Ausnahme. "Ich habe einen Paradeweg hingelegt", sagt sie. Sie ist Elektroinstallateurin. Im März 2008 outet sie sich als Frau vor ihrem Chef. Seine Reaktion: "Wenn das dein Weg ist, musst du ihn gehen." Miriam ist den Weg bis zum Ende gegangen.

Vor wenigen Tagen wurde ihr männliches Geschlechtsteil wegoperiert. Zu Hause hatte sie ein Maßband aufgehängt und Tag für Tag einen Zentimeter abgeschnitten. Eine schöne Geschichte, doch leider ist die Realität oft hässlicher. Geschichten wie die von Stefanie sind der Regelfall. Dass sie danach jahrelang unter Depressionen litt, gar an Selbstmord dachte, kann man an ihrem rundlichen Gesicht heute nicht mehr ablesen.

"Wenn ich die Geschlechtsumwandlung nicht gemacht hätte, würde ich heute nicht mehr leben", sagt sie nüchtern. Stefanie hat es geschafft, sie ist nicht an der Situation zerbrochen. Weder an der persönlichen noch an der beruflichen. Heute genießt sie ihre Rente und erzählt anderen ihre Geschichte. "Ich bin eine der wenigen, die sich outen kann, ohne Angst zu haben, den Job zu verlieren." Denn den hat sie bereits verloren.

Viele Transsexuelle leiden unter Mobbing in Beruf und im Alltag. Die Selbsthilfegruppe Viva berät Betroffene und leistet Aufklärungsarbeit in Schulen oder am Arbeitsplatz. Stefanie verlor ihren Job, weil sie ein mutiger Mann war. 17 Jahre lang hatte sie als Sozialpädagogin in einem bayerischen Altenheim gearbeitet. Alle waren mit ihr zufrieden gewesen, als sie noch Christian hieß (Namen von der Redaktion geändert). Nach Stefanies Coming-out bewunderten die Kollegen sie zunächst: "Toll, wie du das durchziehst." Dann kamen die Anrufe. Von den Chefs. Immer wieder.
O-Ton: "Wenn du nicht krank zu Hause bleibst, finden wir schon was, um dich rauszuschmeißen." Im März 2006 ging Stefanie mit 63 Jahren in Frührente. "Ich habe mich schriftlich von meinen Kolleginnen und Kollegen verabschiedet", sagt sie. Persönlich konnte sie das nicht mehr tun, da sie seit November 2005 auf Wunsch der Chefetage krankgeschrieben war. "Nur drei von 22 Mitarbeitern haben auf meinen Abschiedsbrief geantwortet."

Diskriminierung steht im Arbeitsalltag von Transsexuellen auf der Tagesordnung. Wie viele es in Deutschland gibt, weiß niemand. Noch weniger, wie viele diskriminiert werden. Es gibt keine Statistiken. Das liegt für Kim Schicklang von der Gemeinschaft "Menschenrecht und Transsexualität" vor allem daran, "dass niemand Interesse an dieser Gruppe hat, niemand dafür Geld ausgeben will".

Andrea Ottmer, Vorsitzende des Braunschweiger Dachverbands "Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V." (Dgti), formuliert es so: "Manche behaupten, es gebe zwischen 5000 und 6000 Transsexuelle in Deutschland. Da muss ich immer lachen, so viele kenne ich ja schon fast selbst." Ihr Verband geht davon aus, dass von 1000 Menschen einer transsexuell ist - das wären bundesweit 80000. Anders als Stefanie haben viele Transsexuelle nicht den Mut, sich am Arbeitsplatz zu outen.

"Die meisten geben ihre Jobs im Vorhinein auf", sagt Ottmer. Sie nennt das "vorauseilenden Gehorsam". Zu groß sei die Angst vor Mobbing, Versetzung, Kündigung. Dass die Angst begründet ist, kann Andreas Unterforsthuber bestätigen. Er ist Leiter der Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Stadt München. Aktuell betreut er zwei Fälle. Kürzlich kam eine Transfrau zu ihm, also ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt. Sie ist bei der Stadt München angestellt. Als Arbeiter. Als Mann unter Männern.

"Sie will das Coming-out", sagt Unterforsthuber. "Gleichzeitig ist aber völlig klar: Das geht nicht, sonst kann sie ihren Job vergessen." Eine andere Transfrau hat das Coming-out an ihrem Arbeitsplatz im Münchner Gesundheitswesen gewagt. Seitdem hinterlassen Kollegen Zettel mit sexuellen Zeichnungen und obszönen Sprüchen auf ihrem Schreibtisch. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Schon das Grundgesetz garantiert die "freie Entfaltung der Persönlichkeit". Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1996 erlässt ein eindeutiges "Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts".


"Nebenwirkungen" Transsexualität!



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"Nebenwirkungen" Transsexualität!
Es ist leicht anders zu sein, man muss es nur wagen.
Jenny Valentine

Natürlich klingt der Weg sehr Einfach und ist oftmals sehr leicht dargestellt, aber er zieht auch sehr viele Schattenseiten nach sich die ich in folgenden Auflisten werde. Sei es Prostitution, tägliche Depressionen und noch vieles mehr. Nur starke Menschen sind für diesen Weg gewachsen! Freunde sind oftmals sehr wichtig!

Transsexuelle und Prostitution?!...

Transsexualität hat leider nicht nur gute Seiten!
Es ist ein schwerer und vor allem teurer Schritt sich einige Operationen leisten zu können die zu Veränderungen des biologischen Körpers beitragen.

Gerade als transsexuelle Frau ist es dann oftmals leicht sich Geld durch Escort und Prostitution zu verdienen.
Auch ich habe diese Schattenseite kennengelernt und bereue es im Nachhinein. Das noch schlimmere Übel daran ist das man nicht wegen seiner Person sondern wegen dem was man doch eigentlich an sich Hasst geliebt wird, nämlich dem noch vorhandenen Geschlecht des biologischen Körpers.
Ich werde noch heute oft angesprochen ob ich Lust habe mir so Geld zu verdienen, es wird mich immer verfolgen und das nur weil ich ein Lustobjekt bin, eine Phantasie die in vielen Männern schlummert!

Depressionen, Suizid.......

Schwere Depressionen sind oft nicht nur Folge einer ausbleibenden Wirkung der Medikamente oder eine Nebenwirkung, sondern durch die schwierige Lebenssituation bedingt. Der Kontakt zu Freunden und den behandelnden Psychiatern und Psychologen ist also kontinuierlich erforderlich.
Die oftmals durchgemachte Pubertät in ein anderes als den empfundenen Geschlechts zieht viele Konsequenzen mit sich...
Für Transfrauen ~ Bartwachstum, Körperbehaarung, Haarausfall, eine tiefe Stimme...
Für Transmänner ~ Wachstum der Brüste, Menstruation...
Diese Auswirkungen sind nach einer abgeschlossenen Pubertät nicht wieder Rückgängig zu machen und gerade deswegen stürzen sich viele in den Tod! Es braucht Geduld und oft viele Tränen diese körperlichen Veränderungen akzeptieren zu können und sich so zu Gefallen. Ich höre oft das sich viele nicht trauen genau aus diesem Grund den Schritt in eine bessere Zukunft zu wagen, aber sage jedes Mal wieder: "Ein weiterer Tag an den man überlegt ist ein vergeudeter an den man anfangen kann endlich zu leben!"

Nebenwirkungen durch Hormontherapie

Ich selber habe einige Nebenwirkungen mitmachen müssen und weiß dass nicht jeder Körper jede Form von Hormonen verträgt. Ich habe Pilzinfektionen bekommen, musste teilweise mit Neurodermitis kämpfen und dazu kam das ich sehr viele Stimmungsschwankungen hatte die manchmal für andere und mich unerträglich waren.

Weitere Nebenwirkungen können sein:

Bei Transmänner: Gynäkomastie (bei Überdosierung), Schädigung von Leber und Nieren, Hautunreinheiten bzw. Akne, Verstärktes Schwitzen, fettige Haut, verstärkter Haarausfall (Haupthaar), Hitzewallungen, Stimmungsschwankungen, Gefahr eines Abzess (Injektionsstelle), depressive Verstimmungen, Veränderung des LDL/HDL Spiegels, Schilddrüsenveränderungen, Wasseinlagerungen, Herzrhythmusstörungen.
Bei Transfrauen: Erhöhung des Thromboembolie-Risikos (rauchen verstärkt den Thrombose-Risikofaktor!), Spannungsgefühle in den Brüsten, Gewichtszunahme, Übelkeit, Natrium- und Wasserretention und in deren Folge Ödembildung, Hyperpigmentierung der Haut, Generelle Hautänderungen,  Herzinfarkt, Bluthochdruck, Leberschäden, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Depressionen.

Freundschaften zerbrechen!

"Einen Menschen zu lieben bedeutet, ihn so zu sehen, wie Gott ihn gemeint hat.“
Leider sehen das nicht viele Menschen! Und genau deswegen wirst du viele Menschen verlieren wo du wahrscheinlich sogar dachtest das es für ewig hält. Selbst ich habe meinen besten Freund dadurch verloren das ich gesagt habe was in mir los ist und das ich so bin wie ich bin.

Ich habe sehr lange gebraucht um diesen Schmerz zu verdauen, habe mittlerweile aber so viele Menschen gefunden wo ich weiß dass sie mich wegen meiner Person und nicht wegen irgendwelchen Äußerlichkeiten mögen!

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...