Freitag, 8. März 2013

Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts (…) oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!
Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts (…) oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 21)

Nun nach einigen E-Mail hier nach mal die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 21)! Der Quelltext um die ganze Datei herunter zu laden habe ich bei gefügt!

Jedoch immer wieder kommt es zu den Auseinandersetzungen mit anderen Gruppen wie andest denkenden!
Im Gender Mainstreaming wird intendiert, dass jeder Mensch, ganz unabhängig vom biologischen Geschlecht, sein soziales Geschlecht frei wählen kann.

Das dieses ein guter Vorsatz sein kann, nun da stimme ich zu, jedoch führt es Unweigerlich zur Diskriminierung, ansonsten würde ich nicht so viel darüber Berichten!

In den 1970er und 80er Jahren hatten radikalfeministische Theoretiker (Frauen und Männer) dem Gender-Begriff eine neue Bedeutung gegeben. Danach hat Gender keine Anbindung mehr an das biologische Geschlecht („sex“), sondern ist frei von biologischen Vorgaben, nur „sozial konstruiert“. Gender ist deshalb jederzeit frei wählbar und veränderbar.

Jede „Zuordnung“ zu einem „Geschlecht“ ist sinnlos, denn das Wort „Geschlecht“ selbst ist bedeutungslos geworden. Es zählen nicht mehr Mann und Frau in ihrer biologischen und sozialen Gestalt als die beiden aufeinander zugeordneten Geschlechter; es zählen nur noch zahlreiche, frei wählbare Gender.
Nun wenn wir Deutschland und die Nachrichten der letzten Tage verfolgt haben, ist eine große Mehrzahl der Deutschen Staatsbürger dafür dass Gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland dieselben Rechte erhalten, wie diese „Normalen „ Eheleute!

Jedoch haben wir alt eingesessene Politiker wie diese der CSU in Bayern, welche auch in der heutigen Zeit alles Bloggen und die Freiheit der Selbstbestimmung somit Beschneiden!
Es geht soweit das gesagt wird, es müsste Verboten werden Homosexuell zu sein, auch wenn man dieses nicht verhindern könnte!

Heißt die Gleichgeschlechtlichen Paare sind gut um Steuern zu bezahlen, aber nicht gut genug Ihre Rechte als Menschen in einer Demokratie zu verlangen der Gleichstellung mit den heterosexuellen Paaren!

Obwohl wenn wir eine Volksabstimmung machen würden mehr als 62 % der Bevölkerung für eine Gleichstellung stimmen würden!

Wie ich schon in mehreren meiner Berichte aussagte, schreibe ich Trans-Gender ganz bewusst in zwei Worten!

Da Transidentische Menschen zB. mit Transvestiten zu unterscheiden sind aber auch mit vielen anderen Gruppen oder Minderheiten welche das  Gender Mainstreaming beinhaltet!

Was nun die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aussagt ist klar und deutlich, dass es auch in der heutigen Zeit nicht Umgesetzt wird, ist zumindest meiner Minderheit bewusst!
Persönlich sehe ich diese Transidentischen Menschen Welt weit mit derselben Symptomatik und denselben Problemen!

Um es zu vereinfachen, wenn ein Mensch nicht nur in Deutschland sondern in Europa ach was, Welt weit Kopfschmerzen hat, lautet Welt weit die Diagnose „Kopfschmerzen“, dagegen benennen wir eines der Medikamente gibt es Aspirin oder andere Medikamente meist mit demselben Wirkstoff!

Was nun Diskriminierung heißt ist in einem beigefügten Bericht über ein Transidentisches Wesen von Malaysia aufgeführt!

Anscheinend kennt man dort diese im Beispiel mit Kopfschmerzen bezeichnete Symptomatik nicht!
So wie dieses Beispiel gibt es in der Welt unendlich viele, sich dagegen zu wehren ist nicht einfach, da wie es immer gesagt wird, „Alleine ist man Schwach, zusammen wären wir sehr stark“!
Mich persönlich Belastet dieses sehr, denn alle Menschen dieser Welt sind nun mal Menschen, das es unterschiedliche Kulturen und Mentalitäten gibt ist uns allen klar!

Aber auch Schmerzen, Seelichezerrissenheit, Depressionen und Selbstmord Gedanken kennen keine Grenzen, diese sind uns Menschen von der Natur einfach mit auf den Weg gegeben worden!
Egal in welchem Land dieser Erde, wir als Minderheit sollten uns doch alle mal Hinterfragen ob wir nicht unsere Einstellung verändern könnten, um diese Missstände zu bekämpfen!

Mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi Rothenbächer  

Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts (…) oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 21)

Welchem Geschlecht ein Menschen bei der Geburt offiziell zugeordnet wird (männlich oder weiblich), richtet sich nach den körperlichen Merkmalen. Nicht immer stimmt jedoch das körperliche Geschlecht mit der Geschlechtsidentität überein – also damit, ob sich der betreffende Mensch als Mann oder als Frau empfindet.
Transgender sind Menschen, deren geschlechtliche Identität nicht mit ihrem körperlichen Geschlecht übereinstimmt.

Transgender bringen ihre Geschlechtsidentität auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck. Um eine dauerhafte körperliche Veränderung zu erreichen, sind geschlechtsangleichende Operationen oder eine Hormontherapie möglich. Diese Eingriffe können sich über mehrere Jahre hinziehen und bedeuten nicht in jedem Fall eine vollständige Geschlechtsanpassung („Geschlechtsumwandlung“).
Die Geschlechtsidentität kann auch durch entsprechende Kleidung und Kosmetik zum Ausdruck gebracht werden („Cross-Dressing“ oder „Transvestitismus“).

Häufig sehen sich Transgender weniger aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung als vielmehr wegen ihrer Geschlechtsidentität Transphobie oder Diskriminierungen ausgesetzt. Transgender können sowohl heterosexuell als auch homosexuell oder bisexuell ausgerichtet sein.

Schutz vor Diskriminierung

Transgender sehen sich oft, insbesondere in Arbeitsverhältnissen, stärkerer Diskriminierung ausgesetzt als Lesben, Schwule und Bisexuelle. Transgender, die am Arbeitsplatz offen mit ihrer Geschlechtsidentität umgehen, werden häufiger durch Mobbing von Arbeitskollegen zum Wechsel des Arbeitsplatzes gezwungen.

Die Antidiskriminierungsgesetzgebung der EU verbietet Diskriminierungen bei der Arbeit wegen des Geschlechts.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Transgender, die diskriminiert wurden, unter den Schutz des Verbots sexueller Diskriminierung gestellt werden, wenn bei ihnen eine vollständige Geschlechtsangleichung durchgeführt wurde oder aktuell durchgeführt wird. Hierbei bleibt jedoch ungeklärt, ob andere Transgender (bei denen keine chirurgische Geschlechtsangleichung durchgeführt wurde oder wird) ebenfalls geschützt sind.

In den Mitgliedstaaten der EU gelten unterschiedliche Ansätze:

In 12 Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, und Vereinigtes Königreich) gilt dies als Form der Diskriminierung wegen des Geschlechts.
Allerdings sind Transgender in der Regel nicht ausdrücklich unter einer eigenen Kategorie geschützt; vielmehr werden sie von den nationalen Gerichten meist in die Kategorie der Diskriminierung wegen des Geschlechts einbezogen.

In 11 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern) wird die Diskriminierung von Transgendern weder als Diskriminierung wegen des Geschlechts noch als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung angesehen.

Damit ist nicht sicher, ob Transgender überhaupt vor Diskriminierung geschützt sind.

In 2 Mitgliedstaaten (Deutschland und Spanien) gilt die Diskriminierung von Transgendern als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.
In 2 Mitgliedstaaten nennt das Gesetz einen besonderen Diskriminierungsgrund: in Ungarn die „sexuelle Identität“ und in Schweden die „Transgender-Identität oder -Selbstäußerung“.

Probleme von Transgendern

Das Recht auf Änderung des Geschlechts und auf rechtliche Anerkennung !
Eine zweite Frage, von der Transsexuelle (die sich einer Geschlechtsangleichung unterziehen) betroffen sind, ist die Frage nach ihrem Recht, ihr Geschlecht zu ändern, und der offiziellen Anerkennung dieser Änderung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied,

• dass die Behörden gestatten müssen, chirurgische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung vornehmen zu lassen;

• dass die Behörden das geänderte Geschlecht anerkennen und die Eheschließung mit einer Person des anderen Geschlechts gestatten müssen.

Dennoch bleiben weiterhin Probleme bestehen:

• In den meisten Mitgliedstaaten gelten für chirurgische Eingriffe strikte Auflagen, die unter anderem eine Beratung und die vorherige behördliche Genehmigung vorschreiben. So ist beispielsweise in der Tschechischen Republik eine chirurgische Geschlechtsangleichung nur mit Zustimmung einer fünfköpfigen Kommission möglich, der zwei Ärzte und ein Jurist angehören müssen.

• In vier Mitgliedstaaten (Irland, Luxemburg, Lettland und Malta) werden Geschlechtsänderungen nach wie vor rechtlich nicht anerkannt oder es besteht kein Recht auf Eheschließung.

• In neun Mitgliedstaaten gelten strikte Auflagen für die Änderung des Vornamens, so wird beispielsweise ein medizinischer Nachweis verlangt.

• Über 80 % der befragten Transgender in der EU erhielten keine staatliche Unterstützung für chirurgische Eingriffe und/oder eine Hormontherapie, und über die Hälfte der Befragten gaben an, dass sie ihre Behandlung selbst bezahlt hätten.

• Viele Angehörige der Heilberufe weigern sich entweder eine entsprechende Behandlung durchzuführen, oder es fehlen ihnen die erforderlichen medizinischen Fachkenntnisse.

RECHT AUF GLEICHEN SCHUTZ

Die Antidiskriminierungsgesetzgebung der EU sollte Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität ausdrücklich verbieten. Dadurch sollten alle Menschen geschützt werden, deren geschlechtliche Identität sich von ihrem körperlichen Geschlecht unterscheidet, wie beispielsweise Crossdresser und Transvestiten, und nicht nur diejenigen, bei denen eine vollständige Geschlechtsangleichung durchgeführt wurde oder aktuell durchgeführt wird.

Die Grundlage für dieses Informationsblatt bilden zwei Berichte der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA): Homophobia and Discrimination on Grounds of Sexual Orientation and Gender Identity in the EU Member States: Part 1 – Legal Analysis (Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität in den EU-Mitgliedstaaten: Teil I – Analyse der Rechtslage), veröffentlicht im Juni 2008, und Homophobia Discrimination on Grounds of Sexual Orientation and Gender Identity in the EU Member States:

Part 2 – The Social Situation (Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität in den EUMitgliedstaaten: Teil II - Die soziale Lage), veröffentlicht im März 2009.
Die vollständige Fassung der Berichte ist abrufbar unter: http://fra.europa.eu
Alle Veröffentlichungen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte können auf der Website der Agentur kostenlos angefordert werden.


Frau muss Männernamen behalten

Transsexuelle verliert vor Gericht
In Malaysia unterzieht sich ein muslimischer Mann einer Geschlechtsumwandlung, darf anschließend jedoch keinen weiblichen Namen annehmen. Transsexualität gilt in Malaysia als Tabuthema.

Einer Transsexuellen im muslimisch geprägten Malaysia ist es verwehrt worden, nach ihrer Geschlechtsumwandlung einen Frauennamen anzunehmen. Ein Gericht im östlichen Bundesstaat Terengganu habe entschieden, dass das Geschlecht eines Menschen per Geburt festgelegt sei, sagte der Anwalt der Transsexuellen, Horley Isaacs. Seine 25 Jahre alte Mandantin müsse daher offiziell weiter Ashraf Hafiz Abdul Aziz heißen, statt ihren Namen wie beantragt in Aleeshya Farhana umzuändern. "Ich habe Angst um sie ... die Schwierigkeiten, denen sie nun täglich begegnen wird", sagte Isaacs.

Hafiz war mit einem anormal kleinen Penis auf die Welt gekommen, 2008 unterzog sie sich im Nachbarland Thailand einer Operation zur Geschlechtsumwandlung. Ihre Familie unterstützte sie bei dem Vorhaben, ihren Namen zu ändern. "Laut ihrer Mutter waren ihre Eigenschaften von Kindesbeinen an weiblich", sagte ihr Anwalt. Seinen Angaben zufolge stellten in den vergangenen Jahren nur zwei weitere Transsexuelle einen Antrag auf Namensänderung. Einer von ihnen sei erfolgreich gewesen.

Angela M. Kuga Thas, die sich für Transsexuelle engagiert, erklärte, in Malaysia gebe es rund 50.0000 Transsexuelle. Es trauten sich aber nur wenige, damit offen umzugehen. Transsexuelle haben im Land mit andauernder Diskriminierung zu kämpfen, viele von ihnen sind gezwungen, ihren Lebensunterhalt als Prostituierte zu verdienen. Für die Muslime in Malaysia, die rund 60 Prozent der Bevölkerung ausmachen, gelten islamische Regeln, wonach es verboten ist, als Mann Frauenkleider zu tragen. In einigen Bundesstaaten stehen darauf mehrjährige Haftstrafen.


Donnerstag, 7. März 2013

Gerechtigkeit kommt wieder.



Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Bearbeitet und Geschrieben von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Gerechtigkeit kommt wieder.

Wir schreiben und Reden tag ein Tag aus über wie schwer es Trans-Gender in der Realität immer haben!

Wenige Reden darüber was alles gemacht wird, und warum es gemacht wird!

Wir auch ich Schreibe sehr oft von dieser Diskriminierung gegenüber meiner Minderheit und glaubt mir es gibt sehr viele welche sich tag täglich über das eine und andere Beschweren!

Alles in der heutigen Zett erscheint als Diskriminierung, sich jedoch Gedanken darüber zu machen, wie könnten wir oder ich selbst etwas dagegen tun, nun naja dafür müsste man sich ja Anstrengen und auch vieles Unternehmen!

Wie sagte doch einer der Berühmten: „[Udo] Rauchfleisch'  hebt hervor 

'Immer wieder bin ich mit transsexuellen Frauen und Männern zusammengetroffen, die ... keinerlei psychopathologische Zeichen erkennen ließen und – im Gegenteil – eine große psychische Stabilität aufwiesen. Allfällig auftretende Depressionen, Angstentwicklungen und andere Störungen erwiesen sich häufig als Folgen der schwierigen Lebensumstände, in denen sich transsexuelle Menschen auch heute noch oft befinden.

Etliche von ihnen verfügen aber über eine große Belastungsfähgikeit, die es ihnen ermöglichte, ihre zum Teil schwierigen Lebensumstände ... mit Bravour zu meistern, eine Leistung, der ich meine ungeteilte Hochachtung zolle.

Nicht nur andere müssen etwas tun um von dieser Diskriminierung weg zu kommen sondern und ganz besonders wir selbst!

Diskriminierung (von lat.: discriminare = trennen, unterscheiden) ist die soziale Benachteiligung von Menschen wegen gruppenspezifischer Merkmale.
Ausgangspunkt jeder Diskriminierung ist eine Unterscheidung und Bewertung von Menschen anhand von gruppenspezifischen Merkmalen wie

Geschlecht oder sexuelle Orientierung (siehe Sexismus, Heterosexismus)

Herkunft, Abstammung, Hautfarbe oder Ethnie (siehe Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus)

religiöse oder politische Anschauung (siehe Judenfeindlichkeit, Islamophobie, Politische Verfolgung)
körperliche oder geistige Fähigkeiten und körperliches Erscheinungsbild (siehe Behindertenfeindlichkeit, Lookism)

soziale Herkunft, Sprache oder Alter (siehe Klassismus, Altersdiskriminierung). Bewertungsmaßstab sind gesellschaftliche Normen einer Mehrheitsgesellschaft, die durch eine bewusste Entscheidung oder durch eine gesellschaftliche Entwicklung vorgeben, welchem Standard eine Person zu entsprechen habe[1]. Gegenstand einer Diskriminierung ist deshalb meist eine gesellschaftliche Minderheit[2]. Eine soziale Diskriminierung kann in vielen Erscheinungsformen auftreten. So unterscheidet man in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion vor allem die bewusste von der unbewussten Diskriminierung. Weitere mögliche Unterscheidungskriterien sind:

direkte und indirekte Diskriminierung

offene und verdeckte Diskriminierung

alltägliche und strukturelle Diskriminierung

individuelle und institutionelle Diskriminierung

unmittelbare und mittelbare Diskriminierung

Eine bewusste, direkte, offene, alltägliche, individuelle oder unmittelbare Diskriminierung wird in einer demokratischen Mehrheitsgesellschaft auch von der Mehrheit überwiegend abgelehnt, weil sie dem Gleichheitssatz widerspricht, als Ausdruck von Intoleranz oder von Vorurteilen gilt und sich oft in Form von Gewalt, Schmähungen oder anderen aggressiven Formen der Ausgrenzung zeigt. Demgegenüber sind die entgegengesetzten Erscheinungsformen einer Diskriminierung (unbewusst, indirekt, verdeckt, strukturell, institutionell und mittelbar) im Einzelnen umstritten und deshalb weiterhin Gegenstand politischer Auseinandersetzungen um die Gleichstellung. Nicht als Diskriminierung zu werten ist eine Ungleichbehandlung, für die es einen sachlichen Grund gibt. So ist es etwa zulässig (und keine Form der Altersdiskriminierung), zum Schutz von Kindern und Jugendlichen die Abgabe von Alkohol zu beschränken. Diskriminierung kann ein Menschenrecht sein. Beispielsweise entspricht es in Deutschland dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Allgemeine Handlungsfreiheit), bei der Partnerwahl Menschen nach oben genannten Diskriminierungsmerkmalen zu bevorzugen. Diskriminierung ist daher immer abhängig vom Kontext der Diskriminierung und von der Machtstellung des Diskriminierenden. Der Staat etwa hat eine sehr starke Machtstellung, da er das Gewaltmonopol besitzt. Benachteiligungen können in Einschränkungen auf allen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, in der Freizügigkeit, Ausbildung, Berufsausübung oder beim Entgelt. Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z. B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmung und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt. Es besteht auch ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung der freien Religionsausübung in der Schule.

Institutionelle Diskriminierung bei Transgendern!


Der Begriff institutionelle Diskriminierung ist relativ neu. Er versteht Diskriminierungen wie Rassismus und Sexismus als Ergebnis sozialer Prozesse.

Mit dem Wort institutionell wird darauf verwiesen, dass die Ursachen von Diskriminierung in einem organisatorischen Handeln stattfinden.

Dieses finde statt in einem Netzwerk gesellschaftlicher Institutionen, beispielsweise dem Bildungs- und Ausbildungssektor, dem Arbeitsmarkt, der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, dem Gesundheitswesen und der Polizei.

Historisch geht der Begriff der institutionellen Diskriminierung auf die Diskussion zum institutionellen Rassismus in den USA und Großbritannien zurück.


Was heißt Gender?


Der Begriff »gender« (engl. für soziales Geschlecht) wird im Deutschen verwendet, wenn auf gesellschaftliche Merkmale von Männern und Frauen Bezug genommen wird. Gender bezeichnet alles, was in einer Kultur als typisch für ein bestimmtes Geschlecht angesehen wird (z.B. Kleidung, Beruf, Aussehen, Auftreten usw.) Es verweist nicht unmittelbar auf die körperlichen Geschlechtsmerkmale, denn das biologische Geschlecht (engl. »sex«) legt nicht zwingend das Verhalten und Empfinden als Frau oder Mann fest. Die französische Philosophin Simone de Beauvoir hat die Unterscheidung in soziales und biologische Geschlecht treffend beschrieben: »Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht. « Es gibt aber auch Menschen, die nicht in das klassische Schema von Frau-Mann hineinpassen (wollen). Hierfür wird der Begriff Transgender verwendet.

Es ist natürlich nicht einfach einen Job zu finden, wenn die Papiere nicht zum Erscheinungsbild passen, aber es ist nicht unmöglich.

Nun allgemein gesprochen ist es doch so, daß es im deutschsprachigen Raum zur Zeit so aussieht, daß leider im weniger Arbeitgeber hinter ihren Arbeitnehmern stehen. Und das betrifft nicht nur Transgender-&-Arbeit-Themen, sondern Arbeits-Themen im Allgemeinen.

Wer quer schießt landet auf der Straße, der Arbeitsmarkt bietet ja genug Ersatz. Wenn es um bestimmte Fachbereiche geht, dann kann man sich vielleicht mehr erlauben, aber geringer die Qualifikationsanforderungen für einen Arbeitsplatz sind desto größer die Gefahr, daß man gehen muss, sobald man Probleme macht.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat stetige Schritte in den letzten zwei Jahrzehnten. Sexuelle Orientierung und Transsexualität sind klar als verbotene Diskriminierungsgründe gemäß Artikel 14 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte anerkannt.
Auch muss gesagt werden,  dass erhebliche, wenn auch ungleichmäßige, Fortschritte in den letzten Jahrzehnten über die Einstellungen und Praktiken gegenüber LGBT-Menschen gemacht worden. Die Pathologisierung und Kriminalisierung der Homosexualität klar gehören der Vergangenheit an, auch wenn einige Echos bleiben.

Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung beginnen ihre Effekte in der Ansprache von Diskriminierung zu demonstrieren, obwohl es Lücken in der Deckung sind, insbesondere im Hinblick auf transgender Personen.
Die politischen Impulse für die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität Diskriminierung in allen Mitgliedsstaaten des Europarates Adresse. Der Europarat initiiert ein Programm für technische Hilfe in diesem Bereich noch in diesem Jahr!

Wenn dieses so wäre müsste es für Deutschland dann so aussehen!


- Einführung von Arbeitsmarkt- bzw. Förderprogramme für arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Transgender auf Bundes und Landesebene

- Bereitstellung finanzieller Mittel für Beschäftigungshilfen für langzeitarbeitslose Transgender

- Recht auf Weiter- und Fortbildung sowie Umschulung von Transgendern (entsprechende Ergänzung innerhalb des SBG III – Arbeitsförderungsgesetz)

- Einführung einer Quotenregelung bei zu besetzenden Arbeitsplätzen bzw. Stellen

- Schaffung finanzielle Anreize für Weiterbildungsträger und Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, wenn diese Transgender qualifizieren und beschäftigen
- Einführung steuerlicher Anreize für Unternehmen, wenn diese die Transgender einstellen
- Geldbußen für Unternehmen, wenn sie nicht mindestens X Prozent Transgender einstellen (analog Behindertenförderung)

- Recht auf Rückkehr von transsexuellen Personen an ihren Arbeitsplatz nach der "Anpassung" (Aufnahme ins SGB III – Arbeitsförderung)

- Erhöhung der Transgendererwerbsquote durch Arbeitszeitflexibilisierung

- Einführung von Existenzgründungsprogramme für Transgender

- Einführung einer Ausbildungspflicht von Unternehmen für jugendliche Transgender

- Weiterentwicklung des "Gender-Mainstream-Ansatzes" zur Aktivierung aller Potentiale zur Herstellung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Transgender



- Einführung von Arbeitsmarkt- bzw. Förderprogramme für arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Transgender auf Bundes und Landesebene

- Bereitstellung finanzieller Mittel für Beschäftigungshilfen für langzeitarbeitslose Transgender

- Recht auf Weiter- und Fortbildung sowie Umschulung von Transgendern (entsprechende Ergänzung innerhalb des SBG III – Arbeitsförderungsgesetz)

- Einführung einer Quotenregelung bei zu besetzenden Arbeitsplätzen bzw. Stellen

- Schaffung finanzielle Anreize für Weiterbildungsträger und Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, wenn diese Transgender qualifizieren und beschäftigen

- Einführung steuerlicher Anreize für Unternehmen, wenn diese die Transgender einstellen

- Geldbußen für Unternehmen, wenn sie nicht mindestens X Prozent Transgender einstellen (analog Behindertenförderung)

- Recht auf Rückkehr von transsexuellen Personen an ihren Arbeitsplatz nach der "Anpassung" (Aufnahme ins SGB III – Arbeitsförderung)

- Erhöhung der Transgendererwerbsquote durch Arbeitszeitflexibilisierung

- Einführung von Existenzgründungsprogramme für Transgender

- Einführung einer Ausbildungspflicht von Unternehmen für jugendliche Transgender

- Weiterentwicklung des "Gender-Mainstream-Ansatzes" zur Aktivierung aller Potentiale zur Herstellung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Transgender


Einiges wurde aus anderen Berichten übernommen, jedoch dieses was übernommen wurde damit Stimme ich voll und ganz überein!

Mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi Rothenbächer



Mittwoch, 6. März 2013

Die Menschenwürde In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage eines transsexuellen Menschen lesen wir:


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Die Menschenwürde

In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage eines transsexuellen Menschen lesen wir:

„Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst wird.

Hierzu gehört, dass der Mensch über sich selbst verfügen und sein Schicksal eigenverantwortlich gestalten kann. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet die freie Entfaltung der im Menschen angelegten Fähigkeiten und Kräfte.“

Laut Bundesverfassungsgericht gehört zur Menschenwürde, die Einzigartigkeit des Menschen, die Individualität des Menschen und sein eigenes Verständnis davon.
Dieses Selbstverständnis des Menschen ist Teil seiner Würde und darf also nicht angetastet werden, sondern muss vom Gesetzgeber respektiert werden.

Hierzu gehört zudem, dass der Mensch selbst über sich und sein Schicksal verfügen kann und dieses eigenverantwortlich gestalten kann.

Dies alles natürlich nur, insoweit es nicht genau diese Rechte anderer einschränkt.

Meine Würde, ist also mein Selbst, wie ich es selbst verstehe und die Entfaltung dieses Selbst.
In allen Menschenrechtserklärungen ist die Würde des Menschen und deren Schutz enthalten. Die Würde wird als ein Teil des Menschen, etwas von Natur aus in ihm wohnendes betrachtet.
So heißt es bereits in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, gleich zu Beginn:

„Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und dass sie – zusammen mit der Gleichheit – somit die Grundlage aller folgenden Menschenrechten bildet:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Unsere Würde ist unser wichtigstes zu schützendes Gut.

Sie ist nicht nur die Grundlage der Menschenrechte, sondern auch die Grundlage der Grundrechte in Deutschland und steht auch deshalb als oberstes zu schützendes Gut folgerichtig in

Art. 1 (1):

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Doch was ist die Menschenwürde?

Was verbirgt sich dahinter?

Hierzu Prof. Dr. Peter Schaber, Ethik-Zentrum der Universität Zürich:

„Würde ist nicht gleich Menschenrecht, sondern wird als etwas verstanden, das die Menschenrechte begründet: Rechte haben wir nicht, weil wir Rechte, sondern weil wir Würde haben. [...]Würde ist insofern mit dem Anspruch auf Selbstachtung verbunden.

Es geht dabei -und das ist wichtig - nicht um Selbstachtung im Sinne der Selbstwertschätzung. Es geht vielmehr um Selbstachtung im Sinne der Wahrnehmung des Rechts, ein eigenes Leben führen zu können.
Es geht dabei darum, Personen als eigenständige Wesen anzuerkennen. In einem zweiten Schritt gehen aus dem Anspruch auf Selbstachtung die Rechte hervor, welche die Mittel schützen, die Personen brauchen, um ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen führen zu können.

Auch sie beruhen auf dem Anspruch auf Selbstachtung: Dem Anspruch, sein Leben nach eigenen Vorstellungen und das heißt nichts anderes als ein Leben in Würde führen zu können.
Wer Kindern nicht zuhört, ihre Aussagen über sich selbst, wie z.B. „ich bin ein Mädchen“ als falsch darstellt, zieht die Würde dieser Kinder in den Schmutz.

Der Anspruch von Kindern auf Selbstachtung beinhaltet vor allem die Achtung anderer, d.h. die Achtung und Beachtung der Selbstaussage eines Kindes als wahr.

Wer die Äußerungen eines Menschen, nur weil dieser etwas jünger ist, in den Schmutz zieht und sie als Ausdruck eines Identitätsproblems oder gar als Geschlechtsidentitätsstörung darstellt, verletzt in eklatanter Weise die Würde dieses Menschen, demütigt und erniedrigt ihn.

Einem Menschen nicht zu zu gestehen, zu wissen, wer oder was er ist, bzw. zu behaupten, dies besser zu wissen, ist eine der schlimmsten und bösartigsten Formen der Menschenrechtsverletzungen, weil sie eine Negation der Würde des Menschen beinhalten. Solche Menschenrechtsverletzungen nehmen einem Menschen seine Würde und entmenschlichen ihn dadurch.

Obwohl die Bundesrepublik Deutschland behauptet, die Würde des Menschen schützen zu wollen, weigert sie sich, dies auch bei transsexuellen Menschen, und ganz besonders bei transsexuellen Kindern, zu tun. Es hat fast den Anschein, als solle die erwähnte Entmenschlichung umgekehrt als Begründung genutzt werden, die Menschenwürde nicht achten zu müssen. Pervers.



„Nirgends findet man so viel ›Angst vor der eigenen Courage‹ wie dort, wo sich Menschen zu der inneren Überzeugung durchgerungen haben, dass die herrschende Sexualeinstellung einer objektiven Nachprüfung bedarf.“



Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013 

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

„Nirgends findet man so viel ›Angst vor der eigenen Courage‹ wie dort, wo sich Menschen zu der inneren Überzeugung durchgerungen haben, dass die herrschende Sexualeinstellung einer objektiven Nachprüfung bedarf.“

„Zusammenfassend kann das Wissen um das eigene Geschlecht, ob in Einklang oder nicht mit anderen Geschlechtsmerkmalen, als ‚weitaus weniger Frage der Wahl und viel mehr als eine biologische Frage‘ verstanden werden

. Die wissenschaftlichen Belege stützen das Paradigma, das Transsexualismus stark mit der neuronalen Entwicklung des Gehirns zusammenhängt.  
Es ist eindeutig, dass Transsexualität nicht allein durch eine konsequente Sozialisation als Mann oder Frau vom Kleinkindalter an‘ behoben werden kann und nicht auf psychologische oder psychiatrische Behandlungen alleine anspricht.

Es ist anerkannt, dass das Gehirn während der Fötal Entwicklung potentiell auf die strukturbildenden Einflüsse von Geschlechtshormonen ansprechen kann Transsexualität ist angeboren. Dies sehen wir auch daran, dass Transsexualität in allen Kulturen dieser Erde vorkommt, in jedem Land und auf jeder noch so kleinen Insel.

Transsexualität gab es schon immer, schon seit es Menschen gibt. Sie ist folglich kulturell unabhängig.
Außerdem kann man transsexuelles Verhalten (wir können es ja nur aus der Beobachterperspektive feststellen) auch im Tierreich beobachten.

Wie wir oben gesehen haben, hat eine Kombination aus genetischen und hormonellen Faktoren Einwirkung auf die Gestaltung der Genitalien, Gonaden und des Gehirns, die sich alle unabhängig voneinander „geschlechtlich” entwickeln können. Dabei entwickelt sich auch das Wissen um das eigene Geschlecht unabhängig vom genitalen Erscheinungsbild oder der Erziehung.

"Ich stimme ihnen zu: Das Gehirn bestimmt das Geschlecht. Dies ist auch die Grundlage für die Operation (den Körper an die Identität des Gehirns anzupassen)"
(Professor Dr. Dick F. Swaab, Amsterdam)

Bei transsexuellen Menschen scheinen vor allem genetische und hormonelle Einflüsse für eine Entwicklung verantwortlich zu sein, die vor allem die Genitalien (Gonaden) und das Gehirn (den BSTc und evtl. weitere Bereiche) in unterschiedliche „geschlechtliche” Richtungen entwickeln lässt .Die zu dieser Entwicklung führenden Ereignisketten variieren wahrscheinlich von Mensch zu Mensch, so dass man aller Voraussicht nach keinen einzelnen „Grund” oder keine einzelne Ereigniskette für die Entstehung von Transsexualität allgemein wird bestimmen können.

Verschiedene genetische und hormonelle Einflüsse, die einzeln oder zusammen wirken können, sind wahrscheinlich an der Entstehung von Transsexualität beteiligt.
Das Wissen um das eigene Geschlecht – und somit Geschlecht an sich - hat nichts mit der Sozialisation oder der Erziehung eines Menschen zu tun. Das Wissen über das eigene Geschlecht ist keine psychische Störung, es ist angeboren.

"Sie SIND Ihr Gehirn! Wir HABEN nicht ein Gehirn, wir SIND ein Gehirn: Alles, was unsere Identität ausmacht, ist in unserem Gehirn.

Mit einem anderen Gehirn wären wir ein anderer Mensch.
Es ist eine wissenschaftliche Tatsache, dass das biologische Geschlecht eines Menschen nicht gleichzusetzen ist mit der Anwesenheit oder dem Fehlen eines Penis.
Ebenso wenig kann Geschlecht hundertprozentig an xx-Chromosomen oder xy-Chromosomen abgelesen werden. Was es in der biologischen Wahrheit nicht gibt, sind "Mann" und "Frau" im binären genitalen-chromosonalen-Verständnis!

Jeder Mensch hat ein eindeutiges Wissen über sein Geschlecht. Es ist Teil seiner Persönlichkeit und seiner Würde. Einem Menschen sein Wissen über sein Geschlecht, und damit sein Geschlecht an sich, abzusprechen oder es in Frage zu stellen, bedeutet, einem Menschen seine Würde zu nehmen und seine Persönlichkeit in Frage zu stellen.

Das medizinische und psychologische Verständnis von „Geschlecht“ muss sich dem Stand der Wissenschaft anpassen. Es muss sich nachhaltig die gesellschaftliche Haltung zum Thema geschlechtliche Variationen und Ausdrucksformen ändern.

"[e]very man & woman is hermaphrodite" (Charles Darwin)
Auf Deutsch: jeder Mann & jede Frau ist Hermaphrodit:

„Hirschfeld (1905151) zitiert beispielsweise aus Charles Darwins The variation of animals and plants under domestication (London 1868, deutsch 1873152): »Wir sehen, daß in vielen, wahrscheinlich in allen Fällen die sekundären Charaktere jedes Geschlechts schlafend oder latent in dem entgegengesetzten Geschlecht ruhen, bereit, sich unter eigentümlichen Zuständen zu entwickeln.
Auch Milton Diamond ist der Ansicht, dass es sich bei Transsexualität um eine Form von Intersexualität handeln muss: „Ich behaupte, dass Transsexualität eine Form der Intersexualität ist. Ich komme zu diesem Schluss aufgrund meiner eigenen klinischen Erfahrungen, meiner eigenen experimentellen Forschung und dem Wissen über die Forschungsergebnisse von anderen.“ (Diamond, 1994)

Studien und medizinische Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Reduzierung von Geschlecht auf ein einziges oder wenige biologische Merkmale nicht möglich ist, da es biologisch nicht nur eine einzige Geschlechtlichkeit gibt, bzw. die Variationen von möglicher Geschlechtlichkeit nicht begrenzt sind.

Das Problem der geschlechtlichen Zuordnungen, insbesondere im Zusammenhang mit so genannten „geschlechtlichen Abweichungen“, ist daher ein gesellschaftliches und kein medizinisches: Medizinisch eindeutige geschlechtliche Zuordnungen sind auch trotz gesellschaftlicher Normvorstellungen über Geschlecht niemals möglich.

In Gesellschaften, deren Geschlechterbild nur eine Dimension zwischen Mann und Frau kennt, sind geschlechtliche Fremdzuordnungen häufig. So wird beispielsweise in Deutschland eine transsexuelle Frau immer noch häufig als „biologisch als Junge geboren” oder ein transsexueller Mann als „biologisch als Frau geboren” bezeichnet, obwohl es in der Biologie dieses als absolut behauptete Geschlecht als entweder –oder – Prinzip, und gleichzeitig reduziert auf eine geschlechtliche Ebene, nicht gibt.

„In Wahrheit sind wir alle intersexuell, wir leben in der unterbrochenen Unendlichkeit, aufgespannt zwischen MANN und FRAU. […] Es gibt keine spezielle Kombination der Chromosomen oder Gene, welche unmissverständlich (eindeutig) einen „echten“ Mann oder Frau definieren.“
(Gerald N. Callahan, 2009155)
Das „biologische” Geschlecht wird häufig auf das Vorhandensein von Spermien und Eizellen reduziert und andere geschlechtliche Ebenen ausgeklammert, oder als weniger wichtig erachtet. Die Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. teilt diese Vorstellung nicht.

Das „biologische Geschlecht”, und das ist mittlerweile durch zahlreiche Studien belegt, ist eher als Kombination verschiedener „Geschlechtlichkeiten”, bzw. Faktoren anzusehen.
Dort, wo es von außen vermeintlich bestimmt wird, ist es eine willkürliche Festlegung, die sich wissenschaftlich nicht begründen lässt.

Nachdem Magnus Hirschfeld diese berühmte Formel aufgestellt hatte, wurde ihm bewusst, dass auch diese nur eine begrenzte Menge geschlechtlicher Kombinationen berücksichtigt und so schrieb er 1926:

"Die Zahl der denkbaren und tatsächlichen Sexualtypen ist unendlich"! J. Edgar Bauer dazu:
„Magnus Hirschfelds Zwischenstufenlehre stellt eine Meta-Theorie der Geschlechterdifferenz dar, deren Kernaussage darin besteht, dass es im strengen Sinne weder Männer noch Frauen gibt, sondern nur Menschen, die ausnahmslos »intersexuelle Varianten« konstituieren. So präzisiert Hirschfeld in seinem Hauptwerk Geschlechtskunde auf Grund dreißigjähriger Forschung bearbeitet, dass das »absolute« Weib und der »absolute« Mann »nur Grenzwerte, theoretische Aufstellungen« sind, »denn in Wirklichkeit hat man bei jedem Mann wenn auch noch so geringfügige Anzeichen seiner Abstammung vom Weibe, bei jedem Weibe entsprechende Reste männlicher Herkunft nachweisen können.« Die Grenzwerte »Mann« und »Weib« kommen bei jedem einzelnen Menschen nur in einem jeweils individuellen und somit unwiederholbaren Mischungsverhältnis [...] vor.

[Deshalb] muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Geschlechter mit der Zahl der sexuierten Individuen identisch ist.“
„Sehr streng wissenschaftlich genommen, dürfte man in diesem Sinne gar nicht von Mann und Weib sprechen, sondern nur von Menschen, die größtenteils männlich oder größtenteils weiblich sind.”

Die Zuordnung zu einem Geschlecht, die nach der Geburt anhand äußerlicher Merkmale stattfindet, kann falsch sein.

Es gehört zur Würde eines jeden Menschen in seinen Aussagen über sich selbst ernst genommen zu werden und in seinem geäußerten Wissen über sich selbst nicht angezweifelt zu werden. Alles andere wäre eine demütigende und erniedrigende Bevormundung, spräche einem Menschen ab, die Wahrheit über sich selbst zu äußern.

Einem Menschen sein Wissen über sein Geschlecht abzusprechen oder es in Frage zu stellen, bedeutet, einem Menschen seine Würde zu nehmen und seine Persönlichkeit in Frage zu stellen. Dazu hat niemand das Recht.

„Und warum sollten wir nicht den verbalen Erklärungen transsexueller [Menschen] in Bezug auf ihre Identität weniger Glaubwürdigkeit schenken, als den Aussagen über die sexuelle Orientierung?” (Milton Diamond)

ATME e.V.
Aktion Transsexualität und Menschenrecht

Transgender und diese Autogynophilie


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Transgender und diese Autogynophilie
Es gibt mehr Menschen als Du denkst, die den Wunsch oder das Bedürfnis empfinden, sich ihrem körperlichen Gegengeschlecht entsprechend zu kleiden oder auch ihr gesamtes Aussehen diesem anzugleichen.

Der Oberbegriff für all diese Personen ist Transgender.

Viele dieser Menschen trauen sich nicht, dies zu tun oder sich damit der Familie oder der Öffentlichkeit zu zeigen, obwohl sie sich vielleicht gern einer Person anvertrauen würden.
Sie trauen sich nicht, weil sie das Gefühl haben, sich nicht gesellschaftskonform zu verhalten oder glauben, Rollen spielen zu müssen, die ihrem angeborenen körperlichen Geschlecht entsprechen.

Trifft das auf die Eine oder andere Art auf dich zu?

Nun dann müsst Ihr Wissen, das dieses Unterdrücken von Inneren Gefühlen euch auch krank machen kann. Es kann zur Innerenzerrssenheit führen zu Depressionen und somit zu weit mehr als man anfangs denkt!
Wir hier in Deutschland leben in einer Demokratischen Ordnung, heißt wir haben dieses uns allen bekannte Grund Gesetz Buch in welchem man nachlesen kann, welche Rechte jeder einzelne Bürger in Deutschland hat und diese welche man Befolgen muss!

Was ich mit Sicherheit sagen kann, ja auch für Dich stehen darin Wichtige Abschnitte welche Dir helfen könnten dich zu realisieren so wie Du bist und so wie Du dich als Eigenständiger Mensch empfindest!
Natürlich gehört in erster Line dazu die ehrliche Selbsterkenntnis, was und wie bin ich!
Das dieses Problem schon solange Existiert, ist damit zu beantworten das schon „Sokrates zu seinem Schüler Platon sagte, Erst wenn Du dich selbst kennst, bist Du bereit andere kennen zu lernen“!
Ich würde sagen Sokrates lebte lange sehr lange vor diesem Zeitalter!

Diese Neigung ist nichts Ungewöhnliches und wird von der Gesellschaft in zunehmendem Masse akzeptiert. Dir dabei helfen, aus der Isolation zu treten, Dir Wege aufzeigen wie Du vertraute Personen einbeziehen kannst oder hören dir einfach nur zu, wenn du darüber reden möchtest, was Dich bewegt und belastet.
Es ist Unverbindlich und mit einer E-Mail an diese Plattform von:  http://trans-weib.blogspot.de/ oder auch persönlich an Nikita_Noemi_Rothenbaecher@gmx.de wirst Du immer eine Antwort erhalten!

Auch ich war ein Mensch, welcher sich in seinem  körperlichen Geschlecht nicht oder nur teilweise zugehörig gefühlt hat,  und heute keine Scheu mehr hat sich in der Öffentlichkeit zu zeigen und offen über diese Neigung oder Zustand  zu sprechen.

Diese Plattform: http://trans-weib.blogspot.de/ versucht Zeit vielen Monaten, genau diese Menschen an zu sprechen, welche Information und dadurch Lösungen suchen aus diesem Wirrwarr der persönlichen Empfindungen eine klare und rechtliche Linie zu geben.

Diese Plattform allerdings keine Plattform für sexuelle Kontakte oder Menschen, die sich aus verschiedenen beruflichen Gründen in ihrem Gegengeschlecht zurechtmachen, wie z.B. DragQueen oder Travestiekünstler.
In persönlichem Einzelgespräch oder per E-Mail kann man Dir versuchen zu helfen, Wir kennen Psychologen, Ärzte, Juristen die sich mit unserer Neigung auskennen und Dir professionelle Unterstützung bieten können, die das Angleichen an das andere Geschlecht einfacher machen.

Autogynophilie
Autogynophilie (auch Autogynäkophilie und fälschlich Autogynäphilie) (von gr.: auto„Selbst“, gyno „Frau“, philie „Liebe“: „die eigene Weiblichkeit lieben“) ist ein Erklärungsmodellfür Transsexualität und Transvestitismus (vorgeschlagen 1989 von Ray Blanchard[1]), welches die „paraphile Neigung eines (körperlichen) Mannes definiert, sexuelle Erregung durch die Vorstellung von sich selbst als Frau zu erlangen“, und, im Gegensatz zur Theorie der Geschlechtsidentitätsstörung, diese abweichende sexuelle Präferenz (Paraphilie) als eine von zwei möglichen Ursachen für das Verlangen nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen postuliert.
Demnach wäre Autogynophilie ein Teil der Motivation einiger Transsexueller bzw. Transgender, ihren Körper zu verändern, und Ausdruck der vermuteten „Tatsache“, dass so Veranlagte emotional nicht ausschließlich männlich oder weiblich, sondern eine Mischung aus beidem sind: während der weibliche Persönlichkeitsanteil einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen sich einen weiblichen Körper wünscht, um (vermutlich auch sexuell) als weibliches Subjekt agieren zu können, empfindet gleichzeitig der männliche Persönlichkeitsanteil die an sich selbst vorgestellten weiblichen Körpermerkmale als sexuell anregende Phantasie.

Erklärungsmodell:

Das Modell beschreibt Transfrauen (Mann-zu-Frau-Transsexuelle), die sich sexuell nicht ausschließlich von Männern angezogen fühlen, einschließlich lesbischer (gynophiler), bisexueller und asexueller Transfrauen.
Es sagt aus, dass Transfrauen, deren sexuelles Begehren nicht auf Männer ausgerichtet ist, stattdessen sexuelle Erregung durch die Vorstellung von sich selbst als Frau erlangen.
Blanchard konzentriert seine Forschungen über Geschlechtsidentitätsstörungen auf sogenannte „autogynophile Transsexuelle“.
Dabei bezeichnet er Mann-zu-Frau-Transsexuelle als „Männer mit einer Geschlechtsidentitätsstörung“.
Eine Transfrau mit geschlechtsangleichender Operation ist nach seiner Auffassung ein „Mann ohne Penis“!
In seiner Terminologie sind Transfrauen, die sexuell ausschließlich zu Männern hin orientiert sind, androphile bzw. homosexuelle Transsexuelle.
Dies ist für die Vertreter dieser Theorie die einzig andere mögliche Ursache für den Wunsch nach einem Geschlechtswechsel.
Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit veröffentlichte ich einen Bericht;

Iran: Weltspitze bei Geschlechtsumwandlungen

Blanchard Theorie wird hier in vollem Maße Umgesetzt und dieses Verstößt gegen die Gegenwärtigen Menschenrechte!
Der iranische Präsident wurde ausgelacht, als er in New York behauptete, “wir haben keine Homosexuellen in Iran”.
Aber eigentlich ist die Lage der Homosexuellen im Iran zu bitter für solche Heiterkeit.
Es gibt dort drakonische Gesetze gegen Homosexualität. Shirin Ebadi, die Friedensnobelpreisträgerin und Anwältin, erklärt:
“Homosexuality is defined both for men and women in law… There is one part for homosexuality in men, which is called lavat (sodomy), which is punishable by death. There is another for women, which is called mosahegheh. If the crime is committed up to three times, the penalty is 100 lashes. On the fourth, it is execution.”
Wozu braucht man eigentlich diese barbarischen Gesetze, wenn es den Tatbestand in der perfekten islamischen Gesellschaft des Iran gar nicht gibt?
Iranern dreht sich der Magen um, wenn sie von diesem Mann in Welt vertreten werden. Das Regime ist schlimm genug, aber Achmadinedschad schafft es, dem Iran ein noch schlechteres Image zu geben als es verdient.
Columbia University Campus, während der Rede des iranischen Präsidenten
Was die idiotische Behauptung des Präsidenten über die nicht vorhandene Homosexualität verschleiert: In Wahrheit gibt es einen merkwürdigen Pragmatismus des Regimes in Sachen Transsexualität.
Iran hat die höchste Rate an Geschlechtsumwandlungen nach Thailand.
Und dies ist nicht nur völlig legal, seit der Ajatollah Khomeini selbst in einer Fatwa es so bestimmt hat. Die Praxis wird sogar vom Staat gefördert: 
Iran has between 15,000 and 20,000 transsexuals, according to official statistics, although unofficial estimates put the figure at up to 150,000. Iran carries out more gender change operations than any other country in the world besides Thailand. Sex changes have been legal since the late Ayatollah Ruhollah Khomeini, spiritual leader of the 1979 Islamic revolution passed a fatwa authorising them nearly 25 years ago. While homosexuality is considered a sin, transsexuality is categorised as an illness subject to cure.
The government seeks to keep its approval quiet in line with its strait-laced stance on sexuality, but state support has actually increased since Mr. Ahmadinejad took office in 2005.
His government has begun providing grants of £2,250 for operations and further funding for hormone therapy. It is also proposing loans of up to £2,750 to allow those undergoing surgery to start their own businesses.

Diese erstaunliche Politik muss allerdings wiederum von einer Toleranz gegenüber sexueller Selbstbestimmung unterschieden werden.

Sie ist im Gegenteil ideologisch als die Kehrseite der offiziellen Schwulenfeindlichkeit zu verstehen. Transsexualität gilt als Krankheit, die durch eine vereindeutigende Operation geheilt werden kann, während Homosexualität als eine Form von dekadenter Kriminalität betrachtet wird.
Viele Schwule werden dadurch zu Geschlechtsumwandlungen getrieben, weil das Leben als Transsexueller akzeptiert ist – anders als die lebensgefährliche Homosexualität.
Transmänner (Frau-zu-Mann-Transsexuelle) betrachtet Blanchard nur am Rande. Er ordnet alle Betroffenen einem homosexuellen Typus zu, nimmt also einheitlich eine auf Frauen bezogene sexuelle Orientierung an. Dies steht im Widerspruch zu Erfahrungsberichten, denen zufolge mindestens ein Drittel aller Transmänner sexuell ausschließlich auf Männer hin orientiert sei und viele sich als bisexuell einstuften.

Kontroverse :
Das Modell ist sehr umstritten.
Es widerspricht zudem dem allgemein akzeptierten Modell der Geschlechtsidentitätsstörung.
Es beschreibt weder das Verhalten noch die Selbstwahrnehmung vieler Transfrauen angemessen.
Daher wird es häufig in Frage gestellt.
Weil die von Blanchard untersuchten Korrelationen keine Kausalität belegen können, wird gelegentlich angeführt, dass Blanchard ein Symptom einer Geschlechtsidentitätsstörung als deren eigentliche Ursache angenommen habe.
Zudem führt das Fehlen von Kontrollgruppen in Blanchards Arbeiten auf die Frage nach den Unterschieden zwischen bisexuellen, lesbischen und asexuellen Trans- und Cisgender-Frauen.
Ein weiter Kritikpunkt des Modells der Autogynophilie ist, dass sie eine Geschlechtsidentitätsstörung als ausschließlich sexuell bedingtes Phänomen beschreibt, nämlich, dass Transfrauen ihre Körper als sexuellen Fetisch feminisierten.
Da im Zuge der Behandlung Transsexueller die männliche Libido durch die Hormonsubstitution, ggf. unterstützt durch Testosteronblocker bzw. eine Kastration unterdrückt wird, würde das sexuelle Ziel dieses Fetischismus nicht erreicht.
Verfechter des Konzepts führen hingegen an, dass Transsexuelle gern Verhaltensweisen vortäuschten, die dem Modell widersprächen.
M. Bailey, ein bekannter Verfechter des Modells, zitiert beispielsweise Maxine Peterson  dahingehend, dass „die meisten Geschlechtsidentitäts-Patienten lügen“ (Bailey, 2003, S. 172) und über die sexuellen Hintergründe ihrer Veranlagung hinwegtäuschten. Diese Behauptung jedoch macht die Theorie unfalsifizierbar und damit unwissenschaftlich, denn die einzigen, denen der Vorwurf der Lüge nicht gemacht wird, sind jene, deren Geschichte die Theorie zu bestätigen scheint.
Manche Transfrauen akzeptieren diese Diagnose jedoch als angemessene Beschreibung ihrer selbst, vermutlich aus folgenden Gründen:
Beim Vorläufer des gegenwärtig dominierenden Modells der Geschlechtsidentitätsstörung, der weithin bekannten Benjamin-Skala, war eine Diagnose der Transsexualität und damit eine Behandlung faktisch ausgeschlossen, wenn (z. B. beim Cross-Dressing) sexuelles Befriedigung eine Rolle spielte.
Das Modell der Autogynophilie gruppiert dagegen ganz pauschal Männer mit Geschlechtsidentitätsstörung und Fetischisten, die aufgrund einer „fehlerhaften Zuordnung des sexuellen Ziels“ (Freund, 1993) für die Diagnose der Transsexualität in Betracht kommen.
In Blanchards Modell wird nicht zwischen Transsexualität und Transvestismus unterschieden.
Das erlaubt es Betroffenen, von der Diagnose Transvestismus zur Transsexualität „aufzusteigen“ und damit eine Behandlung erlangen zu können.
Das gegenwärtige Modell der Geschlechtsidentitätsstörung als psychische Störung lässt dagegen sexuelle Erregung beim Cross-Dressing zu. Darüber hinaus unterscheidet es weitaus weniger rigide zwischen Transsexuellen und Transvestiten als die Benjamin-Skala, sondern fast alle Menschen mit Geschlechtsidentitätsstörung in eine Kategorie zusammen, wobei die GID individuell ausgeprägt sein kann (vergleiche auch Transgender).
Dementsprechend machen Kritiker des Autogynophilie-Modells geltend, dass diejenigen, die dies als für sich zutreffend ansehen, ihre eigene Pathologisierung im Sinne einer Paraphilie betrieben und die erotische Komponente als die primär antreibende Kraft zur Transition (bzw. Transformation) ansähen.
Es fehle jedoch jedes Anzeichen, dass eine Differentialdiagnose, die auf der sexuellen Vorgeschichte beruht, zu einer größeren Zufriedenheit unter den Patienten führt.
Die Pathologisierung gesellschaftlich nicht akzeptierter sexueller Veranlagungen hat eine lange Geschichte.
Es sind bereits andere jüngere Krankheitsbilder wie ichdystone Homosexualität und „Nymphomanie“ in Misskredit gekommen. Dies ist nach Ansicht seiner Kritiker für das Autogynophilie-Modell auch zu erwarten.
Vielfach wird in der wissenschaftlichen wie auch der populären Literatur berichtet, dass Menschen in sexuellen Phantasien dem anderen Geschlecht angehören wollen, obwohl sie nicht in allen Fällen transsexuell seien. Im Sinne einer psychosexuellen Pathologie werden diese Phantasien als Paraphilien angesehen.
Quelltext: http://de.wikipedia.org/wiki/Autogynophilie


Samstag, 2. März 2013

Selbsterkenntnis einer Transidentischen Person


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Selbsterkenntnis einer Transidentischen Person
Wie ist die Persönlichkeit eines solchen Menschen, ist Sie anders oder was bedeutet eigentlich Persönlichkeit im Kontext mit Transidentität?

Der Begriff Persönlichkeit hat die Individualität des Menschen zum Gegenstand, hinsichtlich welcher einzigartigen psychischen Eigenschaften sich Menschen von anderen unterscheiden. „Temperament“ und „Charakter“ sind ältere Bezeichnungen für Teilaspekte.

Es werden zahlreiche Persönlichkeitseigenschaften unterschieden. Die normale menschliche Variation von Persönlichkeitsmerkmalen steht dabei ebenso im Interesse der Forschung wie die Identifikation von Persönlichkeitsstörungen.

Kernfragen sind beispielsweise die Stabilität oder Veränderung von Persönlichkeitsmerkmalen, ihre dispositionelle Funktion (Bedeutung für zukünftiges Verhalten) oder die Art ihrer Repräsentation und Manifestation (Konstrukte oder Rekonstrukte).

Als Transidentisches Wesen werden wir oft mit dem Ausdruck von Persönlichkeitsstörung konfrontiert, jedoch ist es eine Persönlichkeitsstörung oder einfach nur eine Persönlichkeit welche sich grob beschrieben von einer überwiegenden Mehrheit von Persönlichkeit abgrenzt?

Immanuel Kant unterscheidet dann explizit zwischen Person und Persönlichkeit, letztere ist „die Freiheit und Unabhängigkeit von dem Mechanismen der ganzen Natur, doch zugleich als ein Vermögen eines Wesens betrachtet, welches eigentümlichen, nämlich von seiner eigenen Vernunft gegebenen, reinen praktischen Gesetzen, die Person also, als zur Sinnenwelt gehörig, ihrer eigenen Persönlichkeit  unterworfen ist, sofern sie zugleich zur intelligiblen Welt gehört.“

Erst in der Persönlichkeit erscheint der Mensch für Kant selbst in seiner Würde.

Ihre Autonomie gibt die Möglichkeit zur freien sittlichen Selbstbestimmung.

Das nun Transidentische Wesen eine Persönlichkeit besitzen steht außer Frage, denn subjektiv geschrieben würde ich sagen, schon die Gewissheit ich unterscheide mich von der großen Mehrzahl der angeblichen „ Normalen“ Bevölkerung, ist die Erkenntnis in meiner Persönlichkeit ist eine Wahrnehmung welche mein eigen ist, somit einzigartig , da die Natur eine Kopie oder ein Duplikat als Mensch an sich nicht zu lässt!
Immanuel Kant beschreibt dieses ja sehr genau: Ihre Autonomie gibt die Möglichkeit zur freien sittlichen Selbstbestimmung.

Ist denn Persönlichkeit alleine ein Fakt von einer einzigen Einheit, heißt jeder Mensch kommt auf die Welt mit Persönlichkeit, nun nein!

Persönlichkeit setzt sich zusammen im Wesentlichen durch drei Faktoren, welche Körper Geist und Seele wären, ich weiß einige werden mir Wiedersprechen, jedoch ich schreibe im Subjektiv!
Erziehung wie Prägung oder Ausbildung die Familiären Hintergründe die Soziale Struktur und das Gesellschaftliche also der Umgang mit dieser  spielen wo möglich eine große Rolle!

Diese Erfahrungen durch Leben alle Menschen auf der ganzen Welt und ist so Einzigartig wie der Mensch selbst!
Eine Kopie oder ein Duplikat in der Persönlichkeit ist Ausgeschlossen!

Einige können eine fast gleiche Einstellung haben, aber schrieb eine fast gleiche eine ähnliche Überzeugung, jedoch jeder Mensch wird diese Überzeugung auf seine Art und Weise schildern oder Erklären!
Immanuel Kant beschreibt auch, Ihre Autonomie gibt die Möglichkeit zur freien sittlichen Selbstbestimmung.

Frage welche sich stellt, was ist nun sittliche Selbstbestimmung?

Lassen wir nun das Wort Sittliche weg kommen wir zur Möglichkeit zur freien Selbstbestimmung.
Selbstbestimmung ist etwas was zumindest in Deutschland in unserem Grund Gesetz Buch festgehalten ist, was nichts anderes bedeutet jeder Deutsche Bürger hat das Recht auf Selbstbestimmung aber auch der Entfaltung der Persönlichkeit, solange seine Handlungen andere in Ihrer Entfaltung stört oder diese Verhindert!

Individualität des Menschen zum Gegenstand, hinsichtlich welcher einzigartigen psychischen Eigenschaften sich Menschen von anderen unterscheiden. „Temperament“ und „Charakter“ sind ältere Bezeichnungen für Teilaspekte.

Eine Transidentische Person unterscheidet sich genau durch diese beschriebe Individualität, ich bestimme wie leben möchte!

Der oder die Erkenntnis ich bin Transidentisch ist für uns Betroffene ein etwas was uns am Anfang an vielem Zweifel lässt, diese Aussage ich bin nicht „Normal“, jedoch was ist „Normalität“, meist wird darüber gar nicht Nachgedacht, weil man mit dieser Erkenntnis ich empfinde mich änderst komplett überfordert fühlt!

Den Normen entsprechend. Es gibt Gesetze, Regelungen und gesellschaftliche Konventionen, Sitte und Moral, die als Normen gelten. Alles, was sich daran hält ist normal.

Normalität ist immer nur auf einen bestimmten Kultur- oder Personenkreis zu beziehen. Die Sitten in unserem Land entsprechen nicht denen in anderen Ländern.

Allerdings gibt es natürlich auch Normalität in anderen Dingen, die allgemeingültiger sind. Es ist beispielsweise normal, daß man essen und trinken muss, um zu überleben.

Anwendungsbeispiel: Es ist nicht normal, daß man vier Stunden darüber ergebnislos diskutieren muss.

Heißt doch auf gut Deutsch verständlich das „Normalität“ ein Begriff ist wie „ Liebe, Mode, Seele usw.“ welche immer und in der Regel nur Subjektiv beantwortet werden kann, jeder hat seine Eigene Interpretation!

Für eine Transidentische Person ist es dann oder kann dann auch Logisch erscheinen, das die Wahrnehmung von Normalität in das Verhältnis zur Selbstbestimmung übergeht!
Tut Er/Sie es, heißt es Automatisch für diese Außenstehenden ein Ausbruch von der „Norm bzw. Normalität“, ein sehr gewagter Schritt welcher dann im Zusammenhang mit Persönlichkeit nur so beschrieben werden kann, dieses Wesen unabhängig von Geschlecht, muss eine starke Persönlichkeit haben um den Schritt zugehen aus der Allgemeinen Norm sprich Normalität auszubrechen“!

Für den Leser könnte das jetzt Verwirrend erscheinen, dann kann ich nur Vorschlagen lest es noch mal durch, da es alles Logische Schlussfolgerungen sind!

Individualität beschreibt ja in diesem Kontext nur das eine Kopie oder ein Duplikat unter den Menschen ausgeschlossen ist, Transidentische Wesen haben eine Individuale selbst Wahrnehmung von sich selbst!

Viele Menschen haben mich seiner Zeit gefragt ob nun Familie oder Freunde und Bekannt, bist Du dir wirklich Sicher dass Du deine Innere Wahrnehmung auch nach außen hin Ausleben möchtest, hast Du keine Angst dass Du mit dem was Du bist dann in das Abseits kommst oder selbst begibst!

Ja das habe ich gehabt, jedoch das Recht auf Selbstbestimmung und das Gefühl der  Individualität sprich der Überzeugung eine starke Persönlichkeit zu besitzen, machte mir den Entschluss eigentlich einfach!

Was die Folgen nach dem Entschluss brachten, nun eine gewisse Isolation das Gefühl das andere angeblich „Normale“ eine gewisse Angst haben mir gegenüber, das schon alleine Gesehen werden mit einer Transidentischen Person, (subjektiv) könnte ja Anlass geben, das man auf dieselbe Stufe gestellt wird!

Nun meine Damen und Herren das sind so einige von diesen Eindrücken welche ich als Transidentisches Wesen im Konfront zu den angeblich so „Normalen „ habe! Oft denke ich , wow ich habe doch wirklich eine starke Persönlichkeit im Vergleich zu vielen anderen, welche sich als „Normal „ empfinden jedoch die Selbstbestimmung und die  Individualität eines Menschen nicht nachvollziehen können oder wollen, weil Sie nun mal unter dem Druck der „Normen und der Normalität „ stehen!

All dieses macht mich sehr Nachdenklich!


Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer  




Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...